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Über den Umgang mit sozialem Engagement in Esslingen

Zum Beitrag "Dank wem Dank gebührt" erreichte mich eine Mail, die ich mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin, Anke Spieth veröffentliche:

Hallo Herr Trüten,
(...)

Tatsächlich hatte ich mich im Februar 2008 in einer Bürgersprechstunde an Karin Roth herangewagt und sie - wie ja bereits unzählige PolitikerInnen vor Ihr - um Mithilfe gebeten. Das hat sie mit dem sogenannten Runden Tisch beginnend mit Mai 2008 (siehe Ihre Homepage) auch getan, bei der die Geschäftsführer bzw. der Vorstand von FLÜWO, Baugenossenschaft Esslingen eG und Esslinger Wohnungsbau GmbH (insges. Eigentümer von 7.300 Whg. in Esslingen) mitsamt Grünflächenamtsleiter und städitschem Spielplatzkontrolleur an einen Tisch gerufen wurden. Sie haben einen 5-Punkte-Plan erarbeitet, darunter die Einhaltung der seit 1997!! vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen (visuelle Kontrolle mind. alle zwei Wochen, operative Kontrolle mind. alle 3 Mon., mind. alle 12 Monate eine Hauptuntersuchung durch einen Fachmann mit  Sachkundenachweis).

Außerdem wollen EWB, FLÜWO und Baugenossenschaft "bei Bedarf" (? - sie sind baurechtlich vorgeschrieben und Teil der Baugenehmigung!) die abgebauten Spielplätze wiedererrichten. So entsteht zur Zeit ein Mini-Spielplatz im Hochhausgelände der Baugenossenschaft in der Schelztorstr. (die Bewohner der 220 Wohneinheiten umfassenden Anlage genannt "Klein Manhattan" haben rd. 15 Jahre dafür gekämpft, Eigentümer Baugenossenschaft und Private) und bis Frühjahr mehrere Spielplätze (-plätzchen?) im sogenannten "Spielpark" in  Oberesslingen-Breslauer Str. (250 Wohneinheiten, zur Baugenehmigung gehörten nach meinen Recherchen im Technischen Rathaus 5 Spielplätze, davon steht noch exakt 1 Wipptierchen, das Spielen auf den riesigen Grünflächen ist laut Hausordnung verboten, Eigentümergemeinschaft aus Baugenossenschaft und Privaten).

Die Broschüre "BaulichES - Private Spielplätze nach Landesbauordnung), die die Stadt Esslingen im Juni 2008 herausgegeben hat und ins Internet gestellt hat, gehörte auch zu Karin Roths Aktionsplan, in Wahrheit hatte ich den Vorschlag aber bereits zwei Jahre vorher den jetzigen Herausgebern (Leiter von Grünflächenamt und Leiter vom Baurechtsamt) unterbreitet und sie hatten bereits im Dezember 2007 vermeldet, dass sie die Broschüre derzeit erarbeiten würden.

Die Hausmeister-Seminare sind auch einer meiner Ideen, die aber über zwei Jahre für "unmöglich" abgetan wurden, jetzt unter Karin Roth funktioniert`s Gott sei dank. Ich freue mich riesig über Ihr Engagement, wenngleich sie z.B. ablehnte (als Staatssekretärin beim Bundesbauminister) eine Matrix über die Vorgehensweisen und Anforderungen in den verschiedenen Bundesländern erstellen zu lassen. Baurecht sei "Ländersache" und dies obwohl ALLE Bundesländer hausnahe Spielplätze durch ihre jeweilige Bauordnung fordern (Ausnahme Niedersachsen: hier gilt das Niedersächsische Spielplatzgesetz).

Ergo: Ich freue mich über Karin Roths Esslinger Engagement, bin aber durchaus der Meinung, dass mehr drin wäre... Denn in der Thematik der hausnahen Spielplätze kommt man nach meiner Einschätzung nur über VERGLEICHEN weiter: Greifen die Baubehörden der anderen Bundesländer bei gemeldetem Abbau bzw. Sicherheitsmängeln ein? Wie groß sind deren Größenanforderungen an hausnahe Spielplätze? Ab welcher Wohnung muss ein solcher erstellt werden (zwischen der 2. und der 7 Wohnung), welche Mindestgröße hat er zu haben? Gibt es Aussagen über die Ausstattung? FÜR WEN IST ER BESTIMMT? Die 0-6Järigen, 0-12Jährigen, nur die Kinder des Hauses/der Wohnanlage, alle Kinder, alle Menschen? (letzteres sagt Bremen mit seinen beiden Ortsgesetzen von 1973 von Bremen und Bremerhaven).

Glücklicherweise durfte ich eine Matrix im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks erstellen, wir befinden uns momentan in der Korrekturphase. Einer der Korrekturlesenden: Die Leiterin des AKs "Spielen in der Stadt" in der ständ. Konferenz der Gartenamtsleiter des Dt. Städtetags. Die Broschüre wird rd. 30 S. haben, wird bundesweit versandt und auch ins Internet gestellt werden. Sie soll Familien und Entscheidungsträgern zahlreiche praktische Informationen geben. Aller Wahrscheinlichkeit stellt das Dt. Kinderhilfswerk der Thematik eine ganze Rubrik auf Ihrer Homepage zur Verfügung, sodass Themen, die in einer Broschüre nicht abzuhandeln sind, eventuell dort Platz finden.

Das Dt. Kinderhilfswerk hat ein Gremium namens Aktionskreis "Recht auf Spiel" und einen Spielraumbeirat, es beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dem Thema Spielraum. Ende Nov. bin ich nach Berlin zum Aktionskreis eingeladen. Originell ist derzeit auch meine Beschäftigung mit Spielplatzvorgaben in der ehemaligen DDR, hierzu konnte mir die Fachhochschule Erfurt viele Informationen sowie die Gesetzestexte übergeben. Eine genaue Formel schrieb vor wieviel Spielplatzfläche pro Plattenbau vorzuhalten war, davon waren 20 % für die Spiel- und Bewegungsbedürfnisse der 0-6Jährigen, 35 % für die die 6-12Jährigen und 45 % für die 12-16Jährigen auszustatten.

Eine Doktorarbeit - Fach Soziologie - bereite ich in aller Seelenruhe vor. Derzeit sind die Entwicklungen allerdings so spannend, dass ich lieber direkt eingreife.

Nachdem meine Petition (06/2007, siehe Internet) für ein Spielplatzgesetz nach Vorbild Niedersachsens (aber auch Niederösterreichs u.a.) vom Baden-Württembergischen Landtag als nicht notwendig abgelehnt wurde, kämpfe ich derzeit um ein Satzungsrecht für baden-württembergische Gemeinden. Denn: Die Landesbauordnung Baden-Württemberg wird derzeit novelliert und bis auf Schleswig-Holstein haben die Gemeinden in ALLEN Bundesländern die Möglichkeit per Satzung Mindestausstattung, Sicherheitsmanagement, Lage, Nutzerschaft usw. der hausnahen Spielplätze "festzuklopfen".

Wirtschaftsminister Pfister (als zuständig für die Oberste Baubehörde Baden-Württembergs) lehnt ein solches Ansinnen ab, die Grünen des Landtags hatten den Antrag gestellt. Natürlich habe ich auch Karin Roth von der Problematik informiert.

Gestern abend - das Leben hält Überraschungen bereit - habe ich einen tollen hausnahen Spielplatz im Stadtteil Zollberg entdeckt, der im Dez. 2007 für eine große Wohnanlage gebaut wurde. Er ist deutlich besser als manch öffentlicher Spielplatz und wurde offensichtlich nach den erzwungenen erstmaligen Sicherheits-Kontrollen (jährliche Hauptuntersuchung) vom Frühjahr 2007 notwendig. Die darauf angetroffenen Kinder und Familien waren begeistert von ihrem neuen Spielplatz. Nur leider habe ich noch einen Spielplatz des gleichen Unternehmens entdeckt und zwar genau einen Wohnblock dahinter.

Fallschutz unter der Schaukel: Betonplatten, usw. Ende April 2008 haben glücklicherweise die Baurechtsämter des gesamten Landkreises einen - hart erkämpften - Entschluss gefasst (welchem sich auf Nachfrage auch das Baurechtsamt des Landratsamts - zuständig für 33 der 44 Esslinger Gemeinden - anschloss). Der wichtigste Punkt heißt:
"Wenn die Baurechtsbehörden Kenntnis davon erlangen, dass ein nach § 9 Absatz 2 der Landesbauordnung notwendiger Kinderspielplatz eine Gefährdung darstellt oder beseitigt wurde, obwohl er nach wie vor im Sinne der genannten Vorschrift notwendig wäre, werden die Baurechtsbehörden einen solchen Sachverhalt im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 47 der Landesbauordnung aufgreifen und erforderlichenfalls die Herstellung bzw. Wiederherstellung eines gesetzmäßigen Zustandes verlangen."
(Brief von Wernaus Bürgermeister Elbl an Spieth vom 15.5.2008)

Ich habe umgehend getrost die entsprechende Meldung an den Leiter zuständigen Baubehörde eingereicht (in diesem Fall das Baurechtsamt der Stadt Esslingen), nach meiner Erfahrung aus der Zeit nach dem Beschluss klappt das System bei gemeldeten Sicherheitsmängeln ganz prima und schnell, bei gemeldetem Abbau und dem daraus folgenden Wiederaufbau eines Spielplatzes braucht`s etwas länger. So warte ich seit nun 1 Jahr auf die Wiedererrichtung des damals abgebauten Spielplatzes in der Friedrich-Ebert-Anlage (150 Wohneinheiten).

So, das war`s von der Spielplatzszene,
Viele Grüße, Anke Spieth

Dank wem Dank gebührt

Nach dem tragischen Ertrinkungstod eines zweijährigen Kindes am Pfingstsonntag 2006 in Esslingen wurde von Anke Spieth, einer ehemaligen Mitarbeiterin der Stadt Esslingen, die Frage nach den Ursachen aufgeworfen. Dabei trat Erschreckendes über den Zustand, ebenso aber auch für die planungsrechtlichen Grundlagen für Spielplätze zu Tage. Siehe auch unseren Bericht "Kindgerechte Spielplätze contra Bürokratie" vom 13. Oktober 2006 sowie die Berichte zur aktualisierten Fassung der Untersuchung und "Neues in Sachen LBO Spielplätze?" zum Stand der Dinge Anfang des Jahres.

Im Sommer letzten Jahres hat Anke Spieth eine "Petition für die Schaffung eines Baden-Württembergischen Spielplatzgesetzes für Spielplätze gemäß Landesbauordnung" an den Landtag von Baden - Württemberg gerichtet. Bei Thomas Mitsch konnte man sich bei einer Onlineunterschriftensammlung für die Petition beteiligen.
Jetzt stolpere ich über den Beitrag von Thomas Mitsch: "Dank wem Dank gebührt" im Forum der Stadt Esslingen zum Artikel vom 25. September 2008 der Esslinger Zeitung: "Spielplätze sollen sicherer werden"

"Die Initiative für attraktivere und sichere Spielplätze für Kinder und Jugendliche ging nicht von der Bundestagsabgeordneten Karin Roth sondern von der Esslingerin Anke Spieth aus. Nach dem tragischen Ertrinkungstod eines zweijährigen Kindes am Pfingstsonntag des Jahres 2006 hat sich Spieth, Soziologin, Mutter und Tagesmutter, mit einer sechzigseitigen Untersuchung (Internet) und einer CD-Bild-Präsentation mit der mangelnden Sicherheit auf den von der Landesbauordnung für Mehrfamilienhäuser vorgeschriebenen hausnahen Spielplätze intensiv auseinandergesetzt. Ihre Untersuchung fand den Weg zu Abgeordneten im Bundestag und Landtag und mündete in einer Petition im Landtag. Ihrer über drei Jahren andauernden Beharrlichkeit, trotz der Ignoranz der örtlich etablierten Parteien inklusive SPD, weiterzumachen ist es letztendlich zu verdanken, dass die Stadt Esslingen im Juni 2008 eine Broschüre über Private Spielplätze herausgab. Die jetzt angebotenen und längst fälligen Schulungs- und Seminarangebote für Hausmeister sind ebenfalls ein Resultat ihrer Initiative. Gehör fand sie nur bei FÜR Esslingen, der FDP und der Partei Die Linke., wo sie in Vorträgen ihre inzwischen bundesweiten Bemühungen vorstellen konnte. Ich freue mich, dass es solch ausdauerndes, ehrenamtliches Engagement in Esslingen gibt."

Esslingen: Unterschriftensammlung für Spielplatzpetition gestartet

Der Spielplatz in "Klein Manhattan" im Esslinger Westen, für 215 Wohneinheiten!
Nach dem tragischen Ertrinkungstod eines zweijährigen Kindes am Pfingstsonntag 2006 in Esslingen wurde von Anke Spieth, einer ehemaligen Mitarbeiterin der Stadt, die Frage nach den Ursachen aufgeworfen. Dabei trat Erschreckendes über den Zustand, ebenso aber auch für die planungsrechtlichen Grundlagen für Spielplätze zu Tage. Siehe auch unser Bericht "Kindgerechte Spielplätze contra Bürokratie" vom 13. Oktober 2006 sowie die Berichte zur aktualisierten Fassung der Untersuchung und "Neues in Sachen LBO Spielplätze?" zum Stand der Dinge Anfang des Jahres.
Im Sommer letzten Jahres hat Anke Spieth eine "Petition für die Schaffung eines Baden-Württembergischen Spielplatzgesetzes für Spielplätze gemäß Landesbauordnung" an den Landtag von Baden - Württemberg gerichtet. Bei Thomas Mitsch kann man sich jetzt bei einer Onlineunterschriftensammlung für die Petition beteiligen. Dort wird auch darüber informiert, wie Kinderspielplätze in anderen Ländern unterlegen sind, zum Beispiel in Belgien.

Kontakt: ankespieth@arcor.de

Esslingen: Petition für ein Gesetz zu LBO Spielplätzen

Nach dem tragischen Ertrinkungstod eines zweijährigen Kindes am Pfingstsonntag 2006 in Esslingen wurde von Anke Spieth, einer ehemaligen Mitarbeiterin der Stadt, die Frage nach den Ursachen aufgeworfen. Dabei trat Erschreckendes über den Zustand, ebenso aber auch für die planungsrechtlichen Grundlagen für Spielplätze zu Tage. Siehe auch unser Bericht "Kindgerechte Spielplätze contra Bürokratie" vom 13. Oktober 2006 sowie die Berichte zur aktualisierten Fassung der Untersuchung und "Neues in Sachen LBO Spielplätze?" zum Stand der Dinge Anfang des Jahres.

Inzwischen hat Anke Spieth eine "Petition für die Schaffung eines Baden-Württembergischen Spielplatzgesetzes für Spielplätze gemäß Landesbauordnung" an den Landtag von Baden - Württemberg gerichtet.

Kontakt: ankespieth@arcor.de

Neues in Sachen LBO Spielplätze?

Nach dem tragischen Ertrinkungstod eines zweijährigen Kindes am Pfingstsonntag 2006 in Esslingen wurde von Anke Spieth, einer ehemaligen Mitarbeiterin der Stadt, die Frage nach den Ursachen aufgeworfen. Dabei trat Erschreckendes über den Zustand, ebenso aber auch für die planungsrechtlichen Grundlagen für Spielplätze zu Tage.

Die völlig desolaten Spielplätze des betroffenen Geländes mit teilweise gravierenden Planungsfehlern wie fehlenden Zäune und Geländern wurden nicht einmal nach dem Todesfall einer Kontrolle, geschweige denn Wartungs- und Sicherungsmaßnahmen unterworfen, weil hierzu eine rechtliche Handhabe fehlt.

Anke Spieth strengt eine Klage wegen fahrlässiger Tötung gegen die EWB an. Sie hatte vor kurzem eine neue Fassung ihrer lesenswerten, detailierten Untersuchung zum Thema “Hausnahe Spielplätze am Beispiel Esslingen am Neckar” mit zahlreichen Ergänzungen, neuen Informationen und einigen Korrekturen herausgegeben. Inzwischen ist durch die zunehmende Bekanntheit des Falls etwas Bewegung in die Sache gekommen. (Siehe auch unsere Berichte vom 13. Oktober 2006 sowie vom 10. Dezember 2006) Die Tatsache, dass sich neben örtlichen Politikern wie der Gemeinderätin Hüsnye Toy vom Wählerbündnis FÜR (Fortschrittlich –“ Überparteilich –“Rege), sowie des WASG Kreisvorstandssprechers Thomas Mitsch inzwischen auch Bundestagsabgeordnete wie Sevim DaÄŸdelen der Sache annehmen, führte dazu, daß der Aufsichtsrat der Esslinger Wohnungsbau GmbH (EWB) den Beschluss fasste, Spielplatzkontrollen durchzuführen sowie einen Bericht darüber erstellen zu lassen.

"Zu wenig" meint Anke Spieth und begründet dies in einem ausführlichen Brief an die Verantwortlichen, der uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde:

Esslingen, den 19.1.2007
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Zieger,
sehr geehrter Herr Baubürgermeister Wallbrecht,
sehr geehrter Herr Sozialbürgermeister Dr. Raab,
sehr geehrter Herr Nolte (Amtsleiter Grünflächenamt),
sehr geehrter Herr Grupp (Spielplatzkontrolleur beim Grünflächenamt),
den Artikeln der Esslinger Zeitung vom 13.12.2006 (s.u.) und 15.12.2006 (s.u.) entnehme ich, dass in der Aufsichtsratssitzung der Esslinger Wohnungsbau GmbH (EWB), einem zur Hälfte städtischen Unternehmen, am 7.12.2006 endlich der Beschluss gefasst wurde, Spielplatzkontrollen durchführen sowie einen Bericht darüber erstellen zu lassen.

Auszug:
EZ, 13.12.2006 [Geschäftführer Lutz Kühne. Anm. A.S.:]“`Unsere Plätze sind so weit in Ordnung´. Das habe sich kürzlich bei einer Stichprobe erwiesen. Die EWB verfüge aber nicht über qualifiziertes Kontrollpersonal, weshalb der Aufsichtsrat beschlossen habe, künftig mit dem Grünflächenamt zusammenzuarbeiten. Denn die städtischen Mitarbeiter verfügen nicht nur über Fachkompetenz, die 75 kommunale Spielplätze würden auch alle 14 Tage, nach Vorgaben der Gemeindeunfallversicherung, kontrolliert.“
Seit dem Beschluss des Aufsichtsrats am 7.12.2006 sind fast 6 Wochen vergangen. Auf keinem der mir bekannten EWB-Spielplätze wurde auch nur eine der Gefahren gebannt. Nach wie vor gilt: • Auch 7 ½ Monate nach dem tödlichen Unfall, der sich auf dem Gelände ereignete, sind sämtliche Spielgeräte im Areal Mettinger Str. 25 - 39 in einem desolaten und gefährlichen Zustand, und zwar bei fortschreitendem Verfall (inkl. Absperrung zum Rossneckar und mangelhaftem Fallschutz),
• der Fallschutz am Auslauf der Rutsche in Brühl besteht weiterhin aus blankem Beton (anstatt 40 cm Fallschutz),
• die Kettenglieder von mehreren Schaukelaufhängungen sind Fangstellen für Kinderfinger, da sie zu groß sind
• mindestens zwei EWB-Karusselle haben einen morschen Holzboden,
• eine Wippe hat, anstatt der inzwischen fehlenden Sitzflächen, morsches Holz sowie herausstehende Nägel,
• die Hecke um den Spielplatz Heinrich-Gyr-Str. (Brühl) bietet nach wie vor einen Durchschlupf (Trampelpfad) direkt auf eine vielbenutzte Straße
• und so weiter und so fort.
Auf die „Größe“ der mir bekannten EWB-Spielplätze gehe ich an dieser Stelle nicht ein, erwähnt sei nur, dass sie in den meisten mir bekannten Fällen nicht einmal 30 m², also die Mindestgröße für Mehrfamilienhäuser haben (Spielplatzpflicht herrscht ab der dritten Zweizimmerwohnung) und das in Wohnanlagen mit 20, 30, 50 und mehr Wohneinheiten. (Pro 2- /3-Zi-Whg. sind 3 m², pro 4-Zi-Whg. sind gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg 5 m² erforderlich.)

Auch erwähne ich nur am Rande, dass zahlreiche rechtswidrige Schilder die EWB-Spielplätze zieren wie „Eltern haften für ihre Kinder“, „Nur für die Kleinkinder der Anlage XY“ usw. Bezüglich der im Aufsichtsrat beschlossenen Kontrollen musste ich im Telefonat mit Herrn Grupp vom 15.1.2007 nun erfahren, dass er - als einziger Mitarbeiter, der die jährlich erforderlichen Hauptuntersuchungen an Spielplätzen vornehmen kann -, noch keinen Auftrag erhalten hat. Deshalb meine Fragen, die ich für die Belange aller Kinder stelle (Kinder haben das Recht, ihre Freunde zum Spielen mitzunehmen): Wie lange sollen die defekten Geräte und die nie einer Prüfung unterworfenen EWB-Spielplätze denn noch Gefahren für die Esslinger Kinder darstellen?!
• Will man trotz der besonderen Erfordernis, dass sich Kinder in den derzeitig wenigen hellen Tagesstunden draußen bewegen, den Frühlingsbeginn abwarten?
• Will man vor Auftragserteilung die EWB-Geschäftsführerwahl im Februar abwarten und falls ja, warum?
• Wann konkret sollen die Spielplatzprüfungen stattfinden?
• Bis wann danach müssen die sich daraus ergebendenden Auflagen erfüllt sein?
• Werden Spielgeräte gegebenenfalls sofort gesperrt, oder sagt man sich: „Sei–šs drum, bei so vielen Jahren kommt–™s jetzt auf weitere Monate auch nicht an?“
• Wird eine eventuelle jährliche Hauptprüfung dann auch jedes Jahr stattfinden oder nur ein einziges Mal?
• Werden auch die visuellen (mind. alle 2 Wochen) und die operative Prüfungen (mind. alle 3 Monate), wie bei den städtischen Spielplätzen, vorgenommen?
• Wird tatsächlich ein Bericht über die Hauptuntersuchung angefertigt werden, wenn ja, von wem und wann?
• Wem wird dieser vorgelegt? Dem Geschäftsführer der EWB? Den Aufsichtsräten? Den Gesellschaftern? Den Gemeinderäten? Den Hausmeistern der Wohnanlagen?
• Wird ein solcher Bericht öffentlich zugänglich sein, z.B. für die MieterInnen und NutzerInnen der entsprechenden Spielplätze?
• Auf welchen Spielplätzen hat die EWB kürzlich stichprobenartig Kontrollen durchgeführt? Wer hat sie durchgeführt?
• Mit welchem Ergebnis? Liegen Kontroll-Protokolle vor?
• Wurden bei den Spielplätzen der Wohnbau Stadt Esslingen, einer 100%-Tochter der Stadt Esslingen, bis zum Verkauf der 820 Wohnungen an die EWB im Jahr 2004
irgendwelche Kontrollen durchgeführt? Hat die EWB womöglich defizitäre Spielplätze übernommen? Wiesen die Gebäude der Wohnbau Stadt Esslingen (WSE) die
gemäß der Landesbauordnung (LBO) vorgeschriebenen Spielplatzflächen auf?
(Nehmen wir an, es handele sich um 820 2- und 3-Zimmerwohnungen, dann sprechen wir nach heutiger LBO von einer Mindestfläche von 820 mal 3 m², sprich 2.460 m².)
• Was konkret spricht gegen eine Prüfung der EWB-Spielplätze durch eine außenstehende Firma, z.B. TÜV, Dekra, selbstständige Spielplatzkontrolleure? Diese haben ausführliche Formulare, die an sich schon als Bericht ausreichen.
• Wer kontrolliert und fordert gegebenenfalls die korrekte Ausweisung der Spielplatzgröße? Z.B. auf dem Gelände Mettinger Str. 25 –“39, nach dem Versperren des großen
Landzungenspielplatzes letztes Jahr (durch Errichten eines 2,80 m langen Zaunes im Durchgang zur Landzunge). Rechtliche Grundlagen hält die Landesbauordnung bereit.
Die Esslinger Wohnungsbau GmbH muss die Spielplatzkontrollen durch das Grünflächenamt sicherlich genauso bezahlen wie diejenige durch TÜV, Dekra oder Sonstige. Damit wäre der Einsatz eines städtischen Mitarbeiters aus Gründen der Kostenersparnis nicht zu legitimieren. Um eine gewisse Unabhängigkeit sowohl bezüglich der Kontrollen als auch der Berichterstattung zu gewährleisten ist es sinnvoll eine von der Stadt unabhängige Institution zu beauftragen. Auch muss geklärt werden wer infolge der Erkenntnisse, die aus den Berichten hervorgehen, Sperrungen, Wartungs- oder Abbrucharbeiten veranlassen muss sowie für die Ersatzbeschaffung der Spielgeräte und deren Aufstellung verantwortlich ist. Es muss geklärt werden, wann diese Aktivitäten jeweils stattzufinden haben. (Z.B. Sperrung eines defekten Spielgerätes sofort bei der Kontrolle. Ersatzbeschaffung bis 1 Monat nach Sperrung des bisherigen Spielgerätes.)
Verstehen Sie mich hierbei nicht falsch, ich habe seit März 2005 häufig und inständig (schriftlich, mündlich) Mitarbeiter der Stadt, Gemeinderäte, Aufsichtsräte der EWB und Bürgermeister darum gebeten, wenigstens den dafür qualifizierten Mitarbeiter des Grünflächenamtes die EWB-Spielplätze kontrollieren zu lassen. Ich bin also durchaus angenehm davon überrascht, dass dies entgegen meinen bisher erhaltenen Auskünften also doch geht. In Anbetracht des Umstands, dass die EWB ein halbstädtisches Unternehmen ist, frage ich mich jedoch, ob es nicht sinnvoller wäre mindestens die erste Kontrolle der EWB-Spielplätze (, die sie jemals erhalten), durch eine unabhängige Institution durchführen zu lassen. Nicht zuletzt geht es um heikle Entscheidungsfindungen, wie z.B. die Umsetzung von DIN 18034, nämlich dem Abstand von Spielplätzen zu Gefahren wie Gewässern mit über 40 cm Höhe, Parkplätzen oder Straßen. Esslingen ist so stolz auf seine die Stadt durchfließenden Flüsse, dass die Stadt darüber
hinaus offensichtlich zuweilen planungsrechtliche Grundlagen für Kinderspielplätze vergisst und klare gesetzliche Regelungen zu einer Spielwiese politischer Diskussionen
verkommen lässt (s. Kap. III.2.2. meines im Anhang befindlichen Textes). Mit den Kosten, die diese Diskussionen verursacht haben –“ namentlich Sitzungsgelder des Ausschusses für Technik und Umwelt, des Gemeinderates, des Sozialausschusses und des EWB-Aufsichtsrates, die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen –“ hätte sinnigerweise ein Sachverständiger bezahlt werden können, der nach einem solchen Ertrinkungsunfall an einem Spielplatz das komplette Gelände objektiv auf Gefahrenpunkte überprüft hätte. Mit Aussagen des Geschäftsführers wie „das Gelände hat zwei bis drei Schwachstellen“ hätte man sich nicht zufrieden geben dürfen.
Besonders evident ist das Esslinger Spielplatzdilemma durch den Umstand, dass auch 7 1/2 Monate nach dem Tod des Zweijährigen im Areal des halbstädtischen Unternehmens keinerlei Wartungs- und Sicherungsarbeiten an den drei Spielplätzen auf dem Gelände durchgeführt wurden. Immerhin sind bei der Theorie zum Unfallhergang, die von Polizei und Staatsanwaltschaft vertreten wird (nicht von den Eltern), zwei der drei Spielplätze betroffen! (Zu beiden Theorien siehe Kap.III.2.2. LBOSpielplaetzeSpieth2006-12-06-II.pdf)

In der Zwischenzeit –“ sowohl die Erstfassung meines Textes vom 3.10.2006 als auch die Zweitfassung vom 6.12.2006 ist im Internet veröffentlicht –“ muss ich bezüglich eventueller Fortschritte in Sachen Esslinger Spielplatzsicherheit auf Fragen aus der ganzen Bundesrepublik antworten, u.a. auf solche der Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder“ in Bonn sowie des Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes. Über Auskünfte von Ihrer Seite - und damit meine ich die oben genannten Adressaten in genau dieser Reihenfolge - die dem Ansehen dieser Stadt dienlich sind, und die ich dementsprechend gerne weiterleite, wäre ich sehr dankbar (Allerdings warte ich noch immer auf eine Antwort auf meinen Bericht vom 3.10.2006 und erkenne mir gegenüber eine nur geringe Auskunftswilligkeit von Herrn Oberbürgermeister Dr. Zieger sowie Herrn Baubürgermeister Wallbrecht.). Meine Neugier betrifft auch die Frage, wie die Vertreter dieser Stadt oder die Stadtverwaltung mit Mehrfamiliehausbesitzern, die es unterlassen Spielplätze in gefordertem Umfang einzurichten oder diese abgebaut haben bzw. mit Spielplatzbetreibern, die Sicherheitsstandards nicht beachten, in Zukunft umgeht. Dies beinhaltet natürlich auch diejenigen Wohnungsbauunternehmen in denen Bürgermeister –“ der Oberbürgermeister (Architekt), der Baubürgermeister (Architekt), der Sozialbürgermeister - und Gemeinderäte (zahlreiche Architekten) in den Aufsichträten sitzen. Anregungen hierzu finden sich im Brief der Architektenkammer Baden-Württemberg, der sich im Anhang befindet sowie in Satzungen diverser Städte der Bundesrepublik.
Ich erinnere daran, dass es in Esslingen ganze Quartiere mit viel zu geringen privaten Spielplatzflächen gibt, denen zudem öffentliche Spielplätze fehlen (Klein Manhattan, Lerchenäcker, ehem. Friedrich-Ebert-Areal, ehem. Straßenbahndepot-Areal ,...). Bezüglich der Gefahren mahne ich weiterhin an:
• den Sandkasten, der direkt auf dem Parkplatz der VEW/Baugenossenschafts- Hochhausanlage in der Schelztorstraße steht. (Im Aufsichtsrat der Baugenossenschaft
Baubürgermeister Wilfried Wallbrecht)
• den Sandkasten des „Posthochhauses“ in den Lerchenäckern, der seit Jahrzehnten jährlich mit hochgiftigen Samen der daneben stehenden Eibe gefüllt wird
• den 2005 errichteten Spielplatz in der Breslauer Str.10 + 12 (Wohnbau Schrade) mit undichter Hecke hin zur Straße, falsch montierten Wipptieren und auseinanderbrechendem Sandkasten (der nie Sand gesehen hat). Weitere Gefahrenpunkte finden sich in Kap. III.3., LBOSpielplaetzeSpieth2006-12-06-II.pdf
Mit Sicherheit ist die Esslinger Wohnungsbau GmbH dasjenige Unternehmen, das durch Sicherheitsmängel und Kinderrechtsverletzungen auf ihren Spielplätzen und Hofanlagen verglichen mit andern Wohnungsbauunternehmen zahlenmäßig die meisten Esslinger Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet. Beispiele für Letzteres: Das Verbot auf –“ jeglicher -Grünfläche zu spielen (Hausordnung), das Verbot auf Rasengittersteinen zu spielen (Anweisung d. Geschäftsführers), Straßenmalkreidemalverbot und generelles Ballspielverbot in Höfen (Anweisung d. Geschäftsführers), das Verbot auf Wegen Rollschuh zu laufen und Fahrrad zu fahren (Hausordnung). Die Gefährdung so vieler Kinder liegt nicht zuletzt an der Größe des Unternehmens (3.000 Wohnungen, zusammen mit der Baugenossenschaft Esslingen Marktführer) sowie an dessen Entscheidungsträgern. Die EWB ist aber definitiv nicht das einzige Unternehmen, das Gefährdungen und Kinderrechtsverletzungen bewusst oder unbewusst bereithält.
Deshalb kann die Kontrolle lediglich der EWB-Spielplätze durch den städtischen Spielplatzkontrolleur keine zufriedenstellende Lösung darstellen. Esslinger BürgerInnen müssen die Möglichkeit erhalten, gefährdende halböffentliche Spielplätze (also private, die nicht umzäunt sind) der Stadtverwaltung zu melden, und die Abhilfe in deren Hände zu legen. Da bei vielen Spielplätzen nicht klar ist, wer ihr Betreiber ist (in Belgien herrscht diesbezüglich Schilderpflicht), kann es nicht Aufgabe des einzelnen sein, diesen ausfindig zu machen und anzuschreiben. Da das Trauerspiel um hausnahe Spielplätze mindestens Baden-Württemberg betrifft, liegt meine Untersuchung inklusive Bildpräsentation zu Esslinger Spielplätzen seit letztem Wochenende den Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (Mitglied des Arbeitskreises BürgerInnenrechte und Demokratie), Karin Binder (Sprecherin Verbraucher/ Innenschutz), Diana Golz (Mitglied im Unterausschuss „Kinderkommission“), Nele Hirsch und Dr. Babara Höll (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ulla Jelpke, Mitglied des Arbeitskreises BürgerInnenrechte und Demokratie), Heike Hänsel (Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union) sowie Ulrich Maurer, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag und Rechtsanwalt, vor. Das Thema wird in Fraktionssitzungen diskutiert werden.
Die Baden-Württembergischen Städte sind in Bezug auf Spielplatz- und Spielgerätesicherheit auf hausnahen Spielplätzen nicht handlungsfähig (Über Korrekturen diesbezüglich würde ich mich sehr freuen). Die Landesregierung muss, wenn sie dem hohen Anspruch "Kinderland Baden-Württemberg" gerecht werden will, überlegen wie sie die Kinderrechte, die bereits in ihrer Landesbauordnung verankert sind, durchsetzen kann. Derzeit ist dies offensichtlich nicht möglich! Ist hierzu die Wiedereinführung eines Baden-Württembergischen Kinderspielplatzgesetzes notwendig?" Als Beispiel könnte das Niedersächsische Spielplatzgesetz dienen, nach dem gilt: „Die Gemeinde kann die Spielplätze für die Verpflichteten anlegen, unterhalten, anlegen lassen oder unterhalten lassen, wenn die Verpflichteten ihrer Pflicht innerhalb einer ihnen von der Bauaufsichtsbehörde gesetzten Frist nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang nachgekommen sind.“ Die Verpflichteten müssen die Kosten übernehmen.
Mit dem Hinweis auf die generelle Handlungsunfähigkeit in Baden-Württemberg (vgl. Gespräche mit Baubehörden in Stuttgart, Esslingen, usw.) behaupte ich jedoch keineswegs, dass im speziellen Fall der Esslinger Wohnungsbau GmbH kein Eingreifen möglich war und ist. Immerhin hat das Unternehmen einen 16-köpfigen Aufsichtsrat, der als Kontrollgremium dient, und einen Vorstand respektive Geschäftsführer notfalls absetzen kann. Dies demonstriert derzeit die Baugenossenschaft Esslingen e.G., mit einem Aufsichtsrat, der aus weit weniger gewichtigen Personen als der der EWB besteht (zum Aufsichtsrat EWB s.u.) und aus einem m.E. nach weit nichtigeren Grund als der bewussten Gefährdung von Kindern (Vgl. Essl. Ztg., 18.1.2006, S. 9). Die Einstellung der letzten Jahre auf Seiten der EWB- und Stadt- Verantwortlichen, der für seine geringe soziale Verantwortung bekannte EWB-Geschäftsführer werde ja bald pensioniert (und dann würde alles besser), verurteile ich zutiefst. Jahre bevor ich seit März 2005 meine Warnungen und Vorwürfe erhob war dem kompletten Gemeinderat sowie der Stadtverwaltung bekannt, welchen Gefahren Herr Lutz Kühne seine Mieter und sonstigen Esslinger aussetzt. Zur Erklärung: Die EWB hat auch die Hausverwaltung von hunderten von Wohnungen inne. Mehr als einmal wurden die EWBSpielplätze von StadträtInnen und Mitarbeitern der Stadt besichtigt und kritisiert.
Dabei sind die Spielplätze nicht die einzigen Zumutungen, mindestens die Themen „Fahrstühle“ und „Geländer“ sind kritisch zu erwähnen. Hinzu kommen nicht funktionierende Klingeln bzw. die 3 Wohnheime in Brühl mit 216 Apartments, die über gar keine Klingel verfügen –“ im Falle eines ärztlichen Notfalls oder eines Brandes sind die Konsequenzen des Fehlens von Klingeln in den 3 fünfstöckigen Gebäuden mit mindestens 70 Studenten, die aufgrund ihres kurzen Aufenthalts kaum der deutschen Sprache mächtig sind, nicht auszudenken.
Auch dies ist ein Umstand, der allgemein bekannt ist und bei dem sich der Geschäftsführer erfolgreich durchsetzte gegen die Forderung des Aufsichtsrates und der Universität Hohenheim. (Zum „Amusement“ des Lesers: Der Geschäftsführer hat aufgrund des damaligen Drucks Klingeln anbringen lassen, allerdings innerhalb der Gebäude und zwar direkt neben den Zimmertüren –“ also dort, wo man auch klopfen kann. Von außerhalb der Gebäude kann man sich nach wie vor –“ außer mit Steine, Handy oder Megaphon –“ nicht bemerkbar machen.) Zitat Essl. Zeitung, 30.6.2006 „OB soll EWB Beine machen“, bei dem es um die nach dem Ertrinkungsunfall stattfindenden Querelen um eine 2,80 m lange Absperrung des Landzungenspielplatzes ging: „[...] Natürlich könne nie eine hundertprozentige Sicherheit erreicht werden, doch überrasche die Grünen –šschon die Kaltschnäuzigkeit, mit der Herr Kühne Konsequenzen aus dem Todesfall ablehnt´.[...]“ Als ehemalige Mitarbeiterin der Gemeinwesenarbeit Brühl, einem Stadtteil, der inklusive Straßen komplett im Besitz der EWB ist, fühle ich mich in der Lage, zu sagen: Die Kaltschnäuzigkeit des Geschäftsführers bezüglich des Todesfalls hat überhaupt niemanden überrascht. Die Vogelstrauß-Taktik des Aufsichtsrats aber war –“ und ist - einigermaßen verblüffend. Übrigens gibt es eine weitere Methode, wie Aufsichtsräte auf Kaltschnäuzigkeit und Skrupellosigkeit
von Seiten eines Geschäftsführers reagieren können: sie können den Aufsichtsrat unter Protest verlassen, um sich von strafwürdigem Verhalten (hierzu zählt Gefährdung anderer) zu distanzieren. Außerdem können Sie trotz dem Schweigegebot für Aufsichtsräte –“ mit dem sich viele Eitelkeiten und Trägheiten legitimieren lassen, aber nicht alle - Anzeige erstatten. Die Ermittlungsunterlagen zum o.g. Todesfall liegen derzeit nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft, sondern bei der Generalstaatsanwaltschaft. Die Bemühungen zum Thema Spielplatzsicherheit sind sowohl vor als auch nach dem Todesfall von Seiten des Geschäftsführers und von Seiten der Stadt als gering einzustufen: Von 16 EWB-Aufsichtsräten stellt 8 die Stadt, darunter befindet sich der OB als Aufsichtsratsvorsitzender, der Sozialbürgermeister sowie 6 Stadträte; im November 2005, also 6 Monate vor dem tödlichen Unfall, waren TÜV-Spielplatzkontrollen
von Seiten des Geschäftsführers mit „Abnicken“ bzw. „Abwimmeln“ (Vgl. EZ, 15.12.2006) des Aufsichtsrates abgelehnt worden. Ebenfalls abgelehnt wurde der TÜV am 7.12.2006, wobei der oben genannte Beschluss, das städtische Grünflächenamt einzuschalten,
als „guter Kompromiss“ beschlossen wurde. Eine der 16 AufsichtsrätInnen ist Gemeinderätin und langjährige Vorsitzende des Esslinger Kinderschutzbundes. Beim erstgenannten Termin war sie anwesend, am 7.12.2006 fehlte sie. Wenn ihr das Thema wichtig
gewesen wäre –“ das Thema Kontrolle der Spielplätze war als Tagesordnungspunkt angekündigt –“ hätte sie zumindest eine schriftliche Erklärung oder Empfehlung abgeben können. Wie oben erwähnt wurde der städtische Mitarbeiter von dem „Kompromiss“ bisher weder
unterrichtet, noch damit beauftragt. Dieses –“ mit Verlaub –“ dilettantische Vorgehen mag für den derzeitigen Fall für die Generalstaatsanwaltschaft eventuell nicht von Interesse sein. Es wird aber mindestens für weitere Unfälle –“ die zu erwarten sind –“ rechtlich relevant sein. Strafrechtlich bedeutet die Ignoranz gegenüber Gefahren auf Kinderspielplätzen nämlich „unbewusste“ oder „bewusste Fahrlässigkeit durch Unterlassen“ auf dem Hintergrund einer „Dauergefahr“. Bei einer Verurteilung wg. fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung stehen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Gefängnisstrafen im Raum. Übrigens ist mir mindestens 1 weiterer schwerer Unfall auf einem EWB-Spielplatz bekannt, der allerdings aus Gründen von Mieterfurcht bisher nicht zur Anzeige kam. Es sei erwähnt, dass weder den Eltern des verstorbenen Kindes noch mir seither ersichtlich ist, wie die vom Anwalt der EWB sowie dessen Geschäftsführer Lutz Kühne konstatierte Aufsichtspflichtverletzung stattgefunden haben soll (Ersterer siehe Kap. IV.2. L LBOSpielplaetze-Spieth2006-12-06-II.doc, letzterer wurde diesbezüglich zitiert in den Stuttgarter Nachrichten vom 9.10.2006, sowie der Esslinger Zeitung vom 13.12.2006, s.u.). Die Mutter war laut Schreiben der Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt des Unfalls nämlich auf dem Spielplatz. Sie hatte alle ihre 5 Kinder dabei. Drei der vier verbliebenen Kinder sind in einem Alter, in dem sie einen Kinderspielplatz in ihrer Wohnanlage mit intakten Spielgeräten für ihre Entwicklung dringend benötigen, diese stehen ihnen jedoch auch 260 Tage nach dem Tod ihres Bruders immer noch nicht zur Verfügung. (Auch ein öffentlicher Spielplatz ist nicht vorhanden, wenn man von der Pferdeskulptur „Kuno“ absieht.) Im Falle des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung
durch Vernachlässigung von Sicherungspflichten ist die Behauptung, eine Aufsichtspflichtverletzung hätte stattgefunden, die einzige Möglichkeit für einen Versuch, die mangelnde Sicherheit bei der Klärung einer Schuldfrage juristisch in den Hintergrund zu drängen. Da Spielplätze aber dazu da sind, Kindern sicheren Spielraum zu gewähren, auf dem sie mit ansteigendem Alter zunehmend „in Freiheit“, d.h. ohne permanente Beobachtung und Aufsicht spielen dürfen und sollen, würde ich mich als Verantwortlicher auf diese Strategie zur Abwälzung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Konsequenzen nicht unbedingt verlassen.
Abgesehen davon erwarten die BürgerInnen dieser Stadt schlicht einen verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit ihrer Kinder.

Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf baldige Antworten auf meine zugegeben sehr konkreten und zahlreichen Fragen,
Anke Spieth
(Esslingerin, Mutter, Tagesmutter, Soziologin M.A., Mitglied des Tageselternvereins sowie des Mütterzentrums)

Im Anhang finden sich als Quellenangabe oder zur Vertiefung außerdem:
- Stuttgarter Nachrichten, 9.10.2006 „Kritik an Mängeln auf Esslinger Spielplätzen“
- Esslinger Zeitung, 13.12.2006 „Spielplätze: zu wenig und nicht sicher?“
- Esslinger Zeitung, 15.12.2006 „Grüne fordern TÜV“
- Brief der Architektenkammer Baden-Württemberg vom 22.12.2006
- IFB Bauforschung: Kosten der Überwachungspflichten/Kostenauswirkungen der Überwachungspflichten der Wohnungsunternehmen im Bestand im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (darin: „Zur strafrechtlichen Verantwortung“, „Freianlagen/ Kinderspielplätze“, „Absturz und Sturzsicherung“)
- Anke Spieth: Hausnahe Spielplätze am Beispiel Esslingen am Neckar (Baden-Württemberg) unter Berücksichtigung des tödlichen Unfalls vom 4.6.2006 (stark überarbeitete Fassung mit Stand 6.12.2006, Erstfassung 2.10.2006, 60 S.)
Eine CD mit einer 14-minütigen Bildpräsentation von Esslingen Hausnahen Spielplätzen kann gegen eine Schutzgebühr von 5 € zuzügl. Porto angefordert werden unter ankespieth@arcor.de
Zur Kenntnisnahme geht dieser Brief an: sämtliche Mitglieder des Esslinger Kinder- und Jugendbeirats, die Bürgerausschüsse, den Planungsbeirat (ein Esslinger Architektengremium), Esslinger Fraktionen, das Regierungspräsidium, Stadtverwaltung, Veröffentlichungsorgane sowie die entsprechenden Ministerien.

Aktualisiert: Hausnahe Spielplätze am Beispiel Esslingen am Neckar unter Berücksichtigung des tödlichen Unfalls am 4.6.2006

Anke Spieth hat eine neue Fassung ihrer lesenswerten, detailierten Untersuchung zum Thema “Hausnahe Spielplätze am Beispiel Esslingen am Neckar” mit zahlreichen Ergänzungen, neuen Informationen und einigen Korrekturen herausgegeben. Siehe auch unser Bericht "Kindgerechte Spielplätze contra Bürokratie" vom 13. Oktober 2006.

Ein Anlass für diese Abhandlung war der tödliche Unfall eines zweijährigen Kindes am 4.6.2006 auf dem Gelände des “Esslinger-Wohnungsbau”. Im Vorwort der Untersuchung heißt es:

Foto von einem im Bericht

untersuchten Spielplatz

Hausnahe Spielplätze, die durch die Landesbauordnung für Mehrfamilienhäuser vorgeschrieben sind, werden sang- und klanglos abgebaut. Zudem ist zu erkennen, dass bei der Baugenehmigung bzw. bei der Bauabnahme nicht auf das korrekte Erstellen dieser Spielplätze geachtet wird. Sie werden, wenn überhaupt, meist mit einer viel zu geringen Spielplatzfläche erstellt. Häufig finden sich auch noch eklatante Sicherheitsmängel, die bewirken, dass Kinder nicht auf den ihnen rechtlich zustehenden Spielplätzen spielen können und dürfen.

Diese Entdeckung mache ich nicht nur in Esslingen, sondern auch in anderen Städten. Offenbar ist diese Praxis ist so gängig, dass kaum einer diese grundsätzliche Problematik wahrnimmt. Und dies, obwohl täglich in den Medien über den Bewegungsmangel bei Kindern und dessen weitreichende Folgen wie Lernschwäche, Übergewicht, körperliche und seelische Störungen berichtet wird. Dabei
wird herzhaft auf den Eltern „herumgetrampelt“, die nicht in der Lage wären, ihren Kindern die nötige Bewegung zu verschaffen.
Einer von 3 Spieltischen, Spielweg Brühl, 3 Monate nach Errichtung. Die Betonklötze wurden in 5 Monaten 2mal nachgestrichen (einfarbig).
Das Spielbrett ist aus Pappe unter Plexiglas und löst sich bereits auf.

Gespräche bezüglich hausnaher Spielplätze führte ich, zumal ich zwischen 15. März bis 30. Dezember 2005 Mitarbeiterin in der Gemeinwesenarbeit Brühl war, mit zahlreichen MitarbeiterInnen der Stadt sowie Vertretern sozialer Einrichtungen. Ich erinnere mich an Gespräche mit zahlreichen Mitgliedern des Sozialausschusses, des Ausländerausschusses und des Bürgerausschusses Mettingen-Brühl-Weil, zumal wir in diesen drei Gremien Brühls Problematik offiziell vorstellen durften. Außerdem sprach ich mit Herrn Baubürgermeister Wallbrecht, mit Herrn Sozialbürgermeister Dr. Raab, der Frauenbeauftragten, dem Leiter des Sozialamts, mit Mitarbeitern des Baurechts-, des Stadtplanungs-, des Grünflächen- sowie des Sozialamts, der Polizeibehörde Esslingen, usw. Auch fanden „Aktivenrunden“ statt, in denen sich jeweils Vertreter der Stadt, des Bürgerausschusses, von Parteien sowie weitere Aktive
und Engagierte in Brühl einfanden...


Dem Bericht, dem es besonders auch bei der Schilderung der Umstände des Todesfalls des Kindes auf dem EWB Spielplatz nicht an Brisanz fehlt, ist eine weite Verbreitung zu wünschen. Vor allem ist jedoch eine Lösung der Probleme, die ausdrücklich nicht auf Esslingen beschränkt sind, dringend notwendig. Es ist daher begrüßenswert, das sich das Wahlbündnis “FÜR Esslingen” der Thematik angenommen hat und eine Veranstaltung mit der Autorin und Betroffenen am Mittwoch, den 13.12.2006 um 19 Uhr in der Vereinsgaststätte VfB Oberesslingen, Großer Saal durchführt.

INHALT:
0 Zur Vor- und Nachgeschichte dieses Textes
I. Was ist ein LBO-Spielplatz?
II. Gründe für hauseigene Spielplätze
III. Fehlende Sicherheit
III.1. Sicherheitsanforderungen an LBO-Spielplätze
III.2. Zum Tod eines Zweijährigen am 4.6.2006 auf Esslinger-Wohnungsbau-Gelände
III.2.1. Wurde von der Mutter eine Zeugenaussage eingeholt?
III.2.2. Zwei Theorien zum Unfallhergang, die vieldiskutierte entspricht nicht der der Mutter
III.2.3. Das Debakel um einen 2,80 m langen Zaun
III.3. Weitere LBO-Spielplätze mit Sicherheitsmängeln
IV. Wer sorgt in Esslingen für Spielplatzsicherheit, wenn es der Besitzer nicht tut?
IV.1. Die Antwort lautet: Niemand!
IV.2. Die Konstruktion einer Aufsichtspflichtverletzung am Beispiel des Esslinger Todesfalles
V. Problemfall „Kleinmanhattan“, ein Quartier in der Innenstadt (Ort des tödlichen Unfalls)
VI. Unzulässige Schilder an Spielplätzen
VII. Eine kinderfreundliche Esslinger Hausordnung?
VIII. Einige Beispiele für Wohnanlagen ohne LBO-Spielplätze
VIII.1. In Oberesslingen
VIII.2. In anderen Stadtteilen
IX. Wohnanlagen mit maximal Sandkasten und Wipptierchen als „Spielplatz“ (Beispiele)
IX.1. In Oberesslingen
IX.2. In anderen Stadtteilen
X. Beispiele für „Pannen“ bei der Bauabnahme
XI. Vorschläge für die Praxis
XII. Fußball kann, mit Softball gespielt, nicht verboten werden
XIII. Zusammenfassung und Schlusswort
XIV. Literatur

Die Untersuchung kann hier heruntergeladen werden. (Nachtrag 11.12.2006: Korrigierte Fassung, Dateigröße: 2,9 MB)

Kontakt: ankespieth@arcor.de

Esslingen: Kindgerechte Spielplätze contra Bürokratie

Vor einigen Tagen erreichte uns eine interessante Untersuchung von Anke Spieth zur Spielplatzsituation, die sie seit längerem versucht zu ändern. Unter dem Thema:

“Hausnahe Spielplätze gemäß Landesbauordnung von Baden-Württemberg, kinderfeindliche Hausordnungen und Schilder, sowie Todesfall vom 5.6.2006”

hat sie an die Verantwortlichen in Esslingen ihre engagierte und durch zahlreiche Fakten, Bilder und Situationsanalysen untermauerte Untersuchung geschickt. Hier einige wenige Auszüge aus dem Schreiben vom 2.10. das unter anderem an die Stadtverwaltung, die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl, Parteienvertreter und weitere ging.

"LBOAVO §1 Kinderspielplätze (Zu §9 Abs. 2 LBO) (1) Kinderspielplätze müssen in geeigneter Lage und von anderen Anlagen, von denen Gefahren oder erhebliche Störungen ausgehen können, ausreichend entfernt oder gegen sie abgeschirmt sein. Sie müssen für Kinder gefahrlos zu erreichen sein. (2) Die nutzbare Fläche der nach § 9 Abs. 2 LBO erforderlichen Kinderspielplätze muß mindestens 3 m² je Wohnung, bei Wohnungen mit mehr als drei Aufenthaltsäumen zusätzlich mindestens 2 m² je weiteren Aufenthaltraum, insgesamt jedoch mindestens 30 m² betragen. Diese Spielplätze müssen für Kinder bis zu sechs Jahren geeignet und entsprechend dem Spielbedürfnis dieser Altersgruppe angelegt und ausgestattet sein."


In anderen Bundesländern, wie beispielsweise in Hessen, stehen Kindern mehr Fläche zur Verfügung. Doch gerade auch die Zustände und Möglichkeiten für Kinder in Esslingen sind zum Teil katastrophal:

Spielplatz Schorndorfer Strasse
“(...) Besonders dreist wird es, wenn, wie in der "LEG Hausordnung - Eigentumswohnungen" für das Hochhaus Schorndorfer Str. 102, die Eltern zu Folgendem aufgefordert werden: "[...] 2. Halten Sie ihre Kinder dazu an, dass sie sich auf dem dafür eingerichteten Kinderspielplatz aufhalten." und es einen solchen Spielplatz überhaupt nicht mehr gibt (Bilder siehe oben). Die Wohnanlage Kreuzstraße 55, 55/1, 57 (insges. 26 Wohneinheiten) dagegen, ein Umbau einer früheren Fabrikanlage, hatte –“ ich nehme an um Kosten zu sparen - nie einen Spielplatz, obwohl Freifläche dafür vorhanden ist. Im Jahr 2004 hat die Eigentümergemeinschaft nun auch noch das Spielen auf Grünflächen untersagt.

(...) Eine weitere groteske Situation herrscht im Baugenossenschaftsareal an der Breslauer Straße. Inmitten der für innerstädtische Verhältnisse riesigen Grünflächen steht das Schild „Spielpark“, laut Hausordnung dürfen die Wiesen zum Spielen jedoch nicht genutzt werden und auch Fahrradfahren auf den Wegen ist (per Hausordnung sowie per Schild) verboten. Die vorhandenen beiden "Spielplätze" dagegen sind verschwindend gering und für die Menge an Wohneinheiten (222 WE) mit rd. 7 m² bei weitem zu klein (s.u.) Esslingen kann es sich bei anhaltender Verdichtung der Wohnbebauung sowie der PKW- und damit Parkplatz- und Straßenzunahme nicht leisten, auf die Durchsetzung der Landesbauordnung in Sachen hauseigene Spielplätze zu verzichten sowie einen Großteil der vorhandenen Grünflächen Kindern vorzuenthalten. Die Situation vertreibt Familien und schadet den Kindern.”


Der Spielplatz in "Klein Manhattan" im Esslinger Westen, für 215 Wohneinheiten!
“Die Stadt Esslingen hat es jahrzehntelang versäumt, auf die Einhaltung der Landesbauordung in Sachen hauseigener Spielplätze zu achten, sowohl bei Altbeständen als auch bei Neubauten. Ab wann genau die Landesbauordnung für Baden-Württemberg Spielplätze für Mehrfamilienhäuser vorschrieb konnte ich nicht herausfinden, fest steht jedoch, dass auch für bestehende Gebäude –“ sofern Gelände hierfür vorhanden ist –“ Spielplätze hätten verlangt werden können (Landesbauordnung §9).

Die Ignoranz in diesem Thema führte bis hin zum kompletten Verlust der LBO-Spielplätze in manchen Quartieren. Der womöglich gutgemeinte Versuch von Seiten der Stadt, dies mit städtischen Spielplätzen aufzufangen, kann keinen Erfolg erzielen, da die Stadt in zahlreichen Quartieren kaum Gelände besitzt und dies in Zeiten knapper Geldbeutel auch nicht erwerben und Kinderbedürfnissen entsprechend ausstatten kann. Die städtischen Spielplätze selbst, mit einer Gesamtfläche von 125449m², siehe Spielplatzleitplanung von 2001) liegen deutlich unter dem, was gemäß Mustererlass der ARGEBAU (1987) mit 2-4 m² je Einwohner angegeben ist, nämlich bei 1,4 m²/Person (bei 89.075 Einwohnern, Stand 30.6.05).”


Hier das Inhaltsverzeichnis der 41 seitigen, ausführlichen Untersuchung:

I. Was ist ein LBO-Spielplatz?
II. Gründe für hauseigene Spielplätze
III. Fehlende Sicherheit
III.1. Sicherheitsanforderungen an LBO-Spielplätze
III.2. Zum Tod eines Zweijährigen am 5.6.2006 auf
Esslinger-Wohnungsbau-Gelände
III.3. Weitere LBO-Spielplätze mit Sicherheitsmängeln
IV. Wer sorgt in Esslingen für Spielplatzsicherheit, wenn es der
Besitzer nicht tut? Antwort: niemand!
V. Problemfall Kleinmanhatten (Ort des tödlichen Unfalls)
VI. Unzulässige Schilder an Spielplätzen
VII. Eine kinderfreundliche Esslinger Hausordnung?
VIII. Einige Beispiele für Wohnanlagen ohne LBO-Spielplätze
VIII.1. In Oberesslingen
VIII.2. In anderen Stadtteilen
IX. Wohnanlagen mit maximal einem Sandkasten und Wipptierchen als
"Spielplatz" (Beispiele)
IX.1. In Oberesslingen
IX.2. In anderen Stadtteilen
X. Beispiele für "Pannen" bei der Bauabnahme
XI. Vorschläge für die Praxis
XII. Fußball kann, mit Softball gespielt, nicht verboten werden
XIII. Zusammenfassung und Schlusswort
XIV. Literatur



Inzwischen (10.12.2006) ist eine neue, aktualisierte Fassung erschienen, sie kann hier heruntergeladen werden.

Eine kurze Besprechung ist seit dem 10.12. ebenfalls Online
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