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Erfolg für Radio Dreyeckland und die Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung

Logo des freien Radios DreyecklandDas Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt den Journalisten in dem Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland. Das Gericht begründet ausführlich, dass vage Strafnormen mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkend ausgelegt werden müssen“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator. „Der Beschluss ist wegweisend: Er stellt klar, dass Verlinkungen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören und Medien für die verlinkten Inhalte nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können.“

Logo der Gesellschaft für FreiheitsrechteIm Juli 2022 berichtete RDL über das Verbot von linksunten.indymedia 2017 durch das Bundesinnenministerium. Als Hintergrundinformation für die Leser*innen verlinkte RDL auf die Archivseite des verbotenen Portals. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Karlsruhe die Durchsuchung der Redaktionsräume sowie der Wohnungen zweier Redakteure an. Dabei beschlagnahmte die Polizei mehrere Laptops mit umfangreicher redaktioneller Kommunikation. Mit der heutigen Entscheidung ist klar, dass dieses Vorgehen einen rechtswidrigen Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit darstellt. Journalist*innen machen sich in der Regel nicht strafbar, wenn sie im Rahmen der Berichterstattung auf rechtlich umstrittene Webseiten verlinken. Das Landgericht zieht zudem in Zweifel, ob der verbotene Verein linksunten.indymedia überhaupt noch existiert. Ein nicht mehr existenter Verein könne auch nicht unterstützt werden.

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre verletzt. Und sicher sind Journalist*innen verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert, der RDL-Redakteur, gegen den Anklage erhoben worden war. „Die Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland hätten gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Das muss Konsequenzen haben.“

Ob das Verbot von linksunten.indymedia die Pressefreiheit verletzt, wurde gerichtlich nie überprüft. Darauf bezogene Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen.

Radio Dreyeckland und die betroffenen Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam vertreten. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über die von RDL und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden.

Weitere Informationen zum Verfahren mit Radio Dreyeckland finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland

Weitere Informationen zum Verfahren nach dem Verbot von linkunten.indymedia sowie den Amicus Curiae-Brief finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia

Weitere Informationen über das Verfahren aus Sicht von RDL finden Sie hier:
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen

Quelle: Pressemitteilung GFF, 17. Mai 2023


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

"Radio Dreyeck Land" braucht dringend Hilfe

Das älteste freie Radio Deutschlands, das Freiburger Radio Dreyeckland steckt in der schwersten Finanzkrise seit Jahren. Die Hauptamtlichen arbeiten ohne Honorare, es werden vermutlich Räume aufgeben und Honorarstellen gesrichen und es darf nun auf keinen Fall ein Mischpult oder ähnliches kaputt gehen.

Die Hintergründe der finanziellen Probleme stellen sich so dar:
Zum einen die Grundfinanzierung der Freien Radios durch die LFK (Landesanstalt für Kommunikation) und zum anderen, um was es bei der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der LFK ging und wohin das bis jetzt geführt hat. Es ist einiges zu lesen, auch wenn wir versucht haben, es möglichst kurz und knapp zu halten - aber es lohnt sich!

Da wir weder auf eine gerechtere Verteilung der Rundfunkgelder noch auf die nach Gutdünken verteilten Projektmittel hoffen können, bleibt für Radio Dreyeckland nur ein Weg: Wir müssen von der LFK so unabhängig wie nur möglich werden. Die wichtigste Grundlage unserer Unabhängigkeit sind die Mitgliedschaften im Freundeskreis. Wir sind dringend auf Spenden und vor allem auf neue Mitglieder angewiesen.


RADIO DREYECKLAND WIRD 30!

Aus diesem Anlass finden im Juni und Juli viele Veranstaltungen, 1 Fest und 1 Plakatausstellung statt, die die Geschichte des ältesten Freien Radios der BRD erzählen. Genaueres findet sich im Programmheft –“ dem letzten seiner Art in Papierform.

Wer nicht in Baden wohnt, kann die aktuellen Sendungen über livestream im Internet hören, für alle anderen untenstehend die Frequenzen.

Es gibt zur Zeit eine tägliche G8 Aktuellsendung im Morgenradio mit Vorortberichten aus Rostock.

Natürlich sei auch allen die Jubiläums-DVD-ROM empfohlen, die die 30jährige Geschichte nachzeichnet und für Eur 7,-- zu bestellen ist bei: presse@rdl.de.

Oder einfach direkt beim radio Dreyeckland auf dem Grethergelände vorbeischauen und nachfragen!

Wir hören und sehen uns, hofft Ingrid vom Arbeitsweltradio, immer Mittwochs ab 19.00 bis 20.00 Uhr

Die SENDEFREQUENZEN von RDL
Radio Dreyeckland sendet auf folgenden Frequenzen (alle UKW/FM):
Über Antenne:
102,3 MHz (Freiburg)
104,5 MHz (Schopfheim, nur von 3 - 15 Uhr!)
Im Kabel:
88,15 MHz (Lahr)
93,6 MHz (Freiburg)
89,35 MHz (Rheinfelden) (*)
97,35 MHz (Müllheim / Neuenburg)
89,35 MHz (Staufen / Bad Krozingen)
89,35 MHz (Schopfheim / Maulburg) (*)
89,35 MHz (Lörrach / Weil am Rhein / Steinen / Bad Säckingen / Wehr) (*)
90,5 Mhz (Freiburg; sofern durch die RKS Mannheim/Telecolumbus versorgt (4000 Wohnungen))
(*) jeweils von 3 - 15 Uhr, danach läuft das Programm von Kanal Ratte

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