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Freiburger Appell: 42 Jahre Sammellager und strukturelle Ausgrenzung in Freiburg!

Sharepic zur KampagneVom 20. - 26. Mai 2023 findet die bundesweite Aktionswoche Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt. In zahlreichen Städten wird es Aktionen geben. Wir rufen dazu auf, für die Abschaffung des AsylbLG und gegen die geplanten Haftlager an den EU-Außengrenzen auf die Straße zu gehen. Dazu der Freiburger Appell:

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023!
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

1980 wurde eines der ersten Sammellager für geflüchtete Menschen im und vom Land Baden-Württemberg (BW) in Freiburg installiert. Die Betroffenen wurden aus dem BSHG ausgegrenzt / bekamen keine Sozialhilfeleistungen. Neben dem Zwang, im Lager zu leben, existierte ein absolutes Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung mit einem Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen.
Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest. Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von BW. Die ersten kommunalen Sammellager wurden in Freiburg errichtet. 1991 lebten in Freiburg 1453 Geflüchtete. 1991 bis 1992 war die Hochzeit rassistischer Anschläge, auch in Freiburg.
1993 wurde in Freiburg ein „Modellprojekt“, ein Sammellager in der Vauban vom Land etabliert. Darin sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Zuvor kam es zu starken Protesten, Demonstrationen, Haus-und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. 500 Geflüchtete bekamen danach in Freiburg erneut Essenspakete. Zuerst 12, 24 dann 48 Monate. 1999 wurde mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Landesebene eine Sachleistungsversorgung zwingend festgeschrieben. Dies führte im ganzen Land zu Protesten, auch in der Bissierstraße in Freiburg. Zunächst konnten Gutscheine durchgesetzt werden, die sich jedoch ebenfalls als ausgrenzend erwiesen. Der Einkauf wurde nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und unter Aufsicht erlaubt.
2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar. Ab 12 Monaten haben die Behörden keinen Ermessenspielraum mehr. Ab März 2005 gab es Chipkarten in Freiburg zum Einkauf. Auf die Chipkarte wurde ein Geldbetrag hochgeladen, mit der nur in wenigen Geschäften bestimmte Waren eingekauft werden konnten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012 waren Geldleistungen möglich. Dazu gab es in BW 2012 eine Vorgriffsregelung. Den Kreisen wurde eine Bargeldzahlung ermöglicht. In Freiburg wurde die Bargeldauszahlung erst 2014 umgesetzt.
2014/2015 stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg zu, die 2018 offiziell eröffnet wurde. Wieder mit einer zentralen Kantinenversorgung, einem Kochverbot, nicht abschließbaren Zimmern, einem sehr kontrollierten Leben für heute 1.200 Menschen auf sehr engem Raum. Familien sollen gesetzlich 6 Monate und Einzelpersonen 18 Monate in dem zentralen Lager verbleiben. Ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. Die Stadt Freiburg braucht mit der LEA
kommunal keine Geflüchteten mehr aufnehmen.
42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität; Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt. Weiterhin existieren Sanktionsmöglichkeiten für Leistungseinschränkungen, die bereits niedrig gerechnet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz im Besonderen hat in den letzten 30 Jahren bei der Durchsetzung einer ausgrenzenden Politik und Sammellagern eine besondere Rolle inne. Es steht für strukturellen Rassismus und muss ersatzlos abgeschafft werden. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023 und werdet Teil der Kampagne, bis das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft ist!

Quelle: Freiburger Apell (PDF)

Hungerstreik und Gewaltvorwürfe: Flüchtlingsrat kritisiert Fehlen jeglicher unabhängiger Kontrolle in der Abschiebungshaft

Logo Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist in hohem Maße besorgt über die aktuellen Entwicklungen in der Abschiebungshaftanstalt Pforzheim. Am Donnerstag berichtete die Nachrichtenagentur dpa, dass sich einige Gefangene im Hungerstreik befinden. „Das deckt sich mit Informationen, die Gefangene an uns und andere Personen, mit denen sie in Kontakt stehen, in den letzten Tagen kommuniziert haben“, kommentierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Des Weiteren berichten Gefangene über gewaltsame Übergriffe und Beleidigungen seitens des Vollzugspersonals sowie über den Entzug von dringend benötigten Medikamenten.

Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es bereits 2019 und 2020 ähnliche Vorwürfe gab. „Wir können schon vorwegnehmen, was die Verantwortlichen –“ die Anstaltsleitung, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Justizministerium –“ sagen werden: Genau wie damals werden sie sagen, dass die Vorwürfe nicht stimmen und das in der Abschiebungshaft Grundrechte respektiert werden. Das Gleiche haben sie auch jahrelang in Bezug auf die Landeserstaufnahmeeinrichtungen behauptet. Dem war nicht so, wie wir jetzt wissen. Warum sollte ihnen jetzt jemand glauben, wenn sie blindes Vertrauen einfordern und Vorwürfe routinemäßig abstreiten? Das grundlegende Problem ist, dass es weiterhin null Transparenz und null unabhängige Kontrolle dessen gibt, was in der Abschiebungshaft passiert. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig“, kritisiert Seán McGinley.

Die Berichte der Gefangenen machen deutlich, dass die repressiven Zustände sich nicht nennenswert von einem „normalen“ Gefängnis unterscheiden, und dazu führen, dass die Gefangenen ihre eigene Abschiebung oder sogar ihren Tod herbeiwünschen. Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden hat, dass genau diese Zustände nicht zulässig sind, weil sich die Bedingungen in Abschiebungshaft grundlegend von denen in Strafhaft unterscheiden sollen. „Die Reaktion des Justizministeriums auf diese Entscheidung –“ die schmallippige Behauptung, es seien keine Änderungen an der Vollzugspraxis nötig - passt in das Bild der totalen Gleichgültigkeit gegenüber Grund- und Menschenrechten der Gefangenen, die selbe totale Gleichgültigkeit mit der jahrelang die Grundrechte von Geflüchteten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen verletzt wurden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung beginnt, sich nicht nur dann für die Durchsetzung des Rechts zu interessieren, wenn es um Entscheidung zum Nachteil von Geflüchteten geht. Konkret würde das heißen: Schluss mit diesem inhumanen, gefängnisähnlichen und völlig intransparenten Abschiebungshaftregime!“, so Seán McGinley abschließend.

Quelle: Presseerklärung Flüchtlingsrat Baden-Württemberg


Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger Verein, der landesweit in Baden-Württemberg tätig ist als parteiunabhängiges Netzwerk aus Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, das sich für die Rechte von geflüchteten Menschen einsetzt.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Flüchtlingsarbeit vor Ort durch Beratung, Information und Fortbildungen zu rechtlichen und sozialen Themen, zur Flüchtlingspolitik und zur Lage in den Herkunftsländern. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche mit Politik sowie gesellschaftlichen Gruppierungen setzt sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für die Rechte der geflüchteten Menschen und für eine menschliche Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg ein. Auf Bundesebene arbeitet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eng mit den anderen Landesflüchtlingsräten und Pro Asyl zusammen.

Für eine Abkehr von Massenunterkünften - in Freiburg und überall! Keine Lager - Keine LEA!

Demonstration Samstag, 24. April 2021 –“ 14 Uhr –“ Platz der alten Synagoge, Freiburg
KEINE LAGER –“ KEINE LEA
Für eine Abkehr von Massenunterkünften –“ in Freiburg und überall!

Seit langem gibt es Kritik an der Landeserstaufnahmeeirichtung (LEA) in der Lörracherstraße in Freiburg. Die Einrichtung ist für 800 Personen vorgesehen. Schnelle Asylverfahren, Abschiebungen aus der Einrichtung, Grundrechtseingriffe und ein isoliertes Leben für die Untergebrachten ist Alltag. Die Pandemie verdeutlicht die untragbaren Zustände. Im Rahmen einer Evaluation sollte am 29. April im Migrationsausschuss des Gemeinderates über die LEA beraten werden. Aufgrund der Klage mehrerer Bewohner beim Verwaltungsgerichtshof gegen die grundrechtswidrige Hausordnung wurde dieser Termin nun verschoben. Die Diskussion über die LEA ist allerdings schon lange überfällig. Wir werden nicht auf diesen Termin warten, sondern JETZT auf die Straße gehen. Wir fordern vom Gemeinderat ein klares politisches Zeichen: NEIN zur LEA, JA zu selbstbestimmtem Wohnen!

Die jetzige Ausgestaltung der LEA ist Ausdruck einer anhaltenden restriktiven bundesweiten Asylpolitik, die vom Abbau von Asyl- und Aufenthaltsrechten für Geflüchtete bestimmt ist. Mit dem Lager setzt Freiburg die bundes- und landesweite Ausgrenzungspolitik ohne Widerspruch kommunal fort. Wer die LEA in der Stadt duldet, akzeptiert zugleich die Verletzung von Grundrechten. Dies wurde eindrücklich in einem Rechtsgutachten zur gültigen Hausordnung festgestellt. Die Entscheidung für eine LEA wiegt umso schwerer, weil sich Freiburg damit von der kommunalen Aufnahme „freikauft“ und in Zukunft keine neu ankommenden Geflüchteten mehr im Stadtgebiet leben werden. Die Bewohner*innen der LEA bekommen entweder einen Transfer in einen anderen Landkreis oder werden abgeschoben. Das ist ein offener Angriff auf die vielfältigen Unterstützungsstrukturen in Freiburg. Es bedeutet aber vor allem, dass die Untergebrachten teils über Jahre in Unsicherheit und ständiger Angst vor Abschiebung leben müssen.

Viel zu lange hat sich die Stadt Freiburg vor der Verantwortung für die LEA gedrückt. Auch wenn die Einrichtung vom Land geführt wird, hat die Stadt dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt. Wir wollen gemeinsam demonstrieren, um zu zeigen, dass wir mit dieser Zustimmung nicht einverstanden sind. Wir fordern, dass der Gemeinderat die politische Unterstützung für die LEA zurücknimmt:
NEIN zur Landeserstaufnahmeeinrichtung!
JA zu selbstbestimmtem Wohnen!

Mahnwache Mittwoch, 14. April 2021 - 14:30 Uhr –“ LEA Freiburg (Lörracherstraße 6)!
Diesen Mittwoch findet im Rahmen der Evaluation eine Begehung der LEA durch den Migrationsausschuss statt. Auch dort wollen wir unseren Protest deutlich machen. Seid dabei!

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Mehr Infos: https://grundrechte-am-eingang-abgeben.de/

+++ Kommt mit medizinischem Mund- und Nasenschutz und haltet Abstand! +++

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