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Karlsruhe: Demonstrationsfreiheit verteidigt

Mit einem Freispruch endete der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe hob damit die erstinstanzliche Verurteilung von 60 Tagessätzen beim Amtsgericht auf.

Der Angeklagte sollte für Auflagenverstöße der DemonstrationsteilnehmerInnen verantwortlich gemacht werden, obwohl er sich für die Einhaltung der Auflagen einsetzte. Letztlich betonte auch der Richter, dass nicht zu beurteilen ist, wie sehr sich ein Versammlungsleiter bemühen muss oder wie erfolgsversprechend diese Bemühungen sind, um seinen Verpflichtungen der Erfüllung der Auflagen nachzukommen. Richter Kleinheinz stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest: "Eine Strafbarkeit kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob er sich durchsetzen kann." Auch das Grundrecht hatte er im Blick: "Eine Verantwortlichmachung würde dem Grundgedanken der Demonstrationsfreiheit widersprechen."

Rechtsanwalt Martin Heiming zeigte sich erfreut: "Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil und recht zufrieden mit der mündlichen Urteilsbegründung, da der Richter sehr schön deutlich gemacht hat, dass die Bestrafung des Versammlungsleiters für Auflagenverstöße der Teilnehmer nach den Regeln der juristischen Kunst doch recht schwierig zu begründen ist. Die logische Konsequenz, dass genau deswegen das Versammlungsgesetz dies auch auch gar nicht vorsieht, wollte er aber nicht ziehen." In seinem Plädoyer betonte er auch den hohen Stellenwert des Versammlungsrechts als konstituierendes Merkmal der Demokratie. Dabei kritisierte er dessen laufende Einschränkung durch meist unbegründete Auflagen und die oft massive Polizeipräsenz: Mit "Demonstrationen gehören den Demonstranten" brachte er die Aussage auf den Punkt.

Die Beweisaufnahme brachte zwei gegensätzliche Wahrnehmungen der Demonstration und des Verhaltens des Anmelders zu Tage. Auf der einen Seite berichteten die Zeugen der Polizei von einem wenig erfolgsversprechenden Bemühen des Anmelders um einen friedlichen Verlauf der Demonstration. Teilnehmer und eingesetzte Ordner der Demonstration sprachen dagegen von einem kontinuierlichen Einwirken auf die Demonstration und hohem Einsatz des Anmelders, um die Auflagen einzuhalten. Staatsanwalt Walter begründete seinen Antrag auf Verurteilung zu 90 Tagessätzen mit den Aussagen der Polizeizeugen, der Angeklagte hätte sich zu wenig bemüht. Damit machte er eine straffreie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit von der subjektiven Einschätzung der polizeilichen Einsatzleitung abhängig.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess.

Quelle: Pressemitteilung

2. Prozesstag gegen Karlsruher Demoanmelder - Kampagne 19. Mai mobilisiert zum Prozess

Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Zum Verfahren kommende Woche erschien eine Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai:

Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Mit dem Urteil in erster Instanz untergräbt das Amtsgericht Karlsruhe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Nun folgt die zweite Instanz. Die Kampagne 19. Mai ruft dazu auf, den öffentlichen Prozess im Gerichtssaal zu begleiten.

Nach der Vernehmung etlicher Zeugen und der Begutachtung von Fotos und Filmaufnahmen am 1. Prozesstag wurde die Berufungsverhandlung gegen einen Anmelder einer Demonstration um 17 Uhr am Abend unterbrochen. Die Verhandlung wird erst am Donnerstag, den 5. Juli fortgesetzt. Der geplante Termin am 21. Juni entfällt.

Am 5. Juli sollen noch zwei weitere Zeugen vernommen werden. Anschließend ist mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung am frühen Nachmittag zu rechnen.

Zweiter Verhandlungstag am Landgericht
Do, 5. Juli 2012, 9:00 Uhr, Saal 126 (1. OG)
Hans-Thoma-Str. 7
76133 Karlsruhe

Alle Infos und Presse zum Prozess: http://www.kampagne19mai.de

Einen Prozessbericht des 1. Prozesstages gibt es von der Roten Hilfe Karlsruhe.

Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit - "Kampagne 19. Mai" ruft zu Kundgebung auf

Am kommenden Dienstag, 19.6.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.

Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.

Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten Verhandlungstag am 19. Juni ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30 Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am 21. Juni um 9 Uhr statt.

Demo-Anmelder-Prozess
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
19. Juni 2012, 8:30 Uhr

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess

Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit Kampagne 19. Mai ruft zu Kundgebung auf

Kampagnenflyer
Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Zum Verfahren kommende Woche erschien eine Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai:

Am kommenden Dienstag, 6.3.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.

Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.

Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten Verhandlungstag am 6. März ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30 Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am 15. März, 9 Uhr statt.

Demo-Anmelder-Prozess
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
6. März 2012, 8:30 Uhr

Update: Heute Vormittag (5.3.2012) wurde der für morgen angesetzte Prozesstermin schon wieder kurzfristig abgesagt. Das Landgericht Karlsruhe teilte diesmal als Grund eine Erkrankung des zuständigen Richters mit. Damit fallen beide Termine (6.3. und 15.3.) aus. Ein neuer Termin wurde nicht genannt.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess



Kampagne 19. Mai: "Amtsgericht untergräbt Demonstrationsrecht"

Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Nachdem die Verhandlung am 2. Juni 2008 vertagt wurde fand nun gestern, am 19. Mai in Karlsruhe der zweite Prozesstag statt. Hierbei wurde der Anmelder dann letztlich verurteilt.

Dazu erschien eine Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai vom 19. 6.2008:
Demo-Anmelder verurteilt

Karlsruhe, 19. 6.2008. Heute war der zweite Prozeßtag gegen den Anmelder der Demo unter dem Motto "Jetzt erst recht - Repression und G8 entgegentreten", er endete mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Nach der Verurteilung stellt sich die Frage, wie es in Zukunft möglich sein kann, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.
Schuldlos schuldig

Bis zum Schluß blieb unklar, worin die Schuld des Angeklagten lag. Die Polizei sprach in ihrer eigenen Einschätzung von einer "friedlichen Demo". Die vermeintlichen Auflagenverstöße blieben in jeglicher Hinsicht folgenlos. Das einzige Vergehen ist die angebliche Untätigkeit des Angeklagten. Obwohl mehrere Zeugen sogar einen hohen Einsatz des Angeklagten bestätigten, schloß sich der Richter den Aussagen der Polizeizeugen an, denen das Engagement des Angeklagten gegen Auflagenverstöße nicht ausreichte. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, das Engagement des Anmelders zu beurteilen; hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.

Die Verurteilung trotz unsicherer Beweislage begründete der Richter mit dem Spruch "wer bestellt muß auch bezahlen".
Fragwürdiges Rechtsverständnis

Mit konkreten Vorwürfen befaßte sich Richter Neuberth weniger. Statt dessen monierte er die heutigen Protestformen. Allein die Tatsache, daß der Angeklagte gegen die teilweise rechtswidrigen Auflagen Widerspruch einlegte, wertete er als Beleg dafür, daß dieser die Auflagen ablehne und somit Verstöße billigend in Kauf nähme. Richter Neuberth leitete die Schuld des Angeklagten daraus ab, daß dieser seine Rechte in Anspruch nahm. Das ebenfalls rechtswidrige Abfilmen der Demonstration von Beginn an erklärte er für rechtens aufgrund der Annahme, daß nicht angekündigt werde, wann Auflagenverstöße stattfinden würden.

Statt einer Urteilsbegründung salbaderte er über die schlechte Demonstrationskultur und gab den ZuhörerInnen einen Einblick in sein politisches Weltbild. Man sei hierzulande doch viel besser gestellt als in anderen Ländern - "da muß man gar nicht nach Moskau oder Peking blicken". Danke Herr Richter!
Grundrecht abgestraft

Nach der Verurteilung gerät das Demonstrationsrecht - zumindest im Einzugsgebiet der Karlsruher Staatsanwaltschaft - aus den Fugen. Mit dem heutigen Entscheid sind Versammlungen in Zukunft vom Wohlwollen der Ordnungsbehörden abhängig. Wie sollte ein Anmelder in einer großen Demonstration für alle einzelnen DemoteilnehmerInnen bürgen können?!

Es war ein politischer Prozeß, in dem die Fakten in den Hintergrund gerieten. Das fragwürdige Prinzip "Einer haftet für Andere" ist damit vorerst richterlich durchgesetzt.

Trotz direkter Nachbarschaft scheinen die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht nicht bis in die Amtsstuben des Amtsgerichts vorgedrungen zu sein.

4800 Euro Strafe wegen Demonstration?

19. Mai in Karlsruhe
Fotoserie
Am 19. Mai 2007 demonstrierten rund 800 Menschen in Karlsruhe gegen die inzwischen vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuften Ermittlungen und daraus folgenden Razzien der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungskritiker im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm. Die Demonstration führte zur Bundesanwaltschaft und wurde von einem unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet, bereits im Vorfeld wurden zahlreiche Auflagen erlassen. Ein breites Bündnis hatte damals zur Demonstration in Karlsruhe aufgerufen. Der Anmelder der friedlich verlaufenen Demonstration hat inzwischen einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten. Nach Ansicht der "Kampagne 19. Mai" hätte eine Verurteilung weitreichende Folgen, weshalb jetzt eine Kampagne gestartet wird.

Siehe auch:
• StattWeb 11.2.2008: Karlsruhe - Demonstrationsrecht durch unbezahlbare Geldstrafe bedroht
KA-News 19. Mai 2007
IndyMedia Bericht von Pote Snitkin
• IndyMedia Bericht von Egal
junge Welt 21.5.2007
Pressekonferenz von Anwälten und Betroffenen im Bethanien (9. Mai)

Für die "zweite Freiheit"

Der Kampf gewaltfreier Bewegungen in Indien um wirtschaftliche Unabhängigkeit

Wirtschaftliche Zwangsstrukturen sind auf der ganzen Welt eines der wesentlichen Instrumente von Herrschaft und Unterdrückung. Sie sind in den verschiedenen Gesellschaften und Kulturen auf verschiedene Weise mit sozialen und politischen Strukturen verwoben. Immer geht es darum, Menschen in eine Position existentieller Not zu bringen um sich ihre Arbeitskraft verfügbar zu machen und ihren politischen Willen zu brechen.

In Indien kämpfen verschiedene Bewegungen für die wirtschaftliche Unabhängigkeit der auf diese Weise unterdrückten Bevölkerungsgruppen und für ihre Kontrolle über die für ihr Leben notwendigen Ressourcen. R.V. Rajagopal, der Präsident von Ekta Parishad nennt diese Anstrengungen den "Kampf um die zweite Unabhängigkeit" und Elaben Bhatt, die langjährige Direktorin von SEWA unterscheidet die "erste", politische Freiheit, die 1947 errungen wurde und die "zweite" ökonomische Freiheit, die es für die arme Bevölkerung Indiens noch zu erreichen gilt. (...)



Artikel in GWR 321 September 2007

Stuttgart gegen G8 um 18:00 Uhr auf dem Schloßplatz

Gestern fand zum 5. Mal in dieser Woche in Stuttgart eine Kundgebung vom Bündnis "Stuttgart gegen G8" gegen den G8 Gipfel in Heiligendamm statt. Dabei wurden neben den Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit der Käfighaltung von Gipfelgegnern in Rostock auch die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse des G8 Gipfels kritisch hinterfragt. Ein wichtiges Ergebnis der bisherigen 5 Kundgebungen ist mit Sicheheit der Wunsch der Beteiligten, auch zukünftig zusammenzuarbeiten.

Entgegen der ganzen "Bild" Propaganda brachte die "Financial Times Deutschland" die klimapolitschen Ergebnisse des Gipfels auf den Punkt:

»Gemessen an den von ihr selbst geschürten hoch fliegenden Erwartungen der vergangenen Wochen ist Angela Merkel beim Klimaschutz auf dem G8-Gipfel gescheitert.(...) US-Präsident George W. Bush muss sich auf Basis dieses Dokuments zu konkreten Maßnahmen nicht verpflichtet sehen. Auch die anderen Regierungen können Klimaschutz weiter so energisch oder lässig betreiben wie sie und ihre Wähler es für sinnvoll halten.«

Financial Times Deutschland

Eine Bewertung, die für den Rest der "Ergebnisse" des Gipfels symptomatisch sein dürfte.

Zur Bilderserie : Protestkundgebung am 08.06.2007

Heute zum letzten Mal: Stuttgart gegen G8 um 18:00 Uhr auf dem Schloßplatz

Am heutigen Freitag steht Stuttgart gegen G8 ab 18 Uhr zum fünften Mal in dieser Woche auf dem Schloßplatz, um über Aktuelles vom Tage aus Heiligendamm zu berichten, Hintergründe zu erläutern und um miteinander zu reden. Dafür gibt es wieder ein offenes Mikro. Wie bei den vergangen Kundgebungen, an denen zwischen 70 und 200 Menschen pro Tag da waren, werden wieder interessante Beiträge und Statements erwartet.

Zur Bilderserie : Kundgebung am 6. Juni 2007

Stuttgart gegen G8

Das Bündnis Stuttgart gegen G8 führt täglich ab 18:00 auf dem Schlossplatz eine Protestkundgebung mit offenem Mikrofon durch. Heute waren mehrere Dutzend Menschen ständig anwesend, zahlreiche Passanten bekamen die durchaus auch kontrovers geführte Diskussion mit. Die aktuelle Entwicklung vor Ort in Rostock bzw. der Umgebung von Heiligendamm wurde durch die Organisatoren bekanntgegeben. So sind die Demonstranten in Heiligendamm teilweise bis zum Zaun vorgedrungen.

Die Hintergründe der Proteste spielen nach den Auseinandersetzungen vom 2. Juni in den Medien kaum eine Rolle. Ein Teilnehmer forderte engagiert die Menschen auf, den gemeinsamen Protest gegen die G8 zu unterstützen, statt sich durch "Brot und Spiele" ablenken zu lassen. 300.000 Menschen seien in Stuttgart beim Endspiel des VFB auf der Straße gewesen, doch leider fänden vergleichsweise nur sehr wenige den Weg zum Protest.

Eine Rednerin aus Südostasien berichtete in einem spontanen Beitrag von den Folgen der Ausbeutung durch multinationale Konzerne für Mensch und Umwelt in ihrem Land.

Zahlreiche Fluglätter fanden interessierte Abnehmer und in vielen Gesprächen am Rande wurden die Meinungen ausgetauscht.

Zur Bilderserie : Kundgebung am 6. Juni 2007

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