Skip to content

Solidarisch mit der Zeitung „junge Welt“: Der ver.di-Bundesarbeitskreis gegen Rassismus und Rechtsextremismus (ZAKO)

Solidarisch mit der Zeitung „junge Welt“

Der ver.di-Bundesarbeitskreis gegen Rassismus und Rechtsextremismus erklärt in seiner Tagung am 27. Juni 2021 seine Solidarität mit der Zeitung „junge Welt“ und unterstützt den Appell für Presse- und Meinungsfreiheit:

Appell für Presse- und Meinungsfreiheit

In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel »Linksextremismus« aufgeführt und dort als »Gruppierung« eingestuft, die angeblich »verfassungsfeindliche Ziele« verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen.

In einem offenen Brief an alle Bundestagsfraktionen hatten Redaktion, Verlag und Genossenschaft Mitte März 2021 diesen drastischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit beklagt. Sie wiesen zudem auf »erhebliche Nachteile im Wettbewerb« hin, die der jungen Welt aus der Nennung im VS-Bericht erwachsen. So verweigern die Deutsche Bahn und verschiedene Kommunen und Radiosender unter Verweis auf den Verfassungsschutz-Eintrag das Anmieten von Werbeplätzen, Bibliotheken sperren den Onlinezugang zur Zeitung, und eine Druckerei weigerte sich, eine andere Druckschrift mit einer Anzeige der jungen Welt herzustellen. In Reaktion auf unser Schreiben wandte sich die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke mit einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich im Detail nach den Gründen für die geheimdienstliche Beobachtung der jungen Welt und deren Nennung im VS-Bericht zu erkundigen.

Die Antwort der von Union und SPD geführten Regierung vom 5. Mai 2021 muss beunruhigen, liefert sie doch Argumente für eine sehr weitgehende Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte, die alle fortschrittlichen Kräfte in diesem Land betreffen. Die Bundesregierung rechtfertigt ihre Eingriffe mit der »verfassungsfeindlichen« weltanschaulichen Orientierung der jungen Welt: »Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung –ºlinker–¹ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung.« Weiter heißt es, »die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit (widerspreche) der Garantie der Menschenwürde«. In klaren Worten führt die Bundesregierung aus, dass es ihr darum geht, Relevanz und »Wirkmächtigkeit« der jungen Welt einzuschränken. Das Stigma der Nennung in den VS-Berichten diene auch dem Zweck, »verfassungsfeindlichen Bestrebungen (...) den weiteren Nährboden entziehen zu können«. Um die Reichweite der Zeitung einzuschränken, werden ihre ökonomischen Grundlagen also bewusst angegriffen. Die Bundesregierung kriminalisiert eine Weltanschauung in einer Weise, die an Gesinnungsterror und damit an finsterste Zeiten des Kalten Krieges erinnert. Während sie vermeintliche oder tatsächliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte in Staaten wie Russland, China oder Kuba wortreich beklagt, werden hierzulande unverschleiert vordemokratische Standards etabliert.

Wir appellieren an die kritische Öffentlichkeit, sich dieser von obrigkeitsstaatlichem Denken geleiteten Einschränkung demokratischer Grundrechte zu widersetzen. Wir bitten Sie: Studieren Sie gründlich die Antwort der Bundesregierung! Fordern Sie Ihre demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten auf, dazu Stellung zu nehmen! Zeigen Sie sich solidarisch mit der Tageszeitung junge Welt –“ auch im eigenen Interesse! Verlag, Redaktion und Genossenschaft werden sich nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin alles dafür tun, dass eine relevante linke Tageszeitung auf dem Markt verfügbar bleibt. (Berlin, 7. Mai 2021)

Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke (BT-Drucksache 19/28956) lässt sich hier einsehen:

https://www.jungewelt.de/downloads/antwort_br_anfrage_linke.pdf

Unser Hinweis auf das Interview zu dem Thema mit Hans-Jürgen Urban:

https://www.jungewelt.de/keinmarxistillegal/de/article/404213.marxistische-positionen-geraten-unter-pauschalverdacht.html

Appell für Presse- und Meinungsfreiheit

In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel »Linksextremismus« aufgeführt und dort als »Gruppierung« eingestuft, die angeblich »verfassungsfeindliche Ziele« verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmteInhalte nicht gefallen.

In einem offenen Brief an alle Bundestagsfraktionen hatten Redaktion, Verlag und Genossenschaft Mitte März 2021 diesen drastischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit beklagt. Sie wiesen zudem auf »erhebliche Nachteile im Wettbewerb« hin, die der jungen Welt aus der Nennung im VS-Bericht erwachsen. So verweigern die Deutsche Bahn und verschiedene Kommunen und Radiosender unter Verweis auf den Verfassungsschutz-Eintrag das Anmieten von Werbeplätzen, Bibliotheken sperren den Onlinezugang zur Zeitung, und eine Druckerei weigerte sich, eine andere Druckschrift mit einer Anzeige der jungen Welt herzustellen. In Reaktion auf unser Schreiben wandte sich die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke mit einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich im Detail nach den Gründen für die geheimdienstliche Beobachtung der jungen Welt und deren Nennung im VS-Bericht zu erkundigen.

Die Antwort der von Union und SPD geführten Regierung vom 5. Mai 2021 muss beunruhigen, liefert sie doch Argumente für eine sehr weitgehende Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte, die alle fortschrittlichen Kräfte in diesem Land betreffen. Die Bundesregierung rechtfertigt ihre Eingriffe mit der »verfassungsfeindlichen« weltanschaulichen Orientierung der jungen Welt:

»Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung –ºlinker–¹ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung.« Weiter heißt es, »die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit (widerspreche) der Garantie der Menschenwürde«. In klaren Worten führt die Bundesregierung aus, dass es ihr darum geht, Relevanz und »Wirkmächtigkeit« der jungen Welt einzuschränken. Das Stigma der Nennung in den VS-Berichten diene auch dem Zweck, »verfassungsfeindlichen Bestrebungen (...) den weiteren

Nährboden entziehen zu können«. Um die Reichweite der Zeitung einzuschränken, werden ihre ökonomischen Grundlagen also bewusst angegriffen. Die Bundesregierung kriminalisiert eine Weltanschauung in einer Weise, die an Gesinnungsterror und damit an finsterste Zeiten des Kalten Krieges erinnert. Während sie vermeintliche oder tatsächliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte in Staaten wie Russland, China oder Kuba wortreich beklagt, werden hierzulande unverschleiert vordemokratische Standards etabliert.

Wir appellieren an die kritische Öffentlichkeit, sich dieser von obrigkeitsstaatlichem Denken geleiteten Einschränkung demokratischer Grundrechte zu widersetzen. Wir bitten Sie: Studieren Sie gründlich die Antwort der Bundesregierung! Fordern Sie Ihre demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten auf, dazu Stellung zu nehmen! Zeigen Sie sich solidarisch mit der Tageszeitung junge Welt –“ auch im eigenen Interesse! Verlag, Redaktion und Genossenschaftwerden sich nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin alles dafür tun, dass eine relevante linke Tageszeitung auf dem Markt verfügbar bleibt.

Berlin, 7. Mai 2021

Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke (BT-Drucksache 19/28956) lässt sich hier einsehen.

Antifaschismus ist und bleibt gemeinnützig - starkes Zeichen gegen die Wertung des bayerischen Verfassungsschutzes!

Gestern erreichte uns der Bescheid des Finanzamts für Körperschaften 1, mit dem es unserem Einspruch gegen die Bescheide, mit denen uns die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 –“ 2018 aberkannt hat, stattgegeben hat. Die Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017 sind damit aufgehoben.

Wir sind erleichtert und froh, dass das Finanzamt und die Berliner Finanzverwaltung nach eineinhalbjährigem Verfahren die Wertung des bayerischen Inlandsgeheimdienstes, wir seien „extremistisch“, als widerlegt betrachten. 1

Dazu haben wir mehrere Stellungnahmen und wesentliche Dokumente zu den Grundlagen unserer Arbeit vorgelegt, die unser Selbstverständnis als partei- und spektrenübergreifende Organisation, in der es –“ von Christ*innen, Sozialdemokrat*innen und Grünen über Linke und DKP zu parteilosen Mitgliedern aus unterschiedlichen Zusammenhängen –“ unterschiedliche Zugänge zum Antifaschismus gibt, darlegen.

Außerdem haben sowohl die beiden Vorsitzenden unserer inzwischen 8.000 Mitglieder zählenden Vereinigung, Cornelia Kerth und Axel Holz, als auch die Ehrenpräsidentin Esther Bejarano eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass es nach ihrer Kenntnis keine

„von der Vereinigung oder einer verantwortlich für sie handelnden Persönlichkeit“ ausgehende Erklärung darüber gebe, „dass sie ,alle nicht-marxistischen Systeme –“ also auch die parlamentarische Demokratie –“ als potentiell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt–˜.“–“ wie es der bayerische VS behauptete.

Weiter wird ausgeführt: „Die Vereinigung hat die parlamentarische Demokratie und schlechthin den Gehalt unserer Nachkriegsverfassungen auf Bundes- und Länderebene als eigenständigen Selbstwert (...) verteidigt und dies als eine aus dem antifaschistischen Kampf stammende grundlegende Verpflichtung behandelt, die ein gemeinsames Auftreten von kommunistischen, sozialistischen, christlichen, liberalen und sonstigen demokratischen Antifaschisten legitimiert.“

Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in der Auseinandersetzung um unsere Gemeinnützigkeit eine überwältigende Solidarität erleben durften:

- Mehr als 100 Organisationen und Initiativen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen schickten uns Solidaritätsschreiben, die meist als öffentliche Erklärungen oder Schreiben an den Berliner und/oder den Bundesfinanzminister verfasst worden sind.

- Über 2.000 Antifaschist:innen haben diesen Angriff zum Anlass genommen, sich uns als Mitglieder anzuschließen.

- Eine hohe Spendenbereitschaft hat dafür gesorgt, dass wir die zunächst drohende Insolvenz nicht mehr fürchten mussten und unsere Arbeit verstärken können. Allen Spender:innen sagen wir noch einmal herzlichen Dank.

- Viele unserer Mitglieder haben sich mit ihren Kontakten und ihrem Gewicht, mit eigenen Aktionen und guten Vorschlägen eingebracht und dazu beigetragen, dass unsere Petition „Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben“ von mehr als 50.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Die nun wieder erfolgte Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016-2018 ist ein wichtiges Zeichen für alle Antifaschistinnen und Antifaschisten und für alle, die noch weiter um die Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig kämpfen müssen.

In diesem Sinne fordern wir weiterhin die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Streichung des Paragraphen 51, Absatz 3, Satz 2 aus der Abgabenordnung!

In einer Demokratie dürfen nicht Geheimdienste über die verfassungsmäßige Bandbreite der gesellschaftlichen Debatte entscheiden!

1 Grundlage für den Entzug der Gemeinnnützigkeit war § 51, Absatz 3, Satz 1 und 2, der Abgabenordnung, wo es heißt:

„Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. ² Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

Quelle: Pressemitteilung via VVN-BdA Kreisverband Esslingen

Kieler Omas gegen Rechts gegen Spaltung antifaschistischer Arbeit

Liebe Freund*innen,

am 10. Juni dieses Jahres wurde auf der Plattform change.org von einigen Mitgliedern der Initiative OMAS GEGEN RECHTS Deutschland-Bündnis eine Petition mit dem Titel „Demokratie braucht Antifaschismus - Antifaschismus ist nicht staatsfeindlich!“ gestartet.



Wir OMAS GEGEN RECHTS aus Kiel unterstützen diese Petition ausdrücklich nicht. Wir bedauern, dass im Text der Petition eine Diffamierung antifaschistischer und linker Positionen unreflektiert übernommen wurde. Auf diese Weise wird keine Stärkung der Demokratie erreicht, sondern eine Spaltung antifaschistischer Arbeit.



In der antifaschistischen und der antirassistischen Arbeit haben wir stets solidarisch mit anderen Gruppen zusammengearbeitet. Nicht nur in Kiel stehen die OMAS GEGEN RECHTS mit Angehörigen autonomer Gruppen ebenso solidarisch zusammen wie mit Gewerkschafter*innen, Kommunist*innen, Sozialist*innen, mit Muslim*innen, Jüd*innen und Christ*innen, mit Sinti und Roma, mit Geflüchteten und allen anderen, die sich mit uns gegen Faschismus und Rassismus einsetzen.



Wir werden auch weiterhin mit allen, deren Ziele wir teilen, zusammenarbeiten und unsere Kritik an gesellschaftlichen Problemen friedlich und konstruktiv an die Öffentlichkeit tragen.



Die Verteidigung unserer Demokratie ist nur gemeinsam möglich.



Die Petition wurde nicht in einem bündnisweiten demokratischen Prozess eingebracht, sondern gibt lediglich die Auffassung einiger Personen aus der Initiative wieder; diese Auffassung gründet unserer Meinung nach auf einer gewissen unkritischen Haltung gegenüber dem Verfassungsschutz und dessen nicht immer nachvollziehbaren Definitionen, was als verfassungsfeindlich oder staatszersetzend gilt.



In Kiel ist die Grundlage unserer solidarischen Zusammenarbeit von Antifaschist*innen über die Grenzen von Organisations- oder auch Konfessionszugehörigkeit hinweg, die „Kieler Erklärung“ des Runden Tisches gegen Rassismus und Faschismus. Eine solide Grundlage, die seit nunmehr fast 20 Jahren jedem Angriff standgehalten hat. Auf dieser Grundlage wollen und werden auch wir wir unsere politische Arbeit fortführen.



Wir bitten die Initiatorinnen der Petition, diese zurückzuziehen und appellieren an alle, die Petition nicht zu unterstützen.



Wir Kieler Omas gegen Rechts sind und bleiben „Antifa“!



Quelle: Erklärung Juni 2020

VVN-BdA in NRW droht Entzug der Gemeinnützigkeit

Anfang des Jahres, pünktlich zum Gedenktag für die Befreiung des KZ Auschwitz, drohten nordrhein-westfälische Finanzämter in einer konzertierten Aktion und in gleichlautenden Schreiben damit, dem Landesverband NRW der VVN-BdA sowie mehreren selbständigen Kreisvereinigungen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Und zwar dies rückwirkend.

Einzig aufgeführte Begründung ist die Erwähnung der VVN/BdA in einem Verfassungsschutzbericht, jenem des Landes Bayern. Es gibt nur noch dieses Land, dass die VVN-BdA im VS-Bericht aufführt; es ist jedoch auch dort damit nicht der Entzug der Gemeinnützigkeit verbunden. Nordrhein-Westfalen stünde mit dem Vorgehen gegen die VVN-BdA und dem Entzug der Gemeinnützigkeit einzigartig da. Die Regierung Laschet (CDU) hat offenbar den Anspruch, sich an die Spitze der politischen AntiAntifa zu stellen.

Als traditionsreiche und älteste Organisation des deutschen Widerstandes und der Naziopfer fordern wir die sofortige Einstellung der gegen die VVN-BdA gerichteten Maßnahmen. Eine solche konzertierte Aktion hat es in Nordrhein-Westfalen nicht einmal in Zeiten des Kalten Krieges gegeben. In diesen Zeiten stand die VVN zwar im Verfassungsschutzbericht, es wurde ihr aber nicht die Gemeinnützigkeit entzogen.

Die VVN-BdA NRW e.V. kann auf mehr als 70 Jahre der kontinuierlich geleisteten demokratische Erinnerungs- und Gedenkarbeit sowie der Sozialarbeit für die Opfer des Nazismus zurückblicken.

Unsere Vereinigung wurde 1947 von den Überlebenden der Konzentrationslager und Mitgliedern des Widerstandes gegen Faschismus und Krieg, von Verfolgten und Holocaustüberlebenden, ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern und aus der Emigration Heimgekehrten gegründet. Darunter waren Vertreter aller demokratischen Parteien, selbstverständlich auch die Kommunisten, die lt. Institut für Zeitgeschichte 70 Prozent des politischen Widerstandes geleistet haben.

Eine aus der Geschichte gezogene Lehre war und ist für unsere Organisation, überparteilich und konfessionell ungebunden einen antifaschistischen Grundkonsens zu verteidigen. In Artikel 139 Grundgesetz sind die alliierten Bestimmungen zum Verbot der NSDAP und möglicher Nachfolgeorganisationen und -parteien eindeutig bestätigt.

Für dieses und andere Ziele, insbesondere für den Frieden, die Völkerverständigung und die Hilfe für Geflüchtete und Verfolgte setzt sich die VVN seit ihrer Gründung unermüdlich ein. Wir arbeiten engagiert mit im Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte, um auch heute noch für die soziale Betreuung der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen zu sorgen.

Viele Mitglieder der VVN waren als Zeitzeugen in Schulen, bei Veranstaltungen und auf Kundgebungen gegen Neonazi-Aufmärsche und für den Frieden aktiv. Dies geschah bereits in einer Zeit, da in den Regierungsparteien noch ehemals hohe Nazis mitwirkten.

Besonders erinnern möchten wir an Kaplan Dr. Josef Rossaint (1902-1991), der als katholischer Jugendführer den Widerstand in Düsseldorf und Oberhausen anführte und im weltweit beachteten Katholikenprozess zu vielen Jahren Zuchthaus verurteilt wurde; er war viele Jahre lang aktiv in der VVN NRW und war Präsident der Bundesorganisation der VVN-BdA.

Die Ehrenvorsitzende der VVN-BdA ist Esther Bejarano, Überlebende von Auschwitz, hochgeachtete Künstlerin.

Weltkirchenratspräsident Martin Niemöller war ein enger Mitstreiter der VVN. Viele evangelische Geistliche waren Mitglieder der VVN. An der Gründung der VVN in NRW war der Ministerpräsident Rudolf Amelunxen beteiligt.

Zu den weiteren hochgeachteten Zeitzeugen aus unserer Organisation gehörten u.a.:


  • Hans Frankenthal, Auschwitzüberlebender und Mitglied des VVN-Landesverbandes wie des Zentralrates der Juden in Deutschland

  • Jupp Angenfort und Karl Schabrod, ehemalige Mitglieder des Landtags NRW, Mitwirkende bei der Schaffung der Landesverfassung

  • Kurt Bachmann, Köln, politisch und rassisch Verfolgter, Auschwitzüberlebender,

  • Bruno Bachler, Duisburg, Edelweißpirat

  • Ernst Buschmann, ehem. Landtagsabgeordneter, Kommandeur im Kampf für die demokratische spanische Republik und Mitkämpfer der Resistance

  • Henny Dreifuss, Holocaustüberlebende und ehem. Widerstandskämpferin, Mitglied der Resistance, Düsseldorf

  • Fasia, Sängerin der Friedensbewegung, ehem. Häftling im KZ Neuengamme

  • Theo Gaudig, Essen, Überlebender von Buchenwald

  • Heinz Junge, Dortmund, Widerstandskämpfer und nach dem Krieg am Aufbau der Gedenkstättenarbeit in Dortmund beteiligt.

  • Hugo Paul, Minister der ersten NRW-Landesregierung

  • Max Reimann, Widerstandskämpfer, Mitglied des Parl.Rates zur Schaffung des Grundgesetzes

  • Klara Schabrod, Widerstandskämpferin, Düsseldorf

  • Maria Wachter, Widerstandskämpferin, Düsseldorf (in der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf steht ihr Denkmal)

  • Unser Mitglied Alice Czyborra geb. Gingold hat als jüdisches Kind im Versteck in Frankreich überlebt und ist bis heute als Zeitzeugin aktiv. Angesehene Kommunalpolitiker und Gewerkschafter unseres Bundeslandes wirken in der VVN-BdA mit.


Seit zehn Jahren arbeitet die Gruppe Kinder des Widerstandes mit der VVN-BdA zusammen, um die Erinnerung an ihre Eltern wachzuhalten.

In den einzelnen Kreisverbänden wurde und wird von Überlebenden, in Zusammenarbeit mit Antifaschisten der nachfolgenden Generationen, die Auseinandersetzung mit den Ursachen von Faschismus und Krieg geführt, Aufklärung über neofaschistische Strukturen und Aktivitäten betrieben, werden Gedenkveranstaltungen für die Opfer des Faschismus abgehalten; wird im Sinne der Losung –ºNie wieder Faschismus –“ nie wieder Krieg–¹ wertvolle ehrenamtliche Arbeit, auch in örtlichen wie landesweiten Bündnissen, geleistet. Unvergessen sind die Reden von VVN-BdA-Repräsentant/innen auf den großen Kundgebungen der Friedensbewegung.

Wir rufen die demokratische Öffentlichkeit, vor allem die Friedensbewegung und die Gewerkschaften auf, das Vorgehen gegen die VVN-BdA zu verurteilen und sie in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Landesausschuss der VVN-BdA NRW
Oberhausen, den 25. Februar 2019

Quelle: VVN-BdA Kreisverband Esslingen

Immer war der #Antifaschismus ihr Hauptfeind - Protestkundgebung vor dem »Landesamt für Verfassungsschutz«

Die VVN-BdA ruft auf zur Protestkundgebung vor dem »Landesamt für Verfassungsschutz« am Mittwoch 5. Dezember 2018 um 16 Uhr Stuttgart-Bad Cannstatt, Taubenheimstr. 85a

Ausgerechnet »Verfassungsschutz«-Ämter dienen sich an und werden beauftragt, die zunehmende Rechtsentwicklung zu »beobachten«. Doch es gibt kaum eine Begebenheit der »NSU«-Mordserie, in die nicht auch »V-Leute«“ des »Verfassungsschutzes«tief verstrickt waren. Kaum eine Neonazi-Struktur, die nicht mit Geld aus diesem Haus aufgebaut wurde. Nicht nur parlamentarische Untersuchungsausschüsse konstatieren es mit wachsendem Entsetzen.

Was die AfD in Parlamenten bietet –“ Sachpolitik hat sie nicht anzubieten –“ schreibt sie oft direkt beim »Verfassungsschutz« ab.

Sie agiert sozusagen als dessen parlamentarischer Arm. Es geht nur um politische Brunnenvergiftung.

Zwar wurde der Eifer dieses »Amtes« in Baden-Württemberg seit einigen Jahrenetwas gebremst. Doch seine Aktivitäten zur Bespitzelung und Diskreditierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten gehen weiter. Selbst der Schwur der 51.000 befreiten Häftlinge des KZ Buchenwald vom 19. 4. 1945 soll »verfassungsfeindlich« sein. 1972 verschaffte der »Radikalenerlass« dem »Verfassungsschutz« das größte Arbeitsbeschaffungsprogramm seiner Geschichte.

Es war verantwortlich dafür, dass den damaligen Betroffenen »fast ausnahmslos legale politische Aktivitäten, wie die Kandidatur bei Wahlen, die Teilnahme an Demonstrationen oder das Mitunterzeichnen politischer Erklärungen vorgeworfen« wurden, dass es »zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen« kam. »Systemkritische und missliebige Organisationen und Personen wurden an den Rand der Legalität gedrängt, die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit wurde behindert, bedroht und bestraft.

Bis weit in die 1980er-Jahre vergiftete die Jagd auf vermeintliche –ºRadikale–¹ das politische Klima. Statt Zivilcourage und politisches Engagement zu fördern, wurden Duckmäusertum erzeugt und Einschüchterung praktiziert.« Das hat der Niedersächsische Landtag am 16. Dezember 2016 in einem Beschluss festgestellt.Es ging diesem »Amt« nie um den Schutz der Verfassung, sondern immer um ihre Aushöhlung –“ um die politische Entwicklung nach rechts zu drehen!

Immer war der Antifaschismus ihr Hauptfeind

Via Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA), Kreisverband Esslingen

Was mir heute wichtig erscheint #422

Räumung: "Großeinsatz im Hambacher Forst: Am Donnerstagmorgen zieht die Polizei mehrere Hundertschaften mit schwerem Gerät am Wald zusammen, der seit Jahren von Braunkohle-GegnerInnen besetzt ist. Die Beamten sollen mit der Räumung der etwa 50 Baumhäuser beginnen. AktivstInnen riefen über die sozialen Medien dazu auf, unverzüglich in den Wald zu kommen, um die Baumhäuser zu schützen. Für den Nachmittag ist eine Demonstration angemeldet. Gegen 8.45 Uhr begann der Einsatz mit der Räumung von Holzbarrikaden auf dem zentralen Waldweg, der zu den Baumhäusern führt. Als nächstes soll dort ein sogenanntes Tripod geräumt werden, eine Konstruktion aus drei Baumstämmen, an deren Spitze sich AktivistInnen aufhalten." Mehr dazu bei der taz oder unter den Hashtags #HambacherForst oder #HambiBleibt auf Twitter

Ausschußquote: Statt über rechte Gerüchte zur Mobilisierung und die rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz zu diskutieren, ging es bei Verfassungsschutzchef Maaßens Auftritt vor dem Innenauschuß plötzlich um linke Desinformation und die G20 Proteste. Tatsächlich hatte es die Polizei dort "am Montag, dem 27. August 2018, mit einer intensiven Bedrohungslage zu tun. Das geht aus einem sogenannten internen Lagefilm der Polizei hervor, den Frontal 21 einsehen und auswerten konnte." Quelle. Aber Seehofer ist das wurst: Maaßen darf bleiben.

Abgrundtief: "Trauer, Hass, Unverständnis –“ der Tod des 22-Jährigen in Köthen hat viele Sachsen-Anhalter stark beschäftigt. Das zeigen die vielen Kommentare, die auf der Homepage des MDR SACHSEN-ANHALT zu den Artikeln geschrieben wurden. Allerdings konnten nicht alle Kommentare freigegeben werden." Ein redaktioneller Einblick zur Frage, warum 43,61 Prozent (!) der Kommentare nicht veröffentlicht werden konnten.

Analyse: "Was man bislang nur ahnte, was an dramatischen Einzelfällen bekannt und in Einzelstudien belegt war, wird nun weit übertroffen, allein durch die Zahlen der Opfer und der Täter. Sie sind alarmierend, auch weil die Forscher immer wieder betonen, das "Dunkelfeld" des Kindesmissbrauchs sei groß und die wahren Zahlen lägen erfahrungsgemäß "deutlich höher". Die Wahrheit ist also noch schlimmer." Das Ausmaß des Verbrechens, Beitrag bei Zeit Online vom 12. Spetember 2018

Verlogen: "(...) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) war im Fall des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri offenbar aktiver als von der Behörde behauptet. Behördeninterne Dokumente sollen zeigen, dass der Nachrichtendienst "operative Maßnahmen" in dem Fall veranlasste. Das berichten das ARD-Magazin Kontraste, der rbb und die Berliner Morgenpost. Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hatte dagegen stets von einem "reinen Polizeifall" gesprochen und betont, "keine eigene Informationsbeschaffung" betrieben zu haben. (...)" Verfassungsschutz war wohl aktiver als behauptet, Süddeutsche vom 13. September

Gefiltert: "Das Europäische Parlament hat heute seine Position zur EU-Urheberrechtsreform beschlossen. Die Änderungen, die es an den kontroversiellen Vorschlägen für Uploadfilter und ein EU-weites Leistungsschutzrecht vornahm, blieben dabei lediglich kosmetischer Natur." Julia Reda zum Beschluss des EU-Parlaments.

#wannwennnichtjetzt: "Nach den Ereignissen bei den „Trauermärschen“ von Chemnitz in Sachsen und zuletzt Köthen in Sachsen-Anhalt zeigten sich viele über das Mobilisierungspotenzial einer organisierten Naziszene überrascht. Tobias Burdukat nicht. Der Jugendsozialarbeiter, der mit seinem „Dorf der Jugend“ in der alten Spritzenfabrik im sächsischen Grimma seit vielen Jahren eine aufklärerische und letztlich antifaschistische Jugendarbeit macht, kennt es gar nicht anders: „Die Nazis waren schon immer da“, sagt er im taz-Interview. Die Politik habe sie nur stets ignoriert. (...)" Zum Interview

Verteidiger: "Die Attacken danach sind fast so übel wie der eigentliche Angriff. Hunderte Mails erhält Uwe Dziuballa, Inhaber des jüdischen Restaurants »Schalom« in Chemnitz, derzeit jeden Tag. Zwei Drittel der Schreiber, sagt er, wollten ihm Mut machen, nachdem sein Lokal am 27. August von Vermummten angegriffen wurde, die Steine warfen und antisemitische Parolen riefen. Die übrigen aber stellen ihn als Schwindler hin: Wie habe er den Überfall fotografieren können, wo das Restaurant doch montags Ruhetag habe?! Dziuballa ist empört: »Ich lüge nicht.« (...)" Weiterlesen im Neuen Deutschland. Siehe auch: "Hunderte von rechtsextremen Anschlägen auf das Schalom in Chenmitz - kein einziger Täter gefaßt" bei Belltower News

Durchsetzt:"In Deutschland gibt es nicht nur ein Problem mit rassistischen Demonstrationen und einem Rechtsruck in der Parteienlandschaft. Die Indizien mehren sich, dass einige staatliche Organe bis in Führungspositionen hinein mit Sympathisanten und Unterstützern der rechten Szene durchsetzt sind, so Fabian Scheidler. Die Äußerungen von Verfassungspräsident Maaßen zu den Ereignissen in Chemnitz sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Die NSU-Untersuchungsausschüsse und der Prozess gegen Beate Zschäpe haben gezeigt, dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch einige Landesämter die rechte Szene durch V-Leute zu großen Teilen finanzieren, ihre Aktivitäten decken und Ermittlungen massiv behindern. Der Verfassungsschutz ist keineswegs auf dem rechte Auge blind, wie immer wieder gesagt wird, sondern im Gegenteil im rechtsextremen Milieu bestens informiert und aktiv. Seine zwielichten Aktivitäten werden dabei zum Teil auf höchster politischer Ebene gedeckt.

Fabian Scheidler erinnert außerdem an den Fall Oury Jalloh, der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte. Durch systematische Justizverschleppungen ist der Fall auch 13 Jahre nach den Ereignissen noch nicht aufgeklärt.

All das ist weit mehr als „Behördenversagen“. Wenn den rechten Netzwerken in staatlichen Institutionen weiter freie Hand gelassen wird, dann droht zumindest in Teilen dieses Landes eine schleichende Übernahme durch eine Zangenbewegung von rechts: Auf der einen Seite eine erstarkene AfD im Parlament, die irgendwann nach dem Modell Österreich mit der Union eine Regierungskoalition bilden könnte; zum andern eine Unterwanderung von Ämtern und Behörden. Beschwörungen von Toleranz und Rechtsstaatlichkeit helfen da nichts, sondern nur eine gründliche Entnazifizierung des Staates. Eine Abwicklung der Verfassungsschutzämter wäre ein Anfang."
Weiter in Kontext-TV: "Der Staat im Staate"

Ausgeliefert: "Der Messenger Telegram hat in Fachkreisen einen schlechten Ruf, ist bei Laien aber eine beliebte Wahl für «sichere» Kommunikation. Nun sorgt die Datenschutzerklärung, die am 14. August 2018 erheblich erweitert wurde, für Aufregung. In der neuen Ziffer 8.3 heisst es ausdrücklich, dass Telegram die IP-Adresse und Telefonnummer von «Terrorverdächtigen» gegenüber Sicherheitsbehörden offenlegen kann (...)" Mehr bei Martin Steiger

„Die schützende Hand“ und eine, die total abwinkt

Der Polit-Thriller „Die schützende Hand“ von Wolfgang Schorlau hat wohlige Krimi-Ambiente verbreitet und dann eine vernichtende Kritik von unerwarterter Seite ausgelöst.

Im ersten Teil: „Die schützende Hand“ ging es darum, den Film und die Hintergründe des Romans nachzuzeichnen. In Wolfgang Schorlaus gleichnamigen Roman wird der Privatdetektiv Dengler damit beauftragt, die Todesumstände der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach-Stregda 2011 zu recherchieren. Am Ende seines Einsatzes stellt er die Selbstmordthese massiv in Frage: https://www.rubikon.news/artikel/die-schutzende-hand

Teil II

Die Ausstrahlung der Romanverfilmung „Die Schützende Hand“ ist vorbei. Die Republik hat die ausgespielte Möglichkeit, dass die offizielle Version vom „einvernehmlichen Selbstmord“ zweier NSU-Mitglieder in Eisenach-Stregda 2011 falsch sein könnte, überlebt. Für gewöhnlich geht dann alles –“ auch der Prozess in München - weiter wie bisher. Man hält eisern an dem fest, was man in die Anklage gepackt hat und wenn es Risse, Ungereimtheiten und Widersprüche dazu gibt, dann sind das Pannen, die am Fahrplan nichts ändern.

Umso mehr war ich überrascht, dass sich Katharina König-Preuss, Mitglied der Partei „DIE LINKE“ und Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum NSU-Komplex in Thüringen, zu Wort meldete. In einem Beitrag für die Zeitung „Der Freitag“ (Ausgabe 44/2017) wütete sie über den Film, über seine Ausstrahlung und riet all ihren Freundinnen, alles Mögliche zu machen, zum Beispiel alle zehn Sekunden Facebook zu aktualisieren, nur nicht diesen Film anzuschauen.

Ihre Warnung vor dem Film ist alarmierend: „Abseits einer gefühlt bereits Hunderte Male gehörten, längst widerlegten und nun noch verfilmten Verschwörungstheorie, die auch durch abgekühlte Blaustichromantik nicht aus ihrer Langeweile befreit wird, bleibt eine Erkenntnis: Dieser Film thematisiert ebenso wenig wie der Roman die entscheidenden Fragen rund um den NSU-Komplex.“

Ihr Tonus ist besorgniserregend: Alle, die eine andere Version der Ereignisse in Eisenach-Stregda für möglich bis plausibel halten und dies zur Diskussion stellen, sind irre, leiden an dem Verschwörungsvirus, langweilen uns und gehen uns auf die Nerven. Es reicht ihr also nicht zu sagen, was sie an dem Film falsch findet. Sie möchte ihre LeserInnen dazu aufrufen, sich das erst gar nicht anzuschauen. Denn Katharina König-Preuss weiß, dass das alles kalter Kaffee ist, gefühlt und noch mehr gefühlt, widerlegt ist.

Aber dann legt sie noch etwas ganz Wichtiges, ganz Entscheidendes oben drauf: Der Film gehe nicht nur einer falschen Spur nach, er lenke vom Wesentlichen ab! Man reibt sich die Augen, denn alle mit dem NSU-Komplex Beschäftigten haben verständlicherweise große Mühe, „das Wesentliche“ herauszuhauen und darauf zu pochen.

Ganz anders Katharina König-Preuss. Sie hat eine klare und knappe Antwort: Der Film „relativiert und negiert durch Nicht-Thematisierung den zugrunde liegenden Rassismus.“

Das ist wirklich ein starkes Brett und das legt sie nicht umsonst dorthin: Wer will rund um die Lesegemeinde des Freitags nicht für Antirassismus eintreten? Wer will durch Zuschauen gar Beihilfe dabei leisten, sich an der Nicht-Thematisierung von Rassismus zu beteiligen?

Als ich das gelesen haben, stieg die Wut in mir hoch, denn damit fabuliert sie sich einen Kontext zusammen, den sie ansonsten für Verschwörungstheorien bereithält.

Staatsraison bis zum politischen Selbstmord

Katharina König-Preuss kann den Film, die an- und durchgespielte Variante eines anderen Geschehensablaufs als Selbstmord für misslungen und für abgegessen halten. Das kann sie machen, auch wenn es nicht im Geringsten nachzuvollziehen ist. Wenn es so viele „anerkannte“ Pannen bei der Tatortanalyse und Beweiswürdigung gibt, dann ist es doch nicht des Teufels, die Indizien aneinanderzulegen, die für einen Mord sprächen. Das Buch von Wolfgang Schorlau hat dies getan, mit einem ausgiebigen Dokumentenanteil, der Film hat dies in komprimierender Form gemacht.

Ihr Versuch aber, den Autor, den Film in die Ecke zu stellen, er thematisiere nicht Rassismus, er relativiere gar Rassismus, ist infam.

Es ist unnötig, einzelne Sequenzen im Film anzuführen, die genau dies tun und keinen Zweifel daran lassen, dass rassistische und neonazistische Lebenseinstellungen nicht nur den NSU geprägt haben, sondern auch das Verhalten zahlreicher Beamter. Dass man sagen kann, dass sie Neonazismus mehr betreut, als bekämpft hatten –“ wie der V-Mann-Führer Andreas Temme zum Beispiel, der seinem Rufnamen „Klein-Adolf“ auch als V-Mann-Führer von Neonazis treu blieb.

Doch neben diesem billigen Motiv, den Film in die Tonne zu treten, ist etwas anderes fast noch wichtiger: Warum stellt sich Katharina König-Preuss mit ganzem Körpereinsatz vor die Tür, die gerade der ehemalige Vize-Präsident des Verfassungsschutzes Klaus-Dieter Fritsche am 18. Oktober 2012 als Zeuge vor dem NSU-Ausschuss in Berlin aufgestoßen hat:

„Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz –šKenntnis nur wenn nötig–˜. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.“

Was sagt dieser Mann, der von 1996 bis 2005 mit an der Spitze des Verfassungsschutzes stand, anderes, als dass es andere, staatsimmanente Motive gibt, um die Aufklärung des NSU-Komplexes zu verhindern beziehungsweise zu sabotieren. In diesem Fall vor allem die Rolle der V-Leute von Polizei und Geheimdiensten beim Zustandekommen und Gewährenlassen des NSU!

Katharina König-Preuss weiß, dass es dabei nicht um Rassismus geht, sondern um einen teilverstaatlichten, neonazistischen Untergrund. Das ist jetzt nicht nur pointiert ausgedrückt, sondern das ganz vorsichtige Fazit, wenn man über 40 (bisher enttarnte) V-Leute im NSU-Netzwerk als Staatsanteil wertet. Denn was hier Klaus-Dieter Fritsche zum Staatsgeheimnis macht (woran sich alle Parlamentarier auch hielten), ist der Umstand, dass V-Leute, die schwere Verbrechen möglich machen oder begehen, in eine „Staatshaftung“ genommen werden müssen, das schließt auch Beihilfe zu Mord ein.

Ist es also nicht für eine Linke essentiell, herauszufinden, welche aktive, einflussreiche Rolle staatliche Stellen und Politiken spielen? Oder spielt die eigene parteipolitische Rolle dabei eine so herausragende, dominierende Rolle, dass man gerade als rot-rote Regierung in Thüringen das hier angesprochene „Staatsgeheimnis“ in die eigene Staatsraison überführt?

Anders gesagt: Wenn Neonazis gezielt Kleinhändler mit migrantischem Hintergrund ermorden, dann ist das Rassismus. Wenn V-Leute in tatrelevanter Weise darin involviert sind, dann gibt es für die politische Führung dieser V-Leute noch mehr Gründe als Rassismus.

Auch Katharina König-Preuss kennt die jahrzehntelange, blutige Geschichte von Gladio. Wenn sie auch diese auf den „zugrundeliegende Rassismus“ reduzieren möchte, dann ist das beschämend.

Es gibt also Motive, die eben nicht dieselben sind, wie die der NSU-Mitglieder! Staatliche Instanzen, die den NSU so benutzen, wie man das mit den Neonazis gemacht hat, die man in „Gladio“ zusammengefasst hat?

Kurzum, es geht um das Verständnis, dass es mehr zum NSU-Komplex zu sagen gibt, als dass es sich nur um ein paar mörderische Nazis, ein paar dumme und rassistische Bullen und ganz viele Serien-Zufälle handelt.

All das, was eine Suche nach anderen Schlussfolgerungen begründet, was Rassismus in ein Herrschaftsverhältnis einfügt, tut Katharina König-Preuss hingegen als „stumpfe –šDie da oben–˜-Tendenzen“ ab.

Ein kleiner Crash-Kurs zur Gerichtsmedizin, Tatortermittlung und Wahrheitsfindung

Eigentlich ist ja schon alles gesagt und für Katharina König-Preuss geklärt. Ein paar Backpfeifen später ist sie doch noch großzügig und greift in ihren großen Erkenntniskoffer, für alle, die bei den gefühlt einhundert Malen noch nicht dabei waren: „Um nur Beispiele zu nennen, wenn Sie es doch nicht lassen können und wenigstens sieben Unterschiede zur Realität finden wollen.“

Ganz knapp wird sie nun anhand von sieben Beispielen beweisen, dass es am staatlichen (Nichts-)Tun –“ im Kern –“ nichts zu mäkeln gibt.

Es lohnt sich, diese Beweiswürdigung genau anzuschauen. Sie wirkt auf den ersten Blick knackig und umwerfend. Bei einer etwas genaueren Betrachtung wird man auf eine höchst selektive betriebene bis bereinigende Beweisführung stoßen, die Katharina König-Preuss dem Autor Wolfgang Schorlau, dem Film und allen, die ihr zu widersprechen wagen, vorwirft.

„Erstens: Angeblich fehlende Feuerwehrfotos vom Einsatz am 4. November liegen dem Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss seit mehr als zwei Jahren vor.“

Diese Aussage klärt nichts auf, sondern operiert mit der Unwissenheit über die vielen Details, die im Laufe der Jahre zusammenkamen. Sie schreibt eingangs, dass es sich um „angeblich fehlende Feuerwehrfotos“ handele. Eine dumme Polemik, denn die fehlenden Feuerwehrfotos waren Ausgangspunkt eines jahrelangen Tauziehens. Tröpfchenweise kam heraus, dass Einsatzleiter Menzel als erste Amtshandlung die Kamera der Feuerwehr beschlagnahmt hatte und ganz lange niemand diesen besonderen Eifer erwähnte und erklärte. Als dieser Umstand öffentlich wurde, erklärte Menzel dieses rechtswidrige Vorgehen damit, dass er vermeiden wollte, dass Tatortfotos an die Öffentlichkeit gelangen. Dann wurde nach der Kamera und der Chipkarte gesucht und beides schließlich zurückgeben. Dann stellte man fest, dass die Fotos auf der Chip-Karte gelöscht wurden –“ wofür es keine Begründung gibt, wenn das Motiv des Einsatzleiters das tatsächliche war. Die Bilder wären also noch auf der Chipkarte und alle könnten sich davon überzeugen, dass sie identisch sind mit den Tatortfotos, die später die Polizei gemacht hat. Doch die Bilder auf der Chipkarte waren nicht nur gelöscht: Man hat ein Löschprogramm darüber laufen lassen, denn im Normalfall wird nur der „File“ (Pfad) gelöscht, nicht die Datei selbst. Parallel dazu tauchten Papierbilder auf, die man gefunden habe. Auf diesen Papierbildern befinden sich aber keine Angaben für die benutzte Kamera und auch Zeitstempel fehlen auf den meisten Papierabzügen. Man kann also nicht im Geringsten überprüfen, ob diese vorliegenden Papierabzüge von jener Kamera stammen, die beschlagnahmt wurde.

Allein an diesem Beispiel kann man zeigen, wie aktiv manipulativ ihr erster Einwand ist. Die Bilder lagen nach ihren eigenen Angaben erst 2015 vor, also waren sie über drei Jahre nicht angeblich, sondern tatsächlich „verschwunden“. Die jetzt vorliegenden Papierabzüge haben nicht die geringste Aussagekraft. Das weiß Katharina König-Preuss natürlich, denn sie hat diese wundersame Auferstehung der Feuerwehrfotos in den vielen langen Sitzungen des PUA in Thüringen live mitbekommen. Warum lügt sie dennoch? Warum will sie dem Verdacht, dass hier Beweismittel beseitigt wurden, nicht nachgehen? Warum macht sie sich selbst zum Teil dieser „Legendenbildung“?

„Zweitens: Hirnmasse wurde im Wohnmobil gefunden, jedoch (und das ist verwerflich und zu kritisieren) in Teilen entsorgt.“

Was ist an dem Verdacht unstatthaft, dass es für die fehlende Hirnmasse auch andere Erklärungen als Schlamperei und müde Tatortreiniger gibt? Damit ist nicht etwas anders bewiesen, aber es fügt sich als Indiz in eine Kette ein, die ein Mordgeschehen plausibel macht.

„Drittens: Die Gerichtsmedizin wurde durch die Polizei zum in Eisenach-Stregda befindlichen Wohnmobil geholt, blickte in das Fahrzeug hinein, betrat es jedoch nicht, da die Tatortgruppe noch nicht vor Ort war. Sie wollte den Tatort nicht verändern.“

Manchmal wundere ich mich über die Dreistigkeit vorgetäuschter Ahnungslosigkeit und simulierter Gutgläubigkeit! Offensichtlich setzt sie mit ganzer Kraft auf die Unwissenheit ihrer Leserschaft. Sie kennt den Ablauf und das Prozedere an einem Tatort sehr wohl: Die Feuerwehr löscht, der Notarzt schaut nach Verletzten. Nachdem dort unschwer Leichen vorzufinden waren, ruft man die Gerichtsmedizin. Zuvor sichert die Tatortgruppe alle Beweise. Dann betritt die Gerichtsmedizin den Schauplatz. Sie läuft also nicht weg, wenn die Tatortsicherung noch nicht stattgefunden hat, sondern wartet, bis diese abgeschlossen ist. Wie immens wichtig die Gerichtsmedizin an Ort und Stelle ist, habe ich bereits im ersten Teil ausgeführt. Das weiß auch Katharina König-Preuss nur zu gut. Denn die Gerichtsmedizin kann nur vor Ort deutliche Hinweise darauf finden, ob der Tod schon vor den wahrgenommenen Schüssen eingetreten war und ob die Positionen der Leichen identisch sind mit dem Ort, wo sie den Tod fanden. Wieder stellt sich die Frage, warum Katharina König-Preuss das Unterbleiben der Dokumentation solch wesentlicher Indizien vom Tisch fegt, obwohl genau diese gerichtsmedizinischen Befunde einiges zur aufklärung des möglichen Tatgeschehens beitragen könnten.

„Oder viertens: Wenn es brennt, steigen der Rauch sowie jedes heiße Gas nach oben –“ dass in Uwe Mundlos–™ Lunge keine Rußpartikel festgestellt wurden, könnte sich also mit der kurzen Zeit zwischen Feuerlegung und Selbsttötung erklären.“

Wenn man Interesse daran hat, sich zu vergewissern, ob es möglich ist, dass Uwe Mundlos keine Substanzen des selbst gelegen Brandes in der Lunge hat, reicht ein „könnte“ nicht. Wie extrem explosiv der Befund wäre, dass Uwe Mundlos bereits tot war, als der Brand ausbrach, also auch keine Brandsubstanzen einatmen konnte, weiß Katharina König-Preuss.

Der BKA-Präsident Jörg Ziercke erklärte im November 2011, dass man Rußpartikel in der Lunge von Uwe Mundlos gefunden habe. Dass er das nicht von der Gerichtsmedizin hatte, ist wichtig. Er hat sich also beraten und entsprechend dem Stand der Wissenschaft gehandelt haben: Wenn Uwe Mundlos einen Brand legte und sich danach umgebracht hat, dann muss er Rußpartikel in der Lunge haben. Niemand zweifelte an diesem Ursache-Wirkung-Schemata und der BKA-Chef Ziercke war aus dem Schneider.

Es dauerte sehr lange, bis der Obduktionsbericht dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) in Thüringen vorlag, etwa zwei Jahre. Dort war zu lesen, dass man in Uwe Mundlos Lunge keine Rußpartikel gefunden habe. Nun drohte die Selbstmordthese zusammenzubrechen.

Doch dann erblickten neue Erkenntnisse das Tageslicht: Das Brandereignis sei zu kurz gewesen, um Spuren in der Lunge zu hinterlassen. Katharina König-Preuss und andere Unterstützer der offiziellen Version gehen davon aus, dass vom ersten Schuss bis zum zweiten Schuss, circa zwei Minuten vergangen sind. Ist es bei diesem Wechselbad der Erkenntnisse zu viel verlangt, dieser aktuellen Anpassung zu misstrauen?

Wer sich Klarheit darüber verschaffen will, ob man innerhalb von zwei Minuten brandspurenfrei atmen kann, der glaubt nicht daran, sondern besteht auf einer Nachstellung, mit unabhängigen Gutachtern. Und genau das hätte der PUA in Thüringen in Auftrag geben können, auch mit der Stimme von Katharina König-Preuss. Er hat es unterlassen.

„Fünftens: Aus den Bildern, die am 4. November von Journalisten angefertigt wurden, ergibt sich, dass das Wohnmobil nicht im 40-Grad-Winkel abgeschleppt wurde.“

In der Tat, vielleicht war es nur ein 20-Grad-Winkel. Angesichts der anderen unbestrittenen Tatortmanipulationen kann man das zur Seite legen, auch wenn Katharina König-Preuss weiß, dass selbst bei einem solchen Winkel zum Beispiel Hülsen nicht an ihren Platz liegen bleiben.

„Sechstens: Dass nach dem Selbstmord von Mundlos die Hülse der Pumpgun ausgeworfen wurde, ist –“ nach Untersuchungen von Waffenexperten –“ technisch möglich.“

Für mich sind die beiden ausgeworfenen Hülsen das gewichtigste Argument für ein Mordgeschehen. Ich hatte bereits ausgeführt, dass die zweite Hülse erst ausgeworfen wird, wenn jemand nachlädt, was ein kraftvoller Akt ist, den Tote am allerwenigsten ausführen können. In der N24-Dokumentation „Der NSU - Eine Spurensuche“ vom 4. November 2013 kam unter anderem der Waffenbauer Siegmund Mittag zu Wort. Anhand einer baugleichen Winchester demonstrierte er, dass es bei dieser komplett manuell zu bedienenden Langwaffe unmöglich ist, die Selbstmordthese mit den gefundenen zwei ausgeworfenen Hülsen aufrechtzuerhalten: „Geht nicht“, ist seine klare Antwort.

Diese Einsprüche kennt Katharina König-Preuss selbstverständlich. Warum schlägt sie sich also auf die Seite des bereits eingeführten BKA-Präsidenten Jörg Ziercke, der in dieser Frage einen eigenen Auftritt bekam? Dieser erklärte, dass man im BKA den letzten Akt in Eisenach mit der fallenden Pumpgun nachgestellt habe. Und jetzt darf man ganz frei raten, welches Ergebnis dieses Experiment zeitigte? Richtig: Es ist möglich, dass eine zu Boden fallende Pumpgun selbst nachlädt. Und am Ende seiner Ausführungen legte er Papierfotos auf den Tisch. Auf die Frage, warum man das Experiment nicht per Video aufgezeichnet habe, antwortete der gut ausgestattete BKA-Chef, dass es das nicht gäbe.

Man könnte diesen Auftritt mit dem Spruch quittieren: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht ...

Ziehen wir doch alle Vorhänge auf

Weder Katharina König-Preuss noch der Autor pflegen einen alltäglichen Umgang mit einer Pumpgun. Wir stehen also vor sich widersprechenden Expertenmeinungen, vor einem Patt. Wenn man weiß, dass diese Frage nach der zweiten Hülse eine ganz zentrale (neben dem Rassismus, möchte ich ironisch hinzufügen) ist, dann gäbe es doch einen ganz einfachen, denunziationsfreien, ohne Anmaßung aufgeladenen Vorschlag, den ich Katharina König-Preuss gerne machen möchte. Lassen wir nicht die Experten sprechen, sondern die Wirklichkeit, für die sie sich ja so sehr einsetzt!

Es wird nicht schwer sein, sich eine baugleiche Pumpgun zu besorgen, mit blinder Munition versteht sich. Wir rufen gemeinsam zu einer öffentlichen Beweisführung auf. Katharina König-Preuss bekommt zwanzig Mal die Möglichkeit, die Waffe im Stehen fallen zu lassen. Im Anschluss weitere zwanzig Mal, im Sitzen die Waffe fallen zu lassen –“ also in der Position, in der sich Uwe Mundlos erschossen haben soll. Das Publikum hat dann die Möglichkeit zu überprüfen, ob der Fall einer Pumpgun dazu führt, dass sie selbst nachlädt!

Danach kann man das Speed-Date-Karussell aus selbstgebastelten Verschwörern, Fantomas-Gestalten und einer zauberhaften Zahnfee endlich abstellen.

Erkenntnisstand nach politischer Opportunität

In dieser Auseinandersetzung geht es nicht um eine wie auch immer geartete Personalisierung. Denn das, was Katharina König-Preuss hier öffentlichkeitswirksam vertritt, sagt sie als Parteimitglied und als geschätzte Vertreterin der LINKEN im parlamenarischen Untersuchungsausschuss (PUA) in Thüringen.

Dieser hielt in seinem Abschlussbericht aus dem Jahr 2014 fest:

„Die im Anschluss an die sog. Garagendurchsuchung und das Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durchgeführte Fahndung nach den Untergetauchten ist in einem so erschreckenden Ausmaß von Desinformation, fehlerhafter Organisation, Abweichungen von üblichem Vorgehen und Versäumnissen bei der Verfolgung erfolgversprechender Hinweise und Spuren durchsetzt, dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von „unglücklichen Umständen“, „Pannen“ oder „Fehlern“, wie sie natürlicherweise auch bei besten Vorsätzen nie ausgeschlossen werden können, zu sprechen. Im günstigsten Fall steht hinter dem festgestellten umfassenden Versagen vieler Akteure schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten im Vergleich zu anderen Aufgaben, die den damals Handelnden möglicherweise tagesaktuell wichtiger erschienen. Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu.“ (S. 1582)

„Mit der Zurückhaltung wichtiger Informationen, die die Ermittlung des Aufenthalts der Flüchtigen hätten voranbringen können und deren Verbindungen zur Vorbereitung und Durchführung von Banküberfällen nahegelegt hätten, hat das TLfV zumindest mittelbar die Flüchtigen geschützt ...“ (S. 1584)

So deutlich und so entschieden hat kein PUA die Pannen- und Zufallstheorie zerlegt. In diesem Kontext wäre es also naheliegend, jeden Versuch zu unterstützen, der eine andere Version plausibel darstellt und zur Diskussion stellt.

Woher kommt also die Vehemenz, diesem Versuch den Aluhut aufzuziehen?

Ich möchte eine Schlussfolgerung wagen: Es liegt nicht am veränderten Erkenntnisstand, sondern an der Tatsache, dass die Partei DIE LINKE als Oppositionspartei den Abschlussbericht 2014 mitverfasst und mitgeprägt hatte. Heute ist sie jedoch in der Regierung und stellte den Ministerpräsidenten in Thüringen. Das verändert nicht nur Menschen, sondern auch politische Haltungen. Dazu gehört unter anderem, dass die damals erhobene Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes (in Thüringen) anderen Opportunitäten zum Opfer fiel.

Wolf Wetzel

Wolf Wetzel | Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund –“ wo hört der Staat auf? 3. aktualisierte und erweiterte Auflage

veröffentlicht bei Rubikon am 18.11.2017

Zu dem Thema „Gladio“ empfehle ich den Beitrag: „Der Oktoberfestanschlag in München 1980 –“ Vom irren Einzeltäter und Schutz des Staatswohles“

Staatlich betreute Morde und fünf Jahre NSU-“Aufklärung”

Für ein Zwischenfazit zu fünf Jahren NSU-»Aufklärung« gibt es keine bessere Einleitung als das Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Bevor Bundesanwalt Herbert Diemer am 25. Juli die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigte, ging er auf die Vorwürfe gegen die Anklagebehörde und andere staatliche Stellen ein:

»Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichen zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise –“ welcher Art auch immer –“ seien nicht durchleuchtet worden«, sagte Diemer laut Wortprotokoll der Nebenklage. »Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.«

Mit besonderem Eifer ging er auf den Mord­anschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin getötet und einer ihrer Kollegen schwer verletzt worden waren.

»Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamten war ein Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren«, teilte Diemer aus.

Mit den »selbsternannten Experten« und »Irrlichtern« sind Mitglieder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, Nebenklageanwälte und einige wenige Journalisten gemeint, die zumindest die Widersprüche in der offiziellen Version nicht ausgeräumt sehen. Beschämend ist nicht nur das weitgehende Schweigen mancher Medien zu dieser Diffamierung, sondern vor allem auch das laute Sekundieren anderer: So warf etwa Welt-Autorin Gisela Friedrichsen am 4. August einer Gruppe von Opferanwälten vor, »eine Bühne zur Diskriminierung des Rechtsstaats« zu suchen.

Um so bemerkenswerter ist ein Kommentar von Andreas Förster am 1. August in der Frankfurter Rundschau (FR): »Was hat die Bundesanwaltschaft nur geritten? (...) Sehen sich die Ankläger einem Korpsgeist bundesdeutscher Sicherheitsbehörden verpflichtet, die die eigenen Verfehlungen lieber vertuschen als sie ehrlich aufarbeiten? (...) Der Geheimdienst hatte nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 in großem Stil Akten vernichtet, er hat Ermittlern –“ und Abgeordneten –“ Informationen gezielt vorenthalten, er hat sie vermutlich sogar belogen. Die Bundesanwaltschaft hätte daraufhin das Bundesamt in Köln durchsuchen können und wohl auch müssen. Aber das hat sie nicht getan, sondern klaglos die Vertuschungspraxis des Geheimdienstes hingenommen.«

Weiter geht–™s:

Junge Welt vom 31.8.2017

Das NSU-Tribunal in Köln 2017 und der Nagelbombenanschlag 2004



Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess in München endet am 17. Mai, dem ersten Tag des Tribunals in Köln, das bis zum 21. Mai stattfinden wird: „Tribunal. NSU-Komplex auflösen“. (http://www.nsu-tribunal.de/programm)

Wir nehmen dies zum Anlass, auf den Terroranschlag in Köln 2004 zurück zu blicken. Auch hier steht die Frage im Raum, ob es Pannen waren, ein institutioneller Rassismus oder mehr, die die Aufklärung des Nagelbombenanschlages jahrelang in die Irre geführt haben.

Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.–(http://www.nsu-tribunal.de)

Die Initiative „Keupstraße ist überall“, die sich nach dem Anschlag 2004 gegründet hatte, spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie gehört zu den wenigen Initiativen, die sich lautstark bis heute für eine tatsächliche Aufklärung der NSU-Terror- und Mordserie stark machen.

Am 9. Juni 2004 explodierte eine Nagelbombe in einer Geschäftsstraße in Köln, in der sich viele türkische Kleinläden, Restaurants und Geschäfte befinden. Die Bombe, mit 5,5 Kilo Schwarzpulver und ca. 800 Nägeln gefüllt, wurde auf einer viel frequentierten Straße deponiert, also mit dem Ziel, wahllos möglichst viele zu ermorden bzw. schwer zu verletzten. Um 15.56 Uhr wurde die Bombe gezündet, über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer.

Wenig später befinden sich die Ermittler in Besitz von Videoaufzeichnungen einer ca. 100 Meter vom Tatort entfernten Überwachungskamera, die Täter und Tathergang recht deutlich festhalten. Deutlich erkennbar hält die Kamera zwei Männer fest. Man sieht einen Mann, wie er zwei Fahrräder schiebt. Auf einem befindet sich ein Schalenkoffer auf dem Gepäckträger. Kurze Zeit später wird dieses Fahrrad vor einem Geschäft abgestellt. Obwohl die Gesichter zum Teil von einer Baseballmütze verdeckt sind, sind die Gesichtszüge dennoch markant und klar konturiert.

Dennoch wird man in den späteren Presseerklärungen der Polizei nur lesen, dass man keine heiße Spur habe, aber die Täter im Umfeld der –º
organisierten Kriminalität–¹ vermute: »Der Begriff –ºTerroristischer Anschlag–¹ wurde noch am Tattag aus einem Rundschreiben der Polizei wieder rausgestrichen.« (SZ vom 22.11.2012)

Am darauf folgenden Tag wird diese Ermittlungsrichtung von ganz oben abgeklopft, durch den damaligen SPD-Innenminister Otto Schily (SPD): »
Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu.« (Quelle: http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_amrechtenrand/terrorvonrechts/keupstrassekoeln100.html)

Zeugen, die glaubwürdige und gut überprüfbare Aussagen gemacht hatten, gab es genug:

So z.B. eine heute 63-jährige Frau, die schildern konnte, wie ein Mann ein Fahrrad sehr vorsichtig in Richtung Keupstraße geschoben hatte:
»Er trug ein T-Shirt und Shorts. Ich habe sein Gesicht nur kurz gesehen.« Um die Person zu identifizieren, legte man ihr damals Sequenzen aus den Videoaufzeichnungen vor. »Ihr wurden aber keine Bilder deutscher Terrorverdächtiger aus der Naziszene gezeigt –“ mit einer solchen Lichtbildvorlage der bekannten abgetauchten Nazis hätte der gesamte NSU zu diesem Zeitpunkt aufgeklärt werden können.« (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling). Wäre ihr, so die Zeugin vor dem OLG in München, damals das Bild von Uwe Böhnhardt vorgelegt worden, so hätte sie ihn klar erkannt.

Auch ein Feuermann, der sich in der Nähe des Anschlages aufhielt, gab gegenüber der Polizei an: »–ºDas war ein Deutscher ganz sicher–¹, versicherte der Zeuge, der damals mit einem Motorrad unterwegs war und mit dem auf einem Fahrrad flüchtenden Bombenleger kurz nach dem Anschlag fast zusammenstieß. Dies sei ihm im Gedächtnis geblieben. Wenige Tage später habe er den mutmaßlichen Terroristen Böhnhardt in der Zeitung auf Fotos einer Überwachungsvideo zweifelsfrei als Bombenleger identifiziert. Die Polizei ging diesem und anderen Hinweisen nicht nach.« (Keupstraße: –ºDie Ausländer waren es selbst–¹ –“ Wie die Polizei Zeugenaussagen ignorierte, Deutsch-türkisches Journal vom 30.1.2015)

Um diese vorsätzlich falsche Ermittlungsrichtung durchzuboxen, schreckten die Verfolgungsbehörden auch vor Drohungen und Einschüchterungen nicht zurück. Wenige Tage nach dem Bombenanschlag bekam auch der geschädigte Ladenbesitzer Arif Sagdic Besuch von Kriminalbeamten. Diesen gegenüber äußerte Arif Sagdic klar und deutlich den Verdacht, dass es sich um einen Terroranschlag von Neonazis handele. Daraufhin bekam er von den Polizisten die Antwort: »–ºSchweig darüber. Kein Wort zu niemanden–¹. Sie haben mir richtig Angst gemacht.« (WDR-Magazin –ºWestpol–¹ vom 25.11.2012)

Von Anfang an wurde gerade nicht in alle Richtungen ermittelt, sondern ausschließlich in eine: Man wollte auch diesen Terroranschlag in das kriminelle ausländische Milieu abschieben. Verdächtig waren die Opfer, ermittelt wurde im Umfeld türkischer Familien: »
Laut Kölner Stadt-Anzeiger wurden alleine vom Landeskriminalamt NRW »zwischen Juni 2005 und Februar 2007 zwei verdeckte Ermittler und fünf Vertrauenspersonen einsetzte, um die türkischen und kurdischen Anwohner der Straße gezielt auszuforschen. Demnach wurde eine Scheinfirma durch das LKA eingerichtet, die Räume in der vom Anschlag betroffenen Keupstraße mietete.« (rtl.de vom 22.11.12)

Mit –ºVertrauenspersonen–¹ sind nichts weiter als V-Leute gemeint, die die Familie und ihren Freundeskreis bespitzeln sollten. Wie in allen anderen Fällen zuvor auch führten diese Ausforschungen zu nichts.

Diese falsche Fährte verfolgte man, obwohl nicht nur Zeugen, sondern auch LKA/BKA einen neonazistischen Anschlag für möglich hielten: »Schon kurz nach der Tat (9. Juni 2004) hatten Experten von Landes- und Bundeskriminalamt offenbar konkrete Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund. Das berichtet das WDR-Magazin –ºWestpol–¹ nach Auswertung bislang vertraulicher Unterlagen der Sicherheitsbehörden. So hätte man zum Beispiel Parallelen zu einem rassistisch motivierten Nagelbombenanschlag in London erkannt. Die Kölner Polizei und das NRW-Innenministerium entschieden jedoch, diese Spuren nicht mit Nachdruck zu verfolgen, Erkenntnisse über einen rechtsextremen Hintergrund sollen so der Öffentlichkeit systematisch verschwiegen worden sein.« (express.de vom 24.11.2012)

Nicht nur das LKA/BKA zogen Verbindungen zwischen dem Nagelbombenanschlag in Köln und der Bombenterrorserie in London 1999 –“ auch das BfV ging den offensichtlichen Übereinstimmungen nach: Das BfV verglich
eine Anleitung zum Bau einer Nagelbombe, die in der englischsprachigen Ausgabe der –ºC 18–¹-Publikation Stormer No. 2 erschienen war, mit der in Köln verwendeten Nagelbombe. Unter der Überschrift –ºHow to build a Dave C. Special–¹ wurde dort eine detaillierte Anleitung zum Bau einer Nagelbombe abgedruckt, die in die Aufforderung mündete, David (–ºDave–¹) Copelands »heroischer« Tat nachzueifern: In London wurden 1999 bei insgesamt drei neofaschistischen Bombenanschlägen mindestens drei Personen ermordet und über 130 PassantInnen meist schwer verletzt.

Obwohl die in Köln und in London verwendeten Nagelbomben signifikante Übereinstimmungen aufwiesen (Verwendung von Schwarzpulver, Einsatz von Nägeln und Glaskolben als Zünder), konzentrierte sich das BfV ganz auf die Hervorhebung der Unterschiede: Die verwendeten Zünder seien verschieden gewesen. Während –ºCombat 18–¹ in London Quarzuhren als Zeitzünder benutzt hatten, sei die Nagelbombe in Köln mittels einer Fernzündung zur Explosion gebracht worden. Das BfV kam nach Abschluss des Vergleiches zu dem Schluss: »Ein Vergleich zwischen der in der o. a. Publikation veröffentlichten Bombenbauanleitung und der Zusammensetzung des in Köln verwendeten Sprengkörpers ergab lediglich
unwesentliche Übereinstimmungen.«

Man könnte diese Art der Untersuchung auch so beschreiben: Aufgrund der Tatsache, dass bei einem Paar Schuhe die Schnürsenkel fehlten, ergaben sich beim Vergleich zweier Schuhpaare derselben Firma, desselben Modells nur
unwesentliche Übereinstimmungen.

Für dieses Fazit zählten nicht die Fakten, sondern der unbedingte Wille, einen terroristischen, neonazistischen Hintergrund des Bombenanschlags in Köln –“ koste was es wolle –“ auszuschließen.

Diese konzertierte Aktion von Seiten des Innenministeriums, des Bundesinnenministers Otto Schily und des BfV zeitigte die gewünschte Wirkung:

»Zwei Jahre nach der Tat erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft, –º
dass ein ausländerfeindlicher Hintergrund auszuschließen ist–¹.« (SZ vom 13.11.2011)

Acht Jahre später wird das Videoband aus der Überwachungskamera den NSU-Untersuchungsausschussmitgliedern vorgespielt. Mely Kiyak beschreibt diese Sitzung in einer ihrer hervorragenden Kolumnen so: »Irgendwann, es ist fast 23 Uhr, flippt Clemens Binninger von der CDU völlig aus: –º
Da laufen zwei Täter mit einer Nagelbombe auf dem Fahrrad zwanzigmal durchs Bild! Die Männer sind im Alter von Böhnhardt und Mundlos! Da stellt man doch einen Zusammenhang her!–¹. Binninger, der ehemalige Polizist, erst Streife, dann Kriminalkommissar, später Referent im Innenministerium Baden-Württemberg und seit zehn Jahren Mitglied des Bundestages, ruckelt auf seinem Stuhl hin und her. (...) Er konfrontiert den Zeugen mit allerhand Indizien und kann nicht mehr an sich halten: –ºEntschuldigung! Sie schauen sich das Überwachungsvideo derart oft an –“ da stellt man doch irgendwann einen Zusammenhang zum NSU-Trio her! Die sahen doch deutsch aus!–¹

Zuvor hat Binninger erklärt, dass dieser Typ Bombe typisch sei für Nazis. Man kenne sie aus Anschlägen von der englischen Nazigruppe –ºCombat 18–¹, bei der sich der NSU sozialisiert habe. Binninger ist fassungslos darüber, dass die sogenannte Tatmittelmeldedatei, die man mit Daten wie Zünder, Sprengstoff und so weiter füttert, nicht benutzt worden sei.

Hätte man diese Datei bemüht, hätte das Programm drei Namen ausgespuckt, nämlich: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, weil in einem anderen Fall, beim Nagelbombenattentat 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken, genau dieser Bautyp von Bombe benutzt worden war und die Tatmittelmeldedatei die Bombenbauer aus Jena als mögliche Täter nannte –“ die es aber nicht waren, nicht in Saarbrücken ... Binninger befindet sich für seine baden-württembergischen Gemütsverhältnisse am Rande eines Nervenzusammenbruchs: –º
Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!–¹Â« (Mely Kiyak, FR vom 20.7.2012)

Ein weiterer Fall von Vertuschung wurde im April 2013 bekannt: Neben den Videoaufnahmen gab es auch mögliche Zeugen: Zur Tatzeit hielten sich auch zwei Streifenpolizisten dort auf: »Der Beamte sei gemeinsam mit einem Kollegen zum Zeitpunkt des Anschlags in direkter Nähe auf Streife gewesen. Noch vor den Einsatzkräften seien sie am Tatort eingetroffen ...
Wie NRW-Innenminister Ralf Jäger im Untersuchungsausschuss zu Protokoll gegeben hatte, sei bekannt gewesen, dass die Beamten vor Ort waren. Beide hätten einen Einsatzbericht abgegeben.« (wdr.de vom 25.4.2013)

Obwohl also die Anwesenheit von Polizeibeamten am Tatort bekannt war, wurden sie nicht vernommen. Das Naheliegende, die Beamten zu befragen, ob sie etwas zum Tathergang sagen könnten, ob ihnen verdächtige Personen aufgefallen seien, sollte offensichtlich unterbleiben!

Als wäre das Ganze nicht Hohn genug für diese Art der Ermittlungsarbeit, wurden die besagten Polizeibeamten neun Jahre nach dem Bombenanschlag doch noch vernommen –“ und wie: »Nach WDR-Informationen wurden sie allerdings nicht gefragt, ob sie Verdächtige gesehen hätten, die Ähnlichkeit mit den mutmaßlichen Attentätern des NSU gehabt hätten ... Die Vernehmung habe ausgerechnet der Ermittler geführt, der 2004 für die Versäumnisse in Köln verantwortlich gewesen war. Das Innenministerium in Düsseldorf soll den Ausschuss darüber nicht informiert haben. –º
Der Vorwurf der Verfahrensbeeinflussung steht im Raum–¹, sagte Petra Pau (Linke).« (wdr.de vom 25.4.2013)

Fazit des ehemaligen Polizeibeamten und CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss Clemens Binninger: »
Diesen Fall hätte man aufklären können.«

Der ehemalige Bundesminister des Inneren Otto Schily (SPD) kommt zurück

Ganz offensichtlich nagte der Vorwurf schwer, dass er als damaliger Innenminister maßgeblich dazu beigetragen hatte, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln faktenfrei ins –ºkriminelle Milieu–¹ abgeschoben werden konnte. Das hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.

Um genau das dementierten, erwirkte Otto Schily, der in seiner Amtzeit –ºAnti-Terror-Gesetze–¹ wie Bonbons in die Menge warf, eine –ºKlarstellung–¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014. Darin hieß es u.a.:

»Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: –ºDie Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.–¹ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck –ºterroristischer Hintergrund–¹ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den –ºislamistischen Terrorismus–¹ bezogen hat.

Diese –ºKlarstellung–¹ beantworteten zahlreiche NebenklagevertreterInnen mit folgendem Offenen Brief:

»Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,

mit Empörung haben die Initiative –ºKeupstraße ist überall–¹ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte –ºKlarstellung–¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen. (...)

Die in der –ºKlarstellung–¹ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die –ºErkenntnisse ... [der] Sicherheitsbehörden ... deuten auf ein kriminelles Milieu–¹ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese –ºErkenntnisse–¹ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung –ºvon oben–¹ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als –ºterroristische Gewaltkriminalität–¹, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei –ºeindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus–¹ gemeint gewesen. Eine solche –ºErklärung–¹ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein –ºschwerwiegender Irrtum–¹ gewesen sei.

Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.

Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen.« (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling)

Statt esoterischer Zufallstheorie eine Klage zwecks Amtshaftung

Ein Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße hatte im August 2014 beim Landgericht Erfurt eine Amtshaftungsklage gegen das Thüringer Innenministerium eingereicht. Der Anwalt aus Stuttgart, der das Anschlagsopfer vertritt, verwies dabei ausdrücklich auf den NSU-Abschlussbericht in Thüringen, der u.a. den »Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens des Auffindens der Flüchtigen« festgehalten hatte. Hätten die Thüringer Behörden alles unternommen, was möglich gewesen wäre, um die abgetauchten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes/THS festzunehmen, wäre es nie zu der Mord- und Terrorserie des NSU gekommen.

Darauf reagierte das Thüringer Innenministerium vor allem hinhaltend. Es forderte die Kläger auf, erst einmal abzuwarten, bis der Prozess in München beendet sei. Das lehnte die Klägerseite jedoch ab –“ aus gutem Grund: Der Nachweis, dass nicht Pannen, sondern fortgesetzte Unterlassungsleistungen dafür verantwortlich sind, das der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ungestört vonstatten ging, dass er mithilfe von V-Leuten ermöglicht wurde, ist längst erbracht:

»Weil der Anwalt schriftlich erklärt habe, an der Klage festhalten zu wollen, werde es nun eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht geben. (...) Bei dem Opfer handelt es sich um den Besitzer eines Dönerimbisses in der Kölner Keupstraße. (...) Der Imbissbesitzer wurde schwer traumatisiert. Er fordert vom Land Thüringen 6.000 Euro Schadenersatz, weil die Fahndungspannen bei der Suche nach dem NSU-Trio eine Festnahme verhindert und den Anschlag damit möglich gemacht hätten.« (mdr.de vom 11.4.2015)

Wir fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz wusste nicht zu wenig, sondern zu viel.– (NSU-Tribunal, Köln) Wolf Wetzel Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015


Publiziert auf Rubikon am 15.5.2017: https://www.rubikon.news/artikel/desinformation-statt-aufklarung Auf folgender Webseite finden sich zahlreiche Recherchen zum NSU-VS-Komplex: www.wolfwetzel.wordpress.com https://wolfwetzel.wordpress.com/category/02-bucher/der-nsu-vs-komplex-2013-2015