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Mildes Urteil nach Nazi-Angriff auf Journalisten

In Fretterode in Thüringen wurden 2018 zwei Fotografen von zwei Neonazis angegriffen und schwer verletzt, als sie vor dem Haus eines NPD-Politikers fotografierten. Eines der Opfer erlitt einen Schädelbruch, das andere einen Messerstich ins Bein. ZAPP hat mehrmals über den Fall berichtet. Nun ist das Urteil gefallen: Alle Beteiligten haben Revision dagegen eingelegt. „Es ist ein Signal an die Neonazi-Szene, dass sie mit unglaublich milden Strafen weiterhin für sie unliebsame Pressevertreter angehen können“, sagt Merlin M. (Name geändert), eines der Opfer. Warum fiel das Urteil so mild aus? Und was bedeutet es für Journalisten, die zu Neonazis recherchieren?

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 - Die “Zwei-Täter-Theorie„ stürzt in sich zusammen

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, der dem neonazistischen NSU zugeschrieben wird, weist mehrere Besonderheiten auf:

  • Im Gegensatz zu anderen Mordtaten, die dem NSU zugeschrieben werden, konnte die Polizei auf sehr viele Zeugen zurückgreifen. In ihrer übergroßen Mehrheit führen diese zu Tätern, die nicht mit den beiden NSU-Mitgliedern identisch sind.
  • Im Zuge der Ermittlungen kam man auf einen Täterkreis von bis zu sechs Personen.
  • Obwohl es zahlreiche Phantombilder gab, wurde damit nie öffentlich gefahndet.
  • Wenn die Mehrzahl der Indizien und Zeugenaussagen auf andere Täter verweist, dann stellt sich die Frage: Warum wird alles unternommen, um diese zu schützen?

Das Gegenteil von Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit
Eigentlich darf man, muss man annehmen, dass bei einem Mordanschlag auf Polizisten alles getan wird, um Spuren zu sichern, die zum Tatort gehören und zu möglichen Tätern führen, dass die Spurenlage ohne Verfälschungen festgehalten wird, um einen Geschehensablauf rekonstruieren zu können. Fast nichts von alledem ist passiert. Dass dies ein Kriminologe sagt, ist ungewöhnlich, wenn man dies mit dem –ºPannenschutz–¹ an den vielen anderen Tatorten vergleicht.

Zwar versucht er sein massives Unverständnis abzumildern, indem er annimmt, dass die ermittelnden Beamten –ºüberwältigt–¹ gewesen seien. Das ändert nichts am Kern seiner Aussage und die ist vernichtend:
»Ich will nicht sagen, dass jetzt alles falsch gemacht worden ist, was man falsch machen konnte, aber ziemlich viel. Also wenn ich mir die Bilder ansehe, auch wie dort am Tatort unmittelbar nach der Tat, wie man sich dort bewegt, wie auch die Spurensicherung stattgefunden hat, dann macht das auf mich den Eindruck, dass man wohl total überwältigt war von diesem Ereignis. Und alles das, was man irgendwann mal gelernt hat in der polizeilichen Ausbildung, vergessen hat.« (Prof. Thomas Feltes, Kriminologe an der Ruhr-Universität Bochum in der ARD-Dokumentation –ºDie Akte Zschäpe–¹ vom 2.11.2015)

Über Leichen gehen ...
Wenn Ermittler Spuren und Hinweisen nicht nachgehen, die den Mordanschlag an Kollegen aufklären könnten, wenn Falschaussagen im Amt gemacht werden, wenn –ºKollegen–¹ ihren eigenen Kollegen entmündigen, dann handelt es sich nicht um eine Panne. Es müssen Umstände sein, die schwerer wiegen als eine tote Polizistin und ein schwerverletzter Polizist zusammen. Und: Es müssen alle an einem Strang ziehen, die polizeilichen Ermittler, die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungsrichtung bestimmt und ggf. das Justizministerium, das die Staatsanwaltschaft beaufsichtigt.

Alleine die bislang vorliegenden Indizien sind von einer Brisanz, die das ganze Konstrukt vom –ºZwickauer Terrortrio–¹, von einer neonazistischen Terrorgruppe aus exakt drei Mitgliedern, von denen zwei die alleinigen Täter des Mordanschlages in Heilbronn sein sollen, ad absurdum führen.

Mit den Phantombildern ist belegt, dass an dem Mordanschlag auf die beiden Polizisten mehr als die bisher benannten Mitglieder des NSU beteiligt waren –“ jenseits der Frage, wo sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zum Zeitpunkt der Tat aufgehalten hatten. Diese Annahme wird durch Aktenvermerke verstärkt, wonach Zeugen gesehen haben, dass sich ein blutverschmierter Mann in der Nähe des Tatorts zu einem Audi 80 geschleppt und dabei dem Fahrer etwas zugerufen habe, was dem osteuropäischen Sprachraum zugeordnet wurde.

Zwei plus X
Obwohl schon seit Langem bekannt ist, dass nicht nur der schwerverletzte Polizist Martin Arnold einen Mann beschrieben hatte, der keine Ähnlichkeiten mit den beiden NSU-Mitgliedern hat, verdichten sich die Spuren in diese (nicht verfolgte) Richtung. Mehrere Zeugen, die den Ermittlern seit 2007 bekannt sind, wurden nun im NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg gehört. Sie alle beschreiben übereinstimmend, dass sie mehrere Personen in Tatortnähe gesehen haben:

»Ein 62 Jahre alter Zeuge berichtete im Ausschuss von seiner seltsamen Begegnung vom 25. April 2007, Kiesewetters Todestag, in Heilbronn. Er habe die zwei Männer und eine Frau angesichts der blutverschmierten Hände noch gefragt, ob sie Hilfe benötigten. Dabei sei ihm aufgefallen, dass die Frau außergewöhnlich grüne Augen gehabt habe. Der Mann mit dem Blut habe einen polnischen Akzent gesprochen.« (swr.de vom 28.9.2015)
»Ein Ehepaar, das am Tattag einen Mann beobachtet hatte, der vor einem Polizeihubschrauber wegzulaufen schien, berichtete von einer zweiten Person im Heilbronner Wertwiesenpark. Diese Aussage ist neu. Der Mann sei schwarz gekleidet gewesen und habe einen schwarzen Rucksack getragen. Auch dieser Mann sei weggelaufen.
Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) reagierte erkennbar verblüfft auf die weitere Aussage der Frau, sie habe den schwarz gekleideten Mann auf einem Foto wiedererkannt –“ zumindest sei die Ähnlichkeit zum Foto sehr groß gewesen. Dieses Foto habe die Polizei ihr vor drei bis vier Monaten vorgelegt. Auch dass die Polizei der Frau erneut eine Lichtbildmappe gezeigt hatte, sorgte im Ausschuss für Erstaunen.« (s.o.)
Unbestreitbar stören die Wahrnehmungen des »türkisch-stämmigen« Ehepaares das Ermittlungsergebnis –“ bis heute. Deren Zeugenaussage wurde bereits am 28.4.2007 und noch einmal am 11. November 2011 aufgenommen. Bei letzterer wurde dem Ehepaar eine Mappe von möglichen Tätern vorgelegt: »Auf 36 Fotos sind dort auch die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, zwei Mal ihr Komplize Uwe Mundlos sowie deren Unterstützer Holger Gerlach zu sehen. Das Ehepaar erkannte niemanden auf den Fotos.« (stuttgarter-nachrichten.de vom 29.9.2015)

Wie weit die Vertuschung dieser Spur geht, die in Gänze der offiziellen Version entspricht, belegt die Aktenlage: In den Ermittlungsakten ist weder der erneute –ºBesuch–¹, noch das Bild, auf dem ein möglicher Täter erkannt worden ist, dokumentiert.

Dass sich genau diese Aussagen mit weiteren Aussagen decken, die der These von zwei Tätern eklatant widersprechen, ist seit Langem bekannt –“ und wird bis heute ignoriert.

Die Jogginghose. Ein Beweis für die Tatbeteiligung von NSU-Mitglied Uwe Mundlos oder ein Beweis für gezielte Manipulationen

»Ich bin nicht der gleichen Meinung wie der Generalbundesanwalt, der ja immer sagt, alle Verbrechen, auch das in Heilbronn, wurden nur von Mundlos und Böhnhardt begangen, die zwei alleine, sonst niemand dabei. Da habe ich meine Zweifel.« (ehemaliger Polizeibeamter und NSU-Ausschussmitglied Clemens Binninger)

Für die Tatbeteiligung der beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gibt es bis heute nicht einen Zeugen, kein einziges Indiz, keine einzige Spur am Tatort. Alle Spuren, die noch vorhanden waren, führen zu anderen Tätern.

In dem ausgebrannten Campingwagen in Eisenach wurden im November 2011 die beiden entwendeten Dienstwaffen der Heilbonner PolizistInnen gefunden –“ ohne irgendwelche DNA-Spuren der beiden verdächtigten NSU-Mitglieder. Damit ist bestenfalls bewiesen, dass sie dort gefunden wurden –“ ganz und gar nicht, wer diese Waffen dort deponiert hatte.

Doch es existiere, so Bundesanwalt Herbert Diemer, ein –ºeindeutiger Beweis–¹, der für eine Täterschaft des NSU-Mitgliedes Uwe Mundlos sprechen würde: Eine Jogginghose, die man gut erhalten in der ausgebrannten Wohnung in Zwickau im November 2011 gefunden haben will und an der sich Blutanhaftungen der Polizistin Michèle Kiesewetter befinden. In den Hosentaschen steckten zudem zwei Tempotaschentücher mit DNA-Spuren von Uwe Mundlos.

Bis heute wird diese Jogginghose als zentraler Beweis angeführt, dass Uwe Mundlos an der Tat direkt beteiligt gewesen war. Dass diese Beweisführung alles andere als zwingend ist, führt nachvollziehbar und detailliert die Dokumentation –ºDie Akte Zschäpe –“ die letzten Rätsel des NSU–¹ aus, die am 2.11.2015 im ARD ausgestrahlt wurde:

»Im laufenden Verfahren zum NSU vor dem Oberlandesgericht in München vertritt die Bundesanwaltschaft die Zwei-Täter-Theorie: Zentrales Beweismittel dafür ist unter anderem ein Gutachten über eine Trainingshose, an der winzige Blutspritzer von Michèle Kiesewetter gefunden wurden. In den Hosentaschen steckten zwei Tempotaschentücher mit DNA von Mundlos. Laut Bundesanwalt Herbert Diemer ein eindeutiger Beweis, dass es sich um die Hose von Mundlos handelt. Der Kriminologe Prof. Feltes und der Rechtsmediziner Prof. Michael Bohnert von der Uni Würzburg halten diese Schlussfolgerung für zu kurz gegriffen, denn Taschentücher könne man von A nach B bewegen:
»Wenn man wissen will, ob diese Hose von einer Person zu einem bestimmten Zeitpunkt getragen wurde, dann kann man sich schlecht auf Tempo-Taschentücher verlassen, die in diesen Hosentaschen gefunden wurden.« (Prof. Michael Bohnert, Rechtsmediziner an der Universität Würzburg)
»Außerdem musste die Bundesanwaltschaft im Interview mit der ARD einräumen, dass innen in der Trainingshose keine DNA von Mundlos gefunden wurde. Für Clemens Binninger und Prof. Feltes sind die winzigen Blutspuren von Michèle Kiesewetter eher deutliche Hinweise darauf, dass der Träger dieser Hose beim Mord dabei war, aber nicht der Schütze war.
»Also muss der Träger dieser Hose zwar nebendran gestanden sein und vielleicht geholfen haben, aber geschossen hat er eher nicht. So lese ich das Gutachten.« (Clemens Binninger, ehemaliger Obmann der CDU im Bundestagsuntersuchungsausschuss zum NSU)
»Das ist vielleicht jemand gewesen, der in der zweiten Reihe gestanden hat oder möglicherweise dazu gekommen ist.« (Prof. Thomas Feltes, Kriminologe an der Ruhr-Universität Bochum)
Deshalb sind beide Fachleute davon überzeugt, dass diese Trainingshose ein starker Hinweis auf einen dritten Täter liefert.« (Die Akte Zschäpe, s.o.)

Der systematische und forcierte Erkenntnisschwund
Dass die –ºZwei-Täter-Theorie–¹ bis heute mit allen erdenklichen Mitteln aufrechterhalten werden muss, beweist auch der ehemalige Chef der Ermittlungsgruppe –ºSOKO Parkplatz–¹, Alex Mögelin.

Noch in der Ermittlungsphase 2007 tat er genau das, was jeder leitende Polizist tun würde, vor allem dann, wenn es um die Aufklärung eines Mordes an einer Kollegin geht: Jeder Spur folgen, jedes Beweismittel sichern, nutzen und auswerten. Dies tat er auch und kam aufgrund der vielen Zeugenaussagen zu dem naheliegenden Schluss, dass an dem Mordgeschehen mehr als zwei Personen beteiligt gewesen sein müssen, bis zu sechs Personen. Dazu passten die verschiedenen Phantombilder, die mithilfe der ZeugInnen erstellt wurden. Daraufhin tat er das naheliegende und das selbstverständlichste der Welt: Er beantragte bei der Staatsanwaltschaft, mithilfe dieser Phantombilder zu fahnden. Diese lehnte ab –“ was mit fachlichen, kriminaltechnischen Gründen am aller wenigsten begründet werden kann.

Dass ein leitender Beamter, Chef einer SOKO, zumindest ein Berufsethos hat, darf man gerade in diesem Fall annehmen. Wenn er also acht Jahre später von seinen damaligen Ermittlungserkenntnissen abrückt, sich damit selbst demontiert, muss schon sehr viel Druck auf ihn ausgeübt worden sein. Genau dies ist passiert, als er 2015 als Zeuge geladen wurde. Acht Jahre später wirft er sich dem damaligen Staatsanwalt vor die Füße, der sich geweigert hatte, mithilfe der Phantombilder eine Fahndung einzuleiten bzw. zu unterstützen. Nun will auch er Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen haben. Eine an Dummheit und Opportunität kaum noch zu überbietende Unterwerfungsgeste.

Dass selbst dieser zarte Widerspruch glatt gebügelt werden muss, dass ein ehemaliger SOKO-Chef dafür seine gesamten Sachverstand versenkt, deutet auf die extreme Fragilität hin, die mit dem offiziellen Ermittlungsergebnis verbunden ist.

Dieser erzwungene Erkenntnisschwund reiht sich ein in die Systematik, mit der weitere Täterspuren verwischt wurden, evidenten Hinweisen auf (andere) Täter nicht gefolgt wird. Dafür gibt es nur einen plausiblen Grund: Man will unter allen Umständen Täter decken, die in diesen Mordanschlag involviert sind! Das macht man nicht, wenn es sich –ºnur–¹ um Neonazis handelt, sondern wenn ihre Festnahme Verbindungen zu staatlichen Akteuren (seien es V-Männer oder verdeckte Ermittler) offenlegen würde.

Die Büchse der Pandora ist geöffnet.

Wolf Wetzel, 2.11.2015

Link zum Beitrag: https://youtu.be/H2aNB5-jglM

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund –“ wo hört der Staat auf?
3. Auflage, Unrast Verlag 2015
ISBN 978-3-89771-589-9

Dieser Beitrag findet sich auch in der Tageszeitung Junge Welt vom 4.11.2015: Aus für »Zwei-Täter-Theorie« | NSU-Rätsel: Mindestens dritter Mann beim Heilbronner Mordanschlag auf Polizisten 2007

Was mir heute wichtig erscheint #374

Solidarität: Am 1. November soll überall auf der Welt gezeigt werden, dass der Widerstand von Kobanê gegen den IS-Faschismus nicht allein ist. Zahlreiche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützen den Aufruf zur „Global Rally for Kobanê“. Mehr dazu.

Prädikatsjurist: Warum ist einer wie Peter Richter Anwalt der NPD? Mit der Frage beschäftigt sich Timo Frasch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Symbol: Vor 16 Jahren, am 23. Oktober 1998, wurde die deutsche Internationalistin Andrea Wolf, die sich dem bewaffneten Kampf der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angeschlossen hatte, von der türkischen Armee ermordet. Als Beitrag über die aktuell neu aufgeflammte Diskussion über das von der deutschen Bundesregierung verhängte PKK-Verbot bringt Redglobe einen ausführlichen biographischen Beitrag über die Aktivistin, die auch unter ihrem Kampfnamen Ronahi bekanntgeworden ist. Beitrag bei RedGlobe. Siehe auch den Wikipedia Eintrag mit weiterführenden Links.

Hardliner: Ein Drittel der JurastudentInnen in Deutschland sind für die Todesstrafe. Mehr als jedeR Zweite für Folter unter bestimmten Bedingungen. Fatina Keilani im Tagesspiegel über die furchtbaren Juristen und die Hoffnung, dass sich diese Einstellung noch im Verlauf des weiteren Studiums ändert.

Zweifelhaft: Oury Jalloh kann das Feuer, in dem er am 7. Januar 2005 mit Handschellen gefesselt im Keller des Polizeireviers in Dessau verbrannte, nicht selbst gelegt haben. Das zeigen Recherchen der Journalistin Margot Overath. Artikel auf Zeit Online von Parvin Sadigh.

Unerwünscht: "Am 8. November soll die nächste Sonderausgabe der „Bild“-Zeitung erscheinen und kostenlos an alle deutschen Haushalte verteilt werden. Wer das Blatt nicht haben will, kann der Zustellung aber per Mail widersprechen (alle Infos dazu hier) oder an seinem Briefkasten darauf hinweisen, dass er keine Gratis-„Bild“ haben möchte. (...)" Mehr dazu im BildBlog.

Prinzipiell: "Italienische Naziopfer können nach einer Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichtes weiterhin Entschädigungsklagen gegen Deutschland führen. Damit hat die Bundesregierung mit ihrem Versuch, solche Forderungen zu unterdrücken, eine herbe Niederlage erlitten. Mit seinem Urteil erklärte das Gericht ein Gesetz für unwirksam, das Naziopfern den Klageweg gegen Deutschland verbaut hatte. (...)" Recht haben und Recht bekommen sind jedoch bekanntlich zwei verschiedene Dinge, deshalb mehr dazu in der Tageszeitung junge Welt und im Neuen Deutschland

Maulkorb: "Der Gouverneur des US-Bundesstaates Pennsylvania, Tom Corbett, hat am Dienstag (Ortszeit) ein Gesetz unterschrieben, das Gefängnisinsassen daran hindern soll, öffentlich ihre Meinung kundzutun. Der in der vergangenen Woche von beide Parlamentskammern von Pennsylvania im Schnelldurchgang verabschiedete »Revictimization Relief Act« soll angeblich dem Opferschutz dienen. Kritiker sprechen jedoch von einem »Maulkorbgesetz« oder direkt vom »Silence Mumia Law«, weil es auf Gefangene wie den zu lebenslanger Haft verurteilten Schwarzenaktivisten Mumia Abu-Jamal abzielt. (...)" Entrechtet hinter Gittern

Personalunion: "(...) Als Studenten des Lehrerseminars Raúl Isidro Burgos Rural in Ayotzinapa während einer Rede der Bürgermeistersgattin und Vorsitzenden des örtlichen Familien- und Kinderschutzbundes gegen die Günstlingswirtschaft bei der Einstellung von Lehrern demonstrieren wollten, stoppte die städtische Polizei am 26. September (angeblich auf eine direkte Anordnung des Bürgermeisters hin) mehrere Busse und erschoss sechs Studenten. 43 weitere sind seitdem verschwunden.(...)" Beitrag von Peter Mühlbauer über Hintergründe des noch immer ungeklärten Verschwindens von 43 StudentInnen im mexikanischen Iguala. Wenig Hoffnung auf deren Überleben hat der Menschenrechtsaktivist und katholische Prieser Alejandro Solalinde gegenüber internationalen Medien geäußert. Indessen "verstärken sich die Proteste gegen das Verschwindenlassen der 43 Studenten aus Iguala. Streiks an Schulen und Universitäten, Straßenblockaden sowie andere Solidaritätsaktionen mit den Verschwundenen und ihren Angehörigen finden an zahlreichen Orten statt. Die Zapatistische Armee der Nationalen Befreiung (EZLN) hat sich den Aktionen ebenfalls angeschlossen." Mehr dazu bei amerika21.de. "Die Bewegung YoSoy132-International hat einen Brief an das EU-Parlament formuliert, in dem sie das Parlament auffordert, angesichts des Massakers im süd-mexikanischen Bundesstaat Guerrero, die aktuelle Neuverhandlung des Globalabkommens zwischen Mexiko und der EU auszusetzen." Infos bei chiapas.eu

Prekär: Mehr als doppelt soviele Menschen wie vor zehn Jahren arbeiten in sog. "Minijobs", auch die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist nach dem Bericht des Tagesspiegel gestiegen.

Eindeutig: "Die 45.000 Jahre alten Knochenüberreste eines Mannes aus Sibirien haben Wissenschaftlern mehr Aufschluss über den Zeitraum gegeben, in dem sich Neandertaler und Menschen gekreuzt haben. Die DNA-Analyse zeigte auf, dass es sich um einen modernen Menschen mit Neandertaler-Erbgut handelte. Seine Vorfahren dürften sich also schon vor 50.000 bis 60.000 Jahren unzweideutig näher gekommen sein. (...)" Bericht über neueste Einblicke in frühe Migrationsrouten des Menschen.

Halbherzig: "Die Staats- und Regierungchefs der 28 EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf ihrem seit dem gestrigen Donnerstag tagenden Brüsseler Gipfel auf neue Ziel für ihre Klimaschutzpolitik bis 2030 geeinigt, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters. Herausgekommen ist wie erwartet, ein halbherziger Kuhhandel. (...)" Eine Einschätzung bei telepolis von Wolfgang Pomhren.

Troy Anthony Davis - Hinrichtung droht

Troy Anthony Davis
Ich habe hier bereits am 6. Juni über den Fall meines Brieffreundes Troy Anthony Davis geschrieben, der im Todestrakt des US-Bundesstaates Georgia sitzt, obwohl er unschuldig ist.

Troy war bei seiner letzten Berufungsmöglichkeit angekommen, der "Petition for Writ of Certiorari", bei der - wenn alles gut geht - der US Supreme Court den Fall überprüft und/oder eine Wiederaufnahme des Falles anordnet. Leider wurde eine Überprüfung von Troy's Fall durch die 9 Richter des US Supreme Courts am 25. Juni abgelehnt, und das obwohl 6 der 9 Kronzeugen in eidesstattlichen Aussagen ausgesagt haben dass sie von der Polizei gezwungen wurden Aussagen zu machen, in denen Troy belastet wurde. Prompt wurde am 29. Juni Troy's Hinrichtung für den Zeitraum zwischen dem 17. und dem 24. Juli festgesetzt (den endgültigen Termin bestimmt dann der Gefängnisdirektor).

Die letzte Möglichkeit ist eine Begnadigung durch den Begnadigungsausschuss, das Georgia Board of Pardons and Paroles. Bitte besuchen Sie mein Blog, informieren sie sich und nehmen sie an der Eilaktion für Troy teil. Bitte machen Sie ihre Freunde und Bekannte auf Troy's Geschichte aufmerksam. Mit genügend öffentlichem und weltweitem Druck kann der Begnadigungsausschuss vielleicht dazu bewegt werden, Troy zu begnadigen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Prominente Todestraktinsassen - und weniger prominente

Zunächst möchte ich an dieser Stelle Thomas einmal „Danke“ sagen dass er es mir ermöglicht hier zu bloggen. Des Weiteren möchte ich anmerken dass dieser Artikel für manche LeserInnen eine Provokation sein könnte –“ dies ist beabsichtigt, obgleich es im Respekt und der Achtung vor dem Gegenüber geschieht.

Im Herbst 2002 sah ich im Fernsehen den Spielfilm „Dead Man Walking“ –“ der Film basiert auf der wahren Geschichte von Sr. Helen Prejean, einer amerikanischen Nonne, die sich unversehens mit dem Thema „Todesstrafe“ konfrontiert sieht, als sich ein Todestraktinsasse an sie wendet mit der Bitte um Hilfe. Dieser Film hat mich aus verschiedenen Gründen sehr beeindruckt und ich begann mich näher mit dem Thema zu beschäftigen. Mir war klar, dass ich gegen die Todesstrafe war, aber über die Hintergründe wusste ich nur wenig. Gewiss, irgendwo war im Gedächtnis das Bild von Karla Faye Tucker gespeichert mit ihrem strahlenden Lächeln. Sie und ihr Fall (sie wurde 1998 hingerichtet) hatten also offensichtlich Eindruck hinterlassen –“ mir war damals nicht bewusst, dass auch nach ihrer Hinrichtung in diversen Bundesstaaten Hinrichtungen stattfanden.

Wie auch immer, ich begann mich also zu engagieren, ich wurde Mitglied bei ai und der Florida Support Group, und wenn mich auch persönliche Umstände mehrfach zwangen zu pausieren, so war ich im Prinzip doch immer irgendwie involviert.

Lange Zeit viel mir nicht auf, dass es Todestraktinsassen gibt, für die sich viele einsetzen, und andere, um die sich niemand kümmert. Dies fiel mir erst nach und nach auf, als Stanley „Tookie“ Williams hingerichtet wurde. Die Bilder sind mir in Erinnerung: Tausende demonstrierten in San Francisco für ihn, über mit Menschen übersäten Straßen fliegen Hubschrauber von Polizei und Fernsehsendern, der Bürgerrechtler Jesse Jackson setzte sich für ihn ein, die Schauspielerin Susan Sarandon, sogar der Rapper Snoop Dogg, der ansonsten sich, seinen Goldschmuck und Frauenkörper demonstriert, demonstrierte diesmal für Stanley Williams. Der Papst, die EU setzten sich ein, und wie wir wissen, verhielt sich Gouverneur Arnold Schwarzenegger entsprechend der allenthalben über ihn verbreiteten Meinung und ließ Williams hinrichten.

Bereits bei der Hinrichtung von Clarence Allen am 19.01.06 –“ ebenfalls in Kalifornien –“ gab es zwar internationale Proteste (Man musste den 76 Jahre alten, blinden Allen im Rollstuhl zur Hinrichtung bringen), aber die Zahl protestierenden vor San Quentin war schon beträchtlich kleiner.

Dann die Hinrichtung von Perrie Simpson am 20.01.06 in North Carolina. Er war wegen der Ermordung eines Priesters zum Tode verurteilt worden war. Bei seiner Hinrichtung 50 Demonstranten, von denen einige verhaftet worden waren weil sie versuchten das Gefängnisgelände zu erreichen.

Und dann, bei der Hinrichtung von Marvin Bieghler am 27.01.06 in Indiana demonstrierten die 25 Mitglieder der örtlichen Anti-Todesstrafen-Initiative gegen die Hinrichtung. Sonst niemand, kein Rapper, keine Schauspielerin, kein Papst, keine EU. Die internationale Welt hat davon keine Notiz genommen. Haben Sie die Bilder dieser beiden Männer schon einmal gesehen, damals davon in den Nachrichten gehört? Vermutlich nicht, wenn doch, war es ein Glücksfall. Ich hätte von diesen Hinrichtungen nichts gehört, wäre ich nicht Mitglied in den einschlägigen Mailinglisten zum Thema „Todesstrafe“.

Dass ich hier schreibe hat damit zu tun, dass ich in diesem Blog einen Kommentar auf einen Beitrag über Mumia Abu-Jamal hinterlassen habe. Sein Fall passt ins Klischee –“ ein Farbiger, politisch aktiv, wird wegen des Mordes an einem weißen Polizisten in einem umstrittenen Verfahren zum Tode verurteilt. Für ihn setzt man sich gerne ein. Gestern fand ich über Workers World einen Link Millions4Mumia. Ich habe aber noch keine Seite gefunden namens Millions4Thomas, die meinem Brieffreund Thomas Overton gewidmet ist –“ einem Doppelmörder. Oder Millions4Albert –“ für meinen Brieffreund Albert Holland, der im Kokainrausch versuchte eine Frau zu vergewaltigen und auf der Flucht einen Polizisten erschoss. Dies sind Fälle, da wird es schon schwieriger sich zu engagieren.

Natürlich sind „Gallionsfiguren“ wie Mumia Abu Jamal oder Stanley „Tookie“ Williams wichtig. Aber sie lenken nur für einen Moment den Blick auf das Thema „Todesstrafe“. Man geht dann zur Tagesordnung über. Auch im redblog (wo ich auch mal einen Kommentar hinterlassen hatte) habe ich bisher nur über Mumia Abu-Jamal gelesen, aber nie konkret über das komplette Problem des Systems der Todesstrafe. Warum? Passen die anderen über 3000 TodestraktinassInnen nicht ins politische Bild. Ist es für die Linke (so es denn DIE Linke überhaupt gibt) einfacher sich für diejenigen einzusetzen, die ins politische Bild passen?

Wenn dem so wäre, macht sie es sich zu einfach –“ sich und im übrigen auch den TodesstrafebefürworterInnen, die sich ohnehin dahingehend mokieren, dass ja eh alle „unschuldig“ im Todestrakt sitzen. Im Kampf gegen die Todesstrafe kann es aber nicht um politische Ansichten gehen oder um Schuld/Unschuld. Entweder man ist gegen die Todesstrafe, oder dafür. Ein „bisschen“ Todesstrafe für die „ganz Schlimmen“ kann und darf es nicht geben.

Alle Bilder: http://www.joachimkuebler.de

Troy Anthony Davis



Mein Brieffreund Troy Anthony Davis ist bei seiner letztem Berufungsmöglichkeit vor dem Obersten Gerichtshof in Washington angekommen. Verliert er dort, droht im die Hinrichtung, obwohl er unschuldig ist. Bitte besuchen Sie mein Blog und lesen Sie den Artikel. Beteiligen Sie sich an der Kampagne von amnesty international und machen Sie andere auf den Artikel aufmerksam. Wenn Sie Fragen haben zögern sie nicht mir eine Mail zu schicken. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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