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Japan führt Wiederaufnahmeverfahren für jahrzehntealtes Todesurteil durch - Fall unterstreicht Grausamkeit des "Geiseljustizsystems" und der Todesstrafe

In diesem Monat erklärte die japanische Staatsanwaltschaft, sie werde keine Berufung gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Tokio einlegen, das Verfahren gegen Iwao Hakamada, einen 87-jährigen ehemaligen Profiboxer, der im August 1966 verhaftet und wegen des Mordes an einer vierköpfigen Familie zum Tode verurteilt worden war, zu wiederholen. Dies ist das fünfte Mal, dass ein Todesstrafenfall in Japan erneut verhandelt wird. In früheren Fällen wurden die Angeklagten alle freigesprochen.

Hakamadas Fall ist nur eines von zahllosen Beispielen für Japans so genanntes "Geiseljustizsystem", bei dem Verdächtige häufig vor dem Urteil für lange und willkürliche Zeiträume - manchmal bis zu mehreren Monaten oder Jahren - festgehalten werden, um ihre Geständnisse zu erlangen. Nach Angaben seines Anwaltsteams verhörte die Polizei Hakamada 1966 durchschnittlich 12 Stunden pro Tag, wobei einige Verhöre bis zu 17 Stunden dauerten. Er wurde ohne seinen Anwalt verhört, wie es nach japanischem Recht zulässig ist, und ihm wurden Wasser und Toilettenpausen verweigert. In einem Brief, in dem er seine Erfahrungen schilderte, sagte Hakamada, dass die Behörden ihn bedrohten und sagten: "Wenn wir Ihre Todesursache als Krankheit melden, dann ist es aus", bevor sie ihn mit einem Polizeiknüppel schlugen.

Die japanische Polizei misshandelt Verdächtige während des Verhörs nur noch selten körperlich. Aber die Behörden erzwingen immer noch Geständnisse während der Untersuchungshaft. Verdächtige können keine Kaution beantragen, bevor sie angeklagt werden, und Gericht|e verweigern denjenigen, die nicht gestehen, routinemäßig die Kaution während des Prozesses. Die meisten Gefangenen werden in Zellen auf Polizeistationen festgehalten und ständig überwacht, auch während der Mahlzeiten und auf den Toiletten. Die Gerichte verhängen häufig Kommunikationsbeschränkungen, die es den Angeklagten untersagen, sich mit anderen Personen als ihren Anwälten zu treffen, sie anzurufen oder ihnen Briefe zu schreiben. Mehr als 99 Prozent der japanischen Gerichtsverfahren enden mit einer Verurteilung.

Hakamada hat jahrzehntelang seine Unschuld beteuert. Sollte er für nicht schuldig befunden werden, wäre sein Fall eine weitere deutliche Erinnerung nicht nur an die mangelhafte Justiz in Japan, sondern auch daran, dass die Todesstrafe abgeschafft werden sollte, weil sie eine grausame, unumkehrbare und irreparable Form der Bestrafung ist. Aktivisten bemängeln seit langem, dass die Insassen der Todeszelle|n erst am Tag ihrer Hinrichtung benachrichtigt werden. Jahrelang lebte Hakamada in der Angst, an einem beliebigen Tag hingerichtet zu werden.

Japan sollte dringend sein Justizsystem reformieren, indem es das "Geiseljustizsystem" abschafft und die Todesstrafe abschafft.

Quelle: Teppei Kasai via HRW / Eigene Übersetzung
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