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Was mir heute wichtig erscheint #426

Rollback: "Der Psychologe Rainer Mausfeld über die Illusion des Informiertseins, eine "Verachtung des Volkes" und Journalisten und Intellektuelle, "die sich wie Eisenspäne in den Kraftfeldern der Macht ausrichten" (...)" "Wir leben in einer Zeit der Gegenaufklärung", Interview bei telepolis

Gebissen: "Unter dem Motto “Kein Platz für rechte Hetze– haben mehrere hundert DemonstrantInnen ihren Protest gegen einen rechten Aufmarsch des sogenannten “Frauenbündnisses Kandel– auf die Straße getragen. Die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. sicherte die angemeldete Demonstration im Auftrag des Veranstalters sanitätsdienstlich ab. Am Rande der Proteste kam es zu mehren Verletzten durch die Polizei. (...)" Ein am Einsatz beteiligter Rettungsassistent erinnert sich.

Öffentlich: "Es ist gar nicht einfach, 73 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges über die professionelle Rezeption durch die historische Zunft hinaus öffentliches Interesse für neuere Forschungsergebnisse zur Geschichte der nationalsozialistischen Verbrechen zu wecken. Die nun als Buch vorliegende Dissertation von Martin Clemens Winter "Gewalt und Erinnerung im öffentlichen Raum. Die deutsche Bevölkerung und die Todesmärsche" verdient dieses breitere Interesse jedoch ganz zweifellos." Massenmord vor den Augen der Deutschen, Rezension von Barbara Distel in der "Süddeutschen"

Antijüdisch: "An diesem Wochenende will sich in der AfD eine Bundesvereinigung jüdischer Parteimitglieder gründen. Der Vorstoß wird innerhalb der jüdischen Gemeinden scharf kritisiert. Wer und was steckt hinter der Initiative?" fragt sich der Spiegel. Edit: Es demonstrierten 250 Menschen in Frankfurt gegen die heute von der AfD in Wiesbaden geplante Gründung.

Familienbande: "Der Lehrer Michael Csaszkóczy wird vom Heidelberger Amtsgericht verurteilt. Er sei als „Rädelsführer der gesamten Heidelberger Linken“ anzusehen. (...)" Die FR hat ihn zu den Umständen des Prozesses befragt. Siehe auch: Richterspruch gegen Antifaschisten von Schwiegertochter eines AfD-Politikers: Stimmen der Solidarität für verurteilten »Rädelsführer«, junge Welt, 6. Oktober 2018

Sexismusproblem: "Erst beschimpft ein Physiker öffentlich Frauen, und dann taucht auch noch das pikante Video eines Nobelpreisträgers auf. Keine gute Woche für die Physik. Ein Kommentar von Robert Gast

Schockierend: Vertreter des französischen Ablegers der rechten Identitären-Bewegung haben am Freitagnachmittag das Büro der Hilfsorganisation SOS Méditerranée in Marseille gestürmt. Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich etwa fünf bis sechs Mitarbeiter der NGO vor Ort. Sie verschanzten sich in einem Raum und warteten auf das Eintreffen der Polizei. Die Exekutive nahm vor Ort 22 Menschen vorläufig fest. Laut SOS Méditerranée geht es den betroffenen Mitarbeitern gesundheitlich gut –“ sie stehen allerdings unter Schock. Bericht von Bianca Blei aus Marseille im Standard

Willfährig: "Auf Druck der AfD verschwindet das letzte Kunstwerk der Documenta. Ein Fall, der zeigt, wie Politiker und Medien gegenüber rechten Provokationen einknicken." meint die Süddeutsche, "Die AfD bezeichnete das Werk als „entstellende Kunst“ und machte den Aufbau immer wieder zu einem Politikum", berichtet Perspektive Online.

αὐτός: "„Ich will gar nicht normal sein und in der Herde mitlaufen. Ich möchte so leben, wie ich will.“ 35 Jahre alt ist Markus, ein Autist, der wohl nie erwachsen wird und es auch nicht werden will. „Das verstehen die Meisten nicht, auch meine Eltern finden das schlimm“, sagt er. Ein Autist, der auch mal Nähe zulässt, der ungewöhnlich aussieht. Mit Prinz Eisenherz-Haarschnitt, Laserpointer um den Hals und bunten Plastikfiguren in der Hand fällt er auf und eckt an. Vor allem sein Vater findet, dass Markus nur wenig Vernünftiges zustande bringt und wünscht sich, dass sein Sohn endlich erwachsen wird. Seine Mutter kümmert sich sehr um Markus. Sie will, dass er rausgeht, dass er andere Menschen trifft, damit er nicht als Autist vereinsamt. Und so hat Markus die Liebe zu Menschen mit Down-Syndrom entdeckt, seine Downies." WDR Beitrag von Katharina Gugel und Nicole Noetzel

Gemeinsam gegen ihre Repression

Michael Csaszkóczy bei einer Demonstration gegen sein Berufsverbot, 2007
„Der Kampf gegen Unterdrückung ist das Projekt der politischen Linken in ihrer Gesamtheit und ihrer Vielfalt.“

Kritisch-lesen.de sprach mit Michael Csaszkoczy über Arbeitsweisen der Roten Hilfe und die Notwendigkeit, Repression solidarisch und organisiert zu bekämpfen.

kritisch-lesen.de: Gerade erst erschien ja eure Broschüre zur Geschichte der Roten Hilfe zur Zeit des deutschen Faschismus, in der die Organisation aus der Illegalität heraus arbeiten musste. Die Methoden der staatlichen Repression und Überwachung haben sich seitdem massiv verändert. Kannst du einige Entwicklungen in Arbeitsweisen und -schwerpunkten der Roten Hilfe skizzieren?

Michael Csaszkoczy: Natürlich haben wir uns ganz bewusst in die Tradition der historischen Roten Hilfe Deutschlands (RHD) gestellt, die in den 1920er Jahren bestand. Das ist aber keine organisatorische Kontinuität. Die wird höchstens gelegentlich von übereifrigen Verfassungsschutzämtern hergestellt, die damit die Rote Hilfe als „Unterorganisation der KPD“ darstellen wollen –“ was sie so schon damals nicht war. Die Rote Hilfe der 1920er und 1930er Jahre war ganz anders strukturiert und hatte ganz andere Aufgaben. Nach der durch Freikorps blutig erstickten Novemberrevolution und den Märzkämpfen 1920 waren die deutschen Gefängnisse voll von revolutionären Arbeitern (seltener Arbeiterinnen), deren Familien draußen von Hunger und Existenzangst bedroht waren. Die direkte Unterstützung der Gefangenen in den Knästen, aber auch ihrer Familien, war damals die Hauptaufgabe der RHD. Große Bekanntheit erreichten damals zum Beispiel die Kinderheime der Roten Hilfe. Obwohl die historische RHD sehr deutlich unter dem Einfluss der KPD stand, trug sie ihren strömungsübergreifenden Anspruch nicht zu Unrecht vor sich her. Ihre wichtigsten Kampagnen (zum Beipiel für Max Hoelz, Erich Mühsam oder Sacco und Vanzetti) beschäftigten sich mit inhaftierten AnarchistInnen oder RätekommunistInnen. Die damalige RHD konnte auch viele bürgerliche Intellektuelle für ihre Sache gewinnen, unter ihnen Thomas Mann, Albert Einstein oder Kurt Tucholsky.

Auch wenn die RHD ihre Arbeit in der Illegalität fortsetzte, gab es in der BRD zunächst kein Anknüpfen an diese Tradition. Erst im Zuge der 68er-Revolte gründeten sich wieder RH-Gruppen, die sich bald in konkurrierende Grüppchen und Parteien aufspalteten. War deren Hauptbeschäftigungsfeld zunächst die Unterstützung von GenossInnen, die wegen Demonstrationsdelikten angeklagt waren, bildete die Unterstützung der in Isolationshaft sitzenden Stadtguerilla aus RAF, Bewegung 2. Juni et cetera den Arbeitsschwerpunkt vieler RH-Gruppen –“ auch wenn sie sich häufig ideologisch scharf von bewaffneten Gruppen abgrenzten.

Mit dem Ende der K-Gruppen-Zeit öffnete sich eine verbliebene Rote-Hilfe-Struktur (die ursprünglich der KPD-ML nahestehende RHD) zu einer tatsächlich strömungsübergreifenden Organisation. Das bedeutet für unsere heutige politische Arbeit, dass wir es ablehnen, uns allgemeinpolitisch zu äußern. Unterstützt werden von uns alle, die von Repression betroffen sind und die sich mit ihrer Politik nachvollziehbar in den Kontext einer linken, antikapitalistischen, feministischen und emanzipatorischen Bewegung stellen. Das reicht von der gewaltfreien Castor-Blockiererin bis zum Angehörigen einer revolutionären migrantischen Exilorganisation, vom einfachen Strafbefehl über Verfahren, in denen es um langjährige Haftstrafen geht.

kritisch-lesen.de: Was sind deiner Meinung nach aktuell die effektivsten Strategien der Herrschenden, kritische Kräfte in ihrer Organisation und Arbeit zu kontrollieren und zu behindern?

Michael Csaszkoczy: Das ist sehr situationsabhängig und richtet sich immer nach den momentanen gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen. In der BRD spielen zum gegenwärtigen Zeitpunkt sicherlich nicht nur staatliche Repression, sondern auch Propaganda und Einschüchterung eine zentrale Rolle. Auch staatliche Repression setzt in Deutschland häufig schon sehr niedrigschwellig an, um Menschen, die sich politisieren, sofort und unmittelbar aufzuzeigen, welche Konsequenzen das haben kann. Wo wirkliche soziale Veränderungen greifbar scheinen oder der Status Quo schlicht unerträglich geworden ist, wirkt niedrigschwellige Repression nicht mehr. Nicht umsonst werden in Deutschland zum Beispiel türkische und kurdische Exillinke für viele Jahre eingeknastet, schlicht und einfach nur, weil sie sich politisch organisiert haben.

kritisch-lesen.de: Überwachung ist längst im Alltag angekommen. Die Dimensionen und Mechanismen sind dabei kaum mehr abzusehen. Welche Entwicklungen in diesem Bereich beunruhigen Dich derzeit am meisten?

Michael Csaszkoczy: In diesem Bereich tut sich in der letzten Zeit so unglaublich viel, dass ich mich schwertue, einen konkreten Punkt zu benennen. Was mich an dem gesamten Komplex „Überwachung“ aber am meisten interessiert, ist nicht die technische, sondern die gesellschaftliche und politische Dimension: Führt das Wissen, dass jeder meiner Schritte überwacht werden kann, automatisch zu politischer Lethargie? Und wenn ja, wie können wir das ändern? Kein Gesetz wird bei den gegenwärtigen gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen Firmen oder Staaten daran hindern, alle nur denkbaren Möglichkeiten der Überwachung zu nutzen. Gibt es dennoch Möglichkeiten, es ihnen schwer zu machen? Wir bei der RH wären ja schon froh, wenn Linke grundsätzlich ihre Mails, Chats und Festplatten verschlüsseln würden. Das wäre umso wichtiger, als es ja nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaften sind, die gern an unsere Daten wollen, denen zumindest offiziell aber rechtliche Grenzen gesetzt sind. Was der sogenannte „Verfassungsschutz“ und andere Geheimdienste tun, unterliegt schon formal fast gar keiner gesetzlichen Kontrolle.

kritisch-lesen.de: Derzeit laufen ja beispielsweise die Gerichtsverfahren gegen Aaron und Balu in Berlin. Was macht ihr in einem solchen Fall konkret, wie sieht die Unterstützung aus?

Michael Csaszkoczy: Die Unterstützung der Roten Hilfe hat zum einen natürlich einen materiellen Aspekt. Genauso schlimm wie die Belastungen eines Prozesses und die eventuelle Strafe sind oft die finanziellen Folgen, die nicht selten existenzbedrohend sein können. Für diese Folgen wollen wir als Linke gemeinsam einstehen. Zurzeit können wir in der Regel 50 Prozent der Unkosten stemmen, ganz gleich ob der Antrag von einem Rote-Hilfe-Mitglied gestellt wird oder nicht.

Der andere Aspekt betrifft Prozessbegleitung und Öffentlichkeitsarbeit. Wir wollen die Leute ermutigen, politische Prozesse auch politisch zu führen. Tatsächlich agieren Gerichte ja nicht im luftleeren Raum und der Ausgang eines politischen Verfahrens ist meist stärker von der hergestellten Öffentlichkeit bestimmt, als von juristischen Finessen. Aber natürlich führen wir auch Beratungsarbeit durch, vermitteln linke und solidarische AnwältInnen und überlegen uns gemeinsam Prozessstrategien.

kritisch-lesen.de: Was empfiehlst du Menschen, die in Kontakt mit Repressionsinstitutionen kommen? Wie kann man unangenehmen Erfahrungen vorbeugen; wie verteidigt man sich am besten, wenn es doch soweit kommt?

Michael Csaszkoczy: Das Wichtigste: Einen kühlen Kopf bewahren und bei Polizei und Staatsanwaltschaft keine Aussagen machen. Niemand ist dazu verpflichtet und selbst eine Aussage vor Gericht sollte mit GenossInnen und einem Rechtsbeistand vorher gut überlegt werden. Dazu ist später genügend Zeit, und häufig ist es ohnehin das Beste, auch vor Gericht gar keine Aussagen zur Sache zu machen. Auch wenn man Fehler gemacht hat (zum Beispiel Aussagen gemacht oder sich bei einer Hausdurchsuchung blöd verhalten) ist es wichtig, das nicht verschämt mit sich alleine abzumachen. In jedem Fall ist es sinnvoll, nach einem Vorfall so bald wie möglich mit FreundInnen und GenossInnen zu sprechen und die nächstgelegene Rote-Hilfe-Ortsgruppe zu kontaktieren. Und natürlich ist es gut, seine Rechte zu kennen. Dazu geben wir schon seit Jahrzehnten die immer wieder aktualisierte Broschüre „Was tun, wenn es brennt?“ heraus.

kritisch-lesen.de: Wie schätzt du die Chancen ein, aus dem bürgerlichen Recht ein Werkzeug für Unterdrückte zu machen? Inwieweit ist Verteidigen gegen Repression innerhalb des Rahmens des bürgerlichen Justizsystems, das Einfordern der Durchsetzung des gültigen Rechts auch für Marginalisierte, beziehungsweise das Erkämpfen neuer Gesetzte (beispielsweise im Bereich Datenschutz) möglich und sinnvoll?

Michael Csaszkoczy: Das bürgerliche Recht markiert immer erreichte und erkämpfte Standards. Das macht es in einer kapitalistischen Gesellschaft noch lange nicht generell zu einem Werkzeug der Unterdrückten. Neue Gesetze spiegeln gesellschaftliche Machtkämpfe allenfalls wider, sie können sie gewiss nicht ersetzen. Niemand sollte darauf bauen „sein Recht“ zu bekommen, nur, weil er oder sie vor Gericht zieht.

Die Rote Hilfe rät deshalb in der Regel auch von Klagen gegen staatliche Organe ab, es sei denn, damit wird ein besonderes Ziel verfolgt (zum Beispiel, wenn es gute Aussichten auf ein Präzedenzurteil gibt) und auch dann nur, wenn der Prozess von einer öffentlichen Kampagne begleitet wird. Aber wenn es darum geht, sich vor Gericht gegen staatliche Repression zu wehren, dann können und werden wir auf erkämpfte rechtliche Standards ganz gewiss nicht verzichten. Auch wenn wir uns mehr erträumen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es die politische Linke, die erkämpfte Grundrechte gegen die verteidigt, die sie schleifen wollen.

kritisch-lesen.de: Wird über Repression geredet, geht es schnell und oft ausschließlich um Staat und Polizei. Gerade das Thema Überwachung macht jedoch deutlich, dass Repression zunehmend von „privaten“ Akteuren aus der Wirtschaft übernommen wird. Backgroundchecks und Überwachung von ArbeitnehmerInnen und -suchenden ist längst gang und gäbe. Polizeiliche und militärische Aufgaben werden zunehmend von privaten Sicherheitsfirmen ausgeübt. Ist ein Fokus auf staatliche Repression haltbar?

Michael Csaszkoczy: Ein Fokus auf staatliche Repression als alleiniger politischer Standpunkt ist natürlich nicht haltbar. Repression bedeutet zunächst einmal ja einfach „Unterdrückung“. Der Kampf gegen Unterdrückung ist das Projekt der politischen Linken in ihrer Gesamtheit und ihrer Vielfalt. Diesen Kampf kann und will die Rote Hilfe der Linken nicht abnehmen, sondern sie dabei unterstützen. Wir tun das, indem wir den Kampf gegen staatliche Repression organisieren. Dabei sind wir noch lange nicht so erfolgreich, wie wir es gerne wären.

Aber ihr habt natürlich recht: Es gibt Bereiche, in denen Repression sich außerhalb des Rahmens strafrechtlicher Verfolgung abspielt. Wir machen uns beispielsweise schon länger Gedanken über Betriebsrepression und leisten in diesem Bereich auch Unterstützung, wo Gewerkschaften sie versagen. Aber solche Repression landet letztlich ja auch wieder vor Gerichten. Wir können Klassensolidarität unterstützen, nicht aber organisieren oder gar ersetzen.

Die angesprochene Broschüre „Was tun, wenn–˜s brennt“ gibt es als Download auf der Webseite der Roten Hilfe .


Zuerst erschienen in Ausgabe 42, „Repression und Überwachung– vom 03. Januar 2017

kritisch-lesen.de Nr. 42: Repression und Überwachung

Von KMJ aus der deutschsprachigen Wikipedia,
Lizenz: CC BY-SA 3.0,
Das Räderwerk der deutschen Sicherheitsorgane läuft auf Hochtouren. Räumungen und Hausdurchsuchungen in der Rigaer oder der Skalitzer Straße in Berlin, in der Hafenstraße in Hamburg und anderen Orten, verdeckte Ermittlungen in linken Gruppen, Strafverfolgung und Inhaftierung von Aktivist_innen wie zum Beispiel Ali, Cem, Balu, Aaron oder Thunfisch, die Durchsetzung des PKK-Verbots im Rahmen der „Terrorismusbekämpfung“ und so weiter und so fort. Darüber hinaus noch „Flüchtlingsströme dämmen“, die öffentliche Ordnung wahren (etwa durch die Vertreibung von nicht erwünschten Personen –“ Refugees, Wohnungslose, Erwerbslose –“ von prestigeträchtigen Plätzen) und ein möglichst umfassendes Überwachungssystem etablieren. Für Linke sind Repression und Überwachung nichts Neues. Die Kriminalisierung unserer Proteste und Strukturen gehört zum Alltag. Dennoch haben sich die Formen im Laufe der letzten Jahrzehnte stark verändert. Während beispielsweise im heißen Herbst '77 staatliche Repression noch sehr brachial und sichtbar war, haben wir es nun oftmals mit subtileren Methoden zu tun –“ und zwar auf politischer, gesellschaftlicher und technischer Ebene gleichermaßen. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit Dimensionen und Mechanismen von Überwachung und Repression und fragen danach, wie der Kontrolle und gewaltsamen Zurückdrängung durch den Staat heute begegnet werden kann.

Tragendes Element ist zunächst der immer offensiver vertretene Sicherheitsdiskurs. Kontrolle und Sicherheit werden als notwendige Schlüssel präsentiert, mit denen das Unheil der scheinbar allgegenwärtigen Gefahren eingedämmt werden kann. Die Methoden werden kaum hinterfragt –“ genauso wenig wie die Feindbilder. Hauptsache die öffentliche Ordnung bleibt bestehen. Dabei geben Organe des Rechtsstaats vor, objektive Instanzen zu sein, die die Bürger_innen gleichermaßen vor den immer (wieder) präsenten Gefahren schützt. Diese Gefahren liegen oft und nicht zufällig in einem diffusen „Außen" –’ die rassistische, wohlstandschauvinistische Feindbildproduktion hat Konjunktur. Mit dieser scheinbaren Unausweichlichkeit wird auch Repression als probates Mittel der Gefahrenabwehr gerechtfertigt.

Eine Methode dieser Repression ist die Überwachung. In technischer Hinsicht hat die digitale Revolution diese zu einem Kinderspiel gemacht und ist für Betroffene gleichzeitig kaum mehr zu durchblicken. Die Omnipräsenz von Überwachung durch Kameras, durch Drohnennutzung und Datenspeicherung et cetera bleibt dem Mensch oft verborgen. Gleichzeitig hat sich das Phänomen auch normalisiert: Der Aussage, wer nichts zu verbergen habe, habe von Überwachung nichts zu befürchten, wird oft zugestimmt. Mehr noch: Die Rufe nach zusätzlicher Kontrolle werden immer lauter. Pläne zur Komplettüberwachung von öffentlichen Plätzen erfahren hohe Zustimmung. Die Datenspeicherung und Ortung von Personen online nimmt zu. Immer wieder wird über Einsätze der Bundeswehr im Innern diskutiert, regelmäßig kooperieren Armee und Polizei und Soldat_innen unterstützen dauerhaft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Registrieung von Geflüchteten. Grenzen werden wieder dichtgemacht. Private Sicherheitsfirmen machen mit dem Geschäft Repression gutes Geld. Gefängnisse werden an Privatinvestoren übertragen, denen der Staat die angeblichen horrenden Betriebskosten fraglos überweist –“ während nach US-Vorbild Pläne dafür gemacht werden, die Haftanstalten in moderne Produktionsstätten nach Feudalprinzip umzuwandeln.

Vor diesem Hintergrund sind Strukturen von Gegenwehr und Solidarität besonders wichtig. Der Kriminalisierung und Verfolgung durch die Sicherheitsorgane heißt es, gemeinsam und organisiert entgegen zu treten. Unser Interview mit Michael Csaszkoczy von der Roten Hilfe sowie das Essay von Aktivist Sadiem Youssef zeigen dafür mögliche Anknüpfungspunkte auf.

Viel Spaß beim kritischen Lesen!
Zur Ausgabe 42

Solidaritätserklärung mit dem vom Geheimdienst verfolgten Lehrer Michael Csaszkóczy

Mehr als 280 Menschen haben eine Solidaritätserklärung mit Michael Csaszkóczy veröffentlicht. Der Heidelberger Lehrer wird seit nunmehr 25 Jahren wegen seines antifaschistischen Engagements vom
'Verfassungsschutz' geheimdienstlich beobachtet und war jahrelang mit Berufsverbot belegt, obwohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim und das Kultusministerium Baden-Württemberg bereits im Jahr 2007 eingestehen mussten, dass keinerlei Zweifel an seiner Verfassungstreue bestehen.

Diese Schnüffelpraxis und das Unter-Verschluss-Halten der über Csaszkóczy gesammelten Daten hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe vor zwei Wochen in einem kafkaesken Urteil als rechtens bestätigt. (vgl. http://www.gegen-berufsverbote.de/lib-vs/pe/pe20160718.html )

Zu den ErstunterzeichnerInnen zählen Gemeinderäte aus der Region von der Linkspartei bis zur CDU, aber auch zahlreiche GewerkschafterInnen, Bundes- und Landtagsabgeordnete und Kulturschaffende. Auch
Organisationen wie die Internationale Liga für Menschenrechte, die Humanistische Union und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben sich dem Aufruf angeschlossen.

In der Erklärung heißt es: „Von einem Geheimdienst, der immer noch nicht bereit ist, seine Verstrickungen mit dem NSU offenzulegen, der fremdenfeindlichen Organisationen wie AfD und Pegida beharrlich
Persilscheine ausstellt und stattdessen antifaschistisches Engagement kriminalisiert, werden wir uns nicht vorschreiben lassen, mit wem wir politisch zusammenarbeiten und mit wem wir solidarisch sind.“ Den vollständigen Wortlaut und die UnterzeichnerInnen sowie weitere Hintergründe unter www.gegen-berufsverbote.de

Verwaltungsgerichte machen Klagen gegen den Verfassungsschutz aussichtslos

Der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wird im Klageverfahren gegen den 'Verfassungsschutz' nicht in Berufung gehen.

Csaszkóczy war von 2003-2007 wegen seines antifaschistischen Engagements zu Unrecht mit Berufsverbot belegt worden. Grundlage dafür waren die Akten, die aus einer mittlerweile über fünfundzwanzigjährigen Bespitzelung Csaszkkóczys durch den Inlandsgeheimdienst stammen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte daraufhin 2007 in seinem rechtskräftigen Urteil festgestellt, er könne „nicht nachvollziehen, dass die (bloße) Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen, die ersichtlich ebenso vom Grundgesetz gedeckt ist wie die freie Meinungsäußerung, überhaupt erwähnt wird". Der Lehrer hatte deshalb Einsicht in die vom Verfassungsschutz gesammelten Daten verlangt und gegen seine fortdauernde geheimdienstliche Überwachung geklagt.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 17. 06. 2016 dem Inlandsgeheimdienst in allen Punkten völlig freie Hand gelassen und Csaszkóczys Klage abgewiesen. Für den 'Verfassungsschutz' –“ so die Richter –“ „gelten andere Rechtsmaßsstäbe als für die Regierung“. Schon wer die Verfassungswirklichkeit in der BRD kritisiere, müsse damit rechnen, geheimdienstlich überwacht zu werden. Das gleiche gelte für Menschen, die bereit seien, „politisch mit Kommunisten zusammenzuarbeiten“.

Den weiteren Rechtsweg hat das Verwaltungsgericht faktisch verbaut, obwohl –“ oder gerade indem - es formell die Berufung zuließ. Damit der Geheimdienst gegenüber der Wahrnehmung von Bürgerrechten abgeschirmt bleibt, dürfe Csaszkóczy keinesfalls alle über ihn gesammelten Daten sehen. Er könne aber nicht die Löschung von Daten verlangen, die er nicht genau benennen könne. In einem ähnlichen zynischen Zirkelschluss argumentiert das Verwaltungsgericht Köln im parallelen Verfahren gegen das 'Bundesamt für Verfassungsschutz'. Das VG Köln hat schon im Vorfeld der Verhandlung erklärt, eine volle Einsichtnahme in die Daten komme zum Schutz des Geheimdienstes nicht in Betracht.

Unter diesen Bedingungen ist ein rechtsstaatliches Verfahren gegen den Inlandsgeheimdienst faktisch unmöglich gemacht. Michael Csaszkóczy ist nicht bereit, den Anschein der Rechtsstaatlichkeit durch Fortführung des Prozesses aufrechtzuerhalten. Solange die politisch Verantwortlichen nicht bewegt werden können, dem so genannten 'Verfassungsschutz' die grundgesetzlichen Grenzen aufzuzeigen, ist eine juristische Auseinandersetzung mit dem rechtslastigen Geheimdienst faktisch aussichtslos. Csaszkóczy wird deshalb in Baden-Württemberg nicht in Berufung gehen und die Klage gegen das Bundesamt für erledigt erklären.

Wir werden weiterhin politisch gegen einen Geheimdienst kämpfen, dessen tiefe Verstrickung mit der gewalttätigen Naziszene sich in immer neuen Skandalen bestätigt, der aber nach wie vor seine Hauptaufgabe in der Verfolgung und Kriminalisierung kritischer linker Opposition sieht. Die Gerichte sind als Austragungsort dieser Auseinandersetzung offensichtlich nicht geeignet.

Wir fordern die Auflösung des antidemokratischen Inlandsgeheimdienstes und eine Offenlegung der Spitzelakten gegenüber allen Betroffenen.

Quelle: PM 18. Juli 2016

Urteil im Verfahren gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg: Inlandsgeheimdienst hat in seiner Bespitzelungspraxis völlig freie Hand

Im Verfahren, dass der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wegen seiner fortdauernden geheimdienstlichen Überwachung gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg geführt hat, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun seine Urteilsbegründung veröffentlicht.

Auch wenn der Verfassungsschutz im mehrere Jahre dauernden Berufsverbotsverfahren gegen den Lehrer nichts vorbringen konnte, was auch nur Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen konnte, sei die fortdauernde Bespitzelung ebenso rechtens wie die völlig willkürliche Auskunftsverweigerung bezüglich der über ihn gespeicherten Daten.

Eine Löschung der Daten könne Csaszkóczy schon deshalb nicht verlangen, weil er ja nicht wisse, was der Geheimdienst über ihn gespeichert habe. Da das Gericht keine Möglichkeit offen lässt, wie Csaszkóczy an diese Informationen gelangen könnte, ist somit eine Löschung von vornherein ausgeschlossen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der 2007 gerügt hatte, er könne nicht nachvollziehen, wie die sichtlich vom Grundgesetz gedeckten Aktivitäten Csaszkóczys in einem Rechtsstaat überhaupt Erwähnung finden könnten, befand das VG Karlsruhe im vorliegenden Verfahren irrelevant, da für den Geheimdienst „andere Rechtsgrundlagen und ein anderer Beurteilungsmaßstab gelten“ würden.

Die Überwachung Csaszkóczys sei schon deshalb gerechtfertigt, weil er sich in Gruppen engagiere, die „ausdrücklich auch Kommunisten in ihre Organisation einschlössen“ und bereit seien diese aufzunehmen. Wer sich in solchen Gruppierungen bewege, sei auch bei seinem Engagement in Gewerkschaften oder der Friedensbewegung ein legitimes Ziel der geheimdienstlichen Überwachung, das sein könne, dass er den Versuch unternehme, „Einfluss in und auf Organisationen zu nehmen, die auf dem Boden der Verfassung stünden“.

Insbesondere Csaszkóczys Engagement in der Rechtshilfe- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe mache ihn zum legitimen Ziel des Geheimdienstes. Bei einer Organisation, die auch in Bezug auf die BRD von 'staatlichem Unrecht' und 'Repression' spreche, sei es gleichgültig, ob sie die Verfassung bekämpfe oder nur die konkrete Verfassungswirklichkeit.

Die Verfassungswirklichkeit sei –“ so erklärt das Gericht –“ „das Ergebnis des parlamentarischen Wettstreits, das unter Wahrung des Mehrheitsprinzips zustande gekommen sei“. Eine Kritik daran sei deshalb nicht statthaft.

Damit spricht das Gericht dem Inlandsgeheimdienst zu, jede Kritik an den herrschenden Verhältnissen zu überwachen und zu verfolgen, ganz gleich, ob es sich gewerkschaftliches Engagement, Ostermärsche oder antifaschistische Inititiativen handelt. Dieser Freifahrtschein wird ausgerechnet einem Geheimdienst ausgestellt, der beinahe wöchentlich durch neue Verstrickungen mit der neonazistischen Szene in die Schlagzeilen gerät.

Das Urteil ist geprägt von obrigkeitsstaatlichem Denken, das demokratische Grundrechte wahrnimmt als Gefahr für die Autorität des Staates. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Nähere Informationen unter www.gegen-berufsverbote.de

Quelle: PM

Stuttgart: Kundgebung der Initiative „40 Jahre Radikalenerlass“

Demonstration gegen Berufsverbote 2007 in Heidelberg

Die Initiative „40 Jahre Radikalenerlass“ wird am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, in Stuttgart eine Kundgebung mit möglichst vielen Betroffenen durchführen: Damit soll auf die empörende Tatsache aufmerksam gemacht werden, dass die grün-rote Landesregierung und die sie tragende Landtagsmehrheit nichts unternehmen, um die Berufsverbotepraxis aus der CDU-Regierungszeit aufzuarbeiten –“ im Gegensatz zu Bremen und Niedersachsen. Die Initiative fordert eine Entschuldigung für das Unrecht der Berufsverbote, die Rehabilitierung der Betroffenen und, in Einzelfällen, eine materielle Entschädigung.

Die Kundgebung findet statt am 10. Dezember 2014, um 15.00 Uhr, auf dem Schlossplatz vor dem Kunstgebäude (nordöstliche Ecke). Vorgesehen ist bisher:

15.00 Uhr Klaus Lipps (Betroffener, Sprecher der Initiative): Eröffnung
15.15 Uhr Cuno Hägele (ver.di): Die Position von ver.di
15.30 Uhr Doro Moritz(Landesvorsitzende der GEW Baden-Württemberg): Die Position von GEW Land und Bund
15. 55 Uhr Michael Csaszkóczy (betroffener Realschullehrer, Mitglied der Initiative): Berufsverbot und Verfassungsschutz

Mehr Informationen u.a. bei berufsverbote.de

Bundesinnenministerium: Humor im Retrostil

Mehr Bilder von der Demonstration gegen Berufsverbote: Foto anklicken
Betroffene der Maßnahmen, die volkstümlich, aber offenbar irrig- s.u. "Berufsverbot" genannt wurden, haben sich in einer Petition an den Bundestag gewandt, in der vollkommene Rehabilitation und gegebenenfalls Entschädigung verlangt wurde. Überraschend zügig antwortete das Bundesinnenministerium:
"Baden-Baden/Heidelberg, den 19.9.2012
Erstaunlich schnell hat das Bundesinnenministerium auf eine Petition reagiert, die Betroffene des sog. Radikalenerlasses am 14.06.2012 – 40 Jahre nach dessen Verabschiedung - beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht hatten und in der sie ihre Rehabilitierung und die Einsicht in ihre Verfassungsschutzakten verlangen. Das Innenministerium weist in seiner Antwort, die sich natürlich nur auf Bundesbedienstete bezieht, diese Forderungen brüsk zurück: Die „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“ stelle „kein Berufsverbot dar“, sondern sei „eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“. Auch eine Bespitzelung kritischer politischer Opposition durch den Verfassungsschutz habe es in der Bundesrepublik nie gegeben".

Erstaunlich humorig! Um den Gedankengang des Innenministeriums ganz zu verstehen, muss man die Antwort im Einzelnen auf sich wirken lassen. Die Kernsätze daraus: "Verletzt ein Beamter beharrlich die politische Treuepflicht, so wird er für den Staat, der sich auf die Verfassungstreue seiner Beamten verlassen muss, untragbar" (vgl. Urteil des BVerwG vom 1. Februar 1989, 1 D 2/86). Vor diesem Hintergrund stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kein Berufsverbot dar. Es handelt sich vielmehr um eine Maßnahmezur Aufrechterhaltung der Funktionsfahigkeit des öffentlichen Dienstes.

Rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zur Entfernung aus dem Beamtenverhaltnis binden grundsätzlich aile Beteiligten. Die Wiederaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zulässig!

Genau so hatten die offiziellen Rechtfertigungen vor vierzig und dreißig Jahren auch schon gelautet. "Berufsverbot" wurde im damaligen und heutigen Innenministerium aufgefasst als eine gesetzliche Maßnahme, die den Betroffenen vom Lehren überhaupt ausschloss. Gab es neben den staatlichen Einrichtungen aber nicht so und soviele private Stellen, wo ein Betroffener sich bewerben konnte?

Ähnlich weist das heutige Ministerium den Vorwurf der Bespitzelung zurück.

Der Vorwurf der "Bespitzelung" kritischer politischer Opposition ist zurückzuweisen. Zwingende Voraussetzung einer nachrichtendienstlichen Beobachtung ist vielmehr, dass beim Betroffenen tatsächliche Anhaltspunkte für Aktivitaten im Sinne des §3 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVeliSchG) festzustellen sind. Nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG ist Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BN) die "Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen uber Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben."

Im Klartext: Von Bespitzelung darf nicht geredet werden, wenn es sich um staatlich angeordnete Beobachtung handelt. Wenn diese der äußeren Erscheinungsform nach auch genau wie Ausspionieren sich ausnimmt.Alles ein rein sprachliches - benennungstechnisches - Problem.

Kleiner autobiographischer Kommentar: Auch ich war praktisch fünf Jahre vom Dienst suspendiert und versuchte in der Zeit selbstverständlich bei Privatschulen angestellt zu werden. Viele äußerten Verständnis, verwiesen aber auf die unterstellte Reaktion der Eltern der Privatschüler. Als ich dankenswerterweise eine Anstellung bei der Privatschule St. Blasien gefunden hatte, erhielt ich nach einer Woche die fristlose Kündigung, weil ich angeblich bei der Lektüre von "Wilhelm Tell" maoistische Propaganda betrieben hätte. Ich hatte allerdings den Schülern die Frage gestellt, was ein damaliger oder heutiger Tell Maos Forderung nach gewaltsamer Beseitigung des Großgrundbesitzes entgegengehalten hätte. Also wenn schon: Propaganda gegen Mao Tse Tung! Später sickerte durch, dass das Kultusministerium kraft seiner Amtsaufsicht über Privatschulen ein Verbot der Anstellung solcher "Betroffener" formell oder indirekt durchgesetzt haben soll.

Damit ergibt sich also, dass zumindest für Personen über dreißig, die nicht mehr umlernen konnten, etwas bestand, was einem Verbot der Berufsausübung doch außerordentlich nahe kam.
Inzwischen geben die meisten mit dem Problem befassten Personen relativ offen zu, dass das ganze Maßnahmenpaket ein einziges Ziel hatte. Nicht der Staat sollte gerettet werden, sondern den neuentstehenden Gruppierungen und Parteien sollte es unmöglich gemacht werden, leitende Kräfte so aufzubauen, dass im Lauf der Zeit eine feste Organisation sich herausbilden könnte. Dieses Ziel haben die diversen Obrigkeiten erreicht. Sie haben mir- uns- das Rückgrat so gebrochen, dass wir Zugeständnisse aller Art in Kauf nahmen.

PS: Ich habe mich nicht an der Petition beteiligt einmal aus dem formalen Grund, dass ich nach dem lossprechenden Urteil die fünf Jahre einbehaltenen halben Gehälter zurückbezahlt bekam. Insofern habe ich materiell keinen Schaden erlitten, den ich hätte einklagen können.

Von einer erpressten Entschuldigung der damals in der Verwaltung Handelnden verspreche ich mir nichts außer anpasserischer Heuchelei. Wie das heutige Innenministerium offenherzig bekennt, hat sich dem harten Kern nach nichts geändert. Und bevor das bei uns heiliggesprochene Beamtentum nicht einem allgemeinen Angestelltenrecht im öffentlichen Dienst weicht, sicher auch in den nächsten Generationen nicht.

Wer einmal in den Reißwolf fällt...

Michael Csaszkóczy auf der Demonstration gegen Berufsverbote in
Mannheim, 27. Januar 2007

Zur Bilderserie
Carmen Hofmeister berichtet über den Verfassungsschutz Baden-Württemberg, der die Zähne nicht von den Waden des Heidelberger Lehrers lassen will, in die er sich vor Jahren verbissen hat. Der Bericht:

Verfassungsschutz bespitzelt und verfolgt weiterhin zu Unrecht mit Berufsverbot belegten Heidelberger Lehrer

Klage gegen den VS vor dem Verwaltungsgericht Köln

Der Heidelberger Lehrer Michael Csaszkòczy, der in den Jahren 2004-2007 mit Berufsverbot belegt worden war, hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz erhoben.

Angebliche „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes, beispielsweise über Teilnahme an Demonstrationen, waren die Grundlage für das Berufsverbot, das vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim letztinstanzlich als grundrechtswidrig erklärt wurde. Der VGH hatte damals in seiner Urteilsbegründung wörtlich geschrieben, er könne nicht nachvollziehen, dass „Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen, die ersichtlich ebenso vom Grundgesetz gedeckt ist wie die freie Meinungsäußerung, überhaupt erwähnt wird“. Die Landesregierung Baden-Württemberg stellte Csaszkóczy dann 2008 als Lehrer ein.

Sowohl das Landesamt wie das Bundesamt für Verfassungsschutz lehnen es trotz dieses eindeutigen Urteils ab, die inkriminierten Daten zu löschen oder Csaszkóczy auch nur vollständigen Einblick in die über ihn gesammelten Daten zu gewähren. Stattdessen erklärt der Verfassungsschutz, dass er zu seiner „Aufgabenwahrung“ Csaszkóczy auch weiterhin beobachten müsse. Insbesondere, dass dieser sich gegen das Berufsverbot gewehrt habe und sich weiterhin gegen Berufsverbote einsetze, sei ein Anhaltspunkt für seine Verfassungsfeindlichkeit. Damit wird der Kampf gegen eine gerichtlich festgestellte Grundrechtsverletzung selbst wiederum zum Beleg für eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit gemacht.

Damit erheben sich das Landesamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Einschätzungen und Entscheidungen der Landesregierung wie auch der Gerichte.

Der Fall offenbart eine Seite, ohne die das angebliche „Versagen“ des Inlandsgeheimdienstes in der NSU-Affäre nicht zu verstehen ist.

Während Informationen über mordende Neonazis geschreddert werden, sind offensichtlich genügend Kapazitäten frei, um unbequeme Linke bis ins kleinste Detail ihrer Biographie auszuforschen. Dass diese Ausforschung auch noch ausdrücklich mit dem Engagement in der antifaschistischen Bewegung begründet wird, kann angesichts der politischen Ausrichtung des Verfassungsschutzes kaum noch verwundern, bleibt aber dennoch ein Skandal. Der Verfassungsschutz hat seit seiner Existenz eine massive Politik zur Überwachung, Einschüchterung und Bekämpfung kritischer linker Opposition betrieben und beharrt darauf, sie weiter zu betreiben.

Ziel der Klage Csaszkóczys ist die vollständige Einsicht in die gespeicherten Daten und ihre anschließende Löschung. Details der juristischen Auseinandersetzung finden Sie unter www.gegen-berufsverbote.de

Dort finden Sie auch Informationen zu dem zugrundeliegenden Berufsverbotsfall.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch Kontakt zu Michael Csaszkóczy oder seinem Anwalt Martin Heiming.

40 Jahre Berufsverbot - Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!

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40 Jahre nach Einführung des "Radikalenerlasses" ist diese repressive Praxis jedoch noch nicht beendet sondern lebt in Form der Extremismusklausel weiter. Zudem wurden die Bertroffenen der Berufsverbote bis heute nicht rehabilitiert. Daher fordern Betroffene in einem Aufruf:

"(...) Trotzdem wird in Bayern von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst weiterhin formularmäßig die Distanzierung von Organisationen verlangt, die vom „Verfassungsschutz“ als „linksextremistisch“ diffamiert werden. Und eine sogenannte „Extremismus“-Klausel, die sich auf die Ideologie und mehr als fragwürdigen Einschätzungen des „Verfassungsschutzes“ stützt, bedroht existenziell die wichtige Arbeit antifaschistischer, antirassistischer und anderer demokratischer Projekte.

Eine politische Auseinandersetzung über die schwerwiegende Beschädigung der demokratischen Kultur durch die Berufsverbotspolitik steht bis heute aus. Sie ist dringlicher denn je. Unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus werden wesentliche demokratische Rechte eingeschränkt. Die in den letzten Monaten des Jahres 2011 zu Tage getretenen „Verfassungsschutz“-Skandale haben gezeigt, wie tief der Inlandsgeheimdienst ideologisch und personell in die neonazistische Szene verstrickt ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 - unter Beteiligung von NS-Verbrechern - hat der „Verfassungsschutz“ an der Ausgrenzung, Einschüchterung und letztendlichen Kriminalisierung antifaschistischer Politik und linker Opposition gearbeitet. Dieser antidemokratische Geheimdienst ist nicht reformierbar, er muss abgeschafft werden.

Der „Radikalenerlass“ und die ihn stützende Rechtssprechung bleiben ein juristisches, politisches und menschliches Unrecht. Wir als damalige Betroffene des „Radikalenerlasses“ fordern von den Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, in Bund und Ländern unsere vollständige Rehabilitierung. Die Bespitzelung kritischer politischer Opposition muss ein Ende haben. Wir fordern die Herausgabe und Vernichtung der „Verfassungsschutz“-Akten, wir verlangen die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung der Betroffenen. (...)"


Anlässlich des 40. Jahrestages des sog. “Radikalenerlasses– hier nochmal ein Hinweis auf einen 5 Jahre alten Beitrag anlässlich der Demonstration in Mannheim gegen das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy. Aus Anlass der Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim über das damals seit drei Jahren andauernde Verfahren rief die Antifaschistische Initiative Heidelberg im Bündnis mit Antifagruppen aus BaWü und der Rhein-Neckar Region sowie der VVN und GEW zu einer Demonstration unter dem Motto „Weg mit den Berufsverboten!“ auf.

Michael Csaszkóczy war der letzte Berufsverbotsfall, im Jahr 2007/2008 wurde sein Berufsverbot nach den Protesten zu Fall gebracht, das Land Baden-Württemberg wurde zur Zahlung von 33.000 Euro Schadensersatz verurteilt.

Siehe auch:
Seite von Betroffenen
jW Dossier: »Radikalenerlaß«: 40 Jahre Berufsverbote
40 Jahre Radikalenerlass
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