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Ferdinand Porsche - Wirtschaftsführer und „Arisierer“: Der Fall Adolf Rosenberger

Foto von Adolf Rosenberger; Archiv Dr. Sandra Esslinger
Foto von Adolf Rosenberger; Archiv Dr. Sandra Esslinger
Adolf Rosenberger war Teilhaber und Retter der Porsche-AG. Nach der Machtergreifung der Nazis wurde er abgehalftert und später abgespeist. Ein neues Kapitel in der 3. Auflage des Stuttgarter NS-Täter-Buchs

Veranstaltung
24.3.22 um 19 Uhr
Bürgerhaus Rot, Auricher Str.
34A, 70437 Stuttgart
Großer Saal

Programm:

• Hermann G. Abmayr: Das Buchprojekt „Stuttgarter NS-Täter“
• SWR-Film:“Adolf Rosenberger, der Mann hinter Porsche“
• Per Video zugeschaltet sind Eberhard Reuß, Autor des Films und des Kapitels: “Man muss von Arisierung sprechen“ im neuen Stuttgarter NS-Täter-Buch und Sandra Esslinger aus den USA, Cousine 2. Grades von Adolf Rosenberger und Verwalterin seines Archivs.

Zum Film:
Der Mann hinter Porsche –“ Adolf Rosenberger. Es ist eine deutsch-jüdische Familiengeschichte, die Sandra Esslinger erstmals öffentlich macht. Auf Grundlage des Nachlasses ihres 1967 in Los Angeles verstorbenen Großonkels Alan Robert. Der ist im Jahr 1900 in Pforzheim als Adolf Rosenberger zur Welt gekommen. Sohn einer assimilierten jüdischen Familie, mit 17 Jahren Kampfflieger im Ersten Weltkrieg, danach Techniker, Geschäftsmann und Werksrennfahrer bei Mercedes-Benz. Rosenberger gründet 1930/31 mit Ferdinand Porsche und dessen Schwiegersohn Anton Piëch die Porsche GmbH in Stuttgart. Die Keimzelle der heutigen Weltmarke.

Als Geschäftsführer zieht Rosenberger Aufträge aus der Automobilindustrie an Land, ist an der Konstruktion des später so erfolgreichen Auto-Union-Grand-Prix-Rennwagens beteiligt und hält als Mitgründer und Miteigentümer zehn Prozent der Firmenanteile. Bis 1933 die Nazis an die Macht kommen und der Jude Adolf Rosenberger zum Problem wird, weil Porsche mit dem NS-Staat große Geschäfte macht. 1935 wird Rosenberger in das Konzentrationslager Kislau verschleppt, es gelingt ihm zu emigrieren.

In den USA startet er unter dem Namen Alan Robert noch einmal ein neues Leben. Doch die Sehnsucht nach seiner verlorenen Heimat bleibt. Nach 1945 möchte er wieder mit Porsche zusammenarbeiten. Doch weder ein Prozess gegen Porsche
und Piëch noch die vermeintliche Aussöhnung mit Porsche-Sohn Ferry bringen Rosenberger zurück in das einst von ihm mitgegründete Unternehmen. Der „Fall Porsche“ bleibt eine offene Wunde. Auch bei Sandra Esslinger und den anderen
Nachkommen von Adolf Rosenberger, dessen besondere Rolle in der Porsche Firmengeschichte bis heute nicht angemessen gewürdigt worden ist.

ARD/SWR 2019 Der Mann hinter Porsche –“ Adolf Rosenberger | Regie: Eberhard Reuß | Mit: Sandra Esslinger | 45 Minuten

Porsche, der Dieselskandal und die Meinungsfreiheit. Ein Nachtrag.

So sieht ein Sieg auf ganzer Linie aus:

Porsche musste beide Kündigungen gegen Siegmar Herrlinger (wir berichteten) zurücknehmen, die Gerichtskosten übernehmen und das Arbeitsverhältnis besteht bis Ende des Jahres –“ dem Renteneintritt von Sigmar Herrlinger –“ regulär weiter und wird ordnungsgemäß abgerechnet.

Mächtig aufgeblasen hatten sich die Herren von Porsche, von „Schmähkritik“ an der „wunderbaren Arbeitswelt“ von Porsche war die Rede.

Zum guten Schluss haben öffentlicher Druck und Solidarität ihnen aber die Luft abgelassen.

Da standen sie nun im Regen und mussten die Kündigungen zurücknehmen, wollten sie nicht Gefahr laufen, auch noch ein Urteil zu kassieren, das schwarz auf weiß dokumentiert, dass man auch bei Porsche sagen darf, was wahr ist.

Der Versuch, ein Exempel zu statuieren, um die Kritik aus der eigenen Belegschaft mundtot zu machen, war jedenfalls grandios gescheitert.

Porsche, der Dieselskandal und die Meinungsfreiheit

Am 19. Dezember 2017 steht Porsche vor Gericht. Nicht wegen seiner Rolle im Dieselskandal –“ es ist nur ein Kündigungsschutzprozess. Aber auch kein ganz „normaler“ Kündigungsschutzprozess.

Kläger ist Siegmar Herrlinger, seit 39 Jahren bei Porsche beschäftigt. Porsche hat ihm gekündigt –“ inzwischen zum zweiten Mal.

Er habe „auf der Betriebsversammlung am 15. Dezember 2016 in Weissach öffentlich in den Raum gestellt, er glaube in Hinblick auf den sogenannten „Dieselskandal“ nicht, dass man nichts gemerkt habe. Die Verantwortlichen müsse man benennen und bestrafen.“

Eine Ansicht, die nach verschiedenen Umfragen 70 –“ 80 % der Bundesbürger teilen.

Siegmar Herrlinger wurde daraufhin von Porsche freigestellt und es wurde ihm verboten, auf der nächsten Betriebsversammlung teilzunehmen. Per einstweiliger Verfügung erstritt er sich das Recht auf Teilnahme und wiederholte dort seine Forderung nach der Bestrafung der Verantwortlichen.

In der Folge führte jeder Schritt von Herrlinger, sich der juristischen Verfolgung von Porsche zu erwehren, zu einer weiteren Kündigung: In einem Flugblatt der Internationalistischen Liste/MLPD, für die Herrlinger zu den Bundestagswahlen kandidierte, wurde von der Vergiftung tausender Menschen durch Dieselabgase gesprochen.

Diese Tatsachenfeststellung (es gibt dazu inzwischen verschiedene Studien) ist für Porsche ein tiefer Griff in „die Kiste der üblen Worte“. Ob die „Kiste der üblen Worte“ des Porsche-Anwalts allerdings eine juristische Kategorie ist, darf getrost bezweifelt werden.

Die Folge war jedenfalls die erste fristlose Kündigung.

Als daraufhin eben dies auf einem Wahlplakat mit der Aussage, Porsche habe Herrlinger gekündigt, weil er für Arbeitsplätze und Umwelt kämpfe, angeprangert wurde, folgt die zweite fristlose Kündigung.

Dieses Vorgehen nennt man Kettenkündigung. Damit hat Porsche Erfahrung. Von Dezember 2002 bis August 2007 kündigte sie ihren Mitarbeiter Ulrich Schirmer siebenmal.

Damals hatte sich Schirmer als gewerkschaftlicher Vertrauensmann für einen gekündigten Kollegen eingesetzt. Dabei wirkte er auch an der Gründung eines Solidaritätskreises von Porsche-Mitarbeitern mit, der auf einem Flugblatt eine „menschenverachtende Jagd auf Kranke“ sowie „verschärfte Ausbeutung“ anprangerte.

Vierzig Gerichtsverhandlungen durch verschiedene Instanzen (2006 bis zum Bundesarbeitsgericht), zwölf für Schirmer positive Gerichtsurteile und 75.000 € Zwangsgeld waren notwendig, bis Porsche begriffen hatte, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in ihrem Betrieb gilt.

Der Rechtsstreit dauerte sieben Jahre. 2010 beendete das Landesarbeitsgericht diesen Marathon, indem es keine Revision mehr zu ließ und Schirmers Anwalt für den Fall, dass Porsche sich weiter weigert, Schirmer zu beschäftigen, die Beantragung von Zwangshaft für den Vorstandsvorsitzenden Wendelin Wiedeking in Aussicht stellte.

Im Fall von Ulrich Schirmer bekam die Redewendung „zu Tode prozessieren“ eine tragische Bedeutung. Schirmer erkrankte während des Rechtsstreits schwer und starb wenige Jahre nach seinem juristischen Sieg über Porsche.

Siegmar Herrlinger wurde übrigens schon damals von Porsche erfolglos gekündigt –“ weil er sich mit seinem Kollegen Schirmer öffentlich solidarisch erklärt hatte.

Um die gewerkschaftliche Solidarität, zumindest der zuständigen Gremien Betriebsrat und IGM-Ortsverwaltung, mit Herrlinger ist es derweil schlecht bestellt.

Uwe Hück, Betriebsratsvorsitzender bei Porsche, Mitglied des Aufsichtsrats, SPD-Mann mit Ambitionen (brachte sich als Anwärter auf den Landesvorsitz der SPD ins Gespräch), in seiner Freizeit Kickboxer und „Co-Pressesprecher“ von Porsche, verstieg sich zu folgender Argumentation :

Er findet es richtig, wenn Siegmar Herrlinger durch Porsche gekündigt wird. Wenn es für Siggi ein Verbrechen ist, wenn man mit der Abgasmanipulation Menschen vergiftet, solle er doch darauf verzichten, sein Brot bei diesen Verbrechern zu verdienen.

Auf der Betriebsversammlung vor versammelter Belegschaft wurde er noch deutlicher: „Siggi, hau endlich ab!“.

Uwe Meinhard, 1.Bevollmächtigter der IGM Stuttgart teilt, sinngemäß, diese Argumentation –“ alles in allem ein starkes Signal an Porsche: Der ist zum Abschuss freigegeben.

Dazu passt auch, dass Herrlinger der gewerkschaftliche Rechtsschutz verweigert wird. Was die Bezirksverwaltung der IGM bestreitet: Herrlinger habe gar keinen Rechtschutz beantragt.

Das ist nun weniger als die Hälfte der Wahrheit: Natürlich hatte Herrlinger schon zu Anfang der Auseinandersetzung Rechtsschutz beantragt, der ihm mit der erstaunlichen Begründung, die Mitgliedschaft (!) habe daran kein Interesse, verweigert wurde.

Dass die Mitgliedschaft bei einem Rechtshilfeersuchen befragt wird, wäre nun in der IGM eine ganz neue Erscheinung.

Wer den bisherigen Gerichtsverhandlungen in Sachen Herrlinger gegen Porsche beigewohnt hat, bekam einen ganz anderen Eindruck von der Stimmung in der „Mitgliedschaft“:

Der Saal war regelmäßig überfüllt, vor Verhandlungsbeginn fanden Solidaritätsbekundungen statt, die Berichterstattung in der örtlichen Presse stieß auf ein breites Echo in der Leserschaft.

So wird auch vor der Verhandlung am 19.12.2017 um 9 Uhr eine Solidaritätskundgebung um 8.30 Uhr stattfinden.

Herrlinger gegen Porsche
19.12.2017 9 Uhr
Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstr. 86, Saal 024, Hochparterre
8.30 Uhr Solidaritätskundgebung vor dem Gericht.

Erneuter Erfolg für Ulrich Schirmer

Wie das Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg in einer Pressemitteilung verkündet, hat Uli Schirmer erneut gegen Porsche Recht bekommen. Der 55 jährige Maschinenführer und Gewerkschafter kämpfte seit 2002 in über 40 Gerichtsterminen für sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Recht haben und Recht bekommen sind indes zwei verschiedene Paar Stiefel: Bislang hatte sich Porsche immer geweigert, Uli Schirmer an seinen Arbeitsplatz zu lassen und deswegen sogar Zwangsgelder in Höhe von 75 000 Euro in die Staatskasse gezahlt. Mit dem neuen Urteil sieht dies wohl anders aus: "Sie haben alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Mit der neuen Rechtsgrundlage kann ich nun auch den Lohn für eindreiviertel Jahre nachfordern", so Uli Schirmer, der Porsche erneut seine Arbeitskraft angeboten hat.

Siehe dazu auch die Informationen beim Solidaritätskreis und bei LabourNet

Hier die gerichtliche Pressemitteilung im Wortlaut:

"Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber"

Datum: 10.02.2010

Kurzbeschreibung:

Umfang des Rechts der freien Meinungsäußerung im Betrieb
5. Kündigung und Auflösungsantrags des Arbeitgebers unwirksam

Der 1954 geborene Kläger ist seit 1986 bei der Beklagten, einem Großunternehmen der Automobilindustrie, beschäftigt. Bis zum Ausspruch der ersten Kündigung arbeitete er als Maschinenbediener im Betrieb Stuttgart-Zuffenhausen. Jedenfalls im Jahr 2002 war der Kläger Mitglied eines Solidaritätskreises. Dieser Solidaritätskreis veröffentlichte mit einer Kontaktadresse des Klägers ein „Info“, in dem es u. a. hieß:

„In dieser Sache richten wir uns an die Arbeiter und die breite Bevölkerung.
Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an und weisen die Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte zurück.
Wir lehnen die menschenverachtende Jagd auf Kranke ab.“

Auf diese dem Kläger zuzurechnenden Äußerungen stützte die Beklagte im Dezember 2002 die erste und danach bis August 2007 weitere vier Kündigungen. Im Laufe der langjährigen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen der Parteien, die bis zum Bundesarbeitsgericht gingen, wiederholte der Kläger in abgewandelter Form in einem Internetbeitrag die bereits 2002 gemachten Äußerungen. Damit begründet die Beklagte nunmehr die fünfte Kündigung und beantragt hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Die 2. Kammer des LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.02.2010 das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert, die 5. Kündigung vom 23.08.2007 für unwirksam erklärt und den Auflösungsantrag des Arbeitgebers zurückgewiesen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen worden.

Die Berufungskammer ist der Auffassung, dass die verhaltensbedingte Kündigung der Beklagten unwirksam ist. Der dem Kläger zuzurechnende Internetbeitrag ist vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt und verletzt nicht seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Äußerungen des Klägers im Zusammenhang mit den (gerichtlichen) Auseinandersetzungen der Parteien zu sehen sind.

Die Äußerungen des Klägers rechtfertigen auch nicht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auf Antrag des Arbeitgebers. Eine Gesamtbewertung der Äußerungen und des Verhaltens des Klägers lässt nicht erkennen, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit der Parteien nicht mehr zu erwarten ist.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil 10.02.2010 (2 Sa 59/09).


Hensinger"

Was mir heute wichtig erscheint #164

Wegfall: In Neusprech hört sich das böse Wort mit "A" wie  "Arbeitsplatzvernichtung" recht harmlos an. Dann ist es ja nicht so schlimm, wenn bei Opel 9500 Arbeitsplätze und damit die Lebensgrundlage von mindestens eben so vielen Menschen zerstört werden. Ob das die Betroffenen vom  Kampf um jeden Arbeitsplatz abhält? Oder lassen sich ausgerechnet die kampferprobten Opelaner den Schneid abkaufen? Schließen sie sich mit anderen Belegschaften zusammen? Zum Beispiel mit den in Sindelfingen um ihre Zukunft bangenden 6000 Daimler Beschäftigten? Und: Der nächste Automobilist wartet schon. Das Hoffen auf ein "Bekenntnis zur Region" ist in einem Wirtschaftssystem, in dem es um Profite und nicht um die Region, geschweige denn um die darin lebenden Menschen geht, trügerisch. "(...) Mehr als 4 Milliarden lässt der Daimler-Vorstand allein 2009 aus den Fabriken herausquetschen. Über 40% davon direkt aus den Kolleginnen und Kollegen. 2010 sollen es bis zu 5 Milliarden werden. (...)" schreibt die Betriebsgruppe "Alternative" in ihrer gleichnamigen Zeitung. Bislang hat - wenn überhaupt - ein Bekenntnis zum solidarischen Kampf um jeden Arbeitsplatz geholfen. Zumindest vorübergehend, für weitergehende Perspektiven ist eine grundlegene Umwälzung der Produktionsverhältnisse nötig.

Weltkulturerbe: Der Hauptbahnhof in Stuttgart soll laut SWR UNESCO-Weltkulturerbe werden. Sehr witzig. Welcher Teil eigentlich? Denn ein größerer Teil des Hauptbahnhofes und weitere umliegende Gebäude in Stuttgart werden durch das Projekt Stuttgart 21 abgerissen. Ob das die Betreiber der Abrißpläne wirklich stört? Erst vor einigen Tagen hat "Botschafter Stuttgart 21"  Wolfgang Drexler von der (berechtigt auf knapp 19 Prozent abgeglittenen) SPD verkündet, daß der Baubeginn Februar 2010 stattfinden soll. Dafür bekommt er auch innerhalb seines Wahlvereins ordentlich Haue. Leider zu wenig. Zu hoffen ist, daß sich der Protest gegen die Pläne weiter verstärkt. Nach dem Wahldesaster für die (alten) bürgerlichen Parteien bei der Kommunalwahl wurden vor kurzem "Montagsdemos" gegen das Projekt gestartet, 600 Menschen nahmen daran am vergangenen Montag teil.

Todesstoß: Ich dachte, die Krise ist vorüber? Und jetzt geht das in Japan schon wieder los? Wieso das denn?

Beissreflex: Kaum sind Flashmobs auch für Gewerkschaften erlaubt, maulen die eben zitierten üblichen Verdächtigen wieder herum. Ach so, das sind ja "Opfer" und nicht Täter: "Die Opfer - Politiker und Unternehmen etwa - werden davon derzeit noch oft überrumpelt: Sie haben den kreativ bis abstrusen Massenprotesten kaum etwas entgegenzusetzen." Wenn man nicht "Jurist, sondern Maschinenbauer" ist, sollte man dabei bleiben.

Repressionsschlag: Alle gestern von der spanischen Nationalpolizei und der berüchtigten Militärpolizei Guardia Civil verhafteten 34 Jugendliche befinden sich weiter in Incommunicado-Haft. Am Abend demonstrierten mehrere Tausend Menschen an verschiedenen Orten gegen die Verhaftungen. Berichte und Stellungnahmen unter anderem bei IndyMedia Linksunten und bei Info Baskenlandzu den Vorgängen und Hintergründen: "In der Nacht vom 23. Nov. 09 auf den 24. Nov. 09 führen 650 Beamte der Policia National und der Guardia Civil einen Monster-Repressionsschlag gegen die baskische Jugendbewegung aus. 35 Jugendliche wurden verhaftet, 92 Räumlichkeiten wie private Wohnungen, Herriko Tabenas (linke Bars und Restaurants), Jugendtreffs, Büros etc. wurden durchsucht und diverses Material beschlagnahmt. Den Verhafteten wird vorgeworfen Mitglieder der Jugendorganisation SEGI zu sein. Da davon ausgegangen werden muss, dass die Spanische Nationalpolizei und vor allem die postfaschistische Militärpolizei Guardia Civil Folterverhöre durchführt, um so weitere Personen festnehmen zu können, sind momentan hunderte Jugendliche untergetaucht.(...)"

Besetzung: Mittels Flashmob wurde in Wien in Zusammenhang mit den Bildungsprotesten das Parlament besetzt.

Messe: Am Freitag beginnt in Nürnberg die traditionelle Linke Literaturmesse, in diesem Jahr findet sie zum 14. Mal statt. Mehr als 40 Veranstaltungen erwarten die Besucherinnen und Besucher.

Preisverdächtig: Friedensnobelpreisträger Obama will bis zu 30'000 US-Soldaten nach Afghanistan schicken. Und: Die Tretminen will er auch weiterhin verwenden lassen.

Stuttgart: Neue Runde Porsche vs. Schirmer

Folgender Hinweis ist für uns selbstverständlich:

Der Solidaritätskreis gemaßregelter Porsche-Kollegen informiert:

Im Prozessmarathon des ungerechtfertigt gekündigten Vertrauenmannes Ulrich Schirmer gegen die Porsche AG, findet die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Börsenstrasse 6, 70174 Stuttgart am Donnerstag, den 24. September 2009, um 10:30 Uhr, im Saal 4, 8. OG statt.

Es geht dieses Mal um die bislang seitens der Fa. Porsche nicht aus bezahlten Son­derzahlungen 2006/2007, die sie dem Kollegen ungerechtfertigter­weise - laut erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Stuttgart - vorenthalten.

Im Kern geht die Auseinandersetzung darum, ob Firmen übertarifliche Sonderzahlungen zu Unrecht gekündigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorenthalten können, da diese nicht durch Tarifverträge geschützt sind.

Der Solidaritätskreis gemaßregelter Porsche-Kollegen bittet auch dieses Mal wieder um zahlreiche und solidarische Teilnahme an der Verhandlung!


Informationen zum Fall von Ulrich Schirmer und anderen bei LabourNet und beim Solidaritätskreis

Was mir heute wichtig erscheint #107

Mindestmaß: Wie angekündigt wird Strasbourg am 3. und 4. April von der Außenwelt abgeschnitten. Neben Sperrungen von Straßen, von der unter anderem die A5, die B 500, die B 28 und die B 36 in der Region Kehl/Baden-Baden betroffen sind, wird der Flugverkehr um sowie die TGV - und Orientexpress Verbindungen nach Strasbourg eingestellt.


Unangemeldet: Am 30.03.2009 demonstrierten in Freiburg knapp eine Woche vor dem 60. NATO-Gipfel in Strasbourg, Baden-Baden und Kehl über 2.000 Menschen unangemeldet und zum Teil vermummt gegen die NATO und für Versammlungsfreiheit.


Innovativ: Erneut zogen am Samstag Neonazis durch die oberfränkische Stadt Gräfenberg. Die Proteste der Bürger wurden jetzt erstmals durch eine bisher ungekannte Auflage der Behörden eingeschränkt: Den Gegendemonstranten wurde untersagt, Film- und Fotoaufnahmen von der Neonazi-Demo zu machen. Mehr bei redok.


Verbot:
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat am Dienstag die rechtsextreme "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) verboten.


Modern:
"Der Einsatz von Elektroschock-Pistolen bei der bayerischen Polizei hat sich nach Einschätzung des Innenministeriums bewährt. Mit dem Taser werden zwei Pfeile verschossen, die über Drähte mit der Waffe verbunden sind. 50.000 Volt jagen durch den Körper des Getroffenen. Weltweit sind mehr als 200 Menschen nach einem Taser-Einsatz gestorben." Bayern schwört auf 50.000 Volt-Pistolen


Heuchelmord:
Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der Conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte verantwortlich, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind. Twister zu einem Urteil, das einiges über die Kompetenz der mit dem Thema befassten Richter aussagt. Siehe auch: Der Geist des Internet oder: ein Heuchelmord


Unterschied: "Eine Frau bekommt in einem Bunker ein Kind und ist mit diesem Jahrzehnte eingesperrt. In Österreich ist das ein Skandal und heißt dann “das Drama von Amstetten–! In den Vereinigten Staaten ist es eine Komödie und heißt “Eve und der letzte Gentleman“" Ganz schön übel.


Wechselwirkung:
Die offizielle Arbeitslosigkeit im Südwesten hat im März den höchsten Stand seit fast zwei Jahren erreicht. Porsche hat im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2008/09 sein Vorsteuerergebnis dank der Beteiligung an VW mehr als vervierfacht und damit erneut mehr Gewinn als Umsatz gemacht.


Häufung: Gestern kam es zu mehreren Handtuchwürfen, die Nachahmer suchen: Mehdorn, Wagoner, Marnette ...

Höhepunkt und Abschluß im Prozessmarathon Ulrich Schirmer vs. Porsche AG?

Am 19. Februar 2009 um 11:15 Uhr findet vor dem Arbeitsgericht Stuttgart / Johannesstraße 86 / 70176 Stuttgart / Saal 007 die Verhandlung über die 5. Kettenkündigung des IGM-Vertrauensmannes Ulrich Schirmer statt.

Erreicht Porsche auch dieses Mal keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wird dies nach Aussage der Porsche-Anwälte vom 04. Februar 2009 der letzte Prozesstermin in dem nun über 6 Jahre andauernden Prozessmarathon vor den Arbeitsgerichten Deutschlands sein.

Begründung: Porsche wird die Androhung einer Haftstrafe gegen den Vorstandsvorsitzenden Dr. Wendelin Wiedeking nicht zulassen, wenn Ulrich Schirmer weiterbeschäftigt werden muss.

Der Solidaritätskreis gemaßregelter Porsche-Kollegen ruft auch dieses Mal wieder zu einer regen Beteioligung an diesem Prozesstermin auf. Die Teilnahme einer breiten Öffentlichkeit an den zahlreichen Gerichtsterminen hat sich in der Vergangenheit als ein wertvoller Trumpf herausgestellt.

Via StattWeb

Informationen zum Fall von Ulrich Schirmer und anderen bei LabourNet und beim Solidaritätskreis

Ulrich Schirmer vs. Porsche: Neue Termine

Der Solidaritätskreis gemaßregelter Porsche - Kollegen informiert :

Im Prozessmarathon des ungerechtfertigt gekündigten Vertraunsmannes Ulrich Schirmer gegen die Porsche AG haben sich zwei neue Verhandlungstermine ergeben:

- der für Dienstag, den 23. September 2008 vorgesehene Gütetermin zur fünften Kündigung wurde vorschoben auf Dienstag, den 07.Oktober 2008 um 11:20 Uhr im Saal 007 / Hochpaterre. Wie gesagt: diese 5. Kündigung ist genauso haltlos wie die vorausgegangenen vier. Die sich wiederholenden Kündigungsvorwürfe wurden im Kern längst durch das Bundesarbeitsgericht entschieden.

- der Verhandlungstermin für die von seiten des Kollegen eingeforderten Sonderzahlungen der Firma Porsche für die Jahre 2006 und 2007 wurde nun festgelegt auf Mittwoch den 4. Februar 2009 um 08:30 Uhr im Saal 020 / Hochpaterre. Der im Gütetermin vorgeschlagene Vergleich auf ein Drittel der geforderten Summe wurde von dem Kollegen abgelehnt.
Im Kern geht die Auseinandersetzung darum, ob Firmen übertarifliche Sonderzahlungen zu Unrecht gekündigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorenthalten können, da diese nicht durch Tarifverträge geschützt sind.
Mit der Auseinandersetzung um diese Frage wird die nun schon seit 2002 andauernde Auseinandersetzung des Kollegen mit der Porsche AG noch einmal politisch aufgewertet.

Verhandlungsort ist jeweils das Arbeitsgericht Stuttgart / Johannesstraße 86 in 70176 Stuttgart.

Der Solikreis gemaßregelter Porsche-Kollegen bittet auch diesmal wieder um zahlreiche und solidarische Teilnahme an den Verhandlungen!

Fortsetzung Prozessmarathon Ulrich Schirmer vs. Porsche

Der Solidaritätskreis gemaßregelter Porsche-Kollegen informiert:

Im September 2008 finden erneut 2 Verhandlungstermine im Prozessmarathon des ungerechtfertigt gekündigten Vertrauensmannes Ulrich Schirmer gegen die Porsche AG statt. Verhandelt wird jeweils vor dem Arbeitsgericht Stuttgart / Johannesstraße 86 / 70176 Stuttgart am:

- Freitag, den 5. September 2008 um 08:40 Uhr im Saal 020 / Hochpaterre die Forderung des Kollegen nach den Ihm zustehenden Entgelt für die Sonderzahlungen der Firma Porsche für die Jahre 2006 und 2007. Obwohl nach den letzten rechtskräftigen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen das Arbeitsverhältnis des Kollegen auf jeden Fall bis zum 31. März 2008 bestanden hat, weigert sich Porsche nun, den zustehenden Lohn vollständig zu zahlen.

- Dienstag, den 23. September 2008 um 14:40 Uhr im Saal 007 / Hochpaterre die fünfte Kündigung im Gütetermin. Diese Kündigung ist genauso haltlos wie die vorausgeangenen und rechtskräftig zurückgewiesenen vier vorangegangenen Kündigungen.
Denn Porsche erhebt immer wieder die gleichen Kündigungsvorwürfe. Es geht ganz offensichtlich nur darum, den Kollegen aus dem Betrieb fernzuhalten!

Der Solidaritätskreis fordert erneut:
- unverzügliche Rücknahme der 5. Kündigung !
- Weiterbeschäftigung des kollegen zu unveränderten Bedingungen!

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen fordern wir auch diesmal zur solidarischen Teilnahme an den Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht auf.
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