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KSM Verbot vor Neuverhandlung

Wie hier und da schon mal berichtet, wurde am 12. Oktober 2006 vom Innenministerium der Tschechischen Republik der kommunistische Jugendverband KSM verboten und für aufgelöst erklärt. Als Verbotsgrund wurde angeführt, dass der KSM es in seinem Programm als eine Notwendigkeit darstelle, dass das Privateigentum an Produktionsmitteln durch kollektives Eigentum ersetzt wird. Dagegen richtete sich weltweiter Protest nicht nur, weil damit jede grundsätzliche Kritik an den Folgen neoliberaler Politik –“ Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung sondern auch eine revolutionäre Perspektive in Misskredit gebracht werden sollte.

Nun wurde der "Einspruch des Kommunistischen Jugend Tschechiens (KSM) gegen das Verbot abgelehnt hatte, aufgehoben und an die Vorinstanz zurückverwiesen." Als einen „sehr positiven Schritt im Kampf um die Legalität des KSM, gegen Antikommunismus und die undemokratische Entwicklung in der Tschechischen Republik“ wertete KSM-Vorsitzender Milan Krajca das Urteil.

Siehe auch:
• [url=http://www.secarts.org/journal/index.php?show=article&id=925&]secarts[/url]
• Meldung bei Woschod
• Meldung der KJÖ:"Sehr positiver Schritt im Kampf um die Legalität des KSM"

RFB: Erklärung zum aktuellen Stand des Verbotsverfahrens gegen den Kommunistischen Jugendverband der Tschechischen Republik KSM

Ich hatte hier schon mal berichtet, inzwischen ist das Gerichtsverfahren eröffnet worden:

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Gestützt auf die Solidaritätserklärung der Jahresmitgliederversammlung des Revolutionären Freundschaftsbundes e.V. (RFB) am 28. Oktober 2006 in Teplice, die von den deutschen und tschechischen Mitgliedern einmütig bestätigt wurde sowie in Übereinstimmung mit meinem am 13. Dezember 2005 an den Innenminister der Tschechischen Republik gerichteten Protest

bekräftige ich im Namen der deutschen und tschechischen Mitglieder aus Anlass der Eröffnung des Gerichtsverfahrens, das für den 19. März 2008, drei Tage vor dem achten Kongress des Jugendverbandes, angesetzt ist:

- wir stellen uns nach wie vor solidarisch an die Seite des Kommunistischen Jugendverbandes und verteidigen damit auch die Legalität der Mitglieder des RFB, die dem Kommunistischen Jugendverband der Tschechischen Republik angehören.

- wir erklären, dass ein Urteil zur Bestätigung der Verfügung des Innenministerium die Verfassung der Tschechischen Republik Artikel 2 Absatz 4 sowie Artikel 11, Absatz 3 der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten beschädigt, die Bestandteil der Verfassung ist. Ein solches Urteil wäre nicht hinnehmbar und erfordert den Widerstand aller Demokraten. Ein solches Urteil wäre als Vorgabe zum Abbau weiterer demokratischer Rechte zu werten und als Vorstoß, auch die Kommunistische Partei Böhmen und Mähren der Legalität zu berauben.

- ein Urteil gegen die Legalität des KSM stellte einen Kotau vor dem zu ratifizierenden EU-Vertrag von Lissabon dar, der die politische und juristische Souveränität der Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiter und entscheidend einschränken wird. Während die Mehrzahl der EU–“Staaten in ihren Verfassungen keine Eigentums- bzw. Gesellschaftsordnung als verfassungsmäßige Grundordnung festlegt und die bürgerlichen und polititischen Freiheiten nach den UN–“Konventionen „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ und „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ zum Gegenstand hat, schreibt der Vertrag von Lissabon die kapitalistischen / imperialistischen Strukturen als bindende Ordnung vor.

Wo Demokratie per Gesetz oder durch rechtswidrige Urteile abgebaut wird ist ziviler Widerstand herausgefordert.

Kämpfen wir für die Legalität des Kommunistischen Jugendverbandes und seiner mutigen Mitglieder, die mit ihren Aktionen gegen die Kriegspolitik der USA und die Unterstützung der Regierungen der EU–“Staaten gerade in jüngster Zeit unsere umfassende Sympathie und Solidarität erfahren!

Hoch das Banner der Freiheit gegen imperialistische Bevormundung!

Gerd Hommel
Vorsitzender

18.03.2008

www.rfb-online.org

Via Das rote Blog


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