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Änderungen beim Bildungspaket - Das Geld muss bei den Kindern ankommen!

Kinder in der Schule
Foto: RomanWidy93
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Lizenz: CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright
Zum 1. August 2019 treten Änderungen bei dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können.

Nur ist das Geld aus dem Bildungspaket - das es seit 2011 gibt - wegen absurder bürokratischer Hürden bisher selten bei den Kindern angekommen. Um diesen Mißstand zu beenden, fordert das Bündnis AufRecht bestehen* gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) die Kommunalpolitiker*innen und Sozialverwaltungen nun zum Handeln auf.

Bisher musste für fast alle Leistungen des BuT (z.B. Klassenfahrten oder Schulmittagessen) ein umfangreicher Antrag gestellt werden und zwar bevor die Leistung benötigt wurde - also bevor beispielsweise die Klassenfahrt stattfand. Bei einem zu spät eingereichten Antrag gab es keine Leistung.

Zudem werden die BuT-Leistungen bisher zum größten Teil in Form von Gutscheinen angeboten bzw. direkt mit den Leistungsanbietern - z.B. Schulen oder Sportvereine - abgerechnet. (Nur der Zuschuss zum Kauf von Schulmaterial wird direkt an die 6- bis 15-jährigen Hartz-IV-berechtigten Schüler*innen überwiesen.) Dieses „Sach- und Dienstleistungsleistungssystem“ erzeugt viel Unmut bei allen Beteiligten. Von den Kindern und Jugendlichen verlangt es, dass sie sich mit den Gutscheinen in Schule oder Sportverein zwangsläufig „als Hartz-IV“ outen müssen. Von Schulen, Vereinen und den Behörden verlangt es viel überflüssige Arbeit. Mit dem Wust an Vorschriften und Formularen kommt niemand zurecht - nicht einmal die Ämter.

Infolgedessen kam (und kommt) das Bildungspaket bei den Kindern gar nicht an.

In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen nur für einen Bruchteil der berechtigten Kinder abgerufen. Die Bundesagentur für Arbeit bilanziert, dass im Jahr 2018 lediglich für 670.000 Kinder, die Hartz-IV bezogen, eine oder mehrere Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt wurden[i]. Das sind gerade mal 28 % von 2,5 Mill. Kindern, die Hartz IV beziehen - oder anders herum: 72 % der Berechtigten stellten keinen Antrag und gingen leer aus.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei den 6- bis 15-Jährigen kamen die BuT-Leistungen für Schulmaterial in 84 % der Fälle an - dieser Gruppe wird das Geld ohne besonderen Antrag vom Jobcenter direkt auf–™s Konto überwiesen.

Trotzdem: die „durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche ist niederschmetternd gering“ stellte der Paritätische Wohlfahrtsverband im September 2018 in einer Studie fest und veröffentlichte bundesweite Zahlen für die einzelnen Kommunen.[ii]

Die Kritik scheint nun auch beim Gesetzgeber angekommen zu sein, der mit der Änderung zum 1. August 2019 nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert.

Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Zukünftig können - wenn einmal ein Hartz-IV-, Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag gestellt ist - die benötigten BuT-Leistungen bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Amt abgerufen werden - auch nachträglich.

Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Gemeinden, die die BuT-Leistungen bewilligen, auch möglich, diese als Geldzahlung zu gewähren.

Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis AufRecht bestehen die Kommunalpolitiker*innen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 1.8.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen.

Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen.

Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 1.8.2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten.

Hintergrundmaterial:

Das Bündnis AufRecht bestehen wird getragen von:

der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO),„ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld, sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II - 86,9 % aller Befragten halten Sanktionen für Arbeitsmarktintegration nicht geeignet

Zur Vorbereitung der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Sanktionen bei Hartz IV am 15. Januar 2019 hat der Erwerbslosenverein Tacheles eine umfangreiche Umfrage zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen durch die Jobcenter durchgeführt. Die Umfrage wurde am Dienstag dem BVerfG übergeben und die Ergebnisse in das Verfahren eingebracht.

An der Befragung haben Leistungsbezieherinnen, Sozialarbeiterinnen, Anwältinnen und Anwälte aber auch viele Jobcentermitarbeiter*innen teilgenommen.

„Von der hohen Anzahl von über 21.000 Umfrageteilnehmer*innen sind wir noch immer überwältigt. Auch, wenn die Umfrage nicht als empirisch repräsentativ gilt, können wir daraus durchaus wichtige Schlüsse ziehen. Insbesondere in Bezug auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt, der Gefahr einer Dequalifizierung sowie die Folgen von Sanktionen“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.

Dazu einige Ergebnisse:
86,9 % aller Befragten hielten Sanktionen „nicht für geeignet“, um eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Vielmehr führen die Sanktionen nach Meinung von 80% der Umfrageteilnehmer*innen zu schlechter entlohnten und prekären Jobs. Fast genauso viele (79,2%) sehen eine konkrete Dequalifizierung für ihre weitere erfolgreiche berufliche Laufbahn.

Dass Sanktionen auch ganze Haushalte, sogenannte Bedarfsgemeinschaften, treffen sehen 83,9% der Befragten. Besonders betroffen sind demzufolge mit rund 77,9% alleinerziehende Eltern von sanktionierten Jugendlichen/jungen Erwachsenen sowie deren Geschwister.

Weit über die Hälfte (64,9%) der Befragten bestätigten, dass Sanktionen zu Wohnungsverlust geführt haben und 69,6 % haben in diesem Zusammenhang Kenntnis von Stromsperren. Für rund drei Viertel der Teilnehmenden (70,3%) waren/sind die Geldkürzungen der Beginn einer Verschuldungsspirale und mehr als jeder Zweite (56,3%) hat erlebt, dass Sanktionen zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes geführt haben.

63,3% aller Befragten erklärten, dass Sanktionen zu Resignation und Motivationsverlust führen. Als Gründe gaben 44,5% „Überforderung aufgrund psychischer Erkrankung/Belastung“ an. Dass eine Zuweisung für eine berufliche oder persönliche Qualifikation nicht immer passgenau ausgeführt wird, bemängeln 40% der Teilnehmenden. Mängel bei der Beratung der Jobcenter vor Ort kritisieren 37,4% der Befragten und mehr als jeder Dritte (38,0%) erlebte „rechtswidriges oder willkürliches“ Verhalten“ durch die Jobcenter.

Zu diesem Befund ergänzt Thomé: „Diese Zahlen spiegeln massive Menschenrechtsverletzungen wieder. Sanktionen dürfen niemals zu Wohnungs-, Energielosigkeit oder gar dem Wegfall der Krankenversicherung führen. Sie belegen, dass die Leistungsberechtigten arbeiten wollen, aber nicht die notwendige Unterstützung durch die Jobcenter erhalten. Selbst jede/r zweite Jobcentermitarbeiter/in (50,3%) bemängelte die schlechte Beratung der eigenen Behörde.“

Tacheles e.V. fordert die Abschaffung aller Sanktionen im Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sie verstoßen gegen die Menschenwürde, gegen die Berufsfreiheit, führen zu existenziellen Notlagen und zum eklatanten Vertrauensverlust gegenüber den Jobcentern und deren Mitarbeiter*innen. Der Verein ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diese Probleme bei seiner Entscheidung ernsthaft berücksichtigen wird.

Quelle

Sanktionen in Hartz IV nicht mit der Verfassung vereinbar

Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.

Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.: „Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“

Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt

Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.

Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben, dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“

Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.

Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.

Quelle: Pressemitteilung 12. Januar 2018

Fundgrube für Texte zum Arbeitslosen- und Sozialrecht

Bei Harald Thomé vom Tacheles e.V. in Wuppertal gibt es zahlreiche interessante Texte zum Download, so zum Beispiel der endgültige Gesetzestext zum Rechtsdienstleistungsgesetz, und einen recht informativen Aufsatz aus Sicht der Flüchtlingsberatung dazu.
Ebenfalls interessant - nicht nur für ältere Arbeitslose - die Weisung der BA zur Verlängerung der Anspruchsdauer für ältere Arbeitslose sowie die endgültige Fassung des Sozialgerichtsänderungsgesetzes.

Bundesweite Adressdatenbank von Tacheles mit Beratungsstellen und Anwälten

Tacheles hat eine bundesweite Adressdatenbank mit Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht im Netz. Mit der Rubrik Initiativen soll erreicht werden, dass sich hier bundesweit Gruppen verzeichnen können, die sich gegen Armut, Ausgrenzung und Arbeitslosigkeit engagieren. Mit der Rubrik "Initiative in Gründung" sollen Menschen die eine solche Gruppe gründen wollen oder in Gründung befinden sich erreichen und koordinieren können.

In der nächsten Zeit wird diese Datenbank komplett überarbeitet und für anbietende Anwälte kostenpflichtig, da die Fördergelder für den Verein Tacheles wegfallen.

Ein Euro Jobs: Neue Protestform in Hamburg!

Thomas Meese hat 10 Monate lang als Ein-Euro-Jobber an der Uni Hamburg gearbeitet - gezwungenermaßen. Er fordert jetzt von der Uni Hamburg eine Nachzahlung in Höhe von über 10000 Euro - die Differenz zwischen regulärer Bezahlung und dem, was er (inclusive ALG II) tatsächlich bekommen hat.

Zwei Dinge sind daran besonders interessant und wichtig für uns und für diejenigen, die hoffentlich dem guten Beispiel und Vorbild von Thomas Meese folgen:

• Die von Thomas Meese gewählte Protestform: Er schafft Öffentlichkeit, er stellt sich mit Flugblättern und einen Informationsschild vor die Uni!

• Die Begründung der Forderungen mit Bezug auf internationale Vereinbarungen und Verträge.


Zur Protestform:
Diese kreative, engagierte Protestform ist einfach, vergleichsweise sehr kostengünstig und und effektiv!

(Aber man muß erstmal drauf kommen und es auch tun, und dafür hier ein großes Lob und viel Anerkennung an Thomas Meese!)

Diese Form des Protestes ist nämlich keine "Versammlung" im Sinne des Versammlungsrechts, sondern eine persönliche Meinungskundgabe. Das heißt, es ist (in diesem Falle in Hamburg) keine Anmeldung nötig!

(Wie das in anderen Bundesländern aussieht, wäre noch zu klären, aber es ist jedenfalls keine Versammlung...).

Es gibt umheimlich viele Leute, die stinksauer sind auf Hartz IV und die Ausbeutung durch Ein-Euro-Jobs, aber nicht wissen, wie sie ihren Protest ausdrücken können. Hier ist ein möglicher Weg!

Zur Begründung der Forderung:

Es gibt internationale Abkommen gegen Zwangsarbeit, und Thomas Meese beruft sich bei seiner Forderung auf diese Abkommen. Näheres dazu findet sich in den nachfolgenden Links:
Beim Tacheles Forum
Beim Labournet wurde bereits zwei Mal berichtet: hier und hier
Die Junge Welt ist eine der wenigen Zeitungen, die berichteten.

Da die bürgerliche Presse praktisch die Berichterstattung verweigert, ist die Verbreitung dieses Beispiels in lokalen Zeitungen und Medien mit HJinweisen auf die Aktion von Thomas Meese wichtig. Leserbriefe sind auch ein gutes Mittel, solche Themen in die Zeitungen zu kriegen.

Und das Beste ist natürlich, wenn möglichst viele dies gute Beispiel aufgreifen und "vor Ort" in ihrer Stadt, in ihrer Region in diesem Sinne aktiv werden!


Nach einer Info des Anti-Hartz Bündnis NRW

TACHELES Sonderrundbrief vom 15.2.2006

TACHELES Sonderrundbrief vom 15.2.2006

zu den Leistungskürzungen und Ausziehverbot für junge Erwachsene unter 25
Jahren im SGB II
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Jetzt ist Protest dringend nötig!

Es wurde gerade bekannt, dass die große Koalition die geplanten Verschärfungen
im SGB II mit Auszugsverbot und Leitungskürzung für junge Erwachsene unter 25
Jahre in einem Schnellverfahren noch am Freitag, den 17.2.06 durch den
Bundestag boxen will. Selbst gravierende handwerkliche Mängel die am Montag
bei der Anhörung im Sozialausschuss im Bundestag deutlich wurden
( http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/ausschussdrucksache_16-11-103.pdf )
hindert die Koalitionäre nicht daran, das Gesetzgebungsverfahren mit der
Brechstange abzuschließen, bevor überhaupt eine Debatte über die brisanten
Veränderungen geführt werden kann.

In dem neuen, in letzter Minute veränderten Gesetzentwurf wurden noch schnell
EU-Ausländern auf Arbeitssuche vom ALG II-Bezug ausgeschlossen. Die meisten
Änderungen sollen nach dem neuen Entwurf zum 1. Juli in Kraft treten, obwohl
nach Aussagen eines BA-Experten die nötigen Änderungen an den
Computersystemen frühestens bis Anfang 2007 fertig gestellt werden können.
Das Auszugsverbot für Erwachsene bis 25 tritt sogar schon mit dem Tag des
Bundestagsbeschlusses am 17. Februar in Kraft.

Damit sind die Verhältnisse klar. Eine gesellschaftliche Diskussion über
Verschlechterungen und massive Eingriffe in das Leben und die persönliche
Entwicklung von Familien und vor allem jungen Menschen will die Regierung mit
diesem Verfahren genauso ersticken wie soziale Proteste. Die Lebenssituation
der einkommensschwachen Bevölkerungskreise gerät vollends aus dem Blickfeld
so genannter SozialpolitikerInnen. Politik orientiert sich an den Interessen
der Vermögenden und "Besserverdienenden". Umso dringlicher ist es jetzt,
politischen Druck über Organisierung vor Ort und massive Proteste aufzubauen.

Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf aufmerksam machen, der Koalition
geht es dabei um ein strategisches Projekt: Absenkung der Regelleistungen für
alle erwerbsfähigen SGB II - Leistungsbezieher. Mit den jungen Erwachsenen
soll als Testballon angefangen werden und wenn sie damit ohne große Proteste
durchkommen, werden sie dieses Projekt auf alle SGB II-Leistungsbezieher
ausdehnen. Weiteres dazu unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/absenkung_regelleistungen.html

Es führt kein Weg daran vorbei, unsere Wut und Protest und die Empörung
darüber auf die Straße zu tragen. Denn wenn sich jetzt kein deutlicher
Widerstand regt, hat die schwarz/rote Bundesregierung einen Freibrief für
weitere Verschärfungen.

Proteste sind bitter nötig, am besten gleich am Freitag Vormittag vor dem
Bundestag in Berlin. Außerdem bieten sich eine Gelegenheiten dazu am 18.02.
in Köln gegen Wohnraumvernichtung (und hoffentlich auch Auszugsverbote), am
25.02. in Frankfurt gegen den Opernball, am selben Tag in Berlin gegen Armut
(um 17:00 Uhr vor dem Roten Rathaus) und die bundesweite Demo am 3. Juni in
Berlin "Widerstand ist angesagt!")

Tacheles Text dazu:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/absenkung_regelleistungen.html

Pressemitteilung Tacheles/ BAG-SHI vom 14.2.06
"Erwerbslosenverbände rufen zu Protest auf"
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tacheles/medieninfos/PM_2006-02-14.pdf

Der neue Gesetzesentwurf der am 17.2. 06 durchgepaukt werden soll ist zu
finden unter: http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2 dort
unter: Materialien Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Neue Fassung vom 14.02.2006

Harald Thomé / Tacheles e.V.

Beratungsangebote verteidigen und erhalten

Im Sommer trafen sich einige aus aktiven Gruppen zu einem Seminar bei Tacheles in Wuppertal um sich in Fragen des ALG II weiterzubilden. Daraus ist ein landesweites Treffen gewachsen (an wechselnden Orten), das sich am 16. Januar in Bochum zum ersten Mal allen Interessierten öffnet.

Deshalb möchten wir Euch für
Montag, den 16.01.06, 11.00 Uhr zur Vernetzung Erwerbslose NRW
in den
Bahnhof Langendreer, Raum 6 in Bochum
einladen.

Anfahrtsbeschreibung

Um einen Überblick zu erhalten bitte wir alle sich per Mail anzumelden

(es hilft uns bei der Planung des gemeinsamen Mittagessens)

Wir haben keine feste Tagesordnung, folgendes schlagen wir vor:
- Begrüßung mit kurzer Vorstellung
- Erfahrungsaustausch
- Welchen Einfluß haben die Kürzungen aus dem Koalitionsvertrag auf unsere
Arbeit
- Rechtssicherheit bei den Hilfestellungen die wir in der Beratung
geben. Welche Beratung ist erlaubt? Hilfe zur Selbsthilfe ; Rechtsberatung vs. Hilfeleistung
-"Jobless-Ticket"; Sozialticket im VRR oder in ganz NRW

Vorbereitet wird das Bochumer Treffen von der Arbeitsloseninitiative
Werkschlag und der "Unabhängigen Sozialberatung", beide aus Bochum
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