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Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024

Wer Sozialabbau betreibt wird Protest ernten! Umverteilung und Reichensteuer statt Sozialleistungskürzungen!

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugDie Wuppertaler FDP möchte am 13. Januar im Barmer Bahnhof zum neuen Jahr anstoßen und lädt Bürgerinnen und Bürger dazu ein. Dieser Einladung wollen wir nachkommen und dort gegen Leistungskürzungen und Sozialabbau protestieren.

Die FDP blockiert in der Ampel kategorisch eine höhere Besteuerung von Besserverdienenden bzw. hohen Vermögenswerten und die Aufhebung der Schuldenbremse. Stattdessen fordern die Liberalen Sozialkürzungen. Neben einer Kindergrundsicherung, die mit substanziellen Verbesserungen der Lage armer Kinder verbunden ist, wird nun auch die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Bürgergeldes und der Sozialhilfe in Frage gestellt. Hinzu kommt ein Kahlschlag der sozialen Infrastruktur, der in der bundesrepublikanischen Geschichte ohne Beispiel ist.

Bürgergeld und Sozialhilfe sind laut Bundesverfassungsgericht unverfügbare Leistungen. Sie decken das Existenzminimum ab und dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Die Forderung, die Anpassung der Regelsätze auszusetzen, kommt faktisch einer Kürzung gleich. Damit fordert die FDP zum Bruch der Verfassung auf. Mit der dogmatischen Beschränkung auf Haushaltskonsolidierung und der Zielsetzung eines schlanken Staats blockiert die FDP jede dringend notwendige Investition in den ökologischen Umbau, die Daseinsfürsorge, die Bildung, den Umweltschutz, die Integration Geflüchteter und somit in die Zukunft einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Mit der populistischen Forderung das Bürgergeld zu kürzen, möchte die FDP offenbar 6 Millionen Menschen in bitterste Armut stürzen.

Zugleich hält Finanzminister Lindner seine schützende Hand über eine seiner obersten Staatssekretär*innen im Finanzministerium, die Superreichen auf einer exklusiven Tagung brandaktuelle, gesetzliche Steuerschlupflöcher verrät und dabei den Eindruck vermittelt, dass Steuerzahlen ohnehin nur die „Dummen“ trifft, die mit ihren Einkommen zuvörderst ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Die geplanten Sozialkürzungen und die Hetze gegen Erwerbslose, Niedrigelöhner und andere Arme gefährdet nicht nur die Existenz vieler Menschen, sondern sorgt auch zunehmend für Frust und Hass innerhalb der Bevölkerung, fördert Politikverdrossenheit und treibt die Gesellschaft immer weiter in die Arme der rechtsextremen AfD. Das ist aktuell nicht das alleinige Werk der FDP, sondern genauso das von CDU/CSU und weiteren vermeintlich demokratischen Parteien. Wir wenden uns direkt an die verantwortlichen Parteien und fordern: keine Kürzungen sozialer Leistungen in diesem Land, stattdessen Investitionen in Gesellschaft, Bildung, Infrastruktur, Umweltschutz und für Demokratie!

Die FDP möchte am 13. Januar 2024 im Barmer Bahnhof mit den Wuppertaler*innen „auf das vergangene und spannende politische Jahr 2023 zurückblicken und auf das neue Jahr 2024 anstoßen“. Wir sehen angesichts der bevorstehenden Kürzungen keinen Grund zum Feiern, sondern zum Protest gegen diese fatale Politik!

Der Verein Tacheles ruft deshalb dazu auf, den Damen und Herren der FDP klarzumachen, dass wir ihre Politik nicht wollen, dass diese der Gesellschaft schadet, dass wir keine Sozialkürzungen akzeptieren werden, und dass jetzt dringend umverteilt werden muss!

Daher kommt zum Sozialprotest am 13. Januar 2024 in Wuppertal,
ab 10:30 Uhr vor dem Barmer Bahnhof.

Machen wir der FDP einen Neujahrsempfang und stellen klar:

Keine Sozialkürzungen – stattdessen Umverteilung und Besteuerung der Reichen!


Via Tacheles e.V.

Richterin ignoriert Fakten und hält politische Haft gegen Mumia Abu-Jamal aufrecht

Seit 1981 (!) sitzt der afroamerikanische Journalist und Black Panther Mumia Abu-Jamal im US Bundesstaat Pennsylvania für einen untergeschobenen Polizistenmord in Haft, obwohl die Beweise gegen ihn gefälscht waren. Verurteilt wurde er für seine damals wie heute unermüdliche Berichterstattung über behördliche Korruption, systemischen Rassismus und tödliche Polizeigewalt. Die Mittel, mit denen er 1982 in einem manipulierten Verfahren verurteilt wurde, sind seit vielen Jahren bekannt. Jüngste Details über diesen politischen Schauprozess kamen 2018 ans Licht, als sechs Kartons voller Akten der Staatsanwaltschaft auftauchten, die dem Angeklagten und seiner Verteidigung bis dahin vorenthalten worden waren. Es dauerte dann bis Dezember 2021, bis Abu-Jamal dazu endlich einen Antrag stellen konnte. Gestern, am 31. März 2023 erteilte eine Richterin erneut eine Absage an simpelste juristische Standards und beendete die aktuellen Bemühungen um ein neues Verfahren für den inzwischen fast 69-jährigen Autoren und Aktivisten.

Richterin Clemons erklärte in ihrer gestrigen Begründung (1), dass die zwei juristischen Hauptargumente Mumias ihrer Meinung keine Bedeutung hätten:

a) "Batson-Claim": die Belege für die an mehreren Punkten nachgewiesene rassistsische Einflußnahme auf die Zusammensetzung der Jury durch den damaligen Staatsanwalt hätten in den 1990er Jahren eingebracht werden müssen - obwohl manche der neuen Beweise erst 2018 in den vorenthaltenen Umzugskartons bekannt wurden ... Der Nachweis auch nur einer rassistischen Abweisung einer*eines potentiellen Juror*in nach der sog "Batson Inzidenz" reicht laut einer Verfassungspräzidenz von 1986 jedoch aus, das komplette Verfahren samt Urteil zu annulieren - und zwar egal, wann dieser bekannt wird.

b) "Brady Violation": die Richterin sieht keinen Zusammenhang zwischen der Tatsache, dass ein Hauptbelastungszeige gegen Mumia im Verfahren 1982 bestochen war und der Tatsache, dass die Jury das nicht gewußt habe, da es erst durch die Aktenfunde 2018 belegt werden konnte. Sie gehe nicht davon aus, dass diese vorenthaltenen Informationen die Meinung der Jury verändert hätten ... obwohl die sog. Brady-Inzidenz pauschal eine Neuverhandlung vorschreibt, wenn dem*der Angeklaten*n nachweislich entlastendes Material durch die Staatsanwaltschaft vorenthalten wurde. Rechtlich hätte sie deshalb eine Neuverhandlung sogar anordnen müssen, ganz gleich, was ihre persönliche Einschätzung über die Bedeutung der vorenthaltenen Informationen ist.

"Recht" und "Rechtsstaat" existieren in den USA und auch in anderen neoliberalen Demokratien allein für diejenigen, die es sich leisten können. Das ist keine neue Erkenntnis, aber dass eine Richterin in Philadelphia sich selbst 2023 so dreist über simple Grundsätze der US Verfassung hinweg setzen kann, wenn es darum geht, einem der bekanntesten politischen Gefangenen der USA weiter in Haft zu halten, zeigt deutlich, wie stark die sog. juristische "Mumia Ausnahme" dort noch immer ist.

Anerkennung für den "Marsch durch die Institutionen" müssen sich Afroamerikaner*innen und vermeintliche Linke in den USA auch heute einen hohen Preis zahlen. So verhält sich nicht nur die afroamerikanische Richerin Clemons im Widerspruch zu ihren selbst erklärten Ansprüchen von "Recht" und "Wahrheit" (2), sondern auch der sog. "Reformstaatsanwalt" Larry Krasner, dessen "progressive" Behörde die selbe alte rassistische Argumentation gegen Mumia Abu-Jamal anwandte, die es bereits 1982 in dem von Amnesty International als "durchzogen von politischen Interessen" eingeschätzten Verfahren gab. Amnesty betonte, dass das damalige Verfahren "nicht dem internationalen Mindeststandards zur Gewährleistung fairer Verfahren" (3) entsprochen habe. "Gerechtigkeit" in Amerikkka bzw. die "White Supremacy" werden heute auch von den wenigen People Of Color mitverteidigt, denen die herrschende Klasse einige Posten zugestanden hat.

Für uns als Unterstützer*innen von Mumia Abu-Jamal und als Gegner*innen der rassistischen Masseninhaftierung und Todesstrafe in den USA heisst es also wieder: der Kampf geht weiter!

Beteiligt euch - verbreitet es weiter und überlegt, wie ihr Mumia und andere kämpfende Gefangene in eure Praxis mit einbeziehen könnt!

Free Mumia, Free Leonard Peltier, Free Alfredo Cospito, Free Lina - Free Them All!

Quelle: Free Mumia Berlin

Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal ist 68 Jahre alt. Mehr als 41 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 30 Jahre davon in der Todeszelle. Erst vorletztes Jahr wurde der juristische Weg dafür freigemacht, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand eine Herzoperation.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:
"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:

  • institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei

  • Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color

  • Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)

  • Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln

  • Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)

  • die Todesstrafe

  • politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"


Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de
Free Mumia Berlin
Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Briefe:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

"Pro-Lifer" wählen den Tod

2D-Sonogramm eines neun Wochen alten Menschenfötus
2D-Sonogramm eines neun Wochen alten Menschenfötus
Foto: Aoineko, CC BY-SA 3.0
In der neuen Welt nach Roe v. Wade reicht es einigen Abtreibungsgegnern nicht aus, den verfassungsrechtlichen Schutz der Abtreibung aufzuheben. Sie wollen Frauen, die abtreiben wollen, zu Kriminellen machen.

Als ob das nicht schon genug wäre, haben republikanische Gesetzgeber in vier Südstaaten ein Gesetz vorgeschlagen, das Abtreibung zu einem Kapitalverbrechen machen würde. Sollte ein solches Gesetz verabschiedet werden, würde dies eine beispiellose Eskalation des Krieges der Rechte|n gegen die Frauen bedeuten.

Wie im gesamten amerikanischen Todesstrafensystem werden Rasse und Klasse eine große Rolle dabei spielen, wer wegen einer Abtreibung angeklagt, verurteilt und hingerichtet werden würde.

National Public Radio zitiert Dana Sussman, die stellvertretende Geschäftsführerin von National Advocates for Pregnant Women, mit den Worten, dass die Kriminalisierung der Abtreibung bereits jetzt unverhältnismäßig viele "arme Menschen, Farbige, junge Menschen" treffe. Jeder, der sich in einer psychischen Krise befindet, jeder, der unter Drogenmissbrauch leidet, das sind die Menschen, die am anfälligsten für Verdächtigungen und das Schreckgespenst der Strafverfolgung sind, wenn sie einen Schwangerschaftsverlust erleben."

Der gefährliche Extremismus der Vorschläge zur Todesstrafe für Abtreibung zeigt sich darin, dass in mindestens einem Gesetzentwurf eines Bundesstaates keine Ausnahme für Vergewaltigung oder Inzest vorgesehen ist. Willkommen in der Welt, die einige radikale Konservative schaffen wollen.

In einer Zeit, in der die Todesstrafe wegen ihrer Ungerechtigkeit, Unzuverlässigkeit und Grausamkeit auf dem Prüfstand steht, wollen sie sie weiter verschärfen. In ihrer dystopischen Vision würden Frauen, die früher ein verfassungsmäßiges Recht auf Abtreibung hatten, nun für die Ausübung dieses Rechts zum Tode verurteilt werden.

Um ein Beispiel zu nennen: Im Gesetzentwurf 1174 des Bundesstaates Arkansas heißt es, dass "alle ungeborenen Kinder durch die staatlichen Tötungsgesetze wie alle anderen Personen geschützt werden sollten". Neben der Frau, die einen Fötus abtreibt, würden nach dem Gesetzentwurf von Arkansas auch Freunde, Partner, medizinische Dienstleister und alle anderen, die ihr bei der Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, geholfen haben, als Komplizen mit der Todesstrafe bedroht.

Die Anti-Abtreibungs-Bewegung hatte noch nie einen plausiblen Anspruch darauf, "pro-life" zu sein, aber die republikanischen Gesetzgeber, die Todesstrafenpläne vorantreiben, treiben die Heuchelei auf die Spitze.

Machen Sie sich keine Illusionen über die bevorstehende Gefahr. Dies ist eine organisierte Anstrengung.

Obwohl keiner dieser Gesetzesentwürfe in naher Zukunft verabschiedet werden dürfte, sind sie Teil der Bemühungen, die Idee zu normalisieren, dass ein Fötus eine Person ist, die durch staatliche Mordgesetze geschützt ist, so dass sich irgendwann in der Zukunft Frauen, die ihr Recht wahrnehmen, ihre eigenen Familienentscheidungen zu treffen, auf der Anklagebank wiederfinden könnten.

Das ist die Theorie des kochenden Frosches. Erhöht man die Hitze im Topf allmählich, springt die Amphibie erst heraus, wenn das Wasser blubbert und es zu spät ist. Diejenigen, die an die reproduktive Freiheit glauben, müssen sich auf diesen jüngsten eskalierenden Angriff auf diese Freiheit stürzen.

Wie die Mehrheit des Obersten Gerichtshof|s, die im vergangenen Juni Roe v. Wade gekippt hat, widersetzen sich die Gesetzgeber der Todesstrafe für Abtreibung einem starken internationalen Trend. Selbst katholische südamerikanische Länder wie Kolumbien und Mexiko haben die Abtreibung entkriminalisiert. In den letzten drei Jahrzehnten haben fast 60 Länder ihre Abtreibungsgesetze liberalisiert. Nur eines der 195 Länder der Welt, El_Salvador, behandelt Abtreibung als Mord.

Das ist ein schlechter Umgang. Frauenfeindliche, reproduktionsfeindliche Gesetzgeber in den Südstaaten scheinen ihren religiösen Wahn und ihr Verlangen nach Rache an Andersgläubige|n zu nähren.

Natürlich gibt es das alte Konzept "Auge um Auge", das aus Babylon stammt und von verhältnismäßiger Gerechtigkeit handelt. Lassen wir einmal die Tatsache beiseite, dass diese gewählten Vertreter nicht für einen Embryo für einen Embryo eintreten. Sie geben vor, sich zur jüdisch-christlichen Tradition zu bekennen, aber in Wahrheit geht es um Toleranz, nicht um Rache.

Politiker, die lautstark ihr Christentum verkünden, indem sie Gesetze erlassen, die den Tod für Mütter vorsehen, die abgetrieben haben, scheinen vergessen zu haben, dass Jesus der babylonischen Gerechtigkeit abgeschworen hat: "Ihr habt gehört, dass gesagt wurde: 'Auge um Auge und Zahn um Zahn'. Ich aber sage euch . . . [Wenn euch jemand auf die rechte Backe schlägt, dann haltet ihm auch die andere hin. Und wenn dich jemand verklagen und dir dein Hemd wegnehmen will, so halte ihm auch deinen Mantel hin."

Vielleicht ist es zu viel verlangt, von Politikern, die ihre Basis aufrütteln wollen, zu erwarten, dass sie sich an die Bibel halten. Aus pragmatischer Sicht sollten sie jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Dobbs im vergangenen Juni die treibende Kraft" war, die Mehrheiten von jungen Menschen, Frauen und Männer|n, die an die reproduktive Freiheit glauben, dazu veranlasste, im Jahr 2022 gegen die Republikaner zu stimmen.

Sogar in roten Staaten wie Kansas und Kentucky und in Staaten wie Michigan, die 2016 für Trump gestimmt haben, wurden nach dem Dobbs-Urteil Abstimmungen zum Schutz der Abtreibung gewonnen, und Abstimmungen, die diese abschaffen sollten, verloren.
Vielleicht wäre das in Arkansas, Texas, Kentucky und South_Carolina nicht so, den Staaten, in denen diese neuen Gesetzesentwürfe über die Todesstrafe für Abtreibung eingebracht wurden. Aber ihre Befürworter scheinen sich nicht um die politische Energie zu kümmern, die sie den Demokraten in anderen Teilen des Landes 2024 bescheren könnten.

Eine solche Blindheit gegenüber nationalen politischen Implikationen wird auch durch die extremen Maßnahmen in Oklahoma, South Carolina und Texas deutlich: Die dortigen Gesetzentwürfe sehen ausdrücklich auch den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch vor. (Eine Pille für eine Pille?) Mehr als die Hälfte der landesweiten Schwangerschaftsabbrüche erfolgen durch Medikamente - zumindest bis zur Entscheidung in einem heiklen texanischen Fall, in dem rechtsgerichtete Gruppen einen abtreibungsfeindlichen Bundesrichter gebeten haben, eine 22 Jahre alte Entscheidung der FDA für ungültig zu erklären, wonach die Pille sicher ist.

Sollte dies geschehen, könnte die drohende Gesetzgebung, die das Schlucken einer Pille zum Mord macht, die Wahlbeteiligung der Demokraten im Jahr 2024 landesweit beschleunigen. Es könnte die Unabhängigen dazu bringen, sich von den Fanatikern fernzuhalten, für die das Ende von Roe nur der Beginn der nächsten Phase des Anti-Abtreibungs-Kreuzzuges war.

Diese Gesetzgeber in den Südstaaten denken vielleicht, dass die Verhängung der Todesstrafe Abtreibungen verhindern wird. Denken Sie anders. Gesetzliche Beschränkungen von Abtreibungen verhindern diese nicht, sondern vervielfachen nur die Zahl der unsicheren Schwangerschaftsabbrüche für Frauen, die sich ein Baby nicht leisten können oder noch nicht bereit sind, eines zu bekommen.

Darüber hinaus gibt es keine zuverlässigen Beweise dafür, dass die Todesstrafe in dem bekannten Fall, dass ein Mensch einen anderen tötet, wirklich abschreckend wirkt. Fast zwei von drei Amerikanern bezweifeln dies.

Wie das Brennan Center for Justice zu Recht feststellt, werden durch die Kriminalisierung von Abtreibung und Schwangerschaft Leben zerstört, Familien auseinandergerissen und ganze Gemeinschaften zerrüttet. Und die Idee, die schmerzhafte Entscheidung, eine Schwangerschaft zu beenden, mit einem möglichen Todesurteil zu belegen, ist nicht nur heuchlerisch und destruktiv, sondern ebenso grausam wie ungewöhnlich.

Quelle: und in The Verdict, 17. März 2023 / Eigene Übersetzung

kritisch-lesen.de Nr. 10 - Überschneidungen von Unterdrückungen

Foto: © Jörg Möller
Foto: © Jörg Möller
Am 4. Oktober erschien die 10. Ausgabe von kritisch-lesen.de. Schwerpunkt diesmal: "Überschneidungen von Unterdrückungen".

In dieser Ausgabe geht es um verschiedene Unterdrückungsverhältnisse, den Versuch, ihre unterschiedlichen Funktionsmechanismen zu erfassen, sie trotz ihrer Verwobenheit analytisch zu trennen und sie dann wieder zusammen zu führen, denn eine Unterdrückungsform kommt nicht einzeln vor, sondern ist häufig mit anderen verknüpft.

So kann zum Beispiel eine weiße katholische Kassiererin sowohl sexistisch als auch aufgrund ihrer Klassenposition unterdrückt werden. Es handelt sich dabei aber nicht einfach um eine Aufaddierung von Unterdrückungen, sondern vielmehr darum, wie sie ineinander greifen, sich gegenseitig beeinflussen und verstärken.

Ein Ereignis, in der das Zusammenspiel verschiedener Unterdrückungsverhältnisse deutlich wurde, ist die „Sarrazindebatte“ im Herbst 2010. Sowohl bei Sarrazin als auch in der anschließenden Debatte wurde kapitalistische Verwertungslogik mit genetischem und kulturellem Rassismus verknüpft, beide Argumentationsmuster stützten sich gegenseitig. Dazu erschien jüngst der Sammelband Rassismus in der Leistungsgesellschaft, der in dieser Ausgabe von Siegfried Jäger als “wichtiger und äußerst verdienstvoller Beitrag– bezeichnet wird. Verschränkungen von Kapitalismus und Rassismus sind kein durch die „Sarrazindebatte“ neu entstandenes Phänomen, sondern unterliegen einer Kontinuität, die zum Beispiel auch in der Trennung von Wirtschaftsflüchtlingen und politischen Flüchtlingen ihren Ausdruck fand und findet.

Einen Ansatz, Ungleichheitsdimensionen und ihre Überschneidungen darzulegen und zu analysieren, bietet das Konzept der Intersektionalität. Mit diesem beschäftigt sich die Rezension Über die Verflechtung von Herrschaftsverhältnissen von Peps Perdu. Forschung zur Intersektionalität befindet sich im deutschsprachigen Raum zwar noch am Anfang, dennoch verwiesen Debatten innerhalb der feministischen Bewegung schon ab den 1970er Jahren auf das Zusammendenken unterschiedlicher Unterdrückungsformen. Der Zusammenhang von Rassismus und Kapitalismus aus dieser Perspektive heraus wurde im deutschsprachigen Raum insbesondere ab Anfang der 1990er Jahre diskutiert. Aus dieser Debatte dokumentieren wir zwei Rezensionen von Detelef Georgia Schulze und Antke Engel zu den Büchern Scheidelinien von Anja Meulenbelt und Entfernte Verbindungen, herausgegeben von May Ayim u.a. Es zeigt sich, dass bereits damals Themen diskutiert wurden, die bis heute ganz oben auf der Agenda stehen. In seiner Rezension Antiklassistische Perspektiven zu „Klassismus“ unterstreicht Sebastian Friedrich die intersektionale Perspektive. Er kommt zu dem Schluss, dass das Bändchen viele Anstöße für die Auseinandersetzung um Klassismus liefert und fordert zugleich, Antiklassismus nicht von Antikapitalismus zu trennen.

Außerdem diesmal: Unter dem Titel „Im Griff der Medien“ fand im Herbst 2010 das alljährliche Kolloquium des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialwissenschaften (DISS) statt. Dem gleichnamigen Sammelband widmet sich Chantal Stauder in Wenn Medien ihre Macht missbrauchen und lobt darin die vielschichtigen Auseinandersetzungen zum Umgang von Medien mit Ausnahmesituationen und ihrem Anteil an der Produktion dieser. Das Thema der Angst spielt hier, wie auch in Adi Quartis Rezension Geschwindigkeit und Angst eine große Rolle. In seiner Rezension zu Paul Virilios „Die Verwaltung der Angst“ streicht Quarti die Produktion der Angst als Effekt des technologischen Fortschritts heraus.

Das mediale Feiern seiner „Heiligkeit“ zum Papstbesuch mag für viele Bevölkerungsgruppen schon zynisch daher gekommen sein, zumal die rigide Geschlechterpolitik der katholischen Kirche mal wieder nur marginal Thema war. Hierzu gehört beispielsweise auch der (nicht nur kirchliche Umgang) mit intersexuellen Personen, dem sich Anja Gregor in Im Zweifel für den Zweifel annimmt. Dass Katholizismus und Anarchismus nicht völlig unvereinbar sind, zeigt Sebastian Kalicha in Zwischen Kropotkin und Papst –“ eine Rezension zur Biographie von Dorothy Day. Mit einer speziellen Form des Glaubens beschäftigt sich Gabriel Kuhn in Es sieht düster aus: Im Buch „Gegenaufklärung“ wird versucht, den Poststrukturalismus der Barbarei zu bezichtigen.

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