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Landesegierung macht Demonstrationsfreiheit zum vorgezogenen Aprilscherz

Folgende Pressemitteilung des Friedensnetz Baden - Württemberg veröffentlichen wir gerne:

Landesegierung macht Demonstrationsfreiheit zum vorgezogenen Aprilscherz

Ostermarschierer/innen lassen sich ihre Friedensdemo nicht verbieten.

Friedensbewegung klagt gegen das Land Baden-Württemberg

„Wir werden um die Osterzeit wie jedes Jahr für den Frieden auf die Strasse gehen, ob es der Nato und dem Innenminister nun passt, oder nicht“, erklärte Dieter Lachenmayer, Sprecher des Friedensnetzes Baden-Württemberg am Wochenende nach einem Treffen der Friedensaktivisten.

Die Baden-Württembergische Friedensbewegung hat den diesjährigen Ostermarsch um eine Woche vorgezogen um dem Gipfeltreffen der „nordatlantischen warlords“ der NATO, die Begegnung und den Protest der Friedensbewegung der Nato-Länder entgegenzusetzen.

So soll der Ostermarsch am Samstag, den 4. April vom Marktplatz Kehl über den Rhein direkt zur Internationalen Demonstration gegen die NATO in Strasbourg führen.

Vor allem die Europabrücke in Kehl will die Friedensbewegung nicht der NATO überlassen, die dort am Samstagmorgen einen symbolischen Handschlag der „Waffenbrüderschaft und Kriegskumpanei“, wie die Friedensbewegung das nennt, zelebrieren will. „Die Städte Kehl und Strasbourg und die Europabrücke sind durch viele Begegnungen der Friedens- und der sozialen Bewegungen dort längst zu einem Symbol der Völkerverständigung und Solidarität der Menschen beiderseits des Rheins geworden. Die NATO hat dort für ihre Kriegs- und Bedrohungspolitik gar nichts abzuschöpfen, erklärte Lachenmayer

Wenn es allerdings nach Innenminister Rech und den ihm unterstellten Behörden geht, dann hat die Friedensbewegung in Kehl nichts verloren.

Per „Verfügung“ der extra für den NATO-Gipfel geschaffenen „Zentralen Versammlungsbehörde“, will er den Ostermarsch vom Kehler Markplatz und der Kehler Innenstadt einfach auf die unbewohnte Durchgangsstraße verbannen.

"Demonstrationsfreiheit? –“ April, April, kann ich dazu angesichts dieser Verfügung nur sagen. Die Behörden machen sich darin offen über das Grundgesetz lustig.“ kommentiert die Friedensbewegung die Verbote und Auflagen, die ihr verordnet werden sollen. Im Grundgesetz heißt es wörtlich „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Die baden-württembergischen Behörden machen aus diesem Grundrecht einen Ausnahmefall, in dem die üblichen Gesetze nicht mehr gelten und die Demonstranten zum Objekt außergesetzlicher polizeilicher Überwachung und Schikanen werden.

Dabei schöpft der Innenminister nahezu alle Maßnahmen aus, die der Entwurf des neuen baden-württembergischen Versammlungsgesetzes zur Behinderung von Demonstrationen vorsieht. Der Schönheitsfehler ist nur, dass dieses Gesetz gar nicht in Kraft ist, weil das Bundesverfassungsgericht dessen Vorbild, das bayrische Gesetz, vor kurzem mit Pauken und Trompeten abblitzen lassen hatte.

Die Bestimmungen des bislang gescheiterten neuen Versammlungsgesetzes hatte Innenminister Rech immer wieder damit begründet, dass sie notwendig seien, um Naziaufmärsche in Schranken zu halten.

Jetzt wendet er sie, ohne rot zu werden, noch bevor sie überhaupt in Kraft sind, als erstes gegen den Ostermarsch der Friedensbewegung an. „Damit hat Rech endlich aus dem Sack gelassen, was dieses Versammlungsgesetz eigentlich soll. Es soll nicht aggressive rassistische und faschistische Umzüge eindämmen, sondern die zur Demokratie unabdingbar gehörenden Meinungsäußerungen und Demonstrationen der demokratischen und sozialen Bewegungen wie der Friedensbewegung unmöglich machen.“

Im einzelnen sieht der vorliegende Demobescheid z.B. vor:

- ein faktisches Demonstrationsverbot für die bewohnten Gebiete Kehls.
- 50 Versammlungsteilnehmer sollen sich vorab mit Name und Adresse registrieren lassen und pünktlich um 10.30 Uhr dem Einsatzleiter zur Musterung vorgestellt werden –“ ein eindeutig rechtswidriger Vorgriff auf das geplante Versammlungsgesetz. Obendrein ist der Verkehr nach Kehl bis 10.30 blockiert, so dass dort sowieso niemand erscheinen kann.
- der Versammlungsleiter der Friedensbewegung „hat die Teilnehmer (nämlich die Friedensbewegung) auf einen friedlichen Verlauf der Versammlung hinzuweisen“, was immer das bedeuten mag, es ist die Welt auf den Kopf bzw. auf eine Polizeimütze gestellt.
- die Demonstranten haben einen Mindestabstand von 1.50 m von den eingesetzten Polizisten zu wahren.
- Transparente dürfen (ohne jede Begründung) nicht länger als 3 Meter sein, - üblich und vorhanden sind Transparente mit 6 m Länge. Sie dürfen auch nicht parallel zur Demorichtung getragen werden –“ wohl weil sie dann auch von Passanten gesehen werden könnten.
- geschminkte Gesichter wie bei jedem Fußballspiel üblich, sind verboten.
- Demonstranten dürfen weder ihren Hund mitbringen, noch Spritzpistolen noch Alkohol trinken.
- Sie dürfen nicht „laufen oder sprinten“ und auch nicht die Demo verlassen.
- Sie dürfen keine Kapuzenpullover und Halstücher tragen, weder vorher noch nachher.

„Wieviel Angst haben die Behörden und die NATO eigentlich vor der offenen und bunten Friedensbewegung, die seit etwa 50 Jahren an Ostern mitsamt Kinderwagen und Luftballons und ohne dass dabei je jemand zu Schaden gekommen wäre, für den Frieden demonstriert?“, fragt Lachenmayer. „Entgegen jeder Erfahrung machen sie in eindeutig politischer Absicht aus dem Ostermarsch eine Art staatsbedrohender Verbrecherumzug.“

„Es darf sich zwar jeder lächerlich machen, so gut er kann, aber wir lassen uns dadurch unsere demokratischen Rechte nicht Beschneiden.“

Am Freitag hat die Friedensbewegung deshalb wegen diesen Bescheids Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht, die derzeit beim Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt wird.

„Wir sind zuversichtlich über den Ausgang“, erklärt Lachenmayer, „und wie immer der auch ist:

Die Friedensbewegung wird am Samstag in Kehl und Strasbourg und auf der Europabrücke lautstark und bunt für den Frieden und die Versammlungsfreiheit eintreten.“

Mal wieder: Bundeswehreinsatz gegen den "inneren Feind"

Gegen den gemeinsamen "inneren Feind" soll laut Pressemeldung der "Linken" und Bericht der "Tagesschau" die Bundeswehr beim NATO Gipfel in Strasbourg mit mindestens 600 Soldaten so genannte "Amtshilfe" leisten. 49 Amtshilfeersuchen wurden gestellt, 38 bewilligt, zehn zurückgezogen, eines ist noch in Bearbeitung. Die Einsätze sollen "vorrangig" in logistischen Hilfsleistungen wie Transport und sanitätsdienstlicher Unterstützung bestehen. Die Regierungsantwort auf die Anfrage enthält jedoch nur summarische Angaben. Soll damit womöglich der Einsatz von Überwachungsflugzeugen und Spähpanzern wie beim G8-Gipfel Anfang Juni 2007 in Heiligendamm offengehalten werden? Der dortige Militäreinsatz war ein Präzedenzfall, weil hier bewaffnete Soldaten mittelbar gegen unbewaffnete Demonstranten eingesetzt wurden: "Insgesamt setzte die Bundeswehr rund 2450 Soldaten und Zivilbedienstete ein. Der Einsatz verursachte Kosten in Höhe von rund 10 Millionen Euro. Besonders umstritten sich die sieben Photoaufklärungsmissionen, die jeweils eine Zweierformation aus Tornado Recce vom Aufklärungsgeschwader 51 über die Camps der Demonstranten flogen. Außerdem setzte die Bundeswehr neun Spähpanzer Fennek ein, deren Kommandanten mit einer Pistole P8 bewaffnet waren. Hinzu kamen 641 Feldjäger, die mit Pistole (P7 oder P8) oder mit Sturmgewehr G36 ausgestattet waren. Eine ABC-Abwehreinheit wurde vorsorglich am Krankenhaus in Bad Doberan stationiert, zusätzlich standen zwei Spürpanzer Fuchs in Bereitschaft." (telepolis)

Weitere Soldaten werden in Strasbourg zur so genannten "Eigensicherung" eingesetzt. Konkrete Zahlen teilte die Bundesregierung nicht mit. Zum Einsatz kommen sollen definitiv Kampfflugzeuge und AWACS-Überwachungsflugzeuge.

Neben der umfangreichen Behinderungen der Proteste gegen die Protagonisten des Gipfels durch die faktische Aufhebung des Schengener Abkommens in Sachen Grenzkontrollen, der Einteilung Strasbourgs in unterschiedliche "Zonen", Aufforderungen Friedensfahnen abzuhängen, Meldeauflagen und Anreiseverboten und sprachlichen "Entgleisungen" wie die angebliche Verwendung des Begriffes "Selektion" durch den Landespolizeipräsidenten Hetger zur Einteilung von "guten" und "bösen" Demonstranten wird so  eine wesentliche Schlußfolgerung aus der faschistischen Vergangenheit Deutschlands erneut zu den Akten gelegt. Auch die Polizeipresse rührt indes die Propagandatrommel und gibt einen "bürgernahen" Einblick in die "Vorbereitungen für einen grenzüberschreitenden Polizeieinsatz neuer Dimension".

Das Dilemma für die Gipfelorganisatoren besteht neben der Unkalkulierbarkeit der Proteste vor allem darin, inwieweit die von dem umfangreichen Demokratiekahlschlag eigentlich betroffene Masse der Bevölkerung diese Angriffe auf ihre demokratischen Rechte erkennt. Und welche Schlußfolgerungen daraus gezogen werden. Der Bogen der Ausnutzung zum Beispiel der Notstandsgesetze kann hier wie auch in Frankreich nicht beliebig überspannt werden: Die hinter der Fassade der bürgerlichen Demokratie steckenden tatsächlichen Herrschaftsstrukturen sollen möglichst weiter im Hintergrund agieren können. Dies insbesondere deshalb, weil angesichts der sich weiter verschärfenden Weltwirtschaftskrise unausweichlich soziale und ökonomische Proteste zu erwarten sind, auf die sich die herrschenden Klassen ebenfalls vorbereiten. So ist Baden - Württemberg neben Bayern das Bundesland mit den bislang weitestgehenden Planungen für die Verschärfung des Versammlungsgesetzes, die ursprünglich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten sollten, um so auch noch für den NATO Gipfel anwendbar zu sein. Die Wunschliste des Innenministeriums für die Behinderung von Protesten konnte allerdings bislang durch breiten gesellschaftlichen Gegenwind durchkreuzt werden.

Neue Infomaterialien des Bündnis für Versammlungsfreiheit

Seit heute stehen neue Materialien zum Thema Versammlungsrecht auf den Seiten des Stuttgarter Bündnis (unter"Publikationen") zum Download bereit:

  • Karte Versammlungsgesetz, dreifarbig, 1500 dpi Druckauflösung Dateigröße: 5 MB!
  • Karte Versammlungsgesetz, vierfarbig 1500 dpi Druckauflösung Dateigröße: 5 MB!
  • Karte Versammlungsgesetz, dreifarbig, Standardauflösung
  • Karte Versammlungsgesetz, vierfarbig, Standardauflösung
  • Powerpoint Präsentation des DGB zum geplanten Versammlungsgesetz
  • Powerpoint Präsentation der Antifaschistischen Aktion Baden - Württemberg zum geplanten Versammlungsgesetz

  • Dort sind ebenfalls drei aktuelle Beiträge verlinkt:

  • Gewerkschaften, Versammlungsgesetz und der NATO Gipfel Beitrag im "Neuen Deutschland" von Thomas Trüten
  • Erklärung des Tübinger Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Entscheidung des BVG
  • Interview für die "junge Welt" mit Markus Spreitzer


  • Der Kündigungsgehilfe. Rechte Hand der Chefs.

    „Wenn Firmen ihre Mitarbeiter loswerden wollen, beginnt Helmut Naujoks lukratives Geschäft: Sein Duisburger Strategie- und Beratungsunternehmen weist Arbeitgeber an, wie sie "Unkündbare kündigen können". Dazu gehören Schwangere oder Betriebsräte. "Bei der richtigen Strategie kann selbst ein 15-köpfiger Betriebsrat gekündigt werden", brüstet sich Naujoks...“, Autor des berüchtigten Buches "Die Kündigung von "Unkündbaren". Rechtsratgeber für schwierige Kündigungsfälle" Zum Artikel von Annika Joeres in der FR vom 11.03.2009

    Jetzt erst recht: Abgestufte Aufstandsbekämpfung - Crowd and Riot Control/CRC!

    Für jeden, der Blogkino langweilig niveaulos findet, hier mal eine ernsthafte Dokumentation zum Thema "Lustige Bundeswehrvideos":



    Part I Crowd and Riot Control (CRC) Bw Ausbildung



    Part II Crowd and Riot Control (CRC) Bw Ausbildung



    Crowd and Riot Control (CRC) Bw Ausbildung Part III

    Erklärung des Tübinger Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Entscheidung des BVG in Sachen Versammlungsgesetz

    Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt in einer heute erschienenen Presseerklärung:
    Der Entwurf eines baden-württembergischen Versammlungsgesetzes ist durch die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsgesetz gescheitert - Wahrnehmung des Streikrechts muss garantiert sein.

    Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert von Innenminister Rech das baden-württembergische Versammlungsgesetz nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu stoppen. Das Gesetzesvorhaben ist aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit gescheitert. Es dient nur einer inakzeptablen weiteren Einschränkung von Grundrechten. Das Tübinger Bündnis erklärt sich solidarisch mit dem "Gesetzesopfer" Orhan Akman, einem Ver.di-Funktionär aus München und fordert eine Korrektur des Urteils des Münchner Amtsgerichts. Das Versammlungsrecht darf nicht missbraucht werden um das Streikrecht einzuschränken. Im Angesicht der kommenden Wirtschaftskrise ist es für eine Demokratie noch wichtiger, dass soziale Proteste und Streiks nicht kriminalisiert werden.

    Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2009. Das Bundesverfassungsgericht hatte darin, für eine Eilentscheidung überraschend deutlich, maßgebliche Sanktionsmöglichkeiten und Bußgeldvorschriften des bayerischen Versammlungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt und ausgesetzt. Das ganze Gesetz, so das Bundesverfassungsgericht, könne aber nicht ausgesetzt werden, da sonst zentrale Vorschriften im Versammlungsrecht in Bayern fehlen würden (Vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.htm

    Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit verlangt, dass daraus auch für den baden-württembergischen Entwurf eines landeseigenen Versammlungsgesetzes Konsequenzen gezogen werden. Dieser hatte das bayerische Versammlungsgesetz weitgehend adaptiert. Wir fordern eine uneingeschränkte Wahrnehmung demokratischer Grundrechte ohne Schikanen und Hindernisse durch bestehende oder geplante Gesetze. Deshalb muss Herr Rech das neue Versammlungsgesetz stoppen.

    Des Weiteren müssen kriminalisierende Urteile im Bereich des Versammlungsrechts in zweiter Instanz revidiert werden. Am 26. Januar 2009 wurde der Ver.di-Funktionär Orhan Akman vom Münchner Amtsgericht wegen Verstoßes gegen § 26 des bayerischen Versammlungsgesetz (Abhalten einer unangemeldeten Versammlung) zu 1600 € Geldstrafe verurteilt. Es hatte sich um eine Warnstreikaktion gehandelt, bei der viele TeilnehmerInnen klar als Streikposten erkennbar waren. Streikaktionen sind unserer Ansicht nach eigentlich durch die in Artikel Neun des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit vor solchen juristischen Angriffen geschützt. Herr Akman wurde noch nach altem bayerischen Versammlungsgesetz verurteilt. Die neuen Versammlungsgesetze verschärfen die Rechtslage noch einmal. Hier wird entgegen der Beteuerungen des baden-württembergischen Innenministers Heribert Rech deutlich, dass die neuen Versammlungsgesetze vor allem auch dazu dienen sollen in den kommenden Krisenzeiten soziale Kämpfe und Streiks zu kriminalisieren und niederzuhalten.

    Angela Hauser, Personalratsvorsitzende am Tübinger Universitätsklinikum und Sprecherin des DGB-AKs Tübingen kommentiert den Vorgang folgenderweise: "Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden, sondern muss in Richtung des politischen Streiks ausgebaut werden." Ismayil Arslan, Betriebsratsvorsitzender bei der Siemens Geared Motor GmbH in Kilchberg ergänzt: "Versammlungsgesetze die das Streikrecht einschränken wollen, sind mit uns nicht zu machen."
    Das Tübinger Bündnis für Versammlungsfreiheit umfasst soziale und politische Initiativen und Gruppen, Gewerkschaften, Parteien und aktive Einzelpersonen. Kontakt

    Aktionswoche zur Verteidigung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit

    Presseerklärung des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Aktionswoche zur Verteidigung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit

    Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert: Die Pläne der Landesregierung zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes müssen komplett zurückgezogen und Naziaktivitäten konsequent unterbunden werden!


    Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, in dem sich über 100 Organisationen und Einzelpersonen gegen eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes vereinigt haben, ruft vom 9. bis 13. März zu einer Aktionswoche zur Verteidigung des demokratischen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit auf. In der Aktionswoche soll die Bevölkerung in Betrieben, Schulen, Fußgängerzonen über das erklärte Vorhaben der Landesregierung, das Versammlungsgesetz deutlich zu verschärfen, aufgeklärt und als ein Beitrag für dessen Verhinderung Unterschriften gesammelt werden. „Wir wollen nicht zulassen, dass die Landesregierung Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlungen und die Rechte der Versammelten gibt. Schon zwei Personen können künftig als Versammlung gelten, was z. B. bedeuten kann, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss“, so Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses. Und er ergänzt: „Die Landesregierung unterbindet mit ihren Plänen nicht die Aufmärsche und Aktionen von Neonazis, was wir begrüßen würden und wofür wir konsequent eintreten. Nein im Gegenteil, das neue Versammlungsgesetz kriminalisiert vermittels des neu eingeführten sogenannten –šStörungsverbotes–™ gerade demokratische Protestaktionen gegen Naziaktivitäten“.

    Die Aktionswoche beginnt mit dem „Tag der Erwerbslosen“ (Mo. 09.03.), gefolgt vom „Tag der Schulen“ (Di. 10.03), dem „Tag der Betriebe“ (Mi. 11.03.), dem „Tag der Königstraße“ (Do.12.03.) und endet mit dem „Tag der Stadtteile“ und einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung (Fr.13.03) im DGB-Haus, 19.00 Uhr, Willi-Bleicher-Str. 20. Dort wird es bei einer Podiumsdiskussion um die Bewertung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum bayerischen Versammlungsgesetz, um eine erste Auswertung der Aktionswoche sowie um den weiteren Protest gegen die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes gehen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Versammlungsgesetz teilweise vorläufig außer Kraft gesetzt, womit auch entsprechende Pläne in Baden-Württemberg zunächst gestoppt sind. Innenminister Rech hat aber seinen Entwurf zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht komplett zurückgezogen. weshalb das Bündnis es für nötig hält, durch die Aktionswoche die Proteste für das demokratische Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu verbreitern und weitere Mitstreiter zu gewinnen.

    Stuttgart, Samstag, 7. März 2009

    V.i.S.d.P.:
    Thomas Trüten, Reutlinger Str. 49, 73728 Esslingen
    Weitere Informationen zur Aktionswoche: http://www.versammlungsrecht2009.tk

    Michael Csaszkóczy vs. Baden - Württemberg wegen Amtshaftungspflicht des Landes

    "Seit dem Jahreswechsel 2003 / 2004 hatten das Kultusministerium und das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg die Wiederbelebung der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis vorangetrieben, von der bis dahin angenommen wurde, dass sie seit mehr als zwanzig Jahren der Geschichte angehört. Dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy, der sich in antifaschistischen Gruppen und in der Antikriegsbewegung engagiert, wurde die Anstellung verwehrt, weil er "nicht Gewähr dafür biete jederzeit voll einzutreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung".

    Im Jahr 2006 hatte sich das Bundesland Hessen angeschlossen und Csaszkóczy ebenfalls aus politischen Gründen die Einstellung verweigert.

    Am 11. April 2007 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Berufsverbot für Unrecht erklärt. Im September beugte sich Baden-Württemberg diesem Urteil und stellte Michael Csaszkóczy als Lehrer ein.

    Nach wie vor weigert sich das Kultusministerium jedoch, Michael Csaszkóczys Versorgungsansprüche anzuerkennen oder Entschädigung zu zahlen. Aus diesem Grund findet am 10.03.2009 vor dem Landgericht Karlsruhe eine Gerichtsverhandlung um die Amtshaftungspflicht des Landes Baden-Württemberg statt.

    Dienstag, 10.03.2009 in Karlsruhe
    Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe um die Amtshaftungspflicht Baden Württemberg im Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy 10 Uhr Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Str.7, Saal 130"

    Via gegen-berufsverbote.de



    Unsere früheren Berichte zum Thema

    Stuttgart: Infostände und Demonstration zum internationalen Frauentag am 8. März

    Heute finden anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März auf dem Stuttgarter Schoßplatz Infostände und ab 14 Uhr eine Demonstration statt.

    Am morgigen Frauentag gibt es in Stuttgart - Degerloch in der Turn- und Versammlungshalle (Albstr. 70) ein internationales Kulturfest ab 14 Uhr.

    Organisatort der Aktivitäten ist ein Bündnis verschiedener Gruppen.

    Aktionswoche Versammlungsrecht: 9.März - Tag der Erwerbslosen

    Der Erwerbslosenausschuß von ver.di Stuttgart führt am 9. März vor verschiedenen Job-Centern eine Werbeaktion für den Erwerbslosentreff durch und verbindet dies mit der Verteilung der neuen  Flyer des Bündnisses für Versammlungsfreiheit und der Unterschriftensammlung gegen dessen Verschärfung.

    Die Termine sind:
    Jobcenter Nord Rosensteinstr. 11  10.30 Uhr
    Jobcenter Ost Schönbühlstr. 65    9.30 Uhr
    Jobcenter Cannstatt Wilhelmastr. 6 10.00 Uhr

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