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kritisch-lesen.de Nr. 41: Medien und Gegenöffentlichkeit

Foto: Continental Standard. Ausschnitt, Sommeregger, Cc-by-sa-3.0, GFDL

Die aggressiven Sprechchöre von Pegida und Co. haben sich in den letzten Monaten in das öffentliche Bewusstsein eingegraben. Und sie haben den hiesigen Abendlandverteidiger_innen ein zentrales Schlagwort geliefert, um sich in den Medien und der Politik zu positionieren: „Lügenpresse“. Journalist_innen sind neben Flüchtlingen das wichtigste Feindbild der Rechten in Deutschland. Linke wissen das –“ eigentlich. Sie wissen, dem Vorwurf der Lügenpresse haftet etwas Verschwörungsmythisches an, sie wissen, die Kampfparole von der Lügenpresse ist verkürzt, sie wissen, dass es sich die Gröhlenden auf den Straßen zu einfach machen.

Doch: In der Abwehr der rechten Medienverteufelung finden sich Linke schnell als Verteidiger_innen der bürgerlichen Medien wieder. Dabei ist linke Medienkritik seit jeher ein wichtiger Bestandteil in der Auseinandersetzung mit dieser Gesellschaft. Und sie ist notwendig: Kritische Stimmen in Bezug auf das deutsche Diktat gegen die griechische Bevölkerung kamen in der Mainstream-Presse fast nicht vor; gerade zu Beginn der Ukraine-Krise übertrafen sich öffentlich-rechtliches Fernsehen und die großen Tageszeitungen in der Dämonisierung Russlands; als die GDL streikte, wurde der GDL-Chef Claus Weselsky in bester kalter-Krieg-Rhetorik an den Pranger gestellt.

Aktuellstes Beispiel: Als aus Bautzen im September Berichte über Auseinandersetzungen zwischen Asylsuchenden und organisierten Rechten öffentlich wurden, schien für viele Medien die Sachlage klar: Flugs wurde aus Berichten der Polizei übernommen, dass die Gewalt von den jugendlichen Geflüchteten ausging. 20 von ihnen hätten, ohne Vorgeschichte, eine Gruppe von über 80 Rechten, viele von ihnen organisierte Nazis, angegriffen. In einem kritischen Kommentar zur Berichterstattung heißt es: „Die öffentliche Darstellung der Ereignisse in Bautzen grenzt an unterlassene Hilfeleistung und Anstiftung zum Pogrom. Sie deckt die eigentlichen Täter.“

Aber wie kann eine linke Medienkritik vor dem Hintergrund des aktuellen Medienwandels und unter zunehmend prekären Bedingungen überhaupt funktionieren? Einst verstanden viele Linke mit Lenin die progressive Presse als kollektiven Propagandisten, Agitator und Organisator. Doch die meisten linken Presseorgane sind heute „unabhängig" von konkreten Organisationen –“ und damit losgelöst von konkreten politischen Projekten. Das Internet verändert außerdem die Debatte um eine linke „Gegenöffentlichkeit“. Neue Medienakteure, die als Blogger_innen, Twitternde und Facebook-Aktivist_innen unterwegs sind, mögen kurzzeitig den engen Medienkorridor der bürgerlichen Medienlandschaft verlassen. Jedoch sollte einer Vereinzelung linker Meinungen ein starker, kollektiver Diskussionsprozess entgegengesetzt werden. Wie das funktionieren kann –“ vor allem unter Berücksichtigung prekärer Produktionsbedingungen –“ ist eine wichtige Frage und große Herausforderung für eine wirksame Gegenöffentlichkeit.

Kritisch-lesen. de möchte dazu beitragen, diese Diskussion anzuregen und weiter zu führen. Unsere 41. Ausgabe widmet sich deshalb dem Schwerpunkt „Medien und Gegenöffentlichkeit“ –“ und wartet wie gewohnt mit Interview, Essay und natürlich vielen Rezensionen auf. Viel Spaß beim kritischen Lesen!

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Mumia Abu-Jamal: Offener Brief an die Redaktionen von...

Offener Brief an die Redaktionen von (in alphabetischer Reihenfolge)
Bild Stuttgart
Kontext Wochenzeitung
Stadtplan
Stuttgarter Nachrichten
Stuttgarter Zeitung
Vorort Vaihingen

und an alle, die online oder offline publizieren

Stuttgart, den 20.4.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mumia Abu Jamal ist ein Kollege von Ihnen, Journalist wie Sie.

Bis vor kurzem schrieb er auch in deutschen Print-Medien, veröffentlichte mehrere Bücher.

Er ist ehemaliger Vorsitzender der "Black Journalists Association", PEN-Mitglied, Ehrenmitglied in zahlreichen internationalen Verbänden und Organisationen ( in Deutschland z.B. verdi, VVN-BdA ) und aufgrund seines Einsatzes gegen die Todesstrafe Ehrenbürger u.a. von Paris, Montreal und San Francisco.

Allein sein Arbeitsplatz unterscheidet sich fundamental, er sitzt in einer Gefängniszelle, die nur unwesentlich größer ist als Ihr Badezimmer - und das seit 34 Jahren.

Die ersten 30 Jahre bis 2011 befand sich diese Zelle im Todestrakt, nach der Aufhebung des Todesurteils gegen ihn, kam er in das, was man im amerikanischen Gefängnissystem "Normalvollzug" nennt, um dort den Rest seines Lebens zu fristen - ohne Aussicht auf Haftverkürzung, Haftverschonung wegen Haftunfähigkeit etc.

Nach den Morden an unbewaffneten Schwarzen durch weiße Polizisten nutzte er seinen Bekanntheitsgrad, um der Bewegung gegen Polizeigewalt internationale Wahrnehmung zu verschaffen.

Die Behörden in Pennsylvania antworteten auf seine Aktivitäten im Oktober 2014 mit einem Gefangenen-Knebel-Gesetz, das ihn und andere Gefangene daran hindern soll, aus den Gefängnissen des Bundesstaates zu berichten. Auch Unterstützer, Anwälte und Journalisten sind davon betroffen.

Mumia Abu Jamal klagte zusammen mit anderen Einzelpersonen und Organisationen gegen dieses Gesetz, seine Klage wurde zugelassen .

Am 30. März 2015 war der erste Verhandlungstag.

Am gleichen Tag brach Mumia im SCJ Mahanoy Gefängnis bewusstlos zusammen und wurde auf die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht, wo sein Leben, kurz vor dem Eintreten eine diabetischen Komas, gerettet wurde. Trotz dreier Bluttests hatten die Gefängnisärzte, die bei ihm bis dahin unbekannte Diabetes nicht bemerkt.

Drei Tage später wurde er wieder ins Gefängnis zurück verlegt. Er hat ca. 36 Kilo abgenommen und kann sich nur noch mithilfe eines Rollstuhls fortbewegen.

Was die "Zufälligkeit" solcher Ereignisse anbetrifft, haben wir seit der NSU-Affäre hierzulande ja einiges gelernt, z.B wie eine "unentdeckte" Diabetes aussagewillige Zeugen vom Leben zum Tod befördern kann und wie schnell "wilde" Verschwörungstheorien von der Wirklichkeit überholt werden.

Auch die Tatsache , dass in den USA offensichtlich einer ganzen gesellschaftlichen Gruppe, den Gefängnisinsassen, ihr verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung, genommen werden soll, sollte für Sie , die Sie sich völlig zurecht gegen den Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit durch das Attentat auf die Redaktion von "Charlie Hebdo" mit dem Slogan " Je suis Charlie" positioniert haben, Anlass sein, einfach damit anzufangen, über diese Vorgänge zu berichten.

In diesem Sinne "We are all Mumia Abu Jamal"

Wolfgang Hänisch

PS:
Zur Unterstützung Ihrer Recherche:
https://mmm.verdi.de/aktuell-notiert/2015/weltweit-sorge-um-die-gesundheit-von-mumia-abu-jamal
http://www.freiheit-fuer-mumia.de
http://www.prisonradio.org/
http://www.democracynow.org/
http://www.freemumia.com/

Was mir heute wichtig erscheint #353

Verhältnisse: "Bevor im Juni die WM beginnt, begeht Brasilien im März ein trauriges Jubiläum: Es jährt sich zum 50. Mal die Militärdiktatur, die am 31. März 1964 die Macht an sich riss und 21 lange bleierne Jahre andauerte. Es sind nicht alleine die Erinnerungen, die die Militärdiktatur präsent werden lassen, sondern auch die Spuren, die bis in die Gegenwart hineinreichen. (...)" Mehr über die WM in Brasilien und eine Konferenz bei Wolf Wetzel

Wurzeln: "Von wem kommt das Oy in Oi? Wenn ich die jüdischen Wurzeln des Punk erwähne, fallen die Reaktionen meist überrascht oder sogar ablehnend aus. Punk und Juden –“ das scheint ein Widerspruch in sich zu sein. Das orthodoxe Judentum verlangt die strikte Einhaltung eines Regelwerks, Punk steht für das genaue Gegenteil." Lesenswerter Beitrag von Vivien Goldman beim Freitag: "Never Mind the Swastikas"

Digitalkolonialismus: "Obama habe bislang in der NSA-Affäre nur schöne Reden ohne Konsequenzen für die Europäer gehalten, kritisiert EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Europäer seien bei Reisen durch die USA "der Polizei ausgeliefert"". Mehr dazu und warum Europa keine Kolonie der USA sein möchte bei Golem.de

Untragbar: "Die Initiative Zivile Uni Bonn lehnt die geplante „Henry Kissinger-Professur für Internationale Beziehungen und Völkerrechtsordnung“ an der Universität Bonn ab. Henry Kissinger war als Nationaler Sicherheitsberater (1969 –“ 1975) und Außenminister (1973 –“ 1977) maßgeblich für die Außenpolitik der Vereinigten Staaten verantwortlich. Bei den von Kissinger geplanten und überwachten Bombardements in Vietnam, Kambodscha und Laos starben Hunderttausende Menschen, die ökologischen Folgen des massiven Bomben- und Gifteinsatzes führen bis heute zu Fehlbildungen bei Neugeborenen. Während des von ihm nachdrücklich unterstützten Putsches 1973 in Chile gegen eine demokratisch gewählte Regierung wurden 3000 Menschen ermordet und Tausende gefoltert oder ins Exil getrieben. Kissinger befürwortete den „Schmutzigen Krieg“ in Argentinien, während dem 30.000 Menschen spurlos verschwanden. Kissinger gab der indonesischen Führung sein Einverständnis im Namen der USA für einen Angriffskrieg gegen Osttimor, der mindestens 100.000 Timoresen das Leben kostete (bei einer Gesamtbevölkerung von 800.000). (...)" Eine Erklärung der Initiative Zivile Uni Bonn zur geplanten „Henry Kissinger Professur“ in Bonn.

Mutig: "Die Waldbesetzung im Hambacher Forst wurde geräumt. Mit Hundertschaften, Kletterteams und ganz klaren Einschüchterungsversuchen gegenüber der Öffentlichkeit (“wir raten niemandem, hierher zu kommen–) wurde schließlich genau das getan, was sowieso zu erwarten war: RWE, Land, Stadt und Polizei wollen zeigen, wer herrscht, wer die sprichwörtlichen Zügel in den Händen hält. (...)" Neuer Mut trotz Räumung und Repression

Problematisch: "(...) Die Bilder aus den Ställen, von den Transporten und aus den Schlachthöfen sind für die Industrie ein Problem. Auch dann, wenn sich die Landwirte an sämtliche Vorschriften halten, schockieren sie viele Verbraucher. Konventionelle Nutztierhaltung entspricht nicht dem, was die Verbraucher unter artgerecht verstehen und was sie für akzeptabel halten. Unter dem Druck der Öffentlichkeit verschärfen sich die Gesetze: Legebatterien und das Stopfen von Gänsen sind inzwischen verboten. Über die betäubungslose Kastration von Ferkeln und das Kürzen von Hühnerschnäbeln wird diskutiert.(...)" Die hörenswerte WRD5 Reprotage: "Radikale Tierschützer agieren am Rand des Gesetzes: Lebensrettung um jeden Preis"

Realität: Keine Zahlen in einer Statistik, keine anonymen Verwaltungsakte - Hartz IV real und alltäglich hier in diesem Land: Tatsachenberichte von Hartz IV-Betroffenen

Subtext: "(...) Wer die Geschehnisse rund um die Ukraine verfolgte und dabei seine Medienquellen etwas diversifiziert hat, was dank des Internets ein Leichtes ist, der oder die dürfte schnell mitbekommen haben, wie einseitig, befangen, regierungsergeben und US-eifrig mit zweierlei Maß messend in den vermeintlichen Qualitätsmedien berichtet wird. Schaut man in die Leserkommentare von tagesschau.de (ja sogar Bild.de!), wird schnell deutlich, wie sich hier zwischen Journalistenzunft einerseits und Leserschaft andererseits ein teils tiefer Meinungscanyon aufgetan hat. (...)" Maskenfall zum Widerspruch zwischen Sein und Bewußtsein in der Medienberichterstattung und deren Wirkung zur Entwicklung in der Ukraine

Wehrmachtsbericht 2011 aus allen Kanälen

Im alten Wehrmachtsbericht vor 1945 wurde natürlich auch gelogen, was das Zeug hielt. Aber vorsichtiger als heute. Statt Rückzug hieß es immer "Frontbegradigung". Immer neu wurde gemeldet "Gegenstoß in der Planung." Wie er ausging, erfuhr man ab 1943 nie mehr. Aber bei Ortsnamen und sonstigen Details blieben sie nachprüfbar. Damals wurde nach dem schnellgelesenen Bericht immer langsam einer zum Mitschreiben durchgegeben. Ich - als Kind - wurde hie und da angestellt, mitzuschreiben. Nachher konnte man die Nadeln stecken auf der Landkarte - und konnte ahnen, was wirklich los war.

Inzwischen sind sie hemmungsloser geworden. Dem Fernsehen wird eine Erwartungshaltung vorgegeben, die bedenkenlos ausgefüllt wird. Demnach wird vom ersten Tag an der ehemalige Regierung-Chef zum "Machthaber", die Verteidiger der Regierung zu "Heckenschützen", auch wenn sie vom Dach herunter loslegen.

Erfundene Fakten, die in die Linie passen, werden ohne jedes "angeblich" freudig weitergegeben. So bei der Meldung der Festnahme von drei Söhnen Ghadafis. Einer soll unter Hausarrest gestanden haben. Vor allem der zweite Sohn war angeblich fest inaufständischer Hand. Bis gegen zwei Uhr in der Nacht die Meldung von BBC durch die Ticker lief, der betreffende habe sich mit Journalisten in einem Hotel getroffen. Am Morgen dann betretene Überraschung bei den als kritisch geltenden, aber offenbar "eingebetteten" Journalisten.

Wer hätte das gedacht! So redliche Leute wie die "Rebellen" sollen bedenkenlos gelogen haben! Ein besonders verzweifelter Gewährsmann stotterte im Morgenmagazin noch herum von "gefangen gewesen" - und freigepresst. Dabei war dieser aufrichtige Zeuge zur Zeit der angeblichen Gefangennahme noch nicht einmal in Tripolis angelangt.

Das Schlimme: die Zeitungen nährten sich widerspruchslos von den offiziell ausgegebenen Mitteilungsrationen. FAZ und FR enthielten noch am Dienstagmorgen eigene Artikel über den "gefangengemeldeten" Sohn. Zugegeben, die Gegen-Meldung, dass alles frei erfunden war, um die Aufständischen zu unterstützen und die Gegenseite zu lähmen, lief erst nach Redaktionsschluss ein. Peinlich trotzdem, dass sämtliche Lügen einfach deshalb übernommen wurden, weil sie in den Kram passten.

Fazit jedenfalls: Es gibt keine Berichterstattung mehr, die zwischen "bewiesen", "möglich" und
"NATO-Propaganda" mehr unterscheidet.

Selbst solche Zeitungen, die bei Inlandsberichten vor alles Offenbare ein vorsichtiges "angeblich" setzen, scheuen beim schwerer kontrollierbaren Ausland vor nichts mehr zurück. Da gilt nicht mehr "Wahr oder unwahr" sondern einzig und allein "regierungs-und stimmungskonform" - oder s p e r r i g.

Linke Medienakademie über Stuttgart 21 und die mediale Begleitung des Protestes

Wenn es auf der Linken Medienakademie um eine kritische (Medien-)öffentlichkeit geht, dann darf das Thema Stuttgart 21 natürlich nicht fehlen.
Der Stuttgarter Filmemacher und Autor Hermann G. Abmayr präsentierte seine Dokumentation "Stuttgart steht auf" (Trailer).

Abmayr begann seine Dokumentation am 30. September, dem schwarzen Donnerstag, als die Stuttgarter Polizei mit massivster Härte gegen die GegenerInnen des Immobilien- und Bahnhofsprojektes Stuttgart 21 vorgingen, und begleitete die Proteste bis Ende November. In diese Zeit fiel auch die sogenannte Schlichtung, die am Ende im Interesse der Bahn AG und der CDU-geführten Landesregierung mit Geißlers schlichtem Spruch beendet wurde.

Die Kamera begleitet die AktivistInnen auf Demos und Blockadetrainings. Für viele der DemostrantInnen ist dieser Protest der erste in ihrem Leben. Immer wieder kommen einige von ihnen zu Wort und erklären, dass sie bisher CDU gewählt hätten und warum sie nun aktiv werden. Ein Vater ist extra mit seinem Sohn zur Demo nach Stuttgart gereist, um ihm "Demokratie zu zeigen". Er soll nun eine Toilettenbenutzungsgebühr für das Gymnasiums des Sohnes zahlen und gleichzeitig werden bei Stuttgart 21 Gelder ausgegeben, die an anderen Stellen fehlen.

Auch bei der Besetzung des Südflügels am 17. Oktober ist das Filmteam dabei. Bei der Aufnahme der Personalien wollte die Polizei dann jedoch nicht gefilmt werden. "Mache Se de Kamera aus, sonst knallts" knurrt eine Polizistin die Filmemacher an.

Natürlich kann die Dokumentation nicht die Protestbewegung in ihrer Gesamtheit porträtieren, sie gibt jedoch einen guten Einblick in die Stuttgarter Realitäten.

Im Anschluss an den Film folgte eine Präsentation der Arbeit von Cams21.de, die mit ihren mobilen Kameras immer und überall unterwegs sind, wo gerade der Protest in der baden-württembergischen Landeshauptstadt unterwegs ist.
Auf Cams21.de werden Bewegtbilder von Demonstrationen und Veranstaltungen gezeigt, die über die Plattform bambuser.com live ins Netz gestreamt werden.
Ein Aktivist von Cams21 stellte an Hand von einigen Filme die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten vor und erklärte, über welche technischen Möglichkeiten man verfügen muss, um direkt von der Demo bewegte Bilder in die Welt zu schicken. Es reichen ein einfaches Netbook, eine handelsübliche Webcam und ein mobiler Internetzugang. Oder einfach ein Smartphone. Schon allein mit diesem Gerät ist es möglich, Videos ins Internet zu streamen.
Die Streams lassen sich nicht nur live verfolgen, sondern sind auch später noch online verfügbar und bereit, auf Internetseite und Blogs einzubinden.

Der Vorteil, mit mehreren Teams vor Ort zu sein, ermöglicht es den NutzerInnen, zum Beispiel einen Polizeieinsatz aus mehreren Perspektiven zu verfolgen.
Dadurch, dass das benötigte Equipment so klein ist, war es Hannes Rockenbauch auch möglich, die Begehung des Südflügels im Rahmen der "Schlichtung" zu dokumentieren. Vertreter klassischer Medien waren von der Begehung ausgeschlossen. So lieferte also Cams21 die einzigen Bilder und konnte zeigen, dass es in dem Gebäude eben doch Pausenräume der Bundespolizei gegeben hat. Dies hatten die KritikerInnen es Projektes immer wieder vermutet. Bahn, Politik und Polizei hatten dem immer vehement widersprochen.

Die Grenzen dieser Technik liegen jedoch in der Verfügbarkeit von mobilem Internet mit den entsprechenden Kapazitäten. Während das Gelände um den Stuttgarter Hauptbahnhof eben diese biete, seien die Voraussetzungen im Wendland deutlich schlechter. Dies dürfte sich jedoch mit dem weiteren Ausbau der Infrastruktur auch ändern, so dass für künftige Proteste eine mediale Begleitung durch mobile Videoteams durchaus realistisch sein könnte.

Politische Justiz: Das Beispiel Lockerbie. Fortsetzung und vorläufiger Schluss.

Eine Boeing 747-100 - derselbe Typ wie die PA103
Eine Boeing 747-100 - derselbe Typ wie die PA103
Bildquelle: WikiPedia
28. Mai 2009 schrieben wir in diesem blog über den mutmasslichen Ausgang des Revisionsverfahrens im Lockerbieprozeß:

"Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage in den Mittelpunkt gerückt: Wer hat es dann getan und warum ?

Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.

Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein Abkommen verhandelt, dass die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.

An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden: Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.

Genau das ist geschehen:

Al-Megrahi hat die Berufung gegen sein Urteil zurückgezogen. Er wurde am 19.8.09 aus dem Gefängnis entlassen und nach Libyen ausgeflogen. Dies hat zur Folge, dass die Akte Lockerbie geschlossen werden kann: Wo kein Kläger mehr, da kein Richter.

Die scheinheilige mediale Empörung von CNN bis SPIEGEL über die "Freilassung eines Massenmörders" etc. soll nur hinwegtäuschen über die große Erleichterung z.B. der CIA und des britischen MI5 darüber, dass die Untersuchung speziell ihrer Beteiligung an der Vertuschung der tatsächlichen Hintergründe nun eingestellt wird.

Zu den offensichtlichen Widersprüchen in der Urteilsbegründung im Verfahren gegen Al-Megrahi 2001, die in unserem Beitrag vom 28.5.2009 aufgelistet werden, haben sich in den letzten Jahren weitere Indizien für die Beteiligung der CIA an der Manipulation des Verfahrens gesellt. Ein Beispiel:

Eines der Indizien der Anklage war der winzige Trümmer einer Schaltkreisplatine, Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll (siehe Punkt 3 unsres Beitrags vom 28.5.09). Diese Zeitgeber wurden von der Schweizer Firma MEBO produziert.

Am 18.Juli 2007 gab der Schweizer Ingenieur Ulrich Lumpert eine Erklärung ab, in der er frühere Angaben in den Lockerbie-Ermittlungen widerruft und feststellt, einzelne Beweisstücke seien "vorsätzlich politisch" manipuliert worden. Der bei MEBO angestellte Ingenieur Lumpert hatte bei seiner Aussage angegeben, MEBO habe solche Teile nach Libyen geliefert. Erst jetzt widerrief er diese Aussage und gab überdies den Hinweis, jener Zeitschalter, aus dem dann ein Beweisstück wurde, sei einer von drei von ihm selbst hergestellten Protoypen gewesen, die er "bei MEBO entwendet" und in "unerlaubter Weise an ein offizielle Ermittlungsperson im Lockerbie-Fall am 22.Juni 1989 übergeben" habe.

Er habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass dieser Schalter als Beweismittel im Lockerbie-Fall eine zentrale Bedeutung erhalten werde. Als ihm das bei weiteren polizeilichen Vernehmungen 1991 klar geworden sei, habe er "unbeschreibliche" Depressions- und Angstzustände bekommen.

Lumpert sagt zu den Gründen, warum er nun frühere Aussagen revidiere, der Zeitpunkt sei günstig, weil jetzt nach dem schottischen Revisionsspruch das Verfahren ohnehin wiederaufgenommen werde, überdies seien die Entwendung und die Weitergabe des Teils im Jahr 1989 und seine Falschaussage im Prozess 2001 strafrechtlich verjährt.

Schon bei der Beweissicherung an der Absturzstelle 1988 hatte die CIA ihre Finger im Spiel:

Hier musste Britanniens kleinste Polizeistation, die schottische "Dumfries and Galloway Constabulary" mit Giganten wie dem FBI und der CIA zusammenarbeiten. Wie das dann aussah, soll folgendes Beispiel illustrieren:

Kurz nach dem Absturz flogen CIA-Agenten mit dem Hubschrauber in Lockerbie ein, um nach den Überresten des Koffers des CIA-Agenten McKee, der an Bord der PANAM-Maschine war, zu suchen.
Nachdem sie den Koffer gefunden hatten, machte die CIA keinerlei Anstalten, die strengen Regeln der schottischen Polizei zur Beweissicherung zu befolgen. Sie packten den Koffer und seinen Inhalt einfach in ihren Hubschrauber und flogen mit ihm zu einem unbekannten Ziel. Einige Tage später wurde der leere Koffer zur selben Stelle zurückgebracht, wo er von zwei schottischen Polizeioffizieren zum zweitenmal "gefunden" wurde, die dann in ihrer Unkenntnis ganz glücklich waren, Erklärungen über die Entdeckung des Koffers unterschreiben zu können.

Im Prozess gegen die beiden libyschen Sündenböcke im Jahre 2000/2001 setzte sich das fort:

Dr. Hans Köchler, offizieller Prozessbeobachter der UN, kritisierte in seinem Abschlussbericht heftig die Anwesenheit von zwei Staatsanwälten des amerikanischen Justizministeriums während der gesamten Dauer des Verfahrens. Sie wurden in keinem offiziellen Dokument des Gerichtshofs als Prozessbeteiligte aufgeführt, obwohl sie am Tisch der schottischen Ankläger saßen. Es sei der Eindruck entstanden, als ob sie als "Überwacher" die Strategie der Anklage wesentlich beeinflussten und in einigen Fällen darüber entschieden, welche Dokumente das Gericht zu sehen bekam und welche Informationen zurückgehalten wurden.

Last but not least gibt es inzwischen Hinweise darauf, dass der Hauptzeuge der Anklage, Toni Guci (Boutiquebesitzer in Malta, der Al-Megrahi als denjenigen identifizierte, der die Kleidungsstücke gekauft haben soll, in denen die Bombe eingewickelt war, siehe Punkt 1 unsres Beitrags vom 28.5.09) massiv vom FBI bestochen wurde. Es ist die Rede von drei Millionen US-Dollar.

Gucis Aussage war das einzige Indiz überhaupt, das Al-Megrahi mit dem Attentat in Verbindung brachte. Gucis Unglaubwürdigkeit als Zeuge war auf der anderen Seite der ausschlaggebende Fakt, der die Scotish Criminal Cases Rewiew Commission dazu bewog, die Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen.

Man muss also kein Hellseher sein, um voraussagen zu können, dass Al-Megrahi mit hoher Wahrscheinlichkeit freigesprochen worden wäre - mit allen weitreichenden Folgen.

Das musste um jeden Preis verhindert werden. Und so wurde Al-Megrahi das Opfer einer menschenverachtenden Erpressung.

Politische Justiz: Das Beispiel Lockerbie

Am 28.06.2007 machte die Scotish Criminal Cases Review Commission (SCCRC) den Weg frei für die Wiederaufnahme des Lockerbie-Prozesses, nachdem eine erste Revisionsverhandlung 2002 gescheitert war. Die erneute Revisionsverhandlung begann am 27. April 2009.
Es war ein langer Weg zur möglichen Korrektur eines himmelschreienden Fehlurteils, das durch massive Einflussnahme der USA erzwungen wurde.


Eine Boeing 727: an diesem Tag „Zubringer“ für PA103 Bildquelle: WikiPedia
Im Januar 2001 endete die Hauptverhandlung mit einem Freispruch für Al Amin Khalifa Fhimah und mit lebenslänglich für Abdelbaset Ali Mohamed Al Megrahi für ein angeblich gemeinschaftlich begangenes Verbrechen, das Bombenattentat auf den Flug PANAM 103 am 21.12.1988, bei dem 270 Menschen den Tod fanden.
Die bürgerliche Presse schaltete trotz dieses offensichtlichen Widerspruchs kollektiv den Verstand aus und gefiel sich darin, Variationen der offiziellen Sprachregelung zu produzieren.
Ein besonders abschreckendes Beispiel gab die Süddeutsche Zeitung (SZ) ab. Stefan Ulrich schwärmte unter der Unterschrift „Die Welt bekommt Recht“: „Der Lockerbie-Prozess steht für nicht weniger als die schleichende Veränderung in der Weltpolitik –“ ihre Verrechtlichung und Zivilisierung“ und von einem „mustergültigen Prozess“ und einem „differenzierten Urteil“. Und „der Lockerbie-Prozess demonstriert, dass das Recht der Gewalt überlegen sein kann bei der Lösung internationaler Konflikte.“ (Alle Zitate SZ vom 01.02.2002).
Dabei hätte alles so einfach sein können: Stefan Ulrich und seine Kollegen hätten nur einmal die Urteilsbegründung der drei Lord Richter aufmerksam durchlesen müssen und wären auch ohne größeren juristischen Sachverstand, nur vermittels der Einschaltung des gesunden Menschenverstandes zu dem Ergebnis gekommen, dass da etwas nicht stimmen kann.
Der Autor dieser Zeilen hat sich damals dieser Mühe unterzogen unde versuchte die Ergebnisse seiner Bemühungen in der bürgerlichen Presse zu veröffentlichen –“ ohne Erfolg.
Zwar wurde das Thema als „durchaus interessant“ (Frankfurter Rundschau) eingestuft, ja sogar die „Brisanz der Thematik“ (Vorwärts) bescheinigt. Die „enorme Arbeit“ wurde „bewundert“ aber: „ich glaube auch, dass andere Analysen zu einem anderen Urteil kommen würden. Ich selbst habe dazu keine Meinung“ (Adrian Zielcke von der Stuttgarter Zeitung). Oh Herr schmeiß Hirn ra' –“ wäre dazu der passende schwäbische Kommentar.
Und die Süddeutsche Zeitung schrieb: „Der Prozess wurde von zwei Redakteuren unserer Zeitung beobachtet und regelmäßig kommentiert, sodass wir für Ihr Manuskript keine Verwendung mehr finden.“ Das segensreiche Wirken dieser Redakteure haben wir weiter oben schon gewürdigt.

Nun also die nicht aktualisierte, da nach sechs Jahres groteskerweise immer noch brandaktuelle Analyse des Lockerbie-Urteils, allerdings stark gekürzt.

Der Lockerbie - Prozeß war ein Indizienprozeß: Es gab keine Geständnisse, keine Augenzeugen, keine Fingerabdrücke, keine Videoaufzeichnungen, keine Dokumente, nichts von alledem.

1. Die Beweisführung der Anklage umfasste im wesentlichen drei Komplexe:
Aus den Trümmern der Boeing 737 konnten die Reste von Bekleidungsstücken geborgen werden, in die die Bombe eingewickelt gewesen sein soll. Sie konnten als Bekleidungsstücke der Marken Yorkie, Slalom , Primark, und Puccini, die in Malta hergestellt werden, identifiziert werden. Die Klippe, dass diese Kleidungsstücke nicht nur in einer bestimmten Boutique in Malta verkauft werden sondern sogar weltweit, umschiffen die Richter mit der eleganten Bemerkung: „Zwar könnten einzelne Stücke ohne Zweifel in anderen Läden in Malta gekauft worden sein oder tatsächlich auch in anderen Teilen der Welt, da viele exportiert werden, aber die exakte Übereinstimmung zwischen so vielen Stücken und den Überresten, die in Lockerbie gefunden wurden, ist unserer Ansicht nach viel mehr als ein Zufall.“ ( Opinion of the Court - Urteilsbegründung S. 15 Absatz 12 ). Die Richter hielten es aber für erwiesen, dass der Angeklagte al - Megrahi diese Kleidungsstücke in der Boutique „Marys House“ auf Malta gekauft hatte und dass er das am 7. Dezember ( als er in Malta war ) und nicht am 23 .November 88 ( als er nachweislich nicht in Malta war ) tat. Hauptzeuge für diesen Vorgang ist Mr. Gauci, der Besitzer der Boutique. Tatsache ist aber, dass Mr Gauci den Angeklagten niemals positiv identifiziert hat. Dies räumen die Richter auch freimütig ein: „ Wir akzeptieren natürlich, dass er nie etwas gemacht hat , was man als absolut positive Identifizierung beschreiben könnte, aber unter Berücksichtigung des Zeitraums, wäre es auch erstaunlich gewesen, wenn er in der Lage dazu gewesen wäre.“ (Opinion...,S.60 Absatz 69 ).
Die einzige verwertbare Beschreibung, die Mr. Gauci jemals gab, war : Der Käufer war 6 Fuß (182 cm ) groß und über 50 Jahre alt..Tatsächlich ist der Angeklagte 5 Fuß 8 inch ( 172 cm ) groß und war zum damaligen Zeitpunkt 36 Jahre alt .Auch diese Ungereimtheit räumen die schottischen Richter kraft ihrer „ Überzeugung „ aus dem Weg: „Wir haben auch nicht die Schwierigkeiten übersehen in Bezug auf seine ( Gaucis) Beschreibung von Größe und Alter. Wir sind nichtsdestoweniger der Überzeugung ,dass seine Identifizierung, was den ersten Angeklagten als Käufer anbetrifft, glaubwürdig war und als sehr wichtiges Element in diesem Fall behandelt werden sollte.“ ( Opinion...,S.60 Absatz 69).
Auch der Zeitpunkt des Kaufs (7.Dezember oder 23. November) ist nicht unumstritten. Mr. Gauci sagte nämlich aus, dass es, als der Käufer sein Geschäft verlassen wollte, so stark regnete, dass er es für notwendig hielt, sich einen Regenschirm zu kaufen, um sich vor dem Regen zu schützen, während er ein Taxi suchte. Das unbestrittene meteorologische Gutachten stellte aber fest, dass, während es am 23. November zu der fraglichen Zeit regnete, es eher unwahrscheinlich war, dass es am 7. Dezember in Malta überhaupt regnete und wenn, wären es nur ein paar Tropfen gewesen, die nicht einmal ausgereicht hätten, die Straße zu benetzen.
Hätte der Kauf, so er den überhaupt stattgefunden hat, aber am 23. November stattgefunden, könnte der Angeklagte nicht der Käufer gewesen sein, weil sich dieser zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht in Malta aufgehalten hatte.


2. Der zweite Komplex umfasst die Frage, wie der Bombenkoffer an Bord des Panam-Flugs 103 kam.

Nach Meinung der Anklage wurde er in Malta in den Flug KM 180 eingeschleust, dann in Frankfurt in den Zubringerflug nach Heathrow übergeleitet und in Heathrow kam er dann schließlich an Bord des Panam-Flugs 103. Abgesehen davon , dass diese Vorgehensweise vom terroristischen Standpunkt aus, sehr kompliziert und extrem unsicher ist, gibt es keinerlei Beweise dafür, dass der Bombenkoffer in Malta in Marsch gesetzt wurde. Die Richter erklären dazu : „ Das Fehlen jeder Erklärung für die Methode, wie der Bombenkoffer an Bord des Fluges KM 180 platziert wurde, ist eine Hauptschwierigkeit für die Sache der Anklage.“(Opinion...,S.38 Absatz 39).
Die Anklage hatte nämlich behauptet, der zweite Angeklagte Fimah sei derjenige gewesen, der die Einschleusung des Bombenkoffers bewerkstelligte. Das jedenfalls bezeugte ein gewisser Abdul Majid.
Das Gericht stellte fest , daß Abdul Majid ein bezahlter CIA-Spitzel ist.
Die Richter führten dazu aus: „Aussagen eines bezahlten Informanten sind immer der Kritik ausgesetzt, dass sie erfunden sein könnten , um seine Bezahlung zu rechtfertigen .Unsrer Meinung nach ist diese Kritik in diesem Fall mehr als berechtigt.“ (Opinion...,S.40 Absatz 42 ).
Das Gericht stellte weiter fest, daß Abdul Majid bis Juli 1991 der CIA keinerlei Informationen über den Lockerbie-Fall gegeben hatte. Erst als er sich 1991 aus Libyen absetzte und an Bord eines Schiffes der US Navy drei Wochen lang verhört wurde (Opinion...,S.40 Absatz 42 ), erzählte er der CIA allerlei Märchen aus tausend und einer Nacht, die die Staatsanwaltschaft dann zur einzigen Grundlage ihrer Anklage gegen Fimah machte.
Über den Wahrheitsgehalt dieser „Aussagen“ und die Glaubwürdigkeit des Zeugen fällen die Richter ein vernichtendes Urteil: „Wir können diese Geschichte nicht akzeptieren ... Um es kurz zu machen, wir können Abdul Majid in keiner Weise als glaubwürdigen und verlässlichen Zeugen akzeptieren ...“ (Opinion.., S.43 Absatz 43).
Die Richter haben sehr wohl bemerkt, dass die CIA bei diesem Kernstück des Verfahrens aktiv an der Fälschung von Aussagen und Beweisen mitgewirkt haben muss, sie spüren, dass sie sich jetzt auf dünnem Eis bewegen: „Wir halten es nicht für notwendig, zu sehr ins Detail zu gehen über seinen (Majids) Handel mit der CIA in Malta.“(Opinion...,S.40 Absatz 42)
Die schottischen Richter kamen nicht umhin , den Angeklagten Fimah freizusprechen. Damit war aber nicht nur ein zentrales Bindeglied der - von der Anklage behaupteten - Libyen - Connection zusammengebrochen , vielmehr begann auch der angebliche Tatbeitrag des Angeklagten al-Megrahi zunehmend in der Luft zu hängen.

3. Der dritte Komplex betrifft ein winziges Stück grünes Plastik, Trümmer einer Schaltkreisplatine und - laut Anklage - Bestandteil eines digitalen Zeitgebers, der wiederum ein Bestandteil des Zeitzünders gewesen sein soll , der die Bombe an Bord von Panam 103 zündete.
Die Ungereimtheiten um dieses winzige Stück Plastik beginnen schon mit seiner Auffindung:

Es wurde nicht korrekt und zu spät gekennzeichnet (Opinion...,S.15 Absatz 13)
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Notizen des Spurensachverständigen
D. Hayes über die Untersuchung des Beweisstücks manipuliert wurden (Opinion ......, S.16 Absatz 13)
- Dr. Hayes fertigte auch , ganz entgegen seiner sonstigen Gewohnheit , keine Zeichnung des Beweisstücks an und gab ihm auch kein getrenntes Aktenzeichen (Opinion...,S.17 Absatz 13)
All diese Zweifel an der Herkunft des Beweisstücks nimmt das Gericht mit Bedauern zu Kenntnis („Es ist höchst bedauerlich, dass diesem Beweisstück, dass trotz seiner winzigen Größe große Bedeutung für diese Verfahren erlangt hat, nicht von Anfang an dieselbe sorgfältige Behandlung zu Teil wurde wie den anderen“ (Opinion...,S.17 Absatz 13) ),um sie dann ohne mit der Wimper zu zucken vom Tisch zu wischen.
Anderthalb Jahre lang blieben alle Nachforschungen der Spurensachverständigen, was die Herkunft der Schaltkreisplatine betrifft, erfolglos.
Dann im Juni 1990 hat FBI-Officer Thomas Thurman seinen großen Auftritt, just zu dem Zeitpunkt als sich die politische Großwetterlage im Nahen Osten nachhaltig zu verändern begann. Ihm war es vorbehalten, zu entdecken, was seinen englischen Kollegen trotz intensiver Nachforschungen verborgen geblieben war:- dass der grüne Plastikfitzel zu einer Schaltkreisplatine aus einem MST-13 Zeitgeber stammte, der von der Schweizer Firma MEBO hergestellt wurde.
Thomas Thurmann ist eine schillernde Persönlichkeit. Die , für die weiteren Ermittlungen bahnbrechende, Entdeckung machte er nämlich, obwohl er weder eine Ausbildung als Spezialist für Explosionsrückstände hatte, ja nicht mal auf eine Ausbildung als Chemiker zurückgreifen konnte.
Vielleicht war es dieser Mangel an fachlicher Qualifikation,die ihn dazu brachte , sich in mehreren anderen Verfahren darauf zu verlegen, Beweismittel zu manipulieren bzw. regelrecht zu fabrizieren. Und das auch noch so plump, dass sein Arbeitgeber, das FBI, nicht umhin kam, ihn schließlich zu entlassen.
Erstaunlich ist , dass das Gericht diese außergewöhnliche berufliche Entwicklung von Mr. Thurmann mit keinem Wort würdigt, die Besitzer der Firma MEBO aber durchgehend als unglaubwürdige Zeugen abqualifiziert.
Schnell war auch das fehlende Bindeglied zur Libyen-Connection ermittelt: Die Firma MEBO hatte diesen Zeitgeber an Libyen verkauft.
Aber eben nicht nur an Libyen.
Sicher ist, dass zwei Zeitgeber auch an die Stasi in der DDR verkauft wurden. Weiterhin kann das Gericht nicht ausschließen, dass mehr als zwei Zeitgeber an die Stasi verkauft wurden ,es kann nicht ausschließen, dass auch an andere Länder Zeitgeber verkauft wurden und es kann schließlich auch nicht ausschließen, dass die Stasi ihre Zeitgeber an Dritte weitergegeben hat (Opinion...,S.47 Absatz 49).Aber durch solche Einwände lässt sich das Gericht seine Libyen-Connection nicht kaputt machen.
Was aber hat nun der Angeklagte Megrahi selber mit der ganzen MEBO-Zeitgeber Geschichte zu tun ? War er der Käufer, wurde bei ihm ein solcher Zeitgeber gefunden, war er der Bombenbauer ? Nichts von alledem. MEBO hat der Firma ABH, in der u.a. der Angeklagte Geschäftsführer war, Büroräume in Zürich vermietet (Opinion...,S.50 Absatz 54)!
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn die Richter am Schluss ihrer Urteilsbegründung schreiben: „ Wir sind uns bewusst, dass es bezüglich bestimmter Aspekte des Falls eine Anzahl von Unsicherheiten und Einschränkungen gibt. Wir sind uns auch bewusst, dass die Gefahr und die Möglichkeit besteht durch das Herausgreifen von Beweisen, die scheinbar zusammenpassen und das Ignorieren von Beweisen, die scheinbar nicht zusammenpassen ,in eine Masse sich widersprechender Beweise ein Muster oder eine Schlussfolgerung hineinzulesen, die nicht gerechtfertigt ist.“(Opinion...,S.74 Absatz 89)

Das Ausmaß des politischen Drucks auf das Gericht wird deutlich, wenn man sich die Folgen vergegenwärtigt , die der Freispruch auch des zweiten Angeklagten gehabt hätte:
Die Verbindung zu Libyen wäre vollständig als konstruiertes Ablenkungsmanöver aufgeflogen. Folge: Das Embargo gegen Libyen wäre als offener, durch nichts zu rechtfertigender Bruch des Völkerrechts entlarvt.
Neben der politischen und moralischen Diskreditierung aller amerikanischen Regierungen seit 1988,wären die USA bzw. die UN wohl mit horrenden Schadensersatzansprüchen Libyens konfrontiert worden. Schließlich war das Embargo sieben Jahre in Kraft und hat immensen wirtschaftlichen Schaden angerichtet.
Schließlich hätte ein Freispruch beider Angeklagter eine Frage wieder in den Mittelpunkt gerückt : Wer hat es dann getan und warum ?

Acht Jahre später stellt sich diese Frage erneut und der Druck auf den Beschwerdeführer Al-Megrahi ist enorm:
Al-Megrahi ist inzwischen an Prostata-Krebs im Endstadium erkrankt.
Just in diesem Moment wird zwischen der britischen und der libyschen Regierung über ein gegen Abkommen verhandelt, daß die Überstellung Al-Megrahis in ein libysches Gefängnis zur Verbüßung seiner Reststrafe regeln soll.
An den humanitären Beweggründen für dieses Abkommen darf getrost gezweifelt werden:
Al-Megrahi kommt nämlich nur dann in den "Genuss" dieser Regelung, wenn - ja, wenn er seinen Einspruch gegen das Urteil zurückzieht.

Quellen:
IN THE HIGH COURT OF JUSTICIARY AT CAMP ZEIST
Case No: 1475/99 OPINION OF THE COURT delivered by LORD SUTHERLAND in causa HER MAJESTY–™S ADVOCATE versus ABDELBASET ALI MOHMED AL MEGRAHI and AL AMIN KHALIFA FHIMAH , Prisoners in the Prison of Zeist, Camp Zeist (Kamp van Zeist),The Netherlands

Professor Robert Black ,The Edinburgh Law School, University of Edinburgh: „ The Reasons for Convicting Megrahi“

FRONTLINE SCOTLAND „Silence over Lockerbie“ , 1994 Reporter:Shelley Jofre Producer: Murdoch Rogers (nach dem Manuskript der Sendung)

Mehr Information: The Lockerbie Case

60 Jahre Nato - Jubiläum mit brennenden Barrikaden

Inzwischen sind weitere Bildreportagen von mir zum Strasbourger NATO Gipfel bei der Kölner Arbeiterfotografie und beim Berliner Umbruch Bildarchiv (Serie 1 und Serie2) erschienen. Bei der Arbeiterfotografie sind Reportagen auch von anderen KollegInnen veröffentlicht.

Zusammenarbeit von Monsanto mit Ämtern, Schulen und Ärzten in Hessen und anderen Bundesländern?

Inwieweit arbeiten unsere zuständigen hessischen Ämter und jene in den anderen Bundesländern bereits mit den Großkonzernen Monsanto, Syngenta, Agrevo (heute Bayer CropScience), KWS und BASF bezüglich der Agro-Gentechnik zusammen?
Das frage ich mich und sicher noch viele andere, nachdem ich den genauestens recherchierten Bericht "Kontrolle oder Kollaboration? Agro-Gentechnik und die Rolle der Behörden" von Antje Lorch und Christoph Then gelesen haben. Er wurde in Auftrag von Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen, Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen gegeben
(www.boelw.de/uploads/media/pdf/Themen/Gentechnik/Studie_Agrogentechniknetz.pdf).

Durch die Lektüre erfährt man, dass z. B. Monsanto auf Empfehlung der internationalen Beratungsagentur Burson-Marsteller nicht selbst in Erscheinung tritt, sondern auch durch "neutralere" Institutionen vertreten wird. Es entstanden Arbeitskreise, Initiativen und Aktionsgruppen, die im "Gen-Dialog" mit Hausfrauenbund, Verbraucherinitiativen und Medien stehen.

Stefan Bottler schreibt in der Fachzeitschrift Werben & Verkaufen: "Ganz pointierte Aktionen fahren Novartis, Monsanto Deutschland, die Hoechst-Tochter Agrevo und der von der Industrie getragene Bonner Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Sie begnügen sich nicht mit konventioneller Öffentlichkeitsarbeit, sondern nehmen einzelne Zielgruppen wie junge Frauen, Ärzte oder Lehrer ins Visier. Der August-Ausgabe von Bravo Girl lag ein Genfood-Beihefter der Vierer-Gruppe mit Preisausschreiben bei."

Auch Schulen sollten sich der Entwicklung bewusst sein, wenn ihnen von Großkonzernen Labore eingerichtet werden, die für Gentechnikversuche benutzt werden können, um Schüler/innen für derartige Zwecke zu interessieren und zu begeistern, einseitig, meist ohne auf die Risiken dieser Technik, die mit einer weltweiten Umweltzerstörung einhergeht, aufmerksam zu machen.
(Georg Janßen von der AbL berichtete mir nach der Gentechnik-Podiumsdiskussion in Reichelsheim davon, dass die Erschaffung derartiger Labore in sechs Schulen in Hannover stattfand. Eine der Schulen zog ihre Zusage nach Aufklärung u. a. durch die AbL wieder zurück. Die Frage stellt sich, wo überall noch Labore durch diese Großkonzerne, bzw. Mittelsfirmen, errichtet wurden, bzw. werden?)

In der Anlage befindet sich der erwähnte Bericht über das Agrogentechniknetz.
Für diejenigen, die die kriminelle Vorgehensweise von Monsanto in den USA noch nicht kennen, füge ich der Anlage nochmals den Bericht "Monsanto gegen Bauern" bei. Er wurde geschrieben von der CFS, dem unabhängigen Zentrum für Nahrungsmittelsicherheit, USA und im Auftrag der AbL, der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft, übersetzt.
(www.abl-ev.de/gentechnik/pdf/MonsantogegenBauernK.pdf)

Keiner sollte sich von dem Umfang des Berichts von Antje Lorch und Christoph Then sowie den vielen Abkürzungen abschrecken lassen. Irgendwann hat man sich eingelesen und weiß am Schluss eine Menge über die Tarnkappenstrategie in Deutschland und auf internationaler Ebene, über die Politik als Täter und Opfer, über die besondere Rolle der Technischen Universität Darmstadt als Keimzelle, über die Rolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) und dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) beides Vorläuferorganisationen des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit).
Interessant sind auch die Feststellungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) auf Seite 24/25.

Dem BfN fällt leider keine Entscheidungskompetenz zu.

Uns dürfen auch nicht mehr die Entscheidungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA wundern, da in den dortigen Gremien die Kollaboration offen zu Tage tritt. Von Neutralität keine Spur. Hier werden Namen genannt!

In der Zusammenfassung der Studie heißt es unter anderem:

"Demnach können die Politiker und die Öffentlichkeit tatsächlich nicht darauf vertrauen, dass ihre Behörden (bzw deren Experten) einen ausreichend großen Abstand zu den Interessen der Industrie haben. Im Gegenteil finden sich deutliche Hinweise darauf, dass
von verschiedenen Akteuren, zum Teil über lange Zeiträume, die notwendige Unabhängigkeit missachtet, ausreichende Transparenz verhindert und die aktive Wahrnehmung von Kontrollaufgaben vernachlässigt wurde.
Während PolitikerInnen in Parlamenten und Regierungen kamen und gingen, herrschte in den Behörden, die für die Überwachung der Agro- Gentechnik zuständig waren und sind, über Jahrzehnte hinweg eine weitgehende personelle Kontinuität. Sogar in den Fällen, in
denen Ämter wie das Bundesgesundheitsamt (BGA) und später das Robert-Koch-Institut (RKI) umstrukturiert wurden, blieb diese Kontinuität weitgehend gewahrt. Die so über die Jahre gewachsenen Seilschaften und Netzwerke sind der Politik oft nicht nur einen Schritt voraus, sondern die betreffenden Experten versuchen in einigen Fällen sogar, politische Entscheidungen aktiv zu unterlaufen bzw. vorwegzunehmen."

In einem seiner Bücher schrieb Prof. Erich Schöndorf, ehemaliger Staatsanwalt in Frankfurt, jetziger Prof. für Umweltrecht an der Fachhochschule in Frankfurt in einem anderen Zusammenhang:

"Diejenigen, die es können, müssen aufklären, müssen Öffentlichkeit schaffen. Müssen Ross und Reiter nennen... Wenn die Menschen erfahren, dass sie missbraucht werden, und dann noch erfahren, von wem sie in welcher Weise und zu welchem Zweck sie missbraucht werden, dann werden sie sich wehren. Es ist so wichtig, dass man ihnen ihre Situation erläutert und ihre Möglichkeiten aufzeigt."

Ich möchte diese Aussage für die Aufklärung auch bezüglich der Agro- Gentechnik übernehmen. Möglichkeiten zur Änderung gibt es genug. Die Handlungsempfehlungen kann jeder ab Seite 38 des Berichtes lesen.
Gut zu wissen, dass u. a. die Europaabgeordnete Hiltrud Breyer, MdEP (Bündnis 90/ Die Grünen) in Brüssel vor Ort für Aufklärung eintritt und kämpft. Zu wünschen wäre, wenn alle Parteien sie in ihren Bemühungen mit allen Kräften unterstützen würden. Nur gemeinsam können wir etwas erreichen!

Solange gilt für den Verbraucher:

Nichts zu essen, was gentechnisch veränderte Stoffe beinhaltet (das gilt auch für Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden sowie für Tierfutter für Haustiere! Die gesundheitlichen Risiken sind viel zu groß!), sich kundig zu machen und mitzuarbeiten bei der Aufklärung bezüglich der negativen Folgen durch die Agro-Gentechnik.


Dieser Beitrag wurde verfasst von Gudrun Kaufmann, Gesundheits- und Ernährungsberaterin der Gesellschaft für Gesundheitsberatung, GGB e. V.
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