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Buchvorstellung: Stuttgarter NS-Täter. Vom Mitläufer bis zum Massenmörder

Hermann G. Abmayr und Karl-Horst Marquart stellen das Buch "Stuttgarter NS-Täter" vor

Donnerstag, 28.01.2010, 20.00 Uhr

Stuttgart | Infoladen-Ost (Falken-Büro), Wagenburgstr. 77

Die Liste der NS-Täter mit Stuttgart-Bezug ist lang. Mit Ausnahme von Ferdinand Porsche sind fast alle in diesem Buch vorgestellten Männer nahezu unbekannt. Es sind Richter, Ärzte, Unternehmer, Gemeinderäte, Gestapo-Leute, KZ-Aufseher oder Denunzianten. Viele von ihnen waren nicht nur lokal bedeutsam, sondern auch reichsweit oder in den von Deutschland besetzten Gebieten.

Herausgeber Hermann Abmayr stellt das Buch vor. Karl-Horst Marquart, Arzt am Gesundheitsamt in Stuttgart und Mitglied des Arbeitskreises zur Erforschung der nationalsozialistischen “Euthanasie– und Zwangssterilisation, stellt den Fall Karl Lempp dar, verantwortlich für Zwangssterilisierungen und “Kindereuthanasie–.

Zu Anfang zeigen wir den Dokumentarfilm “Spur der Erinnerung–. Der 30-minütige Film dokumentiert die großartige Bürgeraktion vom Oktober 2009, die mit zehntausenden Leuten eine 70 km lange “Spur der Erinnerung– von Grafeneck nach Stuttgart zog als Gedenken an die Ermordung zehntausender behinderter Menschen im Nationalsozialismus.

Gemeinsame Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung BW und des Infoladen Stuttgart-Ost

Siehe auch:

Verhandlung zum Buch "Stuttgarter NS - Täter" geplatzt

Die für heute angesetzte mündliche Verhandlung zum Buch "Stuttgarter NS - Täter" ist kurzfristig abgesagt worden. Grund ist der Rückzug des Antrags auf einstweilige Verfügung durch den Kläger, des Stuttgarter Rechtsanwaltes Volker Lemp. Dieser geht juristisch wegen des Kapitels über seinen Großvater Karl Lempp gegen den Autor, Arzt und NS-Forscher Karl-Horst Marquart sowie dessen Verleger, Hermann G. Abmayr vor.

Karl Lempp, ehemaliger Leiter des Städtischen Kinderheims sowie des Städtischen Gesundheitsamtes war laut Darstellung des Buches als leitender städtischer Beamter an Zwangsterilisierungen und an Kindereuthanasie beteiligt. Sein Enkel wollte mittels Unterlassungsklage erzwingen, die Verbreitung des Buches "sofort und so lange einzustellen, bis die Seiten, die Herrn Dr. Karl Lempp betreffen, aus dem Buch entfernt oder unkenntlich gemacht worden sind, einschließlich der Namensnennung auf der rückwärtigen Umschlagseite und im Inhaltsverzeichnis". Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde beantragt, dem Verleger und dem Autor ein Ordnungsgeld bis zu je 250.000,00 € bzw. Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anzudrohen.

Der für die heutige Verhandlung vorhergesehene Raum 155 des Stuttgarter war mit weit über 100 Teilnehmern völlig überfüllt. Auf dem Gang vor dem Saal drängten sich dutzende weitere Interessierte, darunter eine Schulklasse. Vertreter des Arbeitskreis „Euthanasie“, der Stolperstein-Initiativen, von den AnStiftern, des Schmetterling Verlages sowie Herausgeber und Autoren informierten die Anwesenden im Gerichtssaal kurz über die Ereignisse.

Mit "gemischten Gefühlen" wurde die geplatzte Verhandlung von den Vertretern der Initativen aufgenommen. Auch wenn damit vorerst der Druck und auch die wirtschaftlichen Folgen von Verlag und Herausgeber genommen sein dürfte, bliebe damit doch die Stuttgarter "Kultur des Wegschauens" vorerst unangetastet. "Bei einer Verhandlung wären die Vertreter der Stadt zu einer Stellungnahme gezwungen worden", so einer der Vertreter. Schließlich schlummern in den Archiven der Stadt meterweise Akten über die an den Verbrechen während des Faschismus Beteiligten, die noch immer nicht aufgearbeitet wurden. Das unterstreicht die Notwendigkeit eines Dokumentationszentrums, das nach den Vorstellungen der Initiative Gedenkort Hotel Silber in der ehemaligen GeStaPo Zentrale eingerichtet werden soll. Aktuell ist das ehemalige Hotel jedoch vom Abriß bedroht.

Volker Lempp erhielt gestern abend durch die Anwälte der Beklagten umfangreiche Post. Mit der 12 seitigen Erwiderung und der ergänzenden 15 seitigen Anlage belegen die Verteidiger, dass "(...) Dr. Lempp federführend in das Zwangssterilisationsverfahren im hiesigen Raum involviert war (...)". Zugleich wird klargestellt, dass die Faschisten die Euthanasie und die darin verstrickten verantwortlichen Personen naturgemäß "diskret" behandelten, wie auch die Abläufe der Geheimhaltung unterlagen. So ist "bekannt, daß Ärzte nur in Zusammenhang mit einschlägigen Euthanasiefällen Zugang zum Kriminaltechnischen Institut des Reichssicherungshauptamtest hatten" und dass die in den historischen Dokumenten geäußerten Bezeichnungen ""Behandlung" in Wahrheit "Tötung durch Verabreichung einer Überdosis von Tabletten oder Spritzen bedeutet." Betraut mit der Besorgung des in der Euthanasie bevorzugt verwendeten Medikamentes "Luminal" war die Assistentin Lempps, Dr. Schütte.  Sie und der "an höchster Stelle angesiedelte Medizinalbeamte" Prof. Dr. Eugen Stähle, der das Euthanasieprogramm in Baden - Württemberg organisierte und sich "mithin in der Rolle des Vorgesetzten von Dr. Lempp" befand, waren auch die "Entlastungszeugen" für Dr. Lempp während dessen Entnazifizierungsprozesses. In diesem Geflecht aus gegenseitigem Schutz und Verschweigen der Wahrheit wird deutlich, warum in der so genannten "Entnazifizierung" Dr. Karl Lempp lediglich als "Mitläufer" charakterisiert und lediglich zur Zahlung eines "Sühnebeitrages" von 2000 Mark verurteilt und danach nie wieder angeklagt wurde. Für Volker Lempp war das Urteil in dem Spruchkammerverfahren von 1947 jedoch entscheidend. Er forderte in seiner Klage den "postmortalen Persönlichkeitsschutz" seines Großvaters.

Ob die Erwiderung für Volker Lempp ausschlagggebend war, den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückzuziehen konnte heute nicht geklärt werden - von seiner Seite gab es zumindest im Gerichtssaal keine Verlautbarung. Auch sonst enthielt sich der Anwalt, der laut –Stuttgarter Nachrichten– vom 30.11.09 wegen des Buches für seine Familie befürchtet,  “darauf angesprochen oder geschnitten zu werden–, öffentlichen Diskussionen, die ihm mehrfach angeboten wurden. Ob er die Geister, die er rief so wieder los wird?

In der Hauptsache wolle er jedoch an der Klage festhalten, so die Beklagten. Der Schmetterling Verlag will jetzt überprüfen, ob der Vertrieb an den Handel wieder aufgenommen werden kann, aber auch, ob Schadensersatz gefordert wird. Bis zur Klärung kann das 383 seitige Buch mit 48 Schwarz-Weiß-Abbildungen beim Verlag Hermann G. Abmayr zum Preis von 19,80 € bestellt werden. Am 12.12. wird um 15:30 h im Kino Atelier der Film „Spur der Erinnerung“ gezeigt. Dabei gibt es auch die Gelegenheit über den Fall des "Täterbuchs" zu sprechen.

Siehe auch:

Zu Gast bei Freunden sieht für mich irgendwie anders aus...

"Ich bedauere zutiefst, das es mir nicht vergönnt war, das Leben des Herrn Jallow zu retten."


Wem dieses Zitat des Tages bei blackmask nicht reicht, kann sich bei "junge Welt" den Rest holen.

IndyMedia Bericht mit zahlreichen Verweisen.

Gefesselt verbrannt

Zum heute beginnenden Prozess in Dessau gegen gegen zwei Beamte im Zusammenhang mit dem Todesfall von Oury Jalloh berichtet die "junge Welt":
Dessau: Zwei Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in Polizeigewahrsam wird heute der Prozeß gegen zwei Beamte eröffnet
Maja Schuster

Der 21jährige Asylbewerber Oury Jalloh aus Sierra Leone verbrannte am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle –“ gefesselt an Händen und Füßen. Erst am heutigen Dienstag, mehr als zwei Jahre später, beginnt vor dem Landgericht der sachsen-anhaltinischen Stadt der Prozeß, in dem sich die beiden an jenem Tag diensthabenden Polizisten verantworten müssen. Andreas S. und Hans-Ulrich M. werden beschuldigt, durch unterlassene Hilfeleistung den Tod des Asylbewerbers verursacht zu haben.

Wie kam es dazu? In Dessau hatte eine Frau die Polizei gerufen, weil sie sich auf der Straße von einem Dunkelhäutigen belästigt fühlte. Die Beamten wollten die Personalien des jungen Mannes feststellen. Als er sich wehrte, nahmen sie den offensichtlich Angetrunkenen mit auf das Revier, wo er durchsucht wurde. Ein Arzt stellte einen Alkoholgehalt von fast drei Promille fest. Die Beamten brachten Jalloh in eine komplett geflieste und lediglich mit einer feuerfesten Matratze ausgestattete Ausnüchterungszelle. Dort wurde Oury Jalloh »fixiert«, d.h. gefesselt an Händen und Füßen sowie festgebunden an Haken, die sich knapp über der Matratze an der Wand befanden.

Einige Stunden später hörte Dienstgruppenleiter Andreas S. über die Gegensprechanlage lautes Rufen, Schreien, Brüllen und metallische Rasselgeräusche, so geht es aus der Anklageschrift hervor. Er drehte die Anlage leiser, da er gerade telefonierte. Seine Kollegin drehte die Gegensprechanlage wieder lauter und wies ihn auf die Geräusche hin. Als der Rauchmelder der Zelle Alarm gab, stellte er auch dieses Signal ab. Der Rauchmelder sprang noch mehrere Male an. Als S. später in Begleitung eines Kollegen versuchte, die Zellentür zu öffnen, kam ihm eine Rauchwolke entgegen. Erst jetzt wurde die Feuerwehr gerufen –“ Jalloh war aber bereits tot.

Die Staatsanwaltschaft schließt nicht aus, daß Jalloh sich selbst angezündet hat –“ möglicherweise mit einem Feuerzeug, das entweder bei der Durchsuchung übersehen wurde oder sich in der Zelle befand. Gegen diese Annahme spricht unter anderem die Aussage der Reinigungskraft, die am Morgen des 7. Januar 2005 die Zelle reinigte und aussagte, die Matratze sei weder beschädigt gewesen, noch habe sich irgendein Gegenstand außer der Matratze in der Zelle befunden. Auf Antrag der beiden Anwälte der Familie Jalloh gab es eine zweite Obduktion des Leichnams. Die ergab im Gegensatz zur ersten Untersuchung, daß sein Nasenbein gebrochen war. In der Anklageschrift taucht diese neue Erkenntnis jedoch nicht auf.

Der Dienstgruppenleiter wurde inzwischen nach Wittenberg versetzt. Einige Jahre zuvor hatte er sich schon einmal wegen eines Todesfalls im Dessauer Polizeirevier veantworten müssen. In derselben Zelle, in der auch Jalloh ums Leben kam, war der 36jährige Obdachlose Mario Bichtermann gestorben. Die Obduktion seiner Leiche ergab, daß er innere Verletzungen und einen Schädeldachbruch hatte.

Aufruf zur Beobachtung des Oury Jalloh Prozesses

Am 27. –“ 30. März und am 19. –“ 20. April findet in Dessau der Prozess gegen zwei Polizeibeamte, die in Zusammenhang mit dem Tod von Oury Jalloh angeklagt wurden, statt.

'april-2006 060' von azadi
Demo in Dessau 1. April 2006 - In Erinnerung an Oury Jalloh, verbrannt in einer Dessauer Polizeizelle


Die “Initiative in Gedenken an Oury Jalloh” sowie “The Voice Refugee Forum”
und die Initiative "Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen" rufen zur Teilnahme am Prozess auf.

Die internationale Prozessbeobachtungsgruppe wird am 30.3. auf einer Veranstaltung zum Prozess berichten.

Zum Prozessaufruf

"Link-Verantwortung" - Urteil gegen Internet-Buchhändlerin bestätigt

Am 14. Februar 2007 um 13.30 Uhr fand vor dem Landgericht Nürnberg ein Prozess gegen die rechtsextreme Buchhändlerin Anke Herrmann statt. Als Betreiberin der Versandbuchhandlung „Andromeda“ hat Anke Herrmann über einen längeren Zeitraum neben esoterischen Büchern eine größere Zahl von Schriften vertrieben, in denen der Holocaust geleugnet, der Nationalsozialismus verherrlicht und antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Thesen propagiert wurden.

Wir berichteten am 9.Februar, auf redok erschien heute der Bericht zum Prozess und zum Urteil:

Nürnberg / Eckental-Ebach. Die ehemalige Betreiberin des Andromeda - Buchversandes im bayerischen Eckental-Ebach ist auch in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Die Berufungskammer am Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte die Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

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Prozess gegen Holocaustleugnerin in Nürnberg

Am 14. Februar 2007 um 13.30 Uhr findet vor dem Landgericht Nürnberg ein Prozess gegen die rechtsextreme Buchhändlerin Anke Herrmann statt. Als Betreiberin der Versandbuchhandlung „Andromeda“ hat Anke Herrmann über einen längeren Zeitraum neben esoterischen Büchern eine größere Zahl von Schriften vertrieben, in denen der Holocaust geleugnet, der Nationalsozialismus verherrlicht und antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Thesen propagiert wurden.

Aufgrund eines Verweises zu einem volksverhetzenden Text wurde Frau Herrmann im November 2006 vom Amtsgericht Erlangen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen verurteilt - weitere, teils wesentlich schwerwiegenderen Volksverhetzungsdelikte waren zuvor von der Staatsanwaltschaft trotz klarer Faktenlage nicht zur Anklage gebracht worden. Da die Angeklagte gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, wird der Fall am 14. Februar 2007 vor dem Landgericht Nürnberg neu verhandelt.

Bei den beiden Verhandlungsterminen vor dem Amtsgericht Erlangen befanden sich fast ausschließlich Neonazis als Zuhörer im Saal, die die Verhandlung als Bühne für die Propagierung ihrer rechtsextremen Gesinnung nutzten und mit Pöbeleien und Beschimpfungen gegen einen Belastungszeugen hetzten. Auch für die anstehende Verhandlung ist im Vorfeld auf Neonazi-Websites breit mobilisiert worden. Daher ist es wichtig, dass der Zuschauerraum nicht den Neonazis überlassen bleibt, sondern möglichst viele Prozessbeobachter ein zivilgesellschaftliches Zeichen gegen rechtsextreme Gesinnung zeigen!

Der Prozess findet statt im Landgericht Nürnberg-Fürth, Justizgebäude Fürther Straße 110, Saal 619 E. Die Verhandlung ist öffentlich.

Siehe auch: redok

IndyMedia

Solidarität macht stark

Berufsverbote gibt es nicht nur für Lehrer, wie Michael Csaszkóczy : Nachdem der Ulmer Busfahrer Joachim Struzyna erfolgreich vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung klagte (Siehe unsere Berichte) wurde er bisher nicht weiterbeschäftigt, da die RBA in Revision ging. Diese Revisionsverhandlung findet am 8.2.2007 vor dem LAG in München statt. Dazu wünschen wir Joachim Struzyna viel Erfolg und veröffentlichen hier die folgende Presseerklärung, die uns heute erreichte:

Joachim Struzyna beim Ostermarsch 2006 in Ulm
Am 8.2.2007 wird vor dem Landesarbeitsgericht München der politsche Prozess gegen die Kündigung des Busfahrers Joachim Struzyna fortgesetzt. Im ersten Prozess beim Arbeitsgericht Neu-Ulm hatte der Arbeitsrichter die von der Geschäftsleitung der RBA vorgebrachten Kündigungsgründe als ungerechtfertigt für eine Entlassung qualifiziert. Das Arbeitsgericht urteilte: die Kündigung ist unwirksam.

Joachim Struzyna wurde trotzdem nicht weiterbeschäftigt, sondern die RBA ging in die Revision vor das Landesarbeitsgericht München. Die Gründe sind substanzlos und vorgeschoben. Tatsächlich geht es um die Wahl eines Betriebsrats vor Ort, in der RBA Niederlassung Neu-Ulm - die die Belegschaft und mit ihnen selbstverständlich auch Kollege Struzyna, vorbereiteten. Es geht aber auch um die Kritik an den Privatisierungsplänen des ÖPNV, speziell der SWU Verkehr, die peu a peu vorangetrieben wird. Joachim ist, wie viele Bürger deshalb dagegen, weil Privatisierung für die Beschäftigten immer Lohnabbau und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und für die Fahrgäste Qualitätseinbußen bei der Personenbeförderung und Fahrpreiserhöhungen bedeutet.

Jetzt soll auch noch die Entwicklung einer breiten örtlichen und bundesweiten Solidarität als Kündigungsgrund herhalten. Die 42 Teilnehmer auf dem 1.Landesarbeitsgerichtsprozess am 7.Dezember 2006 mussten erfahren, dass die RBA die 1800 Solidaritätsunterschriften, Protestpostkarten, Flugblätter und Aktivitäten des Solidaritätskreises. Die Reaktion muss sich RBA selbst zuschreiben, hätte sie Joachim Struzyna nicht entlassen, gäbe es keine solche Reaktion. In einer Presseerklärung des Solidaritätskreises vom 22.Januar 2007 heißt es:

"Die RBA stellt mit der Berufungsbegründung zusätzlich den Antrag, das LAG München möge das Arbeitsverhältnis auflösen. Die Begründung hierfür ist die Tatsache, dass diese Kündigung von vielen Fahrgästen und Teilen der Bevölkerung auf Unwillen stößt und auch der Zusammenhang mit der schleichenden Privatisierung des öffentlichen Nahverkehrs gesehen wird. Durch die Öffentlichkeitsarbeit des Solidaritätskreises haben diese Leute die Möglichkeit erhalten, diesen Unmut auch zu äußern. Und dass es einen Zusammenhang zwischen Gründung einer Schwaben Mobil und der Kündigung von Herr Struzyna gibt belegt die Tatsache, dass zwei maßgebliche Mitglieder der Geschäftsleitung der RBA Augsburg inzwischen Mitglieder der Geschäftsleitung der Schwaben Mobil GmbH sind."

Es geht in dem Prozess um mehr als nur um eine Kündigung: Hier wird auch um die Meinungsfreiheit verhandelt!

Das nächste Treffen des Solidaritätskreises ist der 8.Februar 2007 um 19.30 Uhr in dn Räumen der A.J.K. eV. in der Bleichstrasse 9, in Ulm. Zum Prozesstermin in München am 8.Februar 2007 fährt ein Bus. Abfahrt um 8.15 Uhr am Ulmer Busbahnhof, Fahrpreis gegen Spende.

Weitere Informationen bei der MLPD Ulm.

Berlin: Prozess gegen verurteilten Holocaustleugner am 20.2.2007 in Berlin

Am 20. Februar 2007 findet im Amtsgericht Tiergarten (Gerichtsgebäude Turmstraße 91, Moabit) ein Prozess wegen Volksverhetzung gegen Klaus Krusche statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in den Jahren 2005 und 2006 auf seiner Website wiederholt den Holocaust geleugnet und gegen Ausländer und Juden gehetzt zu haben. Im November 2005 und im Mai 2006 wurde Krusche wegen Volksverhetzung bereits zweimal zu Geldstrafen verurteilt, beide Urteile wurden in einer Revisionsverhandlung vom Landgericht Berlin bestätigt. Neben dem aktuellen Verfahren sind derzeit noch weitere Verfahren gegen Krusche anhängig, in denen er laut Staatsanwaltschaft "eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe" zu erwarten hat.

Bei den ersten beiden Verhandlungen gegen Krusche wurde von anwesenden Faschisten Stimmung gegen den Belastungszeugen gemacht, der wegen seiner Aussagen seit Monaten bedroht wird. Dieser Zeuge wird auch am 20. Februar aussagen müssen. Daher ist es wichtig, dass möglichst viele AntifaschistInnen zu der Verhandlung kommen.

Der Prozess findet statt am 20. Februar 2007, 14.00 Uhr, Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, Gebäude B, Raum B136 (Eingang über Wilsnacker Straße 4).

Nazis dürfen nicht die Lufthoheit im Gericht erhalten! Menschen, die sich gegen Nazis wehren, muss der Rücken gestärkt werden!!

Siehe auch redok

Quelle: cl.politik.antifa,fido.ger.antifa, IndyMedia

Panasonic: Gerichtstermin 9.1.2007

Laut Panasonic Betriebsrat finden am 9.1. ab 9:00 Uhr beim Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstr. 86 weitere Gerichtstermine über die Klagen der Kollegen statt.

Die Panasonic Kollegen und Unterstützer treffen um 8:00 Uhr beim Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstr. 86

Um 12.30 ist eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude geplant. Ein weiterer Tag mit Gerichtsterminen ist der 16.1.2007


Bilderserie:Geschichte des Werkes - Aktionstag 15.6.2006

Spendenkonto zur Unterstützung der Kollegen: Volksbank Esslingen eG, Peter Jauernig Soli Kreis Panasonic, Konto Nr.: 222717009, BLZ: 61190110.

Links zu weiteren Berichte und Fotoreportagen über den Kampf der Panasonic Kollegen.

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