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Eliane Weimann solidarisch unterstützen

Wir hatten hier mehrfach über den Fall der Diplom Betriebswirtin Eliane Weimann berichtet, die gegen ihre inzwischen 3. Kündigung durch die Stuttgarter Volksbank AG klagt. Der Fall von Frau Weimann steht für eine offenbar verbreitete Praxis im Umgang mit Müttern, die nach dem Ende des Erziehungsurlaubes aus dem Job gemobbt werden. Eine solidarische Unterstützung ist daher notwendig. Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hatte in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der Verhandlung am 31. Januar einen neuen Kammertermin angesetzt.

Ludwigsburger Kammer

Dazu ging eine Mail an die LabourNet Redaktion:
„Im Fall Weimann, soll es nun endlich eine Entscheidung geben.
Termin Arbeitsgericht Stuttgart Aussenkammer Ludwigsburg, Friedrichstraße 5 (nahe Bahnhof) am 24.4. 2008 um 10.00 Uhr.
Nun endlich hat das Gericht den Kammertermin, der zum ersten Mal am 6.12.2007 sein sollte und erneut im Januar vertagt wurde, auf den 24.4. angesetzt. Frau Weimann arbeitete in der Stuttgarter Volksbank AG seit vielen Jahren. Sie bekam ein Kind, wollte gegen den Willen des Vorstandes ihr Recht auf Arbeit nach der Erziehungszeit wahrnehmen –“ und kämpft jetzt gegen die 3. Kündigung in Folge. Die ersten beiden hat die Bank zurückgenommen, nachdem durch eine Reihe von Gerichtsterminen klar war dass die Bank nicht gewinnen kann. Am Tag der Rücknahme der 2. Kündigung wurde die 3. Kündigung rausgeschickt. Der Fall war mehrfach in den Stuttgarter Zeitungen , auch im Stern letztes Jahr, in der Fernseh-Landesschau –“ wir wollen wieder die Presse nutzen und brauchen deshalb viele viele viele Unterstützer, damit die Bilder gut werden und keine 4. Kündigung folgt wegen der negativen Einstellung der Öffentlichkeit gegen die Bank. Bitte an alle, die Zeit haben: Unterstützt Frau Weimann! Vielen Dank und uns allen viel Erfolg!“

Siehe auch:
Die Legende von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
• ver.di: Mutter besteht auf ihrem Recht
Berichte auf LabourNet

Kammerentscheidung: Keine Entscheidung in Sachen Weimann vs. Volksbank Stuttgart

Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hat in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der gestrigen Verhandlung entschieden, sich noch nicht zu entscheiden, sondern erneute Auflagenbeschlüsse an die Parteien ergehen zu lassen, erst dann soll ein Kammertermin angesetzt werden.

Aus Sicht der Zuhörerinnen und Zuhörer hätte das Gericht den Fall an verschiedenen Stellen mit einer Entscheidung ansetzen können.

Also zuerst eine Verschiebetaktik des Gerichts, das in der Verhandlung bemerkte, dass es nach Auflösung der 34. Kammer in Stuttgart nun eine Akte bestehend aus verschiedenen Aktenordnern geerbt habe? Sicher viel Arbeit für den Richter bei der Komplexität der Fragen, wenn es zum Urteil kommt.

Die Unterstützer von Frau Weimann glauben nicht, das diese sich dadurch zur Annahme einer Abfindung "weich klopfen" lässt und der Richter das Urteil letztlich doch nicht schreiben muss.

Bis zum nächsten Arbeitsgerichtstermin wird daher der Fall Weimann weiterhin als beispielhafter Fall für Elternzeit - Rückkehrerinnemobbing gelten und als solcher auch in der Vorbereitung des internationalen Frauentags in der Öffentlichkeit behandelt werden.

"MONA LISA" sendet am 3.2. im ZDF eine Sendung zum Thema "Mobbing gegen Rückkehrerinnen aus der Elternzeit in den (Volks- und Raiffeisen) - Banken", diese Aufzeichnung geht auf das Interesse an Frau
Weimann zurück.

Fall Weimann: "Die wollen sie loswerden"

Beim heutigen Kammertermin in Ludwigsburg wurde die dritte Kündigung der Stuttgarter Volksbank AG gegen die Diplom Betriebswirtin Eliane Weimann verhandelt. Über dreißig Kolleginnen und Kollegen von ver.di, der IG Metall, von der Telekom und Schlecker nahmen teil und stärkten Eliane Weimann so den Rücken.

Eliane Weimann ist seit 21 Jahren bei der Stuttgarter Volksbank AG als Kreditsachbearbeiterin in der Kreditabteilung für Firmenkunden beschäftigt. Nachdem 2002 ihr Kind zur Welt kam, ging sie in Elternzeit und wollte anschließend - abgestimmt auf die Kindergartenzeit ihres Kindes - zunächst halbtags arbeiten. Doch die Bank bot ihr nur drei volle Tage. Im Oktober 2005 ist sie - gegen den Willen der Bank - aus der Elternzeit zurückgekehrt. Das war bei der der Stuttgarter Volksbank offenbar nicht eingeplant, weshalb sie im Dezember 2005 ihre erste Kündigung erhielt.

Zur Bilderserie : Ludwigsburger Kammer

Der erste Kündigungsschutzprozess
Diesen hat Frau Weimann im Februar 2006 in erster Instanz gewonnen, die Bank hat dagegen im April 2006 Berufung eingelegt. Diese wurde allerdings im März 2007 zurückgenommen, nachdem bereits das erstinstanzliche Urteil so klar war und deshalb sehr wahrscheinlich war, dass sie wieder unterliegen wird.

Die zweite Kündigung
Im Dezember 2006 wurde gegen Frau Weimann dann die zweite Kündigung ausgesprochen, welche seitens der Bank am 12.06.2007 zurückgenommen wurde. Auch hier wurde schnell klar war, dass die Bank diesen Prozess ebenfalls verlieren wird. Der Richter hatte bereits im Februar bei einem Gütetermin eine Einzelrichterentscheidung angeboten hatte. Bereits dort wurde von der Volksbank die nächste Kündigung angekündigt.

Die dritte Kündigung
Am 20.04.2007 erfolgte für Eliane Weimann die "Freistellung" von der Arbeit. Seither darf sie nicht mehr arbeiten! Am 15.06.2007 (nur 3 Tage nach der Rücknahme der 2. Kündigung) wurde dann gegen Frau Weimann die dritte Kündigung ausgesprochen.

Gegen diese Kündigung klagte Frau Weimann. Im Rahmen von Personalabbau wurde seitens der Bank eine "Sozialauswahl" mit 49 Beschäftigten getroffen, die entlassen werden sollten. Unter den Namen auch der von Eliane Weimann. Gestritten wurde vor Gericht um die Frage, ob ein erweiterter Kündigungsschutz auch auf die zu diesem Zeitpunkt für die Schwerbehindertenvertretung kandidierende Frau Weimann gilt. Laut Volksbank war ihr die Kandidatur nicht bekannt. In Frage gestellt wurde auch, ob das Sonderkündigungsrecht überhaupt schon bei der Ankündigung der Kandiatur gilt.


Zur Bilderserie : Christina Frank (ver.di), Eliane Weimann

Auf der Liste der Sozialauswahl wurden dann auch 5 Beschäftigte gesetzt, die auch noch nach den Entlassungen bei der Volksbank beschäftigt wurden. Weiterhin wurden die Arbeitsvertrage von befristet Beschäftigten verlängert, was nach Ansicht von Eliane Weimann belegt, daß es sehr wohl Arbeit geben würde.

Nach Angaben der Volksbank sucht diese nach wie vor Mitarbeiter. Diese würden über ein "Traineeprogramm" fundiert an ihre Aufgaben herangeführt. Warum nach Ansicht der Volksbank Eliane Weimann als Diplom Betriebswirtin (FH) mit Schwerpunkt auf Kreditsachbearbeitung nicht die nötige "Qualifikation für den Kundenverkehr" besitzen soll, erschloss sich den Zuhörern nicht. Auch daß Kundengespräche mit anschließender Sachbearbeitung zum Aufgabenbereich von Frau Weimann gehörte interessierte die Vertreter der Volksbank zum Erstaunen des Publikums wenig.

"Die wollen sie loswerden"
bemerkten einige Kolleginnen am Ende der Verhandlung. Sie wollen, egal wie die Entscheidung der Kammer lautet auch weiterhin solidarisch mit Eliane Weimann sein: "Was heute sie betrifft, kann morgen uns betreffen."

Inzwischen gab es eine Reihe von Solidaritätsaktionen wie am 3.12. vor der Volksbank in Stuttgart, wo ver.di die Volksbankkunden über den Umgang der Bank mit ihren Beschäftigten informierte. Das Eliane Weimann heute vor allem von Kolleginnen unterstützt wurde, unterstreicht, daß es sich bei dem Fall nicht um einen "Einzelfall" handelt, sondern es vielen Müttern so geht, daß sie "nach der Elternzeit aus ihrem Job gemobbt werden" (ver.di)

Die Entscheidung der Kammer wurde für das Ende des Verhandlungstages angekündigt.

Solidaritätsaufruf für Eliane Weimann

Eliane Weimann
Foto: Roland Hägele
Die KollegInnen von verdi schreiben: „Der Kammertermin am 31.01.2008 um 10:00 Uhr in Ludwigsburg, Friedrichstr. 5, rückt ständig näher! An diesem Termin werden wir erfahren, ob diese 3. Kündigung gegen Frau Weimann als Rückkehrerin aus der Elternzeit auch wiederum unrechtmäßig erfolgt ist. Wir werden vielleicht erfahren, ob und wie die 2. Betriebsratsanhörung aufgefunden wurde. Dies, nachdem Frau Weimann hatte vortragen lassen, dass der falsche Betriebsrat angehört worden sei, ist sie aus der Versenkung aufgetaucht. Aus unserer Sicht brisant für eine Bank! Insbesondere dann, wenn auf Grund der Anhörungsproblematik die Kündigung von vornherein unwirksam ausgesprochen worden ist. Dieser Fall hat es in sich...“

(Auszug einer Mail an die Redaktion des LabourNet)

Siehe auch:
Die Legende von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
• ver.di: Mutter besteht auf ihrem Recht
Berichte auf LabourNet
• Fotos von Roland Hägele von der Solidaritätsaktion vom 3.12.

Kontakt für Nachfragen:
ver.di / Christina Frank
0711-1664-012

Die Legende von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"

Eliane Weimann
Foto: Roland Hägele
Nachdem die Volksbank vor einiger Zeit mit der Kündigung ihrer Betriebsratsvorsitzenden Andrea Widzinski gescheitert ist (siehe unsere Berichte), und der stellvertredende Betriebsratsvorsitzende der VR-Bank in Schwäbisch Hall, Michael Plessing, fristlos gekündigt wurde, muss sich nun schon wieder eine Kollegin gerichtlich mit der Volksbank auseinandersetzen.

Die Kreditsachbearbeiterin Eliane Weimann hat nach der Elternzeit versucht, ihren gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit durchzusetzen. Mittlerweile kämpft sie gegen die dritte Kündigung. "Das ist kein Einzelfall", sagt Christina Frank von ver.di Stuttgart. "Immer wieder melden sich bei mir Mütter, die nach der Elternzeit aus ihrem Unternehmen gedrängt werden."

Frau Weimann hatte 16 Jahre lang bei der Stuttgarter Volksbank ohne Beanstandungen gearbeitet, zuletzt in der Kreditabteilung für Firmenkunden. Nachdem 2002 ihr Kind zur Welt kam, ging sie in Elternzeit und wollte anschließend - abgestimmt auf die Kindergartenzeit ihres Kindes - zunächst halbtags arbeiten. Doch die Bank bot ihr nur drei volle Tage.

Sie versuchte ihr Recht darauf hin mit einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen, womit sie jedoch scheiterte. So musste die Mutter des damals dreijährigen Yves wieder voll arbeiten. Ihren Sohn ließ sie von einer Tagesmutter betreuen.

Laut ver.di gibt es viele Mütter, "die nach der Elternzeit aus ihrem Job gemobbt werden" Dieses Vorgehen ist also bei weitem kein Einzelfall und nicht nur im Dienstleistungssektor verbreitet.

Inzwischen gab es eine Reihe von Solidritätsaktionen wie am 3.12. vor der Volksbank in Stuttgart, wo ver.di die Volksbankkunden über den Umgang der Bank mit ihren Beschäftigten informierte.

Am 6. Dezember (Beginn: 9 Uhr 30) wird das Stuttgarter Arbeitsgericht voraussichtlich über die Rechtmäßigkeit der dritten Kündigung urteilen. Entscheidend dürften dabei die Kriterien für die Sozialauswahl bei der Entlassungswelle im Vorjahr sein, die die Bank beim Gütetermin aber nicht offen legen wollte.

Siehe auch:
• ver.di: Mutter besteht auf ihrem Recht
Berichte auf LabourNet
• Fotos von Roland Hägele von der Solidaritätsaktion vom 3.12.

Kontakt für Nachfragen:
ver.di / Christina Frank
0711-1664-012

Zur fristlosen Kündigung des stv. Betriebsratsvorsitzenden der VR-Bank Schwäbisch Hall, Michael Plessing

Zur fristlosen Kündigung des stv. Betriebsratsvorsitzenden der VR-Bank Schwäbisch Hall, Michael Plessing, über die ich gestern berichtete, gibt es eine Zusammenfassung des Falls von ver.di:

Warum soll Michael Plessing gekündigt werden?
Scheinbar hat er seine Pflichten nicht erfüllt.
In Wirklichkeit braucht der Vorstand ein Bauernopfer und erledigt damit einen aktiven Gewerkschafter

Bis April 2006 war Michael Plessing aus Sicht des neuen Vorstands der Bank, Herrn Eberhard Spies, ein vorbildlicher Mitarbeiter, den der für eine neue Aufgabe heranziehen wollte: Risikovorsorge für Kredite zu installieren. Das hatte die Bankenaufsicht bei einer Prüfung verlangt.

Im Oktober 2006 beantragte Michel Plessing erstmals Dienstbefreiung für eine ver.di - Veranstaltung. Danach war er in den Augen des Vorstands ein Mitarbeiter, der unter dem Deckmantel des Betriebsrats Unfrieden ins Haus bringt.

Die Folge: Abmahnung wegen angeblich plötzlich schlechter Arbeit.

Dann im März 2007 kündigt sich die Bankenaufsicht zu einer außerordentlichen Prüfung an. Der Vorstand selbst steht unter Druck. Parallel nochmals Abmahnung für Michael Plessing. Danach Versuch einer fristlosen Kündigung wegen angeblich illoyaler Äußerung bei einer Schulungsveranstaltung. Diese Kündigung konnte jedoch vom Vorstand nicht durchgesetzt werden –“ ver.di griff ein. Dann erneut eine Abmahnung statt der geplanten Kündigung.

(Auslöser: Michael hatte ein Schreiben der Beschäftigten der im Schussfeuer stehenden Abteilung an den Vorstand übergeben).

Neuorganisation des gesamten Bereiches im Oktober 2007 und Zuweisung einer Stelle an Michel Plessing, für die er noch bis Dezember 2007 die notwendigen Kurse und Schulungen durchlaufen sollte.

Am 6. November 2007 erneut Einleitung einer außerordentlichen Kündigung. Begründung: Wir können wegen Ihnen die von der Aufsicht gesetzte letzte Frist 31.10.2007 für die Beseitigung von Mängeln was die Kreditbearbeitung in Risikofällen betrifft, nicht einhalten. Dabei war doch gerade erst in der Zeit von August bis Anfang Oktober die Arbeit in der Bank neu organisiert worden!

Diesmal stimmt der Betriebsrat zu, trotz Interventionsversuch von ver.di. Der Vorstand hat offensichtlich seit dem ersten vergeblichen Versuch der Kündigung den Boden beim Betriebsrat bereitet. Der Betriebsrat möchte keine ver.di-Begleitung in der entscheidenden Sitzung.

Ergebnis: Bauernopfer gefunden, gewerkschaftlich engagiertes Betriebsratsmitglied erledigt. Zwei auf einen Streich!

Die Kündigungsschutzklage ist schon auf dem Weg


Kontakt für Nachfragen:
ver.di / Christina Frank
0711-1664-012

Rücknahme der fristlosen Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der VR Bank Schwäbisch Hall!

Im April wurde zur Solidarität mit einem Betriebsrat und aktiven ver.di-Mitglied in der VR-Bank in Schwäbisch-Hall aufgerufen. Die VR Bank war bereits mehrfach in die Schlagzeilen geraten, unter anderem in Zusammenhang mit der versuchten Kündigung der Ludwigsburger Betriebsratsvorsitzenden Andrea Widzinski.

Dieser Aufruf zur Solidarität war ausschlaggebend dafür, dass der Vorstand am nächsten Tag nach der Aktion mit der Erklärung, "man wolle kein zweites Ludwigsburg" von einer Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Michael Plessing abgesehen hat.
Letzte Woche hat der Vorstand erneut die Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung des Kollegen Michael Plessing beantragt. Da aus ver.di Sicht auch diese erneute Kündigung völlig haltlos ist, wurde im Vorfeld der Betriebsratssitzung mit dem Betriebsratsvorsitzenden sowohl die rechtliche als auch die gewerkschaftpolitische Situation diskutiert und dringend abgeraten, eine Zustimmung zur fristlosen Kündigung zu erteilen.

Der Betriebsrat hat dem Antrag des Vorstands trotzdem zugestimmt.

In einer Mail informiert der ver.di Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken über den Fall und ruft zur Solidarität auf:

Michael Plessing wird vorgeworfen, er habe seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen im Team Problemkreditbearbeitungen nicht erfüllt, obwohl er die vorgeschriebene Ausbildung dafür noch nicht beendet hat. Die VR-Bank hatte nach einer Sonderprüfung der Bankenaufsicht Anfang des Jahres verschiedene Auflagen nicht erfüllt, was den Vorstand selbst in Bedrängnis bringt, der nun ein "Bauernopfer" sucht und glaubt es in Michael Plessing gefunden zu haben.
Nach unserer Ansicht hat der Betriebsrat die Zustimmung im vorauseilenden Gehorsam erteilt.
Der Vorstand, Eberhard Spies, hatte seit dem letzten Kündigungsversuch genügend Zeit, den Boden für diese Kündigung beim Betriebsrat zu bereiten. Plessing ist, seit er für Gewerkschaftsversammlungen Arbeitsbefreiungen in Anspruch nimmt, Ziel von Aktionen des Vorstands.
Dem Aufsichtsrat der VR-Bank gehört u.a. auch der Vorstandsvorsitzende der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Dr. Metz, an.
Ver.di hat durch verschiedene Personen versucht, diesen zu informieren. Dr. Metz hat sich diesen Gesprächsangeboten verweigert.
Aus diesen Gründen benötigen wir wieder einmal Eure tatkräftige Unterstützung.
Gemeinsam wollen wir versuchen, den Verantwortlichen klar zu machen, dass dieser Weg dem Ansehen der VR-Bank Schwäbisch Hall schadet und die fristlose Kündigung zurück zu nehmen ist.

ZURÜCK ZUR VERNUNFT! Das ist unser Ziel.

Textvorschlag für ein FAX / Schreiben an die VR-Bank:


An den Vorstandsvorsitzenden
der VR-Bank Schwäbisch Hall
Herrn Eberhard Spies
Marktstr. 17
74523 Schwäbisch Hall

Per FAX: 0791-7585 230

Sehr geehrter Herr Spies,

ich habe erfahren, dass sie ihrem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden und aktivem ver.di –“ Mitglied Michael Plessing fristlos gekündigt haben.
Sie werfen Michael Plessing vor, er habe seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen im Team Problemkreditbearbeitungen nicht erfüllt, obwohl er die vorgeschriebene Ausbildung dafür noch nicht beendet hat. Die VR-Bank hatte nach einer Sonderprüfung der Bankenaufsicht Anfang des Jahres verschiedene Auflagen nicht erfüllt, was offensichtlich Sie selbst in Bedrängnis bringt, so dass Sie nun ein "Bauernopfer" suchen und glauben es in Michael Plessing gefunden zu haben.
Nach unserer Meinung hat der Betriebsrat die Zustimmung dazu im "vorauseilenden Gehorsam" erteilt. Der Betriebsrat hätte Ihnen klar machen müssen, dass Sie mit der Verlagerung der Verantwortung auf einen Sachbearbeiter der Bank Schaden zufügen. Um weitere Nachteile von der VR-Bank abzuwenden, hätte er Sie wieder auf den Weg der Vernunft zurück führen müssen.
Leider hat der Betriebsrat seine Verantwortung weder gegenüber dem Mitarbeiter und Betriebsratsmitglied Michael Plessing noch gegenüber der Bank erkannt und –“ unglaublich –“ der Kündigung zugestimmt!
Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, die fristlose Kündigung sofort zurück zu nehmen und Michael Plessing an seinen Arbeitsplatz zurückkehren zu lassen.
Kehren Sie zurück auf den Weg der Vernunft und werden Sie ihrer Verantwortung gegenüber der VR-Bank, den Beschäftigten und den Kunden gerecht!

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Eine Kopie dieses Schreibens geht an
stv. Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Matthias Metz, Bausparkasse Schwäbisch Hall
und den Betriebsrat

Wir bitten Euch, diesen oder einen ähnlichen Text an folgende Faxnummern zu senden
Zentralfax VR-Bank Schwäbisch Hall: 0791-7585 230
Zentralfax Bausparkasse Schwäbisch Hall, z. Hd. Herrn Dr. Metz : 0791 - 46-4446

Arbeitsplatz Faxe Betriebsrat der VR-Bank –“ zur Auswahl:
Vorsitzender Siggi Neidlein: 07907 -2056
Helga Braun und Ingo Rossak:: 0791-7585-299
Rainer Lutz: und Heiko Cudok: 0791-7585-191
Thomas Trübendorfer und 0791-7585-526
Bernd Tietze: 0791-7585-555
Katrin Beck: 07971-254457

Michael Plessing bitte per Mail : michael.plessing@web.de
Helmut Schmid, ver.di Heilbronn bitte per Mail: Helmut.Schmidt@verdi.de
Andrea Widzinski per Mail andrea.widzinski@t-online.de


Mit freundlichen Grüßen

Ver.di Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken
Helmut Schmidt

Volksbank: Neuer Kündigungsfall

Eliane Weimann
Foto: Roland Hägele
Nachdem die Volksbank vor einigen Wochen mit der Kündigung ihrer Betriebsratsvorsitzenden Andrea Widzinski gescheitert ist (siehe unsere Berichte), gibt es einen neuen Kündigungsfall:

Eliane Weimann, 46 Jahre alt, Mutter eines 4 jährigen Sohnes, seit 21 Jahren bei der Stuttgarter Volksbank AG als Kreditsachbearbeiterin beschäftigt.
Frau Weimann ist gegen den Willen der Bank - im Oktober 2005 aus der Elternzeit zurückgekehrt. Das hat den maßgeblichen Personen bei der Stuttgarter Volksbank nicht gefallen, deshalb hat Frau Weimann im Dezember 2005 ihre erste Kündigung erhalten. Den Kündigungsschutzprozess hat Frau Weimann im Februar 2006 in erster Instanz gewonnen, die Bank hat im April 2006 Berufung eingelegt welche sie im März 2007 zurückgenommen hat, nachdem bereits das erstinstanzliche Urteil so klar war und deshalb sehr wahrscheinlich war, dass sie wieder unterliegen wird.
Im Dezember 2006 wurde gegen Frau Weimann dann die zweite Kündigung ausgesprochen, welche seitens der Bank am 12.06.2007 zurückgenommen wurde, nachdem auch hier klar war, dass die Bank diesen Prozess ebenfalls verlieren wird, nachdem der Richter bereits im Februar beim Gütetermin eine Einzelrichterentscheidung angeboten hatte. Bereits dort wurde angekündigt, die nächste Kündigung sei auf dem Weg.
Frau Weimann wurde am 20.04.2007 von der Arbeit freigestellt, seit dieser Zeit darf sie nicht mehr arbeiten!
Am 15.06.2007 (nur 3 Tage nach der Rücknahme der 2. Kündigung) wurde dann gegen Frau Weimann die dritte Kündigung ausgesprochen.


Die Güteverhandlung am 20.8. ist gescheitert, die IG Metall Reutlingen veröffentlichte einen Solidaritätsaufruf.

Weitere Bilder vom Gütetermin sind bei Roland Hägele zu sehen

Andrea Widzinski wiedergewählt!

Andrea Widzinski Foto: Roland Hägele
Bei den am 26.7. bei der Volksbank Ludwigsburg durchgeführten Betriebsratsneuwahlen, die mit mit 93 Prozent Wahlbeteiligung bei den Beschäftigten auf grosses Interesse stieß, erhielt Andrea Widzinski erneut einen Vertrauensbeweis für ihre Arbeit in der Vergangenheit. Zugleich wurde damit der Beweis angetreten, daß der von Andrea Widzinski angeführte Betreibsrat nicht von der Belegschaft isoliert, sondern von ihr getragen wird.

Mit 212 Stimmen (60 Prozent) hat Andrea Widzinski nicht mehr 88 Prozent wie bei der Betriebsratswahl im vergangenen Jahr erhalten, jedoch das drittbeste Ergebnis erzielt. Die Kollegen Jürgen Rothfuß (219 Stimmen) und Markus Ritter (212 Stimmen) sind ebenfalls bisherige aktive Betriebsräte wiedergewählt worden. Sie hatten sich während der Auseinandersetzungen hinter Andrea Widzinski gestellt. Alte und neue Vorsitzende ist nach der gestrigen konstituierenden Sitzung des Betriebsrats Andrea Widzinski stellvertretende Vorsitzende sind Jürgen Rothfuss und Markus Ritter.

Nach dem Rücktritt von Mitgliedern während des Konflikts war der Betriebsrat nicht mehr handlungsfähig gewesen. Deshalb wurden jetzt Neuwahlen durchgeführt.

Aus einer Kritik der Kollegin Widzinski am Sammeln von Unterschriften gegen den Betriebsrat durch Vorgesetzte und der Anonymhaltung dieser Unterschriften wurde der Vorwurf des Rufmords am Vorstandsvorsitzenden Karlheinz Unger konstruiert und darauf basierend eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen. Weil der Betriebsrat dieser Kündigung widersprochen hat, wurde bei Gericht ein Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet. Die Vorwürfe des angeblichen Spesenbetruges wurden auch von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verneint. Die gerichtliche Auseinandersetzung endete in einer Schlichtung, woraufhin die Bank die Klagen zurückzog.

Dem Gremium gehören alle Betriebsrätinnen und -räte an, die den Konflikt aktiv bis zum Schluss durchgestanden haben. Einige frühere BR-Mitglieder sind nicht mehr zur Wahl angetreten.

BR-Kandidat Linge, dessen Ziel die Ablösung von Widzinski war, hat als eigentlich auf Platz 4 gewähltes BR-Mitglied das Amt gar nicht angetreten.

Er gehörte ja bereits vor einem Jahr dem Gremium an und trat damals im Zusammenhang mit der Entwicklung als erster aus dem Betriebsrat aus. Ein Eingeständnis der Niederlage, nachdem offenbar bis zuletzt die Vorstellung da war, dass die ca. 240 während dem Konflikt gegen den alten Betriebsrat gesammelten Unterschriften einen realen Hintergrund hätten?

Ein weiterer ihm nahestehender Kollege, der als möglicher Nachrücker auf Platz 14 stand, hat sein Amt ebenfalls ausgeschlagen. Bei einer 93-%igen Wahlbeteiligung kann niemand die Legitimation des Gremiums in Frage stellen.

Quelle: InfoMail, LKZ

Weitere Berichte zu dem Fall.

Nachtrag: Inzwischen hat Andrea Widzinski erfolgreich die Rücknahme der Kündigungen erstritten.

Petition "Arbeitsschutz: Opfer von Mobbing" unterstützen

Mobbing ist Schikane, Intrige und Psychoterror in Organisationen, insbesondere am Arbeitsplatz, meist mit dem Ziel, den Gemobbten aus dem Unternehmen zu vertreiben. Zuletzt hatten wir über den Fall der Betriebsratsvorsitzenden Andrea Widzinski von der Volksbank Ludwigsburg berichtet.

Mobbing am Arbeitsplatz ist in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Straftatbestand, einzelne Mobbinghandlungen jedoch schon. Zusammen mit anderen - wie beispielsweise dem "Mobbing Gegner Blog" unterstützen wir eine Initiative, damit sich das ändert.

Noch bis Donnerstag, 31. Mai 2007 kann die Petition der Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V. noch unterzeichnet werden.
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