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Wolgast: Zwei offene Briefe der VVN-BdA

In den letzten beiden Wochen gab es empörende Nachrichten über den Umgang mit Flüchtlingen im Landkreis Vorpommern-Greifswald: Die Sendung "Panorama" berichtete über Unterbringung von Flüchtlingen in Wolgast-Nord, wo BewohnerInnen ihre neuen Nachbarn beschimpfen, beleidigen und bedrohen. In Greifswald hatten Student/innen dort untergebrachte Flüchtlinge beratend und begleitend unterstützt. Dieses ehrenamtliche Engagement wurde ihnen nun
von der zuständigen Landrätin untersagt.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) wendet sich mit zwei offenen Briefen wegen dieser Ereignisse an die Öffentlichkeit:

Offener Brief die Bedrohung von Flüchtlingen in Wolgast Nord betreffend

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir alle konnten am 20. September einen Beitrag in „Panorama“ sehen, der uns das Blut in den Adern gefrieren ließ: 20 Jahre nach dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen wird in Wolgast Nord vor laufenden Kameras mit einem Angriff auf den Wohnblock gedroht, in dem bereits die ersten Familien von insgesamt 200 Flüchtlingen eingezogen sind. Über die Grünfläche im Innenhof erschallt aus Verstärkern Nazi-Musik mit Mordaufrufen.

Sie meinen, den Zuschauern zeigen zu müssen, dass die für die Flüchtlinge vorgesehenen Räume – eher an Zellen als an Wohnraum erinnernd - „mehr als spartanisch“ eingerichtet sind. Das beschämt uns, weil es unterstellt, es sei öffentlicher Auftrag, Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, auf keinen Fall freundlich zu empfangen. Zugleich schwenkt es auf das rassistische Ressentiment ein, das Anwohner/innen artikulieren – öffentlich, und sicher nicht weniger ohne Mikrophon. Auch das erinnert an die Situation vor (und nach) dem Pogrom in Lichtenhagen.

Angesprochen auf die unmittelbaren Drohungen und die daraus ersichtliche Gefahr für die Bewohner/innen des Blocks antwortet der Vertreter des Landkreises, dass den Flüchtlingen nichts zugemutet werde, was er nicht auch „deutschen Bürgern zumute“, die Bedrohung bewege sich „im Rahmen des Normalen“. Mit Verlaub: das scheint uns angesichts der realen Situation zynisch!

Auf der Website der Stadt können wir mittlerweile nachlesen, dass die Bürger/innen von Wolgast durch den Panorama-Beitrag „verunglimpft“ würden. Die Rede war aber nicht von „weiten Teilen der Bevölkerung“, sondern von den Nachbarn, denen die Flüchtlinge ausgesetzt sind.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir erwarten, dass Sie dieser Situation ein Ende machen und dafür Sorge tragen, dass den Flüchtlingen eine sichere und menschenwürdige Unterkunft angeboten wird.

Wir werden in den nächsten Wochen nach Wolgast kommen, um uns persönlich ein Bild zu machen und den Flüchtlingen zur Seite zu stehen. Dabei möchten wir gern auch Ihnen einen Besuch abstatten.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Heinrich Fink  Cornelia Kerth

(Vorsitzender) (Vorsitzende)

 

Offener Brief Ihr Verbot der Beratung von Asylbewerbern durch Jura-StudentInnen betreffend

Sehr geehrte Frau Landrätin,

ist es wirklich wahr, dass Sie StudentInnen verbieten, weiterhin eine Beratungssprechstunde für Flüchtlinge anzubieten, weil diese dort über ihre Rechte informiert werden?

Wir wollten es zunächst nicht glauben! Seit wann braucht man eine Erlaubnis um Menschen in Not zu helfen?

Seit fast 20 Jahren ist die VVN-BdA Trägerin der Hamburger Anlaufstelle für Flüchtlinge „Café Exil“, in der Flüchtlinge ehrenamtlich und solidarisch beraten, begleitet und unterstützt werden. Seit auch in Hamburg neu ankommende Asylsuchende in die schrecklichen Lager in Horst und am Hamburger Flughafen gesperrt werden – allein das grobe Missverhältnis zwischen verfügbaren Mitteln und Kosten des Transportes macht es schwer, das Lager zu verlassen – haben wir einen Beratungsbus angeschafft, um auch den Menschen dort die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie brauchen, um eine minimale Chance gegen die restriktive Asyl-Gesetzgebung und das mit seiner Umsetzung beauftragte Personal zu haben.

Wir haben niemanden um Erlaubnis gefragt! Alle, die sich an dieser Arbeit beteiligen, tun dies, weil es sich dabei um ein Gebot von Menschlichkeit und Solidarität handelt.

„Es ist das Recht eines jeden Menschen, Rechte zu haben und über sie auf geklärt zu werden,“ schrieb die Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche, Fanny Dethloff, als Kommentar zu einem Artikel über Ihr Verbot und verwies auf die in vielen Ländern üblichen „Refugee Law Clinics“ und die entsprechende Seite des UNHCR. Dem schließen wir uns an.

Sehr geehrte Frau Landrätin,

wir erwarten, dass Sie die minimale Hilfe, die „die Zivilgesellschaft“ Flüchtlingen anbietet, nicht weiter verbieten, sondern dass die jungen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, von Ihnen Unterstützung erwarten können.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Heinrich Fink  Cornelia Kerth

(Vorsitzender) (Vorsitzende)

Der "Panorama" Beitrag:

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