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Karlsruhe - 19. Mai : Entscheidung wurde vertagt

Nach der bundesweiten Demonstration in Karlsruhe im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro, weil er nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben soll.

Zur Fotoserie : Demonstration in Karlsruhe am 19.05.2007

Die Anklage ist ein weitreichender Angriff auf das Demonstrationsrecht. Wer würde in Zukunft es noch wagen, eine Demonstration anzumelden? Gestern fand in Karlsruhe der erste Verhandlungstag in der juristischen Auseinandersetzung um diese Frage statt. Das Bündnis Kampagne 19. Mai veröffentlicht dazu die folgende Presseerklärung:

Entscheidung wurde vertagt - weiterer Prozesstag am 19.6.08

Karlsruhe, 2. Juni 2008. Das Interesse war groß: Bereits um 9 Uhr versammelten sich ca. 40 UnterstützerInnen des Angeklagten bei einer Kundgebung vor dem Amtsgericht. Schon zu Prozessbeginn gegen 9.30 Uhr war der Saal III des Amtsgerichts überfüllt und zusätzliche Stühle mussten besorgt werden.

Um die Anklage zu stützen (im Widerspruch zur damaligen Presseerklärung der Polizei und der Einschätzung ihres Einsatzleiters), zeichneten die Polizei-Zeugen das Bild einer gewalttätigen Versammlung. Zusätzlich zur Demonstration im vergangenen Jahr versuchen Teile der Polizei nun offenbar auch noch den laufenden Prozess zu eskalieren.

Die als Zeugen geladenen DemonstrationsteilnehmerInnen vermittelten dem Richter jedoch ein anderes Bild der Versammlung von vor einem Jahr. Sie bestätigten die Schilderungen des Angeklagten, er habe sich für die Einhaltung der Demo-Auflagen eingesetzt. In der Folge deutete Richter Neuberth an, dass eine mögliche Strafe weit unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten 160 Tagessätzen liegen wird.

In Anbetracht der präventiv-repressiven Signalwirkung, die eine Verurteilung auf künftige VersammlungsleiterInnen hätte, kann dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nur ein Freispruch gerecht werden.

Nächster Verhandlungstag und Urteilsverkündung am 19.6.2008, 13 Uhr, Saal IV im Amtsgericht Karlsruhe.

Karlsruhe: Kundgebung für Demonstrationsrecht am 2.6.2008

Nach der bundesweiten Demonstration in Karlsruhe im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Die Anklage treibt die Deformierung des Demonstrationsrechts auf die Spitze. Bei einer Verurteilung wäre jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko!
Wir wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihunderschaften zu kriminalisieren.

Für selbstbestimmte Protestformen!
Gegen die Anklage!
Für das Demonstrationsrecht!


Weitere Informationen

Unser Bericht und Fotos von der Demonstration

Wenn das BKA mal schlecht frühstückt...

Irgendwie muss ich jetzt meine "Keine Macht für Niemand" CD von Ton, Steine, Scherben verschwinden lassen, denn die wurde bei der Duchsuchung der Wohnung von Andrej H. ebenfalls als "terrorverdächtig" kassiert und mitgenommen. Was die Durchsucher sonst noch mitgenommen haben und warum sie den ganzen Tag kein Frühstück bekamen und auch sonst den Rest des Tages nichts liest sich im ausführlichen Beitrag "Offline-Durchsuchung" bei annalist

Bei labournet gibt es eine Zusammenstellung von Erklärungen und Artikeln zu dem §129a Verfahren um die "militante gruppe".

Highway to Hell...

Autofahren geht auch nicht mehr. Dazu ein bischen Netzrauschen:

a) Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
„Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen...“
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. März 2008 mit Link zum Urteil vom 11. März 2008 –“ 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07

b) Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben
„Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerdeführer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundesländern (Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten...“
Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 11.03.2008

c) Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatischen Erfassen von KFZ-Kennzeichen kann weit reichende Folgen für andere Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung und damit für die EU-Gesetzgebung haben...“
Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 12.03.2008

d) Datenautobahn zur CIA
„Die US-Regierung soll künftig gewaltige Datenmengen über deutsche Bürger erhalten. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterzeichneten am Dienstag trotz Warnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ein Abkommen mit US-Regierungsvertretern, das darauf hinauslaufen soll, den Datenschutz für Millionen Bundesbürger faktisch auszuhebeln...“
Artikel von Ulla Jelpke in junge Welt vom 12.03.2008

Aus der Sicht der Täter liest sich das natürlich anders: „Terroristen schneller auf der Spur“ (Part I)
„Internationale Terroristen nutzen bewusst die Hürden aus, die Ländergrenzen für Strafverfolger darstellen. Zur effektiveren
Kriminalitätsbekämpfung wollen Deutschland und die USA deshalb ihren Informationsaustausch ausbauen: Damit die Partner eingreifen können, bevor Menschen zu Schaden kommen...“
Meldung mit weiterführenden Links vom 11.03.2008 beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

e) Für ein Morgen in Freiheit. Aufruf zur Demo in Köln am Samstag, den 15. März 2008 ab 14.00 Uhr
Parteien, Bürgerinitiativen und Berufsverbände rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die immer weiter fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft auf. Am Samstag, dem 15.03.2008, werden die Bürger in Köln unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit!" auf die Straße gehen. Treffpunkt für die Teilnehmer wird um 14.00 Uhr der Roncalli-Platz ("Domplatte") in Köln sein. Siehe unser SchäubleEselsohr oben rechts oder die Aktionsseite

f) "Terroristen schneller auf der Spur" (Part II)
Nach dem Abkommen können "begründetem Terrorverdacht" persönliche Daten übermittelt werden, ohne daß ein formelles Rechtshilfeersuchen von Nöten ist. Das feierten heute Wolfgang Schäuble (CDU), Brigitte Zypries (SPD) gemeinsam mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff und US-Justizminister Michael Bernard Mukasey als Fortschritt und grinsten feist in die Kameras.
Wie schnell von einem "begründetem Terrorverdacht" gesprochen wird, zeigte der Fall des Berliner Soziologen Andrej Holm.
Auf Grund von zusammengewürfelten "Informationen" beantragte die Bundesanwaltschaft seine Haftung und galt fortan als Terrorist, u.a. weil er über G.............. schrieb.
Beitrag von Redblog

4800 Euro Strafe wegen Demonstration?

19. Mai in Karlsruhe
Fotoserie
Am 19. Mai 2007 demonstrierten rund 800 Menschen in Karlsruhe gegen die inzwischen vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuften Ermittlungen und daraus folgenden Razzien der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungskritiker im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm. Die Demonstration führte zur Bundesanwaltschaft und wurde von einem unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet, bereits im Vorfeld wurden zahlreiche Auflagen erlassen. Ein breites Bündnis hatte damals zur Demonstration in Karlsruhe aufgerufen. Der Anmelder der friedlich verlaufenen Demonstration hat inzwischen einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten. Nach Ansicht der "Kampagne 19. Mai" hätte eine Verurteilung weitreichende Folgen, weshalb jetzt eine Kampagne gestartet wird.

Siehe auch:
• StattWeb 11.2.2008: Karlsruhe - Demonstrationsrecht durch unbezahlbare Geldstrafe bedroht
KA-News 19. Mai 2007
IndyMedia Bericht von Pote Snitkin
• IndyMedia Bericht von Egal
junge Welt 21.5.2007
Pressekonferenz von Anwälten und Betroffenen im Bethanien (9. Mai)

Terrorist und Bloggerin gemeinsam auf der Bühne

Am Sonntag um 16:30 gibt es bei der Transmediale im Berliner Haus der Kulturen der Welt eine Premiere: Terrorist und Bloggerin gemeinsam auf der Bühne.
Konspiratives Verhalten: Wer terrorisiert wen? mit Britta Grell (Moderatorin), Andrej Holm und Anne Roth
Der Sozialwissenschaftler Andrej Holm (Humboldt-Universität) wurde am 31. Juli 2007 festgenommen - ein Jahr nachdem die Polizei seine öffentlich bekannten politischen Aktivitäten mit seinen Texten über Gentrifizierung in Verbindung brachte und eine Ermittlung wegen Terrorismus einleitete. Holms verdächtiges Verhalten, wie zum Beispiel kein Handy bei sich zu tragen und sich zweimal mit einer Person zu treffen, die später beschuldigt wurde, versucht zu haben, ein Armeefahrzeug in Brand zu setzen, waren Grund für einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in der 'Militanten Gruppe'. Anne Roth begann ein Weblog (annalist.noblogs.org), in dem der Fall und seine Folgen diskutiert werden. Er ist mittlerweile ein internationales Forum geworden, das die Verbindung zwischen den realen Gefahren für Meinungs- und Bewegungsfreiheit und einer wachsenden Unsicherheit des Staates, dessen Funktion eigentlich wäre, diese Grundrechte zu garantieren, herstellt.

via

Radio Z im Gespräch mit Heike Schrader

Ein paar Tage vor der Linken Literaturmesse in Nürnberg Mitte Dezember schnappten die Handschellen zu. Heike Schrader, die das Buch „Guantanamo auf griechisch“ vorstellen wollte, das sie aus dem griechischen übersetzt hatte wurde auf dem Kölner Flughafen festgenommen. Heike Schrader, eine linke Journalistin, in Athen lebend, geriet in die Mühlen und Fänge der Generalbundesanwaltschaft. Das Buch, das sie übersetzt hat, ist von Savvas Xiros, ehemals Mitglied der griechischen Stadtguerilla "17N". Er schildert in seinen autobiographischen Aufzeichnungen sein Martyrium in einem Athener Krankenhaus, nachdem ihm eine Bombe in der Hand explodiert war.
Michael Liebler sprach mit Heike Schrader

129a: Lesereise hinter Gitter

Bei der Einreise nach Deutschland wurde Heike Schrader, unter anderem Autorin der "junge Welt" am Montag auf dem Flughafen Köln-Bonn verhaftet. Sie war auf dem Weg zu einer Lesereise zu ihrem Buch »Guantanamo auf griechisch«. Dieses wurde am Mittwoch auf Einladung der Linksfraktion im Bundestag vorgestellt. Zu den Hintergründen der Verhaftung ein Artikel von Harald Neuber in telepolis vom 13.12.2007:

129a: Lesereise hinter Gitter. Wie die Telepolis-Autorin Heike Schrader ins Visier des Staatsschutzes geriet

„Es sollte eine gewöhnliche Lesereise werden. Ein halbes Dutzend Termine hatte Heike Schrader, die auch für Telepolis schreibt, vor den Weihnachtsfeiertagen vereinbart. Am Montag traf sie aus der griechischen Hauptstadt Athen auf dem Flughafen Köln-Bonn an, um unter anderem in Berlin und Nürnberg ein Sachbuch vorzustellen. Doch der Routineeinsatz begann mit einer unangenehmen Überraschung. Noch auf der Gangway wurde die 42-jährige Publizistin von Beamten des Bundeskriminalamtes festgenommen. Schrader, die mit ihrem griechischen Ehemann seit Jahren in Athen wohnt und für zahlreiche deutsche Medien tätig ist, wird vorgeworfen, an der "Bildung terroristischer Vereinigungen" beteiligt und "flüchtig" gewesen zu sein. Wenige Wochen, nachdem die Bundesanwaltschaft im Fall der "militanten gruppe" (Richter prüfen Terrorvorwurf) ein rechtswidriges Vorgehen bescheinigt wurde, zeichnet sich ein neuer Justizskandal ab...“


Siehe auch:
Lügen in Zeiten der Folter, Leitartikel in der "junge Welt" vom 13.12.2007
"Karlsruhe: Terrorismusbegriff endgültig auf missliebigen Journalismus ausgeweitet" Beitrag auf StattWeb
• Die 'taz' möchte sich in ihrem Artikel "Terrorverdächtige liest im Bundestag"dieser Einschätzung nicht anschließen.
Guantanamo auf griechisch, Bericht von "lesender arbeiter" bei IndyMedia über die Buchvorstellung „Guantanamo auf griechisch –“ Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ in Berlin im Stadtteilzentrum X-Beliebig
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"

Nächster Veranstaltungstermin:

Nürnberg: Samstag, 15.12., 17.00 Uhr, K4, Königstr. 93 (Linke Literaturmesse)

Buchhinweis:
Xiros Savras, Guantanamo auf griechisch, Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat, Pahl-Rugenstein-Verlag, Bonn 2007, 132 Seiten, ISBN 978-3-89144394-1, 13,90 Euro

Verhältnismäßig?

Wer bislang dachte, mittels DNA Tests ließe sich nur die Vaterschaft eindeutig feststellen, irrt. Offenbar ist der Bundesgerichtshof zu der Erkenntnis gekommen, daß sich mittels dieses Test auch die Autorenschaft bestimmter Texte feststellen läßt, so nachzulesen im Blog annalist:

Fantastisch. Der Herr Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat der Entnahme einer DNA-Probe von Andrej zugestimmt. Also, um genau zu sein, der "Entnahme von Körperzellen im Wege einer Blutprobe des Beschuldigten". "Die zwangsweise Entnahme einer Blutprobe kann durch die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe abgewendet werden." Wie reizend.

Warum die dabei behilflich sein soll, rauszukriegen, ob jemand bestimmte Texte geschrieben hat, erschliesst sich mir nicht so recht. Aber der Herr Ermittlungsrichter findet, dass "trotz des geringen Tatverdachts (...) die Maßnahme in Anbetracht des Gewichts des Tatvorwurfs auch verhältnismäßig" sei. Aha.


Weitere Infos unter einstellung.so36.net

"Keine staatsgefährdenden Ziele"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbefehle gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) außer Vollzug gesetzt. Der Staatsschutzsenat des BGH sieht die Gruppierung laut einer Entscheidung vom 28. November nicht als terroristische, sondern nur als kriminelle Vereinigung an. Er begründete dies damit, dass die ihr zugeschriebenen Taten keine staatsgefährdenden Ziele verfolgten und den Staat nicht erheblich schädigten.
Dokumentation der Entscheidung
annalist freut sich
• Das Bündnis für die Einstellung des §129a-Verfahrens gibt morgen eine Pressekonferenz
"junge Welt": "Der Rechtsbruch geht weiter."
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