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OSZE Hamburg und G20+: Von LPD's, gescheiterten Berufsoffizieren, InnensenatorInnen und embedded Journalism

Ein Garant für Rechtswidrigkeit und Polizeiwillkür, Interview mit Rechtsanwalt Martin Lembke durch Radio FSK Hamburg vom 7.12. auf freie-radios.net

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G20-Polizeichef Hartmut Dudde plant Einsatz der Bundeswehr

Der rot-grüne Senat und die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg haben Hartmut Dudde zum Polizeiführer der Einsätze während des OSZE-Treffens im Dezember 2016 und des G20-Gipfles im Juli 2017 ernannt. Der Leitende Polizeidirektor Dudde ist, wie der Presse zu entnehmen ist, selbst innerhalb der Polizei wegen seines autoritären, unkooperativen und häufig rechtswidrigen Vorgehens umstritten. Dem Hamburger Senat liegen eine Vielzahl gerichtlicher Urteile gegen den Polizeiführer Dudde und seine Anordnungen anläßlich von Demonstrationen vor. Insbesondere das Vorgehen von Dudde und der ihm unterstellten Beamten anläßlich von Großdemonstrationen ist wiederholt von den Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden.

Es hätte für den Spd-Innensenator personelle Alternativen gegeben. Mit der Entscheidung für LPD Dudde ist der Garant für Unrecht und Hetze gegen Bürger- und Grundrechte ausgewählt worden.

Hartmut Dudde hat sich auf seine Weise über die Ernennung zum "Leiter des Vorbereitungsstabes und Polizeiführer der Einsätze" gefreut. Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat er entschieden, das Militär einzuschalten und Gespräche mit dem "Kommando Territoriale Aufgaben" der Bundeswehr in Berlin und dem "Landeskommando Hamburg" der Bundeswehr in Hamburg durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der angekündigten Großdemonstrationen werden es also nicht nur mit über 20.000 Polizisten, sondern auch mit den Soldanten der Bundeswehr zu tun haben. Das "Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr" (KdoTerrAufgBW) führt den militärischen Teil der zivil-militärischen Zusammenarbeit mit Feldjägern, bewaffneten Sicherungs- und Unterstützungskompanien und dem "Zentrum für Operative Kommunikation" (ZOpKomBW). Letzteres "analysiert die Situation der Bevölkerung in den Einsatzgebieten"; und da demnächst wohl eher keine Bundeswehrsoldaten zur Analyse der Situation der Bevölkerung durch das Karo- und Schanzenvierteil in Hamburg laufen dürften, wird das ZOpKomBW seinen technischen Überwachungsapparat der Hamburger Polizei zur Ausforschung der Bürger zur Verfügung stellen.

Das "Landeskommando Hamburg"(LKdoHH) gibt sich in seiner Selbstdarstellung etwas ziviler: "Wir sind Anlaufpunkt für Journalisten und Kulturschaffende. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind unsere Schwerpunkte." Es läßt sich schlußfolgern, dass zur Einwirkung auf die doch eher kritisch gesinnte Bevölkerung, deren Situation zuvor vom ZOpKomBW analysiert wurde, mit entsprechend gesteuerten Informationen über die Medien und Journalisten eingewirkt werden soll.

Für Polizeileiter Hartmut Dudde besitzen die "beiden Großeinsätze eine Dimension..., wie sie Hamburg bisher noch nicht erlebt hat...dennoch ist es nüchtern betrachtet zunächst ein Einsatz wie viele andere." Ein Großeinsatz wie viele andere. Damit hat Hartmut Dudde Erfahrung:

Castortransport November 2010- Polizeiführer Dudde ordnet an, mehr als 1.000 Demonstranten nachts in ein Polizeilager auf offenem Feld einzusperren, läßt hierfür einen mit bewaffneten Polizisten gut bewachten Kessel aus Polizeifahrzeugen und Einsatzgeräten bauen, in welchen die Menschen gepfercht werden und verhindert jede Kontaktaufnahme zu Anwälten und Gerichten. Vorher gegebene Versprechen und Absprachen hält er nicht ein, auf Anordnungen des polizeilichen Gesamteinsatzführers in Lüneburg reagiert er nicht. Das Landgericht Lüneburg hat hierzu festgestellt (Az.: 10 T 5/11 v.29.2.2012): Die Freiheitsberaubung war rechtswidrig. Die Betroffenen waren entgegen der Gesetzesvorschrift nicht unverzüglich, sondern überhaupt nicht einem Richter vorgeführt worden. Die Polizei hatte, trotz Aufforderung, keine Vorkehrungen getroffen, die Betroffenen im Kessel zu informieren und zum Gericht zu transportieren wie es das Gesetz vorschreibt. Rechtsschutz und Richtervorbehalt, so das Landgericht weiter, wurden mißachtet.

Polizeiführer Dudde macht, was er will, nicht, was er darf. Kritischeres läßt sich über einem Recht und Gesetz unterworfenen Beamten kaum sagen. Das ist ein Schanden für die Demokratie und den Rechtsstaat. Der SPD-Innensenator weiß das und nimmt es mindestens in Kauf. Er hätte, wie erwähnt andere, gesetzestreue Polizeiführer auswählen können. Die Grünen übrigens haben den Bundeswehreinsatz anläßlich des G-8 Gipfels in Rostock-Heiligendamm 2007 scharf kritisiert. So ändern sich die Zeiten.

Author/s: Nachmittagsmagazin für subversive Unternehmungen;nfsu
Radio: FSK, Hamburg im www
Production Date: 07.12.2016
Lizenz:
Creative-Commons Lizenzvertrag
Creative-Commons, Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht.
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