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Der (Rechts-) Weg ist das Ziel - Stuttgart 21 Gegner im Irrgarten der Justiz

Foto: Andrea Schaufler / Wikimedia Commons - cc-by-sa-3.0
Am 21.10.2014 schreibt das Polizeipräsidium Stuttgart an das hiesige Verwaltungsgericht: "Die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme des Klägers am 1.2.2011 wird anerkannt."

Der lange Weg bis zu diesem Eingeständnis soll hier gegangen werden und wir beginnen mit dem Prolog:

Was geschah am 1.2.2011 zwischen 6.30 Uhr und 8 Uhr am Stuttgarter Hauptbahnhof ?
Version 1 :
„Gegen 6.30 Uhr versammelten sich ca. 35 Menschen vor dem Bautor am Nordflügel des Bahnhofs, um gegen die zu dieser Zeit stattfindenden Abrissmaßnahmen zu protestieren. Um 7.10 Uhr fuhren vier Baufahrzeuge und ein Kamerafahrzeug der Polizei an die Versammlung heran. Um 7.20 Uhr trafen mehrere Wannen der Polizei ein. Sofort bildeten Polizeibeamte zwei Ketten links und rechts der Demonstration. Wir verließen gemeinsam den Versammlungsort,obwohl bis zu diesem Zeitpunkt weder die Versammlung aufgelöst noch Platzverweise ausgesprochen waren.“

Hier differiert Version 2, die Polizeiversion, stark :
„Vier Fahrzeuge wurden an der Einfahrt in die Baustelle gehindert. Daher lag gegen die Kläger der Anfangsverdacht einer Nötigung vor. Zum Zwecke der Strafverfolgung wurden die Personalien der Kläger festgestellt und Anzeigen gefertigt. Anschließend erhielten die Betroffenen, insgesamt 16 Personen, einen mündlichen Platzverweis für den Kurt-Georg Kiesinger-Platz sowie die Straße Am Schlossgarten. Diese Maßnahme beanstanden die Kläger nicht.“

Das Problem für die Betroffenen war, dass man nur Maßnahmen beanstanden kann, die auch tatsächlich stattgefunden haben. In der Realität jenes kalten Februarmorgens 2011 fand am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz aber weder eine Personalienfeststellung statt, noch wurden Anzeigen gefertigt, noch wurden mündliche Platzverweise erteilt, denn ... siehe Version 1.

Bei dem Bemühen ihre Version aufrecht zu erhalten, schreckten in der Folge Polizei und Regierungspräsidium vor fast gar nichts zurück: So zauberten sie einen „Vorkommnisbericht des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 1.2.2011“ aus dem Zylinder, in dem akribisch festgehalten wird, was sich nie ereignet hatte.

Einer Beweismittelfälschung kommt dieses Verfahren erheblich nahe.

Das dämmerte offensichtlich auch dem Regierungspräsidium, zumal es eingestehen musste, dass „die Aufnahme der Personalien, die Erteilung des Platzverweises usw. filmisch nicht belegt sind“ und „die Namen der Beamten der Bereitschaftspolizei Lahr, die an der Personalienfeststellung, der Belehrung sowie dem Platzverweis beteiligt waren, (...) nicht im Einzelnen aufgezeichnet (sind).“

Schade nur, dass es ein Formular mit dem schönen Titel „Belehrung von zur Identitätsfeststellung festgehaltenen Verdächtigen“ gibt, auf dem neben Dienststelle und Vorgangsnummer natürlich auch Namen und Dienstgrad der belehrenden Beamten verzeichnet werden müssen.

Ein solches Formular bekamen unsre S-21 Gegner denn auch ausgehändigt, als zwei Stunden später am Grundwassermanagement (GWM) ihre Personalien dann tatsächlich aufgenommen wurden und sie nach zweistündigem Aufenthalt im Polizeikessel bei klirrender Kälte gegen 10 Uhr zu Wasenwache chauffiert und in Gewahrsam genommen wurden.

Dort versuchen die Beamten um 10.11 Uhr vergeblich, den zuständigen Richter am Amtsgericht Brost zu erreichen, der aber „erst zu den Bürozeiten entscheiden könne.“ Ihm werden wir später noch einmal begegnen.

Um 13.30 Uhr wird schließlich Richter Gauch erreicht, der „keine freiheitsbeschränkende Maßnahme“ anordnet, allerdings auch keinen der Betroffenen anhört.

Um 14.30 Uhr werden die S21-Gegner dann aus dem Gewahrsam entlassen.

Ende des Prologs.

Vorhang auf, das Spiel beginnt!

Unsre S21-Gegner wollen sich mit dem Geschehen nicht abfinden und beantragen die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Gewahrsamnahme.

Sie tun das beim Amtsgericht Stuttgart am 25.2.2011. Am 4.4.2011 beschließt das Amtsgericht Stuttgart in Gestalt des Richters Brost (wir erinnern uns : Der Richter, der nur zu den Bürozeiten entscheiden kann) die Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Am 5.8.2011, also vier Monate später, beschließt die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart, vertreten durch den Richter Sohler (auch ihm werden wir wieder begegnen) dann endlich die Weiterführung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, legt den Streitwert auf 5000 € fest und kassiert von jedem der fünf Kläger 363 € Prozesskosten, obwohl es um ein und denselben Sachverhalt geht.

Dann geschieht lange nichts, jedenfalls nichts substantielles: Es wird z.B. darüber gestritten, ob das Innenministerium oder das Regierungspräsidium zuständig ist.

Die Klageschrift vom 25.2. bzw. 4.4.2011 wird dem schlussendlich zuständigen Regierungspräsidium schließlich fünf Monate später am 2.9.2011 vom Gericht zugestellt.

Am 26.10.2011 trudelt dann der Antrag auf Klageabweisung vom Regierungspräsidium ein. Wieder sind zwei Monate ins Land gegangen.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2012.

Am 16.5.2012 erwägt das Verwaltungsgericht die Aussetzung des Verfahrens wegen der bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die Kläger. Dem treten die Kläger entgegen. Daraufhin versinkt das Verwaltungsgericht ein halbes Jahr lang in tiefes Schweigen, das erst am 11.12.2012 gebrochen wird: Auf Nachfrage nach dem Fortgang des Verfahrens, erklärt Richter Sohler, dass, „wegen noch älterer bei der Kammer anhängiger Klageverfahren (...) gegenwärtig noch nicht genau vorhersehbar (ist), wann über die Klage entschieden wird.“ Ob das Verfahren jetzt ausgesetzt ist oder nicht, erfahren die Kläger nicht.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2013.

Am 24.10 2013 fragt das Verwaltungsgericht bei der Staatsanwaltschaft nach, ob die Ermittlungsverfahren gegen die Kläger schon abgeschlossen sind.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Verfahren schon mindestens seit einem Vierteljahr eingestellt, wie die Kläger zufällig durch eine Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten des LKA am 18.7. 2013 erfahren .

Froh gestimmt, da jetzt der letzte Vorwand, das Verfahren zu verzögern, weggefallen ist, begehen die Kläger den Jahreswechsel 2013/2014.

Das neue Jahr ist noch jung, da überrascht die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts die Kläger mit der Mitteilung, dass die sie beabsichtige „das Klageverfahren mangels Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (...) an das Amtsgericht Stuttgart zurück zu geben.“

Fassungslosigkeit macht sich breit und tatsächlich erhalten die Kläger am 1.4.2014 (kein Aprilscherz!) die Mitteilung, dass das Verwaltungsgericht beschlossen hat, den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig zu erklären.

Beschlossen hat das wohlgemerkt dieselbe Kammer, der Richter Sohler angehört, welcher seit drei (!) Jahren das Verfahren als Berichterstatter durchführt –“ mehr oder weniger durchführt, wie wir gesehen haben.

Und der Beschluss hat es in sich, da ist die Rede von „schwerwiegender Rechtsverletzung“, „rechtsfehlerhafter Darlegung“, „objektiver Willkür“ - was zumindest sprachlich Unsinn ist, denn das Wesen der Willkür ist subjektiv.

Er gipfelt in der Aussage: „Der Beschluss ( des Amtsgerichts Stuttgart) entzieht dem Kläger den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und ist daher nicht haltbar.“

Drei Jahre wurde unseren Klägern ein Grundrecht verweigert –“ und keiner hats gemerkt !

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts auf jenem nicht stattgefundenen Vorgang beruht, den wir im Prolog geschildert haben: Der fiktiven Personalienfeststellung, Belehrung und Platzverweiserteilung am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz.

Denn die polizeiliche Maßnahme am GWM diente danach allein Strafverfolgungszwecken, war also repressiver Natur. Und dafür sei das Amtsgericht zuständig.

Hätte die polizeiliche Maßnahme aber der präventiven Gefahrenabwehr gedient, wäre das Verwaltungsgericht zuständig.

Und wie unterscheidet man jetzt letztendlich die Funktion der polizeilichen Maßnahme ?

„Für die Abgrenzung der gesamten Aufgabengebiete ist darüber hinaus maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage der Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt.“

Was muss der „verständige Bürger“ denn verstehen, um nicht zu einer widernatürlichen Betrachtungsweise zu kommen?

Und hat sich nicht die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts der Beihilfe zum Rechtsbruch schuldig gemacht, indem sie drei Jahre lang ein Verfahren betrieben hat, von dem sie jetzt behauptet, dass es den Verstoß gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter zur Grundlage hatte?

Und warum hat es die Kammer trotz Einwendungen der Kläger unterlassen, eben jenen Vorgang umfassend aufzuklären, den sie jetzt zum wesentlichen Ausgangspunkt ihres Beschlusses macht ?

Fragen über Fragen.

Jedenfalls erklärt die 5.Kammer den Verwaltungsrechtweg für unzulässig, legt den Rechtsstreit aber dem Bundesverwaltungsgericht vor zur Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Dieses erklärt sich - im Frühsommer 2014 - für nicht zuständig, aber weil die Richter des 6. Senats gerade so nett beieinander sitzen, entscheiden sie dann halt doch, dass - Trommelwirbel - das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig ist!

Die Schockstarre der Stuttgarter Verwaltungsrichter ob dieses unerwarteten und wohl auch unerwünschten Urteils ihrer Leipziger Vorgesetzten hält an bis zu jenem 21.10.2014, an dem das Polizeipräsidium die weiße Fahne schwenkt.

Die 5. Kammer ist aus dem Schneider: Der Berichterstatter muss nur noch anstelle der Kammer ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung fällen, alle Ungereimtheiten des Verfahrens bleiben ungereimt und dem Rechtsstaat ist genüge getan.

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Kommentare

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Jue.So Jürgen Sojka am :

Hallo Wolfgang Hänisch,
hallo trueten-Team,
hallo Interessierte,

ein Dank (und Lob) an den Schreiber des "Ablauf-Geschehen" 01.02. 2011!!

Für jeden/jede verständlich dargelegt, wird die Verfahrensweise sicht~bar, die, im Umgang mit den
_K o p f b a h n h o f - “ B e f ü h r w o r t e r n_,
in Anwendung gebracht werden! - “ dies ohne Umschweife (oder auch Gefasel).
Schreiben des Polizeipräsidium - “ hier auch Regierungspräsidium Stgt. an VerwG Stuttgart AZ 5 K 3030/11:
- “ Verhandlung am 21.07. 2014, nach 8 Min. "Rechtsspruch" -Platzverweis rechtswidrig-
- “ es gibt 2 Schreiben des Regierungspräsidium Stuttgart an das VerwG S
- “ vom 30.01. 2012, Platzverweis gegen den Kläger zu Unrecht ergangen
- “ vom 01.08. 2012, hat der Beklagte die Rechtswidrigkeit förmlich anerkannt
- “ die Beteiligten erklärten sich einverstanden - žErklärung durch den Berichterstatter- œ
+
Urteil, Ausfertigung vom 23.07. 2014 _Entscheidungsgründe_:
Seite -3-
- “ Eingriff in Schutzbereich _Art. 2 Abs. 1 GG_
- “ vergl. Urte. der erkennden Kammer v. 12.06. 2014 - 5 K 808/11 und 810/11 -
Seite -4-
- “ spezifischer Grundrechtsverletzung (_Art. 8 Abs. 1 GG_)
++
Ist das nicht überaus interessant, das VerwG Stuttgart lässt die Anerkennung der Rechtswidrigkeit, durch das _Regierungspräsidium_,
2(2 1/2) Jahre lang liegen, um dann in 8 Minuten für Recht zu entscheiden?!?
Wie oft wurde die Bundesrepublik Deutschland (BRD) vom EuGH verurteilt -überlange Verfahren-?!! - “
_EMRK Art. 6_ Recht auf ein faires Verfahren, _Art. 13_ Recht auf wirksame Beschwerde!

Leicht erkennbar warum so verfahren wurde, nicht alleine am VerwG S, im Umgang mit K21 Befürwortern:
- “ Leitfaden für Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter, Juristen und Amtsträger (beständig verfeinert und erweitert)
- “ außer Acht zu lassen sind die Grundrechte nach GG, EMRK, EU-GR Charta und AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
- “ Deutsche ziehen (nicht nur) ihre Köpfe sofort ein, und ziehen sich zurück, wenn Gegenwind droht (richtig, für vergangene Jahrzehnte)
- “ ALLE Amtsträger sind völlig überrascht, das B Ü R G E R dies nicht länger tun
- “ besonders überrascht worden sind die Abgeordneten/Volksvertreter nicht Politiker/Politikerinnen

Die Links zu oben angeführtem:
_Leitfaden_ für Juristen - “ Auszug auf KONTEXT Wochenzeitung Ausgabe 165 - œNicht genügend transparent gemacht- œ
Kommentar Jürgen Sojka, 15.08.2014 16:48 (auch 29.05.2014 11:19)
www.kontextwochenzeitung.de/editorial/165/genuegend-transparent-gemacht-2217.html

_Urteile_ VerwG S 5 K 808/11 und _5 K 810/11_ - “ auf Legal Tribune
www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-stuttgart-urteil-5k-808-11-5k-810-11-stuttgart-21-platzverweise-rechtswidrig/
und Parkschützer Urteilsbegründung - “ PDF - žRechtswidrigkeit_Polizeimassnahmen_Urteilsbegruendung.pdf- œ
www.parkschuetzer.de/blog/703

_Urteil_ VerwG S 5 K 3030/11 auf Parkschützer - “ PDF - žFortsetzungsfeststellungsklage-Urteil.pdf- œ
www.parkschuetzer.de/statements/174387

zu Abgeordnete/Volksvertreter_ (_nicht Politiker/Politikerinnen)
Winfried Kretschmann - “ auf KONTEXT Wochenzeitung Ausgabe 84 - œNadja, man kann halt nix machen- œ
Kommentare Jürgen Sojka, 09.10.2014 09:35, 03.09.2014 19:39, 18:31 und 21.12.2012 14:58, 13.12.2012 15:02
www.kontextwochenzeitung.de/macht-markt/84/na-ja-man-kann-halt-nix-machen-918.html
und - “ auf KONTEXT Wochenzeitung Ausgabe 185 - œWeder Zeichen noch Wunder- œ
Kommentar Jürgen Sojka, 22.10.2014 18:31, zu _Bürgerentscheid_
www.kontextwochenzeitung.de/zeitgeschehen/185/weder-zeichen-noch-wunder-2493.html

auf Parkschützer - “ PDF - ž2013.01.03_33835_Parkschuetzer_Rechte_und_Pflichten.pdf- œ darin PDF - ž2012.12.30-31 Kretschmann - Kommentar _S.pdf- œ
www.parkschuetzer.de/statements/146898
und Weiterleitung an Tages Anzeiger PDF - ž2013.02.21_Statement_mit_Zuericher_tages-anzeiger.pdf- œ
www.parkschuetzer.de/statements/151145
www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Mir-sind-die-Aargauer-auch-naeher-als-die-Niedersachsen/story/12757670

zum Einsatz 30.09. 2010 Wasserwerferprozess - “ auf KONTEXT Wochenzeitung Ausgabe 176 - œFürsorglich geblendet?- œ
Kommentar Jürgen Sojka, 15.08.2014 16:13
www.kontextwochenzeitung.de/politik/176/fuersorglich-geblendet-2387.html

Mag dies zunächst genügen - ¦
Einen schönen Wochenanfang wünscht allen AUFRECHTGEHERN HINSEHERN AUSSPRECHERN EINFORDERERN

Jue.So Jürgen Sojka geboren in Stuttgart

Wolfgang Hänisch am :

Lieber Jürgen,
vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar und die genannten Quellen.Dass das VG eine Schuldanerkenntnis 2 1/2 Jahre liegen lässt, ist schon ein ziemlicher Hammer.
Vielen Dank und viele Grüße
Wolfgang Hänisch

Jue.So Jürgen Sojka am :

Lieber Wolfgang Hänisch,
danke für die freundliche Antwort.
Hier gleich noch ein weiterer Link zur Stuttgarter Zeitung, Artikel von heute 11:49,
von Thomas Durchdenwald, Stuttgart 21 "Gutachter attestiert eine Pflicht zur Aufklärung"
www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-gutachter-attestiert-eine-pflicht-zur-aufklaerung.0f637812-df40-4649-931b-aa31f08f22de.html
+
Es wird beständig näher an das "TATSÄCHLICHE" sich angenähert werden!! - hinweggehend über die Gesichtswahrung der _Amtspersonen_!
Kopf aufrecht gehend das eigene Leben leben -
Gruß
Jue.So Jürgen Sojka

Jue.So Jürgen Sojka am :

Eine Ergänzung zu den bisherigen Kommentaren, da sich doch einiges in den anhängigen und abgeschlossenen Verfahren ereignet hat.

Der Link zur Parkschützerseite führt zu einer PDF-Datei, enthalten eine interessante Übersicht:
www.parkschuetzer.de/statements/181974

Jue.So Jürgen Sojka am :

Eineinhalb Jahre sind vergangen, seit meinem Kommentar vom 16.04.2015 - “ also die Entwicklung in Betrachtung genommen.

Gleich begonnen mit diesem PS-Forum Eintrag vom 11.10.2016, in dem es um die
"Altlasten" aus vorangegangenem Jahrhundert der Justiz(geschichte) geht - “ Juristen
Verweigern verfassungskonform zu handeln!
Ausgangspunkt die Sendung PHOENIX von Montag 10.10.2016 um 22:15 Uhr Unter den Linden Video 44:30 Min.
Wie weit reichen die braunen Schatten der Vergangenheit in die bundesrepublikanische Geschichte? Wie stark verbreitet waren die personellen Verstrickungen der Ämter? Welchen Einfluss hatte NS-Gedankengut auf die junge Bundesrepublik?
Über diese und weitere Fragen diskutiert Michaela Kolster mit
- Gisela Friedrichsen (Der Spiegel)
- Prof. Manfred Görtemaker (Historiker Universität Potsdam)
Hier der Link zum PS-Forum "Täter in Amt und Würden - Die Illusion von der Stunde Null"
https://abload.de/img/2016.10.11di.19.51s21x2jc3.jpg
Hier direkt zur Internetseite der StZ "Prozess um Stuttgart 21 | Weichenstellung vor Gericht"
In meinen fünf Kommentaren geht es um die Dienstaufsicht/Amtspflichtverletzung an unseren Gerichten.
Beispielhaft am OLG Karlsruhe, von der Präsidentin angewandt im Umgang gegenüber einem Richter - mit interessanter Entwicklung!
Hier die PDF-Datei auf FILEHORST.DE

Ebenfalls im PS-Forum von Markt (32000) sein Revisionsverfahren vor dem OLG - “ hier will Markt (32000) mehrere Kommentare einstellen, in denen die Vorgehensweisen der AMTSPERSONEN (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Dienstaufsicht) auf verfassungskonformes Handeln beleuchtet wird! Der Beschluss am 05.10.2016 "Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen"!
In seinem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart 5 K 4551/13, bei dem das Polizeipräsidium die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen erklärt hat, sind die Verfahren 5 K 808/11+810/11 und 5 K 1678/11 (Kompetenzkonflikt zwischen VG S und AG S) zur Bildung der Rechtsgrundlagen genannt!!

Über diesen Link zu den letzten 10 Statements von Markt (32000), der mittlerweile weit mehr als 30 Verfahren im Umgang mit STUTGART 21 "durchlebt"!!

Jue.So Jürgen Sojka am :

Es sind 2 Jahre mehr ins Land gezogen.
Und wieder sind die Verfahren zu STUTTGART 21 zahlreicher geworden.
Und wieder sind Richter/-innen und Staatsanwälte / Innen erfindungsreich mit ihren Absprachen, die von ihnen angewandt werden - “ "Im sich Stellen gegen ihren Amtseid und damit gegen ihr Anforderungsprofil, das von ihnen zu erfüllen ist!!!"

Aufgenommen von Polizisten / Innen vor Ort, die Anordnungen von Bürgermeistern für bare Münze nehmen und also ausführen, ohne sich selbst Gedanken zu machen, ob das, was von ihnen erwartet/abverlangt wird auch rechtens ist!

Und, im NEUEN Jahr ebenso weiter gemacht von unseren "Volksvertretern"? Bereits auf Gemeindeebene Rechte und Pflichten verweigernd - “ Gemeindeordnung und Geschäftsordnung Gemeinderat Stuttgart.
"Die Einsicht in Fehlverhalten fehlt oft völlig." - ” Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne)

Im PS-Forum von Markt (32000) dieser Link mit dem Ordner "2012.07.03 + 31. Di. Behinderung - “ AG eing. nach § 47 Abs. 2 OWiG" Verwarnung durch Amt für öffentliche Ordnung, ausgeführt was Bürgermeister Martin Schairer sich ausdenkt - “ jedoch da noch auf ganzer Linie gescheitert!!!

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