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Stuttgart 21: Aufruf zur Prozessbeobachtung am 27.05.2011

Am 25.10.2010 kam es nach einer Montagsdemo gegen Stuttgart 21 zu einer Spontandemo die vor dem Bauzaun des Grundwassermanagements im Park endete. Am Bauzaun rüttelten Teilnehmer an diesem. Es zog eine Hundertschaft der Polizei auf und verteidigte den Bauzaun und nahm zwei oder drei Personen fest und führte diese durch den Park und durchsuchte nebenbei Zelte. Dem Greiftrupp folgten mit lautem Protest ca. 40 –“ 50 Teilnehmer der Spontandemo. Am Rande des Parks (Betonplattform gegenüber dem Südeingang des Bahnhofs) stellte sich eine Reihe Polizisten auf und verhinderte die weitere Verfolgung. Gegenüber einem Demoteilnehmer wurde vom Einsatzleiter Herr F.  die Behauptung aufgestellt, dass er bereits vor 10 Minuten einen Platzverweis erhalten und diesen nicht befolgt hätte. Aus diesem Grunde würde er jetzt eine Anzeige wegen Nichtbefolgen des Platzverweises erhalten. Der vor Ort vom Angezeigten benannte Zeuge erhielt ebenfalls eine Anzeige wegen angeblichem Nichtbefolgen eines Platzverweises.

Am Montag, 09.05. fand nun der erste Verhandlungstag gegen einen der Beschuldigten in dieser Sache statt und der Einsatzleiter F. stand im Zeugenstand. Herr F. behauptet, dass der Angeklagte und dessen Zeuge sich der Hundertschaft in den Weg gestellt hätten und somit versuchten, die Arbeit der Polizei zu be- und den Abtransport der Festgenommenen zu verhindern. Aus diesem Grunde erhielten die Beschuldigten einen Platzverweis und in der Folge eine Anzeige wegen Nichtbefolgen. Der Vorwurf wird von beiden Beschuldigten energisch zurückgewiesen.

Man kann sich nun fragen, warum der Einsatzleiter Andreas F. von ca. 40 - 50 Teilnehmern ausgerechnet diese beiden Teilnehmer ausgesucht hat, um diese mit dem abwegigen Vorwurf zu konfrontieren. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der Einsatzleiter F. kein Unbekannter in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21 ist. Herr F. war der direkt verantwortliche Einsatzleiter beim Wasserwerfereinsatz am 30.09.2010.

Kommt zahlreich zur solidarischen Prozessbeobachtung am Freitag, 27.05.2011 im Saal 104 des Amtsgerichtes in Stuttgart, Hauffstr. 5, ab 8.00 Uhr.

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