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GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und ZivilgesellschaftBerlin, 4. Januar –“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft –“ der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Bei der Verschärfung des Militanzverbots verweist die Gesetzesbegründung auf Klimaproteste und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte aller Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt"
, betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern. Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Stuttgart: Behörden behindern Proteste gegen AfD-Landesparteitag

Am kommenden Wochenende soll auf der Landesmesse auf den Fildern der Landesparteitag der AfD stattfinden. Die Initiative Antifaschistische Filder und das Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts organisieren Gegenproteste gegen die extrem rechte Partei. Das grundgesetzliche Recht auf Versammlungsfreiheit wird von den zuständigen Behörden der Stadt Leinfelden-Echterdingen bis zuletzt in massiver Art und Weise behindert. Selbst 48 Stunden vor der bereits in der Vorwoche angemeldeten Versammlung wurde den Anmelder:innen noch kein Bescheid über die erlassenen Auflagen ausgestellt. Damit schränkt das Ordnungsamt die Möglichkeiten einer juristischen Überprüfung dieser Vorgaben in inakzeptabler Weise ein. Trotzdem wollen die Organisierenden den Bescheid wenn nötig vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Der Parteitag der AfD hätte ursprünglich vor 2 Wochen in Stuttgart-Cannstatt stattfinden sollen. Die Durchführung dort wurde durch breiten, politischen Druck verhindert. Eine antifaschistische Bündnisdemonstration, die diesen Erfolg am 02. Juli auf der Straße sichtbar machen und ein klares Zeichen gegen Rechts setzen wollte, wurde mittels rechtlich äußerst fragwürdiger Auflagen der Versammlungsbehörde und einen massiven, gewalttätigen Polizeieinsatz letzten Endes verhindert.

Der Pressesprecher des Bündnisses, Dominik Schmeiser, sieht mit Verweis auf die Vorkommnisse von vor 2 Wochen eine politische Strategie der Verwaltung und der Polizei: „Stadt und Behörden sind sich mal wieder nicht zu schade, für die AfD den roten Teppich auszurollen. Während der extrem rechten Partei auf dem kleinen Dienstweg geeignete Räumlichkeiten für deren Parteitag organisiert werden, weigert sich das Ordnungsamt bis zuletzt, uns das Recht auf Versammlungsfreiheit für unsere Gegenproteste zu ermöglichen. Wir werten das als Reaktion auf die erfolgreiche Arbeit unseres breiten Bündnisses aus Partei(-jugenden), Gewerkschaften, Initiativen und antifaschistischen Gruppen. Stadt und Polizei unterstützen damit eine rassistische, frauenfeindliche, antidemokratische Partei. Auch diesem Vorgehen werden wir am kommenden Samstag unseren entschiedenen Protest entgegenstellen!“

Sobald die Versammlungsbehörde einen Bescheid über die erlassenen Auflagen schriftlich mitteilt, werden die Jurist:innen des Bündnisses diesen entsprechend prüfen. Eine erneute Verhinderung der antifaschistischen Proteste wie vor 2 Wochen will das Bündnis trotz der schwierigen Ausgangsbedingungen unbedingt verhindern.

Siehe Pressemeldung vom 02.07.22 sowie Stellungnahme vom 04.07.22

Quelle: Pressemitteilung 14. Juli 2022

Gefahr für Demokratie: Polizei hebt Versammlungsfreiheit auf

Stuttgart, 02. Juli 2022, Am heutigen Samstag wurden unsere Einsatzkräfte Zeug*innen einer Situation, die uns fassungslos macht. Die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. sicherte mit 2 Teams die überregionale Demonstration "Cannstatt Nazifrei" gegen die AfD ab, die trotz des verschobenen AfD Landesparteitags vom Bahnhof Stuttgart Bad Cannstatt zum Kurpark laufen sollte.

Demosanitäter stehen vor dem Demozug
Foto: demosanitaeter.com
Gegen 15:45 Uhr begann die Auftaktkundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz in Bad Cannstatt. Vor einer bunten Menschenmenge wurden mehrere Reden gehalten, bis diese vom Lautsprecherwagen der Polizei mit den Auflagen unterbrochen wurden. Dem Wunsch der Polizei entsprechend wurden die Auflagen verlesen, bevor sich der Aufzug formierte. Jedoch versperrte eine Polizeikette die angemeldete Demonstrationsroute. Es folgten weitere Durchsagen der Polizei mit immer neuen Begründungen, warum die Demonstration weiter aufgehalten wird. Obwohl die Demonstrationsleitung ihr Möglichstes unternahm den verschiedenen Anweisungen der Polizei folge zu leisten um einen reibungslosen Ablauf der Demonstration zu ermöglichen, griff die Polizei die Demonstration im Verlauf erkennbar grundlos hart an und verhaftete Demonstrationsteilnehmer*innen. Eine weitere Eskalation konnte nur durch das besonnene Handeln der Anmelderin der Demonstration verhindert werden, die auf die Durchführung des Aufzugs verzichtete. Die Abschlusskundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz wurde von der Polizei gekesselt. Trotzdem entspannte sich die Lage zunächst während der letzten Reden. Nach Beendigung der Versammlung forderte die Polizei die Demonstrierenden dazu auf, umgehend den Versammlungsort zu räumen, hinderte Personen jedoch wiederholt daran. Es folgten erneute Provokationen und Festnahmen durch Polizeikräfte bis alle Versammlungsteilnehmer*innen Bad Cannstatt verlassen hatten.

Trotzdem ließen sich nicht alle Antifaschist*innen ihr verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwehren und versammelten sich spontan zu einer Demonstration, die vom Rotebühlplatz zum Marienplatz lief.

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Polizei von vornherein geplant hatte, den Demonstrierenden heute in Bad Cannstatt ihr Versammlungsrecht zu verwehren und Eskalationen zu provozieren. Schlimmeres konnte nur durch das besonnene Verhalten der Demonstrierenden abgewendet werden, die auf die Durchführung ihrer Versammlung verzichteten. Daher fordern wir hiermit öffentlich die Staatsanwaltschaft, die Landesregierung Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart, sowie Landtag und Stadtrat dazu auf diesen mutmaßlich verfassungswidrigen Polizeieinsatz zu untersuchen und entsprechende Verfahren gegen die Verantwortlichen der Polizei einzuleiten. Heute kam es vermutlich mehrfach zu strafrechtlich relevantem Verhalten durch Polizeikräfte. Grundlose rechtswidrige Verhaftungen sind Freiheitsberaubung. Körperverletzung im Amt ist kein Kavaliersdelikt. Wir möchten hiermit alle Polizeibeamt*innen darauf hinweisen, dass sie das Recht und die Pflicht haben klar rechtswidrige Befehle zu verweigern und Straftaten ihrer Kolleg*innen zur Anzeige zu bringen.

Wir mussten heute insgesamt 17 Personen vorwiegend aufgrund von Polizeimaßnahmen behandeln:
- 8x chirurgisch
- 4x Pfefferspray
- 4x psychisch
- 1x internistisch

Quelle

„Systematische Missachtung des Freiheitsgrundrechts durch die Polizei": "So läuft's in Bayern!"

„Systematische Missachtung des Freiheitsgrundrechts durch die Polizei"

Unsere Bilanz: Geringeste Vorkommnisse wurden von der Polizei vorgeschoben, um stundenlang Freiheitsentziehungen durchzuführen. So wurden drei Personen - ohne richterliche Entscheidung- von Donnerstag morgens bis abends in Polizeigewahrsam festgehalten und widerrechtlich ihrer Freiheit entzogen. Ihnen wurde lediglich vorgeworfen, mit Sprühkreide eine Glasscheibe besprüht zuhaben. Missliebige Meinungskundgabe auf einem kritischen Transparent wurde am Freitag mit der Beschlagnahme des Transparents und stundenlanger Festnahme von 2 Personen beantwortet.

Bis Freitag Abend hatte die Polizei insgesamt 20 Anträge auf richterliche Anordnung des Gewahrsams nach PAG bis Messeende (Sonntag 18 Uhr) gestellt, davon zehn beim Amtsgericht Erding und zehn beim Amtsgericht München. Das Amtsgericht München lehnte sämtliche dieser Anträge auf Gewahrsamnahme ab. Lediglich bei einer weiteren Person wurde am Freitag Abend Gewahrsam bis Sonntag Abend angeordnet. Die anfänglichen zehn Anordnungen der Gewahrsamnahme des Amtsgerichts Erding wurden in der Beschwerdeinstanz vom Landgericht Landshut allesamt für rechtswidrig erklärt. Außerdem wurden vier Anträge auf Untersuchungshaft vom Amtsgericht München abgelehnt.

Des Weiteren: Die Polizei missachtete das Varsammlungsgrundrecht. Dies begann mit der unzulässigen Kontrolle der Personalien von Versammlungsteilnehmerinnen auf dem Weg zum Camp, setzte sich fort mit Gewaltanwendung gegen eine zwar nicht angemeldete, aber dennoch versammlungsrechtlich geschützte Versammlung am Freitag vormittag. Eine angemeldete Versammlung wurde durch Einsatzkräfte durchgehend einschließend begleitet, so dass die Aussagen der Verrammlung nach außen nicht mehr sichtbar waren. Zudem wurde die Versammlung permanent rechtswidrig gefilmt. Polizeibeamte haben sich undercover in die Demonstration eingeschlichen und dafür sogar Overalls der Protestbewegungan sich gebracht.

Aus nichtigen Anlässen kam es bei den angemeldeten Versammlungen am Freitag und Samstag zu Schlagstock- und Pfeffersprayeinsätzen ohne Rechtsgrundlage. Eine Versammlungsteilnehmerin, die versuchte, auf einen Baum zu klettern, wurde sogar aus 2 m Höhe zum Absturz gebracht. Die Polizeikräfte nahmen dabei schwerste Verletzungen in Kauf. Die vor Schmerzen schreiende Frau wurde verletzt weggeschleppt, obwohl sie ersichtlich behandlungebedürfig war. Unser Fazit:

Die Polizei versuchte, Protest zu verhindern und zu unterbinden und die Protestierenden einzuschüchtern. Während die Gerichte die meisten Freiheitsentziehungen für rechtswidrig erklärten, wurden diese von der CSU bejubelt. Deren Generalsekretär Blume feierte kraftmeierisch die Gewahrsamnahmen im Internet mit den Worten: „Brückenkletterer bleiben bis Messeende eingesperrt! So läuft's in Bayern! 💪".

Wir sagen dazu: Die CSU hat offenbar nichts dazugelernt Während anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 1992 noch der damalige Ministerpräsident Streibl die Prügelorgie der Polizei als „Hinlangen nach bayerischer Art" feierte, wird nun das rechtswidrige Wegsperren von Protestierenden als bayerische Stärke gefeiert.

Das Recht auf Freiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, der systematischen Missachtung der Freiheitsrechte durch die Polzei in Bayern etwas entgegen zu setzen und die Freiheitsrechte zu verteidigen. Hierzu haben wir einen Beitrag geleistet.

Quelle: Pressemitteilung des Anwaltlichen Notdienstes zur IAA vom 12.09.2021 Bilanz des Anwaltlichen Notdienstes zur IAA

Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht!

Sharepic 28.08.202128.08.2021 13:00 Uhr Rheinpark an den Rheinterrassen, Düsseldorf

Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni in Düsseldorf mit Polizeigewalt verhindert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit nehmen wir nicht tatenlos hin! Jetzt erst recht werden wir den Protest konsequent und mit aller Entschlossenheit weiterführen! Am 28. August werden wir erneut gemeinsam, zahlreich, friedlich und kämpferisch unsere Ablehnung des autoritären und undemokratischen Versammlungsgesetzes NRW auf die Straßen Düsseldorfs tragen!

Mitten in der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, greift der Gesetzesentwurf massiv in unser aller Freiheiten ein und muss daher unbedingt gestoppt werden!

Nach dem Entwurf soll die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein. Anmelder:innen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen und Durchsuchungen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden.

Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Progressive Ideen, z.B. die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.

Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen. Die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft –“ also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen.

GROSSDEMONSTRATION 28.08. |INFOS | ANREISE

Quelle

Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht!

28.08.2021 13:00 Uhr Rheinpark an den Rheinterrassen, Düsseldorf

Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni in Düsseldorf mit Polizeigewalt verhindert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit nehmen wir nicht tatenlos hin! Jetzt erst recht werden wir den Protest konsequent und mit aller Entschlossenheit weiterführen! Am 28. August werden wir erneut gemeinsam, zahlreich, friedlich und kämpferisch unsere Ablehnung des autoritären und undemokratischen Versammlungsgesetzes NRW auf die Straßen Düsseldorfs tragen!

Mitten in der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle zu unterstellen, um (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, greift der Gesetzesentwurf massiv in unser aller Freiheiten ein und muss daher unbedingt gestoppt werden!

Nach dem Entwurf soll die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein. Anmelder:innen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen und Durchsuchungen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden.

Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Progressive Ideen, z.B. die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.

Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen. Die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft –“ also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen.

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Neue Versammlungsgesetze? „Wir unterschreiben nicht!“

Seit die Corona-Pandemie vor knapp einem Jahr die Bundesrepublik Deutschland erfasst hat, ist das soziale und politische Leben gelähmt. Zwischen dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 und den aktuellen umfassenden Einschränkungen kam es zwar zu Mobilisierungen verschiedener politischer Spektren auf den Straßen –“ von der rechten und verschwörungsgläubigen Querdenken-Bewegung bis zu #BlackLivesMatter-Aktivist*innen, die nach der Ermordung von George Floyd zu Tausenden protestierten. Doch klar ist, dass die Möglichkeiten politischer Organisierung und Aktionen angesichts des globalen Gesundheitsnotstands und der akuten Ansteckungsgefahr weiterhin stark eingeschränkt sind.

Nichtsdestotrotz planen gleich drei Bundesländer die Reform ihrer jeweiligen Versammlungsgesetze. In Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen-Anhalt wollen die Landesregierungen die gesetzlichen Vorgaben für Kundgebungen und Demonstrationen erheblich verändern.

Weiter bei re:volt

Solidarität. Freiheitsrechte. Klare Kante gegen Rechts. Kundgebung am Samstag, den 9. Mai 2020 in Bad Cannstatt.

Viele Menschen mussten soziale Kontakte einfrieren, ganze Industriezweige wurden kurzfristig heruntergefahren oder stillgelegt. Arbeitslosigkeit, möglicher Kollaps des Gesundheitssystems und die Sorge um die Nächsten: Viele Menschen blicken jetzt in eine ungewisse Zukunft.

Corona trifft alle, aber nicht alle gleichermaßen. Während die einen nicht mehr wissen, wie sie den Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung stemmen sollen, sitzen andere die Krise im Wochenendhaus aus. Während Geflüchtete in Ellwangen eingeschlossen von der Infektion bedroht sind, setzten sich andere mit dem Privatjet nach Neuseeland ab. Unmut ist da verständlich –“ und berechtigt.

Die Corona-Pandemie wirkt als Katalysator für die wahrscheinlich größte Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte. Die aktuellen Kündigungswellen in der Automobil-Industrie oder der Gastronomie sind die Vorboten des großen Knalls.

Die Krisenmaßnahmen der Regierung sprechen eine deutliche Sprache. Rettungsschirme in Milliardenhöhe für Konzerne werden begleitet von der Aushöhlung der Arbeitsrechte und der Verlängerung der Arbeitszeiten. Im Fokus stehen die Profite der großen Player, nicht die ökonomische Sicherheit der Bevölkerung.

Der Lockdown hat das öffentliche Leben in den letzten Wochen extrem eingeengt oder sogar beendet. Das gilt nicht nur für die ohnehin zu wenig unterstützte Kultur und Kunst, die für ein humanes gesellschaftliches Klima unverzichtbar sind. Freiheitsrechte wurden in kurzer Zeit abgebaut oder abgeschafft und politische Artikulation auf der Straße vielerorts unmöglich gemacht. Die grün-schwarze Landesregierung in BW nutzt die aktuelle Situation und baut die polizeilichen Befugnisse massiv aus. Hier werden Grundrechte abgeschafft.

Widerstand dagegen ist gerechtfertigt: Gegen die Verlängerung der Arbeitszeiten, gegen Kurzarbeit, gegen die Verantwortungslosigkeit, Alleinerziehende mit der Kinderbetreuung alleinzulassen. Und gegen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Kurz: Wir müssen verhindern, dass die Lasten der Krise auf unseren Rücken ausgetragen werden und der Staat aufrüstet, um den Protest dagegen zu ersticken. Aber weder Verschwörungsideologien noch die Leugnung wissenschaftlicher und medizinischer Fakten sind Antworten auf die aktuelle Situation.

Wer sich ernsthaft gegen die aktuellen Probleme zur Wehr setzen will, kann und darf das niemals gemeinsam mit Rechten machen! An den „Wir für das Grundgesetz“-Demos nehmen organisierte Rechte aller Schattierungen teil. AfD und Co. sind innenpolitische Hardliner, sie stehen seit jeher für eine Law-and-order-Politik –“ und nicht etwa für Freiheitsrechte.

Es liegt an uns, solidarische Antworten auf die Krise zu finden und gemeinsam dafür zu sorgen, dass es eben nicht die Schwächsten sind, die jetzt die Krisenlasten tragen müssen. Unser Solidaritätsbegriff hat nichts mit den Durchhalteparolen aus dem Kanzleramt gemein. Mit Freiheit meinen wir nicht die Freiheit der Wirtschaft, Profite auf unsere Kosten zu machen, sondern uns dagegen zur Wehr zu setzen.Und wir zeigen klare Kante gegen die simplen Antworten und Versprechungen von rechts.

Klar ist: Kundgebungen unter freiem Himmel müssen in Pandemie-Zeiten anders aussehen und mit Rücksicht abgewickelt werden. Aber nur Online-Demos, Foto-Aktionen oder Spaziergänge können kein Ersatz für sichtbare, dringend notwendige Gegenpositionen auf der Straße sein.

Deshalb kommt am Samstag, 9. Mai 2020, um 14.30 Uhr zur Bündniskundgebung nach Cannstatt - Kursaal. Achtet aufeinander, haltet Abstand und tragt bitte Atemschutz.


Bisher rufen auf:
Aktionsbündnis 8. März, Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart, Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region, DIDF Stuttgart, Die Linke KV Stuttgart, Ende Gelände Stuttgart, Fridays for Future Stuttgart, Interventionistische Linke Stuttgart, Refugees4Refugees, Seebrücke Stuttgart, Solidarisches Stuttgart, SÖS - Stuttgart ökologisch sozial, ver.di Bezirk Stuttgart, Württembergischer Kunstverein, Stuttgart, VVN-BdA Esslingen, VVN-BdA Stuttgart, Werkstatthaus

(Stand 07. Mai 2020, via)

Sind Menschen in der EU mehr wert als Flüchtlinge aus dem afrikanischen Kontinent oder dem Nahen Osten?

Für den 19.4.2020 hatte ein breites Bündnis wie auch schon am 5.4. im Rahmen der Kampagne - #LeaveNoOneBehind - zu einem weiteren Aktionstag unter dem Motto: Rettet die Flüchtlinge aus den Lagern auf den griechischen Inseln - wer schweigt macht sich mitschuldig - Evakuierung der Lager jetzt! Sofortige Aufnahme der Menschen - auch in Karlsruhe aufgerufen.

Da die Stadt Karlsruhe keine Versammlungen dulden wollte, wurde in Karlsruhe ein Vorschlag für die Gestaltung des Sonntagnachmittags verbreitet, am 19.4.2020 individuell von 14 bis 16 Uhr in der Karlsruher Innenstadt spazieren zu gehen und seine Meinung zur Rettung der Flüchtlinge kund zu tun, zB. allein oder zu zweit mit Schildern, um auf die dramatische Situation aufmerksam zu machen und die sofortige Evakuierung der Lager und Aufnahme der Flüchtlinge - auch in Karlsruhe - zu fordern. Dabei sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass immer maximal 2 Personen unterwegs sind und jeweils mindestens 2 m Abstand zu allen anderen gehalten wird. Vorsichtshalber sollten auch alle Spaziergänger_innen gemäß der aktuellen Empfehlung der Bundesregierung eine Gesichts-Schutzmaske tragen.

Etliche Menschen sind auch in Karlsruhe wie auch in anderen Städte diesem Vorschlag zur sonntäglichen Freizeitgestaltung gefolgt und haben auf die tödliche Gefahr für viele Flüchtlinge in den Lagern an den Außengrenzen der EU hingewiesen und eine sofortige Evakuierung der Lager gefordert.

Dort wird die Lage immer bedrohlicher. Nach wie vor sind zehntausende Flüchtlinge auf den griechischen Inseln auf engstem Raum zusammengepfercht. Eine Corona-Infektion würde sich explosionsartig im Lager ausbreiten mit verheerenden bis tödlichen Folgen für die Flüchtlinge, die durch ihre Fluchtgeschichte oft sowieso gesundheitlich geschwächt sind. Allein auf den griechischen Inseln sind ca. 42000 Menschen akut bedroht.

Nachdem mehr als 120 Städte in Deutschland ihre Aufnahmebereitschaft erklärt haben ist es fast schon zynisch, wenn sich die Bundesregierung feiert, weil sie die Genehmigung für die Aufnahme von bis zu 50 (!) Minderjährigen von den Inseln erklärt hat, obwohl allein Berlin bis zu 1500 Menschen aufnehmen will. Inzwischen sollen zwar nach Medienberichten ca. 345 (irgendwann) besonders schutzwürdige unbegleitete Jugendliche aufgenommen werden, das ist aber ebenfalls völlig ungenügend. Es ist auch inakzeptabel, dass auch die Stadt Karlsruhe, die sich erfreulicherweise zum "Sicheren Hafen" erklärt hat, lediglich 5 (!) minderjährige Geflüchtete aufnehmen will.

An Transportkapazitäten kann es nicht scheitern, da die Abschiebebehörden allein in den letzten drei Wochen eine einzelne Frau mit einem Charterflugzeug nach Togo und 2 weitere Frauen mit einem eigens dafür gecharterten Flugzeug in den Iran verbringen wollten und dafür jeweils Sonderflug- und Landeerlaubnisse mit den Regierungen verhandelt hatten.... Allein die Flüge hätten dabei jeweils mehr als ca. 100.000 € gekostet, wozu noch die Kosten für die begleitenden Polizeikräfte gekommen wären. Aufgrund eines breiten Protest wurden die Abschiebungen erst einmal gecancelt.

Inzwischen wurde auch die Flüchtlingsrettung ausgesetzt. Italien macht in der Corona-Krise seine Häfen dicht: Seenotretter_innen dürfen mit ihren Schiffen nicht mehr einlaufen. Ein deutsches Rettungsschiff, die Alan Kurdi steckt nun mit 150 Menschen an Bord auf dem Mittelmeer fest, die Vorräte und die Medikamente gehen bereits zur Neige, so dass dringende Hilfe geboten ist.

Während der Corona-Krise sollen keine privaten Rettungsschiffe mehr auslaufen, um im Mittelmeer Flüchtlinge aus Seenot zu retten. Die Bundesregierung hat alle privaten Seenotrettungsorganisationen aufgefordert, ihre Seenotrettung im Mittelmeer einzustellen - mit fatalen Folgen: Allein in den letzten Tagen sind viele Flüchtlinge ertrunken, die sich zuvor bei Alarmphone und anderen Organisationen gemeldet hatten, da keine Rettung erfolgte. Die Verantwortung für jeden Ertrunkenen, der ansonsten hätte gerettet werden können, trägt somit u.A. die Bundesregierung bzw. das Innenministerium. Außerdem ist das ein eklatanter Verstoß gegen das internationale Seerecht.

Die Seenotrettungsorganisation See-eye hat inzwischen Geld für ein Charterflugzeug gesammelt mit dem mindestens ca 100 Personen nach Deutschland evakuiert werden könnten. Am Transport kann es somit nicht scheitern, auch wenn Malta und Italien ihre Häfen gesperrt haben.

In der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen sind mittlerweile 244 Personen, die Hälfte aller Insassen infiziert worden - innerhalb sehr kurzer Zeit, nach dem ein Einzelner dort den Virus hatte. In den Flüchtlingslagern und LEAs ist es den Ordnungsämtern offensichtlich egal, wenn dort Geflüchtete auf engstem Raum zusammengepfercht sind. Der Vorfall zeigt deutlich wie wichtig die sofortige Räumung der Lager und die dezentrale Unterbringung - vorübergehend in leer stehenden Hotels - ist, wie dies pro asyl eV und viele andere Menschenrechtsorganisationen fordern oder sind Menschen in der EU schützenswerter als Geflüchtete aus dem afrikanischen Kontinent oder dem Nahen Osten?

Es gibt also genug Gründe zu protestieren, und die Aufnahme der vom Tode Bedrohten auch in Corona-Zeiten zu fordern. Es ist daher völlig inakzeptabel, dass das Karlsruher Ordnungsamt am 5.4. eine öffentliche Protestaktion zur Aufnahme der vom Tode Bedrohten nicht zugelassen hat, obwohl alle Abstandsgebote, Schutzmasken u.Ä. vorgesehen waren.

Selbstverständlich ist es außer Frage, dass solche Versammlungen derzeit so gestaltet werden müssen, dass niemand infiziert werden kann. Es erschließt sich aber nicht, warum von 2 Personen oder 10 Personen im Abstand von jeweils 2 Metern mit Schutzmasken auf einer Mahnwache eine größere Gefahr ausgehen soll, als von den Menschen in einer langen Schlange vor dem Baumarkt oder vor der Drogerie...

Allein die obigen Beispiele zeigen, dass die Versammlungsfreiheit als kollektive Meinungsfreiheit dringend gebraucht wird !

Inzwischen hat das BVerfG in seinen Beschlüssen v. 15. April 2020 - 1 BvR 828/20 - und v. 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20, mit dem eine Entscheidung der Stadt Stuttgart und die Beschlüsse des VG Stuttgart und des VGH Ba-Wü korrigiert wurde, klargestellt, dass auch in Corona-Zeiten die Versammlungsfreiheit nicht vollständig außer Kraft gesetzt werden darf. Auch etliche VGs wie zB der BayVGH, das VG Schleswig und das VG Münster, VG Hannover und zuletzt das VG Halle haben inzwischen Versammlungen mit Corona-gerechten Auflagen gestattet.

Das BVerfG hat am 17.4.20 in RN 28 wie folgt ausgeführt:

Die Kammer verkennt dabei nicht, dass, wie die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens vorbringt, gerade in Stuttgart die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen stark angestiegen sind. Dies befreit die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens aber nicht davon, vor einer Versagung der Zulassung der Versammlung möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen, die die Herstellung praktischer Konkordanz zwischen dem Ziel des Infektionsschutzes und des Schutzes von Leib und Leben auf der einen und der Versammlungsfreiheit auf der anderen Seite ermöglicht.

In Zukunft werden somit auch in Karlsruhe wieder (Korona gerechte) Veranstaltungen stattfinden können und müssen solange die Flüchtlinge in den Außenlagern weiter vom Coronavirus bedroht sind.

Rettet die Flüchtlinge aus den Lagern auf den griechischen Inseln - wer schweigt macht sich mitschuldig - Evakuierung der Lager jetzt! Sofortige Aufnahme der Menschen - auch in Karlsruhe - #LeaveNoOneBehind -

Unsere Solidarität muss grenzenlos sein - sie darf nicht an den Stadt oder Landesgrenzen aufhören ! Überlassen wir nicht den Nationalist_innen und Rassist_innen das Feld !

Quelle: Pressemitteilung Antirassistische Initiative Grenzenlos Karlsruhe

Versammlungsrecht in Zeiten von Corona

Foto: © Tom Ben Guischard / Umbruch Bildarchiv Berlin
Mit einem spontanen Autokorso durch Berlin wollten AktivistInnen am 5. April darauf aufmerksam machen, das Protest trotz Corona notwendig bleibt, ob gegen die Abschottung an den Grenzen oder gegen soziale Mißstände und den Ausbau des Überwachungsstaats. Nach einer Stunde wurden die Fahrzeuge auf der Skalitzer Straße von einem Polizeiaufgebot gestoppt. Als Grund wurde genannt: „Verstoß gegen das Versammlungs- und gegen das Infektionsschutzgesetz.“ Mit dieser Begründung werden zur Zeit nahezu alle öffentlichen politischen Aktionen unterbunden. Eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit im Namen des Gesundheitsschutzes. Oder kann uns jemand verraten, wer durch die Banner am Autofenster ernsthaft gefährdet sein soll?
Hier eine Stellungnahme von beteiligten AktivistInnen.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Warum haben wir das gemacht?

Wir erleben einen beispiellosen menschenrechtlichen, gesundheitlichen und politischen Ausnahmezustand. Angesichts der weltweiten Corona-Pandemie müssen wir mehr denn je solidarisch handeln und jene unterstützen, die von diesem Ausnahmezustand besonders schwer betroffen sind. Das sind unter anderem Alte, Arme, Obdachlose, Immunschwache und auch geflüchtete Menschen hier und an unseren Außengrenzen.

Die Zustände in den Lagern auf den griechischen Inseln spitzen sich seit Jahren zu. Griechenland und die EU haben in den letzten Wochen grundlegende Menschenrechte und das Recht auf Asyl faktisch abgeschafft. Menschen auf der Flucht werden beschossen, die Bedingungen in Camps wie Moria bleiben absichtlich menschenunwürdig, weil die EU Schutzsuchende abschrecken will. Die Situation in den überfüllten Lagern ist katastrophal, es fehlt von medizinischer Hilfe bis zu hygienischer Grundversorgung an allem, somit sind die Menschen der Pandemie schutzlos ausgeliefert.

Auch in vielen Geflüchtetenunterkünften und Gefängnissen in Deutschland leben heute mehrere hundert Menschen auf engstem Raum zusammen. Viele Menschen teilen sich Badezimmer und Küche. Notwendige Hygienestandards können nicht eingehalten werden und Menschen sind in Mehrbettzimmern untergebracht. Das Beispiel Suhl in Thüringen zeigt, wie solche Lebensumstände genutzt werden, um eine ganze Sammelunterkunft mit mehreren hundert Bewohner:innen unter Quarantäne zu stellen, anstatt einzelnen Personen die Möglichkeit einer häuslichen Quarantäne zu gewähren.

In Berlin stehen zurzeit tausende Ferienwohnungen und Hotels leer, während dieser Platz von Obdachlosen, Geflüchteten oder von Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, dringend benötigt wird. Für viele Menschen gibt es kein oder kein sicheres Zuhause.

Auch rassistische Morde und Übergriffe stoppen nicht und haben in Deutschland seit Jahrzehnten Kontinuität. Die Morde an Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat durch den NSU sowie der unaufgeklärte Mord an Burak BektaÅŸ jähren sich in diesen Tagen. Die rassistischen Morde in Hanau im Februar dieses Jahres, vor nicht einmal sieben Wochen, finden kaum noch mediale Beachtung.

Versammlungsrecht in Zeiten von Corona

Diese Themen und Lebenssituationen bestehen nicht erst seit der Coronakrise. Sie werden vielmehr seit ihrem Ausbruch verschärft. Mit der Einschränkung der Grundrechte wird es zunehmend schwieriger, darauf öffentlichkeitswirksam zu reagieren. Wir erleben innerhalb der letzten drei Wochen eine massive Einschränkung des Versammlungsgesetzes unter dem Vorwand des Infektionsschutzes.

An verschiedenen Orten in Deutschland gab es in den letzten Wochen die Versuche, das Recht auf freie Meinungsäußerung auch unter den erschwerten Bedingungen zu wahren und kreative Lösungen zu finden. Dabei wurde bei allen Aktionen von den Veranstalter:innen dazu aufgerufen, den geforderten Mindestabstand einzuhalten und wenn möglich Mundschutz zu tragen, um der gesellschaftlichen Verantwortung vor der Ausbreitung von Covid-19 Rechnung zu tragen. Wir konnten in den meisten Fällen nicht beobachten, dass die Polizei diese Maßnahmen für sich selbst als notwendig erachtet und einhält.

Viele Aktionen und Versuche von Demonstrationen wurden von massiver Polizeipräsenz begleitet und endeten teilweise unter Androhung von Strafverfolgung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Hierzu verlinken wir auf folgende Artikel:

• Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz nach einer Demonstration vor einer Geflüchtetenunterkunft in Bremen, die gegen die Unterbringung in einer Massenunterkunft demonstriert hat
• Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz nach einer Demonstration am Kottbusser Tor in Berlin
Festnahmen und Platzverweise bei der Seebrücken Demonstration in Frankfurt am Main
• auch in Berlin wird der Seebrücken-Protest kriminalisiert. Ein Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht bleibt unbeantwortet

Auch unser Autokorso wurde nach einer Stunde Fahrt am Sonntagnachmittag, den 5.4.20 durch Berlin auf der Skalitzer Straße zwischen Görlitzer Bahnhof und Mariannenstrasse mit einem massiven Polizeiaufgebot gestoppt. Der Abschnitt der Straße wurde für circa drei Stunden gesperrt. Alle Personalien und Fahrzeugpapiere der teilnehmenden Autos wurden aufgenommen. –¨Als Anlass der polizeilichen Maßnahme wurden uns „Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus“ mitgeteilt. An die unterschiedlichen Autos werden unterschiedliche Vorwürfe erhoben. Unter anderem: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Dem Versuch, den Autokorso nach Beginn vor Ort anzumelden wurde nicht stattgegeben. Nach drei Stunden Personalienfeststellung und nach Abnahme der Transparente wurde der Autokorso von der Polizei aufgelöst.

Zum Thema Infektionsschutz bleibt uns noch anzumerken, dass die Teilnehmer:innen des Autokorsos allesamt Mundschutz trugen und nur zu zweit in den Autos unterwegs waren, während die Polizist:innen auch keinen Schutz trugen, und auch nach mehrfachen Aufforderungen zur Einhaltung des Mindestabstandes, dem nicht nachkamen.

Das Vorgehen der Polizei stellt eine massive Einschränkung des Recht auf Meinungsäusserung dar! Inwieweit eine Protestform, die die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen beachtet, verboten und kriminalisiert werden kann, bleibt nun gesellschaftlich, politisch und im Zweifel auch juristisch zu klären.

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