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18. März: Mauern überwinden - Solidarität organisieren!

Die Grafik zeigt einen Bus und die Forderung "Freiheit für alle politischen GefangenenDie Linke Bewegung sieht sich zunehmend mit staatlicher Repression konfrontiert. Das äußert sich in vermehrten Polizeiangriffen auf Demonstrationen, Gerichtsverfahren und nicht zuletzt häufigeren Haftstrafen. Auch in Baden-Württemberg steigt die Zahl der aus politischen Gründen Inhaftierten konstant. In Anbetracht der sich immer weiter zuspitzenden kapitalistischen Krise, kriminalisiert der Staat die Linke Bewegung, denn diese stellt eine potentielle Alternative jenseits von Ausbeutung und Unterdrückung dar. Am 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen, gilt es daher Präsenz und unsere Solidarität zu zeigen: Vor den Knästen, gegen die staatliche Repression und für die Freiheit unserer Genoss:innen.

In Württemberg wird es am 18.3. vor vier Justizvollzugsanstalten Kundgebungen geben:

10 Uhr: JVA Ravensburg
Seit August 2022 sitzt der Antifaschist Jo in der JVA Ravensburg eine 4 ½-Jährige Haftstrafe ab. Verurteilt wurde er für die Beteiligung an einem militanten Angriff auf Nazis des rechten Betriebsprojekts „Zentrum Automobil“.

14 Uhr: JVA Schwäbisch-Gmünd

Derzeit sitzt in der JVA Schwäbisch-Gmünd eine Genossin der kurdischen Jugend. Verurteilt wurde sie aufgrund der Teilnahme an einer Aktion vor dem Sitz des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) in Straßburg. Diese war Ausdruck der Solidarität mit dem seit 24 Jahren in der Türkei in Isolationshaft sitzenden Repräsentanten des kurdischen Volkes Abdullah Öcalan.

16 Uhr: JVA Stuttgart-Stammheim

Zunehmend sehen sich kurdische und türkische Aktivist:innen mit Verfahren und Verurteilungen aufgrund des § 129b konfrontiert, also der –šUnterstützung und Mitgliedschaft in einer –šterroristischen Vereinigung im Ausland–˜. So wird der Kampf der Revolutionär:innen aus der Türkei und Kurdistan mit diesem § 129 b kriminalisiert. In Stammheim sind derzeit mehrere betroffene Genossen inhaftiert.

18 Uhr: JVA Heimsheim
Der Antifaschist Findus ist seit Juli 2021 in der JVA Heimsheim in Haft. Diese Verurteilung resultiert aus mehreren politschen Verfahren, unter anderem wegen der Beteiligung an antifaschistischen Demonstrationen, Hausbesetzungen, Solidaritätsarbeit mit Kurdistan uvm. Auch im Knast setzt sich der Genosse für die Gefangenen ein, weshalb er regelmäßig von der Justiz schikaniert wird.

Aus Stuttgart gibt es einen Bus, der die Knastkundgebungen verbindet. Tickets gibt es via Mail an stuttgart[ät]rote-hilfe.de und im Linken Zentrum Lilo Herrmann.

Blogkino: Stammheim - Die Baader-Meinhof-Gruppe vor Gericht (1986)

Heute zeigen wir im Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus anlässlich des 45. Jahrestages der Stammheimer Todesnacht die Doku "Stammheim –“ Die Baader-Meinhof-Gruppe vor Gericht" von Reinhard Hauf. 1972 werden die RAF-Mitglieder Andreas Baader und Jan-Carl Raspe gefangengenommen. Wenig später fasst die Polizei auch Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin. Im Mai 1975 beginnt der Prozess. Das Urteil heißt 1977 lebenslänglich für alle. Rund zehn Jahre nachdem in Stammheim die führenden Mitglieder der »Baader-Meinhof-Gruppe« vor Gericht gestellt und verurteilt wurden, unternimmt Regisseur Reinhard Hauff eine filmische Rekonstruktion des 192 Tage währenden Prozesses. Ausgehend von authentischen Protokollen und unter Verzicht auf dramaturgisches Beiwerk, beschränkt sich die Inszenierung bewußt auf wörtliche Rezitation.

Stuttgart: Aufruf zur politischen Prozessbegleitung wegen Silvesterspaziergang am Knast

Seit über 30 Jahren gehen jedes Jahr an Silvester Linke zum Hochsicherheitstrakt nach Stammheim, um den politischen und sozialen Gefangenen ihre Solidarität zu zeigen. So auch am 31.12.2018 unter dem Motto „Unsere Solidarität ist ihr Kontrollverlust –“ gegen Kapitalismus und Polizeistaat“. In diesem Jahr kam es, wie in den Vorjahren zu einem

unangemeldeten Demozug um den Knast, bei dem wie auch sonst Feuerwerk zum Einsatz kam. Weitere Aktionen waren eine Plakataktion auf die Knastmauern, sowie eine Farbaktion auf das neue Oberlandesgericht.

Dem Angeklagten wird nun Landfriedensbruch vorgeworfen. Unter anderem soll er auch die Plakataktion koordiniert „bzw. das Signal zur Tatausführung“ gegeben haben.

Ihm und einer Genossin werden aber auch vorgeworfen, „einen maßgeblichen Einfluss auf den gewalttätigen Verlauf der Versammlung“ zu haben und „durch ihr Handeln die Tathandlungen der Menge“ zu fördern.

Mit dem Verfahren geht es sicherlich nicht nur darum, einen Prozess gegen eine einzelne Person zu führen, was auch der Knastspaziergang letztes Silvester gezeigt hat: Dieser wurde von hunderten Bullen gestoppt, fast alle Demoteilnehmer*innen eingekesselt, Personalien festgestellt und das Feuerwerk beschlagnahmt. Das rigorose Vorgehen zeigt, dass es darum geht, den Silvesterknastspaziergang an sich zu kriminalisieren und zu verhindern.

Kommt am Dienstag zum Prozess und zeigt euch solidarisch –“ Solidarität ist eine Waffe!

Dienstag, 28. Juli | 13.45 Uhr | Amtsgericht Bad Cannstatt | Badstraße 23 | Saal 1 EG

Mehr Informationen: stuttgart.rote-hilfe.de

Den Kampf für eine befreite Gesellschaft weiterführen! An Silvester zum Knast in Stuttgart-Stammheim

Den Kampf für eine befreite Gesellschaft weiterführen!
An Silvester zum Knast in Stuttgart-Stammheim
Die politischen Entwicklungen und Verschärfungen der jüngeren Vergangenheit und die damit einhergehende Repression beschäftigen weite Teile der linken Bewegung. Für Nichtigkeiten und beinahe regelmäßig werden AktivistInnen mit Repression überzogen und schon der leiseste Hauch von Aktivismus kann zum Konflikt mit diesem Staat führen. Für viele linke AktivistInnen wird dadurch eine Auseinandersetzung mit Repression bis hin zum Knast aktuell.

Seien es der sogenannte „Bullenschubsparagraph“ §114 oder die bundesweit erfolgten oder geplanten Verschärfungen der Polizeigesetze: Immer mehr und immer weitreichendere, unerschöpfliche Mittel der Repression werden so geschaffen. Denn, wer einem Bullen auch nur zu nahe kommt, wird dank des Paragrafen mit Knast bedroht. In den Polizeigesetzen werden noch allgemeinere, präventive Maßnahmen festgesetzt, sie stellen einen Angriff auf größere Teile der Gesellschaft als nur auf Linke dar und sind Teil des Rechtsrucks, den wir seit Jahren erleben. Online-Durchsuchungen, Unendlichkeitshaft, DNA-Untersuchungen oder flächendeckende intelligente Videoüberwachung treffen alle.

Seien es „Terrorverfahren“ nach §129, mit denen seit Jahrzehnten türkische und kurdische Revolutionäre verfolgt und eingeknastet werden. An ihnen übt die deutsche Justiz die systematische Abhörung, Überwachung und Verfolgung von ganzen Strukturen. Dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis solche Maßnahmen auch breitere Teile einer antagonistischen Linken treffen, zeigt sich momentan öfter: §129-Verfahren in Leipzig, Verbotsandrohungen gegen die Rote Hilfe, der Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN und weitere zivilgesellschaftlicher Vereine und das tatsächliche Verbot von Linksunten verdeutlichen das mehr als genug. Zwar sind all diese Angriffe nicht mit §129-Verfahren vergleichbar und viel niederschwelliger –“ sie zeigen jedoch, dass der Staat überall versucht, linke Räume und Infrastruktur so weit wie möglich zu begrenzen, zu behindern und zu verbieten.

Seien es die ganzen Verfahren rund um den G20-Gipfel 2017 in Hamburg: während das Verfahren rund um die Vorkommnisse an der Elbchaussee noch läuft, startet der Staat schon den nächsten Angriff. Im Herbst wurden die ersten Anklageschriften verschickt. Verhandelt werden soll nun die Teilnahme an einer Demo, die am „Rondenbarg“ brutal von der Polizei angegriffen und zerschlagen wurde. Hierbei geht es um weit mehr, als „nur“ die Verurteilung ein paar Einzelner. Es ist ein weitreichender Angriff auf das Versammlungsrecht und, falls erfolgreich, ein weitreichender Einschnitt in Aktionsspielräume auf der Straße! Alle sollen für Alles, was auf einer Demo passiert vor Gericht gezerrt werden. Das Ziel davon ist klar: Abschreckung, Einschüchterung und die Unterdrückung unliebsamen Protests.

Den Kampf weiterführen...
Dieser Staat und seine Justiz sind Teil des Klassenkampfes –“ des Kampfes der Herrschenden dieser Welt gegen diejenigen, an deren Arbeit sie sich bereichern: den Großteil der Gesellschaft, die nichts haben außer ihre Arbeitskraft. Als Teil dieser Auseinandersetzung ist es Aufgabe des Staates, Klassenwidersprüche und -konflikte zu befrieden –“ durch ein Mindestmaß soziale Absicherung und bürgerlichen Freiheiten, durch die Integration widerständiger Proteste in staatliche, legale Rahmen oder –“ falls die vorherigen Schritte erfolglos sind –“ durch Angriff und die vollständige Zerschlagung des Widerstandes. Das alles, natürlich, immer im Interesse der Herrschenden, die im Staat ihren konkreten Ausdruck finden. Zwar gibt es momentan eigentlich keine ernsthafte Gefahr für den Staat oder das kapitalistische System, doch die Angst vor der sich vertiefenden Krise und die Gefahr, dass die Menschen die Folgen der Krise nicht einfach schlucken, lässt die Herrschenden schon jetzt zur präventiven Aufstandsbekämpfung rüsten.

...für die befreite Gesellschaft
Kein Wunder, dass drei Stuttgarter Antifas erstinstanzlich für ein paar blaue Flecken zu Knast verurteilt werden und parallel Waffenschieber des NSU auf Bewährung wieder frei sind.

Also was tun?
Diese Angriffe zielen auf Strukturen und Organisierungsansätze revolutionärer Politik. Führen wir diesen Kampf für die befreite Gesellschaft ernsthaft, sind solche Angriffe nichts skandalöses, sondern einzig die logische Reaktion unseres Gegners im Klassenkampf.

Ziel muss es daher sein, sich nicht immer wegzuducken, sondern zu gewährleisten, dass linke Infrastruktur erhalten bleibt und eine revolutionäre Bewegung und Strukturen trotz härterer Repressionsschläge weiter wachsen und sich entwickeln können.

Gleichzeitig muss klar sein, dass auch der Knast oder die Illegalität nicht das Ende der Fahnenstange sind, sondern Teil einer revolutionären Praxis sind. Die Unterstützung durch politische Strukturen ist dafür unabdingbar.

„Getroffen hat es eine, gemeint sind wir alle!“ muss für uns mehr als eine Parole sein. Es ist Analyse, Aufruf und Handlungsstrategie. Denn nur gemeinsam können wir die Angriffe des Staates abschwächen und bestenfalls zurückschlagen.

Deshalb heißt es für uns: wir müssen, können und werden weitermachen!

An Silvester alle zum Knast!
17 Uhr, U-Bahn Stammheim

Hier der Flyer als pdf: Flyer_Silvestermobi2019_Stammheim

Quelle

41 Jahre Stammheimer Todesnacht: »Wir wollten den revolutionären Prozeß weitertreiben«

Der »Deutsche Herbst«, wie ihn Aktivisten der Rote Armee Fraktion (RAF) erlebten, und wie sie ihn heute sehen. Ein Gespräch mit Helmut Pohl und Rolf Clemens Wagner

  • Helmut Pohl, geboren 1943, Journalist, ab 1970 Mitglied der RAF, erste Verhaftung 1971, zwei Jahre Gefängnis wegen Waffenbesitz, zweite Verhaftung 1974, fünf Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in der RAF, darunter im Sommer 1977 (6.7.-12.8.) im Hochsicherheitstrakt Stammheim. Nach der Freilassung 1979 wieder in der RAF, 1984 erneute Verhaftung und Verurteilung zu lebenslanger Haft u.a. wegen des Bombenanschlags auf das Hauptquartier der US-Luftwaffe Europa in Ramstein 1981. Mehrere Hungerstreiks im Gefängnis. 1998 begnadigt. Heute erwerbslos

  • Rolf Clemens Wagner, geboren 1944, Barkeeper und Reiseleiter, ab Mitte der 70er Jahre Mitglied der RAF, 1978 zusammen mit Brigitte Mohnhaupt, Sieglinde Hofmann und Peter-Jürgen Boock in Jugoslawien verhaftet, aber nicht an die BRD ausgeliefert. 1979 in der Schweiz verhaftet und 1982 an die BRD ausgeliefert. 1985 zu zweimal lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt unter anderem wegen Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer 1977. Erneuter Prozeß nach »Kronzeugen«-Aussagen von DDR-Exilanten, zusätzliche Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Anschlag auf den NATO-Oberbefehlshaber Alexander Haig 1979. Im Dezember 2003 begnadigt. Heute erwerbslos

Siehe auch

Stuttgart: Auf zum Knast nach Stammheim! Am 18.03. Solidarität praktisch werden lassen!

Solidaritätskundgebung vor der JVA in Stuttgart Stammheim zum Tag der politischen Gefangenen in Stuttgart am 18.03.2012

Zur Galerie - Bild anklicken
Kundgebung vor dem Knast |
Dienstag, 18. März 2014 | 17 Uhr |
Vor dem Knast in Stuttgart-Stammheim |
U15-Haltestelle Stammheim

Wie jedes Jahr am 18.03., möchten wir den Tag der politischen Gefangenen mit einer solidarischen Kundgebung vor dem Knast in Stammheim begehen und den inhaftierten politischen und sozialen Gefangenen zeigen, dass sie nicht alleine sind.

Im Laufe des letzten Jahres sahen wir uns in Stuttgart konfrontiert mit Verfahren nach §129, DNS–“Entnahmen, Hausdurchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen, zahlreichen Verfahren und Repressionsmaßnahmen im Zuge der antifaschistischen Gegenaktivitäten zu den Naziaufmärschen in Dresden, Magdeburg und Göppingen, sowie mit der Kriminalisierung von verschiedenen anderen Protesten. Dies ist nur eine kleine Auflistung der Versuche unseren Widerstand zu brechen, aber mehr als genug Gründe dafür unsere praktische Solidarität auf die Straße zu tragen.

Durch die voranschreitende Krimininalisierung fortschrittlicher Organisierungsansätze, die Zunahme der Verurteilungen von Straßendelikten und mit Vorwürfen wie versuchten Totschlag oder gar Mord deutet sich eine konsequente Fortführung der Verfolgung von linken Widerstand an.
Das Ziel der Herrschenden ist und bleibt dabei die Abschreckung und Einschüchterung von AktivistInnen und die konkrete Schwächung von Strukturen, Organisationen und des Widerstands insgesamt. Also Angriffe auf uns alle gegen die wir uns gemeinsam wehren müssen.

Aktuell sitzen in Stammheim zwei §129b Gefangene ein

Neben der Tradition des 18.03. liefert uns dieses Jahr die Inhaftierung von Yusuf Tas und Özgur Aslan besonderen Grund uns vor den Toren Stammheims zu versammeln. Sie sind zwei der 5 Gefangenen, welche im Juni 2013 im Rahmen eines europaweiten Repressionsschlages in Wien inhaftiert wurden. Vorgeworfen wird ihnen nach §129b –“ die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland–, konkret der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) aus der Türkei. Nach einem 50tägigen Hungerstreik wurden Yusuf und Özgür nach Stammheim ausgeliefert, wo sie auf ihren Prozess warten.

Lassen wir sie unsere Solidarität spüren!

UnterstützerInnen:
Anatolische Föderation –“ www.anadolufederasyonu.de
Libertäres Bündnis Luwigsburg –“ lblb.pytalhost.de
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen –“ www.political-prisoners.net
Rote Hilfe OG Stuttgart –“ stuttgart.rote-hilfe.de
Revolutionäre Aktion Stuttgart –“ www.revolutionaere-aktion.org



Quelle

Verena Becker: Sargdeckel zugeschweisst!

Verena Becker hat ihr Fett weg.Zu Lebzeiten schon aus jeder Diskussion ausgeschlossen. Die Verurteilung erfolgte der Zeitdauer nach milde (im Verhältnis zur früheren Praxis), der Begründung nach aus purer Verteidigung früherer Sprüche. Das zeigte die richterliche Rüge des Nebenklägers in der Begründung. Man hätte an Bubacks Verbissenheit herumnörgeln können, nun gerade Verena Becker zur Haupttäterin erheben zu wollen. Was zumindest unbewiesen und unbeweisbar blieb. Gerügt wurde vor allem aber Bubacks wirkliche Erkenntnis, dass bei den ersten Urteilen gegen die RAF überhaupt keine Überlegungen über den jeweiligen Beitrag zur Tat angestellt oder zugelassen wurden. Sondern nach dem Prinzip verfahren wurde: dabei war er auf jeden Fall - also 15 Jahre. Wie wäre es sonst zu erklären, dass die ursprünglich als Tatbeteiligte Verurteilten samt und sonders als nicht mehr primärverantwortlich ausgeschieden werden mussten. In der Aufdeckung dieses Umstands besteht der bleibende Erkenntniswert von Bubacks Buch. An der Besprechung seinerzeit ist nichts zurückzunehmen.

Die Begründung des Urteils gegen Verena Becker selbst steht genau auf den sehr wackligen Füßen der Verteidigung des Staates in all seinen Erscheinungsformen. Hier des inzwischen stark zu vermutenden Zusammenspiels von Verfassungsschutz und Gerichtswesen. Buback wurde vorgeworfen: Er hätte rechtschaffene Beamte verdächtigt und beleidigt. Peinlicherweise nimmt inzwischen auch die konservative Presse die Behauptungen Bubacks als wahr an. Dass nämlich Verena Becker dem Verfassungsschutz nach langer Zermürbung einiges offenbarte und dafür Vergünstigungen erhielt.

Die Technik der Auflösung hergebrachter Begriffe musste die Urteilsbegründung bestimmen. Weil Frau Becker im Fall Buback - Attentat selbst einfach nichts Greifbares vorzuhalten war. Die Verurteilung wegen der  Schießerei nach der Tat war ja gerichtlich schon abgeschlossen worden. Deshalb musste "Beihilfe" her. Darunter verstand man in klarer denkenden Zeiten zum Beispiel die Bereitstellung eines Fluchtfahrzeugs beim Banküberfall. Es musste sich also um eine materielle Hilfeleistung z.B. durch Geld, Werkzeuge, allenfalls Aufzeichnung von Fluchtwegen handeln. Die "Beihilfe" Beckers zum Buback - Attentat soll laut Gericht aber ausschließlich in einer Meinungsäußerung bestanden habe:ja, das Attentat sei notwendig und nicht aufzuschieben. Ich bin nicht juristisch bewandert genug, um in der Eile herauszubekommen, seit wann diese Interpretation von "Beihilfe" sich durchgesetzt hat. Weiter verbreitet, hätte sie jedenfalls die bedenklichsten Folgen. Dann wäre auch eine Meinungsäußerung in einer Zeitung oder einem Blog ein genau so ins Gewicht fallender Tatbeitrag. Nicht nur Ausdruck einer Meinung zur Berechtigung oder Notwendigkeit der Tat selbst. Bei den Anklagen gegen Inge Viett wegen ihrer Ansprache in Berlin waren offenbar schon Denker dieses neuen Stils am Werk. Die Konstruktion, die Erwähnung der Abfackelungen von Militärfahrzeugen durch die Rednerin hätte unschlüssige Linke zur Tat bewogen und sei deshalb "Anstiftung zu einer Straftat" - wenn nicht gar "Beihilfe" - liegt ganz auf dieser Linie.

Eine schwarz-humoristische Pointe zum Schluß: Die Erkenntnis über die "beihelfenden" Redebeiträge Beckers kann eigentlich nur von einem Zeugen stammen:dem allzeit auskunftsbereiten Boock. Dieser wegen Falschaussagen schon mindestens einmal zurückgewiesene Rechtsfreund wurde im Prozess als Meister der Glaubwürdigkeit rehabilitiert. Wie hell leuchtete seine Wahrheitsliebe gegenüber den finsteren Nebengedanken eines Buback!

Ergebnis: Das relativ milde Urteil dem Strafmaß nach darf nicht dazu verführen, all den Lobrednern einer inzwischen eingetretenen Mäßigung der Staatszugriffe Recht zu geben. Es war ein Fehler der früheren RAF-Erklärer gewesen, anzunehmen, die Selbstdarstellung des SPDCDU - Staates als friedliebender durchgestylter Rechtsstaat schließe einzelne Gewalttaten aus. Wie die gegenwärtige Berichterstattung zeigt, stößt die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Becker - möglicherweise schon vor dem Buback-Attentat - in der bürgerlichen Presse kaum noch auf Kritik. In Notzeiten muss der Staat auch mit Terroristen zusammenarbeiten - mitgedacht: wie derzeit mit bekennenden Nazis. Wird die Not nur blutig genug dargestellt, gilt auch für den Staat von 2012 alles als erlaubt. Wenn nur nachher die Decke über dem Operationstisch anständig zurechtgezogen wird.

Heraus mit den politischen Gefangenen! Am 18. März auf nach Stammheim!

Kundgebung vor der JVA Stammheim
Foto: Solikreis

Neben dem Aufruf zur Antirepressionsdemo morgen in Stuttgart und der unter anderem als Sonderbeilage in der Tageszeitung "junge Welt" erschienenen Zeitung der Roten Hilfe zum 18. März gibt es für Stuttgart noch einen Aufruf zur Kundgebung in Stuttgart Stammheim am 18. März:

"Den Tag der politischen Gefangenen am 18. März begehen wir in diesem Jahr mit einer Kundgebung vor der JVA Stammheim. Aktuell sitzen zwei Antifaschisten sowie mehrere linke kurdische Jugendliche dort in Untersuchungshaft. Mit der Kundgebung wollen wir zeigen, dass sie nicht alleine sind und auf die Notwendigkeit der politischen und sozialen Unterstützung der Gefangenen aufmerksam machen! Heraus mit den politischen Gefangenen! Am 18. März auf nach Stammheim – Solidarität praktisch machen!

Der Tag der politischen Gefangenen am 18. März steht seit Jahren für die Solidarität, das Durchhaltevermögen und die Kampfbereitschaft linker Bewegungen. An diesem Tag erteilen wir den Versuchen der Herrschenden, uns durch Knastmauern zu spalten und zu isolieren, eine klare Absage. Im Jahr 1871 begann die Pariser ArbeiterInnenschaft am 18. März einen herausragenden Kampf gegen die Herrschenden und errichtete für drei Monate die erste freie und selbstbestimmte Republik von Unten.  Der Versuch endete mit der blutigen Verfolgung und Zerschlagung der ArbeiterInnenbewegung. Schon immer waren unsere Kämpfe verbunden mit Angriffen der Gegenseite. Unsere Waffe dagegen heißt Solidarität!

Gerade hier in Stuttgart gibt es mehr als genug Gründe für eine starke und kämpferische Solidaritätsarbeit: Die zwei Antifaschisten Smily und Danny, sowie mehrere linke kurdische Jugendliche sitzen aktuell nach politischem Willen der Staatsanwaltschaft in der JVA Stammheim. Ein weiterer Antifaschist, sowie ein Aktivist des Anti-S21-Widerstandes saßen im letzten Jahr nach skandalösen Prozessen ebenso mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Die Stuttgarter Repressionsbehörden üben sich derzeit im Wegsperren von konsequent fortschrittlicher Politik – unsere Antwort kann nur die aufrichtige Solidarität mit den Betroffenen und ein noch massiverer Widerstand gegen das herrschende System der tagtäglichen Ausbeutung, Unterdrückung, Gewalt und Unmnenschlichkeit sein. Hier und überall!

Kommt zur Knastkundgebung!

Sonntag 18.3. \ 17:00 Uhr \ Parkplatz vor der JVA Stammheim (U15 bis Endhaltestelle Stammheim) (...)"

Buchbesprechung: Mordnacht in Stammheim - noch einmal überdacht!

Es gibt schon sehr vieles zu Stammheim und den dortigen Praktiken. Nun ist eine neue Untersuchung herausgekommen - von Helge Lehmann. Aufgezogen als Indizienprozess gegen die offizielle Darstellung des Todes von Baader, Ensslin und Raspe und des versuchten Totschlags an Möller.

Der Autor hat kein Selbstexperiment gescheut, um nachzuweisen, dass die Pistolen unter keinen Umständen unter den Umständen und mit den Methoden in die Zellen geschmuggelt werden konnten, wie die öffentlich beaufsichtigte Meinung unter Beihilfe vor allem von Aust es gern sehen würde.

Demnach steht fest:
1. Auch in einer approbierten Demokratie ist die Schar der Insassen des Landes wesentlich dazu bestimmt, sich anlügen zu lassen, und zwar in möglichster Koordination von oben nach unten, vom Bundeskanzler bis zum Zellenwärter

2. Wenn - wie der Autor nachweist-, ziemlich Zeit zur Verfügung stand, um das entführte Flugzeug nach Mogadishu zu bugsieren, dann gab es auch genug Zeit, die auf die Stürmung des Flugzeugs folgende "Selbstmordnacht" zu planen und zu inszenieren. Der Zeitpunkt konnte präzis gesetzt werden, um den gemeinsamen Tod der RAF-Maßgeblichen als Zusammenbruch verstehen zu lassen, als Ergebnis von Reue und Niederlage vor der Staatsgewalt.

3. Fast alle vorhergehenden Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass der Transport von Revolvern in Aktenbehältern auf die staatsweise imaginierte Weise einfach nicht funktioniert.
3a. Um etwas Unmögliches aktenkundig zu machen, musste der neuerfundene Kronzeuge herhalten. Er hieß Speitel und lebt seither gesetzlich geschützt im Ausland und Untergrund.

3a1. Ist erst einmal mit Hilfe des Kronzeugen ein Urteil erstellt, gelten die darin behaupteten Tatsachen als gerichtskundig - und können weiteren Verfahren zugrunde gelegt werden. Ohne aussichtsreiche Anfechtungsmöglichkeiten.

4. Zu den Chancen der Möglichkeit einer kollektiven Mordtat von außen folgt - soweit ich sehe, der Autor weitgehend den Überlegungen von Weidenhammer. Wichtiger Hinweis: das Bild des Gangs mit den Zellen in Stammheim musste nicht ausgeschaltet werden. Die Überwachungskameras waren von sich aus so vernachlässigt oder so manipuliert, dass sie keineswegs alle Fremdschritte registrierten. Damit hätten also Eindringlinge ihre Taten ungesehen begehen und wieder verschwinden können.

Sonst habe ich nicht viel gefunden, was die bisherigen Ergebnisse der Kritiken der offiziellen Weißwaschung wesentlich bereichert hätte.

Und damit kommen wir noch einmal zum Hauptproblem. Nach der Mordnacht selbst waren bis ins liberale Bürgertum hinein viele erschrocken - und nur wenige glaubten den obrigkeitlichen Beteuerungen.
Schon ein Jahr später - war es nicht Peter Schneider mit seinem Kursbuchartikel - "Sand an Baders Schuhen" - wurde Beruhigung gepredigt. Wie es auch gewesen sein mag, wir sind ja alle gegen Gewalt - und RAF bedeutete Gewalt. Also fragen wir nicht lange. Hauptsache, sie sind weg.

Als Weidenhammers Buch beim Malik-Verlag 1988 erschien, in welchem dieser in einer real-phantasy sich den Tatverlauf in Stammheim vorstellte, kam als eine der wenigen überhaupt abgefassten Kritiken schlagend zurück: Aha, ausgerechnet die Mossad soll beim Abschluss-Killen geholfen haben? - Antisemitischer Schmierfink.

Obwohl Mossad nur als Beispiel eingesetzt war - man hätte geradesogut CIA oder gleich BND nennen können, war damit die kurz erwachte Neugier wieder zwangserledigt.

Und so breitete sich - unterstützt von Aust und den psychologisierenden Erklärungen vor allem auch von Koenen die breitenwirksame Vorstellung aus: Gott sei dank, dass wir die los sind. Waren doch alles Spinner.

Damit starb auch die Empfindlichkeit ab gegen die offensichtlichsten Verstöße gegen alle rechtsstaatlichen Hemmungen. Wer kann sich heute noch erregen wegen der Liquidierung von drei Designierten, wenn wir ungerührt zuschauen, wie der Präsident der USA gezielte Morde durch Vernichtungsraketen offen als Erfolge feiert.

Im Augenblick wäre keine Empörung hinzubekommen, und hätte ein gedungener Exekutor von damals auf dem Totenbett bekannt, was er trieb und was er dafür bekommen hatte. Es gäbe einen STERN-Artikel mehr. Nichts weiter.

Solange die Herren dieser Welt sich als Abschusskönige feiern lassen gegen Rechtlose, die nach Gebühr abgeknallt werden, hat jede Enthüllung ihre Sprengkraft verloren.

Wichtiger wäre wohl, die Grundintention der RAF noch einmal nachzulesen - mit ihren Abweichungen, ihren Verirrungen, aber auch ihren unabweisbaren Zielen. Nur in dem Vierkilo-Doppelwerk Kraushaars gegen die RAF habe ich - gegen den Willen des Herausgebers - lange Texte aus der Verteidigungsrede der Angeklagten in Stammheim gefunden. Schwer einzuordnen. Offenbar ist der zugehörige Gesamttext mir auf Deutsch entgangen. So etwas sollte man mal analysieren, um dem Kern der Sache der gerechten und bewaffneten Empörung nahezukommen.

Benutzte Literatur:
"Die Todesnacht in Stammheim. Eine Untersuchung: Indizienprozess gegen die staatsoffizielle Darstellung und das Todesermittlungsverfahren"
Helge Lehmann. 2011. Unter Mitarbeit von Holger Zander.
Mit einer Dokumenten-CD.

Weiterhin:
Karl-Heinz Weidenhammer: "Selbstmord oder Mord? Das Todesermittlungsverfahren: Baader, Ensslin, Raspe"
Neuer Malik-Verlag 1988
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