Änderungen im Sozialrecht 2024
Quelle: VDK Baden Württemberg
Das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ weist darauf hin, dass die aktuelle Situation bei vielen Jobcentern und Agenturen für Arbeit für erwerbslose und / oder einkommensarme Menschen sehr problematisch ist. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen sind diese Behörden kaum noch erreichbar. Das gilt sogar in akuten Notsituationen.
Wegen der Corona-Pandemie ist die persönliche Vorsprache bei den meisten Behörden fast unmöglich. Daher kommt es oft zu Problemen und Verzögerung bei der Bewilligung von Sozialleistungen. So werden z. B. Anträge auf Arbeitslosengeld nur nach vorheriger Anfrage in Papierform zugesendet, ansonsten ist das Ausfüllen nur online möglich. Viele Menschen mit Sprachbarrieren haben damit Probleme. Nicht jeder, der erwerbslos wird, hat die Möglichkeit oder die Kompetenz, online Formulare auszufüllen. Zusätzlich erschwert wird das Ausfüllen, wenn kein Computer, sondern nur ein Smartphone zur Verfügung steht, das zur Antragstellung nicht geeignet ist.
Die Bundesagentur für Arbeit nutzt die durch die Corona-Pandemie verursachte Schließung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter auch dazu, den Leistungszugang zu digitalisieren: Anträge sollen möglichst alle elektronisch übermittelt werden. Ebenso sollen Dokumente von den Betroffenen selbst hochgeladen werden. Diese sollen sich persönlich online identifizieren. Beratungsgespräche und Nachfragen sollen nur noch telefonisch geführt werden. Das grenzt viele Menschen aus dem Hilfesystem aus. Wer nicht über die notwendigen Geräte und Kenntnisse im Umgang mit der EDV verfügt, seine Anliegen sprachlich im Telefonat nicht eindeutig und in deutscher Sprache vorbringen, kaum lesen und schreiben kann, dringt mit seinem Anliegen in der Regel nicht durch.
Oft genug erleben Antragstellende auch, dass sie eine Stunde oder länger in der Warteschleife gehalten werden, bis sie in der Telefon-Hotline überhaupt einen Menschen erreichen. Die Antragstellung wird so massiv erschwert. Dazu kommt, dass die Hotline oft gar nicht wirklich weiterhelfen kann, da die Hotline-Mitarbeiter*innen viele Vorgänge in der elektronischen Leistungsakte gar nicht einsehen können.
Werden Schreiben und Unterlagen beim Jobcenter eingereicht, gibt es aktuell keine Möglichkeit, die Abgabe der Dokumente in Form eines amtlichen Eingangsstempels bestätigen zu lassen. Die auf den Bescheiden angegebenen Fax-Nummern funktionieren sehr oft ebenfalls nicht. Das Jobcenter verweist dann auf den Einwurf in Briefkästen. Wer beweissicher Antragsunterlagen, Widersprüche und Beschwerden einreichen will, hat ein Problem. Betroffenen bleibt nur die teure und langsame Möglichkeit, die Post als Einschreiben mit Rückschein zu senden.
Insgesamt ist durch den Behörden-Lockdown die Antragstellung sehr stark beeinträchtigt und die Bearbeitung stark verlangsamt. Das führt vielfach zu Mittellosigkeit und Verzweiflung bei den Betroffenen, die sich selbst oft nicht mehr zu helfen wissen. Nicht nur deshalb braucht es einen Corona-Mehrbedarf von 100 Euro im Monat!
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ begrüßt einen verbesserten digitalen Zugang zum Jobcenter. Dabei muss sichergestellt werden, dass die digitale Kommunikation zwischen Antragstellenden und der Behörde in jedem Einzelfall transparent und rechtssicher erfolgt. Außerdem dürfen digitale Angebote den analogen Antrag und den persönlichen Zugang zur Behörde nicht ersetzen, sondern müssen zusätzlich zur Wahl stehen.
Wir fordern von der Bundesagentur für Arbeit und allen Jobcentern ferner ein flächendeckendes und unbürokratisches Angebot von persönlichen Notfallsprechstunden. Diese sollen unter Wahrung aller pandemiebedingten Hygienebestimmungen in allen Jobcentern und Agenturen für Arbeit niedrigschwellig zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich sein. So können Betroffene persönliche Anliegen, die sich anderweitig nicht klären lassen, schnell zur Sprache bringen. Wer Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen benötigt oder Unterlagen kopieren will, soll ebenso Hilfe bekommen. Auch muss es für Betroffene möglich sein, Eingangsstempel zu bekommen, um die Abgabe von Unterlagen rechtssicher nachweisen zu können.
Das Bündnis –šAufRecht bestehen–˜ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS –“ NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundeserwerbslosenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen
Quelle: Tacheles Pressemitteilung
Während über die Begrenzung der Millionengehälter von Managern lediglich diskutiert wird, schafft das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel beim Kürzen der Sozialhilfe weiterhin Fakten. So dürfen Sozialhilfeempfängern die Leistungen gekürzt werden, wenn sie in Heimen oder Behindertenwerkstätten kostenlose Mahlzeiten bekommen. Die Verpflegung ist ihnen aber nicht als eigenes Einkommen anzurechnen, wie am 11. Dezember das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte. Die Höhe des Abzugs müsse sich an der Summe orientieren, die in den monatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt von 347 Euro für Lebensmittel vorgesehen sind, befand der Senat. (...)
TACHELES Sonderrundbrief vom 15.2.2006
zu den Leistungskürzungen und Ausziehverbot für junge Erwachsene unter 25
Jahren im SGB II
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Jetzt ist Protest dringend nötig!
Es wurde gerade bekannt, dass die große Koalition die geplanten Verschärfungen
im SGB II mit Auszugsverbot und Leitungskürzung für junge Erwachsene unter 25
Jahre in einem Schnellverfahren noch am Freitag, den 17.2.06 durch den
Bundestag boxen will. Selbst gravierende handwerkliche Mängel die am Montag
bei der Anhörung im Sozialausschuss im Bundestag deutlich wurden
( http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/ausschussdrucksache_16-11-103.pdf )
hindert die Koalitionäre nicht daran, das Gesetzgebungsverfahren mit der
Brechstange abzuschließen, bevor überhaupt eine Debatte über die brisanten
Veränderungen geführt werden kann.
In dem neuen, in letzter Minute veränderten Gesetzentwurf wurden noch schnell
EU-Ausländern auf Arbeitssuche vom ALG II-Bezug ausgeschlossen. Die meisten
Änderungen sollen nach dem neuen Entwurf zum 1. Juli in Kraft treten, obwohl
nach Aussagen eines BA-Experten die nötigen Änderungen an den
Computersystemen frühestens bis Anfang 2007 fertig gestellt werden können.
Das Auszugsverbot für Erwachsene bis 25 tritt sogar schon mit dem Tag des
Bundestagsbeschlusses am 17. Februar in Kraft.
Damit sind die Verhältnisse klar. Eine gesellschaftliche Diskussion über
Verschlechterungen und massive Eingriffe in das Leben und die persönliche
Entwicklung von Familien und vor allem jungen Menschen will die Regierung mit
diesem Verfahren genauso ersticken wie soziale Proteste. Die Lebenssituation
der einkommensschwachen Bevölkerungskreise gerät vollends aus dem Blickfeld
so genannter SozialpolitikerInnen. Politik orientiert sich an den Interessen
der Vermögenden und "Besserverdienenden". Umso dringlicher ist es jetzt,
politischen Druck über Organisierung vor Ort und massive Proteste aufzubauen.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf aufmerksam machen, der Koalition
geht es dabei um ein strategisches Projekt: Absenkung der Regelleistungen für
alle erwerbsfähigen SGB II - Leistungsbezieher. Mit den jungen Erwachsenen
soll als Testballon angefangen werden und wenn sie damit ohne große Proteste
durchkommen, werden sie dieses Projekt auf alle SGB II-Leistungsbezieher
ausdehnen. Weiteres dazu unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/absenkung_regelleistungen.html
Es führt kein Weg daran vorbei, unsere Wut und Protest und die Empörung
darüber auf die Straße zu tragen. Denn wenn sich jetzt kein deutlicher
Widerstand regt, hat die schwarz/rote Bundesregierung einen Freibrief für
weitere Verschärfungen.
Proteste sind bitter nötig, am besten gleich am Freitag Vormittag vor dem
Bundestag in Berlin. Außerdem bieten sich eine Gelegenheiten dazu am 18.02.
in Köln gegen Wohnraumvernichtung (und hoffentlich auch Auszugsverbote), am
25.02. in Frankfurt gegen den Opernball, am selben Tag in Berlin gegen Armut
(um 17:00 Uhr vor dem Roten Rathaus) und die bundesweite Demo am 3. Juni in
Berlin "Widerstand ist angesagt!")
Tacheles Text dazu:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/absenkung_regelleistungen.html
Pressemitteilung Tacheles/ BAG-SHI vom 14.2.06
"Erwerbslosenverbände rufen zu Protest auf"
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tacheles/medieninfos/PM_2006-02-14.pdf
Der neue Gesetzesentwurf der am 17.2. 06 durchgepaukt werden soll ist zu
finden unter: http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2 dort
unter: Materialien Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Neue Fassung vom 14.02.2006
Harald Thomé / Tacheles e.V.