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GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und ZivilgesellschaftBerlin, 4. Januar –“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft –“ der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Bei der Verschärfung des Militanzverbots verweist die Gesetzesbegründung auf Klimaproteste und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte aller Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt"
, betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern. Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

#noIMK: Ihre Sicherheit ist nicht unsere Sicherheit

Mobilisierungsplakat gegen die IMK21In den letzten Jahren haben viele Menschen erfahren, was es bedeutet, wenn der Staat für mehr „Sicherheit“ sorgt: Zunehmende Ausweitung von Polizeibefugnissen und eine erhöhte Präsenz in der Öffentlichkeit, mehr Racial Profiling, härtere Asylgesetze und ansteigende Kriminalisierung von Klimaaktivist:innen und Antifaschist:innen.

... Unterschiedliche Fälle, die doch Gemeinsamkeiten haben. Die Handlungsräume derjenigen, die diese wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse infrage stellen und Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Aussehen ausgegrenzt und unterdrückt werden, da sie angeblich nicht „ins System passen“, werden durch staatliche Maßnahmen immer weiter eingeschränkt. Durch Überwachung und Kontrolle werden uns die letzten selbstbestimmten Räume genommen.

Die Innenminister:innenkonferenz (IMK) ist für diese Entwicklungen verantwortlich. Als zentrale Schnittstelle der Innenministeriinnen der Länder und des Bundes wird dort ein bundesweit ähnliches Vorgehen koordiniert und über die inländische Sicherheitslage beraten. Vom 1. bis 3. Dezember findet die IMK hier in Stuttgart statt.

Was beschließen die Innenminister:innen und in welchem Interesse handeln sie?

Sie weiten die Überwachung aus. Ohne, dass wir es mitbekommen, können unsere Laptops und Smartphones überwacht und abgehört werden. Ein richterlicher Beschluss wird dafür nicht benötigt. Immer mehr unserer Daten werden grundlos und ohne unser Wissen ausgelesen und gespeichert.

Sie kriminalisieren Protestbewegungen, wie die erstarkende Klimabewegung. Dazu wurde in NRW ein passgenaues Versammlungsgesetz gefertigt, welches beispielsweise das Tragen von Maler:innen-Anzügen bei Protesten wie „Ende Gelände“ als „Uniformierung“ betrachtet und unter Strafe gestellt. Obwohl klar ist, dass die Folgen der Klimakrise verheerende Auswirkungen haben werden, geht der Schutz der Konzerninteressen der Braunkohleindustrie vor.

Sie verschärfen die Polizeigesetze. In Baden-Württemberg und Bayern darf die Polizei seitdem Handgranaten und Sprengstoff gegen Personen einsetzten und durch die Einführung des undefinierten Begriffs „drohende Gefahr“ hat die Polizei die Möglichkeit vorbeugend DNA-Analysen zu nehmen oder „Gefährder:innen“ tagelang in Präventivhaft zu stecken - ganz ohne richterlichen Beschluss und weit im Vorfeld einer „Gefahr“. Mit solchen Möglichkeiten werden Sicherheitsbehörden befugt, die durchsetzt sind von rechten Netzwerken, welche Waffen und Munition horten und Todeslisten von Linken anfertigen.

Sie betreiben rassistische Abschottungspolitik gegen Geflüchtetete und sorgen für mehr und für leichtere Abschiebungen. Beispielsweise durch die Einführung einer Koordinierungsstelle für Sammelabschiebungen oder durch die Aufrechterhaltung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich.

Ein anderer Ausdruck ihrer rassistischen Politik sind die Vorstöße nach einer systematischen Abschiebepraxis nach Syrien bei der letzten IMK diesen Sommer in Rust. Deutschland sorgt durch Kriege und imperialistische Politik selbst dafür,

dass Menschen zur Flucht gezwungen werden. Die Antwort der Innenminister:innen darauf lautet Abschiebung in Kriegsgebiete, Aufrüstung der Grenzen, mehr Kontrolle und Überwachung.

Diese Flut an neuen Maßnahmen passiert nicht zufällig: Der Staat und die Innenminister:innen brauchen sie, um die bestehende Gesellschaftsordnung aufrechtzuerhalten und zu schützen. Eine Gesellschaftsordnung die zunehmende soziale Ungleichheit erzeugt, die eine Klimakatastrophe produziert hat, die Kriege hervorruft und damit Millionen Menschen zur Flucht zwingt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass nur wenige Reiche von diesem System profitieren, während wir - die Mehrheit der Gesellschaft - die Lasten der Krise tragen müssen, sei es durch Überstunden, Kurzarbeit oder steigende Lebenshaltungskosten.

Im Kapitalismus können diese Probleme nicht gelöst werden. Der gesellschaftliche Unmut darüber wächst und gleichzeitig entsteht die Möglichkeit für das Aufkommen größerer sozialer Proteste. Das ist auch den Innenminister:innen bewusst - und sie reagieren schon präventiv mit mehr Überwachung, Kriminalisierung und Repression. Auch wenn wir von einer sozialen Massenbewegung weit entfernt sind, schafft sich der Staat jetzt schon die materiellen und rechtlichen Grundlagen, um bei möglichen Aufständen schnell eingreifen zu können. Innere Militarisierung und die Ausweitung der Polizeibefugnisse sind notwendige Stützpfeiler, die den Erhalt des Systems gewährleisten sollen.

Die Innenminister:innen handeln nicht in unserem Interesse, sondern im Sinne eines Systems, das durch Konkurrenz und Profitzwang immer wieder Krisen erzeugt –” und wir müssen die Kosten bezahlen. Ihre Überwachung, Kontrolle und Repression betrifft uns alle, also lasst uns auch alle gemeinsam auf ihre Verschärfungen antworten: mit vereinten Protesten gegen die IMK, mit dem Aufbau einer starken Bewegung von unten und mit der Perspektiven einer solidarischen Gesellschaft ohne Ausbeutung, Rassismus und Klimazerstörung. Denn das ist unsere Sicherheit.

Beteiligt euch an den Protesten gegen die IMK!

Demonstration am 3. Dezember 2021 17:00 Uhr
Eckensee (Stuttgart)

#noIMK
#nichtunsereSicherheit
Weitere Informationen zu Aktionen rund um die IMK: www.noimk-stuttgart.org

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