Skip to content

Montagsdemo Stuttgart: „Dieser Strafbefehl ist eine Unverschämtheit!!“

Den Beitrag der Stuttgarter Montagsdemo veröffentlichen wir gerne. Er ist beispielhaft für die zahlreichen politischen und bürokratischen Schikanen, mit denen antifaschistische, demokratische und fortschrittliche Initiativen in der Landeshauptstadt zu kämpfen haben. Zugleich zeigt sich darin die Unzulänglichkeit des geltenden Versammlungsgesetzes, das die Landesregierung nach bayerischem Vorbild auch noch verschärfen will.

„Dieser Strafbefehl ist eine Unverschämtheit!!“
Das war der Kommentar einer Passantin zur neuesten Heldentat der Staatsanwaltschaft in ihrem unermüdlichen Kampf für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gegenüber der Stuttgarter Montagsdemonstration.. Worin besteht die angebliche Straftat, die mit 600 € Bußgeld oder wahlweise 20 Tage Haft gegenüber unserer Versammlungsleiterin geahndet werden soll? Um das ganze Ausmaß des “furchtbaren Verbrechens“ zu begreifen muss man wissen, dass unsere Versammlungsleiterin jede Woche einen mehrseitigen Brief vom Ordnungsamt erhält, in dem akribisch alle Auflagen des Ordnungsamtes aufgelistet werden. Unter anderem wird in diesen Auflagen genau festgelegt, an welcher Stelle des Schlossplatzes (er ist recht groß) wir unsere Kundgebung durchführen dürfen. Wenn der Schlossplatz nicht noch von anderen Veranstaltern belegt ist, bekommen wir immer denselben Platz. Wenn, wie z.B. in den Wintermonaten die Eislaufbahn aufgebaut ist, bekommen wir einen Platz ca. 30 Meter weiter entfernt zugewiesen.. In dieser Angelegenheit gab es bisher keinerlei Probleme. Als wir am Montag den 27.4. auf den Schlossplatz kamen war weit und breit kein anderer Veranstalter erkennbar und wir bauten unsere Anlage an der gewohnten Stelle auf, auf der wir immer sind, wenn kein anderer Veranstalter den Schlossplatz benutzt.
Während dieser Kundgebung kommt eine Polizistin auf unsere Versammlungsleiterin zu und sagt, dass wir uns an der falschen Stelle befinden und damit gegen die Ordnungsauflagen verstoßen.

Wir schauten in den aktuellen Unterlagen nach und tatsächlich wurde uns in den Auflagen des Ordnungsamtes für diese Woche ein anderer Ort, ca. 30 m entfernt, zugewiesen. Obwohl für einen normalsterblichen Bürger nicht zu erkennen war, warum wir für diese Woche einen anderen Platz zugewiesen bekamen, entschuldigten wir uns bei der Beamtin für unser Versehen die aktuellen Ordnungsauflagen nicht genau studiert zu haben und fragten, ob wir nicht an dieser Stelle unsere Kundgebung zu Ende führen könnten, zumal auch tatsächlich kein anderer Veranstalter anwesend ist.. Dem widersprach die Beamtin nicht. Das war eine durch und durch vernünftige Lösung in dieser konkreten Situation. Keiner fühlte sich gestört und die Montagskundgebung verlief wie gewohnt weiter. Doch was vernünftig und der konkreten Situation angemessen ist, das sieht das Dezernat für Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft offensichtlich völlig anders. Mitten in einer Zeit der Wirtschaftskrise, wo Tausende von Stuttgarter Bürgern um ihre Existenz fürchten, Kurzarbeit, Entlassungen, Insolvenzen, Streichungen von sozialen und kulturellen Einrichtungen sprunghaft zunehmen und damit sicher auch die Belastungen für die Gerichte....in solchen Zeiten haben hochbezahlte Beamte nichts besseres zu tun als wegen so einer Bagatelle ein riesiges TamTam vom Zaun zu brechen.

600 € Strafe für unbescholtene Bürger, Tausende Euros an Steuergeldern für Vorladungen und Gerichtsverhandlungen. Wenn man es wohlwollend betrachtet, könnte man dem Dezernat für Staatsschutz einen Hang zur Realsatire unterstellen, aber dem ist wahrscheinlich leider nicht so. Milliardengeschenke für die Banken und Konzerne auf der einen Seite, Strafbefehle und Schikanen für Menschen, die sich als Opfer dieser Krise gegen diese Ungerechtigkeiten zur Wehr setzen, auf der anderen: das ist offensichtlich ihr Leitmotiv.

Die Stuttgarter Montagsdemo erfreut sich wachsender Beliebtheit bei Passanten, die diesen Ort immer öfter dazu nutzen dagegen zu protestieren, wie unverfroren z.T. mit Bürgern dieser Stadt umgegangen wird. Hartz IV Empfänger, die mit immer schlimmeren Schikanen der Arbeitsagenturen zu tun haben. Erzieher/innen, die für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Beschäftigte, die um ihre Arbeitsplätze fürchten und kämpfen und ganz aktuell die Wut über das Demokratieverständnis unserer Volksvertreter, die gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Stuttgarter Bevölkerung S21 mit aller Macht durchdrücken wollen.

Wir freuen uns jedenfalls schon auf die Gerichtsverhandlung, falls es dazu kommen sollte. Noch ist ja der Eintritt für solche Veranstaltungen frei und wo bekommt man schon für freien Eintritt so ein unglaubliches Schauspiel geboten?
Dieser Strafbefehl muss zurückgenommen werden!

Solidaritätserklärungen bitte an:

Nuran Cakmakli
Neufferstr. 16
70469 Stuttgart

Website: www.stuttgart-demo.de.vu

Vorträge zum Thema Versammlungsrecht im Rahmen des Stuttgarter Bildungsstreiks

Im Zusammenhang mit dem Bildungsstreik kommende Woche in Stuttgart finden Vorträge von Markus Spreitzer und mir zum Thema Versammlungsrecht statt. Wir sind Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit



Montag, 15.6.

14:00 Uhr
Saal M 2.00 (234 Plätze)
Campus Stadtmitte


Dienstag, 16.6.

15:45 Uhr
Saal V 47.01 (ca. 450 Plätze)
Campus Vaihingen

Anfahrt:
Mitte: Zu Fuß vom DGB-Haus (oder Hbf. oder U-Friedrichsbau) ca. 5 min
Vaihingen: S-Bahn S1, S2, S3 bis "Universität" (Zone 20); dann direkt an der Haltestelle


Wegbeschreibung



Ein Teil der weiteren geplanten Aktionen in dieser Woche:

10. Juni 2009, 15 Uhr: Flashmob "Bildungsblockaden einreißen" in der Königstraße, Treffpunkt ist der Crepes- Stand am Hauptbahnhof
10. Juni 2009, 19 Uhr: Infoveranstaltung zum Bildungsstreik (Uni Mitte, K1, Raum 11.11)
15. Juni (16 Uhr): Kundgebung auf dem Marktplatz
17. Juni (ab 10 Uhr): Sammeln, Auftaktkundegung und Demo in der Lautenschlagerstraße, anschließend treffen wir uns mit den streikenden Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und im Einzelhandel auf dem Rotebühlplatz, gemeinsame Abschlusskundgebung auf dem Schlossplatz mit anschließendem musikalischen Abschluss mit Ruby Shok
18. Juni: Tag des zivilen Ungehorsams, bisher zwei Aktionen:
15 Uhr: Sackhüpfen vorm Kultusministerium
17 Uhr: eine AKtionen der Gewerkschaftsjugend: "Bildung geht Baden" auf dem Schlossplatz
19. Juni: Straßenfest auf dem Marktplatz ab 14 Uhr und Bildungskonzert im Jugendhaus West ab 20 Uhr

Der bundesweite Bildungsstreik findet nach dem Willen der Studierenden der Uni Stuttgart auch in der Landeshauptstadt statt. Rund 1500 Studierende folgten dem Aufruf, sich bei den Vollversammlungen in Vaihingen und Stadtmitte über den Bildungsstreik zu informieren.  Dabei stimmten die Studierenden mit nur fünf Gegenstimmen einer Resolution “pro-Bildungsstreik– zu:

Bildung muss frei sein!

Die Studierenden der Universität Stuttgart unterstützen den bundesweiten Bildungsstreik vom 15. bis zum 19. Juni.

Wir fordern

  • die soziale Öffnung der Hochschulen
  • die Umgestaltung der derzeitigen Ba/Ma-Struktur
  • die Demokratisierung des Bildungssystems
  • die Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen


Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen wir alle Studierenden der Uni Stuttgart auf, ab kommenden Montag (15.6.) ihre Uni-Veranstaltungen zu boykottieren.
Den gewonnenen Freiraum wollen wir für kritische Diskussionen und kreativen, gewaltfreien Protest nutzen. Darüber hinaus rufen wir alle Studierenden dazu auf, an der Alternativ-Uni teilzunehmen und sie eigeninitiativ mitzugestalten.


Stuttgart, den 10.6.2009

Quelle: AK Bildung

Presseerklärung zum Versammlungsverhinderungsgesetzentwurf der bayerischen CSU/FDP

Auch die von der CSU/FDP vergangene Woche in München eingebrachte neue Vorlage für ein bayerisches Versammlungsgesetz wird demokratischen und antifaschistischen Ansprüchen nicht gerecht. In loser Folge dokumentiere ich einige Texte, die für das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit entstanden bzw. von diesem veröffentlicht worden sind.

Heute: Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses zum neuen Versammlungsgesetzentwurf der bayerischen CSU / FDP Koalition vom 19.05.2009

Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zum „Gesetzesentwurf zur Änderung d es Bayrischen Versammlungsgesetzes“ der CSU und FDP Abgeordneten im Bayrischen Landtag (Drucksache 16/1270):

Alter Wein in neuen Schläuchen


Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat den Gesetzesentwurf der CSU und FDP mit Sorge zur Kenntnis genommen. Entgegen anders lautender Aussagen wird auch dieser Entwurf dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht gerecht:

Über kleine Änderungen...

Ein wesentlicher Punkt unserer Kritik bleibt weiterhin die Anwendung des Versammlungsgesetzes auf Versammlungen in geschlossenen Räumen. Auch im neuen Entwurf sind erweiterte Befugnisse für Polizeibeamte, in Saalveranstaltungen einzugreifen und an diesen teilzunehmen, vorgesehen. Dies lehnen wir grundsätzlich ab.

Die bayerische Landesregierung besteht auf einem „Uniformierungs- und Militanzverbot“ (Art. 7), welches das Tragen „gleichartiger Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung“ verbietet. Dass eine derartige Regelung zur Kriminalisierung von Streiks u.ä. (Streikwesten) dienen könnte, wurde von unserem Bündnis bereits mehrfach kritisiert.

Ebenfalls inakzeptabel ist das sogenannte „Störungsverbot“ (Art. 8) welches „Störungen [verbietet], die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung zu verhindern“. Dieser Artikel stellt beispielsweise jegliches antifaschistische Engagement gegen Naziaufmärsche infrage.

Prägend für den erneuten Vorstoß, sind beinahe beliebig auslegbare „Gummiparagraphen“. Besonders auffällig ist dies bei Artikel 9: Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen. Weiterhin sollen „Übersichtsaufnahmen“ erlaubt sein „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“ oder aber auch „wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich ist.“ Durch vage Formulierungen wird letztlich jeder ansonsten illegale Einsatz von Überwachungstechnik vom subjektiven politischen Empfinden der verantwortlichen Beamten abhängig gemacht.

Der neue Entwurf beinhaltet weiterhin das behördliche Recht, Versammlungsleiter und Ordner abzulehnen „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass [diese] die Friedlichkeit der Versammlung gefährden“ (Art. 10). Dieser Artikel verweigert Menschen Ihr demokratisches Grundrecht, ohne konkret zu benennen, was derartige Tatsachen sein könnten. Nach wie vor sollen zudem Daten von Veranstaltern und Ordnern angegeben werden.

Die in Artikel 13 vorgesehene ursprüngliche Anmeldefrist für Demonstrationen von 72 Stunden wurde wieder auf 48 Stunden herabgesetzt. Dies bezieht sich jetzt allerdings auf Werktage.

...über bleibende Verschärfungen

Die zuvor aufgeführten Auszüge zeigen, dass die vorgenommenen Korrekturen keine grundlegende Verbesserung darstellen. Genauso schwerwiegend stellen sich die Gesetzestextartikel dar, die weiterhin Bestand haben sollen:

So können beispielsweise „Pressevertreter [...] nicht ausgeschlossen werden“ (Art. 10). Letztlich bedeutet dies, dass Nazis mit Presseausweis nicht von antifaschistischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden können.

Unangetastet bleibt ebenfalls die behördliche Befugnis, Versammlungen zu verbieten, wenn „Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, dass der Veranstalter oder sein Anhang Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden wird, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben“. Praktisch kann mit diesem Artikel jede beliebige politische Veranstaltung verboten werden.

Die genannten Beispiele machen deutlich, dass die eingebrachten Änderungsvorschläge keineswegs dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gerecht werden. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lehnt das bayrische Versammlungsgesetz mit und ohne die vorgeschlagenen Schönheitskorrekturen ab.

Wir bleiben dabei: Ja zur Versammlungsfreiheit –“ Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!“

Der von der baden-württembergischen Landesregierung vorgelegte Gesetzestextentwurf wird momentan nach Aussagen von Innenminister Rech ebenfalls überarbeitet. Thomas Trüten, Sprecher des Bündnis stellt dazu klar: „Wir fordern, dass die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit gewährleistet wird. Ein Vorschlag, der hinter dieses zurückfällt, wird auf unseren politischen und juristischen Widerstand stoßen. Wir bleiben dabei: Ja zur Versammlungsfreiheit –“ Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!“

Bayerisches Versammlungsgesetz: Einsatz für die Versammlungsfreiheit erfolgreich

Soeben ist eine Pressemitteilung von ver.di Bayern zum Thema Versammlungsrecht / Versammlungsgesetz veröffentlicht worden. Morgen wird zur neuen Vorlage von CSU und FDP im bayerischen Landtag eine erste Lesung stattfinden:

Bayerisches Versammlungsgesetz:Einsatz für die Versammlungsfreiheit erfolgreich


Der von CSU und FDP neu vorgelegte Entwurf eines bayerischen Versammlungsgesetzes setzt den durch die Verfassungsbeschwerde erreichten Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht dem Buchstaben nach um. „Das ist das Ergebnis unseres breiten gewerkschaftlichen und demokratischen Engagements“, stellt Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, fest.

Gegen das im Juli 2008 trotz aller Widerstände von der CSU verabschiedete Gesetz haben 13 Organisationen und Verbände, darunter ver.di Bayern und der DGB Bayern, die von Anfang an beteiligten Rechtsanwälte Klaus Hahnzog und Harmut Wächtler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Die dazu am 17. Februar erfolgte
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein wichtiger Teilerfolg, der nun von CSU/FDP in dem Gesetzentwurf umzusetzen war. Die Vorschriften, mit denen die Versammlungsleitung als quasi-Hilfspolizisten in die Pflicht genommen werden, sollen ersatzlos gestrichen werden. Das von der CSU neu erschaffene „Militanzverbot“ soll um einen Gang herunter geschalten, Ton- und Bildaufzeichnungen im Umfang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgefahren werden.

„Wichtige Hinweise aus der Hauptsache-Entscheidung bleiben allerdings noch unberücksichtigt“, kritisiert Falbisoner. So hat das Bundesverfassungsgericht die Frage aufgeworfen, ob es bei der im Art. 8 Grundgesetz gewährleisteten Anmelde- und Erlaubnisfreiheit gerechtfertigt sei, dies für alle Arten von Versammlungen unabhängig von ihrem Gefahrenpotential oder ihrer Größe gleich zu beurteilen. Dies aufgreifend fordert ver.di, Streikposten aus der Anmeldepflicht auszunehmen. Der Gesetzentwurf von CSU/FDP belässt es aber - von der Fallgestaltung der Spontanversammlung abgesehen - bei der ausnahmslosen Anzeigepflicht.

Soweit Verschlechterungen wieder zurückgenommen worden sind, habe sich die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erledigt, erklärt Hedwig Krimmer von ver.di Bayern. „Aber um auch spätere Vorstöße nach dem
Vorbild Bayerns wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen (jeweils mit CDU/FDP-Koalition) zu verhindern, halten wir daran fest, die Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Versammlungsgesetzes vom 22.07.2008 feststellen zu lassen“, erklärt Hedwig Krimmer für die von ver.di Bayern eingerichtete Koordinationsstelle Versammlungsfreiheit.
„Sinnvoll wäre ohnehin eine einheitliches bundesweites Versammlungsgesetz statt des Flickenteppichs unterschiedlicher Lösungen in den Bundesländern“, kritisierte Falbisoner.



Mehr Informationen

Demokratie in der Krise - zum Beispiel: das geplante baden-württembergische Versammlungsgesetz.

Demokratie in der Krise - zum Beispiel: das geplante baden-württembergische Versammlungsgesetz.

Info- und Diskussionsveranstaltung von Attac Reutlingen.
Mit Thomas Trueten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Mittwoch, 13. Mai 2009, 20 Uhr, im "Grünen Salon" des franzK in Reutlingen

Die baden-württembergische Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt.
Es schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.

Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung gehört zur Grundsubstanz der Demokratie.Die baden-württembergische Landesregierung macht es mit ihrem Entwurf aber zum Sonderfall, der besonderer behördlicher und polizeilicher Beobachtung unterstellt ist.

Im Kontext des in den letzten Jahren zunehmend ausgebauten Überwachungs- und Repressionsapparates (Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, biometrische Pässe, "Bundes-Trojaner", Bundeswehr-Einsatz im Inneren, usw.) erhalten diese Pläne eine besondere Brisanz.
Der Verdacht liegt nahe, dass mit dem neuen Versammlungsgesetz ein weiteres Instrument geschaffen werden soll, um die möglichen sozialen Kämpfe und Streiks der kommenden Krisenzeiten zu kriminalisieren und zu unterdrücken.

Thomas Trueten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, wird bei dieser Veranstaltung über die konkreten Inhalte des Gesetzes, den aktuellen Stand der Dinge, aber auch über die Aktivitäten des zivilgesellschaftlichen Widerstands gegen das geplante Gesetz berichten.

Auch und besonders in Krisenzeiten muss gelten: Ja zur Versammlungsfreiheit - Nein zu Naziaufmärschen

Presseerklärung des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit vom 2. Mai 2009
Auch und besonders in Krisenzeiten muss gelten:
Ja zur Versammlungsfreiheit - Nein zu Naziaufmärschen

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert: Die Pläne der Landesregierung zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes müssen komplett zurückgezogen und Naziaktivitäten konsequent unterbunden werden


Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, eine Vereinigung von über 100 Organisationen und Einzelpersonen gegen eine geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes durch die baden-württembergische Landesregierung, nimmt mit Sorge wahr, wie in Zeiten der derzeitigen Wirtschaftskrise Neonazis in mehreren Städten viele Hundert Anhänger am 1. Mai mobilisieren konnten . Gleichzeitig nehmen Aktivitäten seitens der Polizei zu, demokratische Massenproteste zu kriminalisieren und den Protestierenden demokratische Grundrechte zu verweigern.

So wurden Hunderte Menschen, die sich an den Protesten am 1. Mai gegen den NPD-Aufmarsch in Ulm und in Neu-Ulm beteiligen wollten, im Ulmer Hauptbahnhof gleich bei ihrer Ankunft von der Polizei festgehalten und ihnen die Teilnahme an der DGB-Demonstration verwehrt. Erst nach einer Prozedur von Personalienfeststellungen, Filmaufnahmen und zahlreichen Platzverweisen wurden sie –“ teilweise erst nach mehreren Stunden - freigelassen. Friedliche und gewaltfreie Blockaden gegen die erlaubten Naziaufmärsche in Ulm und Neu-Ulm, wie sie in anderen Städten erfolgreich am 1. Mai durchgeführt werden konnten, wurden von der Polizei zum Schutz der NPD-Aktivitäten verhindert. Auch Aufforderungen, dass rassistische Transparente der Nazis mit der Aufschrift „Ausländer raus!“ entfernt werden sollen, kam die Polizei nicht nach.
„Das Bündnis fordert die baden-württembergische Landesregierung auf, Naziaktivitäten endlich konsequent zu unterbinden. Das im geplanten Versammlungsgesetz neu eingeführte sogenannte –šStörungsverbot–™ wird aber stattdessen weiterhin demokratische Protestaktionen gegen Naziaktivitäten kriminalisieren“, so Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses. Und er ergänzt: „Wir wollen nicht hinnehmen, dass die Landesregierung Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten gibt. Schon zwei Personen sollen künftig als Versammlung gelten können, was z. B. bedeuten kann, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss.“

Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Versammlungsgesetz teilweise vorläufig außer Kraft gesetzt, womit auch entsprechende Pläne in Baden-Württemberg zunächst gestoppt sind. Innenminister Rech hat aber seinen Entwurf zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht komplett zurückgezogen. Deshalb sammelt das Bündnis weiterhin Unterschriften dagegen und hält es für nötig, weiter breit zur Verteidigung des demokratischen Grundrechts auf Versammlungsfreiheit aufzurufen.

Landesegierung macht Demonstrationsfreiheit zum vorgezogenen Aprilscherz

Folgende Pressemitteilung des Friedensnetz Baden - Württemberg veröffentlichen wir gerne:

Landesegierung macht Demonstrationsfreiheit zum vorgezogenen Aprilscherz

Ostermarschierer/innen lassen sich ihre Friedensdemo nicht verbieten.

Friedensbewegung klagt gegen das Land Baden-Württemberg

„Wir werden um die Osterzeit wie jedes Jahr für den Frieden auf die Strasse gehen, ob es der Nato und dem Innenminister nun passt, oder nicht“, erklärte Dieter Lachenmayer, Sprecher des Friedensnetzes Baden-Württemberg am Wochenende nach einem Treffen der Friedensaktivisten.

Die Baden-Württembergische Friedensbewegung hat den diesjährigen Ostermarsch um eine Woche vorgezogen um dem Gipfeltreffen der „nordatlantischen warlords“ der NATO, die Begegnung und den Protest der Friedensbewegung der Nato-Länder entgegenzusetzen.

So soll der Ostermarsch am Samstag, den 4. April vom Marktplatz Kehl über den Rhein direkt zur Internationalen Demonstration gegen die NATO in Strasbourg führen.

Vor allem die Europabrücke in Kehl will die Friedensbewegung nicht der NATO überlassen, die dort am Samstagmorgen einen symbolischen Handschlag der „Waffenbrüderschaft und Kriegskumpanei“, wie die Friedensbewegung das nennt, zelebrieren will. „Die Städte Kehl und Strasbourg und die Europabrücke sind durch viele Begegnungen der Friedens- und der sozialen Bewegungen dort längst zu einem Symbol der Völkerverständigung und Solidarität der Menschen beiderseits des Rheins geworden. Die NATO hat dort für ihre Kriegs- und Bedrohungspolitik gar nichts abzuschöpfen, erklärte Lachenmayer

Wenn es allerdings nach Innenminister Rech und den ihm unterstellten Behörden geht, dann hat die Friedensbewegung in Kehl nichts verloren.

Per „Verfügung“ der extra für den NATO-Gipfel geschaffenen „Zentralen Versammlungsbehörde“, will er den Ostermarsch vom Kehler Markplatz und der Kehler Innenstadt einfach auf die unbewohnte Durchgangsstraße verbannen.

"Demonstrationsfreiheit? –“ April, April, kann ich dazu angesichts dieser Verfügung nur sagen. Die Behörden machen sich darin offen über das Grundgesetz lustig.“ kommentiert die Friedensbewegung die Verbote und Auflagen, die ihr verordnet werden sollen. Im Grundgesetz heißt es wörtlich „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Die baden-württembergischen Behörden machen aus diesem Grundrecht einen Ausnahmefall, in dem die üblichen Gesetze nicht mehr gelten und die Demonstranten zum Objekt außergesetzlicher polizeilicher Überwachung und Schikanen werden.

Dabei schöpft der Innenminister nahezu alle Maßnahmen aus, die der Entwurf des neuen baden-württembergischen Versammlungsgesetzes zur Behinderung von Demonstrationen vorsieht. Der Schönheitsfehler ist nur, dass dieses Gesetz gar nicht in Kraft ist, weil das Bundesverfassungsgericht dessen Vorbild, das bayrische Gesetz, vor kurzem mit Pauken und Trompeten abblitzen lassen hatte.

Die Bestimmungen des bislang gescheiterten neuen Versammlungsgesetzes hatte Innenminister Rech immer wieder damit begründet, dass sie notwendig seien, um Naziaufmärsche in Schranken zu halten.

Jetzt wendet er sie, ohne rot zu werden, noch bevor sie überhaupt in Kraft sind, als erstes gegen den Ostermarsch der Friedensbewegung an. „Damit hat Rech endlich aus dem Sack gelassen, was dieses Versammlungsgesetz eigentlich soll. Es soll nicht aggressive rassistische und faschistische Umzüge eindämmen, sondern die zur Demokratie unabdingbar gehörenden Meinungsäußerungen und Demonstrationen der demokratischen und sozialen Bewegungen wie der Friedensbewegung unmöglich machen.“

Im einzelnen sieht der vorliegende Demobescheid z.B. vor:

- ein faktisches Demonstrationsverbot für die bewohnten Gebiete Kehls.
- 50 Versammlungsteilnehmer sollen sich vorab mit Name und Adresse registrieren lassen und pünktlich um 10.30 Uhr dem Einsatzleiter zur Musterung vorgestellt werden –“ ein eindeutig rechtswidriger Vorgriff auf das geplante Versammlungsgesetz. Obendrein ist der Verkehr nach Kehl bis 10.30 blockiert, so dass dort sowieso niemand erscheinen kann.
- der Versammlungsleiter der Friedensbewegung „hat die Teilnehmer (nämlich die Friedensbewegung) auf einen friedlichen Verlauf der Versammlung hinzuweisen“, was immer das bedeuten mag, es ist die Welt auf den Kopf bzw. auf eine Polizeimütze gestellt.
- die Demonstranten haben einen Mindestabstand von 1.50 m von den eingesetzten Polizisten zu wahren.
- Transparente dürfen (ohne jede Begründung) nicht länger als 3 Meter sein, - üblich und vorhanden sind Transparente mit 6 m Länge. Sie dürfen auch nicht parallel zur Demorichtung getragen werden –“ wohl weil sie dann auch von Passanten gesehen werden könnten.
- geschminkte Gesichter wie bei jedem Fußballspiel üblich, sind verboten.
- Demonstranten dürfen weder ihren Hund mitbringen, noch Spritzpistolen noch Alkohol trinken.
- Sie dürfen nicht „laufen oder sprinten“ und auch nicht die Demo verlassen.
- Sie dürfen keine Kapuzenpullover und Halstücher tragen, weder vorher noch nachher.

„Wieviel Angst haben die Behörden und die NATO eigentlich vor der offenen und bunten Friedensbewegung, die seit etwa 50 Jahren an Ostern mitsamt Kinderwagen und Luftballons und ohne dass dabei je jemand zu Schaden gekommen wäre, für den Frieden demonstriert?“, fragt Lachenmayer. „Entgegen jeder Erfahrung machen sie in eindeutig politischer Absicht aus dem Ostermarsch eine Art staatsbedrohender Verbrecherumzug.“

„Es darf sich zwar jeder lächerlich machen, so gut er kann, aber wir lassen uns dadurch unsere demokratischen Rechte nicht Beschneiden.“

Am Freitag hat die Friedensbewegung deshalb wegen diesen Bescheids Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht, die derzeit beim Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt wird.

„Wir sind zuversichtlich über den Ausgang“, erklärt Lachenmayer, „und wie immer der auch ist:

Die Friedensbewegung wird am Samstag in Kehl und Strasbourg und auf der Europabrücke lautstark und bunt für den Frieden und die Versammlungsfreiheit eintreten.“

Mal wieder: Bundeswehreinsatz gegen den "inneren Feind"

Gegen den gemeinsamen "inneren Feind" soll laut Pressemeldung der "Linken" und Bericht der "Tagesschau" die Bundeswehr beim NATO Gipfel in Strasbourg mit mindestens 600 Soldaten so genannte "Amtshilfe" leisten. 49 Amtshilfeersuchen wurden gestellt, 38 bewilligt, zehn zurückgezogen, eines ist noch in Bearbeitung. Die Einsätze sollen "vorrangig" in logistischen Hilfsleistungen wie Transport und sanitätsdienstlicher Unterstützung bestehen. Die Regierungsantwort auf die Anfrage enthält jedoch nur summarische Angaben. Soll damit womöglich der Einsatz von Überwachungsflugzeugen und Spähpanzern wie beim G8-Gipfel Anfang Juni 2007 in Heiligendamm offengehalten werden? Der dortige Militäreinsatz war ein Präzedenzfall, weil hier bewaffnete Soldaten mittelbar gegen unbewaffnete Demonstranten eingesetzt wurden: "Insgesamt setzte die Bundeswehr rund 2450 Soldaten und Zivilbedienstete ein. Der Einsatz verursachte Kosten in Höhe von rund 10 Millionen Euro. Besonders umstritten sich die sieben Photoaufklärungsmissionen, die jeweils eine Zweierformation aus Tornado Recce vom Aufklärungsgeschwader 51 über die Camps der Demonstranten flogen. Außerdem setzte die Bundeswehr neun Spähpanzer Fennek ein, deren Kommandanten mit einer Pistole P8 bewaffnet waren. Hinzu kamen 641 Feldjäger, die mit Pistole (P7 oder P8) oder mit Sturmgewehr G36 ausgestattet waren. Eine ABC-Abwehreinheit wurde vorsorglich am Krankenhaus in Bad Doberan stationiert, zusätzlich standen zwei Spürpanzer Fuchs in Bereitschaft." (telepolis)

Weitere Soldaten werden in Strasbourg zur so genannten "Eigensicherung" eingesetzt. Konkrete Zahlen teilte die Bundesregierung nicht mit. Zum Einsatz kommen sollen definitiv Kampfflugzeuge und AWACS-Überwachungsflugzeuge.

Neben der umfangreichen Behinderungen der Proteste gegen die Protagonisten des Gipfels durch die faktische Aufhebung des Schengener Abkommens in Sachen Grenzkontrollen, der Einteilung Strasbourgs in unterschiedliche "Zonen", Aufforderungen Friedensfahnen abzuhängen, Meldeauflagen und Anreiseverboten und sprachlichen "Entgleisungen" wie die angebliche Verwendung des Begriffes "Selektion" durch den Landespolizeipräsidenten Hetger zur Einteilung von "guten" und "bösen" Demonstranten wird so  eine wesentliche Schlußfolgerung aus der faschistischen Vergangenheit Deutschlands erneut zu den Akten gelegt. Auch die Polizeipresse rührt indes die Propagandatrommel und gibt einen "bürgernahen" Einblick in die "Vorbereitungen für einen grenzüberschreitenden Polizeieinsatz neuer Dimension".

Das Dilemma für die Gipfelorganisatoren besteht neben der Unkalkulierbarkeit der Proteste vor allem darin, inwieweit die von dem umfangreichen Demokratiekahlschlag eigentlich betroffene Masse der Bevölkerung diese Angriffe auf ihre demokratischen Rechte erkennt. Und welche Schlußfolgerungen daraus gezogen werden. Der Bogen der Ausnutzung zum Beispiel der Notstandsgesetze kann hier wie auch in Frankreich nicht beliebig überspannt werden: Die hinter der Fassade der bürgerlichen Demokratie steckenden tatsächlichen Herrschaftsstrukturen sollen möglichst weiter im Hintergrund agieren können. Dies insbesondere deshalb, weil angesichts der sich weiter verschärfenden Weltwirtschaftskrise unausweichlich soziale und ökonomische Proteste zu erwarten sind, auf die sich die herrschenden Klassen ebenfalls vorbereiten. So ist Baden - Württemberg neben Bayern das Bundesland mit den bislang weitestgehenden Planungen für die Verschärfung des Versammlungsgesetzes, die ursprünglich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten sollten, um so auch noch für den NATO Gipfel anwendbar zu sein. Die Wunschliste des Innenministeriums für die Behinderung von Protesten konnte allerdings bislang durch breiten gesellschaftlichen Gegenwind durchkreuzt werden.

Neue Infomaterialien des Bündnis für Versammlungsfreiheit

Seit heute stehen neue Materialien zum Thema Versammlungsrecht auf den Seiten des Stuttgarter Bündnis (unter"Publikationen") zum Download bereit:

  • Karte Versammlungsgesetz, dreifarbig, 1500 dpi Druckauflösung Dateigröße: 5 MB!
  • Karte Versammlungsgesetz, vierfarbig 1500 dpi Druckauflösung Dateigröße: 5 MB!
  • Karte Versammlungsgesetz, dreifarbig, Standardauflösung
  • Karte Versammlungsgesetz, vierfarbig, Standardauflösung
  • Powerpoint Präsentation des DGB zum geplanten Versammlungsgesetz
  • Powerpoint Präsentation der Antifaschistischen Aktion Baden - Württemberg zum geplanten Versammlungsgesetz

  • Dort sind ebenfalls drei aktuelle Beiträge verlinkt:

  • Gewerkschaften, Versammlungsgesetz und der NATO Gipfel Beitrag im "Neuen Deutschland" von Thomas Trüten
  • Erklärung des Tübinger Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Entscheidung des BVG
  • Interview für die "junge Welt" mit Markus Spreitzer


  • Jetzt erst recht: Abgestufte Aufstandsbekämpfung - Crowd and Riot Control/CRC!

    Für jeden, der Blogkino langweilig niveaulos findet, hier mal eine ernsthafte Dokumentation zum Thema "Lustige Bundeswehrvideos":



    Part I Crowd and Riot Control (CRC) Bw Ausbildung



    Part II Crowd and Riot Control (CRC) Bw Ausbildung



    Crowd and Riot Control (CRC) Bw Ausbildung Part III

    cronjob