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Wir fordern die sofortige Freilassung von Julian Assange – und von Mumia Abu-Jamal.

Nun hat es laut internationaler Presse mit enormer Verspätung endlich auch Bundeskanzler Olaf Scholz gesagt: „Ich bin der Meinung, dass es schon gut wäre, wenn die britischen Gerichte ihm [Julian Assange] den notwendigen Schutz gewähren, weil er ja doch mit Verfolgung in den USA rechnen muss, angesichts der Tatsache, dass er amerikanische Staatsgeheimnisse verraten hat“ 1

Und, wohl wahr: Julian Assange bekäme in den USA wohl kaum eine Chance, denn seine Verurteilung dort ist eben politisch gewollt. Die USA skandalisieren es als „Verrat“, dass Assange mit WikiLeaks ihre Verbrechen aufgedeckt hat. Die Parallelen zu Deutschland im März 2024 sind unübersehbar. Nach „Taurusgate“ gilt die Erregung der angeblichen Führungsschwäche des Bundeskanzlers und dem „Verrat“ der geheimen Gespräche des Führungsstabes der Luftwaffe – und nicht der Tatsache, dass in diesen Gesprächen Szenarien durchgespielt wurden, die leicht zum Dritten Weltkrieg führen können.

Wir halten fest: Was immer man sonst von Bundeskanzler Olaf Scholz hält, hier hat er einmal das Richtige getan. Zu wünschen wäre, dass sich auch Außenministerin Annalena Baerbock, andere Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestags und andere Politiker*innen und sonstige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der BRD so klar zu Julian Assange äußern.

Dasselbe wünschen wir uns für den seit über 40 Jahren eingekerkerten afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal, denn auch er hat sich im Verlauf seiner gesamten journalistischen Karriere vor und nach seiner Verhaftung dem Verrat von Staatsgeheimnissen – staatliche Korruption, Polizeibrutalität bis hin zum Mord, ethnische und Klassenunterdrückung in den USA und vieles mehr – gewidmet.

Es handelt sich bei ihm um einen Vorgängerfall zu dem Julian Assanges. Mumia Abu-Jamal sitzt jetzt das 43. Jahr in Haft, aber nicht etwa, weil ihm ein Verbrechen nachgewiesen worden wäre, sondern weil das Verfahren gegen den kritischen Journalisten laut Amnesty International „durchzogen von politischen Interessen“ war und „den internationalen Mindeststandards zur Sicherung fairer Verfahren nicht genügte“. 2 Nichts anderes erwartet dort auch Assange.

Mumia Abu-Jamal hat in seiner langen Haftzeit viele verschiedene Unschuldsbeweise vorlegen können. Außerdem hat seine Verteidigung zahlreiche Rechtsbrüche im Verfahren belegt: Rassismus bei Staatsanwalt und Richter bei der Juryauswahl, unter Druck erzwungene Zeuginnen- und Zeugenaussagen, monetäre Anreize für Zeugenaussagen durch den Staatsanwalt, ein erfundenes Geständnis, Falschinformation der Jury durch den Staatsanwalt in der Phase der Strafzumessung, rassistische Voreingenommenheit des vorsitzenden Richters, illegale Abweisung von Berufungswegen, zurückgehaltene Akten mit Unschuldsindizien…

Ein Bundesgericht monierte im Jahr 2001 – nach bereits 20 Jahren Haft – jedoch ausschließlich die Falschinformation der Jury durch den Staatsanwalt sowie das Nichteinschreiten des vorsitzenden Richters und setzte lediglich die Todesstrafe gegen den Journalisten aus. Alle anderen Beweise wurden bis heute vor keiner Jury oder auch nur einer gerichtlichen Beweisanhörung gewürdigt, obwohl bereits 2018 ein Richter letzteres angeordnet hatte. Ihm wurde daraufhin der Fall entzogen und eingestellt, und so sitzt Mumia Abu-Jamal bis heute in Haft.

Der fast 70 Jahre alte Gefangene leidet inzwischen gesundheitlich stark unter den Haftbedingungen. 2016 wurde eine altersbedingte Diabetes (Typ II) bei ihm festgestellt. Bis heute bekommt er keine adäquate Ernährung. Die Herztherapie, die er 2021 nach einer Operation mit zwei Bypässen verschrieben bekam, wurde bis heute nicht durchgeführt. Im Gegenteil – mit Verweis auf seine Erkrankung bekommt er fast nie die Erlaubnis, an Übungen oder dem Hofgang teilzunehmen, was seine gesundheitliche Beeinträchtigung stetig weiter vergrößert.

Mumia Abu-Jamal überlebte 29 Jahre Isolationshaft, die nach Definition der UN Folter darstellt, wenn sie gegen einen Gefangenen länger als 15 Tage praktiziert wird. Er hatte bei seiner Inhaftierung 1981 im Alter von 27 Jahren eine gute Gesundheit. Davon kann inzwischen keine Rede mehr sein.

Julian Assange ist nicht nur bedeutend älter als Mumia bei seinem Haftantritt. Gesundheitlich und juristisch hat er in den USA ähnliche Herausforderungen zu erwarten. Nach fünf Jahren strenger Untersuchungshaft wirft diese Behandlung ein bezeichnendes Licht auf den Stand der Pressefreiheit in den USA, aber auch in Europa, wo (jetzt nicht mehr so) lautes Schweigen von Regierungsvertreterinnen und -vertretern seinen Fall begleitet. Vage Versprechen, er könne die zu erwartende Haft in Australien absitzen, sagen nichts über die Dauer der Untersuchungshaft und des Verfahrens aus. Aus Erfahrung wissen wir, dass sich das über Jahrzehnte hinziehen kann. Eine Auslieferung Assanges käme wie bei Abu-Jamal der Todesstrafe unter anderem Namen gleich.

1 Zitiert unter anderem in Spiegel, 4. März 2024

2 USA: A Life in the Balance – The Case of Mumia Abu-Jamal. By Amnesty International, 17 February 2000, Index number: AMR 51/001/2000;


Quelle: Bundesweites Netzwerk gegen die Todesstrafe - Berlin - Frankfurt a. M. - Heidelberg - Nürnberg


#FreeOlaBini / Freiheit für Ola Bini

aus dem aktuellen riseup Newsletter:

"Ola Bini ist ein Programmierer aus Ecuador und ist dorst in sozialen Bewegungen aktiv. Ola hat an freier Software und Verschlüsselungs-Tools gearbeitet, die es den Nutzern von Riseup und vielen anderen erlauben, ihre Privatsphäre zu schützen und so die Welt zu verbessern.

Ola wurde im April 2019 festgenommen und zwei Monate lang in Ecuador inhaftiert wegen angeblicher Verbindungen zu Julian Assange und WikiLeaks. Riseup und viele unserer Freunde unterstützen die Kampagne, die zu seiner Befreiung aufruft, und das solltest Du auch!

Niemand sollte für das Programmieren und den Kampf für eine bessere Welt im Gefängnis landen. Wenn Du kannst, versuche mehr über Ola Binis Fall zu erfahren und über die laufende Spendenaktion, die helfen soll, seine Verteidigung zu finanzieren."

Mehr dazu zum Beispiel auf der Solidaritätswebseite, dort beispielsweise im ausführlichen Statement, bei netzpolitik, bei amerika21 oder etwas ausführlicher in der taz.
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