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Stuttgarter Antifaschist vor Gericht - Indizienprozess nach über 5 Jahren

Solikreisflyer
Am 16. Februar 2007 veranstaltet die neonazistische NPD ein „Faschingskonzert“ mit dem rechten Liedermacher Frank Rennicke in Sindelfingen. AntifaschistInnen organisierten hiergegen Proteste. Im Anschluss an das Konzert gerieten Besucher der Naziveranstaltung, u.A. der damalige Pressesprecher des Regionalverbandes, in eine Ausseinandersetzung mit Antifas. Den Neonazis wurden hierbei Platzwunden und kleinere Blessuren zugefügt.

Sieben Antifaschisten wurden aufgrund einer angeblichen Tatbeteilligung im Herbst 2009 zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Nun über fünf Jahre nach dem Vorfall wurde gegen einen weiteren Antifaschisten Anklage erhoben.

Gestützt wird diese ausschließlich auf einen positiven DNA-Abgleich mit einem angeblich in der Nähe der damaligen Auseinandersetzung gefundenen Kleidungsstück.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft versucht hier erneut antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren. Hierfür klammert sie sich an Indizien und vage Vermutungen. Für die Notwendigkeit von antifaschistischem Widerstand gibt es gerade im Landkreis Böblingen viel zu viele Beweise. Seit 2009 sitzt hier der Neonazi Janus Nowak im Kreistag, im März 2011 wurde hier einem Antifaschisten durch einen gewaltbereiten Faschisten ins Auge geschossen und im September 2011 konnte nur entschlossener antifaschistischer Protest eine rechte Demo durch Leonberg verhindern.

Der Sokikreis Stuttgart ruft auf zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung zum nächsten Prozesstermin am 17.7.12.

Kundgebung: 8.15 Uhr
Verhandlungsbeginn: 9.00 Uhr
Amtsgericht Böblingen, Steinbeisstraße 7

Siehe auch:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Dienstag, 8. Mai 2007: Mit Rolf Gössner gegen die NPD. Bericht über eine Veranstaltung am 13.04.07 in Sindelfingen.
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Freitag, 26. September 2008: Böblingen: Ein Skandalurteil unter Polizeischutz
• Donnerstag, 2. Oktober 2008: VVN-BdA Pressemitteilung zum Skandalurteil von Böblingen
Bündnisaufruf des Bündnis "Nazis keine Basis bieten!"
"Auf der Strasse und in Parlamenten: Nazis keine Basis bieten" Beitrag von Brigitte Renkl, Vorsitzende der Kreisvereinigung der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen- Leonberg.
• Samstag, 23.05.2009: Städtetour "Nazis keine Basis bieten" von Polizei schikaniert!
• Samstag, 23.05.2009: Antifaschistische Städtetour vorzeitig abgebrochen! Bericht der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart
• Sonntag, 24. Mai 2009 Rede von Conny Renkl, gehalten am 23.5.2009 bei der Städtetour "Nazis keine Basis bieten"

Stuttgart / Böblingen Antifaschistischer Aktionstag am 21. September

Kommenden Montag findet vor dem Stuttgarter Landgericht der Berufungsprozess gegen 7 Antifaschisten statt. Wir hatten hier dazu mehrfach berichtet:

• Freitag, 26. September 2008: Böblingen: Ein Skandalurteil unter Polizeischutz
• Donnerstag, 2. Oktober 2008: VVN-BdA Pressemitteilung zum Skandalurteil von Böblingen
• Dienstag, 8. Mai 2007: Mit Rolf Gössner gegen die NPD. Bericht über eine Veranstaltung am 13.04.07 in Sindelfingen.
• Mittwoch, 9. Juli 2008 Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Sonntag, 24. Mai 2009 Rede von Conny Renkl, gehalten am 23.5.2009 bei der Städtetour "Nazis keine Basis bieten"
Im Anschluß an die Verhandlung gibt es in Böblingen eine Kundgebung. Hierzu erschien dieser Tage ein Aufruf, den wir hier dokumentieren:

Antifaschistischer Aktionstag am 21. September
Am Montag, den 21. September, gilt es gleich doppelt präsent zu sein: Am Vormittag läuft der Berufungsprozess gegen die, wegen dem Widerstand gegen ein Nazikonzert im Februar 2007, angeklagten 7 Antifas vor dem Stuttgarter Landgericht an. Anschließend wird es auf dem Böblinger Elbenplatz eine Kundgebung und darauffolgend kreative Aktionen gegen die, an diesem Tag stattfindende, konstituierende Sitzung des Böblinger Kreistages mit NPD-Vertretung geben.

Solidarität mit den angeklagten Antifaschisten! Antifaschismus lässt sich nicht verbieten

Im Februar 2007 organisierte die faschistische NPD in einer Stadiongaststätte in Sindelfingen bei Stuttgart ein Nazikonzert, das als „nationaler Balladenabend“ sowohl Altnazis, als auch jüngere Faschisten anziehen und zusammenbringen sollte. Als musikalischer Höhepunkt ist hier der, aus dem Nachbarort Ehningen stammende und schon mehrfach wegen Volksverhetzung vorbestrafte, Naziliedermacher Frank Rennicke aufgetreten.
Welchen Charakter die, von der Nazipartei als „Faschingsfeier“ angemeldete Veranstaltung wirklich annehmen sollte, war der Polizei, wie auch den städtischen Behörden vor Ort, bereits im Vorhinein bekannt. Was ihrerseits folgte war eine Taktik des Vertuschens und Verschweigens. Das Nazikonzert sollte, ohne Wissen von Presse und Öffentlichkeit und vor allem ohne jeglichen sichtbar artikulierten Protest und Widerstand in aller Ruhe stattfinden können. Auf Anfragen von Pressevertretern an die Polizei bezüglich besonderer Vorkomnisse an besagtem Abend in der Region Böblingen-Sindelfingen, bekamen diese lediglich einige Verkehrsunfälle gemeldet.

Letztendlich schaffte es ein regionales Bündnis engagierter AntifaschistInnen durch eigene Recherchen und eine kurzfristige Mobilisierung trotz der Bemühungen von Stadt und Polizei, den legitimen und notwendigen Protest gegen das Nazievent an den Ort des Geschehens - nach Sindelfingen - zu tragen.
Was sie dort erwartete ist in Anbetracht der Vorgeschichte keine große Überraschung: Die AntifaschistInnen werden von einem massiven Polizeiaufgebot durch die Straßen gejagt, schikanösen Kontrollen unterzogen, mit Platzverweisen belegt und unter Polizeiaufsicht gestellt.

Doch damit nicht genug: 7 Antifaschisten werden am späteren Abend, nach einer spektakulären Verfolgungsjagd, festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen an einem Angriff auf 5 NPD-Nazis beteiligt gewesen zu sein, die sich an diesem Abend einige Prellungen und das ein oder andere blaue Auge eingefangen haben.
Es folgte ein politischer Prozess gegen den antifaschistischen Widerstand, dessen Ergebnis im Vorhinein schon absehbar war. Der erste Satz der Urteilsverkündung des vorsitzenden Richters am zuständigen Amtsgericht spricht dabei Bände: „Ich habe zwar keine Beweise,aber ich bin davon überzeugt, dass Sie (die 7 Angeklagten) an der Tat beteiligt waren.“ So war das gesamte Verfahren durchzogen von haltlosen Anschuldigungen und dem Versuch, die Auseinandersetzungen an diesem Abend zusammenhangslos als reine Straßenschlägerei darzustellen.
Das Urteil fiel dementsprechend aus: Haftstrafen von bis zu 3 Jahren für drei der Angeklagten, hohe Bewährungsstrafen für den Rest.
Die Angeklagten gingen als Reaktion auf diesen Skandalprozess geschlossen in Berufung, um deutlich zu machen, dass dieses Urteil und damit das Diskreditieren antifaschistischer Politik nicht hinnehmbar ist. Es steht nun also eine zweiter Prozess auf höherer Instanz –“ dem Landgericht Stuttgart –“ an.

Für uns als AntifaschistInnen muss das heißen: praktische Solidarität ist notwendig!
Die Angeklagten brauchen unsere Unterstützung! Es ist unsere Aufgabe, den Prozess zu begleiten und deutlich zu machen, dass Antifaschismus auf allen Ebenen und mit allen angemessenen Mitteln legitim und notwendig bleibt. Ganz egal, wie dieses Berufungsverfahren ausgeht: Wir werden antifaschistische Politik offensiv verteidigen und uns nicht dem Ignorieren und Wegschauen anschließen.

Dabei muss gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation klar werden, dass ein effektiver Antifaschismus in der Region Böblingen mehr denn je erforderlich ist. Die Regionalgliederung der NPD baut ihre Strukturen dort mit landesweiter Unterstützung verstärkt auf und verdichtet ihre Propaganda-Arbeit. Als Höhepunkt dieser Entwicklung kann sicherlich ein intensiv geführter Kommunalwahlkampf und der darauf folgende Einzug des NPD Funktionärs Janus Nowak in den Böblinger Kreistag gewertet werden.

Es kann nicht sein, dass engagierte AntifaschistInnen, die sich diesen Tendenzen in den Weg stellen, mit Haftstrafen belegt werden, während organisierten Nazis der Weg in die Parlamente geebnet wird!

Es gilt den antifaschistischen Widerstand in der Region auszubauen und zu verstärken, die antifaschistischen Aktivitäten der letzten Jahre fortzuführen und auf breitere Beine zu stellen.
Knüpfen wir an die Bestrebungen der AntifaschistInnen im Februar 2007 an!


Aktionstag am 21. September

Hier fallen der Prozessauftakt und die erste Sitzung des Böblinger Kreistages mit NPD-Vertretung zusammen. Machen wir deutlich, dass der antifaschistische Widerstand nicht kleinzukriegen ist. Weder in Gerichten, noch vor den Parlamenten!

9:00 Uhr | Landgericht Stuttgart | Gemeinsame Prozessbeobachtung und Pressekonferenz
16:00 Uhr | Böblingen Elbenplatz | Kundgebung gegen Nazis in Parlamenten und kreative Aktionen zur Kreistagssitzung mit NPD-Vertretung im Böblinger Landratsamt

Tag der Urteilsverkündung
Wir werden das Urteil gegen unsere Freunde und Genossen gemeinsam entgegennehmen und, unabhängig vom ausgehandelten Strafmaß, unseren Protest auf die Straße bringen.


Infos zum Prozessverlauf und den begleitenden Aktionen
antifaprozess.blogspot.com



Siehe auch:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
Bündnisaufruf des Bündnis "Nazis keine Basis bieten!"
"Auf der Strasse und in Parlamenten: Nazis keine Basis bieten" Beitrag von Brigitte Renkl, Vorsitzende der Kreisvereinigung der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen- Leonberg.
• Samstag, 23.05.2009: Städtetour "Nazis keine Basis bieten" von Polizei schikaniert!
• Samstag, 23.05.2009: Antifaschistische Städtetour vorzeitig abgebrochen! Bericht der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart

Rede von Conny Renkl, gehalten am 23.5.2009 bei der Städtetour "Nazis keine Basis bieten"

Rede von Conny Renkl, gehalten am 23.5.2009 bei der Städtetour "Nazis keine Basis bieten":

Conny Renkl
Ich bin Conny Renkl von der VVN-BdA und habe die Ehre, heute für das Antifa-Bündnis Sindelfingen –“ Böblingen - Leonberg sprechen zu dürfen.

Zusammengefunden haben wir uns, nachdem ein gewisser Frank Rennicke im Fasching 2007 für die NPD in der Gaststätte des Sindelfinger Stadions seine rassistischen und antisemitischen Hasslieder aufspielen konnte. Das Skandalöse an diesem Vorgang war, dass ein massives Polizeiaufgebot an der S-Bahn-Station Goldberg Antifaschisten jagte, einkesselte, festhielt und sie schließlich zwang, nach Stuttgart zurück zu fahren. So nahm die Nazi-Party einen ungestörten Verlauf. Antifaschisten, die den streng geheimgehaltenen Veranstaltungsort der Nazis ausfindig gemacht und sich auf Auseinandersetzungen eingelassen hatten, wurden in nächtlicher Verfolgungsjagd durch die Polizei gestellt. Sieben standen im September 2008 vor Gericht –“ wohlgemerkt die Antifaschisten und nicht das braune Pack! Sie wurden vom Richter Kirbach beim Böblinger Amtsgericht zu Haftstrafen bis zu mehr als zwei Jahren verurteilt. Die Antifaschisten, davon Vier mit sog. Migrationshintergrund, sind in Berufung gegangen. Sie sind nicht vergessen und sie brauchen weiterhin unsere Solidarität - auch als direkte materielle Unterstützung!

Als deutlich wurde, dass die Faschisten um Janus Novak in Sindelfingen Strukturen aufbauen wollen, mit ihrem Blättchen infame Ausländerhetze betreiben und sich zum Ziel gesetzt haben, bei den Kommunalwahlen in den Sindelfinger Gemeinderat einzuziehen –“ als dies deutlich wurde, setzten sich KollegInnen aus den Gewerkschaften, der VVN-BdA, von attac, von der Montagsdemo und andere Interessierte zusammen mit dem erklärten Ziel:
Nazis keine Basis bieten, keine NPD in den Gemeinderat!


Mit der Demonstration im Juli 2008 haben wir dieser Forderung Nachdruck verliehen
Auch in Stuttgart und in anderen Orten wurde die Drohung der Faschisten ernst genommen. Wir freuen uns sehr, dass damals und auch heute wieder viele KollegInnen und Freunde von auswärts zu uns gekommen sind, um uns in diesem Kampf solidarisch zu unterstützen. Ich begrüße Euch ganz herzlich.

In Sindelfingen scheinen wir einen ersten Erfolg verbuchen zu können. Die NPD-Bande um Janus Novak hat den Schwanz eingezogen und von einer Kandidatur in Sindelfingen Abstand genommen. Ich frage Euch - ist das gut???
Natürlich ist das gut.
Auch gut ist, dass die Nazis offenbar das geplante Zentrum in Rosenberg-Hohenberg aufgeben müssen.
Soweit die guten Nachrichten!
Grund um in unseren Anstrengungen zu erlahmen, ist das allerdings nicht!
Ausgerechnet der Volksverhetzer Rennicke darf zur Wahl des Bundespräsidenten als Kandidat von NPD und DVU antreten.
Für die Kreistagswahl treten die Nazis im Kreis Böblingen an. Bei den Wahlen zum Regionalparlament kommen die meisten Kandidaten aus dem Landkreis Böblingen. Die Liste wird angeführt von dem inzwischen zum „Unternehmer“ mutierten Janus Nowak , aus dem Max-Liebermann- Weg 16 in Sindelfingen. Übrigens: Von diesem großen jüdischen Maler Max Liebermann stammt der treffende Spruch –“ als die Nazis 1933 mit Fackeln an seinem Haus in Berlin vorbeizogen, rief er:
„Ick kann jar nich soville fressen, wie ick kotzen möchte“!

Diese Umstände für sich betrachtet wären noch kein Grund, Alarm zu schlagen und von einer neuerlichen faschistischen Gefahr zu sprechen.
Aber: Vom Innenminister des Landes, Herrn Rech, erfahren wir, dass die NPD als Veranstaltung des Staates angesehen wird.
„Wenn ich alle meine verdeckten Ermittler aus den NPD-Gremien abziehen würde, dann würde die NPD in sich zusammenfallen“, so zitiert der Schwarzwälder Bote am 5.3. den Originalton des baden-württembergischen Innenministers Rech auf einer Veranstaltung in Gechingen.

Das hat Rech zwar inzwischen relativiert. Dennoch wird deutlich, dass die NPD eine Partei ist, die nur auf Staatskosten und mit Aufbauhilfe u.a. durch die Spitzel des sog. „Verfassungsschutzes“, und dank Duldung oder Förderung durch Teile von Justiz, Polizei und Militär (man denke z.B. an den ehemaligen Kommandeur des KSK, General Günzel) existieren kann. Die antisemitische und chauvinistische Hetze der NPD wurde durch namentlich bekannte V-Leute, wie die Herren Frenz, Hesse, Holtmann, Stadler ausgearbeitet und verbreitet.
Und wir wissen, in welcher Tradition baden-württembergische „Landesväter“ standen wie Kiesinger (Abteilungsleiter im Goebbels-Ministerium) oder wie Filbinger, der Marinerichter, der erklärte: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein. In diese Tradition stellt sich Oettinger, der Filbinger gar zum Widerständler gegen das Naziregime stilisierte und zuletzt mit der Verbreitung von Nazi-Liedern von sich reden machte.
Sie halten der NPD, dieser Partei von Spitzeln und Drei-Groschen-Jungs, das Nest warm. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass heute noch und wieder Nazipropaganda betrieben werden darf.

Die NPD heute wird von Staats wegen ausgehalten und aufgebaut als Kraft, die bei sich verschärfender Krise, bei wachsender Unzufriedenheit mit den gesellschaft­lichen Verhältnissen, bei drohendem Massenwiderstand als Reserve, als Schläger­truppe aber auch als ideologische Propagandatruppe zur Verfügung steht. Diese Reserve hat die Funktion Massen zu gewinnen, die den Feind nicht im Großkapital, sondern vor allem in Ausländern sehen; sie hat die Funktion, Massen zu beeinflussen, um den Aggressionskurs nach Außen zu unterstützen und dafür Feindbilder zu liefern wie „Terrorismus“, „Islamismus“, was leicht durch andere Phantome ersetzt werden kann, wie die in diesen Kreisen so beliebte „jüdische Weltverschwörung“ und dem ganzen widerlichen Antisemitismus.

Und seht hin, mit welch massivem Polizeiaufgebot sie diese Bande zuletzt in Ulm wieder geschützt haben. Wie Polizisten zu Pferd in die Antifaschisten geritten sind, Verletzte und Tote in Kauf genommen hätten. Und Wut steigt auf, wenn dann zwar große Massen ihren Unwillen gegen Nazis kundtun, aber sie dann laufen lassen in ihrer Stadt und wegsehen, wenn die entschiedenen Antifaschisten von Polizei niedergeknüppelt, mit Tränengas verletzt und festgenommen werden.
Männer und Frauen aus der sog. honorigen Gesellschaft Richter, Minister und Ministerpräsidenten meinen die NPD benutzen zu können und das obwohl sie wissen, wohin der Faschismus geführt hat, welche unsäglichen Verbrechen die Nazifaschisten im deutschen Namen begangen haben. Und sie haben immer noch die Dreistigkeit Linke und Nazis gleichzusetzen.
Während Links für die Erweiterung der Demokratie um soziale Rechte für die Masse der Menschen durch Änderung der Eigentumsverhältnisse steht, steht Faschismus für die Beseitigung der Demokratie und für die Verewigung von Krieg, Unterdrückung und Ausbeutung.

Aus unserer Geschichte wissen wir:
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Und zum Komplizen des Verbrechens macht sich nicht nur, wer diese Partei unterstützt, wer sie in Schutz nimmt. Zum Komplizen macht sich, wer sie nicht aktiv bekämpft, sondern durch Indifferenz, Politikverdrossenheit, durch Passivität indirekt der braunen Seuche Vorschub leistet.

Nein zu Rassismus, Antisemitismus und Ausländerhetze. Der Graben, der durch unsere Gesellschaft geht, verläuft nicht zwischen Nationalitäten, nicht zwischen Jung und Alt, nicht zwischen Mann und Frau –“ sie verlaufen zwischen Reich und Arm, zwischen Oben und Unten.
Ausländer und Deutsche Schulter an Schulter gegen die Faschisten.
Keine NPD in die Parlamente –“ nicht in Sindelfingen, nicht in Böblingen, sondern nirgendwo!
Hoch die internationale Solidarität!


Zum Thema:

• Freitag, 9. Februar 2007:
Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
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• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
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Bündnisaufruf des Bündnis "Nazis keine Basis bieten!"
"Auf der Strasse und in Parlamenten: Nazis keine Basis bieten" Beitrag von
Brigitte Renkl, Vorsitzende der Kreisvereinigung der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen- Leonberg.
• Samstag, 23.05.2009: Städtetour "Nazis keine Basis bieten" von Polizei schikaniert!
• Samstag, 23.05.2009: Antifaschistische Städtetour vorzeitig abgebrochen! Bericht der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart

VVN-BdA Pressemitteilung zum Skandalurteil von Böblingen

Mit vollkommenem Unverständnis hat die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten in Baden-Württemberg auf ein Urteil des Amtsgerichts Böblingen reagiert.

In ihrer Erklärung heißt es:

Am 22. September wurden vom Amtsgericht in Böblingen sieben Angeklagten der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten. Einem der Angeklagte droht wegen seines Migrationshintergrundes damit auch die Abschiebung.

Allen sieben wurde vorgeworfen im Anschluss an eine NPD-Veranstaltung im Februar 2007 an einer Schlägerei beteiligt gewesen zu sein, bei der zwei NPD-Anhänger jeweils eine Platzwunde und Prellungen davontrugen.

Wo solch drakonische Strafen verhängt werden, sollte man annehmen, dass auch Beweise vorliegen. Nicht in Böblingen: „Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren“, mit diesem Satz wird der Richter in der Presse zitiert und dokumentiert damit einen Tiefstand der Böblinger Justiz.

Besonders brisant wird die Sache auch beim Strafmaß: Ursächlich dafür, dass die drei erstgenannten Strafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, waren Vorstrafen der Angeklagten, die sie sich, ebenfalls durch ihre Nazigegnerschaft eingehandelt hatten. Einer von ihnen war z.B. dreimal wegen des Tragens von „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ verurteilt worden, d.h. wegen eines zerschlagenen oder durchgestrichenen Hakenkreuzes. Zwei Jahre lang war die Verfolgung von Nazigegnern wegen solcher Abzeichen ein Hobby der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Allerdings fand dieses Hobby ein jähes Ende als der Bundesgerichtshof am 15. März 2007 in Mannheim feststellte, dass das Tragen solcher Abzeichen eine unübersehbare Gegnerschaft zu faschistischem Gedankengut ausdrückt und keinesfalls strafbar ist.

Die zuvor ergangenen Urteile im Sinne des übereifrigen Stuttgarter Staatsanwaltes Häußler aber wurden offensichtlich nicht aufgehoben. Jetzt müssen junge Menschen, wegen des Verfolgungswahns eines Staatsanwaltes, der eindeutig als rechtswidrig festgestellt wurde, ins Gefängnis.

Derselbe Staatsanwalt, der die Verfolgung wegen durchgestrichener Hakenkreuze mit Eifer betrieb und dessen Wirken jetzt dramatische Folgen für die Betroffenen zeitigt, ist dafür zuständig, SS-Mörder vor Gericht zu bringen. Seit nunmehr 6 Jahren ermittelt er erfolglos gegen Angehörige der Waffen-SS, die im italienischen Sant–™ Anna di Stazzema 1944 560 Frauen, Kinder und Greise ermordeten. In Italien wurden sie dafür rechtskräftig verurteilt. Diese zehn Mörder blieben dennoch bis heute straffrei, weil der Stuttgarter Staatsanwalt keine Beweise finden kann.

Die sieben Nazigegner in Böblingen aber wurden verurteilt, obwohl man keine Beweise finden kann.

Es handelt sich also offensichtlich um einen Justizirrtum mit System.

Im Jahre 1922 veröffentlichte der Heidelberger Statistiker Professor Emil Julius Gumbel eine Übersicht über die Urteile der Weimarer Justiz, die bewies, dass Richter und Staatsanwälte damals auf dem rechten Auge blind waren. Er wurde dafür später von den Nazis verfolgt und in die Emigration getrieben.

Um angesichts des Böblinger Prozesses heute zum selben Ergebnis zu gelangen, braucht es keine Statistik.

Das Böblinger Urteil ist Beweis für eine politisch einseitige Rechtssprechung: Ein Justizskandal!

Es bleibt sehr zu hoffen, dass es im Zuge der von den Angeklagten eingelegten Berufung korrigiert wird.

Böblingen: Ein Skandalurteil unter Polizeischutz

Sieben Angeklagte werden der schweren Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Drei Angeklagte werden zu Haftstrafen von einem Jahr und neun Monaten bis zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Vier Angeklagte erhalten Bewährungsstrafen von neun bis zehn Monaten.

Für die Angeklagten steht einiges auf dem Spiel. D. z.B. hat bereits Vorstrafen und Bewährungsauflagen, die er sich ebenfalls als Antifaschist „eingefangen“ hat, u.a. drei Verurteilungen (!) wegen des Tragens zerschlagener Hakenkreuze. Fünf der Angeklagten haben so genannten Migrationshintergrund; einem von ihnen droht bei Rechtskraft des Urteils die Abschiebung. Auch sie haben als von den Nazis besonders beleidigte „Ausländer“ Vorstrafen wegen ihres antifaschistischen Widerstands „auf dem Kerbholz“. Vor Gericht standen hier also politisch engagierte Antifaschisten, aber Richter Kirbach wollte „die Politik aus dem Prozess heraus halten“.

Der skandalöse Urteilsspruch löste tumultartige Szenen im Zuhörerraum aus und konnte nur unter Androhung von Geld- und/oder Haftstrafen, Saalverweisen und massiver Polizeipräsenz verlesen werden.
Und auch, wenn man es nicht fassen kann, das Folgende ist wortwörtlich:

„Auch wenn es keine direkten Beweise gibt, ich bin überzeugt, dass alle Angeklagten an der Prügelei beteiligt waren, um den Rechten eine Lektion zu erteilen“. So begründete Richter Kirbach das Urteil - und entsprechend war auch der Verlauf der zwei Verhandlungstage.

Die Zeugenaussagen der NPD-Anhänger waren widersprüchlich, ohne wirkliche Beweiskraft. Bei den Polizeizeugen war es ähnlich und es kamen grobe Mängel bei der Beweissicherung zu Tage. Sieben Angeklagte, sieben Rechtsanwälte, eine Fülle von Unklarheiten bei den Zeugenaussagen und Defiziten bei der Beweisführung, für den Richter kein Problem. Man fühlte sich erinnert an „Nathan der Weise“: „Der Jude wird verbrannt“! Er lehnte alle Anträge der Rechtsanwälte ab und zog den Prozess im „Schweinsgallop“ durch, am zweiten Tag musste die Verurteilung stehen, komme was da wolle. Richter Kirbach folgte mit geringfügiger Abweichung bei den Bewährungsstrafen der Vorgabe der Staatsanwältin, die, nachdem ihr das Freireden ziemlich misslungen war, den Text ablas, um dann genüsslich - in der Arroganz der Macht - ob ihrer provokanten Urteilsbegründung die Wut des „Volks“ im Gerichtssaal zu beobachten. Ihre Zusammenfassung war: Es handle sich um keinerlei politischen Protest –“ die Angeklagten hatten ja keine Umhängetafeln dabei (O-Ton) –“ sondern um reine Körperverletzung mit gemeinschaftlicher Planung, „bewaffnet“...,...“ hinterhältig und kriminell“.

Schon im Vorfeld und bei der Berichterstattung zum ersten Prozesstag hatten einige Journalisten die Intension von Richter Kirbach aufgegriffen, „die Politik aus dem Prozess heraus zu halten“ und zu betonen, es ginge bei dem Verfahren nur um die Verhandlung eines Delikts der Körperverletzung. Dabei wurde aber mit politischer Etikettierung nicht gespart, wenn es darum ging, die Angeklagten in eine politische Outlaw-Ecke zu manövrieren, in der Hoffnung, eine Solidarisierung in der Öffentlichkeit zu vermeiden. So wurde immer wieder betont, es handele sich hier um vorbestrafte Schlägertypen, um linke Radaubrüder, um Chaoten einer „Gruppe Rote Hilfe“, vom Verfassungsschutz beobachtet, die nichts anderes im Sinn hätten, als –“ so der Richter –“„den Rechten eine Lektion zu erteilen“.

Das Zauberwort aber hieß „Autonome“. Damit wurden die „erhöhten Sicherheitsvorkehrungen“ für die Angeklagten und besonders für „ihr“ Klientel im Zuschauerraum begründet.
Vor dem Zutritt zum Verhandlungssaal waren Polizeikontrollen aufgebaut, Leibesvisitation und Taschenkontrolle. Handys und Getränke wurden einkassiert, Personalausweise einbehalten, abgelichtet und die Kopien einzeln zum Richtertisch gebracht. Und diese Zeremonie 12 Stunden lang, bei jeder Pause –“ das „Volk“ hätte sich ja bei einer solchen Unterbrechung aufmunitionieren können. Fast unglaublich mit welcher Gleichmut dies die vielen Migranten und besonders die jungen Leute über sich ergehen ließen. Im Fall der Konfiszierung stiftähnlicher Gegenstände wie Kugelschreiber, Kajalstifte etc. hatte Richter Kirbach dann doch den Bogen überspannt und musste auf Protest der Rechtsanwälte diese Anordnung à la Stammheim rückgängig machen. Im Gerichtssaal setzten sich die Schikanen fort. Ermahnungen, Strafandrohung, häufig gegen junge langhaarige Frauen mit Piercings. (Dies entspricht offenbar dem Weltbild der Böblinger Justiz nicht!)

Interessant war auch das von Richter und Polizei eingeführte Vokabular: Motorradhauben wurden als „Sturmhauben“ bezeichnet, der Ort des Geschehens wurde zum „Kampfplatz“, Besenstiel oder abgesägter Billiardqueue mutierten zu „Bewaffnung“. Dass der „Kampfplatz“ nicht mehr an Gemetzel und Blut hergab, als Prellungen und jeweils eine Platzwunde bei zwei NPD-Anhängern, konnte der Richter gar nicht begreifen. Selbst drängende Nachfragen bei den Nazi-Zeugen ergaben jedoch kein Mehr an Blessuren.
In der politischen Zuordnung der Angeklagten und Prozessbeobachter wurde weder von der Presse noch vom Gericht gespart, während NPDler schlicht als Rechte verharmlost wurden.

Ausgangslage für die Gerichtsverhandlung war die NPD-Veranstaltung im Februar 2007, bei der Rennicke, einer der aggressivsten Naziakteure in Sachen Ideologieeinpeitscher auftrat. Rennicke ist den Verantwortlichen im Landkreis Sindelfingen/Böblingen sehr wohl bekannt, hatte er doch –“ bevor er 2004 ins mittelfränkischen Altengreuth bei Schillingsfürst verzog –“ in Ehningen bei Böblingen seinen Wohnort und Prozesse wegen Volksverhetzung u.a. in Böblingen. Er gehörte der verbotenen Wiking-Jugend an und ist NPD-Mitglied.1

Trotz NPD-Ankündigung des selbsternannten „nationalen Barden“ behauptete die Stadt Sindelfingen als Verpächter der Stadiongaststätte, sie habe von nichts gewusst, außerdem sei die Veranstaltung als Faschingsparty angemeldet worden. Nicht erst im Gericht wurde deutlich, dass die Verantwortlichen sehr genau um die NPD-Zusammenrottung aus allen Landesteilen wussten, denn es kam heraus, dass nicht nur Polizeistreifen Wache fuhren, sondern auch direkt vor dem „Floschenstadion“ Polizei in Zivil postiert war. (Trotzdem sprach der Richter des Öfteren von „Faschingsfeier“ und befragte die Nazizeugen nach ihrer Maskierung.)

An jenem 16. Februar 2007 gab es keinen Zweifel, dass die Behörden bestens informiert waren. Statt das NPD-Treiben zu verbieten, erging an die Öffentlichkeit Nachrichtensperre. Die Polizei, angewiesen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, vom Verfassungsschutz und den örtlichen Sindelfinger Behörden, verstärkt durch auswärtige Einsatzkräfte, sollten für einen ungestörten Verlauf des braunen „Faschingstreibens“ sorgen. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die ankommenden Antifaschisten von einem massiven Polizeiaufgebot erwartet. Schnell wurde nun klar, dass die Nazis vor Ort sein mussten. Doch statt ihren Protest zum Ausdruck bringen zu können, wurden die Antifaschisten eingekesselt, zur S-Bahn und Rückfahrt durch Polizeieskorte gezwungen.

Jetzt vor Gericht, werden diese Gewaltmaßnahmen, die mit Rechtstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun hatten, damit gerechtfertigt, dass es darum ginge, Links und Rechts auseinander zu halten.

Die Festnahme der sieben Männer und ihre jetzige Verurteilung sollen davon ablenken, wie damals am 16. Februar 2007 die Verantwortlichen die Nazi-Veranstaltung beschirmten. Verdeckt werden soll auch die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, die die Polizei anwandte, um die angeblichen Täter zu schnappen. Da gab es abenteuerliche Verfolgungsjagden, ohne erkennbar zu sein, dass die Verfolger Polizisten waren, erkennungsdienstliche Behandlung, erzwungene DNA-Proben, Führerscheinentzug und Beschlagnahme der Autos.

Aber es sollte ja „auf Teufel komm–™“ raus verurteilt werden:
Unwichtig
• warum man sich in Sindelfingen aufhielt,
• dass man von der Polizei gezwungen wurde mit der S-Bahn nach Stuttgart ohne das abgestellte Auto zu fahren
• dass keiner der Angeklagten von den Zeugen als Täter überführt wurde
• dass keiner auf den Polizeifotos, in derselben Nacht geschossen, schwarz, vermummt, mit Kapuzen bekleidet war
• dass keine der „Waffen“ mit Blut befleckt war und keine „Waffe“ einem der Angeklagten zugeordnet werden konnte.

Unwichtig
• dass die Anzahl der „Täter“ laut Zeugenaussagen viel höher sein musste,
• dass schließlich dunkle Nacht und schlechte Beleuchtung herrschte.

Gerichte, Behörden und Staatsorgane rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass sie eine Eskalation zwischen Links und Rechts, wie damals in der Weimarer Republik, verhindern wollen. Bei diesem Geschichtsbild aus der untersten Schublade wird geflissentlich übersehen, dass damals bereits die so genannten „Eliten“ aus Wirtschaft, Staatsapparat und nicht zuletzt der Justiz ganz überwiegend rechts standen, die Nazis förderten und schließlich an die Macht brachten. Den Widerstand gegen diese verhängnisvolle Entwicklung zu verhindern –“ darin sahen diese Kräfte ihre vornehmste Pflicht.

Und der Herr Richter Kirbach muss sich die Frage gefallen lassen: „Haben Sie denn gar nichts gelernt? Wissen Sie noch immer nicht, dass Faschismus keine Meinungsäußerung ist, sondern ein Verbrechen?“
Links gegen rechts aufzuwiegen, würde eine Verharmlosung des Faschismus bedeuten und dem Staat und seiner Polizei noch mehr Befugnisse einräumen, um mit den ach so ungeliebten, weil unbequemen Nazigegnern kurzen Prozess zu machen. Junge Antifaschistinnen und Antifaschisten sind es heute, die unermüdlich und vorne dran den Faschisten, diesen Totengräbern der Demokratie und Feinden sozialen Fortschritts, die Stirn bieten.

Mit seinem Urteil muss sich Richter Kirbach auch fragen lassen, ob er den Widerstand gegen die Kandidatur der NPD für den Sindelfinger Gemeinderat diskreditieren will. Die Demonstration am 19.Juli 2008 in Sindelfingen hatte schließlich gezeigt, dass viele Menschen auch bereit sind, gegen die Nazikandidatur auf die Straße zu gehen.

Die Solidarität mit den Angeklagten, die in die nächste Instanz gehen, wird Teil der Auseinandersetzung sein, die auch die VVN-BdA (Kreisvereinigung Leonberg-Sindelfingen-Böblingen) unterstützt:

Nazis keine Basis bieten
Gegen Rechts –“ für Links!
NPD-Verbot jetzt!

Stuttgart: Massenschlägerei um Rechtsrock - Konzert

Nicht nur in Mügeln oder schwäbischen Kleinstädten gibt es rechte Ausschreitungen. Vorigen Samstag kam es zu einem rechten Angriff in Stuttgart:
Mit Springerstiefeln haben sie auf Jugendliche eingetreten, Reizgas versprüht und Steine aus dem Gleisbett der Stadtbahn als Wurfgeschosse verwendet: Etwa 35 Neonazis, stark angetrunken, lieferten sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag nach einem Konzert eine Massenschlägerei im Stuttgarter Osten mit etwa 20 jungen Linken. Dabei wurden drei Personen verletzt.

Beitrag bei StattWeb

Keine Werbung?

Vor kurzem fanden in Stuttgart Bad Cannstatt Proteste gegen den geplanten Auftritt mehrerer Rechtsrockbands im Rahmen einer zweiwöchigen Europatour statt. Inzwischen gilt wieder "Schwammm drüber":

Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat ihre Ermittlungen wegen eines von der NPD veranstalteten Nazi-Rockkonzertes am 30.06. mit etwa 300 Besuchern aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland eingestellt. Das ursprünglich im Raum Ulm (Baden-Württemberg) geplante Konzert war dort verboten und ins Saarland verlegt worden. Nazigegner hatten die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Veranstaltung Symbole der verbotenen Neonaziorganisation "Blood & Honour" verwendet wurden. Laut Staatsanwaltschaft standen auf dem T-Shirt eines Konzertbesuchers zwar die beiden Wörter Blood (Blut) und Honour (Ehre), rechtlich sei das aber keine Werbung für "Blood & Honour".


Quelle: redok

Stuttgart: Demonstration gegen Nazikonzert am 30.6.

Nazis um den Besitzer des Rechtsrockversands "RACords", Sascha Deuerling, wollen am Samstag den 30. Juni ein Nazikonzert im Großraum Stuttgart veranstalten. Dieses Konzert soll im Rahmen einer zweiwöchigen Europatour von 4 Faschobands unter dem Motto "European revolution" stattfinden. Unter anderem tritt dabei die Esslinger Band "Carpe Diem" auf.

Aufgrund der angekündigten verschiedenen europäischen Bands aus den Niederlanden, Frankreich, Italien und eben aus Stuttgart, die ein recht großes Ansehen in der Naziszene genießen, wird von einer Großveranstaltung ausgegangen.

Da bisher noch nicht absehbar ist, wo dieses Konzert genau stattfindet, wurde nun eine Demo in der Nähe des Wohnorts von Sascha Deuerling angemeldet:

Samstag, 30. Juni 2007 um 16 Uhr Augsburger Platz / Stuttgart Bad Cannstatt (U1)

Um diese, aber auch alle möglichen anderen antifaschistischen Gegenaktionen, zu planen und zu koordinieren, lädt das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region am Donnerstag den 28.6 um 19 Uhr im Subversiv - Soziales Zentrum Stuttgart zu einem Vorbereitungstreffen ein. (Benckendorffstr. 4, Stuttgart-Heslach - Haltestelle Bihlplatz)

Siehe auch:
Revolutionäre Aktion Stuttgart
Turn it Down
StattWeb
Flugblatt zur Demonstration

Mit Rolf Gössner gegen die NPD. Bericht über eine Veranstaltung am 13.04.07 in Sindelfingen.

Dr. Rolf Gössner ist ein unbequemer Mann. Natürlich in erster Linie für Staatsorgane, à la „Schnüffel und Horch“. Deren Treiben deckt er seit Jahren publizistisch auf durch seine Bücher, als Mitherausgeber des „Grundrechte-Reports“, der Zeitschrift „Ossietzky“, als Mitverleiher des Negativpreises „BigBrotherAward“ sowie als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. In letztgenannter Funktion und als ihr Prozessbeobachter leistet er eine nicht zu überschätzende Arbeit, wenn zu befürchten ist, dass Gerichtsverfahren verschleppt, Prozesse unfair geführt oder Menschenrechte verletzt werden könnten –“ gerade bei Verfahren, in denen es um die persönliche Existenz von Betroffenen geht: die berufliche, die soziale Existenz oder die durch Verfolgung bedrohte physische Existenz. Seine Prozessbeobachtung soll der Justiz besondere Aufmerksamkeit signalisieren und dazu beitragen, dass die gerichtlichen Vorgänge in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert werden. So begleitet Rolf Gössner den gerade laufenden Prozess vor dem Landgericht Dessau, in dem es um den Verbrennungstod eines Migranten in Polizeigewahrsam geht.

Darüber hinaus zählt er zu den leider nicht sehr zahlreichen Stimmen im Land, die sich gegen den Abbau demokratischer Rechte, vor allem seit dem 11. September 2001 im Zuge der sogenannten Terrorismusbekämpfung, zur Wehr setzen (von den „Otto-Paketen“ bis hin zu den derzeit laufenden Anschlägen auf die Demokratie und Bürgerrechte wie sie von Schäuble & Co geplant werden). Insoweit sei auf sein neuestes, soeben erschienenes Buch verwiesen, das den Titel „Menschenrechte in Zeiten des Terrors“ trägt –“ „Kollateralschäden an der –šHeimatfront–™“.

Rolf Gössner ist aber auch unbequem, weil er zu jenen Demokraten zählt, die den (formalen) Gleichheitsgrundsatz der bürgerlichen Demokratie, die Unschuldsvermutung und rechtsstaatliche Verfahrensweisen verteidigen und zugleich davor warnen, den (bürgerlichen) Staat als Schutzorgan vor dem Anwachsen der Nazi-Szene und der faschistischen Gefahr vorbehaltlos in Anspruch zu nehmen. Er sieht in den Verbotsforderungen hinsichtlich rechtsextremer Organisationen und Aufmärsche die Gefahr einer „Verdrängung des Neonazi-Problems“, das weit in die Mitte der Gesellschaft reiche; damit werde „womöglich eine Sicherheitskonzeption befördert, die der Bevölkerung vorgaukelt, verhängnisvolle politische Entwicklungen könnten etwa geheimdienstlich oder per Verbotsdekret verhindert werden“.

Kundgebung am 16.2.2007 in Stuttgart gegen NPD Fasching
Foto: Roland Hägele
Von daher versprach die Veranstaltung mit ihm in Sindelfingen am 13. April 2007 spannend zu werden. Diese Veranstaltung hatte den Titel: „Zwischen Nachsicht und Härte“. Der staatliche Umgang mit Neonazismus und rechter Gewalt ist äußerst widersprüchlich und steht im Konflikt mit antifaschistischen Grundsätzen und Aktionen“. Neben der Kreisvereinigung der VVN-BdA Leonberg-Sindelfingen-Böblingen hatten als Veranstalter die Gewerkschaften GEW, ver.di und IG Metall aufgerufen, sowie attac, das baden-württembergische Rosa-Luxemburg-Forum und das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region.
Unmittelbarer Anlass für die Einladung an Rolf Gössner waren die Ereignisse um das Auftreten des wegen Volksverhetzung verurteilten Nazibarden Rennicke in einer von der NPD ausgerichteten und von der Polizei geschützten „Faschingsfete“ (siehe auch die Presseerklärung). Das kam auch im Motto der Veranstaltung zum Ausdruck.

Aber wir stecken ja auch bekanntermaßen in der Kampagne zum Verbot der NPD. Wie würde sich Rolf Gössner in dieser Frage positionieren, ein Demokrat, der aus seiner Skepsis gegenüber Verboten keinen Hehl macht?

Seit Anfang der 90er Jahre, so Gössner, sind über 130 Menschen durch rechte Gewalt und faschistische Anschläge zu Tode gekommen, die Schwerverletzten gehen in die Tausende. 2006 verzeichnet die bundesweite Statistik über 18.000 Delikte mit rechtem und rassistischem Hintergrund. Rolf Gössner betonte, dass der fremdenfeindliche Nährboden weit in die Mitte einer nach rechts driftenden Gesellschaft reiche –“ es sich also keineswegs allein um ein Randphänomen „extremistischer“ Gewalttäter handele, das man einfach verbieten könne. Polizei, Verfassungsschutz (VS) und Justiz hätten allzu lange das Neonaziproblem verharmlost und damit schon frühzeitig - aber bis hinein in die jüngere Zeit - falsche Zeichen gesetzt. Über seine bezahlten V-Leute in den rechten Szenen habe der VS sogar direkte Förderhilfe für ihre Neonazi-Strukturen geleistet –“ ganz abgesehen von den Mitteln, die rechte Parteien durch Parteienfinanzierung, Abgeordnetendiäten und ihre begüterten „Gönner“ erhalten.

Erst als das „Ansehen Deutschlands in der Welt“ nach mehreren Gewaltakten und Neonazi-Anschlägen auf dem Spiel gestanden habe und der Rechtsradikalismus zum wirtschaftlichen Standort-Nachteil geraten sei, habe die herrschende Politik den „Aufstand der Anständigen“ ausgerufen und das Verfahren zum Verbot der NPD eingeleitet. Rolf Gössner sprach von einem „fachlich und politisch unverantwortlichen Antrag auf Verbot der NPD“ und von einem „geheimdienstlich verseuchten Prozess“. Unverantwortlich sei dieser Antrag deshalb gewesen, weil er ungeachtet und in Kenntnis der V-Leute-Unterwanderung der NPD gestellt worden sei; damit habe man die absehbaren verfahrensrechtlichen Folgen - nämlich eines drohenden Geheimverfahrens - offenbar billigend in Kauf genommen. Insoweit sei es verfassungsrechtlich konsequent gewesen, dass das Gericht diesen Prozess im März 2003 aus verfahrensrechtlichen –“ nicht etwa aus inhaltlichen Gründen - eingestellt hat.

Rolf Gössner wies darauf hin, dass jedes 7. Vorstandsmitglied der NPD als V-Mann vom VS besoldet gewesen sei; bei den vom Staat bezahlten Schnüfflern handle es sich in aller Regel um hart-gesottene Nazis, die aus den jeweiligen Neonaziszenen stammen - zumeist mit kriminellem Hintergrund. Er nannte u.a. Toni Stadler und Mirko Hesse, die im Solde des VS verantwortlich waren für den Vertrieb von CDs, die auf Schulhöfen verteilt wurden, und rassistische, antisemitische, chauvinistische Hetze verbreiteten. Die Beiden seien zwar später wegen ihrer Taten –“ mit Strafrabatt - verurteilt worden; aber das Verfahren gegen den V-Mann-Führer von Toni Stadler sei wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Am Rande bemerkt: Die Entgelte der V-Männer, die in Einzelfällen bis in die Hunderttausende gehen können, sind für sie insoweit steuer- und abgabenfrei, als ihnen Einkommenssteuererklärungen aus Geheimhaltungsgründen erspart bleiben - der VS führt bereits einen günstigen Steuersatz von gerade mal zehn Prozent pauschal an das Finanzamt ab.

In Zusammenhang mit diesen Geheimdienstmachenschaften wies Rolf Gössner auch auf die rechtslastige Geschichte des VS hin, an dessen Aufbau auch ehemalige Gestapo-Beamte führend mitgewirkt hatten, die sich dann bei der extensiven Kommunistenverfolgung der 50er und 60er Jahren und später in den gegen Linke gerichteten Berufsverbotsverfahren der 70er und 80er Jahre entsprechend „bewährt“ hätten. Er verwies auch auf die Verfahren in jüngster Zeit, z.B. gegen unseren Kameraden Martin Löwenberg vor dem Münchner Amtsgericht. Dieser hatte dazu aufgerufen, sich einem Naziaufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung entgegenzustellen. Das Gericht erkannte auf „öffentlichen Aufruf zu Straftaten“ wegen „Störung einer nicht verbotenen Versammlung“, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. In der Diskussion brachte unser Landessprecher Reinhard Hildebrandt den Fall Siggi Hubele zur Sprache, der einen Strafbefehl über 1600,- € erhalten hat, weil er angeblich den Naziaufmarsch in Ellwangen gestört habe.

An unsere Adresse in Zusammenhang mit der VVN-Kampagne für ein NPD-Verbot gerichtet, führte Rolf Gössner aus: Wer wirklich ein Verbot der NPD durchsetzen wolle, wie immer man dazu stehe, komme an der Forderung nach Rückzug der V-Leute des VS aus der NPD nicht vorbei. Eine solche Forderung vermisse er bisher in unseren Aufrufen; sie sei aber unabdingbar, denn an dieser Hürde würde jeder neue Verbotsanlauf scheitern. Bei so manchen bürgerlichen Politikern, die den Rückzug der V-Leute strikt ablehnen würden, erhalte der VS-Schutz geradezu antifaschistische Weihen. Dabei seien die „Erkenntnisse“, die der VS über die Naziszene liefere, geradezu bescheiden –“ trotz des massiven V-Leute-Einsatzes. Diese Aufgabe könne seiner Ansicht nach weit besser erledigt werden, etwa durch ein unabhängiges politikwissenschaftliches Institut.

Insgesamt brachte Rolf Gössner damit sein Anliegen auf den Punkt: Er will zwar eine Fixierung auf staatliche „Autoritäten“ und Instanzen vermeiden, wie sie auch bei einem neuerlichen Verbotsverfahren gegen die NPD zutage trete. Er plädierte vielmehr für eine offensive und offene gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit rechts. Dennoch begrüßte er unsere Kampagne, soweit diese dazu beitragen könne, das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen, die Menschen gegen die rechte Gefahr zu mobilisieren und damit auch bis hinein in die Schulen, Universitäten, Betriebe und Gewerkschaften zu wirken.

Neben der lebhaften Diskussion zu Fragen des NPD-Verbots und unserem Verhältnis zum Staat tauschten die Anwesenden auch Informationen über die Naziszene in Sindelfingen aus. So wurde u. a. bekannt gemacht, dass der lokale Möchtegernführer der NPD, Janus Nowak, den Ausländeranteil in Sindelfingen von 22 Prozent auf drei Prozent drücken möchte, was aber offensichtlich von den Staatsorganen nicht als Aufruf zu Straftaten gewertet wird. Dagegen wurde eine große Bereitschaft erkennbar, sich weiter zusammen zu schließen und die Kampagne gegen das NPD-Verbot noch entschiedener voran zu treiben, z.B. am 1. Mai mit einem Unterschriftenstand bei der DGB-Kundgebung in Böblingen.

Besonderen Dank gilt den jungen Antifaschistinnen und Antifaschisten der Kreisvereinigung, die mit zahlreich erschienenen Freunden des –šAntifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart und Region–™ als Ordner unsere Veranstaltung vor angekündigten Störungen der Nazis schützten.

Was bei der Nachbesprechung bemängelt wurde, möchten wir an dieser Stelle nicht unterschlagen: Gänzlich unbehandelt blieb die unsägliche und gefährliche Debatte, die uns die Reaktion aufzuzwingen versucht, Links gleich Rechts oder in ihrer Terminologie: Linksextremismus sei gleichzusetzen mit Rechtsextremismus.

Buchveröffentlichungen von Rolf Gössner (Auswahl)
(leider nicht mehr über den Buchhandel lieferbar –“ nur noch antiquarisch zu finden)
Der Apparat - Ermittlungen in Sachen Polizei (Kiepenheuer & Witsch, Köln 1982; akt. 1984);
Im Schatten des Rechts - Methoden einer neuen Geheim-Polizei (Kiepenheuer & Witsch, Köln 1984, russische Ausgabe: Moskau 1990; beide zusammen mit Uwe Herzog);
Das Anti-Terror-System - Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat (VSA, Hamburg 1991):
Mythos Sicherheit - Der hilflose Schrei nach dem starken Staat (Hg., Nomos, Baden-Baden 1995);
Polizei im Zwielicht - Gerät der Apparat außer Kontrolle? (zus. mit Oliver Neß; Campus-Verlag, Frankfurt/New York 1996);
Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs. Verdrängung im Westen - Abrechnung mit dem Osten?
(akt. und erw. Neuauflage) Aufbau-Verlag, Berlin 1998
Erste Rechts-Hilfe. Rechts- und Verhaltenstipps im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten, Verlag Die Werkstatt Göttingen 1999.
>BigBrother< & Co. Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft, Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2000.
Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates, Verlag Droemer-Knaur, München 2003

Neuerscheinung Ende April 2007:
Rolf Gössner
MENSCHENRECHTE IN ZEITEN DES TERRORS
Kollateralschäden an der „Heimatfront“
Konkret Literatur Verlag, Hamburg
Ca 280 Seiten, € 17,00.
Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001kommt es weltweit zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen –“ nicht allein durch Terrorakte, sondern durch die weltweite „Terrorismusbekämpfung“. Auch in der Bundesrepublik übertrafen sich nach den Terroranschlägen von New York, Madrid und London Parteien und Sicherheitspolitiker gegenseitig mit Gesetzesvorschlägen, die der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dienen sollen, mit Sicherheit aber ihre Freiheitsrechte einschränken. Rolf Gössner analysiert und kommentiert kritisch die bundesdeutsche „Antiterror“-Politik und deckt die oft skandalösen Kollateralschäden an der „Heimatfront“ auf.

Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"

Wir hatten einige Male zur NPD "Faschingsfeier" in Sindelfingen berichtet. Inzwischen gibt es ein Flugblatt für eine Veranstaltung mit Rolf Gössner (Rechtsanwalt/Publizist, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte) am 13.04.07, 19:00 Uhr in Sindelfingen, Bürgerzentrum "Alte Realschule", Corbeil-Essonnes Platz 10.

In der Einladung heißt es:

Der staatliche Umgang mit Neonazismus und rechter Gewalt ist äußerst widersprüchlich und steht im Konflikt mit antifaschistischen Grundsätzen und Aktionen.

Rolf Gössner (...) wird in seinem Vortrag die Rolle des Verfassungsschutzes in den rechten Szenen, NPD Verbot, Neonazi-Aufmärsche und Kriminalisierung von Gegendemonstrationen behandeln. Anschließend soll eine kurze Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation in Sindelfingen gebracht werden. In der Diskussionsrunde sollen Fragen geklärt und vertieft werden, um anschließend unser weiteres Vorgehen im Raum Sindelfingen zu beraten.


Veranstalter sind:
GEW Kreisverband Böblingen, ver.di Ortsverein Böblingen/Sindelfingen, IG Metall Verwaltungsstelle Stuttgart, attac Böblingen/Sindelfingen, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten(VVN-BdA), Kreisvereinigung Leonberg- Böblingen-Sindelfingen, AJE, antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region, Rosa-Luxemburg-Forum Baden-Württemberg

Bisherige Vorkommnisse in Sindelfingen/Böblingen
• Im November 2004 versuchten einige NPDler erstmals mit Flugblättern und Fahne sich an der Montagskundgebung zu beteiligen, was auch dank Hilfe der Polizei gelang.
Die Begründung dafür war, es gäbe keine rechtliche Handhabe, ihnen die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung zu untersagen.
Erst die 220 Sindelfinger und Böblinger Bürger bei der darauf folgenden Montagsdemo, darunter einige Dutzend Jugendliche und ausländische Kollegen, bereiteten dem braunen Spuk ein vorläufiges Ende.
• Im Juni 2005 versuchte die NPD sich einen Stand auf dem Internationalen Straßenfestes genehmigen zu lassen, was auch funktioniert hätte, wenn es nicht zu zahlreichen Beschwerden gekommen wäre. Zu einem Verbot dieses Standes konnte sich der Bürgermeister allerdings erst vor Ort durchringen. Darauf hin beschlagnahmte die Polizei den Stand und das Propagandamaterial. Dies hielt einige NPDler jedoch nicht davon ab, sich unter die Leute zu mischen und ihre menschenverachtende Propaganda zu verteilen.
• Am 16.02.07 wurde durch die NPD eine “Faschingsparty– mit Frank Rennicke angekündigt, der Ort der Veranstaltung wurde jedoch geheim gehalten.
Erst während der laufenden Veranstaltung wurde das Konzert von Antifaschisten in Sindelfingen entdeckt. Es fand in der Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen statt, die von der Stadt Sindelfingen verpachtet wird! Alle Personen, die sich über das Konzert vor Ort beschwerten, wurden von der Polizei schikaniert und daran gehindert, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen (Bewegungsfreiheit, Demonstrationsrecht...).

Es schien, als ob die Polizei für ein ungetrübtes braunes Faschingstreiben und damit für direkte Unterstützung um den Aufbau der NPD im Raum Sindelfingen/Böblingen sorgen wolle. Dort befindet sich unter anderem eines der größten Automobilwerke des DaimlerChrysler-Konzerns mit mehreren tausend ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Und dort meint die NPD einen Boden zu finden für die Verbreitung ihrer ausländerfeindlichen und rassistischen Propaganda.

Schlüsselfiguren

• Frank Rennicke ist einer der bekanntesten neofaschistischen Liedermacher in Deutschland; er ist vorbestraft wegen Volksverhetzung und jugendgefährdender Schriften.Er war bis zu ihrem Verbot Mitglied der Wiking-Jugend.
Nach dem Verbot dieser Organisation wurde Rennicke Mitglied in der NPD. Sein jüngstes größeres Projekt war die so genannte Schulhof CD der NPD.
Daneben ist Rennicke Gründungsmitglied des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“.
• Verantwortlich für die NPD-Aktivitäten im Kreis Sindelfingen/Böblingen ist hauptsächlich Janus Nowak, NPD-Regionalverbandschef sowie NPD-Landespressesprecher, der ebenfalls vorbestraft ist wegen Wahl- und Urkundenfälschung. Vor wenigen Jahren zog er nach Sindelfingen, um hier rechtsextreme Strukturen weiter auszubauen. Besonders für die Jugend zeigt er Interesse, die mit eigens im “Ländle– produzierter Schulhof-CD infiltriert werden soll. Diesem Treiben wollen wir starken und entschlossenen Widerstand entgegensetzen.

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen!


"Entsprechend §6 Abs. 1 VersG weist der Veranstalter darauf hin, dass Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen sind."


Quelle: Flugblatt des Bündnisses
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