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Erklärung der VVN-BdA zum Urteil im Dresdener Antifa-Prozess

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdADie VVN-BdA ist empört über das Urteil des Dresdener Oberlandesgerichts im Fall der angeklagten Antifaschistin Lina E und ihrer Mitangeklagten. Über fünf Jahre Haft für sie als „Rädelsführerin“ einer „kriminellen Vereinigung“ ist ein Urteil, das nicht nur bezogen auf die Vorwürfe überzogen ist, sondern angesichts des Prozessverlaufs nur als skandalös zu bezeichnen ist.

Es ist ungeheuerlich, dass der Senat um Richter Hans Schlüter-Staats ein solch drastisches Urteil auf der Basis von Indizien, haltloser Aussagen militanter Neonazis und eines dubiosen Kronzeugen fällte. Vor Gericht kamen immer wieder grundlegende Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft auf, die den Fall an sich gezogen hatte. Falsche Interpretationen von vorgelegten Materialien, widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise prägten das Verfahren. Es gab lediglich ein Konvolut an Indizien, die als »Belege« für die Täterschaft von Lina E. angeführt wurden: Nicht einmal DNA-Spuren konnten eindeutig zugeordnet werden, ein Foto vom Tatort bei Lina E. wurde als Beleg ihrer Anwesenheit gerechnet. Auch der Kronzeuge Johannes Domhöver konnte nichts Substanzielles beitragen. Vielmehr ist es erkennbar, dass er seinen Freispruch erkauft hat mit einer Aussage, die die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft stützen sollten. Aussagen militanter Neonazis wurde Glauben geschenkt – „Zeugen“, die in einem eigenen Prozess in Eisenach wegen krimineller Handlungen verurteilt wurden.

Selbst die Bundesanwaltschaft musste eingestehen, »nicht den einen, erdrückenden Beweis« zu haben. Trotzdem forderte sie acht Jahre Haft. Für sie sei es »die Gesamtschau«, die die Vorwürfe erhärtete. Die Verteidigung hat vollkommen zurecht das Vorgehen der Dresdner Justiz als politisch motiviert beschrieben. Es ist ein Gesinnungsurteil, dass ein Exempel gegen (militanten) Antifaschismus statuieren soll.

Dieses Urteil weckt unliebsame Erinnerungen an die Justiz in der Endphase der Weimarer Republik, als bei Auseinandersetzungen zwischen Nazis und Nazigegnern in aller Regel die Antifaschisten mit schweren Verurteilungen rechnen mussten, während die SA und andere gewalttätige Nazis mit Milde der Richter rechnen konnten.

Wenn Innenministerin Nancy Faeser angesichts des Urteils betont, dass es auch im Handeln gegen Neonazis keine Selbstjustiz geben dürfe, da solch ein Verhalten das Vertrauen in den Rechtstaat beschädige, dann betonen wir, dass dieses Urteil in noch viel größerem Maße das Vertrauen in die Justiz und die Regeln des Rechtstaates beschädigt. Wir erwarten, dass bei einer rechtlichen Prüfung dieses Urteil aufgehoben wird.

Quelle: Erklärung der VVN-BdA, 4. Juni 2023

Ragù alla bolognese

Foto: Ivan Vighetto  Lizenz:  Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported
Foto: Ivan Vighetto
Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported
Ich habe meine vegane Bolognesesoße aktualisiert, nachdem auch das "Standard" Rezept für Ragù alla bolognese von der Academia della cucina italiana vor kurzem geändert wurde .

Traditionell nimmt "man" übrigens Tagliatelle statt Spaghetti als Nudeln...

Zu meinem Rezept geht es hier entlang.

P.S.: Vom Arbeits- / Zeit - Kosten / Aufwand her koche ich meistens ein mehrfaches der Menge und friere die Soße portionsweise ein.

P.P.S: Die Soße eignet sich auch als Grundlage für Pizzabelag, wobei das nur Banaus*innen machen.

Der Feind steht links!

Vergleich Todesopfer in Deutschland durch linke (4) bzw. rechte (219) Gewalt
Quelle: Knicker / Katapult, 2022
Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0 (Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International)

No more camps, we want homes! Wohnen statt Lagerunterbringung: NoLagerNowhere!

Plakat Freiburg sagt nein mit den Unterstützerorganisationen und einer kurzen Zusammenfassung Gerichtsverhandlung & Kundgebung
Donnerstag, 15 Juni 2023 // 12 Uhr
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Simsonplatz 1)

Diese Razzien in Ellwangen vor ein paar Jahren, da war doch was...? An Seehofers Hetze gegen Geflüchtete danach erinnert ihr euch, aber was ist aus den Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtung geworden? Wie leben die Menschen in Lagern überhaupt? Die Bilder aus Moria kennen viele, aber auch in Deutschland müssen Geflüchtete in menschenunwürdigen Unterkünften leben, sind der Gefahr von Übergriffen durch private Sicherheitsfirmen ausgesetzt und müssen ein repressiven Regelsystem über sich ergehen lassen. Mit keinem oder kaum Geld, Arbeitsverpflichtungen und keinerlei Privatsphäre.

Aber sie wehren sich. Einige der Betroffenen der Razzien aus Ellwangen haben einen mühsamen, frustrierenden Rechtsweg gegen die Razzien eingeschlagen. Ihr Prozess wurde mit einem weiteren vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammengelegt. Sechs Bewohner aus der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg haben gegen die repressive Hausordnung der Einrichtung geklagt. In beiden Verfahren geht es um nicht weniger als den Grundrechtsschutz aus Art. 13 GG, der Unverletzlichkeit der Wohnung, in Flüchtlingsunterkünften. Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Klägern das Grundrecht zusprechen, müssen sämtliche
Aufnahmegesetze der Länder geändert werden. Im Prozess wird auch über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen in Unterkünften entschieden. Es geht also um viel!

Vor 30 Jahren wurde das Asylrecht durch den „Asylkompromiss“ in Deutschland de facto abgeschafft. Heute organisieren wir uns gegen diese Kontinuität der Ausgrenzungspolitik.

Unterstützt die Kläger in ihrem Rechtskampf und fordert gemeinsam mit uns die Abschaffung der Lager.

Kommt vor's Bundesverwaltungsgericht und bringt eure Freund*innen mit!

Wie Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland leben müssen, geht uns alle an!
We'll come united!

Zur Kampagnenhomepage (Aufrufe, Video, Chronik)
Kontakt: info@aktionbleiberecht.de

Die Prozesse werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt. Der Sächsische Flüchtlingsrat, Space Leipzig und Protest LEJ rufen ebenfalls zur Demo auf.

Quelle: Kurzaufruf (PDF)

Blogkino: Fingerprints Don't Lie (1951)

Heute zeigen wir im Blogkino den US -Thriller "Fingerprints Don't Lie." Können Fingerabdrücke gefälscht werden? Diese Frage muss sich der Kriminalist Richard Travis stellen, als er Richard Emorys Fingerabdrücke auf der Waffe findet, mit der der Bürgermeister der Stadt ermordet wurde - doch viele, darunter die Tochter des Bürgermeisters, weigern sich zu glauben, dass Emory dafür verantwortlich war. Weitere Wendungen und ein zweiter Mord stehen in diesem ungewöhnlichen Krimi bevor.


Urteilsverkündung im Antifa-Ost-Verfahren: Aufruf zur Kundgebung in Stuttgart

Sharepic zur KundgebungVermutlich am Mittwoch den 31. Mai 2023 findet die Urteilsverkündung im sog. Antifa Ost Verfahren statt. Aus dem Anlass wird es eine Kundgebung in Stuttgart geben. Im folgenden der Aufruf:

Seit fast 2 Jahren läuft das „Antifa-Ost“ Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschisten wegen militanter Angriffe auf Nazis in Ostdeutschland. Vorgeworfen wird ihnen nicht nur die Beteiligung an diesen, sondern auch die Bildung einer „kriminellen“ Vereinigung nach dem Schnüffelparaghrapen §129.

Seit über 2 Jahren sitzt die Antifaschistin Lina deshalb in Untersuchungshaft.

Der Prozess neigt sich dem Ende und ein Urteil ist zeitnah erwartbar. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Verfahren mit hohen Haftstrafen enden wird und ein Exempel an den Antifaschist:innen statuiert werden soll. So forderte die General Bundesanwaltschaft bei drei Beschuldigten Haftstrafen in Höhe von über 3 Jahren und eine Haftstrafe von 8 Jahren für Lina.

Das Verfahren sowie die erwartbaren Urteile sind Höhepunkt und Ausdruck einer langen staatlichen Verfolgung gegen Antifaschist:innen im Osten, die sich in der Gründung einer eigens eingerichteten SoKo, regelmäßigen Hausdurchsuchungen und weiteren Verfahren zeigt.

Damit reiht sich das Verfahren und die Kriminalisierung ein in eine deutliche Zunahme der Repression gegen linke Aktivist:innen und Antifaschist:innen bundesweit.

Diese Repression zielt darauf ab, einen selbstbestimmten Antifaschismus und eine militante Praxis, die sich fernab staatlicher Kontrolle organisiert zu kriminalisieren und zu unterbinden. Repression geht uns deshalb alle an: wenn einzelne stellvertretend für den antifaschistische Kampf angegriffen wird, dann werden wir alle getroffen.

Deshalb solidarisieren wir uns mit den angeklagten im Antifa-Ost Verfahren. Deshalb stellen wir uns der Repression mit der Fortführung unseres Kampfs entgegen.

Denn: der Kampf gegen Rechts ist und bleibt notwendig und legitim. Gerade in Zeiten in denen Proteste gegen Geflüchtetenunterkünfte wieder zunehmen, rechte im Parlament an Zustimmung gewinnen und versuchen in Betrieben und auf der Straße Fuß zu fassen, ist es wichtig sich den Rechten frühestmöglich und mit verschiedenen Aktionsformen in den Weg stellen und Widerstand zu organisieren. Antifaschistisch, offensiv und solidarisch.

Kommt am Tag der Urteilsverkündung um 19 Uhr auf den Marienplatz, und lasst uns gemeinsam zeigen, dass Solidarität unsere Antwort ist auf ihre Repression.

Quelle: Freiheit für Jo

Celtic Frost - 'A Dying God'

Sommer 2006: Sechzehn Jahre hatte die Schweizer Metal Band Celtic Frost kein Konzert mehr gegeben. Die Dokumentation begleitet die Band auf ihrer Comeback-Tournee durch Europa, die USA und Japan. Eine Reise ins Herz der Finsternis, des extremen Metal, auf der die Bandmitglieder versuchen ihrer eigenen Legende gerecht zu werden.

Goldgrube zu Lasten von Energiewende und Stromkund/inn/en

Ein Baum - Logo des Bundes der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V.
Ein Baum - Logo des Bundes der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V.
• TransnetBW-Deal zeigt Fehlsteuerung der Energiewende
• Verteilnetze und Speicher sind viel wichtiger als die teuren Fernleitungen

Die EnBW möchte 49,9% ihres Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW verkaufen. Für die erste der beiden Tranchen wird heute der Verkauf gemeldet. Die geplanten jahrzehntelangen Gewinne aus SuedLink und Ultranet zu Lasten der Stromkund/inn/en sind gewiss längst eingepreist.


In ihrer heutigen Preseemitteilung zum Verkauf der ersten von zwei geplanten Tranchen von je 24,95% der TransnetBW-Anteile preist die EnBW dies als Beitrag zur Energiewende, weil nur so der Finanzierungsbedarf der Energiewende-Projekte gesichert werden könne, der von ihr bundesweit auf insgesamt rund 600 Mrd. € beziffert wird, davon 126 Mrd. € für „neue Stromleitungen und deren Modernisierung“. Alleine Transnet BW benötige nämlich schon bis 2035 10 Mrd. € v.a. für die Mega-Fernleitungen SuedLink und Ultranet (bei beiden Leitungen ist Transnet nur der kleinere Partner).

Was die EnBW verschweigt: über die Jahre hinweg werden die kompletten Investitionskosten plus Finanzierungskosten plus üppige garantierte Rendite nach und nach auf die Stromkund/inn/en umgelegt und werden so die Netzumlagen und damit die Strompreise erheblich verteuern. Die letztlich von den Kund/inn/en bezahlten Leitungen im Milliarden-Wert gehören dann aber den Leitungskonzernen. Ein perfektes und risikoarmes Geschäftsmodell, für das nun Sparkassen und Co. gerne der EnBW kurzfristig die Liquidität verbessern, um langfristig massiv zu profitieren. Diese Gewinnerwartung zu Lasten der Stromkund/inn/en düfte in den Kaufpreis, den die EnBW erhält, längst eingepreist sein, es werden sicher beide Seiten gewinnen.
Verlieren wird neben den Stromkund/inn/en auch die Energiewende. Denn das Geld, das in die Mega-Fernleitungen der Übertragungsnetzbetreiber fließt und damit falsche, zentralisierte Marktverhältnisse zementiert, fehlt den echten Energiewende-Projekten wie dem Ausbau der Strom-Verteilnetze und dem Aufbau einer guten Speicher-Infrastruktur. Dazu trägt erst recht die Selbstbedienungsmechanik bei, die in den Strom-Netzentwicklungsplänen steckt und grob falsche Anreize zum Bau unnötiger Fernleitungen setzt.

An Konzerngewinnen lässt sich die Energiewende nicht ausrichten, im Gegenteil.
Wir erinnern deshalb an die Grundprinzipien einer echten, dezentralen Energiewende:
- Energiesparen
- Energieeffizienz
- Erneuerbare Energien

Quelle: Pressemitteilung BBMN
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