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Konferenz "Erneuerung durch Streik" verabschiedet Resolution gegen Polizeikessel

Die TeilnehmerInnen der Gewerkschaftskonferenz „Erneuerung durch Streik“ verabschiedete folgende Resolution gegen Poilzeikessel wie den gegen NazigegnerInnen am 1. Mai 2011 in Heilbronn:

In den vergangenen Jahren beobachten wir, aktive GewerkschafterInnen, eine zunehmende Kriminalisierung von antifaschistischem Protest. Naziaufmärsche werden mit dem Einsatz von immer mehr Polizeibeamten durchgesetzt, die stattfindenden Gegendemonstrationen stark eingeschränkt und AntifaschistInnen im Nachhinein mit Strafverfahren konfrontiert.

Insbesondere durch die Einsatztaktik, antifaschistische Demonstrationen einzukesseln, soll ein effektiver Widerstand gegen Naziaufmärsche kriminalisiert und verhindert werden.

Als GewerkschafterInnen verurteilen wir diese Einsatztaktik aufs Schärfste. Inzwischen werden solche Polizeikessel auch gegen soziale Bewegungen und bei Arbeitskämpfen eingesetzt. So wurden beispielsweise belgische GewerkschafterInnen, die in Köln gegen die Schließung eines Automobilwerkes demonstrieren wollten, über Stunden eingekesselt.

Das ist nicht hinnehmbar. Die TeilnehmerInnen der Konferenz „Erneuerung durch Streik“, die vom 1. bis 3. März 2013 in Stuttgart stattfand, unterstützen daher die politischen und juristischen Initiativen gegen Polizeikessel. Wir solidarisieren uns mit den KlägerInnen gegen die Polizeikessel vom 1. Mai 2011 in Heilbronn und vom 30. Juli 2012 in Stuttgart.

Infos zu den laufenden Klagen unter: www.kesselklage.de

Betroffene des Heilbronner Polizeikessels gehen in Berufung

Der Arbeitskreis Kesselklage, der sich nach dem Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gebildet hatte, um juristisch und politisch gegen diese Polizeimaßnahme vorzugehen, geht in Berufung. Dazu erschien heute folgende Pressemitteilung:

Ende des letzten Jahres wurden die Klagen gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 in der ersten Instanz abgewiesen. Mit dem Gang vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, der nächsthöheren Instanz, wollen die Kläger die Unrechtmäßigkeit dieser polizeilichen Einsatztaktik feststellen lassen. Denn immer wieder versuchen Polizeibehörden, antifaschistischen Protest gegen neonazistische Großaufmärsche durch Anwendung der Kesseltaktik festzusetzen und zu kriminalisieren.

Der Arbeitskreis Kesselklage hält den im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart dargelegten Sachverhalt für völlig verzerrt. Durch die Ausklammerung entscheidender Aspekte wurde ein Szenario aufgebaut, um die Klagen abzuweisen.

Der Sprecher des Arbeitskreis Kesselklage Lothar Letsche erklärt: “Wir halten an unserer Klage fest, auch wenn diese in erster Instanz nicht erfolgreich war. Sowohl das Urteil als auch die Begründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes sind für uns vollkommen inakzeptabel.”

Ben Brusniak, ebenfalls aktiv im Arbeitskreis Kesselklage, erläutert die politische Dimension des Verfahrens: “Scheinbar sollen durch Einschüchterung und Schikane vor allem junge Menschen davon abgehalten werden, an antifaschistischen Protesten teilzunehmen. Die Kriminalisierung von antifaschistischem Protest wird zumindest billigend in Kauf genommen.”

“Obwohl etliche Gerichte bereits die Unrechtmäßigkeit solcher Kessel festgestellt haben, hält die Polizei an diesem fragwürdigem Einsatzkonzept fest”, so Brusniak weiter. Das Beschreiten des Klagewegs soll auch der ständigen Kriminalisierung von antifaschistischem Protest entgegenwirken.

Download der Pressemitteilung im PDF Format.

Grußwort der Roten Hilfe an den Arbeitskreis Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Das Grußwort der Roten Hilfe:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rote Hilfe unterstützt das Anliegen der Klage die heute hier zum zweiten Mal verhandelt wird sehr. Der zunehmenden Polizeitaktik unliebsamen antifaschistischen Protest festzusetzen, muss Einhalt geboten werden!

Doch wenn gegen Polizeieinsätze vorgegangen werden soll, reicht es nicht lediglich Klage einzureichen. Entscheidend ist letztlich die politische Begleitung der Verfahren. Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit kann Druck aufgebaut werden. Durch ein Aufgreifen des Themas in Mobilisierungen kann Selbstbewusstsein geschafft werden.

Um Raum für antifaschistischen Protest zurück zu gewinnen, muss auf unterschiedlichen Ebenen Widerstand organisiert werden. Die Verwaltungsklagen können hierbei nur ein Mittel sein. Breiter politischer Protest und ein entschlossenes „jetzt erst recht!“ auf der Straße müssen hiermit einhergehen. Denn nicht zuletzt müssen politische und soziale Bewegungen das notwendige Selbstbewusstsein entwickeln um effektiv polizeilicher Willkür und staatlicher Repression auf der Straße zu begegnen.

Es liegt an uns allen Solidarität zu organisieren!

Unterstützt die Klägerinnen und Kläger!
Schafft Rote Hilfe!

Grußwort der MLPD an den Arbeitskreis Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Das Grußwort der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD):

Ich überbringe Euch die solidarischen Grüße vom Landes- und Kreisverband der MLPD.

Beim Heilbronner Kessel wie im Urteil gegen Chris und Deniz K.und vielen anderen Fällen wurde deutlich, dass die neofaschistischen Organisationen als Stoßtrupp gegen linke und fortschrittliche Kräfte aufgebaut und vom Staatsapparat geduldet und gefördert werden. Antifaschistischer Widerstand dagegen wird verfolgt und kriminalisiert.

Wir begrüßen es daher sehr, dass Ihr das Recht auf Widerstand gegen Nazi-Umtriebe auch dadurch verteidigt, dass ihr diesen Prozess führt.

Lassen wir uns nicht einschüchtern und kriminalisieren! Bauen wir weiter gemeinsam an einer breiten Bewegung für demokratische Rechte! Und nehmen wir uns das Recht, für eine bessere Welt zu kämpfen!

Für uneingeschränkte Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage!

Wir wünschen Eurem Kampf viel Erfolg!


Quelle

Grußwort der VVN-BdA Heilbronn zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Das Grußwort der Heilbronner Kreisvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA):

Wir, die Mitglieder der VVN-BdA Kreisvereinigung Heilbronn, sind empört über das Vorgehen der Polizei am 01. Mai 2011. In einem demokratischen Staat, wie es Deutschland ist, darf es nicht vorkommen, daß Demokraten ( Gewerkschafter, Friedenskämpfer und Antifaschisten ) an der Teilnahme der 1. Mai-Demonstration des DGB gehindert werden und stundenlang festgehalten werden. Besonders wenn die 1.Mai-Demonstration gegen antidemokratische Kräfte gerichtet ist, die am gleichen Tag die multikulturelle Gemeinschaft der Heilbronner Bürger stören wollen.

In der Weimarer Zeit und während des deutschen Faschismus haben Gewerkschafter, Friedenskämpfer und Antifaschisten gegen antidemokratische Kräfte gekämpft und viele mussten es sogar mit ihrem Leben bezahlen. Diesen Kampf führen wir in ihrem Sinne weiter für ein humantisches und demokratisches Deutschland.

Diese Demokratie muss auch vom deutschen Staat und von ihren Gerichten geschützt werden. Es kann nur ein Urteil für die Organisatoren des Polizeikessels in Heilbronn geben:

Sie müssen disziplinarisch bestraft werden und dürfen nicht mehr solche Entscheidungen fällen können. Zusätzlich muss ihre zukünftige Arbeit überwacht und geprüft werden.

Wir Heilbronner Antifaschisten stehen zu Euch und unterstützen Euer Begehren!

Mit antifaschistischen Grüßen

VVN-BdA Baden Württemberg e.V.

Quelle: AK Kesselklage
Kreisvereinigung Heilbronn

S21 GegnerInnen erklären sich solidarisch mit Heilbronner Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Die Solidaritätserklärung von Stuttgart 21 GegnerInnen. Dieser wurde frei gehalten und führte den folgenden schriftlichen Beitrag aus:

Liebe Freundinnen , liebe Freunde

Wir, die eingekesselten Stuttgart 21- Gegner vom 25.1.2011 und vom 1.2.2011 erklären uns solidarisch mit eurem Anliegen. Auch wir haben Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen unsre Einkesselung erhoben.

Seit fast anderthalb Jahren warten wir jetzt vergeblich auf unseren Gerichtstermin. Deshalb erhoffen wir uns von euren Prozess auch eine Signalwirkung für unser Verfahren und wünschen euch einen positiven Ausgang eurer Klage.

Grußwort der DKP zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel

Der AK Kesselklage dokumentiert das von einem Vertreter der DKP an die TeilnehmerInnen gerichtete Grußwort der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011:

Solidarität mit den KlägerInnen! Der Kampf geht weiter!

Liebe Anwesende, liebe AntifaschistInnen,

zum zweiten Male protestieren wir hier vor dem Verwaltungsgericht gegen den skandalösen, brutalen und durch nichts zu rechtfertigen Polizeieinsatz in Heilbronn am 1. Mai 2011 und um unsere Solidarität mit den KesselklägerInnen zum Ausdruck zu bringen.

Als Kommunist und aktiver Gewerkschafter ist es für mich inakzeptabel, dass GewerkschafterInnen, AntifaschistInnen eingekesselt und in Gewahrsam genommen werden, während die Nazis ungestört, sondern sogar unterstützt von der Polizei und staatlichen Behörden ihren menschenverachtenden und volksverhetztenden Propagandafeldzug durchführen konnten.

Und dies am 1. Mai! Dem Kampftag der internationalen Arbeiterklasse

Laut Landesverfassung von Baden-Württemberg gilt der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

Das aber ist genau das Gegenteil von dem was die NPD und die Neonazis tun. Sie betreiben Kriegspropaganda, schüren Völkerhass und Rassismus, schrecken selbst vor Mord, versuchten Mords und Totschlag nicht zurück. Das zeigen die Blutspur die Neonazis durch Deutschland zogen und auch der Brandanschlag von Winterbach.

Es ist völlig inakzeptabel ist dass Menschen durch Polizeikräfte erstens verhindert werden zur Maikundgebung des DGB zu gehen und zweitens die antifaschistische Demonstration gegen Nazis durch den Poizeikessel verhindert wurde.

Die Einkesselungen von Demokraten und Antifaschistinnen sind:

  • eine skandalöse Freiheitsberaubung,
  • Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und
  • massive staatliche Parteinahme zugunsten von Neonazis.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Für den unrechtmäßigen Polizeikessel von Heilbronn war noch die CDU/FDP Landesregierung verantwortlich. Unter der Grün/SPD Landesregierung geht es grad so weiter als hätte es eine Abwahl von Mappus und der CDU nicht gegeben. Dies zeigen die Kessel von Stuttgart am 30.7. und von Göppingen am 6.10.

Wir fordern die Landesregierung und die staatlichen Institutionen auf macht endlich Schluss mit der Bekämpfung und Kriminalisierung von AntifaschistInnen. Beendet die Unterstützung von Faschisten und Neonazis.

Es bleibt dabei Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen.

  • Verbrechen sind zu bestrafen
  • Wir fordern Verbot und Auflösung der NPD und aller faschistrischen Organisationen und deren Propaganda gem. Art. 139 des GG!
  • Wir sind solidarisch mit den KlägerInnen und
  • fordern die dienstrechtliche Bestrafung der Verantwortlichen für die rechtswidrige Einkesselung von Antifaschisten.

Für die DKP geht es bei der Unterstützung der Kesselklage nicht nur um ein deutliches Zeichen gegen Rechts, sondern auch um die Verteidigung der demokratischen Grundrechte, die Ausweitung von Bürgerrechten und mehr direkte Demokratie. Dazu gehören Sitzblockaden und Spontanaktionen.

Der deutsche Imperialismus verschärft gegenwärtig seine aggressive Politik nach Aussen und Innen. Die Widersprüche zwischen Kapital und Arbeit verschärfen sich.

Es wird immer offensichtlicher: Maßgebliche Teile der Herrschenden in den Konzern, - Banken – und Rüstungszentrealen und ihre politischen Helfershelfer setzen auf einen reaktionären Ausweg aus der Krise. Dafür halten sie sich, wie die Geschichte zeigt die Option des Faschismus, als Herrschaftsinstrument offen.

Das aber gilt es mit gemeinsam allen Kräften und voller Kraft zu verhindern. Das sind wir den Opfern von Faschismus und Krieg schuldig.

Unabhängig wie der heutige Prozess ausgeht: Der Kampf geht weiter!

Heilbronner Kesselklage abgewiesen - Kläger prüfen Einlegen weiterer Rechtsmittel

Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht
Foto: Denzinger / beobachternews.de
Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fand heute die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung über den Heilbronner "Polizeikessel" statt. "Polizeikessel" - ein Kandidat für das "Unwort des Jahres", wie in einer Grußansprache bei der kurzen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude vorgeschlagen wurde.

Fünf Klägerinnen und Kläger wollten feststellen lassen, dass die über 10 Stunden dauernde "Ingewahrsamnahme" von 450 Antifaschistinnen und Antifaschisten vor dem Heilbronner Hauptbahnhof unrechtmäßig war. Sie hatten die am 1. Mai 2011 an der dortigen DGB-Kundgebung teilnehmen und gegen einen Naziaufmarsch demonstrieren wollen. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab.

Der Arbeitskreis Kesselklage, in dem sich Klagende und Unterstützende zusammengefunden haben, sieht in an der vorherrschenden Polizeitaktik ein grundsätzlich politisches Problem. Der Tübinger Gewerkschafter Lothar Letsche: „Es ist ein Unding, dass AntifaschistInnen in Ihrer Demonstrations- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, sich am 1. Mai auf dem Weg zur Gewerkschsftskundgebung durchsuchen lassen sollen, nur damit Nazis ungestört marschieren können. Sogar die Landesverfassung sagt, dass dieser Feiertag 'dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung' gelte - also nicht für Naziparolen da ist. Ein solches Szenario war nicht nur vor anderthalb Jahren in Heilbronn zu beobachten, sondern auch bei antifaschistischen Protesten am 30 Juli 2012 in Stuttgart und am 6. Oktober in Göppingen.“

Der Arbeitskreis Kesselklage will eine solche Kriminalisierung von AntifaschistInnen nicht weiter hinnehmen. „Ob politisch oder juristisch ­ kein Kessel darf ohne Konsequenzen bleiben“, so ein Sprecher des Arbeitskreises.

Wegen der Vorfälle in Stuttgart am 30. Juli, wo etwa 70 AntifaschistInnen gekesselt wurden, um jeden Protest gegen eine Propagandatour der neonazistischen NPD zu unterbinden, wurde mittlerweile ebenfalls Klage eingereicht.

„Auch wenn das Gericht heute nicht im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden hat so geht die politische und juristische Auseinandersetzung weiter. Wir prüfen das Einlegen weiterer Rechtsmittel“
, erklärte der Sprecher der des AK Kesselklage abschließend.

Mehr Informationen: AK Kesselklage

Quelle: Pressemitteilung

Verhandlung wegen Heilbronner Polizeikessel wird fortgesetzt

Vorderseite des Bündnisflyers
Am 6. Dezember findet ab 11 Uhr der zweite Verhandlungstermin der Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel statt. Bereits auf 10 Uhr ruft der Arbeitskreis Kesselklage zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude auf.

„Am ersten Verhandlungstag haben wir KlägerInnen unsere Erlebnisse am 1. Mai 2011 vor dem Heilbronner Hauptbahnhof dargestellt. Wir verbrachten einen kompletten Tag von morgens bis abends in einem Polizeikessel während den Nazis ihr Aufmarsch ermöglicht wurde.“ fasst Lothar Letsche, einer der Kläger den ersten Verhandlungstag zusammen und ergänzt: „Für uns ist es unerträglich, dass die Polizei immer wieder Nazis den Weg frei prügelt, und antifaschistischen Protest festsetzt. Die Unrechtmäßigkeit dieser Polizeitaktik möchten wir mit unserer Klage feststellen lassen.“

Termin: 6. Dezember 2012, 10 Uhr Kundgebung, ab 11 Uhr
Gerichtsverhandlung, Verwaltungsgericht Stuttgart (Augustenstr. 5)

Mehr Informationen: http://www.kesselklage.de

Quelle: Pressemitteilung

Diskussionsbeitrag für die Veranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray - Repression gegen politisch Aktive"

Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012

Liebe Anwesende,
vor fast genau vier Jahren hielt ich meinen ersten Beitrag zum Thema Versammlungsrecht und was das mit uns zu tun hat. Damals bahnte sich gerade die sogenannte „Finanzkrise“ ihren Weg. Ich stellte in meinem Impulsreferat die Frage:

„Was, wenn sich die Erkenntnis Bahn bricht, dass der Traum von einer Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung und die gegenwärtige realkapitalistischen Zustände sich nicht vereinbaren lassen und es keinen Ausweg aus der Misere für Einzelne gibt?“

Die Antwort auf die Frage lautete: Diese Menschen werden die Erfahrung machen, dass nicht nur Revolutionen sondern auch selbständig geführte Streiks und andere wirkungsvolle Protestformen weitestgehend verboten sind. Der juristische Überbau dafür ist mit dem Versammlungsgesetz und zu dessen Durchsetzung dem Polizeigesetz geschaffen. Die alte CDU Landesregierung konnte sich mit ihrem für 2009 geplanten verschärften Versammlungsgesetz nicht gegen den breiten Widerstand dagegen, der sich unter anderem auch in unserem Bündnis organisierte, durchsetzen. Sie verlegte sich vielmehr darauf, mittels zahlreicher Verordnungen der Ordnungsbehörden auf Städteebene bürokratische Schikanen und juristische Fußangeln auszulegen, die der Wahrnehmung dieses Grundrechtes entgegenwirken.

Von der neuen, von einem ungerechtfertigten „fortschrittlichen“ Nimbus umgebenen „Grün/Roten“ Landesregierung ist allerdings ebenfalls nichts Gutes zu erwarten. Im Gegenteil.

Während sich der ursprüngliche baden-württembergische Anhörungsentwurf mehr nach "polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit" richtete und nicht danach, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen kaschiert das Innenministerium das heute so:

„Statt einer Verschärfung ist aber eher das Gegenteil geplant. Das Versammlungsrecht soll bürgerfreundlicher gestaltet werden wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Statt eines Versammlungsverhinderungsgesetzes nach bayrischem Muster wolle man das Grundrecht auf Meinungsfreiheit stärken, heißt es bei den Grünen.“

Innenminister Gall ließ in Zusammenhang mit einem kurdischen Fest in Mannheim erklären: „Wir werden die Erfahrungen von Mannheim in die geplante Reform des Versammlungsrechts einfließen lassen.“ (Stuttgarter Zeitung, 12.09.2012)

Jaja, die Meinungsfreiheit. Mit dem juristischen Winkelzug, selbige ebenso wie die Versammlungsfreiheit als Grundrecht zu schützen wurden seither sämtliche Naziveranstaltungen erfolgreich vor Gericht durchgesetzt – es sei denn, die „polizeiliche Gefahrenprognose“ sieht anders aus.

Mit dieser Erklärung wurden bereits Nazidemos verboten. Zumeist allerdings wurde mittels enormen Polizeiaufgebot die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht das die Nazis angeblich besitzen, durchgesetzt. Gegen die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht von AntifaschistInnen, die zu diesem Zweck ganz „bürgerfreundlich“ über Stunden festgesetzt wurden, wie im Falle der Proteste gegen Naziaufmärsche in Stuttgart und Göppingen in diesem Sommer. Zwar hatte im Falle des Heilbronner Kessels vom 1. Mai 2011 noch die alte Landesregierung das Sagen. Aber aus dem zur Zeit laufenden Klageverfahren einiger AntifaschistInnen, dessen nächster Verhandlungstermin am 6.12. ist, lässt sich erkennen, dass es auch darum geht, eine Blaupause für zukünftige sozusagen „gerichtsfeste“ Polizeikessel zu bekommen. Damit sie damit nicht durchkommen ist nicht nur anwaltliches Geschick, sondern vor allem großer öffentlicher politischer Druck nötig. An der Stelle möchte ich als einer der Kläger an der Stelle gerade auch die Gewerkschaften dazu aufrufen, ihrer politischen Verantwortung mehr nachzukommen und die Polizeikessel öffentlich zu skandalisieren.

Denn Grundrechte beziehen sich auf die große Masse der Menschen und nicht nur auf bereits politisch Aktive. Dass einem ein Grundrecht genommen wird, merkt man nur, wer sich bewegt. So wie 250 belgische Ford Arbeiterinnen und Arbeiter, die vor der Kölner Europazentrale für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze protestierten und denen über 400 Einsatzkräfte plus Hubschrauber entgegengestellt wurden und die letztlich für die gewaltsame Abschiebung der KollegInnen sorgten. Darin zeigt sich nicht nur die Nervosität der Behörden und ihrer Auftraggeber, in deren Konzept ein gemeinsamer, europaweiter solidarischer Kampf gegen die Folgen der Krise nicht passt. Darin deutet sich auch eine neue Qualität an, ist dies seit langem das erste Mal, dass GewerkschafterInnen in einer solchen Weise „behandelt“ werden. Zugleich wird deutlich, dass von einem Streikrecht, schon gar einem politischen, in Deutschland nicht geprochen werden kann.

Zusammenfassend: Bei den Gesetzesvorhaben handelt es sich also offensichtlich darum, angesichts der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ein umfassendes Instrument zur willkürlichen Steuerung bzw. Behinderung von Protesten unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen und ihrer Organisationen zu schaffen.

Womit ich wieder zum Anfang meiner Ausführungen kommen möchte. Wie kann eine weitere Verschärfung des ohnehin unzureichenden Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit verhindert werden? Wie kann ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht, durchgesetzt werden, wenn nicht von einem breiten spektrenübergreifenden gesellschaftlichen Bündnis, dass sich auch als Bewegung begreift?

Ein hauptsächlicher Grund dafür, dass dies bislang noch nicht so richtig klappt und mit dem Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zwar eine Plattform exisitiert, die aber noch viel zuwenig genutzt wird ist das Ausblenden des notwendigen politischen Kampfes um die Verteidigung und Erweiterung politischer Grundrechte. Oder deren Bagatellisierung. Es muss kritisch darüber nachgedacht werden, warum es einer der größten Bewegungen – die gegen Stuttgart 21 – es nicht gelingt, die hunderten von Verfahren, die in Zusammenhang mit dem Protest aufliefen gemeinsam und als politische Kampagne zu führen. Es muss überlegt werden, warum sich viele AntifaschistInnen mit den Kesseln weitgehend abgefunden haben. Bis dahin, mit der Begründung „keinen Bock mehr auf Bullenkessel“ zu haben sich von Protesten gegen Naziaufmärsche abhalten lassen. Kennzeichnet nicht schon die Überlegung, wie eine „kritische Masse“ gewonnen werden kann, um solche Polizeitaktiken ins Leere laufen zu lassen, die Akzeptanz dieser Maßnahme?

(Es gilt das gesprochene Wort)

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