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Mall of Shame: Zwei Jahre Kampf und immer noch kein Lohn

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin

Die letzte Gerichtsverhandlung gegen die Subunternehmen steht an. Nach mehreren Insolvenzanmeldungen in der undurchsichtigen
Verantwortungskette der sub- und sub-sub-sub-Unternehmen auf der Baustelle der Mall of Berlin, haftet für die ausstehenden Löhne der Investor, Harald Huths HGHI GmbH.

Die Basisgewerkschaft FAU Berlin befindet sich seit November 2014 in einer Auseinandersetzung mit zwei Subunternehmen um ausstehende Löhne für Bauarbeiter aus Rumänien, die im Frühjahr und Sommer 2014 auf der Baustelle der Mall of Berlin - seitdem auch als „Mall of Shame“ bekannt - gearbeitet hatten. Am kommenden Freitag, den 10. Juni, wird vor dem Arbeitsgericht die voraussichtlich letzte Verhandlung gegen die Subunternehmen stattfinden.

Es geht um eine von insgesamt zehn Klagen, von sieben ehemaligen Bauarbeitern, gegen die dubiosen Subunternehmen openmallmaster GmbH und Metatec Fundus Gmbh & Co. KG. Fast allen Klagen wurde bereits vor Gericht Recht gegeben, aber bis heute hat keiner der Arbeiter den Lohn gesehen, der ihm zusteht. Metatec hat Insolvenz angemeldet, kurz nachdem sie vor Gericht zum Zahlen verurteilt wurde. Auch openmallmaster GmbH hat sich bisher ihrer Verantwortung entzogen - vor Monaten wurde gegen den Geschäftsführer ein Haftbefehl gestellt, weil dieser die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat.

Die Arbeiter wurden ohne schriftliche Verträge zu rechtswidrigen Niedriglöhnen beim Bau der Mall of Berlin beschäftigt, welche durch die inzwischen auch insolvente Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH als Generalübernehmerin unter Investor Harald Huth betreut wurde. Dabei erhielten sie nicht einmal die ihnen zustehende Summe der Niedrigstlöhne, und wurden sogar körperlich bedroht als sie ihren Lohn forderten. Sie organisierten sich im November 2014 in der FAU Berlin.

Bis heute musste der Investor Harald Huth keinerlei Konsequenzen aus den Skandalen um die „Mall of Shame“ sehen. Er ist weiterhin mit in der Öffentlichkeit teilweise umstrittenen Bauvorhaben in Berlin aktiv und wurde auch durch den Politikbetrieb unbehelligt gelassen. Huth gab sich bis zuletzt unwissend und gleichzeitig unwillig, für die ausstehenden Löhne einzustehen. Allerdings haftet der Investor laut Gesetz für ausstehende Löhne, wenn die Subunternehmen und die Generalübernehmerin nicht zahlungsfähig sind.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10.6.2016 ab 11 Uhr, Raum 227.

Mehr Informationen.
Quelle: Pressemitteilung

Urteil des Arbeitsgerichts: „Mall of Shame“-Subunternehmen muss zahlen!

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin

In einem entscheidenden Etappensieg für die Basisgewerkschaft FAU Berlin im Skandalfall der um ihren Lohn geprellten Bauarbeiter bei „Mall of Berlin“ legte das Arbeitsgericht fest, dass das verklagte Subunternehmen openmallmaster GmbH verpflichtet ist, die Löhne von zwei ehemaligen Mall-Arbeitern zu zahlen. Zuvor waren bei den Güteterminen der beiden Verfahren am 10.4.2015 Versäumnisurteile gefällt worden. Das Subunternehmen legte zunächst Einspruch dagegen. Das Gericht bestätigte jedoch heute die Versäumnisurteile des Gütetermins, welche die dubiose Briefkastenfirma openmallmaster GmbH zur Zahlung der verweigerten Löhne verurteilten.

Bei den beiden in der FAU Berlin organisierten Arbeitern geht es um jeweils 1.226,00 und 4.411,60 €. Gearbeitet hatten sie ursprünglich für sittenwidrige Löhne von 5 bis 6 Euro pro Stunde, die deutlich unterhalb des Mindestlohns im Baugewerbe lagen, welchen die FAU Berlin nun vor Gericht einforderte.

„Dieser Erfolg zeigt, dass es eine kämpferische Perspektive und Alternative gegen die Dreistigkeit und Ausbeutung auch an Prestigeobjekten wie der –šMall of Shame–™ gibt, und dass es sich lohnt, gewerkschaftlich zu kämpfen“, kommentiert Markus Weise, Sekretär der FAU Berlin, das Urteil. „Dies ist ein wichtiger Sieg gerade vor dem Hintergrund, dass es mittellosen migrantischen Arbeitern alles andere als leicht gemacht wird, sich für ihre Rechte juristisch einzusetzen.“

Das verklagte Subunternehmen kann gegen beide Urteile Berufung einlegen.

„Die Frage ist, ob sie das überhaupt hinkriegen werden“, sagt Weise. „Wenn ein Unternehmen derart unseriös sowohl in ihren Geschäften wie auch vor Gericht vorgeht, hat es sich auch ein Versäumnisurteil verdient. Wir freuen uns dass das Arbeitsgericht das genauso sieht wie wir.“

Weitere Lohnklagen um die „Mall of Shame“ werden in den kommenden Wochen vor dem Arbeitsgericht verhandelt, demnächst am Donnerstag, den 13.8.2015, 9:00 Uhr im Raum 521.


Quelle: Pressemitteilung FAU Berlin, mehr Informationen, siehe auch die Sonderseite der FAU Berlin sowie LabourNet.

„Mall of Shame“ vor Gericht - aller guten Dinge sind drei?

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin

Die ersten zwei Termine waren geplatzt. Am Mittwoch steht nun der Lohnbetrug am Bau der „Mall of Berlin“ vor Gericht.

Um ihren Lohn betrogene migrantische Arbeiter, die 2014 am Bau des Luxus-Shoppingzentrums „Mall of Berlin“ 2014 beteiligt waren, klagen mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Berlin ihre ausstehenden Löhne ein. Die ersten zwei Verhandlungen stehen nun an, am Mittwoch den 5.8.2015, ab 09:30 Uhr im Raum 213, in den insgesamt sieben Klageverfahren von Bauarbeitern gegen das Subunternehmen Openmallmaster GmbH.

Schon am 16. Juli sollten zwei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht stattfinden, jedoch war der gerichtlich bestellte Dolmetscher erkrankt, und dessen Vertretung war bei Gericht nicht vereidigt, so dass die vorsitzende Richterin die Verhandlung vertagte. Die nächsten zwei Termine am 30. Juli wurden vom Gericht „aus dienstlichen Gründen“ auf den 8. Oktober vertagt. „Hoffentlich steht nun den Terminen am Mittwoch nichts im Wege“, kommentiert Markus Weise, allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.

Monatelang hatte die FAU Berlin in Protesten die Zahlung der ausstehenden Löhne ihrer Mitglieder in Höhe von mehreren zehntausend Euro gefordert. Nach Vorbereitung mit ihrer Kanzlei reichte sie im Frühjahr 2015 zehn Klagen für sieben ehemalige Mall-Bauarbeiter ein.

Diese richten sich zunächst gegen die Subunternehmen, bei denen die Geprellten direkt beschäftigt waren. Die Ansprüche der Arbeiter werden zur Not aber auch gegen die insolvente Generalübernehmerin und den Investor geltend gemacht werden.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 5. August 2015 ab 9:30 Uhr, Raum 213.

Quelle: Pressemitteilung FAU Berlin, mehr Informationen, siehe auch die Sonderseite der FAU Berlin sowie LabourNet.

Mall of Shame - Lohnbetrug am Bau vor Gericht

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin
Überlange Arbeitszeiten, Bezahlung weit unter dem Mindestlohn am Bau, menschenunwürdige Unterbringung und schließlich Lohnbetrug im großen Stil –“ davon berichteten migrantische Bauarbeiter, die 2014 am Bau der „Mall of Berlin“ beteiligt waren. Mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Berlin klagen einige der Geprellten ihre ausstehenden Löhne nun ein. Die nächsten Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Berlin sind für Donnerstag, den 16. Juli 2015 angesetzt: 9:45 Uhr, Raum 523.

Nach der Verhandlung am kommenden Donnerstag veranstaltet die FAU Berlin eine Kundgebung vor dem Arbeitsgericht Berlin, um sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch der Presse eine erste Einschätzung der Gerichtsverhandlung abzugeben.

Monatelang hatte die FAU Berlin in Protesten die Zahlung der ausstehenden Löhne ihrer Mitglieder in Höhe von mehreren zehntausend Euro gefordert. Nach langer Vorbereitung mit ihrer Kanzlei reichte sie im Frühjahr 2015 zehn Klagen für sieben ehemalige Mall-Bauarbeiter ein.
Diese richten sich zunächst gegen die Subunternehmen, bei denen die Geprellten direkt beschäftigt waren. Die Ansprüche der Arbeiter werden zur Not aber auch gegen die insolvente Generalübernehmerin und den Investor geltend gemacht werden.

Kundgebung der FAU Berlin nach der Verhandlung, ab 10:30 Uhr vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 16. Juli 2015 ab 9:45 Uhr, Raum 523.

Quelle: Pressemitteilung FAU Berlin, mehr Informationen, siehe auch die Sonderseite der FAU Berlin sowie LabourNet.

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