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Stuttgart: Kundgebung der Initiative „40 Jahre Radikalenerlass“

Demonstration gegen Berufsverbote 2007 in Heidelberg

Die Initiative „40 Jahre Radikalenerlass“ wird am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, in Stuttgart eine Kundgebung mit möglichst vielen Betroffenen durchführen: Damit soll auf die empörende Tatsache aufmerksam gemacht werden, dass die grün-rote Landesregierung und die sie tragende Landtagsmehrheit nichts unternehmen, um die Berufsverbotepraxis aus der CDU-Regierungszeit aufzuarbeiten –“ im Gegensatz zu Bremen und Niedersachsen. Die Initiative fordert eine Entschuldigung für das Unrecht der Berufsverbote, die Rehabilitierung der Betroffenen und, in Einzelfällen, eine materielle Entschädigung.

Die Kundgebung findet statt am 10. Dezember 2014, um 15.00 Uhr, auf dem Schlossplatz vor dem Kunstgebäude (nordöstliche Ecke). Vorgesehen ist bisher:

15.00 Uhr Klaus Lipps (Betroffener, Sprecher der Initiative): Eröffnung
15.15 Uhr Cuno Hägele (ver.di): Die Position von ver.di
15.30 Uhr Doro Moritz(Landesvorsitzende der GEW Baden-Württemberg): Die Position von GEW Land und Bund
15. 55 Uhr Michael Csaszkóczy (betroffener Realschullehrer, Mitglied der Initiative): Berufsverbot und Verfassungsschutz

Mehr Informationen u.a. bei berufsverbote.de

Bundesinnenministerium: Humor im Retrostil

Mehr Bilder von der Demonstration gegen Berufsverbote: Foto anklicken
Betroffene der Maßnahmen, die volkstümlich, aber offenbar irrig- s.u. "Berufsverbot" genannt wurden, haben sich in einer Petition an den Bundestag gewandt, in der vollkommene Rehabilitation und gegebenenfalls Entschädigung verlangt wurde. Überraschend zügig antwortete das Bundesinnenministerium:
"Baden-Baden/Heidelberg, den 19.9.2012
Erstaunlich schnell hat das Bundesinnenministerium auf eine Petition reagiert, die Betroffene des sog. Radikalenerlasses am 14.06.2012 – 40 Jahre nach dessen Verabschiedung - beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht hatten und in der sie ihre Rehabilitierung und die Einsicht in ihre Verfassungsschutzakten verlangen. Das Innenministerium weist in seiner Antwort, die sich natürlich nur auf Bundesbedienstete bezieht, diese Forderungen brüsk zurück: Die „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“ stelle „kein Berufsverbot dar“, sondern sei „eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“. Auch eine Bespitzelung kritischer politischer Opposition durch den Verfassungsschutz habe es in der Bundesrepublik nie gegeben".

Erstaunlich humorig! Um den Gedankengang des Innenministeriums ganz zu verstehen, muss man die Antwort im Einzelnen auf sich wirken lassen. Die Kernsätze daraus: "Verletzt ein Beamter beharrlich die politische Treuepflicht, so wird er für den Staat, der sich auf die Verfassungstreue seiner Beamten verlassen muss, untragbar" (vgl. Urteil des BVerwG vom 1. Februar 1989, 1 D 2/86). Vor diesem Hintergrund stellt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kein Berufsverbot dar. Es handelt sich vielmehr um eine Maßnahmezur Aufrechterhaltung der Funktionsfahigkeit des öffentlichen Dienstes.

Rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zur Entfernung aus dem Beamtenverhaltnis binden grundsätzlich aile Beteiligten. Die Wiederaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zulässig!

Genau so hatten die offiziellen Rechtfertigungen vor vierzig und dreißig Jahren auch schon gelautet. "Berufsverbot" wurde im damaligen und heutigen Innenministerium aufgefasst als eine gesetzliche Maßnahme, die den Betroffenen vom Lehren überhaupt ausschloss. Gab es neben den staatlichen Einrichtungen aber nicht so und soviele private Stellen, wo ein Betroffener sich bewerben konnte?

Ähnlich weist das heutige Ministerium den Vorwurf der Bespitzelung zurück.

Der Vorwurf der "Bespitzelung" kritischer politischer Opposition ist zurückzuweisen. Zwingende Voraussetzung einer nachrichtendienstlichen Beobachtung ist vielmehr, dass beim Betroffenen tatsächliche Anhaltspunkte für Aktivitaten im Sinne des §3 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVeliSchG) festzustellen sind. Nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG ist Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BN) die "Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen uber Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben."

Im Klartext: Von Bespitzelung darf nicht geredet werden, wenn es sich um staatlich angeordnete Beobachtung handelt. Wenn diese der äußeren Erscheinungsform nach auch genau wie Ausspionieren sich ausnimmt.Alles ein rein sprachliches - benennungstechnisches - Problem.

Kleiner autobiographischer Kommentar: Auch ich war praktisch fünf Jahre vom Dienst suspendiert und versuchte in der Zeit selbstverständlich bei Privatschulen angestellt zu werden. Viele äußerten Verständnis, verwiesen aber auf die unterstellte Reaktion der Eltern der Privatschüler. Als ich dankenswerterweise eine Anstellung bei der Privatschule St. Blasien gefunden hatte, erhielt ich nach einer Woche die fristlose Kündigung, weil ich angeblich bei der Lektüre von "Wilhelm Tell" maoistische Propaganda betrieben hätte. Ich hatte allerdings den Schülern die Frage gestellt, was ein damaliger oder heutiger Tell Maos Forderung nach gewaltsamer Beseitigung des Großgrundbesitzes entgegengehalten hätte. Also wenn schon: Propaganda gegen Mao Tse Tung! Später sickerte durch, dass das Kultusministerium kraft seiner Amtsaufsicht über Privatschulen ein Verbot der Anstellung solcher "Betroffener" formell oder indirekt durchgesetzt haben soll.

Damit ergibt sich also, dass zumindest für Personen über dreißig, die nicht mehr umlernen konnten, etwas bestand, was einem Verbot der Berufsausübung doch außerordentlich nahe kam.
Inzwischen geben die meisten mit dem Problem befassten Personen relativ offen zu, dass das ganze Maßnahmenpaket ein einziges Ziel hatte. Nicht der Staat sollte gerettet werden, sondern den neuentstehenden Gruppierungen und Parteien sollte es unmöglich gemacht werden, leitende Kräfte so aufzubauen, dass im Lauf der Zeit eine feste Organisation sich herausbilden könnte. Dieses Ziel haben die diversen Obrigkeiten erreicht. Sie haben mir- uns- das Rückgrat so gebrochen, dass wir Zugeständnisse aller Art in Kauf nahmen.

PS: Ich habe mich nicht an der Petition beteiligt einmal aus dem formalen Grund, dass ich nach dem lossprechenden Urteil die fünf Jahre einbehaltenen halben Gehälter zurückbezahlt bekam. Insofern habe ich materiell keinen Schaden erlitten, den ich hätte einklagen können.

Von einer erpressten Entschuldigung der damals in der Verwaltung Handelnden verspreche ich mir nichts außer anpasserischer Heuchelei. Wie das heutige Innenministerium offenherzig bekennt, hat sich dem harten Kern nach nichts geändert. Und bevor das bei uns heiliggesprochene Beamtentum nicht einem allgemeinen Angestelltenrecht im öffentlichen Dienst weicht, sicher auch in den nächsten Generationen nicht.

"Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht."

"Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis. Daraus ist keinesfalls abzuleiten, dass dieses Recht nicht vorhanden ist oder irgendeiner Einschränkung unterliegt. In sieben Bundesländern ist das Streikrecht in den Landesverfassungen verankert.

In den allermeisten Staaten ist das Recht auf Streik durch die Verfassungen und/oder durch Gesetze garantiert und geregelt. In einigen Ländern haben Gewerkschaften dieses Recht durch Tarifverträge zusätzlich abgesichert und zum Teil noch über den Verfassungs- und/oder Gesetzesstatus hinaus verbessert.

Im Jahr 2010 war in der Bundesrepublik Deutschland lediglich nur in einem einzigen Tarifvertrag eine Regelung enthalten, die das Streikrecht ausgeweitet hat. In allen weiteren registrierten 73.958 Tarifverträgen finden sich keine Regelungen zum Streikrecht.

Neben der Schweiz und Japan ist Deutschland bei Arbeitskämpfen, die auf den Abschluss von tariflichen Regelungen abzielen, der streikärmste Staat. Auch bei sonstigen Streikformen und deren Häufigkeit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern.

Von den 27 Staaten der Europäischen Union ist der politische Streik nur in England, Österreich und Deutschland illegalisiert. Ein Verbot ist indes nirgendwo festgeschrieben. Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unserer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.

Diese Illegalisierungen, Einengungen, Einschränkungen und Verbote stehen im krassen Widerspruch zu dem Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen (Menschenrechts- und) Sozialcharta.

Insbesondere das Verbot aller Streiks, die nicht auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, bildet eine schwere Verletzung dieser Bestimmungen. Diese Verbote bedrohen unsere Demokratie, da sie als schwere Menschenrechtsverletzung zu qualifizieren sind.

Die Europäische Sozialcharta (ESC) beispielsweise, wurde 1965 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich und stellt einen völkerrechtlichen Vertrag dar, der unter anderem die Gewährung von Arbeitskampffreiheit thematisiert. Nach Art. 6 Ziff. 4 ESC ist es „das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten“. Die ESC ist eine von Deutschland eingegangene Verpflichtung, an der die Gerichte ebenso gebunden sind wie der Gesetzgeber, der die in der ESC eingegangenen Verpflichtungen in innerstaatliches Recht umzusetzen hat.

Die Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber und wesentliche Teile der Politik  versuchen mit unterschiedlichen Maßnahmen die wenigen Streikrechte immer weiter einzuschränken und zurück zu drängen. Große Teile der Massenmedien berichten meist tendenziell gegen Streikmaßnahmen.

Die Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland haben seit den 50er Jahren zu geringe Anstrengungen unternommen das Streikrecht oder weitere Kampfformen auszuweiten, oder zu verbessern. Meistens wurden die wenigen bestehenden Rechte eher verteidigt." (...)

Mehr zum "Wiesbadener Appell - für ein umfassendes Streikrecht"

40 Jahre Berufsverbot - Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!

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40 Jahre nach Einführung des "Radikalenerlasses" ist diese repressive Praxis jedoch noch nicht beendet sondern lebt in Form der Extremismusklausel weiter. Zudem wurden die Bertroffenen der Berufsverbote bis heute nicht rehabilitiert. Daher fordern Betroffene in einem Aufruf:

"(...) Trotzdem wird in Bayern von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst weiterhin formularmäßig die Distanzierung von Organisationen verlangt, die vom „Verfassungsschutz“ als „linksextremistisch“ diffamiert werden. Und eine sogenannte „Extremismus“-Klausel, die sich auf die Ideologie und mehr als fragwürdigen Einschätzungen des „Verfassungsschutzes“ stützt, bedroht existenziell die wichtige Arbeit antifaschistischer, antirassistischer und anderer demokratischer Projekte.

Eine politische Auseinandersetzung über die schwerwiegende Beschädigung der demokratischen Kultur durch die Berufsverbotspolitik steht bis heute aus. Sie ist dringlicher denn je. Unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus werden wesentliche demokratische Rechte eingeschränkt. Die in den letzten Monaten des Jahres 2011 zu Tage getretenen „Verfassungsschutz“-Skandale haben gezeigt, wie tief der Inlandsgeheimdienst ideologisch und personell in die neonazistische Szene verstrickt ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 - unter Beteiligung von NS-Verbrechern - hat der „Verfassungsschutz“ an der Ausgrenzung, Einschüchterung und letztendlichen Kriminalisierung antifaschistischer Politik und linker Opposition gearbeitet. Dieser antidemokratische Geheimdienst ist nicht reformierbar, er muss abgeschafft werden.

Der „Radikalenerlass“ und die ihn stützende Rechtssprechung bleiben ein juristisches, politisches und menschliches Unrecht. Wir als damalige Betroffene des „Radikalenerlasses“ fordern von den Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, in Bund und Ländern unsere vollständige Rehabilitierung. Die Bespitzelung kritischer politischer Opposition muss ein Ende haben. Wir fordern die Herausgabe und Vernichtung der „Verfassungsschutz“-Akten, wir verlangen die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung der Betroffenen. (...)"


Anlässlich des 40. Jahrestages des sog. “Radikalenerlasses– hier nochmal ein Hinweis auf einen 5 Jahre alten Beitrag anlässlich der Demonstration in Mannheim gegen das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy. Aus Anlass der Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim über das damals seit drei Jahren andauernde Verfahren rief die Antifaschistische Initiative Heidelberg im Bündnis mit Antifagruppen aus BaWü und der Rhein-Neckar Region sowie der VVN und GEW zu einer Demonstration unter dem Motto „Weg mit den Berufsverboten!“ auf.

Michael Csaszkóczy war der letzte Berufsverbotsfall, im Jahr 2007/2008 wurde sein Berufsverbot nach den Protesten zu Fall gebracht, das Land Baden-Württemberg wurde zur Zahlung von 33.000 Euro Schadensersatz verurteilt.

Siehe auch:
Seite von Betroffenen
jW Dossier: »Radikalenerlaß«: 40 Jahre Berufsverbote
40 Jahre Radikalenerlass

Erneuter Erfolg für Ulrich Schirmer

Wie das Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg in einer Pressemitteilung verkündet, hat Uli Schirmer erneut gegen Porsche Recht bekommen. Der 55 jährige Maschinenführer und Gewerkschafter kämpfte seit 2002 in über 40 Gerichtsterminen für sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Recht haben und Recht bekommen sind indes zwei verschiedene Paar Stiefel: Bislang hatte sich Porsche immer geweigert, Uli Schirmer an seinen Arbeitsplatz zu lassen und deswegen sogar Zwangsgelder in Höhe von 75 000 Euro in die Staatskasse gezahlt. Mit dem neuen Urteil sieht dies wohl anders aus: "Sie haben alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Mit der neuen Rechtsgrundlage kann ich nun auch den Lohn für eindreiviertel Jahre nachfordern", so Uli Schirmer, der Porsche erneut seine Arbeitskraft angeboten hat.

Siehe dazu auch die Informationen beim Solidaritätskreis und bei LabourNet

Hier die gerichtliche Pressemitteilung im Wortlaut:

"Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber"

Datum: 10.02.2010

Kurzbeschreibung:

Umfang des Rechts der freien Meinungsäußerung im Betrieb
5. Kündigung und Auflösungsantrags des Arbeitgebers unwirksam

Der 1954 geborene Kläger ist seit 1986 bei der Beklagten, einem Großunternehmen der Automobilindustrie, beschäftigt. Bis zum Ausspruch der ersten Kündigung arbeitete er als Maschinenbediener im Betrieb Stuttgart-Zuffenhausen. Jedenfalls im Jahr 2002 war der Kläger Mitglied eines Solidaritätskreises. Dieser Solidaritätskreis veröffentlichte mit einer Kontaktadresse des Klägers ein „Info“, in dem es u. a. hieß:

„In dieser Sache richten wir uns an die Arbeiter und die breite Bevölkerung.
Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an und weisen die Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte zurück.
Wir lehnen die menschenverachtende Jagd auf Kranke ab.“

Auf diese dem Kläger zuzurechnenden Äußerungen stützte die Beklagte im Dezember 2002 die erste und danach bis August 2007 weitere vier Kündigungen. Im Laufe der langjährigen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen der Parteien, die bis zum Bundesarbeitsgericht gingen, wiederholte der Kläger in abgewandelter Form in einem Internetbeitrag die bereits 2002 gemachten Äußerungen. Damit begründet die Beklagte nunmehr die fünfte Kündigung und beantragt hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Die 2. Kammer des LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.02.2010 das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert, die 5. Kündigung vom 23.08.2007 für unwirksam erklärt und den Auflösungsantrag des Arbeitgebers zurückgewiesen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen worden.

Die Berufungskammer ist der Auffassung, dass die verhaltensbedingte Kündigung der Beklagten unwirksam ist. Der dem Kläger zuzurechnende Internetbeitrag ist vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt und verletzt nicht seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Äußerungen des Klägers im Zusammenhang mit den (gerichtlichen) Auseinandersetzungen der Parteien zu sehen sind.

Die Äußerungen des Klägers rechtfertigen auch nicht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auf Antrag des Arbeitgebers. Eine Gesamtbewertung der Äußerungen und des Verhaltens des Klägers lässt nicht erkennen, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit der Parteien nicht mehr zu erwarten ist.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil 10.02.2010 (2 Sa 59/09).


Hensinger"

Berichte und Fotos von der Mahnwache der Index / Traub / Heller KollegInnen bei der LBBW

Zu den gestern bei der LBBW gestarteten Mahnwache der Belegschaften von Index-Traub und Heller gibt es ein paar Berichte:


Eine Fotoserie gibt es bei action-stuttgart (Klick auf das Foto) :

©Foto: Roland Hägele action-stuttgart.com

Was mir heute wichtig erscheint #150

Überwachungsgrund: Eigentlich war es ja klar, dass sich das BMI und der Verfassungsschutz nicht mit dem Urteil, das in Berlin nach der Verhandlung am 8.7.2009 gefällt wurde, zufrieden geben würden. "Erkenntnisse", die nicht belegbar sind, haben nun mal keine Beweiskraft, auch wenn das ärgerlich ist. Wie erwartet krampft das BMI/VS: Die Nicht-Existenz des V-Mann 123 des hessischen Verfassungsschutzes darf unter keinen Umständen vor Gericht bewiesen werden. Über das Konstrukt eines V-Mannes sollten Wolf Wetzel offenbar gepimpte Beweise untergeschoben werden, da sonst die Schwächen der operativen Arbeit des Verfassungsschutzes offensichtlich werden. Ein reines Fantasieprodukt, mit dem jedoch Zonen der Rechtlosigkeit geschaffen werden sollen. Wenn das durchgeht, bedeutet dies einen Rückfall in die Zeiten der Inquisition. Da reichte es auch, mit wilden Behauptungen missliebige Menschen zu beschuldigen.

Actionday: Faschisten  aus dem Spektrum der „Freien Nationalisten“ und der NPD rufen für den 14.11. zu einem so genannten „Heldengedenken“ auf. Deshalb wird an diesem Tag in München ein Antifa-Actionday gegen Naziaufmarsch, Militär und kapitalistischen Normalbetrieb stattfinden. Um 10:30 beginnt eine Antifa-Demo auf dem Georg-Freundorfer-Platz (Aufruf). Für aktuelle Infos zum 14.11. empfiehlt sich ein Blick auf die Mobilisierungsseite

Dicht: Wie beim eMail Verkehr sind die diversen Chatprotokolle wie ICQ, AIM, MSN, Jabber usw. jederzeit abhörbar. Bekanntlich kann dem abgeholfen werden. viele User plagen sich jedoch etwas mit der notwendigen Software herum. Daher hier ein Verweis auf den Beitrag: "Verschlüsseltes Chatten mit Pidgin und OTR unter Windows (für Anfänger)"

Ergebnislos: Die GARA-Nachricht, der baskische Militante Jon Anza sei von spanischen Polizisten auf französischem Territorium gefangen genommen, entführt und bei den nachfolgenden Verhören zu Tode gebracht worden, hat in französischen Medien und Justizkreisen Wirbel ausgelöst. Siehe auch die Beiträge von Wolfgang Hänisch: "Non da Jon Anza?", Die ETA als angebliches Bindeglied im Drogenschmuggel, Der Tod von Jon Anza und die Suche nach der "Wahrheit" , Manipulierung der Wahrheit durch das Verschweigen von Tatsachen, Baskische Impressionen, Teil 5: Ein vorläufiger Schluss

Provokation: Damit hatten die Gastgeber wohl vorab nicht gerechnet. Eine Veranstaltung im Club Voltaire (Frankfurt), bei der die Gruppe "Bandbreite" und Elias Davidson auftreten sollten, wurde zum Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen, wie man sie leider mittlerweile von überall her kennt. Ein Beitrag der Berliner Umschau.

Aufbau der Mahnwache
Proteste: Laut Angaben der IG Metall haben über 800 KollegInnen der Firmen Heller Maschinenfabrik und Heller Services Nürtingen sowie der Index-Traub-Gruppe in Esslingen und Reichenbach bei denen mehrere hundert Arbeitsplätze bedroht sind, protestierten heute vor der LBBW in Stuttgart. Roland Hägele hat die Aktionen fotografisch festgehalten, die Mahnwachen sollen noch bis Donnerstag fortgesetzt werden.

Durchsetzung: Der Friedensnobelpreisträger Obama schickt weitere 13.000 Mörder Soldaten nach Afghanistan, so daß die dortige Truppenzahl seit März um 34.000 aufgestockt wurden. Derzeit sind laut "Washington Post" in Afghanistan rund 65.000, im Irak etwa 124.000 US-Soldaten stationiert.

Auftakt: Um 10 Uhr wurde am heutigen Dienstagmorgen während einer Auftaktveranstaltung in Grafeneck auf der Schwäbischen Alb damit begonnen, eine violette Farbspur zu malen, die bis nach Stuttgart führen wird. Mit dieser "Spur der Erinnerung" wird Grafeneck, wo 1940 während der Nazidiktatur über 10.600 Menschen ermordet wurden, in vier Tagen mit dem Innenministerium Stuttgart verbunden.

Schlawiner: "Die laut Verfassungsschutz-Bericht 2008 als „linksextremistisch“ eingestufte Berliner Tageszeitung titelte in ihrer Ausgabe am 12. Oktober: „Köhler lügt“." Sagt die "Welt", die Bildzeitung ohne das "Mädchen von Seite 1" zum Artikel "Köhler lügt" der ""jungen Welt". Dabei ist die ganz harmlos, die "Titanic" zum Beispiel findet sogar "Noch mehr Fehler in Köhlers Rede!"

Leichenfledderei: Spaß mit toten Fliegen.

Aktionstage bei der Landesbank Stuttgart: Solidarität ist gefragt

Aktionstag in Esslingen: Aufstand der Anständigen
In Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise kam es zu einem Auftragsrückgang von ca. 70% bei den Firmen Heller Maschinenfabrik und Heller Services Nürtingen. Bei dem größten Sondermaschinen-, Fräs- und Fräszentrenherstellern Europas –“ sind aktuell 450 Arbeitsplätze (das ist jeder Dritte) gefährdet. Bei der Index-Traub-Gruppe in Esslingen und Reichenbach –“ dem größten Drehmaschinenhersteller Europas –“ sind fast 1.000 Arbeitsplätze bedroht. Das wäre fast eine Halbierung der Belegschaft.

Die Banken verweigern den mittelständischen Unternehmen die benötigten Kredite, seitens der Landesregierung kommt trotz offener Briefe und Versprechungen bisher - nichts.

Gegen einen wie auch immer gearteten Kahlschlag wehren sich die Belegschaften von Index-Traub und Heller. Sie fordern die Banken und die Politik auf, sie zu unterstützen. Dieser Forderung wollen sie mit ihren Aktionstagen in Stuttgart Nachdruck verleihen, bei denen es neben Kundgebungen am Dienstag und Mittwoch auch Mahnwachen geben sollen. Ob die Hoffnung in die Kredite, die - sofern sie überhaupt vergeben werden - in jedem Fall mit "harten Einschnitten" verbunden sein werden, oder in die Landes- bzw. Bundesregierung berechtigt ist? Bedenken und kritische Diskussionen, diesen Weg zu beschreiten, gibt es immerhin schon einige Zeit. Trotzdem - und das ist gut so - haben sich verschiedene Belegschaften solidarisch erklärt, unter anderem ruft auch das Stuttgarter "Zukunftsforum" und der "Metallertreff" auf, die KollegInnen bei den Protesten und ihrer Mahnwache zu unterstützen.

• Am Dienstag, 13.10.09, ab 12.30 Uhr gibt es nach der IGM Mitgliederversammlung am Werkstor Index eine gemeinsame Fahrt nach Stuttgart mit der S-Bahn, wo ab 14 Uhr eine Kundgebung am Kurt-Georg Kiesinger Platz vor der LBBW stattfinden soll.

• Am Mittwoch, 14.10.09 gibt es ab 12.30 Uhr eine IGM Mitgliederversammlung beim Werktor Heller und anschließend die gemeinsame Fahrt nach Stuttgart, wo es ebenfalls ab 14 Uhr Kundgebung am Kurt-Georg Kiesinger Platz vor der LBBW geben soll. Jeweils anschließend Mahnwachen vor der LBBW statt.

Solidarität und Unterstützung, beispielsweise durch Besuch der Kundgebung uind Mahnwachen sind erwünscht!

Siehe auch: Esslingen: Über 1000 Teilnehmer beim "Aufstand der Anständigen"

Informations- und Diskussionsveranstaltung: Opposition und Konterrevolution - Gegenwind von Rechts

Dass in Bolivien, Ecuador, Nicaragua und Venezuela linke Regierungen gewählt wurden und tatsächlich soziale Veränderungen beginnen, ist eine neue Erscheinung. Bis in die 1960er wurden unliebsame Regierungen durch direkte Interventionen der USA gestürzt. Dem folgte bis Ende der 1980er Jahre eine Phase der eher verdeckten Interventionen.

Wie gestalten sich die Auseinandersetzungen zwischen linken Regierungen und den lokalen Oberschichten heute? Welche Rolle spielt die Politik der USA und der EU in diesen Konflikten? Auf der Veranstaltung wird Malte Daniljuk die Geschichte der Opposition gegen die neuen Linksregierungen am Beispiel Venezuelas nachzeichnen. Vom Putschversuch im April 2002, über den Ausstand der Unternehmer im folgenden Winter bis hin zu Volksabstimmungen sah sich das bolivarianische Projekt mit verschiedenen Widerständen konfrontiert, die teilweise auch einen gewalttätigen Charakter hatten. Insbesondere der Kampf um die öffentliche Darstellung von Politik spielt dabei eine wichtige Rolle.

Mi. 01.07. ab 19:00 Uhr im Subversiv, Burgstallstr. 54, Stgt.

(Wegbeschreibung: www.subversiv-stuttgart.de)

Esslingen: Über 1000 Teilnehmer beim "Aufstand der Anständigen"

Über 1000 KollegInnen der Metallbetriebe in der Region Esslingen nahmen an der Demonstration und Kundgebung der IG Metall Verwaltungsstelle Esslingen teil. Vor den Banken in der Innenstadt wurde symbolisch das letzte Hemd gegeben.

Zur Bilderserie : Aufstand der Anständigen

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