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Kammerentscheidung: Keine Entscheidung in Sachen Weimann vs. Volksbank Stuttgart

Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hat in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der gestrigen Verhandlung entschieden, sich noch nicht zu entscheiden, sondern erneute Auflagenbeschlüsse an die Parteien ergehen zu lassen, erst dann soll ein Kammertermin angesetzt werden.

Aus Sicht der Zuhörerinnen und Zuhörer hätte das Gericht den Fall an verschiedenen Stellen mit einer Entscheidung ansetzen können.

Also zuerst eine Verschiebetaktik des Gerichts, das in der Verhandlung bemerkte, dass es nach Auflösung der 34. Kammer in Stuttgart nun eine Akte bestehend aus verschiedenen Aktenordnern geerbt habe? Sicher viel Arbeit für den Richter bei der Komplexität der Fragen, wenn es zum Urteil kommt.

Die Unterstützer von Frau Weimann glauben nicht, das diese sich dadurch zur Annahme einer Abfindung "weich klopfen" lässt und der Richter das Urteil letztlich doch nicht schreiben muss.

Bis zum nächsten Arbeitsgerichtstermin wird daher der Fall Weimann weiterhin als beispielhafter Fall für Elternzeit - Rückkehrerinnemobbing gelten und als solcher auch in der Vorbereitung des internationalen Frauentags in der Öffentlichkeit behandelt werden.

"MONA LISA" sendet am 3.2. im ZDF eine Sendung zum Thema "Mobbing gegen Rückkehrerinnen aus der Elternzeit in den (Volks- und Raiffeisen) - Banken", diese Aufzeichnung geht auf das Interesse an Frau
Weimann zurück.

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