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k9 - combatiente zeigt geschichtsbewußt: GEGEN DEN STROM - Abgetaucht in Venezuela

Flyer zum Filmabenddoku-film von sobo swobodnik - 2020 aus dem venezolanischen Exil - militante aus der gruppe Das K.O.M.I.T.E.E. im exil nach jahrzehnten illegalität.
nach versuchtem anschlag auf im bau befindlichen abschiebeknast in grünau - berlin 1995 abgetaucht, nun in venezuela wieder aufgetaucht. der film zeigt ihre stärken und ihren willen in der bewältigung ihres seins, ihre standhaftigkeit u. alltägliches leben.
dabei geht es auch um das transatlantische musikprojekt von thomas mit Mal Eleve.

Thomas Walter, Bernhard Heidbreder und Peter Krauth waren aktive der militanten berliner gruppe Das K.O.M.I.T.E.E. dies hatte
1994/95 mit einem angriff ein Gebäude des Verteidigungskreiskommandos 852 der Bundeswehr in Bad Freienwalde in Brand gesetzt weil deutschland „Kriegspartei im Völkermord in Kurdistan (ist) - militärisch, ökonomisch, politisch“ u. hatten versucht den zukünftigen Abschiebe-Knast Grünau zu sprengen. nach entdeckung ihrer identität tauchten sie unter. bernd ließen 2014 dt. zielfahnder in venezuela festnehmen, über zwei jahre knast, asyl antrag, den stellten auch thomas+peter die 2017 dort aufgetaucht waren, die beiden bekamen im dezember 2021 asyl in venezuela.
der film zeigt einiges aus dem unruhigen land venezuela, behaltene linke utopien, politisches engagement, bleibender widerstand, standhaftigkeit und viel von thomas seinem transatlantischen musikprojekt mit Mal Eleve.

Filmdokumentation von Sobo Swobodnik von 2020 - 84 min.

Zur Erinnerung an Bernhard Heidbrede, gestorben am 27. Mai 2021.

Sonntag, 21. Mai 2023 - 19 Uhr

combatiente zeigt geschichtsbewußt: revolucion muß sein! filme aus aktivem widerstand & revolutionären kämpfen

kinzigstraße 9 + 10247 berlin + U5 samariterstraße + S frankfurter allee

Was mir heute wichtig erscheint #388

Eindringling: "Über Schwachstellen im Bios können Millionen Rechner mit Rootkits infiziert werden, die keiner sieht. Mit dem Rootkit Lighteater lässt sich etwa GPG-Schlüssel aus dem RAM auslesen, selbst im vermeintlich sicheren Live-System Tails." Mehr dazu bei Golem.

Recherche: Die antifaschistische Gruppe Göppingen hat ihren Jahresbericht 2014 veröffentlicht. Im als PDF Datei vorliegenden Bericht heißt es in der Zusammenfassung: "Das Jahr 2014 im Landkreis Göppingen war von schweren Schlägen der Repressionsbehörden gegen die „Autonomen Nationalisten Göppingen“ (ANGP) geprägt. Die wenigen Aktionen der Neonazis vor den Verhaftungen, konnten erfolgreich verhindert werden. Die spärlichen Versuche nach den Verhaftungen erbrachten noch keine sichtbare Neuorientierung der Göppinger Naziszene. (...)"

Sexistisch: "Letzte Woche schwappten die deutschen Medien über von dem „Fingergate“ mit Varoufakis, Jauch und Böhmermann. Ja, alles Männer, und die obszöne Geste, um die es dabei ging, der sogenannte Stinkefinger, ist auch männlich durch und durch. (...)" Warum der „Stinkefinger“ nicht nur eine obszöne Geste ist, sondern vor allem eine sexistische, beleuchtet FemBio.

Pride: "Ein außergewöhnlicher Film startete im letzten Herbst in den deutschen Kinos. Regisseur Matthew Warchus und Drehbuchautor Stephen Beresford erzählen in »Pride« eine wahre Geschichte aus dem großen Bergarbeiterstreik von 1984/85. Die damalige neoliberale Regierung unter Margaret Thatcher wollte die Macht der National Union of Mineworkers (NUM) brechen, der stärksten Gewerkschaft des Landes. Im März 1984 kündigte sie die Schließung von 20 staatseigenen Zechen und damit die Vernichtung von 20.000 Arbeitsplätzen an. Die Kumpel traten in den Ausstand, und der Staat setzte massive Polizeigewalt gegen sie ein. Der Inlandsgeheimdienst MI5 infiltrierte ihre Strukturen. Ihre Streikkasse wurde widerrechtlich beschlagnahmt, so dass die Bergleute mit ihren Familien auf materielle Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen waren. (...)" Beitrag von Michael Zander in der neuen Melodie & Rhythmus.

Gebetsmühle: "Haben die drei Neonazis ihre Morde allein begangen? Die Zweifel an der offiziellen Erzählung werden größer." Der "Freitag" über "Das Mantra vom Terrortrio".

Durchgesetzt: Nach einigem Hin und Her um die Demo in Gedenken an den vor 10 Jahren von einem Faschisten erstochenen Punk Thomas "Schmuddel" Schulz kann diese offenbar doch stattfinden. Die Polizei hatte zunächst erklärt, dass die Strecke durch Dorstfeld so nicht möglich sei. Grund unter anderem: Ein Aufmarsch der "Rechten".

Indoktrination: Die Propagandaoffensive war erfolgreich: 73% der Deutschen haben eine negative Meinung von der Lokführer-Gewerkschaft GdL. Über Gewerkschaften im Allgemeinen haben 51% eine negative Meinung. Sagt zumindest der "Spiegel".

Gewaltfrage: »Nach den Blockupy-Festspielen in Frankfurt haben wir eine Debatte darüber, welche Mittel DemonstrantInnen einsetzen 'dürfen', und welche nicht - Über den schmalen Grat, auf dem wir tanzen müssen.« - Gedanken eines Aktivisten im Neuen Deutschland

Ruhestörung: "Die Dresdner Auflage des “Christopher Street Day– steht vor dem Aus. Das jedenfalls ist das Ergebnis aus einem Gespräch der Veranstalter mit der Versammlungsbehörde, dem Grünflächenamt und den Dresdner Musikfestspielen. Darin war die Auflage erteilt worden, die für den 6. Juni geplante Auftaktkundgebung auf eine Wiese abseits des Stadtzentrums zu verlegen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass anderenfalls ein zeitgleich mit dem CSD in der Kreuzkirche geplantes Konzert im Rahmen der diesjährigen Musikfestspiele nicht in der nötigen Ruhe stattfinden könnte. Als Reaktion auf die Verlegung zog der Verein seine Anmeldung zurück und setzte der Stadt ein Ultimatum bis Montagabend. Wenn bis dahin kein Kompromissvorschlag kommt, werde die Veranstaltung in diesem Jahr “definitiv nicht stattfinden–. Unter dem Motto: “100% Mensch. Ohne Wenn und Aber!– wollten im Juni als Höhepunkt des diesjährigen CSD erneut tausende Menschen durch die Stadt ziehen, um damit eine buntes Zeichen für mehr Gleichberechtigung, Respekt, Liebe und Akzeptanz zu setzen." Mehr dazu bei addn

Freilassung: "Federico Annibale, ein italienischer Student an der Londoner School of Oriental and African Studies (SOAS), wurde am Vormittag des 18. März gegen 10:30h von 30-40 Polizisten gewaltsam beim Picknik gefangengenommen. Mit Freund/innen war Frederico ("Fede") in Frankfurt, um an den Protesten gegten die EZB und das europäische Krisenregime teilzunehmen. Trotz massiver Polizeigewalt nahm er wie viele andere sich das Recht auf die Straße zu gehen und die Eröffnung der EZB zu blockieren. Seit dem ist er erst in der "Ingewahrsamnahme", dann in Haft. Ihm wird seitens der Staatsgewalt "schwerer Landfriedensbruch" und Körperverletzung" vorgeworfen." Weitere Informationen bei NoTroika.org

"Die Hunde bellen … von A bis (R)Z"

Das Buch "Die Hunde bellen … von A bis (R)Z" über die Geschichte militanter Kämpfe zwischen den 60er und 90er Jahren ist ausverkauft. Es soll demnächst jedoch als E-Book herauskommen. Bereits jetzt lässt sich ein Teil der Texte bei Wolf Wetzel finden, der die einzelnen Teile Zug um Zug online stellen wird.

Buchcover
Zur Orientierung hier das Inhaltsverzeichnis:

  • Einleitung
  • Ein Staatsbegräbnis für die 68er Revolte
  • Vom Erziehungsheim bis zum Häuserkampf in Frankfurt Anfang der 70er Jahre – Ein Streifzug mit Hans-Joachim Klein
  • Die verlorene Hoffnung auf den Sieg – das Konzept der trikontinentalen Befreiung
  • Der Überfall eines deutsch-palästinensischen Kommandos auf die OPEC-Konferenz in Wien 1975
  • Wege und Irrwege antiimperialistischer und antizionistischer Solidarität in den 70er Jahren
  • Die verlorene Unschuld – zum Teufel mit den Opfern
  • Die letzte Schlacht gewinnen wir… Frankfurter Spontis im Kampf gegen den ›Terrorismus‹
  • Steine oder Kugeln – alles andere als ein Gedicht
  • Der OPEC-Prozeß – Im Hause staatlicher Kronzeugen-Präparateure
  • Joschka Fischer als Zeuge vor Gericht
  • Offener Brief an den Außenminister Joseph Fischer
  • Interview mit dem ehemaligen RZ-Mitglied Gerd Schnepel
  • Eine Start- und Landebahn für den militanten Widerstand?
  • Zwischen Selbstauflösung und Neubestimmung militanter Politik
  • Tod eines Märchenprinzen – Über den Umgang mit Verrat und das Schweigen über die RZ/Rote Zora
  • Von der Militanz der Angst
  • Diskussionspapier anlässlich der Gerichtsprozesse gegen die Revolutionären Zellen/Rote Zora 2001
  • Offener Brief ehemaliger Bekannter an den für die Bundesanwaltschaft tätigen Kronzeugen Tarek Mousli
  • Chronologie von 1970 bis 2001

Über Gewalt, GegenGewalt und Militanz

Vom 17. –“ 19. Juni 2011 findet im im Autonomen Zentrum Köln (Wiersbergstr. 44, Köln –“ Kalk) der Kongress für autonome Politik 2011 statt.

Unter anderem ist eine Debatte über die Bedeutung und Rolle der Militanz geplant. Dazu nebenstehender Beitrag.
»Wir haben Fehler gemacht, wir legen ein volles Geständnis ab ...Wir sind sachlich gewesen, wir sind gehorsam gewesen, wir sind wirklich unerträglich gewesen... Wir haben uns den Immatrikulationsbestimmungen unterworfen. Wir haben Formulare ausgefüllt, die auszufüllen eine Zumutung war.... Wir haben uns durch schlechte Noten kleinkriegen lassen, wir haben uns durch gute Noten wieder aufmöbeln lassen, wir haben es mit uns machen lassen.... Wir haben in aller Sachlichkeit über den Krieg in Vietnam informiert, obwohl wir erlebt haben, daß wir die unvorstellbarsten Einzelheiten über die amerikanische Politik in Vietnam zitieren können, ohne daß die Phantasie unserer Nachbarn in Gang gekommen wäre, aber daß wir nur einen Rasen betreten zu brauchen, dessen Betreten verboten ist, um ehrliches, allgemeines und nachhaltiges Grauen zu erregen... Da sind wir auf den Gedanken gekommen, daß wir erst den Rasen zerstören müssen, bevor wir die Lügen über Vietnam zerstören können, daß wir erst die Marschrichtung ändern müssen, bevor wir etwas an den Notstandsgesetzen ändern können, daß wir erst die Hausordnung brechen müssen, bevor wir die Universitätsordnung brechen können. Da haben wir den Einfall gehabt, daß das Betretungsverbot des Rasens, das Änderungsverbot der Marschrichtung, das Veranstaltungsverbot der Baupolizei genau die Verbote sind, mit denen die Herrschenden dafür sorgen, daß die Empörung über die Verbrechen in Vietnam, über die Notstandspsychose, über die vergreiste Universitätsverfassung schön ruhig und wirkungslos bleibt.« (Peter Schneider am 5. Mai 1967 vor der Vollversammlung aller Fakultäten der Freien Universität Berlin)

Peter Schneider hatte mit seiner Rasen-Rede ein prägnantes Bewegungsbild der 68er Revolte gezeichnet. Es ging darum, den Rasen zu betreten, um auf das Eigentliche zu sprechen zu kommen. Das Duckmäusertum, die Gleichgültigkeit gegenüber Krieg und postfaschistischer Kumpanei sollte in der Raserei über die Missachtung eines Verbotsschildes: –ºRasen betreten verboten–¹, sichtbar gemacht werden. Um dieses Heer aus grauen Mäusen aus der Fassung zu bringen, reichte es vollkommen, die Hausordnung zu stören, Regeln zu übertreten, Konventionen zu missachten. Die schweigende Masse geriet außer sich, kam (wieder) zu sich (von –ºGeht doch rüber, wenn es euch nicht passt–¹ bis hin zu –ºEuch hat man vergessen zu vergasen–¹) und die veröffentlichte Meinung dirigierte das –ºgesunde Volksempfinden–¹ mit altbekannten Instrumenten. Viele Handlungen waren von diesem provokativen Charakter geprägt: das eigene, ungepflegte, gammlige und schlapprige Aussehen, die langen Haare, das leistungsmüde, der Lust frönende Hippie-Dasein... viele Aktionen hatten  symbolische Bedeutung wie die Pudding-Attacke auf den US-Vizepräsidenten Hubert H. Humphrey 1967 in Berlin, die von Regierung und Medien zum –ºPudding-Attentat–¹ aufgerüstet werden musste, um mit dem Ruf nach der Ordnung die Stimmen über einen verbrecherischen Krieg (in Vietnam) zum Schweigen zu bringen. Was sich die Bewegung intuitiv aneignete, wurde später als –ºkontrollierte Regelverletzung–¹ - ein ziviler Ungehorsam, der die (Straf-)Gesetze nicht übertreten will, sondern davor Halt macht.

Was eigentlich nur helfen sollte, den Muff unter den Talaren zu lüften, um ein wenig freier atmen zu können, löste eine blutige Reaktion aus.
Mit der Ermordung von Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 während einer Anti-Schah-Demonstration in Berlin durch den Polizeibeamten Kurras, spätestens mit dem Anschlag auf Rudi Dutschke am 11. April 1968, der die Hetzkampagne der BILD-Zeitung und den darin kaum noch verhüllten Mordaufruf gegen –ºrote Rädelsführer–¹ zuende führte, trat ein Wendepunkt ein. Was für viele der damals Beteiligten ein bescheidenes demokratisches Anliegen war, wurde auf Seiten der Reaktion mit blutigem Ernst beantwortet.

Im konkreten und ideellen Kontext dieser Ereignisse stehend, markierte die damalige Konkret-Redakteurin Ulrike Meinhof den entscheidenden Scheidepunkt:
»Protest ist, wenn ich sage, das und das passt mir nicht. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, dass das, was mir nicht passt, nicht länger geschieht.«

Die Springer-Blockade, der Versuch, die Ausgabe dieses Hetzblattes zumindest für einen Tag zu verhindern, stand im Geist dieses Satzes. Die Make-love-not-War-Stimmung war verflogen, die Verhältnisse hatten sich als hartnäckig und im Kern nicht verhandelbar erwiesen. Dennoch blieb diese Einsicht seiner Zeit und seinen ProtagonistInnen voraus. Und doch blieb er nicht ohne Wirkung.
Während viele aus Resignation, Ernüchterung und Angst ins alte Leben zurückkehrten, einige den –ºMarsch durch die Institutionen–¹ antraten, zogen andere radikale Konsequenzen aus dieser  ersten breiten Protestbewegung im Nachkriegsdeutschland.

Das lag vor allem am veränderten Blick auf diese Gesellschaft. Hatten die 68er noch in der Mehrheit geglaubt und gehofft, dass man im Rahmen der Verfasstheit Veränderungen, Reformen erreichen kann, war dieser Glaube Anfang der 70er Jahre bereits gewaltig erschüttert.

–ºRevolutionärer Kampf–¹ nannte sich die stärkste Gruppierung in Frankfurter Häuserkampf, ihre Zeitung trug den alles andere als bescheidenen Titel: –ºWir wollen alles–¹. Was man den 68ern in aller Regel nur unterstellte, wurde Anfang der 70er Jahre oft bewusst und gewollt in die Tat umgesetzt. Man begnügte sich nicht länger mit dem Wunsch, es möge im Kapitalismus gerechter zugehen, man wollte nicht länger an den Gemeinnutz des Eigentums (–ºEigentum verpflichtet–¹...) appellieren. Man wollte nicht länger den Leerstand von Häusern, eine Stadtpolitik, die der Business Class alle Wünsche von den Lippen abliest, als bedauerliche Fehlentwicklungen beklagen. Man sah darin System... Das System macht keinen Fehler, es ist der Fehler.

Man wollte nicht länger vor all dem und der Polizei weglaufen...

Vom Protest zum Widerstand

Nach der stundenlangen Straßenschlacht nach der Räumung des Grüneburgweg 113, vor allem nach der militanten Verteidigung des besetzten Hauses im Kettenhofweg, wurde gerade von jenen die Gewaltfrage gestellt, für die die Androhung und Anwendung von Gewalt keine Frage ist. Die Frage nach der Gewalt richtete sich also nicht an alle, sondern an jene, die sich in erster Linie vor staatlicher Gewalt, vor Polizeiübergriffen schützen wollten, anstatt sich verprügeln zu lassen - weit davon entfernt, selbst anzugreifen. Die Häuserkampfbewegung wurde unter Beschuss genommen. Wie steht sie zur Gewalt? wurde unentwegt gefragt, Fragen von Hutträgern, die ihr Gegenüber dazu auffordern, den Hut abzunehmen, weil dies der Respekt gebiete. In ähnlicher Manier wurde von Politrockern, Gewalttätern in den Reihen des Häuserkampfes gesprochen, die diese isolieren, von denen sie sich distanzieren müsse.

Die Gewaltfrage entpuppte sich als eine Frage der Bewaffneten an die Unbewaffneten.

Nur mühsam konnte sich die Gewaltfrage hinter dem verstecken, was eigentlich geschützt und nicht in Frage gestellt werden durfte: das staatliche Gewaltmonopol.

Das staatliche Gewaltmonopol garantiert nicht den Frieden, sondern den Unfrieden
Diese Idee, alle BürgerInnen zu entwaffnen und dem Staat ein Gewaltmonopol zuzusprechen, ist in der Staatengeschichte recht jung. Die bürgerlichen Revolutionen, auf die alle europäischen Regierungen mit Stolz verweisen, hatten sich in aller Regel mit einer gehörigen Portion Gewalt gegen die Feudalherrschaft durchgesetzt. Kaum an der Macht schwante der siegreichen Klasse, dass ihr das gleiche Schicksal widerfahren könnte und kam sogleich auf eine geniale Idee. Um ihre Macht zu sichern, schlug sie in Unternehmermanier einen Gesellschaftsvertrag vor - über den nie wirklich abgestimmt wurde. Die Idee war auf den ersten Blick beeindruckend: Der Staat wacht als neutrale, über den Interessen stehende Instanz darüber, dass die unterschiedlichen, gesellschaftlichen Interessen fair und gerecht ausgetragen werden. Der/die Bürger verzichten dabei auf die Ausübung von Gewalt und der Staat garantiert, dass diese Interessen frei und souverän eine Übereinkunft erzielen können. Der Trick an diesem Gesellschaftsvertrag ist schnell durchschaut: Die Gleichheit der BürgerInnen gilt nur in politischem Sinne, insoweit sie alle eine (Wahl-)Stimme bekommen, um ihre Interessen vertreten zu lassen. Also einmal in vier Jahren. An allen anderen Tagen bestimmt ihr ökonomische Ungleichheit ihren Alltag. Ein Hausbesitzer kann sich seine Mieter aussuchen, aber nicht umgekehrt, ein Unternehmer kann seinen Angestellten feuern, aber die Lohnabhängigen nicht ihren Chef. Ein Ladenbesitzer kann die Preise seiner Waren erhöhen, aber der/die Käufer nicht den Preis der Waren reduzieren... Und selbst die politische Freiheit stellte sich schnell als Trugbild heraus, denn eine Partei, die Millionen an Spendengeldern aus der Business Class bekommt, hat ganz andere Chancen als eine Partei, die von der ökonomischen Klasse nicht bedacht wird. Wenn also ein Staat nicht die Summe seiner WählerInnen ist, sondern die Summe des eingesetzten Kapitals, ist ein solcher Staat nicht neutral, sondern politischer Verwalter und Exekutant jener Kapitaleigner, die ihre geringe Zahl an Wählerstimmen durch das maximale Stimmrecht des Geldes zu kompensieren verstehen - im Zweifelsfall mithilfe staatlicher Gewalt.

Wenn also der Staat, seine Staatsparteien die Gewaltfrage stellen, dann ist damit keine offene Diskussion gemeint, sondern eine Drohung.

Die Gewaltfrage wird aber nicht nur von außen an eine Bewegung herantragen, sie ist immer auch eine Frage der Bewegung selbst. Auch im Frankfurter Häuserkampf wurde immer wieder heftig darüber gestritten, wann Gegengewalt notwendig, wann Gegengewalt zur Durchsetzung politischer Ziele richtig ist. In dieser und in allen folgenden Bewegungen wurde vieles diskutiert. Manche glauben, dass ein Stein wichtiger ist als ein Flugblatt. Manche halten den Wurf eines Molotowcocktails für revolutionär, das Halten einer Rede für reformistisch. Manche sehen im Bestehen auf und im Erleben von Gegen-Gewalt ein befreiendes Moment, andere eine gefährliche, geschlechtsspezifische (Selbst-)Überschätzung. Manche sehen in der Gegen-Gewalt eine Möglichkeit, andere eine gefährliche Form der Selbstjustiz. Manche sehen in der Gegengewalt eine politische Notwendigkeit, andere spüren nur ihre Angst.

Der Frankfurter Häuserkampf, die Diskussionen, die darum geführt wurden, haben keine eindeutigen, sicheren Ergebnisse zurückgelassen. Aber sie haben dazu beigetragen, zu erkennen, das die Gewaltfrage nicht unsere Frage ist, also nicht mit einem Bekenntnis für oder mit der Ablehnung von Gewalt zu beantworten ist.

Zu aller erst hieße es, die Gewaltfrage auf die Füße zu stellen und zu Ulrike Meinhofs Feststellung zurückzukommen:

»Protest ist, wenn ich sage, was mir nicht passt. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, dass das was mir nicht passt, auch nicht geschieht.«


Wer sich dieser Unterscheidung stellt, wer diese teilt, fragt nicht mehr nach der Gewalt, sondern findet sie vor.
Was also tun, damit das, was uns nicht passt, auch nicht geschieht? Was tun, wenn jene, denen alles passt, alles veranlassen, damit sich daran nichts ändert?


–ºMacht kaputt was euch kaputt macht–¹ ( Ton Steine Scherben/1970)

Radios laufen, Platten laufen,
Filme laufen, TV's laufen,
Reisen kaufen, Autos kaufen,
Häuser kaufen, Möbel kaufen.
Wofür?

Refrain:
Macht kaputt, was euch kaputt macht!
Macht kaputt, was euch kaputt macht!

Züge rollen, Dollars rollen,
Maschinen laufen, Menschen schuften,
Fabriken bauen, Maschinen bauen,
Motoren bauen, Kanonen bauen.
Für wen?

Refrain:

Bomber fliegen, Panzer rollen,
Polizisten schlagen, Soldaten fallen,
Die Chefs schützen, Die Aktien schützen,
Das Recht schützen, Den Staat schützen.
Vor uns!

Refrain:
Macht kaputt, was euch kaputt macht!....


Diesem Song von Ton Steine Scherben aus dem Jahr 1970 gelingt es, mit dem Stakkato weniger Worten Bilder entstehen zu lassen, die die Wut einfangen, mit der viele ihre Eltern, ihre Schule, ihre Arbeit, ihren Alltag hinter sich lassen wollten. Eine Wut, die sich an so vielem entzündet, dass man gar nicht weiß, wo man zuerst zurück-, zuerst zuschlagen sollte. Dieser Song ist alles andere als eine Hymne auf die Gewalt, sondern zu aller erst ein Schrei gegen die Ohnmacht, ein Schrei, all dies nicht länger hinzunehmen, zu ertragen, auszuhalten. Ein Song, der dazu aufruft, nicht länger zu warten, bis man wieder Opfer wird, sondern aufzustehen, zuzuschlagen, bevor man ein weiteres Mal getreten wird.

Nur einmal tauchen schlagende Polizisten auf, in allen anderen Fällen werden Verhältnisse blitzlichtartig sichtbar, die Ohnmacht, Stumpfsinn, Gleichgültigkeit und Apathie erzeugen und brauchen.
Wie soll man das kaputt machen?

Soll man Autohäuser, Reisebüros, Möbelhäuser anzünden, Fernseher aus dem Fenster werfen, Dollars verbrennen, Chefs verprügeln, Panzer in die Luft jagen und Bomber vom Himmel holen?
Zwischen all dem, was einen kaputt macht und dem Refrain klafft eine große Lücke.

Noch größer wird die Lücke, wenn der Refrain eingelöst ist und alles kaputt ist, was uns kaputt gemacht hat. Was kommt danach, was soll danach kommen?

Mit der Behauptung von GegenGewalt ist  immer mehr gemeint als sich der herrschenden Gewalt nicht zu beugen. Will sie nicht gleichziehen, muss sie darüber hinausweisen, muss die in ihr eingeschriebene Verneinung auch sichtbar machen.

GegenGewalt, Militanz muss also mehr als eine Rechtfertigung sein, mehr sein als eine Entschuldigung, der Gegner habe uns keine andere Wahl gelassen. GegenGewalt heißt nicht, einen günstigen Augenblick abzupassen, wo wir mehr sind, wo wir mit gleicher Münze heimzahlen, also gleichziehen können.

Mit GegenGewalt ist mehr gemeint, als sich dem in den Weg zu stellen, sich nicht vom eigenen Weg abbringen zu lassen. Manchmal ist es richtig, auszuweichen, der Konfrontation aus dem Weg zu gehen. Ein anderes Mal ist es richtig, den Zeitpunkt der Konfrontation selbst zu wählen.

GegenGewalt, Militanz ist keine Frage des Mutes, keine Frage des Sachschadens, keine Frage der Laufwege und keine Frage der Härte. Es gibt weder die Mittel, woran man Militanz erkennt, noch Mittel, die per sé friedlich, gewaltfrei sind. Militanz erkennt man nicht an den richtigen Mitteln, sondern an einer Lebenshaltung, an einer politischen Grundhaltung.

Dafür gibt keine –ºrichtigen–¹ Mittel. Es gibt Reden, die gerade völlig fehl am Platze sind, Flugblätter, die im falschen Moment geschrieben werden, Steine, die im falschen Moment aufgehoben werden, in die falsche Richtung fliegen können.

Es gibt also keine emanzipatorischen Mittel, sondern nur Mittel, die sich an ihren Zielen messen, sich über ihre Ziele rechtfertigen müssen.

Die Behauptung von GegenGewalt, von Gegenmacht ist richtig und immer riskant - nicht nur mit Blick auf einen Staat, der sich das Gewaltmonopol nicht streitig machen lassen will. Sie ist riskant, weil sie immer in Gefahr ist, etwas mit (Waffen-)Gewalt zu überspringen, was nur als sozialer und gesellschaftlicher Prozess möglich ist. Wer dieses Verhältnis umkehrt, hat kein höheres Niveau der Auseinandersetzung erreicht. Er hat sich der Logik staatlicher Macht genähert: »Gegengewalt läuft Gefahr zu Gewalt zu werden, wo die Brutalität der Polizei das Gesetz des Handelns bestimmt, wo ohnmächtige Wut überlegene Rationalität ablöst, wo der paramilitärische Einsatz der Polizei mit paramilitärischen Mitteln beantwortet wird.« (Ulrike Meinhof, Mai 1968)

Wolf Wetzel

Ungekürzte Fassung eines zuerst bei "Eyes wide shut" erschienenen Beitrages.

Die FDP hat ein Alkoholproblem

Am 25.7.2010 ist Tag der Offenen Tür im baden-württembergischen Landtag. Der Souverän - das Volk - trifft auf seine Vertreter: Ein schwieriger Tag für die Damen und Herren Abgeordneten.

Weil das Volk, der Lümmel, gebärdet sich derzeit wieder einmal renitent:  Stuttgart 21- Gegner haben zum Besuch dieser Veranstaltung aufgerufen, um ihren Volksvertretern die Meinung zu sagen, dass "ihnen Hören und Sehen vergehen soll." Dieser Satz lasse auf zunehmende Gewaltbereitschaft der Gegner schließen - verlautbarte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke.

Was diesen Herrn aber wirklich in Rage versetzte, war die finstere Drohung der S-21-Gegner, dass den Abgeordneten "der Trollinger und die Brezeln ausgehen" müssten.

Warum gerade die Drohung mit dem Trollingerentzug den FDP-Mann so sehr entsetzt, wird deutlich, wenn man die Ereignisse im Stuttgarter Rathaus nach der Wahl von Isabel Fezer zur Sozialbürgermeisterin vor einer Woche betrachtet.

Danach wurden erst im FDP-Fraktionszimmer Sektflaschen geköpft, danach zog der Tross weiter zu den Freien Wählern. Die sind auch trinkfest, ihr Star ist der Herr Fahrion, der zaghafte Versuche, die Alkoholwerbung für Schnaps im öffentlichen Raum zu verbieten, mit dem Einwand konterte, zu einem Bier gehöre ja schließlich ein Klarer. Augenzeugen berichteten von Liberalen, die torkelnd das Rathaus verließen. Darunter mit besonderer Schlagseite FDP-Stadträtin Carmen Hanle, die schon vorgeglüht hatte und deshalb schon kurz nach der Stimmabgabe wegen ihres unsicheren Gangs aufgefallen war. Frau Hanle setzte sich dann natürlich mit 1,5 Promille noch an das Steuer ihres Wagens.

Und jetzt wollen militante S21-Gegner auch noch der FDP- Landtagsfraktion den Trollinger entziehen: Damit wäre die FDP-Wahlkampfstrategie, durch den Genuss von Hochprozentigem doch noch die 5% Hürde zu schaffen, endgültig  zum Scheitern verurteilt. 

Neues vom Berliner "mg Prozess" - "kriminaltaktische Maßnahmen" und andere Kapriolen

Kam schon im Radio: Das BKA betätigte sich als Ghostwriter für die "militante gruppe". Sehr interessant, daher heute mal abgeschrieben:

Spannende Prozesstage

Am Montag, dem 20. April wurde im Berliner mg-Prozess die Manipulationen des BKA und der BAW im laufenden Verfahren vor dem Kammergericht thematisiert und eine Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (VS) zu dem in der Anklageschrift erwähnten Spitzel verlesen. Siehe dazu auch die Presseerklärung der Anwälte vom 21. April 2009.

Manipulation von BKA und BAW
Das BKA hatte sich 2005 und 2006 mit eigenen Textbeiträgen an der vor allen in der Interim geführten Militanzdebatte beteiligt. Dies wollten BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) verheimlichen. Ein Fehler des BKA hat die Sache an das Licht der Öffentlichkeit gebracht.

Die BAW hat dazu Stellung genommen. Dadurch wurde bekannt, welcher der zweite Text des BKA ist. Er erschien am 20. Juli 2006 in der Interim Nr. 639, Seite 26f. Hier ist der Text als pdf-Datei (1,8 MB) zu finden. Die beiden Autoren der BKA-Texte sind KHK Martin Kröger und KHK Nolte vom BKA Meckenheim, Abteilung ST 12 bzw. ST 11. Sie werden bald als Zeugen geladen. Der erste BKA-Text erschien in Interim 611 vom 10. Februar 2005, Seite 11. Weitere Hintergründe finden sich in der Presseerklärung der Anwälte vom 26. März 2009.

Die BAW ist offensichtlich nicht um Aufklärung bemüht. Sie schweigt weiterhin zu den Absprachen zwischen BKA und BAW in dieser Sache und gibt den entsprechenden Schriftwechsel zwischen den beiden Behörden nicht frei. Herbert Diemer von der BAW spricht in seiner Stellungnahme euphemistisch von einem "Versehen":

"Die beschriebene kriminaltaktische Maßnahme hätte in der Sachakte des Ermittlungsverfahrens 2 BJs 48/01-2 als solche aktenkundig gemacht werden müssen, weil dort auch die Reaktion der "militante(n) gruppe (mg)" dokumentiert worden ist. Dass dies nicht geschehen ist, liegt offenbar in dem Umstand begründet, dass das Bundeskriminalamt darauf nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist und dies auch bei der Fortschreibung des polizeilichen Sachstandsberichts, in dessen Anlage die Veröffentlichung in der Interim Nr. 611 aufgeführt war, übersehen worden ist. Bei diesem Versehen blieb es deshalb auch, als die Akte dieses inzwischen teileingestellten Ermittlungsverfahrens zum Hauptsacheverfahren 2 StE 2/08-2 als Beiakte hinzugezogen worden ist."

Dabei hatte KHK Oliver Damm ausgesagt, dass die Beteiligung des BKA an der Militanzdebatte bewusst nicht zu den Verfahrenakten genommen wurde. Das eigentliche "Versehen" besteht also darin, dass die Angelegenheit öffentlich wurde. Die BAW versucht jetzt mit falschen Aussagen ihr skandalöses Vorgehen - das Unterschlagen von für das Gerichtsverfahren zentralen Informationen - zu erklären.

Der Verfassungsschutz äußert sich zum Spitzel
Nach der Vernehmung des Vizepräsidenten des VS (siehe 26. Prozesstag) fragte das Gericht schriftlich nach weiteren Hintergründen des Spitzels, der in der Anklageschrift auftaucht. Nach Auskunft des VS habe der Spitzel seine Informationen lediglich vom Hörensagen. Der Spitzel hat für das Strafverfahren damit seine Beweiskraft verloren. Nachfolgend dokumentieren wir die verlesenen Briefe mit Fragen des Gerichts und Antworten des VS, aus denen hervorgeht, dass der VS offenbar nur wenig weiss.

Brief des Gerichts


Kammergericht
Eißholzstraße 30-33
10781 Berlin

Herrn Präsidenten
des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Heinz Fromm o.V.i.A.
Merianstr. 100
50765 Köln

Sehr geehrter Herr Präsident,

in der Strafsache gegen L., R. und H. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u.a. bittet der Strafsenat um Ihre Unterstützung bei der weiteren Aufklärung der vorgeworfenen Straftaten. In Ihrem Behördenzeugnis 25. Februar 2008 wird Folgendes bekundet:

„Nach einer hier vorliegenden, vertraulichen und unbestätigten Information sollen Oliver R., Florian L. und Axel H. der mg angehören. Über diesen Personenkreis hinaus soll es noch weitere Mitglieder der mg geben. Der Informationsgeber wird seitens des BfV als im Allgemeinen zuverlässig berichtend und nachrichtenehrlich eingestuft."

In dem Bemühen, diese Vorgänge aufzuklären und zu überprüfen, hat der Senat am 25. Februar 2009 den Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Remberg, als Zeugen gehört. Dieser konnte dem Gericht diverse Fragen, die über die bisher vorgelegten Behördenzeugnisse hinausgehen, unter Hinweis auf seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und die fehlende Aussagegenehmigung oder Unkenntnis zu Detailfragen nicht beantworten. Die das zentrale Anliegen des Strafprozesses bildende Amtspflicht, den wahren Sachverhalt aufzuklären (§244 Abs. 2 StPO), hält den Senat dazu an, sich weiter um Klärung zu bemühen, welche für das vorliegende Verfahren relevanten Erkenntnisse oder potentiellen Beweismittel das Bundesamt für Verfassungsschutz gewonnen hat, und zwingt zur Überprüfung des Beweiswertes der bisher mitgeteilten Informationen.

Deshalb bittet der Strafsenat,

1. die Vernehmung des Informationsgebers, der in dem Behördenzeugnis vom 25. Februar 2008 genannt wird, zu ermöglichen, hilfsweise, die Vernehmung des diesen Informationsgeber betreuenden Mitarbeiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu ermöglichen, wobei die Vernehmungen, falls erforderlich, jeweils mit Abschirmmaßnahmen durchgeführt werden könnten,

hilfsweise, falls weder die Vernehmung des Informationsgebers, noch des betreuenden Mitarbeiters möglich ist, ein qualifiziertes Behördenzeugnis zu erstatten.

Die Vernehmungen bzw. das qualifizierte Behördenzeugnis sollen sich auf folgende Fragen erstrecken:

a) Ist einer der Angeklagten der in dem oben zitierten Behördenzeugnis angesprochene Informationsgeber?

b) Hat einer der Angeklagten ansonsten mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammengearbeitet oder ihm Informationen gegeben?

c) Gibt es in diesem Zusammenhang weitere Informationsgeber?

d) Ist der Informationsgeber Mitglied der „militanten Gruppe (mg)"?

e) Wenn nicht: In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zur „militanten Gruppe (mg)"?

f) In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zu den Angeklagten L., H. und R.?

g) Hat der Informationsgeber Erkenntnisse, in welchem Zeitraum die Angeklagten L., H. und R. Mitglieder der „militanten gruppe (mg)" gewesen sein sollen?

h) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Struktur der „militanten Gruppe (mg)"?

i) Wieviele Mitglieder hat die „militanten Gruppe (mg)" nach den Erkenntnissen des Informationsgebers?

j) Hat der Informationsgeber noch weitere Personen benannt, die Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)" sein sollen?

k) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Gründungsmitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?

l) Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus zu den Gründungsmitgliedern der „militanten Gruppe (mg)"?

m) Sind diese Gründungsmitglieder noch immer Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?

n) Stammen die Erkenntnisse des Informationsgebers aus eigenen Wahrnehmungen oder lediglich vom Hörensagen?

o) Ist der Informationsgeber glaubwürdig? Sind seine Angaben glaubhaft? Erfolgte eine diesbezügliche Prüfung und wie gestaltete sich ggf. diese?

p) Gibt es Erkenntnisse, ob die „militante Gruppe (mg)" zeitlich nach den ihr vorgeworfenen Anschlägen vom 18. Mai 2007 auf zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei und vom 31. Juli 2007 auf drei Bundeswehrfahrzeuge noch weitere Anschläge verübt hat?

q) Gibt es ggf. Erkenntnisse zu den Gründen, weshalb die „militante gruppe (mg)" seither keine Anschläge mehr begangen hat?

2. Darüber hinaus wird gebeten, einen Sachbearbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu benennen, der nähere und möglichst detaillierte Angaben über die Erkenntnisse des Bundesamtes machen kann zu der sog. Selbstporträtgruppe, zu den Strukturen der „militanten Gruppe (mg)" und zu den ihr zugeschriebenen Texten und den Ergebnissen der Textanalysen.

Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot im Strafprozess und die bereits laufende Hauptverhandlung erlaube ich mir die Bitte um eilige Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
Kammergericht, 1. Strafsenat
Der Vorsitzende

Hoch
Vorsitzender Richter am Kammergericht
.

Antwort des Verfassungsschutzes
Heinz Fromm
Präsident des BfV
Merianstr. 100
50765 Köln

Kammergericht Berlin
1. Strafsenat
u. Hd. Herrn Vorsitzenden Richter Hoch

Betreff: Strafverfahren gegen L., R. und H. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u. a. - (1) 2 StE Z/08-2 (21/08)
Bezug: Ihr Fax vom 12.03.2009

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

1. einer Vernehmung des Informationsgebers, dessen Angaben dem Behördenzeugnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 25. Februar 2008 zugrunde liegen, stehen die dem Informanten gegebene Vertraulichkeitszusage und dessen besondere Schutzwürdigkeit entgegen. Selbst bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen könnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Identität des Informanten offenbar würde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist darauf angewiesen, dass sich Informanten auf die behördlichen Zusagen verlassen können. Diese sind unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und dienen dem Schutz von Freiheit, Leib und Leben des Informanten. Bei einer Enttarnung müsste der Informant mit Repressalien bzw. Übergriffen durch die jeweilige Szene rechnen. In jedem Falle wäre es fraglich, ob sich der hier vernommene Informant dem Verfassungsschutz weiter zur Verfügung stellen würde.

Die Offenbarung seiner Identität ließe zudem andere Informationsgeber an der Vertraulichkeit der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz zweifeln und würde die Fortsetzung der Kontakte oder gar das Gewinnen neuer Vertrauensleute erschweren oder gar unmöglich machen. (vergl.: BVerwG, Beschl. vom 13.11.2003-2 AV 3/02, NVwZ 2003, 348 (348).

Der Wert einer Vertraulichkeitszusage bemisst sich für potenzielle Informanten an dem bisherigen, bekannt gewordenen Verhalten der Sicherheitsbehörden in vergleichbaren Fällen. Durch eine Offenlegung wäre somit eine nachhaltige Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten, da die Behörde Gefahr laufen würde, in weiten Bereichen keinen Einblick mehr in. extremistische/terroristische Organisationen oder Aufschlüsse über Aktivitäten fremder Nachrichtendienste zu erhalten.

Eine Vernehmung des "betreuenden Mitarbeiters" ist ebenfalls nicht möglich. Auch hier ist zu befürchten, dass dieser bei Offenlegung seiner Identität Repressalien ausgesetzt wäre. Eine denkbare Identifizierung des Mitarbeiters könnte bei Treffen mit dem Informationsgeber zu diesem selbst führen und damit beide Personen gefährden. Zudem wäre nicht auszuschließen, dass die Preisgabe der Identität des Mitarbeiters zur Enttarnung weiterer Quellen führen und damit die Arbeit des Verfassungsschutzes in noch höherem Maße gefährden und nachhaltig beeinträchtigen könnte.

Zu dem von Ihnen aufgeworfenen Fragenkatalog nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz wie folgt Stellung:

a) Ist einer der Angeklagten der in dem oben zitierten Behördenzeugnis angesprochene Informationsgeber?
Keiner der Angeklagten ist identisch mit dem Informationsgeber.

b) Hat einer der Angeklagten ansonsten mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammengearbeitet oder ihm Informationen gegeben?
Keiner der Angeklagten hat mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu sammengearbeitet bzw. Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben.

c) Gibt es in diesem Zusammenhang weitere Informationsgeber?
In diesem Zusammenhang gibt es keine weiteren Informationsgeber.

d) Ist der Informationsgeber Mitglied der „militanten Gruppe (mg)"?
Der Informationsgeber ist nicht Mitglied der „militanten gruppe".

e) Wenn nicht: In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zur „militanten Gruppe (mg)"?
Hierzu können aus Gründen des Quellenschutzes keine Angaben gemacht werden, da diese zu einer Eingrenzung des möglichen Personenkreises durch die Szene bzw. die Angeklagten führen könnte. Letztlich wäre damit ein Rück-schluss auf die Identität des Informationsgebers erheblich erleichtert. Ob Rückschlüsse auf den Informationsgeber möglich sind und er enttarnt werden könnte, darf dabei nicht etwa aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten beurteilt werden. Es ist nicht zu fragen, ob "man" oder ob "jemand" Rückschlüsse aus diesen Informationen ziehen kann. Entscheidend ist vielmehr, ob hier die Angeklagten oder die am Prozess interessierte Szene möglicherweise aufgrund einer Gesamtschau der ihnen zugänglichen Informationen und in einem Wechselspiel positiver und negativer Anhaltspunkte, wer beispielsweise für die Lieferung einer bestimmten Information in Betracht kommt bzw. wer definitiv ausscheidet, den Kreis etwaiger Informationsgeber so einengen kann, dass dieser gefährdet werden könnte.

f) In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zu den Angeklagten L., H. und R.?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind aus den zu Frage e) aufgeführten Gründen keine Angaben möglich.

g) Hat der Informationsgeber Erkenntnisse, in welchem Zeitraum die Angeklagten L., H. und R. Mitglieder der „militanten gruppe (mg)" gewesen sein sollen?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

h) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Struktur der „militanten Gruppe (mg)"?
Der Informationsgeber hat keine weiteren Kenntnisse als die im Behördenzeugnis genannten.

i) Wieviele Mitglieder hat die „militanten Gruppe (mg)" nach den Erkenntnissen des Informationsgebers?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

j) Hat der Informationsgeber noch weitere Personen benannt, die Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)" sein sollen?
Weitere Personen wurden vom Informationsgeber nicht benannt.

k) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Gründungsmitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

l) Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus zu den Gründungsmitgliedern der „militanten Gruppe (mg)"?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Identifizierung der Gründungsmitglieder der „militanten gruppe" nicht möglich.

m) Sind diese Gründungsmitglieder noch immer Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

n) Stammen die Erkenntnisse des Informationsgebers aus eigenen Wahrnehmungen oder lediglich vom Hörensagen?
Die Erkenntnisse des Informationsgebers stammen vom Hörensagen.

o) Ist der Informationsgeber glaubwürdig? Sind seine Angaben glaubhaft? Erfolgte eine diesbezügliche Prüfung und wie gestaltete sich ggf. diese?
Es wird auf den letzten Satz des Behördenzeugnisses vom 25. Februar 2008 verwiesen. Meldungen von Informationsgebern werden - wenn möglich - überprüft. Eine Überprüfung kann aber im Einzelfall unmöglich oder schwierig sein, so dass diese Informationen zunächst als unbestätigt eingestuft werden. Über die Art und Weise der Überprüfung von Informationsgebern können hier keine Angaben gemacht werden, da dies Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutzes erlauben würde und eine Offenlegung auch die Überprüfung anderer Informationsgeber gefährden würde, die sich im Wissen um diese Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutzes darauf einstellen könnten. Dies würde zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des gesetzlichen Auftrages des Bundesamtes für Verfassungsschutzes führen.

p) Gibt es Erkenntnisse, ob die „militante Gruppe (mg)" zeitlich nach den ihr vorgeworfenen Anschlägen vom 18. Mai 2007 auf zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei und vom 31. Juli 2007 auf drei Bundeswehrfahrzeuge noch weitere Anschläge verübt hat?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind nach dem 31. Juli 2007 keine Anschläge bekannt geworden, die der „militanten gruppe" zuzurechnen sind.

q) Gibt es ggf. Erkenntnisse zu den Gründen, weshalb die „militante gruppe (mg)" seither keine Anschläge mehr begangen hat?
Entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor.

2. Einen sachkundigen Mitarbeitet des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der nähere Angaben zu den von Ihnen bezeichneten Themenkomplexen machen kann, werde ich zeitnah benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Fromm



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