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Drei Jahre nach dem Verbot - wir sagen immer noch: „Wir möchten ... linksunten in seiner ganzen Pluralität - von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt - wieder haben.“

Wie einigen LeserInnen dieses Blogs bekannt sein dürfte, habe ich auch auf linksunten einige Beiträge veröffentlicht. Vor drei Jahren wurde linksunten unter fadenscheinigen Begründungen verboten. Diesem Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit entgegneten Peter Nowak, Achim Schill und Detlef Georgia Schulze mit Klagen, inzwischen sind sieben Verfassungsklagen in dem Zusammenhang am Start. Aus dem Anlass sei an dieser Stelle die aktuelle Pressemitteilung der zuvor genannten dokumentiert:

Dienstag vor drei Jahren (am 25. Aug. 2017) wurde durch mehrere Haussuchungen in Freiburg, einer Veröffentlichung in einer amtlichen Publikation namens "Bundesanzeiger" und der Pressekonferenz eines inzwischen vergessenen CDU-In­nenministers bekannt, daß letzterer die internet-Plattform linksunten.indymedia verboten hatte (oder meinte, verboten zu haben). Wir schrieben und veröffentlichten wenige Tage später eine Protesterklärung, in der es hieß: „Wir möchten ... linksunten in seiner ganzen Pluralität –“ von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt –“ wieder haben.“ Außerdem richteten wir einen Blog ein; als Foto für den Blog-Header verwendet wir einen Ausschnitt aus der Verbotsverfügung. (... linksunten Header ...)

Das Bild-Zitat aus der Verbotsverfügung brachte uns

++ über ein halbes Jahr später seitens des Landeskriminalamtes Ba­den-Württemburg die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

und

++ dann Anfang 2019 seitens der –“ in­zwischen anderweitig in die Schlagzeilen geratenen –“ Staatsschutz-Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Verwendung des Kennzeichens eines „vollziehbar verbotenen Vereins“ und außerdem –“ wohl wegen des oben angeführten Zitates –“ den Vorwurf der „Unterstützung“ eines solchen Vereins ein.

Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, es sei gar nicht die internet-Plattform, sondern deren Her­ausgeberInnenkreis verboten worden: „Regelungsgegenstand des Verbotsbescheids ist nicht das Verbot des unter der Internetadresse –šlinksunten.indymedia.org–˜ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals, sondern das Ver­bot des dahinter stehenden Personenzusammenschlusses –šlinksunten.indymedia–˜ als Organisation“ (https://www.bverwg.de/de/290120U6A1.19.0, Textziffer 33)

Was von dieser Kapriole auch immer zu halten sein mag –“ das, was in der Verbotsverfügung als Kennzeichen des ver­meintlichen „Vereins“ bezeichnet wurde, war nicht das „Kennzeichen“ des HerausgeberInnenkreises, sondern schlicht das Logo der fraglichen internet-Seite. Auch im Text unserer Erklärung hatten wir uns zu dem Herausgebe­rInnenkreis gar nicht geäußert –“ sondern gegen das vom vergessenen Bundesinnenminister verkündete Mediumsver­bot: „Wir haben linksunten als Publikationsorgan geschätzt“, bekundeten wir. Und wir schrieben: „Nicht anders als bei kommerziellen Medien, heißt der Umstand, daß eine Redaktion (im Falle von linksunten: –šModeration–˜ genannt) Texte veröffentlicht (bzw. im Falle von linksunten: nicht löscht), nicht notwendigerweise, daß die Redaktion den In­halt dieser Texte teilt.“

Drei Jahre später sind der Header unseres Blogs und der Text unserer Protesterklärung immer noch unverändert:

http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/2017/08/31/linksunten-solidarisch-zu-sein-heisst-sich-dem-verbot-zu-widersetzen

Eine Entscheidung des Berliner Landgerichts über Zulassung der Anklage oder Einstellung des Verfahrens (§ 203, 204 StPO) steht immer noch aus –“ und die URL

https://linksunten.indymedia.org,

deren Verwendung das Bundesinnenministerium 2017 meinte, verbieten zu können, wird längst wieder genutzt –“ wenn auch nur für eine Archiv der alten Artikel.

Wir bleiben dabei: „Wir möchten ... linksunten in seiner ganzen Pluralität –“ von links-militant bis pazifistisch-sozial-bewegt –“ wieder haben“ –“ und haben Anlaß hinzufügen: „auch für neue Artikel“.

Was aus dem verbliebenen Verbot des HerausgeberInnenkreises wird, wird früher oder später das Bundesverfassungs­gericht entscheiden –“ inzwischen sind dort mehrere Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem linksunten-Verbot anhängig; siehe:

Mittlerweile sieben Verfassungsbeschwerden wegen des linksunten-Verbotes in Karlsruhe anhängig

http://zf2r4nfwx66apco4.onion/node/1598189100131985 (Tor-Browser erforderlich)
https://geistige-gefaehrdungen.net/node/1598189100131985 (ohne Tor-Browser erreichbar)

und

Juristisches gegen das linksunten-Verbot

https://links-wieder-oben-auf.net/juristisches.

Weiterhin fest für Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, die auch die militante Linken einschließt!

Peter Nowak / Achim Schill / Detlef Georgia Schulze. Berlin, den 24.08.2020

3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit: linksunten-Verbot aufheben - Strafverfahren einstellen!

Aus Anlass des Internationalen Tages der Pressefreiheit fordern der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und der/die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze das Ver­bot von linksunten.indymedia aufzuheben und das gegen sie selbst laufende Strafverfahren einzustellen. Das –“ auch von Linksradikalen genutzte –“ internet-Medium linksunten.indy­media.org war im August 2017 vom Bundesinnenministerium als „Verein“ verboten worden. Dagegen hatten sich Nowak, Schill und Schulze mit einer rund eine Woche später veröffent­lichten Erklärung gewandt. Den Text bebilderten sie mit einem Ausschnitt aus der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums, die wiederum das Logo der fraglichen Web­seite enthielt.

Die Bebilderung legt ihnen die Berliner Staatsanwaltschaft als Verwendung des „Kennzei­chens“ eines verbotenen „Vereins“ und den Inhalt der Erklärung als „Unterstützung“ des ver­meintlichen Vereins aus. –“ Dazu erklären die Betroffenen:

Krücke „Vereins“-Verbot

Das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene „Vereins“-Verbot stellt eine Krücke dar, um die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit und ins­besondere das dort statuierte Zensurverbot zu umgehen. Selbst wenn die herausgeberische Struktur von linksunten.indymedia ein Verein (gewesen) wäre und die Verbotsgründe des Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz vorliegen würden (insbesondere Letzteres ist zu bestreiten), so würde es dennoch an jeder Rechtsgrundlage dafür fehlen, auch allen anderen natürlichen (Menschen) und juristischen (bestimmte Vereine und Gesellschaften) Personen die Verwen­dung der URL linksunten.indymedia.org und dessen, was das Bundesinnenministerium als das „Kennzeichen“ des vermeintlichen „Vereins“ ansieht, zu verbieten. Das, was das Innenministe­rium als „Kennzeichen“ des vermeintlichen verbotenen Vereins ansieht, ist in Wirklichkeit das einheitliche (((i)))-Logo des –“ nicht-verbotenen –“ transnationalen indymedia-Netzwerkes und die schlichte URL linksunten.indymedia.org in roter Schrift.

Mögen vielleicht auch einige in der Vergangenheit bei linksunten veröffentlichte Texte nach der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums illegal gewesen sein, so sind aufgrund des vom Innenministerium ausgesprochenen Verbots auch zahlreiche unstrittig völlig legale Texte betroffen, die nun nicht mehr zugänglich sind; und vor allem beansprucht das Ministe­rium, das zukünftige Erscheinen des Mediums –“ egal mit welchem Inhalt –“ verbieten zu dürfen. Dafür fehlt es aber an jeder Rechtsgrundlage!

Zwar sind die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz von „den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ beschrankt. Aber es gibt auch dort schlicht und ergreifend keine Norm, die es dem Staat erlauben würde, das künftige Erscheinen von (bestimmten oder gar allen) Medien zu verbieten.

Zwar

  • erlauben die Vorschriften zum Schutze der Jugend altersbezogene Vertriebsbeschrän­kungen;

  • konstituieren die Vorschriften zum Schutze der persönlichen Ehre zivilrechtliche Lö­schungs-/Unterlassungs- und Schadenersatz- sowie staatliche Strafansprüche

    und

  • erlauben die allgemeinen Gesetze die zeitweilige Sperrung von internet-Medien, um die Einhaltung von bestimmten Formvorschriften zu erzwingen (§ 55, 59 II - VI Rundfunkstaatsvertrag).


Darüber hinaus beansprucht der Staat, auch bestimmte (politische) Äußerungen unter inhaltli­chen Aspekten, die nicht die persönliche Ehre und nicht den Jugendschutz betreffen, bestrafen zu dürfen. Aber nichts davon stellt ein Komplett-Verbot eines bestimmten Mediums (oder gar aller Medien) pro futuro dar.

Bei Geltung des Grundgesetzes unüberwindliche Hürde: Das Zensur-Verbot

Solche einfach-gesetzliche Normen, die es erlauben würde, das künftige Erscheinen von Medien zu verbieten, wären im übrigen auch verfassungswidrig. Denn nur die Rechte aus Arti­kel 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 Grundgesetz, aber nicht das Zensurverbot aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz („Eine Zensur findet nicht statt.“) stehen unter dem Vorbehalt der Schran­ken des dortigen Absatz 2. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu –“ zurecht und eindeutig –“ entschieden:
„Das Zensurverbot soll die typischen Gefahren einer solchen Präventivkontrolle ban­nen. Deswegen darf es keine Ausnahme vom Zensurverbot geben, auch nicht durch –šallgemeine Gesetze–™ nach Art. 5 Abs. 2 GG. (BVerfGE 33, 52 - 90 [72 = DFR-Tz. 76])

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden:
The practice of banning the future publication of entire periodicals [...] went beyond any notion of –šnecessary–™ restraint in a democratic society and, instead, amounted to censorship.“

(https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22tabview%22:[%22document%22],%22itemid%22:[%22001-95201%22]}, Tz. 44)

„Die Praxis, die zukünftige Veröffentlichung eines ganzen Periodikums [...] zu verbieten, geht über über jeden Begriff (jede Vorstellung) davon, welche Beschränkungen [der Meinungsäußerungsfreiheit] in einer demokratischen Gesellschaft –šnotwendig–™ sind, hin­aus, und ist Zensur / zählt als Zensur / läuft auf Zensur hinaus.“ (eigene Übersetzung)

Deshalb kann es heute nur eine Forderung geben: Das Verbot von linksunten.indymedia sofort aufheben!

Und ab morgen fordern wir wieder: Das Strafverfahren gegen uns einzustellen, denn wir haben kein „Vereins“-„Kennzeichen“ verwendet, sondern ein –“ vom Bundesinnenministerium ausgesprochenes –“ Verbot eines vermeintlichen „Vereins“ bildlich zitiert. Es gibt aber keine Norm, die das bildliche Zitieren von Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums unter Strafe stellen würde!

Quelle: Erklärung vom 3. Mai 2019

Siehe auch:

Das Verbot von linksunten.indymedia.org

Vor über einem Jahr wurde die Webseite „linksunten.indymedia.org“ durch eine Verfügung des Bundesinnenministeriums mit den Mitteln des Vereinsrechts verboten. Dies bedeute das Ende der bedeutendsten linken Internetplattform im deutschsprachigen Raum.

Die Vorgehensweise des Bundesinnenministeriums wirft eine Vielzahl an Fragen im Umgang mit kritischen und unbequemen Presseorganen auf. Nicht nur die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ sieht im Verbot eine gefährliche rechtsstaatliche Entwicklung.

Eine Rechtsanwältin der Betroffenen wird über den bisherigen Verlauf des Verfahrens berichten, das Verbot in den aktuellen Sicherheitsdiskurs einordnen sowie die Gefahren aufzeigen, die sich daraus für andere Organisationen und Internetmedien ergeben.

13.12.2018, 19:30 Uhr
Angela Furmaniak (Fachanwältin für Strafrecht)
Bibliothek am Mailänder Platz 1 70173 Stuttgart, N48.790324 E9.183079 (Karte)
Zur Person:

Angela Furmaniak ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Mitglied des Republikanischen AnwältInnenvereins RAV und vertritt zwei der Betroffenen im Verbotsverfahren.

Broschüre zum Verbot von Indymedia linksunten erschienen

Die Rote Hilfe e.V. hat eine Broschüre zum Verbot der linken Medienplattform Indymedia linksunten veröffentlicht. Darin wird das Verbot und der Umgang damit aus drei Perspektiven betrachtet. Im ersten Beitrag schreiben die RechtsanwältInnen der Betroffenen aus juristischer Perspektive. Das zweite Kapitel, verfasst vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, befasst sich mit der politischen Auseinandersetzung um das Verbot. Im dritten Beitrag legen Betroffene der Verbotsverfügung dar, was linke Medien auszeichnet und warum diese weiterhin notwendig sind. Außerdem beinhaltet die Broschüre eine Chronik der Repression und Hintergrundinformationen zu dem Spitzel, der die Medienaktivistinnen ausspionierte.

Das Heft kann über den Literaturvertrieb der Roten Hilfe, gegen Erstattung der Versandkosten bezogen werden. Ausserdem ist es online als PDF verfügbar

Für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen werden weiterhin Spenden benötigt:

Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart
IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: linksunten

Stuttgart: Linke Politik lässt sich nicht verbieten! Solidarität mit Indymedia Linksunten!

Wir unterstützen den Aufruf zu einer Protestkundgebung gegen das Verbot von Indymedia Linksunten:

Am Freitag, den 25. August gab das Innenministerium das Verbot der linken Informationsplattform Indymedia Linksunten bekannt. Polizeikräfte durchsuchten vier Wohnungen und das Kulturzentrum KTS in Freiburg, beschlagnahmten Speichermedien und Technik. Der Innenminister begründete den harten Schlag gegen das vielgenutzte Portal mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kriminalisierung von Indymedia Linksunten ist das erste Resultat einer breiten Kampagne gegen linke Politik, die von bürgerlichen Parteien und Medien schon vor dem Gipfel ins Rollen gebracht wurde und nach ihm erst richtig in Fahrt kam. Von der revolutionären und radikalen Linken über linke Kulturzentren bis hin zur Linkspartei, wird alles diffamiert und angegriffen, was am neoliberalen Kurs der Herrschenden rüttelt: eine Bildzeitung, die ihre LeserInnen zur Fahndung nach AktivistInnen aufhetzt, Forderungen nach EU-weiten Dateien zur Erfassung von linken AktivistInnen, Debatten über die Schließungen von Räumlichkeiten. Alle politischen Kräfte, die sich nicht vom selbstbestimmten Widerstand gegen den Gipfel distanzieren, befinden sich mit auf der Abschussliste.

Es ist nicht nur die ausufernde Polizeigewalt während des Gipfels, die unzähligen verletzten AktivistInnen und die teils noch andauernden unbegründeten Haftstrafen, die mit dem Schlag gegen Links unter den Teppich gekehrt werden sollen. Es geht darum, politische Kräfteverhältnisse zu schaffen, in denen Widerstand zum Verbrechen gemacht wird, sobald er anfängt, sich zu artikulieren. Der direkte Protest gegen das immer zerstörerischere Wüten des kriselnden Kapitalismus, gegen Kriegspolitik, Sozialabbau, Abschottungspolitik, zunehmend unsichere und schlechte Arbeitsbedingungen, soll nicht als Anknüpfungspunkt zur Veränderung der Zustände, sondern als unmittelbare Gefahr für die Menschen der Gesellschaft verkauft werden. Eine Gefahr kann linker Widerstand durchaus sein - allerdings nur für diejenigen, die an der Verschlechterung der Lebensbedingungen von großen Teilen der Gesellschaft mitwirken und davon profitieren. Natürlich ist es kein Zufall, dass das harte staatliche Durchgreifen nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl stattfindet. Die vermeintliche Bedrohung der "Inneren Sicherheit" ist schon seit Jahren ein Dauerbrenner in der Öffentlichkeitsarbeit der großen bürgerlichen Parteien.

Und jetzt? Es ist nicht klar abzusehen, wie sich die Offensive gegen Links weiter ausgestalten wird. Fakt ist: das Fundament dafür ist gelegt. Die Herrschenden schaffen eine Stimmung, in der die Einschränkung bürgerlicher Freiheiten, wie der Versammlungs- und der Pressefreiheit auf zunehmend fruchtaren Boden stößt, in der Proteste zur "Gefahr für Leib und Leben" hochstilisiert werden. Schließlich soll ein schwerbewaffnetes SEK, das wegen Steinen und Barrikaden Häuser stürmt, nicht als Ansatz zur weiteren Militarisierung der Gesellschaft wahrgenommen werden. Ein mutiger Einsatz zur "Rettung in der Not" liest sich wesentlich besser in der bürgerlichen Berichterstattung...

Das können wir nicht hinnehmen!
Wir befinden uns in einer Zeit, in der große Teile der lohnabhängigen Bevölkerung in immer schlechtere Lebensbedingungen gezwängt werden, in der Ausgrenzung und Abschottung wieder brutale und sichtbare Formen annehmen. Die Gesellschaft wird kompromisslos - und für viele inzwischen auch selbst spürbar - nach den Interessen des Kapitals ausgerichtet. Der Widerstand dagegen ist zwar folgerichtig, aber keine leichte Aufgabe. Er kann nur Früchte tragen, wenn wir ihn gemeinsam verteidigen, lautstark und selbstbewusst an seiner Notwendigkeit festhalten. Wir haben so viele Anknüpfungspunkte, anhand derer wir Menschen für den Kampf für eine bessere Gesellschaft begeistern können und wir erleben täglich, wie dieses System Perspektivlosigkeit und Verzweiflung produziert. Es ist jetzt unsere Aufgabe, die Stimmen zu erheben, anstatt in Resignation zu verfallen, solidarisch zusammenzuhalten, anstatt uns verunsichern und vereinzeln zu lassen!

Kommt zur Solidaritätskundgebung zur Verteidigung linker Politik gegen staatliche Kriminalisierung! Zeigen wir gemeinsam, dass ihre Verbote nicht über die tagtäglichen Verbrechen der herrschenden Ordnung hinwegtäuschen können. Eine Politik des Widerstandes braucht widerständige Medien, die sich nicht von den politischen Koordinaten der Herrschenden und dem lukrativen Handel mit Informationen lenken lassen.

Wir sind alle Linksunten!

Kundgebung am Rotebühlplatz / Stadtmitte
Donnerstag 31. August / 18 Uhr

Was mir heute wichtig erscheint #44

Anstieg: "Die Einkommen müssen steigen, damit die Wirtschaft wieder in Schwung kommt.Denn höhere Löhne sind die Voraussetzung dafür, dass den Menschen Geld zum Ausgeben übrig bleibt. Bisher war der private Konsum der Schwachpunkt in der Konjunktur. Im Jahr 2007 ging der private Konsum im Vergleich zum Vorjahr sogar um 04, Prozentpunkte zurück. Dagegen legten in Kanada die Konsumausgaben um fast fünf Prozent und in den USA um fast drei Prozentpunkte zu. In den europäischen Industriestaaten Frankreich, Großbritannien und Spanien stiegen die Konsumausgaben im gleichen Zeitraum zwischen 3,2 und 2,0 Prozent an." Via IG Metall ExtraNet findet sich dazu eine Grafik


Beleidigung: Am Samstag hatte der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Detlef Wetzel, das "Minus-Angebot der Arbeitgeber" als Beleidigung bezeichnet. Es erkenne weder die Leistung der Menschen an noch gleiche es die Preissteigerung aus. "Auf dieser Basis ist eine schnelle Einigung nicht möglich", sagte Wetzel im "Handelsblatt".


Querfrontversuch: Wie redok und das Sudelblog berichten, handelt es sich bei dem angeblich von Kurt Tucholsky stammenden Gedicht »Höhere Finanzmathematik« offenbar eher um ein Fake aus der ultrarechten Ecke.


Interview: Bei Stattweb wurde am 31. Oktober ein weiteres Interview mit dem IMC-linksunten Kollektiv veröffentlicht.


Neuerscheinung: Die grundlegend überarbeitete Neuauflage des bekannten „Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger– (Spiegel 43/2005) ist im Oktober 2008 erschienen. Der neue Leitfaden wurde von Autorenteam Frank Jäger und Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. herausgegeben. Der Verein Tacheles aus Wuppertal hat das Ratgeberprojekt für Betroffene und Berater/-innen aufgrund der Pensionierung von Prof. Rainer Roth vollständig von der AG TuWas (FH Frankfurt) übernommen. Mehr Informationen


Veröffentlichung: Die Studie "Studiengebühren aus der Sicht von Studienberechtigten.
Finanzierung und Auswirkungen auf Studienpläne und -strategien"
liegt vor und kann hier [pdf] runtergeladen werden. Bundesbildungsverhinderungsministerin Schavan (CDU) hatte versucht, die Veröffentlichung der Studie zu verzögern. Hat nicht geklappt.


Vergnügen: In den Foto-Collagen von Wolf Wetzel sprechen Bild und Text auf komplizenhafte Art miteinander - meist um sich zu hintergehen. Es geht darum, dem Bild zu misstrauen, das Bild zu stören, an das mensch sich gewöhnt hat; zum Beispiel bei einer 1. Mai-Demonstration der Gewerkschaft. Wer glaubt schon wirklich der Aufschrift auf dem DGB-Transparent: –ºJetzt reicht's wirklich–¹? Bei Wolf Wetzel wird daraus: –ºKeine Kinderarbeit am Sonntag–¹ und erst allmählich, wenn man sich Zeit nimmt, sickert ins Bewusstsein, was man inzwischen alles für normal hält...

G8-TV ist online

G8-TV ist eine Plattform von VideoaktivistInnen zur gemeinsamen Berichterstattung über die Aktionstage gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm. Als gemeinsame Arbeitsgrundlage dient das im Netzwerk Videoaktivismus diskutierte Konzept.

Ab dem 31.5.2007 werden tagesaktuelle Videoclips produziert, die von der Website g8-tv.org heruntergeladen und auf ihr angeschaut werden können. In Zusammenarbeit mit ÜbersetzerInnen werden Untertitel in englisch, französisch, spanisch und russisch sowie weiteren Sprachen bereitgestellt (griechisch, japanisch, arabisch...).

Weiterlesen auf IndyMedia

Morddrohung gegen Antifaschisten in Kassel

Tobias Stroh
Seit ca. einem halben Jahr gibt es die Webseite der „Freie Kameradschaft Kassel“. Dahinter verbirgt sich eine Gruppe aktiver Neonazis mit Kontakten zu anderen Faschisten in ganz Deutschland. Vor kurzem wurden private Fotos und die Handynummer eines aktiven Antifaschisten auf der Seite der Freien Kameradschaft Kassel, zusammen mit einer klaren Morddrohung, veröffentlicht.

Das macht einmal mehr die Notwendigkeit des Verbots von allen faschistischen Organisationen deutlich!

Weitere Informationen: "Rebell" Kassel sowie Bericht auf IndyMedia.

Esslingen: Auch kinderfreundlicher Gen-Mais dient der Bauernfängerei

In einem Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Karin Binder (Linke/ Karlsruhe) erfuhr der Kreisvorstand der WASG Esslingen, dass die US-Firma Ventria Bioscience einen gentechnisch veränderten Reis entwickelt hat, aus dem Medikamente hergestellt werden, die gegen Durchfall bei Kindern wirken sollen. Dazu erklärt der Kreisvorstandssprecher der WASG Thomas Mitsch:

– Dass die aus dem Reis hergestellten Medikamente bereits in einem sehr frühen Entwicklungsstadium in einer peruanischen Klinik an Kleinkindern getestet wurden, ist entschieden zu verurteilen.– Darüber hinaus wirke es paradox, dass Verhältnisse geduldet werden, die in vielen Ländern zwangsweise Durchfall erzeugen, um nachher mit einem neuen Medikament als Feuerwehr anzubrausen. Mehr sauberes Wasser, bessere Wohnverhältnisse, gesündere Ernährung- und es gäbe den Durchfall als Massenerscheinung gar nicht. Weiterhin vermutet der Sprecher der WASG, dass die Gen-Technik-Firmen genau wissen, dass es mit den neuen Medikamenten aus Gen-Reis nicht so weit her sein wird.Es gehe vielmehr darum mit medizinischen Argumenten in Europa Bauernfängerei im echtesten Sinn des Wortes zu fördern. Es gehe vielmehr darum, in immer weiteren Bereichen die Bauern daran zu hindern, nach alter Väter-und- Mütterweise aus eigenem Saatgut und aus dem der Nachbarn die neue Aussaat sicherzustellen. Wer einmal vom Gen-Reis genommen hat, der verstößt gegen das Eigentum der Gen-firma, wenn er nicht Gebühren abführt an die Patentinhaber. Die regionalen Interessen in den ländlichen Gebieten spielen dabei keine Rolle.

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