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Jagd auf Verfassungsfeinde · Der Radikalenerlass und seine Opfer

"Ob angehende Lehrer oder Postboten, viele junge Leute hat der Verfassungsschutz in den 70er- und 80er-Jahren politisch durchleuchtet. Grundlage: der sogenannte Radikalenerlass; er hat die Jagd auf Verfassungsfeinde ausgelöst. Die Opfer fühlten sich in ihrem Recht auf Meinungsfreiheit angegriffen, sprachen von Berufsverboten. Auch Winfried Kretschmann, heute Ministerpräsident von Baden-Württemberg, war betroffen.

Alle Parteien wollten den Staatsdienst damals vor der rebellischen Jugend und der "Gefahr aus dem Osten" schützen. Auch der damalige Bundeskanzler Willy Brandt. Rückblickend bewertete er den Beschluss als großen Fehler. Doch bis heute zeigt die Politik kaum Interesse an der Aufarbeitung. Gleichzeitig ist die Verteidigung unserer Demokratie aktueller denn je." (ARD.de)

Der Film von Hermann G. Abmayr ist in der ARD Mediathek zu sehen.

Aufruf von Betroffenen des „Radikalenerlasses“ an die Politik: „Beenden Sie die Berufsverbotepolitik endlich offiziell!"

Demonstration gegen Berufsverbote 27.01.2007
Start einer bundesweiten Unterschriftensammlung in Vorbereitung des 50. Jahrestages im Januar 2022

Aktuell fällt im Zusammenhang mit den Einschränkungen im Rahmen der derzeitigen Covid-19-Maßnahmen der Begriff des Berufsverbots. Und in der Tat ist es für Hunderttausende Menschen derzeit eine große Belastung,

dass sie in ihrem Beruf nicht arbeiten können. Das sorgt für Unsicherheit und Existenzängste, selbst wenn es staatliche Unterstützungsmaßnahmen gibt - die aber nicht alle erhalten und die hinten und vorne nicht ausreichen.

Die Berufsverbote der 70er und 80er Jahre für Tausende Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiteten oder sich dafür bewarben, hatten einen völlig anderen Hintergrund.

Der Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 von Kanzler Willy Brandt (den Brandt später selbst als seinen größten politischen Irrtum bezeichnete) und den Ministerpräsidenten der westdeutschen Bundesländer hatte schwere Folgen für die Betroffenen: Viele verloren ihre Arbeit oder wurden gar nicht erst eingestellt, allein deshalb, weil sie sich beispielsweise gegen Notstandsgesetze, gegen den Krieg in Vietnam oder das Wiedererstarken alter Nazis engagiert und damit ihre im Grundgesetz garantierten Grundrechte wahrgenommen haben.

Nie wurde den Betroffenen eine konkrete Dienstpflichtverletzung vorgeworfen, sondern es ging meist um die Mitgliedschaft in legalen linken Parteien und Organisationen, oder um Kandidaturen für Parlamente.

Eine besonders üble Rolle dabei spielte der sogenannte Verfassungsschutz, der alle, die auch nur nach fortschrittlichen Einstellungen rochen, ausschnüffelte und die so gesammelten „Erkenntnisse“ an die Dienststellen weiterleitete. Dort saßen dann Beamtinnen und Beamte, die mit einem obrigkeitsstaatlichen Weltbild für Entlassungen und Nichteinstellungen sorgten. Die Hoffnung vieler damals Betroffener vor Gericht Recht zu bekommen, wurde nicht selten deshalb enttäuscht, weil an den Richtertischen Menschen saßen, die ihren ersten Amtseid auf Hitler geleistet hatten; Willi Geiger, ehemals Nazistaatsanwalt, war 26 Jahre lang Bundesverfassungsrichter.

Finanzielle Hilfen vom Staat erhielten die vom Berufsverbot Betroffenen nicht; sogar um Arbeitslosenunterstützung mussten sie kämpfen. Für viele sind die Folgen bis heute gravierend. Viele sind gesundheitlich angeschlagen und die Pensionen oder Renten sind mehr als bescheiden.

Eine große Solidaritätsbewegung in Deutschland und in ganz Europa führte nach 1972 dazu, dass viele ehemalige Betroffene schließlich doch noch oder wieder eingestellt wurden. In einigen Bundesländern wurde der Radikalenerlass ganz abgeschafft, in den meisten nicht mehr angewendet.

Aber wirklich aufgearbeitet ist dieses dunkle Kapitel der bundesrepublikanischen Geschichte bis heute nicht.

Deshalb werden Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet einen Aufruf verbreiten, der bereits von zahlreichen Erstunterzeichner*innen aus Gewerkschaften, Politik und Kultur unterstützt wird.

Darin heißt es:

„Es ist an der Zeit,

- den Radikalen-Erlass generell und bundesweit offiziell aufzuheben,

- alle Betroffenen vollumfänglich inhaltlich zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen,

- die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.“

„Wir planen, diese Unterschriftensammlung das ganze Jahr hindurch fortzuführen,“ so der Sprecher der Initiative, Klaus Lipps aus Baden-Baden, der als Lehrer selbst jahrelang und schließlich erfolgreich gegen sein Berufsverbot kämpfte. „Wir werden mit zahlreichen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet auf das Unrecht von damals, das bis heute fortwirkt, aufmerksam machen. Und wenn es im Januar 2022 eine neue Bundesregierung gibt, hoffen wir, dass diese sich an dieses Thema wagt und endlich zu einem guten Ende bringt. Das gilt insbesondere für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, die eine Aufarbeitung des Radikalen-Erlasses bis heute verweigern bzw. ihn in abgewandelter Form weiter verwenden.“

Quelle: Pressemitteilung

Was mir heute wichtig erscheint #309

Koordinierung: Auf der antikapitalistischen M31-Demonstration am 31. März in Frankfurt am Main kam es zu heftiger Repression und Massenfest-nahmen. Die Polizei hat allen Festgenommenen und Eingekesselten angedroht, Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Hierzu wurde eine 25-köpfige Sonderkommission gebildet. Die Rote Hilfe Frankfurt und der der Ermittlungssausschuss Frankfurt bitten alle Betroffenen, sich zu melden um die Antirepressions- und Solidaritäts-Arbeit zu koordinieren. Aufruf | Meldet euch! | Anwälte | Keine Aussage! | Rechtshilfe & Beratung | PGP-Schlüssel.

Illegal: Die von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms »TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN» geforderde »Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung«, die sog. Extremismusklausel oder Demokratieerklärung, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 25.4.2012 (Az. 1 K 1755/11). Siehe auch die gemeinsame Erklärung von AKuBiZ e.V. / Amadeu Antonio Stiftung / BAGD / BAGKR (Via Woschod.de)

Aufrecht: Der Iserlohner Ulrich Wockelmann, Vorstandsmitglied des Erwerbslosenvereins aufRECHT e.V., ist vom Amtsgericht Iserlohn zu einer Geldstrafe von 800 € verurteilt worden. Ihm wurde üble Nachrede und falsche Verdächtigung gegenüber Mitarbeitern des Jobcenters Märkischer Kreis durch zwei von ihm gestellte Strafanzeigen vorgeworfen. Der Tacheles e.V. ruft auf zu Spenden für Ulrich Wockelmann auf das Tacheles Konto: 965376, Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ: 330 500 00, Verwendungszweck: Wockelmann. Bei Nennung von Adressen werden Spendenquittungen automatisch übersandt. Mehr dazu unter: www.aufrechtev.de und www.beispielklagen.de , sowie http://tinyurl.com/cqjzy7j und http://tinyurl.com/d9uxhwy

Duckmaus: Zur Zeit finden diverse Aktivitäten anlässlich des 40 jährigen "Jubiläums" der Berufsverbote auf Grundlage des sog. "Radikalenerlasses" statt. Ministerpräsident Kretschmann wurde bei der baden-württembergischen Landesdelegiertenversammlung der GEW mit der "Duckmaus" geehrt. Es geht dabei unter anderem darum, endlich die Opfer der Berufsverbote zu rehabilitieren. Fotos dazu sind jetzt auf einer Sonderseite versammelt.

Erinnerung: Im Rahmen der Proteste gegen den Aufmarsch der Neonazigruppe Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland, am 1.Mai 2012 in Wittstock, gedenkt der Verein Opferperspektive Kajrat Batesov. Vor zehn Jahren, am 4. Mai 2002, wurde der Russlanddeutsche Kajrat Batesov nach einem Diskobesuch zusammen mit einem Freund von mehreren Männern angegriffen. Die Angreifer wollten nach eigenen Angaben so »ihr Revier« gegen »Fremde« und „Russen“ verteidigen. Einer der Täter schleuderte einen schweren Feldstein auf den am Boden liegenden Kajrat. Am 23. Mai 2002 starb der 24-Jährige aufgrund der schweren Verletzungen. Nach wie vor ist der Kampf gegen rechtes Gedankengut und rechte Schläger auf den Straßen nicht gewonnen. Weiterhin besteht die Gefahr wegen der Hautfarbe, wegen des Aussehens, der kulturellen Zuordnung oder politischen Einstellung angegriffen zu werden. Seit 1990 starben 27 Menschen durch die Gewalt von Neonazis in Brandenburg, zuletzt 2008 Bernd Köhler in Templin. Die Gedenkrede für Kajrat Batesov wird am Ehrenmal für die Opfer des Faschismus im Friedrich-Ebert-Park gehalten. Mehr Informationen.

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick über die Entwicklung in Lateinamerika.

Film- und Diskussionsabend: 40 Jahre nach dem Radikalenerlass

Als der Staat rot sah...
Ein Film- und Diskussionsabend 40 Jahre nach dem Radikalenerlass

Dienstag, 17. April 2012, 19 Uhr

Württembergischer Kunstverein, Glastrakt
Schlossplatz 2 (Eingang Stauffenbergstrasse)
70173 Stuttgart

Der Kalte Krieg dominiert das politische Klima der Bundesrepublik in den Nachkriegsjahrzehnten. Die Kommunistische Partei Deutschlands wird im Jahr 1956 verboten einmalig in den westeuroäischen Staaten.

Infolge des Radikalenerlasses im Jahr 1972 durchleuchtet der Verfassungsschutz 3,5 Millionen Bewerber für den Öffentlichen Dienst, vor allem Lehrerinnen und Lehrer. 1.250 werden nicht in den Staatsdienst übernommen. Auch dem heutigen Grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann drohte ein Berufsverbot.

Viele Menschen kritisierten damals die Berufsverbote, auch Künstler wie Alfred Hrdlicka und KRH Sonderborg, die an der Stuttgarter Kunstakademie unterrichtet haben.

Als der Staat rot sah –“ Justizopfer im Kalten Krieg
Dokumentarfilm von Hermann G. Abmayer (WDR, 45 Minuten)

Diskussionsrunde mit Betroffenen

• Irene Junge, Lehrerin

• Tom Jung, Jurist

• Roswitha Rockenbauch, Regierungsbaumeisterin

• Hermann Wilhelm, ehemals Vorsitzender der GEW Kreis Stuttgart

Begrüßung: Hans D. Christ

Veranstaltung in Kooperation mit DGB Region Nordwürttemberg, GEW Kreis Stuttgart, ver.di Bezirk Stuttgart, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, Württembergischer Kunstverein Stuttgart

Via Peter Rauscher
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