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Betriebsratsarbeit nur außerhalb der Arbeitszeit?

Der bei Schuler-Cartec in Göppingen beschäftigte Betriebsrat Klaus Maier erhielt bei den letzten Betriebsratswahlen die meisten Stimmen. Weil er Recherchen zu Rechtsprechung und Literaturmeinungen zu arbeitsrechtlichen Fragen gesucht hat - und das auch noch während seiner Arbeitszeit und Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrats - erhielt er eine Abmahnung. Das wollte er sich nicht gefallen lassen und klagte gegen die Abmahnung. Beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht lenkte Schuler-Cartec nur scheinbar ein, denn Klaus Maier soll eine Erklärung unterzeichnen. Darin heißt es:
"Der Kläger erklärt, künftig bei Abklärung von betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, die ihn unmittelbar auch als Arbeitnehmer betreffen, Recherchen bezüglich Kommentaren oder Rechtssprechung für die rechtlichen Probleme nicht mehr als Betriebsratstätigkeit, sondern ausschließlich im privaten Bereich, damit außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen."


Eine Unterschrift unter diese Erklärung hätte mit Sicherheit Folgen für die Arbeit auch von anderen Betriebsräten, denen so beliebig die Hände gebunden werden könnten. Dagegen verwehrt sich Klaus Maier zu Recht.

Der Solidaritätskreis hat sich vorgenommen, bis zum Arbeitsgerichtstermin am 11. 10. 2007, 11.45 Uhr, in Stuttgart weitere Mitstreiter zu gewinnen, um diesen Angriff auf unser aller Rechte entschieden zurückzuweisen. Dazu wurde auch ein Flugblatt herausgegeben.

Wichtige Termine in dem Zusammenhang:
Solikreis: 21. Sept. und 5. Oktober immer um 18 Uhr in der Gaststätte "Jägersbeck", Vordere Karlstr. 68, 73033 Göppingen.
Gericht: 11. Oktober, 11.45 Uhr, Arbeitsgericht Stuttgart

Via 37sechs Blog und Mobbing Gegner
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