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Aufruf zur Kampagne 2023 und bundesweite Aktionswoche vom 20. - 26. Mai 2023 - 30 Jahre Protest gegen das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Deutsch –”–”–” English –”–”–” Français

Hi zusammen,

Am 26. Mai 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ im Bundestag beschlossen. Die unantastbare Würde des Menschen wurde antastbar. Seit dem gibt es zwei Menschenwürden in diesem Land.

Es reicht! Wir fordern die ersatzlose Streichung des ausgrenzenden AsylbLG!

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen soziale Ausgrenzung, Ungleichheit und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn: obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger. Zwar konnte immer wieder kleinere juristische Erfolge gefeiert werden, wie z.B. 2012, als das BVerfG Leistungskürzungen aus migrationspolitischen Erwägungen ablehnte oder wie erst kürzlich geurteilt wurde, dass die niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber_innen in Sammelunterkünften gegen das Grundrecht verstößt.

Dennoch wird nach wie vor intensiv in die Selbstbestimmung Betroffener eingegriffen und bis heute werden Geflüchtete in Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen –“ denen sogar eine selbstbestimmte Ernährung verboten wird –“ entmündigt.

Das Gesetz kann nur zusammen mit der Durchsetzung von Sammellagern, einer Wohnsitzauflage, Arbeitsverboten, einer Sachleistungsversorgung, (angedrohte) Zwangsarbeit für 80 Cent und einer eingeschränkten Gesundheitsversorgung gedacht werden. Es steht für rassistische Ausgrenzung und beinhaltet einen umfassenden Sanktionskatalog zur weiteren Kürzung der bereits nur minimal gewährten Leistungen. Wir müssen heute die Welt und die Rechte aller Menschen in einem denken. Das Leben von Geflüchteten, unterhalb eines gesetzlichen anerkannten Existenzminimums muss ein Ende haben.

Treten wir gemeinsam für die Abschaffung des rassistischen Asylbewerberleistungsgesetz ein!

Um das zu erreichen planen wir für den Zeitraum vom 20. bis 26. Mai 2023 eine Aktionswoche mit einer abschließenden Demonstration am 26. Mai 2023 in Freiburg. Über eine bundesweite Beteiligung in möglichst vielen Städten würden wir uns sehr freuen. Deshalb: Organisiert euch, bildet Bündnisse, schließt euch der Kampagne an!

Leitet bitte die E-Mail weiter! Um politischen Einfluss zugewinnen, müssen wir VIELE werden.

Wir haben dazu eine E-Mail-Adresse eingerichtet: no-AsylbLG@proton.me

Ihr könnt uns gerne bei (Rück-) Fragen, Anmerkungen oder Ähnliches eine E-Mail schicken. Gebt uns auch gerne Bescheid, was ihr in euren Städten plant, da wir gerne eine gemeinsame öffentliche Vernetzung anstreben. Wir wollen sämtliche bundesweiten Aktionen auf einer Homepage sichtbar machen.

Nur so können wir die rassistischen Gesetze abschaffen und zwar überall!

Solidarische Grüße

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Kontakt: no-AsylbLG@proton.me

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English

Call for the 2023 campaign and nationwide action week from 20 –“ 26 May 2023 –“ 30 years of protest against the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Hi everyone,

On 26 May 1993, the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) was passed in the German Parliament with the amendment of Article 16 of the Basic Law for the Federal Republic „Persons persecuted on political grounds shall have the right of asylum“. The untouchable dignity of humans became touchable. Since then, there are two kinds of human dignity in this country.

Enough already! We demand the abolition of the exclusionary AsylbLG without replacement!

In the past 30 years, there have been continuous nationwide protests against social exclusion, inequality and the violation of the principle of equality, mainly by those affected themselves. Although the minimum subsistence level in Germany is already low and not sufficient for a dignified life, people in the AsylbLG receive even less. Smaller legal successes have been celebrated time and again, such as in 2012, when the Federal Constitutional Court rejected benefit cuts based on migration policy considerations, or the recent ruling that the lower „special needs level“ for single adult asylum seekers in collective accommodation violates the basic right.

Nevertheless, there is still serious interference in the self-determination of those affected and to this day refugees in arrival centres („Ankunftszentrum“) and initial reception facilities („Erstaufnahmeeinrichtung“) –“ who are even prohibited from deciding on their own diet –“ are incapacitated.

The law can only be thought of together with the enforcement of collective camps, a residence obligation, work bans, obligatory supply with standardised goods rather than money („Sachleistungsversorgung“), (threatened) forced labour for 80 cents and restricted health care. It stands for racist exclusion and includes a comprehensive catalogue of sanctions to further cut benefits that are already minimal. We need to think the world and the rights of all people as one today. The living of refugees below a legally recognised subsistence level must end.

Let us stand together for the abolition of the racist Asylbewerberleistungsgesetz!

To achieve this, we are planning a week of action from 20 to 26 May 2023 with a final demonstration on 26 May 2023 in Freiburg. We would be very happy about a nationwide participation in as many cities as possible. Therefore: organise yourselves, form alliances, join the campaign!

Please forward the email! To gain political influence, we have to become MANY.

We have set up an email address for this: no-AsylbLG@proton.me

Feel free to email us with any questions, comments or the like. Also, please let us know what you are planning in your cities, as we would like to aim for a joint public networking. We want to make all nationwide actions visible on a homepage.
This is the only way to abolish racist laws everywhere!

Greetings of solidarity

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: no-AsylbLG@proton.me

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Français

Appel à la campagne 2023 et semaine d–™action nationale du 20 au 26 mai 2023 –“ 30 ans de protestation contre la loi sur le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Bonjour tous.tes,

Le 26 mai 1993, le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) a été votée a l–˜assemblée parlementaire d–™Allemagne avec la modification de l–™article 16 de la constitution „Les persécutés politiques bénéficient de l–™asile“. La dignité inviolable de l–™Ãªtre humain a été bafoué. Depuis ce jour , il y a deux niveaux de dignité humaine dans ce pays.
Assez! Nous demandons l–™abrogation du Asylbewerberleistungsgesetz, qui exclut une partie de la population!

Au cours des trente dernières années, des actions de protestation ont été menées dans toute l–™Allemagne, principalement par les personnes concernées et ce contre l–™exclusion sociale, l–™inégalité et la violation du principe d–™égalité. En effet, bien que le revenu de subsistance soit déjà insuffisant pour vivre dignement, les personnes relevant de l–™AsylbLG perçoivent encore moins. Certes, de petites victoires juridiques ont pu être célébrées à plusieurs reprises, comme en 2012, lorsque la Cour constitutionnelle a refusé de réduire le montant des prestations pour des raisons de politique migratoire ou, plus récemment, lorsqu–™elle a jugé qu–™un « niveau de besoins spéciaux » inférieur pour les demandeurs d–™asile adultes vivant seuls dans des centres d–™hébergement collectif, violait le droit fondamental.

Malgré cela, l–™autodétermination des personnes concernées continue d–™Ãªtre fortement entravée et, jusqu–™Ã  aujourd–™hui, les personnes en fuite dans les centres d–™arrivée („Ankunftszentrum“) et les centres de premier accueil („Erstaufnahmeeinrichtung“) –“ à qui l–™on interdit même de se nourrir de manière autonome –“ sont déniées de leurs droits.

La loi ne peut-être mise en oeuvre qu–™avec la mise en place de centre de regroupement, d–™une obligation de résidence, d–™une interdiction de travailler, d–™un approvisionnement en prestations en nature, d–™un travail forcé ( voire menacé) pour 80 centimes d–™euros et d–™un accès limité aux soins de santé. Elle est synonyme d–™exclusion raciste et propose un catalogue de sanctions visant à réduire encore davantage les prestations déjà accordées de manière minimale. Aujourd–™hui, nous devons penser le monde et les droits de tous les êtres humains en un seul. La vie des réfugiés en dessous du minimum vital reconnu par la loi doit prendre fin.

Unissons-nous pour abolir la loi raciste sur les allocations des demandeurs d–™asile!

Pour y parvenir, nous prévoyons une semaine d–™action du 20 au 26 mai 2023, avec une manifestation finale le 26 mai 2023 à Freiburg. Nous serions très heureux d–™une participation nationale dans le plus grand nombre de villes possible. C–™est pourquoi: organisez-vous, formez des alliances, rejoignez la campagne!

Faites circuler cet e-mail! Pour gagner en influence politique, nous devons être le plus NOMBREUX POSSIBLE!

Nous avons créé une adresse e-mail à cet effet : no-AsylbLG@proton.me

N–™hésitez pas à nous envoyer des questions, des remarques ou d–™autres informations. N–™hésitez pas non plus à nous faire savoir ce que vous prévoyez de faire dans vos villes respectives, car nous souhaitons créer un réseau public commun. Nous voulons rendre visibles toutes les actions nationales sur un site Internet.

CЪest la seule fa̤on dЪabolir les lois racistes, et ce, partout!

Salutations solidaires

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: no-AsylbLG@proton.me

Quelle


Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II - 86,9 % aller Befragten halten Sanktionen für Arbeitsmarktintegration nicht geeignet

Zur Vorbereitung der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Sanktionen bei Hartz IV am 15. Januar 2019 hat der Erwerbslosenverein Tacheles eine umfangreiche Umfrage zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen durch die Jobcenter durchgeführt. Die Umfrage wurde am Dienstag dem BVerfG übergeben und die Ergebnisse in das Verfahren eingebracht.

An der Befragung haben Leistungsbezieherinnen, Sozialarbeiterinnen, Anwältinnen und Anwälte aber auch viele Jobcentermitarbeiter*innen teilgenommen.

„Von der hohen Anzahl von über 21.000 Umfrageteilnehmer*innen sind wir noch immer überwältigt. Auch, wenn die Umfrage nicht als empirisch repräsentativ gilt, können wir daraus durchaus wichtige Schlüsse ziehen. Insbesondere in Bezug auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt, der Gefahr einer Dequalifizierung sowie die Folgen von Sanktionen“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.

Dazu einige Ergebnisse:
86,9 % aller Befragten hielten Sanktionen „nicht für geeignet“, um eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Vielmehr führen die Sanktionen nach Meinung von 80% der Umfrageteilnehmer*innen zu schlechter entlohnten und prekären Jobs. Fast genauso viele (79,2%) sehen eine konkrete Dequalifizierung für ihre weitere erfolgreiche berufliche Laufbahn.

Dass Sanktionen auch ganze Haushalte, sogenannte Bedarfsgemeinschaften, treffen sehen 83,9% der Befragten. Besonders betroffen sind demzufolge mit rund 77,9% alleinerziehende Eltern von sanktionierten Jugendlichen/jungen Erwachsenen sowie deren Geschwister.

Weit über die Hälfte (64,9%) der Befragten bestätigten, dass Sanktionen zu Wohnungsverlust geführt haben und 69,6 % haben in diesem Zusammenhang Kenntnis von Stromsperren. Für rund drei Viertel der Teilnehmenden (70,3%) waren/sind die Geldkürzungen der Beginn einer Verschuldungsspirale und mehr als jeder Zweite (56,3%) hat erlebt, dass Sanktionen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes geführt haben.

63,3% aller Befragten erklärten, dass Sanktionen zu Resignation und Motivationsverlust führen. Als Gründe gaben 44,5% „Überforderung aufgrund psychischer Erkrankung/Belastung“ an. Dass eine Zuweisung für eine berufliche oder persönliche Qualifikation nicht immer passgenau ausgeführt wird, bemängeln 40% der Teilnehmenden. Mängel bei der Beratung der Jobcenter vor Ort kritisieren 37,4% der Befragten und mehr als jeder Dritte (38,0%) erlebte „rechtswidriges oder willkürliches“ Verhalten“ durch die Jobcenter.

Zu diesem Befund ergänzt Thomé: „Diese Zahlen spiegeln massive Menschenrechtsverletzungen wieder. Sanktionen dürfen niemals zu Wohnungs-, Energielosigkeit oder gar dem Wegfall der Krankenversicherung führen. Sie belegen, dass die Leistungsberechtigten arbeiten wollen, aber nicht die notwendige Unterstützung durch die Jobcenter erhalten. Selbst jede/r zweite Jobcentermitarbeiter/in (50,3%) bemängelte die schlechte Beratung der eigenen Behörde.“

Tacheles e.V. fordert die Abschaffung aller Sanktionen im Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sie verstoßen gegen die Menschenwürde, gegen die Berufsfreiheit, führen zu existenziellen Notlagen und zum eklatanten Vertrauensverlust gegenüber den Jobcentern und deren Mitarbeiter*innen. Der Verein ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diese Probleme bei seiner Entscheidung ernsthaft berücksichtigen wird.

Quelle

Sanktionen in Hartz IV nicht mit der Verfassung vereinbar

Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.

Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.: „Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“

Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt

Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.

Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben, dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“

Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.

Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.

Quelle: Pressemitteilung 12. Januar 2018

Unterstützenswerte Petition gegen Hartz-IV-Sanktionsparagrafen

Neben den Kürzungen und der geringen Höhe sind in den letzten Jahren insbesondere die Sanktionen gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen in die Kritik geraten. Zuletzt hatte die kritische ehemalige JobCenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann bundesweit Aufmerksamkeit erregt, als sie angekündigte, zukünftig keine Sanktionen gegen Erwerbslose mehr zu verhängen. Rechtliche Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber folgten. Nun hat sie eine Bundestags-Petition eingereicht mit dem Ziel, Sanktionen abzuschaffen –“ noch bis 18. Dezember kann ihr Anliegen unterstützt werden.

Schon der vor der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) gab es im Sommer 2004 breite Proteste gegen den weitreichenden Umbau des Sozialstaats. Hundertausende besuchten bundesweite Montagsdemos. Die Einführung konnte nicht gestoppt werden, doch weiterhin gab es Widerstand. Genannt seien die „Zahltag-Aktionen“, militante Untersuchungen, die eine oder andere Demonstration und vor allem die vielen alltäglich stattfindenden stilleren Proteste und Solidarisierungen in Form von Klagen und Begleitungen.

Ein zentrales Thema, vor allem für diejenigen, die entsprechende Sozialleistungen beziehen, sind Sanktionen, also Leistungskürzungen als eine Art „Strafe“. Die Minderung der Regelleistung kann in verschiedenen Schritten erfolgen und sogar so weit führen, dass die Regelleistung komplett gestrichen wird. Seit Jahren steigen die Sanktionszahlen kontinuierlich an, obwohl zeitgleich die offiziellen Arbeitslosenzahlen sinken. Im Jahr 2012 wurden erstmals über eine Million Sanktion verhängt. Mit diesen Sanktionen und diesen Zahlen wird Politik gemacht und gegen Erwerbslose gehetzt; ihre gesellschaftlichen wie auch individuellen Auswirkungen sind verheerend. Nicht zuletzt führen sie dazu, dass Erwerbslose gezwungen sind, noch so schlechte und schlecht bezahlte Jobs anzunehmen –“ Arbeitgeber hingegen können sich über eingeschüchterte Beschäftigte und erpressbare Erwerbslose freuen.

Dass diese Sanktionen verfassungsgemäß sind, muss zumindest bezweifelt werden. Der ehemalige Bundesrichter am Bundesgerichtshof und Ex-Bundestagsabgeordnete Wolfgang NeÅ¡ković hat 2012 gemeinsam mit Isabel Erdem in einer rechtlichen Kurzanalyse für die Rosa-Luxemburg-Stiftung deutlich gemacht:

Die Kürzungsnormen im SGB II und SGB XII sind ganz offensichtlich keine auf einer Bedarfberechnung beruhenden, das Grundrecht in diesem Sinne ausgestaltende Normen. Eine Sanktion führt nämlich zum Schwinden des «unverfügbaren» Existenzminimums, einzig zum Zwecke der Bestrafung. Es fehlt jeglicher Zusammenhang der nach einer Kürzung verbleibenden Leistungshöhe mit dem existenznotwendigen Bedarf der Betroffenen. Bereits deshalb sind diese Regelungen verfassungswidrig. [...] Das Recht auf staatliche Sicherung des Existenzminimums entspringt der Menschenwürde selbst und ist unantastbar. Seine unbedingte Einhaltung ist für den Sozialstaat konstitutiv. Sie ist zudem Voraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Durch Leistungskürzungen wie Sanktionen bei Hartz IV wird dieses Menschenrecht tagtäglich verletzt.

Aktuell fordert eine erfolgsversprechende Petition, die Sanktionspraxis nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII zu streichen. In der Begründung heißt es, dass die Sanktionen (SGB II) bzw. die Leistungseinschränkungen (SGB XII) das Recht auf die Absicherung des gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums verletzten, denn die Streichung bedrohe die Existenz und die gesellschaftliche Teilhabe derjenigen, die sanktioniert werden.

Initiatorin der Petition ist Inge Hannemann. Sie war bis April 2013 im JobCenter Hamburg-Altona tätig, bis sie durch ihren Arbeitgeber freigestellt wurde. Als Journalistin schreibt sie über die Abläufe in den JobCentern und macht die Missstände in ihrem kritischen Hartz-IV-Blog http://altonabloggt.wordpress.com öffentlich. Sie thematisiert dabei häufig die strukturellen Grundlagen des Hartz IV-Systems. Im Frühjahr erschien auf annotazioni.de ein Interview mit ihr, in dem sie –“ ähnlich wie NeÅ¡ković/Erdem –“ deutlich machte:

Der Hartz-IV-Regelsatz ist zu niedrig, um überhaupt damit zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wenn sanktioniert, also gekürzt wird, ist das Existenzminimum definitiv unterschritten.

Fragwürdig an Sanktionen ist allerdings nicht nur, dass es sie gibt, sondern auch, wie sie zustandekommen. In dem gleichen Interview antwortete Hannemann auf die Frage, ob es so etwas wie Sanktionsquoten gebe:

Ja, die Teamleiter haben Quoten, wie viele Sanktionen in Prozent − gemessen an der Gesamtzahl der gemeldeten Erwerbslosen − ausgesprochen werden sollen. Anhand der Sanktionen wird ein Ranking erstellt. Zwar wird kein JobCenter wegen einer hohen Sanktionsquote ausgezeichnet, aber es spielt für die interne Beförderung der Mitarbeiter eine entscheidende Rolle.

Damit Hannemann ihr Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vortragen kann, sind insgesamt 50.000 Unterschriften notwendig. Die Mitzeichnungsfrist für die Petition endet am 18. Dezember. Bis dahin kann die Petition unterschrieben werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.nc.html.

Von Sebastian Friedrich und Patrick Schreiner via annotazioni.de

Petition 46483 „Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen“

"Wir fordern ein Ende der unseligen Sanktionspraxis. Sie ist menschenverachtend, menschenunwürdig und unserer Auffassung nach verfassungswidrig.

Hier muss ein Schnitt gemacht werden, daher fordern wir alle sozial- und politisch verantwortlichen Personen und Gruppen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und auch natürlich die über 5 Mio. Erwerbslosen und Beschäftigten im Niedriglohnbereich auf, diese Petition zu unterzeichnen.

Die Unterzeichnung setzt ein Signal, ein Signal, das überfällig ist in diesem Land. Sanktionen werden zu Disziplinierung der Erwerbslosen und letztendlich zur Zementierung des Niedriglohns eingesetzt. Wer sich dieser Strategie entgegenstellen will, wer für ein menschwürdiges Dasein und für existenzsichernde Löhne eintritt, sollte die Petition unterstützen. Und zur weiteren Unterstützung über eigene Strukturen, Netzwerke und Verteiler aufrufen."

Zur Petition

Hier gibt es Unterschriftenlisten zum Ausdrucken, um z.B. vor Jobcentern UnterstützerInnen zu finden.

Via altonabloggt, siehe auch gegenhartziv

Lesung mit anschließender Diskussion: Markus Breitscheidel: „Arm durch Arbeit“

Lesung mit anschließender Diskussion:
Markus Breitscheidel: „Arm durch Arbeit“
Die gnadenlose Ausbeutung im Niedriglohnbereich


Hartz IV, Mini-Löhne, Leihjobs –“ das betrifft doch nur Menschen, die faul, nicht flexibel und keinen Schulabschluss haben! Oder?

Markus Breitscheidel wollte es genau wissen. Freiwillig und undercover begab er sich für ein Jahr in die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Er lebte als Hartz IV-Empfänger und arbeitete als Leiharbeiter bei namhaften Konzernen und in der Landwirtschaft. Während seiner Recherchen lernte er gut ausgebildete Arbeitsuchende und Mittelstandsfamilien kennen, die ohne persönliches Verschulden zu Hartz IV-Empfängern wurden. Er berichtet, wie er als Leiharbeiter stigmatisiert und als Mensch zweiter Klasse behandelt wurde. Trotz Vollzeitbeschäftigung musste Markus Breitscheidel zusätzliche staatliche Unterstützung beantragen. In seinem erschütternden Report analysiert der Autor die persönlichen und ökonomischen Auswirkungen der Billiglohnpolitik und kommt zu dem bitteren Schluss: Nutznießer sind vor allem Unternehmen, die aus der Notsituation der Leiharbeiter Profit schlagen und auch noch durch Steuergelder subventioniert werden.

Über eine Bestandsaufnahme hinaus macht Markus Breitscheidel zudem Vorschläge für notwendige politische Gegenmaßnahmen.
Dieser Tatsachenbericht geht unter die Haut. Er ist eine Reise durch ein verunsichertes Land, in dem immer mehr Menschen nicht nur ohne Arbeit, sondern inzwischen auch durch Arbeit arm werden.

Es laden ein:
IGM Ortsgruppe Kirchheim
IGM Ortsgruppe Nürtingen
Club Bastion Kirchheim

Freitag, 17.09.2010 - 20:30 Uhr - Club Bastion Kirchheim

Das Workfake Konzept mal ganz konkret

Um sich mal eine konkrete Vorstellung zu machen, wie das "Workfare" –“ Konzept der "Bürgerarbeit" umgesetzt werden soll, hat Harald Thomé eine konzeptionelle Darstellung der MainArbeit Offenbach veröffentlicht. Zu dem Thema auch nochmal ein Kommentar von Kollegen der Arbeitsloseninitiative Gegenwind aus Glauchau-Zwickau.

In dem Zusammenhang noch mal lesenswert - die Beiträge von Günther E. Gerhold bei uns zum Thema:

Workfare oder Workfair?
Ist Workfare faires Worken?

Ist Workfare faires Worken?

Workfare, oder Bürgerarbeit ist ein weiterer Angriff auf die sowieso schon mit Füßen getretene Würde der Betroffenen.

Aber - sie ist weit mehr!
Sie ist ein willkommenes Mittel für Kommunen und Gemeinden, ihre desolaten Haushaltslage zu entspannen und erwerbslose Langzeitarbeitslose in fast allen möglichen und notwendigen Bereichen einzusetzen. Was vorher 1.-€-Jobber erledigt haben, sollen die Menschen nach diesem Modell nun ohne Aufwandsentschädigung erledigen.

Workfare, oder Bürgerarbeit ist - Arbeit ohne Lohn!
Workfare, oder Bürgerarbeit ist eine legalisierte Arbeitsplatzvernichtung. In Kommunen und Gemeinden werden so normal bezahlte reguläre Arbeitsplätze eingespart, es werden unnötig noch mehr Erwerbslose produziert.

Beim Workfareprinzip besteht auch die Möglichkeit, der Industrie- und Wirtschaft extrem billige Arbeitssklaven zuzuführen, da der Grundsatz der Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit sowie der Gedanke des Fördern und Forderns gänzlich entfällt.

Somit besteht auch die Möglichkeit, Mindestlöhne völlig überflüssig zu machen, und auch die Positionen von Arbeitnehmern erheblich zu schwächen.

Workfare ist ein Angriff auf Erwerbslose und Erwerbstätige! Workfare ist abgeleitet vom englischen Begriff Welfare, das so viel wie Wohlfahrt, oder Fürsorge bedeutet. In dem für Deutschland angedachten Modell ist das der reinste Hohn. Es bedeutet, dass arbeitsfähige Leistungsempfänger einer staatlichen Transferleistung, also Langzeitarbeitslose und Hartz IV-Empfänger, für das ALG II auch arbeiten sollen. Sie sollen also für das Geld , das sie als Arbeitnehmer in die Sozialversicherung vorher einbezahlt haben, nach diesem Modell jetzt arbeiten. Eine Versicherungsleistung, die sie vorher mitfinanziert haben und auf die sie laut Grundgesetz einen Rechtsanspruch haben, wird ihnen dadurch streitig gemacht.

In Deutschland kennen den Begriff und seine Bedeutung nur Insider, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Die breite Masse kennt weder den Begriff, noch dessen Bedeutung.

Dabei gibt es in Modellversuchen bereits auch in Deutschland diese Art der Beschäftigung. Bei uns nennt man das Ganze etwas freundlicher klingend Bürgerarbeit.
Diese Modellversuche gibt es z.B. bereits in Leipzig und Dresden. Dort werden z.B. ältere Arbeitslose als Begleitpersonal in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Deeskalierung von randalierenden Fahrgästen eingesetzt. Obwohl sie dafür überhaupt keine Ausbildung haben, wie z.B. Sicherheitspersonal, müssen sie sich im Notfall mit oftmals körperlich weitaus überlegeneren Jugendlichen und anderen randalierenden Fahrgästen auseinandersetzen.

Und wer kommt für Ihre Schäden wie Verletzungen oder kaputte Brillen auf ?

Zu diesem Thema informiert die Zukunftswerkstatt Zuffenhausen am 11.Dezember 2009 ab 19.00 Uhr in der Bönnigheimer Str.67 - Eingang Brackenheimer Str. in Stuttgart –“ Zuffenhausen

Siehe auch den Beitrag "Workfare oder Workfair?"

Petition: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II

Der Deutsche Bundestag möge beschließen sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.

§ 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.

Die Mitzeichnungsfrist für diese Petition endet am 28. Oktober 2009.
Unterzeichnen Sie auf: epetitionen.bundestag.de

Via Duckhome: Petition: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II

Siehe auch: Bündnis für ein Sanktionsmoratorium sucht Unterstützung

Workfare oder Workfair?

Workfare ist das Zauberwort der Neuzeit. Es ist abgeleitet vom englischen Begriff Welfare, das soviel wie Wohlfahrt, Fürsorge bedeutet. Das Workfareprinzip wird in Amerika, Niederlande und Dänemark bereits angewendet. Es beinhaltet, dass der arbeitsfähige Leistungsempfänger einer staatlichen Finanztransferleistung für diese Leistung auch eine Arbeit verrichten soll. Das hört sich zunächst noch ganz verständlich an. Würde es so wie in den Niederlande und Dänemark auch bei uns in Deutschland umgesetzt werden, wären die Aufschreie beim Begriff „Workfare“ vermutlich auch nicht so gravierend. Dort dient Workfare hauptsächlich dazu, die vormals erwerbslosen Hilfeempfänger wieder in den ersten Arbeitsmarkt dauerhaft zu integrieren und damit von staatlichen Transferleistungen zu befreien. Ein Leben in Würde und Unabhängigkeit soll damit gefördert werden. Damit das auch geschieht, und nicht zur unbegrenzten Ausbeutung verkommt, wachen dort die Arbeitsämter sehr genau und streng auf die Einhaltungen und Vorgaben. In Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern werden die Verträge sehr genau geprüft und somit einem möglichen Mißbrauch erfolgreich entgegengewirkt.

In Amerika wird das Workfareprinzip seit ca. 1990 praktiziert. Dort ist es ein wichtiges Element der Sozialsysteme (soweit vorhanden) Die Sozialpolitik ist in den USA weitgehend in Hoheitsherrschaft der Bundesstaaten. Was in Florida gilt, muss noch lange nicht in Colorado gelten. Im Bundesstaat Wisconsin gilt die Devise „no work, no pay“ oder „Whoever can work, must work“. Ähnliche Aussagen kennen wir bereits von SPD-Mann Franz Müntefering mit seiner Aussage, “wer arbeitet soll zu essen haben, wer nicht arbeitet soll nicht essen“. Willy Brandt würde sich vor Scham im Grabe umdrehen.

Die Hauptschwerpunkte in Amerika liegen in folgenden Punkten:
• Arbeitsgewöhnung für Schwervermittelbare, maximal 24 Monate, 28 Stunden Arbeit und 12 Stunden Qualifizierung pro Woche.
• Kommunale Servicearbeit für Nichtvermittelbare, maximal 9 Monate mit 30 Stunden Arbeit und 10 Stunden Qualifizierung pro Woche.
• Arbeit auf Probe mit Lohnkostenzuschuss im ersten Arbeitsmarkt, maximal für 6 Monate, volle Arbeitszeit und volles Gehalt.
Reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Auch in Amerika ist die Wiedereinbringung in den ersten Arbeitsmarkt das oberste Gebot des Workfaremodells. Zudem gibt es für die volle Arbeitszeit auch das volle Gehalt, das ein anderer, regulär beschäftigter Arbeitnehmer für die selbe Tätigkeit erhält.

Wie nahezu alle Sozialleistungen für Arbeitsfähige in den USA ist die Leistung aufgrund des Personal Responsibility and Work Opportunity Act (PRWORA) von 1996 auf zwei Jahre am Stück und fünf Jahre über das gesamte Berufsleben befristet.

In Deutschland gibt es das Workfaremodell vereinzelt schon in verschiedenen Bereichen. Offiziell ist es aber nicht eingeführt. Dies wird sich aber nach der Bundestagswahl im September 2009 schrittweise ändern. Die Verantwortlichen von CDU und FDP haben hierfür schon ein entsprechendes Papier in den Schubladen. Auch Wirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg hat schon ein etwa 50 seitiges Memorandum vorbereitet, welches genau die Einführung, Umsetzung und Kontrolle des Workfaremodells regelt. Es stammt aus der Feder des Instituts (IZA), Institut zur Zukunft der Arbeit. Das Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) muss man nicht unbedingt kennen –“ man kann aber, wenn man ein wenig recherchiert hat, zu dem Schluss kommen, dass eine geistige und ideologische Nähe zur INSM und zum Konvent für Deutschland vorhanden ist. Flexiblere Arbeitszeiten, die Lockerung des Kündigungsschutzes sowie die Anhebung des Renteneintrittsalters –“ all das sind Ziele und Vorgaben dieses Institutes, welches von der Deutsche Post World Net gegründet wurde
Wie auch schon bei Hartz IV werden hierfür Verträge, die in etwa denen von Eingliederungsvereinbarungen entsprechen, mit den Hilfebedürftigen, welche nur unter dem Aspekt der Sanktionsmöglichkeiten für Unwillige abgeschlossen werden. Grundvoraussetzung ist hierbei die Abschaffung des Sozialstaatsgebotes aus dem Grundgesetz.

In den einzelnen Schritten sehen diese wie folgt aus :

1. Es besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme an dem Konzept Workfare. Eine Verweigerung zieht das Risiko der Verminderung oder Streichung von Sozialleistungen nach. Die Verpflichtung hat Auswirkungen auf die Rechte der Betroffenen. Es verdeutlicht die implizite Annahme, der Grund für Arbeitslosigkeit liege nicht primär in einem Fehlen an Arbeitsplätzen, sondern am Mangel an Motivation und Anstrengung bei den Betroffenen.
2. Der Schwerpunkt von Workfare liegt auf der Aufnahme von Arbeit und weniger auf Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen oder sonstigen Formen der Aktivierung. Ob dabei als Ziel die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit relevant ist, wird dabei zunächst offen gelassen.
3. Workfare ist entweder eine Bedingung zum Erhalt von Sozialleistungen oder aber stellt einen adäquaten Ersatz (z.B. durch eine Lohnzahlung) für diese bereit. Voraussetzung zur Teilnahme ist wie bei Sozialleistungen eine individuelle Bedürftigkeit der Betroffenen (vgl. Koch u.a. 2005).

Ebenfalls fällt bei dem Workfarebeispiel der Gedanke des „Förderns“ gänzlich ganz unter den Tisch. (Er wurde in der Vergangenheit eh nie wirklich konsequent verfolgt.) Der Zugang zu regulären Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt wird durch Workfare zwar gewährt, ebenfalls bei Städten, Kommunen, Gemeinden, Industrie und Wirtschaft, im Gegensatz zu anderen Ländern ist der integrative Bestandteil, die arbeitsfähigen Hilfebedürftigen wieder voll auf dem ersten Arbeitsmarkt mit den selben Verdienstmöglichkeiten wie gleichermaßen Festbeschäftigte zu bringen, aber gar nicht vorgesehen. Ein Leben in Würde und ohne Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen ist in Deutschland überhaupt nicht angedacht. Wir stellen fest, dass hier ein ganzes Heer von Millionen von Hilfebedürftigen zu Arbeitssklaven der Neuzeit herangezogen werden. In erpresserischer Absicht (Androhung von Leistungsentzug, Obdachlosigkeit, Hunger, Tod) lebenslang ohne auch nur die geringste Aussicht auf ein würdevolles Leben, auf die Möglichkeit, aus ihrer Hände Arbeit sich wieder jemals etwas Wohlstand erarbeiten zu können, werden diese Menschen zu Menschen zweiter oder sogar dritter Klasse. Arbeitnehmer ohne jegliche Rechte, staatlich verordnet.

Im Hinblick auf die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, deren Ende entgegen der vollmundigen Versprechungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel u.a. Politikern noch lange nicht abzusehen ist, wird der Gedanke des Workfaremodells für mindesten eine ganze Generation ein Leben ohne Arbeitsrechte bedeuten. Die Ausgaben die die Wirtschaftskrise den Steuerzahler kosten, die Milliarden die in marode Unternehmen und finanzschwindsuchtgebeutelte Banken gepumpt werden, müssen ja irgendwo wieder eingespart werden. Das kann ein Land wie Deutschland, welches Mitglied der europäischen Union ist, nur regeln, in dem es am Sozialsystem des eigenen Landes einspart, wenn es nicht internationale Standards verletzten will.

Und genau das passiert mit der flächendenkenden Einführung von Workfare. Staatliche Transferleistungen werden nur noch im Verbund mit Arbeit gewährt. Kürzungen bis zu 30% bei Hartz IV oder wie es die CDU fordert „Weg mit Hartz IV“. Dieses Kredo fordern die Bertoffenen seit der Einführung der Arbeitsmarktreform im Januar 2005. Sie meinen es aber sicher anders, als es die CDU im Sinn hat. Eine 2008 von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie belegt, dass die Subventionierung der sogenannten 1.-€-Jobs den Staat jährlich zuviel Geld kosten würde, welche er sich zukünftig gar nicht mehr leisten kann. Richtig! Aber hätte man sich diese Ausgaben gar nicht erst sparen können, wenn man den Erwerbslosen reguläre Beschäftigung mit einem Einkommen, welches ein Leben in Würde ermöglicht, angeboten hätte und nicht dem Modell der profitgierigen Managern aus Industrie und Wirtschaft gefolgt wäre? Dass Hartz IV mehr Geld kostet, als es angeblich hätte einsparen sollen, ist mittlerweile längst bekannt. Die Feststellung der Studie soll nun aber als Alibi für die flächendenkende Einführung von Workfare in Deutschland dienen.

Letztlich ist der zweite Arbeitsmarkt nichts anderes als staatlich geförderte Schwarzarbeit.


Viele Städte und Kommunen haben Arbeitsgelegenheiten genutzt, um reguläre Stellen im öffentlichen Dienst abzubauen. Dort wo der Staat früher Aufträge an Firmen abgegeben hat, etwa bei Umzügen von Leistungsempfängern oder Renovierungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden, lässt er dies heute offiziell und legal von unbezahlten Leistungsempfängern verrichten. Ähnliches gilt für kirchliche Einrichtungen und Sportvereine. Wenn nun weitere fünf Millionen in diese staatlich organisierte Schwarzarbeit gezwungen werden, statt endlich die durchaus vorhandene Arbeit durch tariflich bezahlte Arbeitnehmer erledigen zu lassen, kann man kaum mehr von einer freien Marktwirtschaft sprechen.
Dass striktes Workfare in Deutschland bisher noch nicht flächendeckend eingeführt wurde, mag wohl mit dem Rest an moralischen Bedenken aus geschichtlicher Sicht zu tun haben. Zu sehr erinnert es an den Arbeitsdienst der NS-Zeit. Egal ob Freiwilliger Arbeitsdienst oder Reichsarbeitsdienst, Workfare zeigt doch deutlich, dass es keine wirklich moderne Erfindung ist. Weiter ist eine derartige Umsetzung mit bis zu fünf Millionen Arbeitslosen heute wegen der nötigen Kasernierung nicht mit dem Grundgesetz (Artikel 11, Freizügigkeit) vereinbar bzw. ansonsten deutschlandweit logistisch –“noch- unmöglich. Das Workfare-Konzept wurde auch unter dem Aspekt der beabsichtigten „Motivation“ kritisiert, da sie in dieser Form pädagogisch dem Konzept der sehr umstrittenen Bootscamps entsprächen und damit sämtlichen sonstigen Motivationstheorien widersprechen. Aber in Zeiten eines immer perverser werdenden Wirtschaftsfaschismus werden auch diese Bedenken alsbald keine Rolle mehr spielen.

Was ist nun aber das Schlechte an Workfare?
Als Zwangsarbeit wird Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe, gegen seinen Willen, gezwungen wird –“ trifft diese Formulierung schon für die unter den Hartz I- IV-Gesetzen unter Androhung von Sanktionen erzwungenen Arbeitsgelegenheiten mit MAE (1.-€-Jobs) zu, so erst recht auf Workfare. Bei Workfare werden 1.-€-Jobs zu 0.-€-Jobs. Ganz legal, per Gesetz! Bürgerarbeit, eine 39 Stundenwoche soll für die Erwerbslosen zu Regel werden, damit sich das „Pack“ mal wieder an Arbeit gewöhnt. Selbstredend dass dabei kein Geld an die Betroffenen fließen soll. Zur Verhinderung von Schwarzarbeit soll es noch zusätzlich dienen, wie gut ! Aber ist das alles auch mit dem Art..12 GG vereinbar? Ganz klar, nein. Spätestens seit Angela Merkel Bundeskanzlerin ist, wissen die Deutschen aber auch, „dass die Deutschen sich nicht in allen Punkten auf das Grundgesetz berufen können und es keinen Anspruch auf Demokratie in alle Ewigkeit geben kann „. (60. Parteitag der CDU) Na was das bedeutet, ist wohl jedem über den Tellerrand denkenden klar. Auf auf zur Wirtschaftsdiktatur.
Die Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitslose soll dann nur noch gezahlt werden, wenn Bedürftige dafür unentgeltlich dort arbeiten, wo das Amt sie hinschickt. Als Basis sollen die bisherigen 1€ Jobs dienen, wobei die Mehraufwandsentschädigung, die ihnen diesen Namen gab, ersatzlos gestrichen und diese Jobs ohne Beschränkungen überall vergeben werden sollen - auch bzw. gerade in der Privatwirtschaft.

D.h. also: sozialversicherungspflichtige Angestellte die entlohnt werden müssen, können ganz legal durch arbeitsdienstverpflichtete Grundsicherungsempfänger ersetzt werden. Arbeitsdienstverpflichtete Grundsicherungsempfänger werden so zu Arbeitnehmern ohne Arbeitnehmerrechte deren "Lohn", die Grundsicherung, vom Staat bezahlt wird. 100% Subventionen für Arbeitgeber, bestmögliche Profitmaximierung. Das Ziel: eiskalter Kapitalismus nach dem Grundsatz: friss oder stirb.

Schon alleine die implizite Annahme, der Grund für Arbeitslosigkeit liege nicht primär in einem Fehlen an Arbeitsplätzen, sondern am Mangel an Motivation und Anstrengung bei den Betroffenen, ist eine unverschämte Verhöhnung der Betroffenen. Die Annahme sagt klar aus, dass alle arbeitsfähigen Erwerbslosen nur zu faul zum Arbeiten seien.
Verunglimpfungen, Medienhetze (insbesondere von der Bertelsmann-Gruppe SAT1,RTL, PRO7 initiiert) , Politikerschelte (Wolfgang Klement, Oskar Metzger, Philipp Mißfelder, Roland Koch) soziale Ausgegrenztheit und gesellschaftliche Ächtung haben in der Vergangenheit schon genug Schaden für die Betroffenen verursacht, für die sie eigentlich Schadensersatz fordern könnten, wenn sie sich nur mal trauen würden und sich dessen bewusst wären. Dass immer mehr Firmen Arbeitplätze streichen, Arbeitnehmer in tausender Positionen reihenweise entlassen, dass aus skrupelloser Profitgier der Manager unter dem Deckmäntelchen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sogar ganze Standorte geschlossen werden (Nokia, Bochum) wird dabei nur allzu gern verschwiegen.

Motivation in Form von lebensqualitätsbeschneidender und lebensbedrohender Sanktionen können nicht zu einem guten Arbeitsergebnis führen. Jede Arbeit die unter Androhung von Zwang erfolgt, ist strafbar, mindert die Moral und hat psychische Negativfolgen auf die Gesundheit der Menschen und damit negative Folgen auf die Arbeitsergebnisse. Motivation in positivem Sinne ist sicher eine Arbeit, mit einer Entlohnung, von der man ausreichend würdevoll leben kann und am Monatsende sogar noch etwas übrigbleibt. Wer gut bezahlt wird, identifiziert sich nach einer amerikanischen Studie nachweißlich wesentlich mehr mit seinem Arbeitgeber und dem Produkt das er erarbeitet, als schlecht bezahlte Arbeitnehmer. Gutes Geld also für gute Arbeit. Schon der vielzitierte Robert Bosch wusste ganz genau, „ wenn es meinen Arbeitern gut geht, geht es auch mir gut“ Altmodische Grundsätze in einer neuen Zeit, in der für Anstand Sitte und Moral kein Platz mehr ist?

Die Frage nach dem Mindestlohn in Deutschland wird immer noch in hitzigen Diskussionen gestellt .Wie gut man damit in England und Frankreich fährt, wollen die Gegner hierzulande gar nicht wissen. Sie behaupten nach wie vor, der Mindestlohn würde Arbeitsplätze vernichten. Mit dem Workfareprinzip könnte der Mindestlohn schnell unterwandert werden und die Sinnhaftigkeit des Mindestlohns würde sich für diese Herrschaften erledigt haben. Wenn Tausende und Abertausende durch Workfare ihren Arbeitsplatz verlieren und durch gezwungene Workfare-Zwangsarbeiter im Drehtüreffekt ersetzt werden, ist der Weg zur Lohndrückerei in der übelsten Form völlig frei. Dann wird auch niemand mehr nach dem Mindestlohn schreien. Die blanke Angst ums Überleben hat spätestens dann begonnen. Angst ist der Indikator unserer Zeit, welcher danach noch verstärkt wird.
Für Gewerkschaften wird es mit dem Workfareprinzip sicher immer schwerer ihre Forderungen einzufordern, da hier der Sinn verloren gehen würde. Wo keine Arbeitnehmerrechte mehr sind, kann man auch keine einfordern.

Laut Peck und Theodore ziele Workfare vor allem auf die Mobilisierung von Arbeitskräften für den Niedriglohnsektor; sie diene dazu, ein Arbeitsangebot auch für unattraktive und niedrig entlohnte Randarbeitsmärkte sicherzustellen. Tatsächlich aber wird der Einsatz von Workfare-Arbeitern flächendenkend in der ganzen Industrienation angedacht.
Workfare scheint das alleinige Allheilmittel, die große und noch anwachsende Arbeitslosigkeit zukünftig ohne Kostenexplosion in den Griff zu bekommen. Dabei wird aber vergessen, dass es einen immer größeren Einbruch des Binnenmarktes geben wird, die Kaufkraft, welche schon jetzt erheblich geschwächt ist, wird noch weiter sinken. Einzelhandelsschließungen und der Zusammenbruch des Mittelstandes werden auf lange sicht die Fall sein. Wenn Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt keine Arbeit finden können, ihnen aber gleichzeitig in Workfare-Projekten Arbeit angeboten wird, funktioniert unsere Marktwirtschaft nicht mehr. Der Fehler im System ist leicht zu finden: Er liegt in der Profitgier von Unternehmen, die Arbeit unter Umgehung der Marktgesetze so billig machen will, dass man auch mit menschenverachtenden Systemen konkurrieren kann. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn man ebenfalls, zumindest für einen bestimmten Kreis von Menschen, die Menschenrechte beschneidet.

Der Staat ist, wenn er den Anspruch hat ein demokratischer Staat zu bleiben, verpflichtet hier einzugreifen. Er tut dies auch in fast ganz Europa durch Mindestlöhne. Nicht so in Deutschland. Hier spricht man von einem Mindesteinkommen und subventioniert durch staatliche Zuschüsse Unternehmen, die keine marktgerechten Löhne zahlen. Man lässt zu, dass Zeitarbeit als Instrument zur Lohnsenkung und zur Umgehung des Kündigungsschutzes missbraucht wird. Statt hier entgegen zu wirken, fördert man durch Lohnzuschüsse, die Möglichkeit von unbezahlten Praktika und Zuschüsse bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen, diese diskriminierende Unternehmenspolitik.

In den letzten Jahren ist hier ein zweiter Arbeitsmarkt entstanden, der den ersten Arbeitsmarkt ausblutet.

Er wächst in dem Maße, in dem der reguläre Arbeitsmarkt schwindet. Welcher faire Unternehmer kann auf Dauer überleben, wenn seine Konkurrenten Ausbeutung und Lohndumping betreiben? Bewusst erklären die bürgerlichen Parteien Arbeit an sich als sozial –“ auch dann, wenn diese schlecht oder gar nicht bezahlt wird.

Die Parteien wissen, dass in den nächsten Jahren die offizielle Zahl der Arbeitslosen auf über fünf Millionen steigen wird. Wer, wie CDU und FDP ernsthaft fordert, diese fünf Millionen Menschen, unter denen auch viele gut qualifizierte und motivierte Bürger sind, in einen zweiten Arbeitsmarkt, dessen Bezahlung sich nicht mehr an der Marktwirtschaft orientiert, zu entlassen, gibt den Gedanken der Marktwirtschaft auf.

Aufgabe einer verantwortungsvollen Regierung wäre es, durch eine gezielte Steuerung die Felder des ersten Arbeitsmarktes, die von der Wirtschaft zwecks Gewinnoptimierung der Allgemeinheit in einem zweiten Arbeitsmarkt überlassen werden, dort wieder zu integrieren. Dazu gehören vor allem die sozialen Berufe, aber auch viele andere Tätigkeiten im Bereich der Dienstleistung.

Workfair statt Workfare muss die Devise lauten, welche, Erwerbslose und Arbeitnehmer zukünftig fordern müssen. Dazu müssen sie aber endlich aus ihrer Lethargie herauskommen etwas unternehmen , aufbegehren und sich einem Kampf stellen, welcher noch nicht mal richtig begonnen hat. Hartz IV war nur der Vorbote, sozusagen zum gewöhnen an einen erbarmungslosen Kapitalismus, welcher zum Schluss wirklich nur noch die Alternative „friß oder stirb“ übrig lässt.
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