Skip to content

Filmtipp: We Feed the World

“We Feed the World” handelt von der zunehmenden Industrialisierung der Nahrungsmittelproduktion und wirft ein kritisches Auge auf die Rolle der EU und ihre Agrarpolitik in diesem Zusammenhang. Er kommt ganz ohne einen Sprecher aus, die Bilder und einige Kommentare der handelnden Personen (Bauern, Biologen,Nestlè Vorstand...) sprechen für sich.

Beeindruckend wird dokumentiert, dass es heute möglich ist, mit den vorhandenen agrartechnischen Möglichkeiten 12 Milliarden Menschen auch unter ökologischen Geischtspunkten gut zu ernähren. Dem steht eine Profitwirtschaft nicht nur in der Nahrungsmittelindustrie entgegen. Gezielt wird weltweit die Erzeugung von Lebensmitteln in Fischerei, Landwirtschaft, Viehzucht, Wasser usw. unter die Kontrolle einiger Nahrungsmittelkonzerne wie Nestlè oder mit Hybridsaatgut durch Saatguthersteller wie Pioneer gebracht. Das wird anhand einiger Beispiele dokumentiert.

Der Film ist der erfolgreichste österreichische Dokumentarfilm seit Beginn der statistischen Erfassung, gedreht von Regisseur Erwin Wagenhofer im Jahr 2005 in Österreich, der Schweiz, Brasilien, Rumänien, Spanien und Frankreich. Mit 200.000 Besuchern in Österreich, über 140.000 in Frankreich und rund 300.000 Besuchen in Deutschland zählt der Film zu den erfolgreichsten österreichischen Produktionen der letzten Jahre. Der Film kann seit Oktober im Handel erworben oder im DVD Verleihshops geliehen werden. Bezugsquellen, auch für den Unterricht an Schulen sind auf der Webseite zum Film zu finden. Dort ist auch ein Trailer anszusehen.

Verwässerung der EU-Öko-Verordnung durch den EU-Agrarministerrat stößt auf scharfe Kritik des BÖLW

Am 15.12. warnte Klaus Faißner im Beitrag: "Brüssler Anschlag auf Bio", dass der EU-Agrarministerrat ohne Zustimmung des EU-Parlamentes das Label „Bio“ verwässern und Gentechnik-Verschmutzung durch Pollenflug offiziell zugelassen könne. Seit gestern steht das Ergebnis fest:

Berlin, 20.12.2006 Trotz des vehementen Appells von Bundestag, einzelnen Parteien und Wirtschaftverbänden den Verhandlungsprozess zur EU-Verordnung nicht vorschnell abzubrechen, hat der EU-Agrarministerrat gestern weit reichende Beschlüsse zur Revision der EU-Öko-Verordnung gefasst. Die getroffenen Beschlüsse bedeuten eine Verwässerung des bisherigen staatlichen Standards und stoßen damit auf scharfe Kritik des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). "Der Agrarrat hat sich für Geschwindigkeit vor Qualität entschieden und die Verbrauchersicherheit zugunsten von Erleichterungen im internationalen Handel zurückgefahren", so Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des BÖLW.

Zwar ist es gelungen erhebliche Verbesserungen im Vergleich zum ersten Revisionsentwurf der EU-Kommission vom Dezember 2005 zu erreichen. Die Beschlüsse des Agrarrats bedeuten gegenüber der aktuell geltenden EU-Öko-Verordnung jedoch eine Verschlechterungen in wesentlichen Punkten:

1. Die bisherige Verordnung unterband klar jede Form von missbräuchlicher und irreführender Produktkennzeichnung mit dem Begriff "Bio". Der jetzige Verordnungsentwurf gibt diese Klarheit und damit auch die durch Rechtsurteile untermauerte Sicherheit auf.

2. Die Regelungen zum Import von Bio-Produkten sind nicht präzise genug, um eine Gleichwertigkeit von europäischer und Ware aus Drittländern sicherzustellen.

3. Die Verwendung des EU-Bio-Logos wird verpflichtend für alle Bio-Produkte vorgeschrieben. Damit verliert auch das mit hohem Aufwand eingeführte, sich auf nahezu allen Produkten befindliche und beim Verbraucher bestens bekannte deutsche Bio-Siegel seine Bedeutung - zumal es künftig für einen niedrigeren als den heutigen Qualitätsstandard stehen würde.

Dass die Bio-Verbände auch weiterhin nach eigenen höheren Standards arbeiten und diese gegenüber dem Verbraucher kommunizieren können, ist einer der wesentlichen Verhandlungserfolge der Bio-Organisationen. "Angesichts der jetzt gefassten Beschlüsse, wird die Bedeutung der privatwirtschaftlichen Bio-Standards für die Sicherung hoher Bio-Qualität größer", so Alexander Gerber, Geschäftsführer des BÖLW.

Der BÖLW machte deutlich, dass nach der neuen Verordnung Bio-Produkte auch künftig ohne gentechnisch veränderte Organismen hergestellt werden müssen. "Von der Gefahr, dass Produkte durch das Verschulden von GVO-Anbauern kontaminiert werden, sind konventionelle und ökologisch wirtschaftende Bauern jedoch gleichermaßen betroffen", so Löwenstein. Deshalb sei es konsequent, für alle ohne Gentechnik arbeitenden Betriebe die gleichen Kennzeichnungs-Grenzwerte vorzusehen.

"Insgesamt betrachtet ist der Revisionsprozess der EU-Verordnung ein trauriges Kapitel europäischer Politik. Ziel war es die Verordnung weiterzuentwickeln, letztlich ist das Ergebnis in zentralen Punkten ein Rückschritt", fasst Gerber zusammen. "Umso bedeutsamer ist es, dass die deutsche Ratspräsidentschaft unter Einbeziehung der Wirtschaftsakteure alles daran setzt, Klarheit für die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe zu erreichen, die der beschlossene Vorschlag noch enthält", fordert Gerber.


Kontakt und weitere Informationen:

Dr. Alexander Gerber
Geschäftsführer
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)
Marienstr. 19-20
10117 Berlin
Fon +49 (0)30 28482 300
Fax +49 (0)30 28482 309
gerber@boelw.de
Webseite

Brüsseler Anschlag auf „Bio“

Am kommenden Dienstag, den 19. Dezember, wird beim EU-Ministerrat über eine neue EU-Bio-Verordnung abgestimmt –“ ohne Zustimmung des EU-Parlamentes soll „Bio“ verwässert und Gentechnik-Verschmutzung durch Pollenflug offiziell zugelassen werden.

„Bio“ ist gefragt wie nie zuvor. Noch nie haben so viele Verbraucher zu Lebensmitteln aus ökologischem Anbau gegriffen, die Umsatzzuwächse bewegen sich im zweistelligen Bereich. Nicht zuletzt die strengen Bio-Kontrollsysteme in Österreich und Deutschland mit ihren klaren Richtlinien haben dazu beigetragen, dass die Verbraucher hohes Vertrauen in Bio-Produkte haben.

Doch dieses Vertrauen könnte durch die Novelle zur EU-Bio-Verordnung, die am Dienstag, den 19. Dezember, im EU-Agrarministerrat beschlossen wird, nachhaltig erschüttert werden. Bereits beschlossen wurden im „Sonderausschuss Landwirtschaft“ die (WTO-konformen) Importregelungen für Bio-Produkte aus Nicht-EU-Staaten. Hier wird es am Dienstag zu einer „Abstimmung ohne Diskussion kommen“, wie es aus dem österreichischen Landwirtschaftsministerium heißt. Namhafte Vertreter deutscher Bio-Verbände warnten bis zum Schluss vor „einer Verschlechterung für die Verbraucher“. Grund: Die Kompetenz für die Kontrollen soll von den Nationalstaaten hin zur EU-Kommission wandern, die aber zu wenig Kapazitäten haben dürften, dies zu überprüfen.

0,9 Prozent Gentechnik in Bio-Produkten?

Noch weitreichendere Folgen dürfte aber der zweite Teil der Tagesordnung haben: Über die EU-Bio-Verordnung soll eine politische Einigung erzielt werden, ohne eine Stellungnahme des EU-Parlaments abzuwarten. Dies war bisher erst einmal bei der Zuckermarktreform der Fall, was zu heftigen Protesten des EU-Parlamentes geführt hat. Der strittigste Punkt ist die offizielle Angleichung des Gentechnik-Kennzeichnungs-Grenzwertes für Bio-Produkte an konventionelle Produkte. Konkret heißt das, dass Bio-Ware bis zu 0,9 Prozent mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) kontaminiert sein darf, ohne dies kennzeichnen zu müssen. Zwar gilt dieser Grenzwert „nur“ für eine „zufällige und technisch nicht vermeidbare“ Kontamination von außen –“ etwa durch Pollenflug –“ und dürfen Bio-Bauern und Bio-Verarbeiter weiter keine GVO selbst verwenden. Aber der Konsument wird künftig im Dunklen gelassen. Die Gewissheit, garantiert gentechnikfreie Produkte (in Österreich galt bisher der Grenzwert an der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent) einzukaufen, würde somit wegfallen. 0,9 Prozent „Verschmutzungserlaubnis“ in Bio-Produkten würde natürlich auch der Gentechnik in der Landwirtschaft Tür und Tor öffnen –“ denn sobald GVO freigesetzt werden, kommt es zur Gentechnik-Kontamination, wie zahllose Studien belegen. In Österreich wurden bespielsweise noch nie GVO freigesetzt.

Verwunderlich stimmt daher die Stellungnahme von Bio-Austria, dem Dachverband der österreichischen Bio-Verbände: „Wir sind unter bestimmten Bedingungen bereit, diesen gemeinsamen Kennzeichnungs- und Vermarktungs-Grenzwert mit konventionellen Produkten mitzutragen“, erklärt Thomas Fertl, der von Bio Austria vor kurzem für die Koordination der agrarpolitischen Arbeit verpflichtet wurde. Die Bedingungen lauten: Das Saatgut muss sauber bleiben und jede Gentechnik-Verunreinigung beispielsweise durch Pollenflug, die vermeidbar gewesen wäre, muss als illegal geahndet werden. Eine derartige Regelung müsste aber in anderen EU-Gesetzestexten erfolgen und ist sicher nicht in allernächster Zeit zu erwarten.

EU-Logo wird Pflicht

Außerdem soll das bislang unbekannte EU-Logo verpflichtend auf alle Bio-Erzeugnisse kommen. Zwar konnten Interventionen zahlreicher Mitgliedsstaaten verhindern, dass die nationalen Logos nicht mehr verwendet werden dürfen, im Falle eines Bio-Skandals im Zusammenhang mit dem EU-Logo wären aber alle Bio-Erzeuger in ganz Europa betroffen und könnten sich nicht mehr vom EU-Logo lösen. Es gibt noch eine Vielzahl weiterer strittiger Punkte, die aufgrund des Zeitdrucks, den die EU-Kommission und die finnische Präsidentschaft machten, nicht mehr ausverhandelt werden können. Am Dienstag geht es um die Ablehnung oder Annahme der neuen EU-Bio-Verordnung. „Österreichs Linie ist noch offen. Der Minister ist sehr kritisch, vor allem was die Gentechnik anbelangt“, heißt es aus dem Ministerium.

Bio-Verbände als „Handelshemmnisse“

Wie sehr diese EU-Bio-Verordnung an allen Betroffenen und vor allem an der Bevölkerung von Anfang an hätte vorbeigeschwindelt werden sollen, zeigt die Beurteilung des Bioland-Präsidenten Thomas Dosch zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission vom 21. Dezember 2005: „Dieser glich einer feindlichen Übernahme.“ Nach diesem Vorschlag wären die Bio-Verbände, die privat über Jahrzehnte die biologische Landwirtschaft aufgebaut hatten, völlig entrechtet worden. Begründung der EU-Kommission: Sie seien „Handelshemmnisse“.

Gentechnik mit allen Mitteln

Die Bio-Verordnung ist nur eines von mehreren Hilfsmitteln, wie die Gentechnik nun offensichtlich mit Hochdruck –“ gegen den Willen der Bevölkerung - in die österreichische und europäische Landwirtschaft gebracht werden soll: Bereits am Montag, den 18. Dezember, werden die EU-Mitgliedsstaaten auf Geheiß der EU-Kommission wahrscheinlich die österreichischen Genmais-Importverbote aufheben - gegen den Willen Österreichs. Zusätzlich will eine Initiative im EU-Agrarausschuss der Gentechnik freien Lauf lassen und wird die EU-Kommission im Frühjahr ihre Biotechnologie-Initiative vorstellen.

Text: Klaus Faißner, Freier Journalist, Wien email: klaus.faissner@chello.at

Der Kampf gegen die Gentec-Multis geht weiter

GMWatch verbreitet Englische Fassung des Artikels zu Freisetzung in Gatersleben weltweit

Die Seite GMWatch.org hat am 10. 12. unter dem Titel "Experimental GM wheat planting contradicts German, European law" eine englische Übersetzung des Artikels von Dr. C. Palme aufgrund seiner internationalen Bedeutung veröffentlicht. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die deutsche Version: “Freisetzungsversuch in Gatersleben verstößt gegen deutsches, europäisches und internationales Recht!” unter anderem bei uns zu finden ist.

Entscheidung zu Entschließungsentwurf für Biotechnologie vertagt
Der hier von Klaus Faißner besprochene Entwurf des EU-Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vom 6. 11., gezeichnet von dem Finnen Kyösti Virrankoski, wurde angesichts von 190 Einwendungen von Ausschussmitgliedern vom 18. 12. auf den 22. oder 23. Januar 2007 vertagt. Die Kampagnenarbeit hat also einen weiteren Erfolg gebracht

Weiterer Protest gegen diesen Entschließungsentwurf bleibt dringend notwendig!

Die eMail - Aktion der Agrargruppe von Attac-Wuppertal an die Mitglieder des zuständigen Ausschusses ermöglicht es, die Verantwortlichen mit massenhaften Mails zu erreichen - nach Ländern in 3 Sprachen aufgeteilt und je nach Emailprogramm mit 3 verschiedenen Methoden. Deshalb bitten wir die Leserinnen und Leser dieses Blogs um Beteiligung an dieser Aktion.


Siehe auch weitere Berichte zum Thema in der Kategorie Globalisierung und Ökologie

Medienschau:
Die Tageszeitung “junge welt” berichtet am 25.11. zu Gatersleben: “Lobbyisten genehmigen Genweizenanbau”


(Dieser Bericht ist in Bearbeitung)

Gentechnik soll zum Durchbruch verholfen werden

Mit der "Begründung", man hätte aus "Angst vor der Zerstörung" der Felder "dicht gehalten" bahnt sich in Baden - Württemberg ein neuer Skandal um gentechnisch verändertes Saatgut an. Vor kurzem wurde bekannt, dass zwischen 1998 und 2004 ohne Information der Öffentlichkeit gentechnisch verändertes Saatgut flächendeckend ausgebracht wurde. Inzwischen sollen durch das EU Parlament auch rechtliche Tatsachen geschaffen werden.

Hierzu ein Gastbeitrag von Klaus Faißner, Freier Journalist, Wien email: klaus.faissner@chello.at
Der Agrarausschuss des Europaparlamentes wird am Montag, den 27.11. über die endgültige Fassung eines Initiativberichtes des Agrarausschusses des EU-Parlamentes entscheiden. In weiterer Folge soll Ende Jänner das EU-Parlament darüber abstimmen - das genaue Prozedere ist am Ende des Textes zu finden. Der vorliegende Entwurf kann nur eine Deutung zulassen: Der Gentechnik soll zum Durchbruch verholfen werden. (Kommentare sind fett und kursiv gekennzeichnet.)

In diesem Initiativbericht ist u.a. die Rede davon, ...

• dass die Ausweitung des Anbaus von Gentechnik-Pflanzen auch im Hinblick auf das Lissabon-Ziel der Schaffung von 20 Mio. neuen Arbeitsplätzen zu sehen sei. Eine Untersuchung des Lehrstuhls für Unternehmensführung in Oldenburg/ Deutschland zeigte dieses Jahr, dass in Deutschland derzeit weniger als 500 Menschen in der privatwirtschaftlich finanzierten Agro-Gentechnik arbeiten und dass es auch bei einer Ausweitung des Anbaus zu keinen neuen Arbeitsplätzen kommen werde.

• dass „die moderne Biotechnologie dazu beitragen kann, den Herausforderungen von Armut, Bevölkerungswachstum und sich wandelnden Umweltbedingungen in den Entwicklungsländern zu begegnen“. Das Gegenteil ist der Fall: In Indien bringen sich jedes Jahr tausende Bauern wegen Missernten im Gentechnik-Baumwollanbau um (siehe Bericht in der Süddeutschen Zeitung).

• dass für das Gemeinschaftsrecht „unbedingt ein gemeinsamer Ansatz gefunden werden muss“, um es in allen Mitgliedsstaaten einheitlicher zu gestalten, „insbesondere im Bereich der Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten und konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen“. Damit wird der Startschuss zur flächendeckenden Kontamination gegeben. Die Wahlfreiheit, die hier gemeint ist, bezieht sich auf den Grenzwert bei der Kennzeichnung von 0,9 Prozent. Alles, was darunter liegt –“ auch Bio –“ gilt als gentechnikfrei nach der Sichtweise der EU-Kommission.

• dass „das Genehmigungsverfahren zu langsam und bürokratisch ist, was dazu beiträgt, dass die Europäische Union hinter ihren weltweiten Konkurrenten zurückgeblieben ist“. Die „fortschrittlichen“ nordamerikanischen Bauern werden dies als Hohn empfinden: Die Exportmärkte von Raps und Mais nach Europa brachen kurze Zeit nach der Einführung von Gentechnik-Pflanzen zusammen und gingen auf Null zurück.

• „Das bestehende komplizierte Verfahren zur Genehmigung neuer Biotechnologieerzeugnisse“ wird ausdrücklich „bedauert“ und betont, „dass das Vorsorgeprinzip nicht als Vorwand für die Verzögerung des Verfahrens dienen darf“. Was soviel heißt, dass die Interessen der Gentechnik-Industrie höher zu bewerten sind als das Vorsorgeprinzip zum Schutze der Bevölkerung!

In diesem Zusammenhang wird bezweifelt, dass Genehmigungsverfahren „stets auf rein objektiven wissenschaftlichen Kriterien und nicht politischen Standpunkten beruhen“.
1.: Die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger lehnt Gentechnik-Nahrung ab. Über diesen Willen der Bevölkerung wird bewusst hinweggegangen und es wird gezeigt, dass die Grundsäule einer jeden demokratischen Verfassung („Alles Recht geht vom Volke aus“) nichts zählt.
2.:Gerade wegen der wissenschaftlichen Kriterien ist die EU-Lebensmittelbehörde EFSA unter Dauerbeschuss gelangt: Alle Zulassungssanträge –“ die übrigens von den Gentechnik-Konzernen selbst eingereicht werden –“ wurden bisher durchgewinkt und die EFSA bricht selbst EU-Recht, indem sie keine Langzeitversuche über die gesundheitlichen Folgen von Gentechnik-Nahrung verlangt. Weltweit gibt es keinen einzigen solchen Langzeittest. Es erfolgt ein riesiger Feldversuch an Mensch und Tier mit zum Teil verheerenden Folgen wie dem Aufkommen von Superunkräutern oder dem Verlust einer ganzen Kuhherde eines hessischen Milchbauern nach der jahrelangen Verfütterung von Bt-176-Genmais, der ein Insektengift selbst produziert.


Schließlich wird die WTO-Rechtssprechung als die maßgebliche betrachtet und damit auch die Aufhebung des Importverbot Österreichs für mehrere GVO begründet (dies soll ja am 13. Dezember im Ministerrat passieren). Damit stellt die EU die demokratisch nicht legitimierte Welthandelsorganisation WTO über die UNO, wo im Biosicherheits-Protokoll das Vorsorgeprinzip sehr wohl verankert ist.

Das weitere Prozedere dieses Initiativberichtes ist folgendermaßen: Die endgültige Fassung wird –“ wie eingangs erwähnt - am kommenden Montag, den 27.11.06 beschlossen (österreichisches Ausschussmitglied ist Agnes Schierhuber, ÖVP), am 18. Dezember ist die Abstimmung im Agrarausschuss und am 31. Jänner 2007 ist die Abstimmung im EU-Parlament geplant. Ein Initiativbericht hat zwar keine gesetzgebende Funktion, kann aber sehr wohl die Richtung weisen. In diesem Fall vor allem deshalb, weil die EU-Kommission im März/April 2007 die neue Biotechnologie-Strategie bekanntgeben wird.


Mein Dank für die Vermittlung geht an Dr. Wolfgang Wiebecke, Wuppertal email: kigwa.ww@web.de

Weitere Berichte zum Thema Gentechnik in der Ernährung

Weitere Funde von Genreis in Deutschland

WikiNews berichtete über weitere Funde von gentechnisch verändertem Reis:

30.09.2006 –“ Gentechnisch veränderter Reis der Sorte LL 601 wurde nach Angaben des Gesundheitsministeriums Thüringens in zwei von 26 untersuchten Proben gefunden. Bei dem Produkt handelte es sich um Reisnudeln, die nach einem dpa-Bericht BT-63-Reis enthielten. Gentechnisch veränderter Reis ist in der EU nicht zum Verzehr zugelassen. Ein ähnlicher Fund wurde auch im Bundesland Brandenburg gemacht. Das Verbraucherschutzministerium des Bundeslandes teilte gestern mit, in 17 untersuchten Proben seien Verunreinigungen durch gentechnisch veränderten Reis entdeckt worden, der in Form von Kochbeutelreis einer nordrhein-westfälischen Firma in den Handel gelangte. Auch hier ging es um Reis der Sorte LL 601 aus den USA. Der Anteil des transgenen Reises an der Gesamtmenge liege jedoch nur im Promillebereich. Es handelt sich um den ersten Fund dieser Art im Osten Deutschlands. Zuletzt war am 26.09.2006 in Niedersachsen (Wikinews berichtete) sowie am 25.09.2006 in Hessen gentechnisch veränderter Reis in untersuchten Proben entdeckt worden. Über den Fund in Hessen informierte das hessische Verbraucherschutzministerium am Montag. Wiederum war es die Reissorte LL 601 sowie BT 63, die in den Proben gefunden wurde. Einer Pressemitteilung des thüringischen Gesundheitsministeriums zufolge liegen in Deutschland mittlerweile 23 positive amtliche Untersuchungsbefunde zu Produkten vor, in denen Spuren gentechnisch veränderter Reissorten gefunden wurden. Diese verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt: aus Baden-Württemberg sechs, Hessen sieben, Rheinland-Pfalz sechs, Sachsen-Anhalt zwei und Thüringen ebenfalls zwei Proben.

Die Sorte LL 601 enthält ein zusätzliches Gen, das die Produktion eines bestimmten Proteins steuert. Dieses Protein sorgt für die Resistenz der Pflanze gegen ein Pflanzengift.

Funde von Verunreinigungen durch gentechnich veränderten Reis wurden in den letzten Wochen aus mehreren europäischen Staaten gemeldet: Österreich, Frankreich und Schweden. Nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) besteht für die Verbraucher jedoch keine akute gesundheitliche Bedrohung. Die betroffenen Waren wurden nach Bekanntwerden jeweils sofort aus dem Sortiment genommen.


Weitere Berichte

Die Seite der Agrargruppe von attac Wuppertal, die zu diesem Thema sowohl umfangreiche Informationen als auch Handlungshilfen bereithält.

Landwirtschaftsministerium verbietet Anzeige zur Gentechnik in Berliner Bio-Einkaufsführer

Der neue Bio-Einkaufsführer für Berlin-Brandenburg mußte ohne eine Anzeige der Initiative "Save our Seeds" zur Reinhaltung des Saatguts von Gentechnik erscheinen. "Save our Seeds ersatzlos streichen", lautete die lapidare Anweisung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) an den Herausgeber, die "Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin und Brandenburg" (FÖL). Das Ministerium ko-finanziert die Informationsbroschüre, von der 700.000 Exemplare verteilt werden, und machte die Druckfreigabe von der Zensur abhängig.
"Landwirtschaftsministerium verbietet Anzeige zur Gentechnik in Berliner Bio-Einkaufsführer" vollständig lesen
cronjob