Invasionsangriffe des türkischen Staates
Der türkische Angriffskrieg zielt nicht nur auf die kurdische Freiheitsbewegung, die PKK und ihre Guerillaverbände. Unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen den Terrorismus“ verleibt sich das türkische Regime immer weitere Gebiete Syriens und des Iraks ein, errichtet Militärstützpunkte und stellt sich auf eine langfristige Besatzung des eroberten Territoriums ein. Die türkische Besatzungspolitik ist eine Bedrohung für die Errungenschaften der kurdischen Bevölkerung sowie die Souveränität und territoriale Integrität Syriens und des Iraks. Dabei geht es dem Regime des türkischen Diktators Erdogan langfristig um die Kontrolle der Öl- und Gasvorkommen in den Nachbarländern und die Durchsetzung des eigenen neo-osmanischen Machtanspruchs in der Region.
Errungenschaften wie die demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen, Geschlechterbefreiung und die Idee einer sozialen Ökologie sind vor allem Hindernisse und Störfaktoren für die Expansionspolitik der türkischen Regierung. Gerade die Emanzipation sowie der Aufbau autonomer und selbstständiger Strukturen und Räume für Frauen sind gezielte Angriffspunkte.
Dabei führt die Türkei ihren Vernichtungsfeldzug keineswegs selbstständig. Die Bundesregierung deckt diesen nicht nur durch ihr Schweigen, sondern leistet tatkräftig politische und militärische Unterstützung. Die Bundesrepublik Deutschland ist der wichtigste Waffenlieferant für die Türkei und federführend in der Verfolgung und Diffamierung der KurdInnen in Europa.
Angriffe auf die ezidische Bevölkerung im Shengal
Gleichzeitig sollen im Shengal die nach dem Völkermord des Islamischen Staates seit 2014 aufgebauten Selbstverteidigungskräfte zerschlagen und durch die irakische Armee und Einheiten der KDP ersetzt werden. Dabei waren es die Guerillaverbände der kurdischen Freiheitsbewegung und die Selbstverteidigungseinheiten aus Rojava, YPG und YPJ, diejenigen, die die ezidische Zivilbevölkerung vor einem Genozid bewahrte. Genau diese Kräfte waren es auch, die die Sicherheit im Land herstellten, sodass die Bevölkerung ihre demokratischen Strukturen aufbauen konnte. Diese jetzt konkret zerschlagen zu wollen, bedeutet die ezidische Bevölkerung der Willkür der Herrschaft der Regime zu überlassen.
Geostrategische Bündnispartner der Türkei
Der Krieg in Nordsyrien und dem Nordirak dient vor allem dem Zweck, den Einflussbereich der NATO und der USA im Mittleren Osten geopolitisch zu halten und auszuweiten. Auch bei den jüngsten Angriffen gegen die ezidische Selbstverwaltung im Shengal, benutzten die Regierungskräfte (irakische Armee und KDP) US amerikanische Panzer, Helikoptern und Fahrzeuge.
Mit Gewehren, Bomben und Granaten der NATO Kräfte versuchen sie den Willen der Menschen zu brechen und die Geschichte umzuschreiben. Doch die Bevölkerung, ihre Verteidigungskräfte und die Guerilla sind entschlossen Widerstand zu leisten und ihre eigene Geschichte der Freiheit zu schreiben.
Lasst uns gemeinsam die Revolution verteidigen! Nieder mit dem Faschismus und dem Imperialismus! Alle zusammen für die Selbstbestimmung der Völker!
Wir Rufen alle auf, am 4. Mai mit uns gemeinsam auf die Straße zu gehen. Die bundesweite Demonstration beginnt um 11 Uhr auf dem Potsdamer Platz.
Gemeinsamer Aufruf von:
Defend Kurdistan – AgainsAgainst Turkish occupation!
Kon-Med – Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland
YJK-E – Verband der Frauen aus Kurdistan in Deutschland
Women Defend Rojava
RiseUP 4 Rojava
Gemeinsam Kämpfen für Selbstbestimmung und Demokratische Autonomie
Fed-Kurd – Freie Kurdistan Föderation Ostdeutschland
NAV-Berlin – Freie kurdische Gemeinde Berlin
YXK – Verband der Studierenden aus Kurdistan
JXK – Studierende Frauen aus Kurdistan
TCŞ – Revolutionäre Jugendbewegung
TEKO-JIN – Bewegung der jungen kämpferischen Frauen
Quelle
Berlin: Zur Diffamierungskampagne gegen die Revolutionäre 1. Mai Demo
Die Rote Hilfe Berlin verurteilt die Diffamierungskampagne gegen die Revolutionäre 1. Mai Demo.
Unter offensichtlicher Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht stellt die bürgerliche Presse unkritisch sämtliche Behauptungen der Repressionsbehörden als Tatsachen dar. Welt, Bild und Co. verkaufen die Weitergabe noch der letzten Halbwahrheiten aus „polizeiinternen Kreisen“ als Enthüllungsjournalismus.
Im vergangenen Jahr wurde von Polizeipräsidentin Barbara Slowik persönlich die Lüge verbreitet, der Demonstrationsanmelder sei von Teilnehmer:innen angegriffen worden. Dieses Jahr wird die gegenteilige Strategie verfolgt, indem versucht wird, den Anmelder selbst zu diskreditieren. Die Berliner Polizei bemüht sich schon seit Jahren vergeblich und auf plumpe Weise, das politische Engagement unseres Genossen zu kriminalisieren. In einer Verdrehung der Tatsachen wird dieser Umstand nun verwendet, um öffentlich seine persönliche und politische Integrität in Frage zu stellen.
„Die Demo wird jedes Jahr von Falschmeldungen und Verleumdungen aus der bürgerlichen Presse begleitet. Das sind wir inzwischen gewohnt. Mit ihrer diesjährigen Hetze schießt die Springerpresse aber den Vogel ab“, sagt Alex Schneider, Sprecherin der Roten Hilfe Berlin. „Offensichtlich bereiten die Behörden eine Gewalteskalation vor. Das Bezirksamt Neukölln zieht ohne Nachbarschaftsbeteiligung Straßenfeste auf als Vorwand, um die 1. Mai Demo in Nebenstraßen zu verlegen. Gleichzeitig schaffen 5000 martialisch auftretende Polizist*innen einen Belagerungszustand in Nordneukölln und Teilen Kreuzbergs. So soll Tausenden Anhänger*innen der revolutionären Linken ihr Demonstrationsrecht genommen werden.“
Die Rote Hilfe Berlin erklärt sich mit dem Anmelder und den Teilnehmer:innen der Revolutionären 1. Mai Demonstration voll und ganz solidarisch.
Um der von rechten Narrativen strotzenden Berichterstattung über die Demo am 1. Mai 2021 etwas entgegenzusetzen, wurde vor kurzem eine eigene Dokumentation veröffentlicht:
Quelle: Rote Hilfe Berlin, Pressemitteilung 28. April 2022
#FreeThemAll: 68. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - 41 Jahre im Knast
Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.
Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand eine Herzoperation.
Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:
"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:
- institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
- Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
- Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
- Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
- Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
- die Todesstrafe
- politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"
Mehr Information:
• www.freiheit-fuer-mumia.de
• www.bring-mumia-home.de
Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:
Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"
Darüber hinaus freut Mumia sich über Geburtstagspost:
Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA
Hanau war kein Einzelfall - Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung wegen Hanau-Demonstration 2020
Nun ist es zwei Jahre her als Tobias R. am 19. Februar 2020 neun Menschen aufgrund eines rassistischen Motivs das Leben nahm.
Auch nach zwei Jahren gibt es immer noch keine Aufklärung für Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov.
Noch immer tummeln sich Polizist:innen in rechten Chatgruppen herum und die Skandale überschlagen sich wie beispielsweise das Bekanntwerden darüber, dass 13 rechte SEK-Beamte in der Tatnacht in Hanau im Einsatz waren.
Noch immer organisieren sich Nazis im ganzen Land und über die Landesgrenzen hinaus, horten Waffen und bereiten sich auf den Tag X vor.
Die Wut über die Tatnacht und der steigenden Gefahr von rechts, wurde bundesweit auf die Straße getragen, auch hier in Stuttgart.
Es versammelten sich mehrere hundert Menschen in der Stuttgarter Innenstadt. Mit einer starken und wütenden Spontandemonstration zog der Zug bis zum Rathaus.
Die Stuttgarter Polizei versuchte den Zug zu stoppen und verhinderte unseren legitimen und wichtigen Protest. Aufgrund dieser Auseinandersetzung sitzen nun 8 Antifaschist:innen auf der Anklagebank. Der erste der insgesamt vier Prozesse wird am 27.04.2022 vor dem Stuttgarter Amtsgericht stattfinden.
9 Menschen wurden aus dem Leben gerissen, aufgrund von rassistischen Motiven – jegliche Reaktion darauf ist legitim und wichtig!
Wir solidarisieren uns mit den 8 Angeklagten und mobilisieren deshalb zu einer Kundgebung vor dem Amtsgericht und zu einer solidarischen Prozessbegleitung.
Los geht es am 27.04.2022 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht in Stuttgart.
Hanau war kein Einzelfall – Widerstand überall!
Weitere Termine:
Dienstag, 03.05.2022 9:45 Uhr Amtsgericht Cannstatt
Dienstag, 31.05.2022 Amtsgericht Nürtingen
Freitag, 01.07.2022 Amtsgericht Stuttgart
Hungerstreik und Gewaltvorwürfe: Flüchtlingsrat kritisiert Fehlen jeglicher unabhängiger Kontrolle in der Abschiebungshaft
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist in hohem Maße besorgt über die aktuellen Entwicklungen in der Abschiebungshaftanstalt Pforzheim. Am Donnerstag berichtete die Nachrichtenagentur dpa, dass sich einige Gefangene im Hungerstreik befinden. „Das deckt sich mit Informationen, die Gefangene an uns und andere Personen, mit denen sie in Kontakt stehen, in den letzten Tagen kommuniziert haben“, kommentierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Des Weiteren berichten Gefangene über gewaltsame Übergriffe und Beleidigungen seitens des Vollzugspersonals sowie über den Entzug von dringend benötigten Medikamenten.
Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es bereits 2019 und 2020 ähnliche Vorwürfe gab. „Wir können schon vorwegnehmen, was die Verantwortlichen – die Anstaltsleitung, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Justizministerium – sagen werden: Genau wie damals werden sie sagen, dass die Vorwürfe nicht stimmen und das in der Abschiebungshaft Grundrechte respektiert werden. Das Gleiche haben sie auch jahrelang in Bezug auf die Landeserstaufnahmeeinrichtungen behauptet. Dem war nicht so, wie wir jetzt wissen. Warum sollte ihnen jetzt jemand glauben, wenn sie blindes Vertrauen einfordern und Vorwürfe routinemäßig abstreiten? Das grundlegende Problem ist, dass es weiterhin null Transparenz und null unabhängige Kontrolle dessen gibt, was in der Abschiebungshaft passiert. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig“, kritisiert Seán McGinley.
Die Berichte der Gefangenen machen deutlich, dass die repressiven Zustände sich nicht nennenswert von einem „normalen“ Gefängnis unterscheiden, und dazu führen, dass die Gefangenen ihre eigene Abschiebung oder sogar ihren Tod herbeiwünschen. Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden hat, dass genau diese Zustände nicht zulässig sind, weil sich die Bedingungen in Abschiebungshaft grundlegend von denen in Strafhaft unterscheiden sollen. „Die Reaktion des Justizministeriums auf diese Entscheidung – die schmallippige Behauptung, es seien keine Änderungen an der Vollzugspraxis nötig - passt in das Bild der totalen Gleichgültigkeit gegenüber Grund- und Menschenrechten der Gefangenen, die selbe totale Gleichgültigkeit mit der jahrelang die Grundrechte von Geflüchteten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen verletzt wurden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung beginnt, sich nicht nur dann für die Durchsetzung des Rechts zu interessieren, wenn es um Entscheidung zum Nachteil von Geflüchteten geht. Konkret würde das heißen: Schluss mit diesem inhumanen, gefängnisähnlichen und völlig intransparenten Abschiebungshaftregime!“, so Seán McGinley abschließend.
Quelle: Presseerklärung Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger Verein, der landesweit in Baden-Württemberg tätig ist als parteiunabhängiges Netzwerk aus Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, das sich für die Rechte von geflüchteten Menschen einsetzt.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Flüchtlingsarbeit vor Ort durch Beratung, Information und Fortbildungen zu rechtlichen und sozialen Themen, zur Flüchtlingspolitik und zur Lage in den Herkunftsländern. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche mit Politik sowie gesellschaftlichen Gruppierungen setzt sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für die Rechte der geflüchteten Menschen und für eine menschliche Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg ein. Auf Bundesebene arbeitet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eng mit den anderen Landesflüchtlingsräten und Pro Asyl zusammen.
Baden-Württemberg muss auf EuGH-Urteil zur Abschiebungshaft reagieren
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem dieser erstmalig Leitplanken vorgegeben hat für die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Landesregierung muss nun aus Sicht des Flüchtlingsrats Konsequenzen ziehen.
Die Luxemburger Richter sind zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Doch genau eine solche ist die Baden-Württembergische Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim, die sich in einer ehemaligen Jugendstrafanstalt befindet. Die Einrichtung ist von meterhohen, stacheldrahtbewehrten Mauern und Zäunen umgeben, die Inhaftierten dürfen sich in der Regel nur auf dem eigenen Stockwerk aufhalten und werden nachts in ihren Hafträumen eingeschlossen. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass sich die Bedingungen für die Inhaftierten wesentlich von denen in Strafhaft unterscheiden. In bestimmten Punkten – etwa die Untersagung gemeinsamer religiöser Feierlichkeiten – sind sie sogar noch restriktiver“, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, und fordert die Landesregierung auf, schnell zu handeln, um die Vorgaben des EuGH umzusetzen.
2019 hatte die damalige Bundesregierung aus Union und SPD beschlossen, dass Abschiebungshaft auch in Strafhaftanstalten vollzogen werden dürfe. Zwar hatte der EuGH schon 2014 entschieden, dass dies nicht geht, doch um sich nicht an diese Vorgabe halten zu müssen, hatte die Bundesregierung pauschal einen „vorübergehenden Notstand“ ausgerufen, der eine Aufweichung des sogenannten Trennungsgebotes bis zum 30.6.2022 vorsah. Dass das so nicht geht, hat der EuGH nun klargestellt. „Es ist gut, dass die Baden-Württembergische Landesregierung schon frühzeitig klargestellt hat, dass sie aufgrund von europarechtlichen Bedenken diese Möglichkeit nicht nutzen wollte. Es ist aber beschämend für die damalige Bundesregierung, dass sie die massiven Bedenken, die von Menschenrechtsorganisationen und Jurist*innen und schließlich auch vom Baden-Württembergs konservativen Innenminister gehegt wurden, und die sich jetzt nach zweieinhalb Jahren rechtswidriger Praxis bewahrheiten, ignoriert hat“, so Seán McGinley abschließend.
Quelle
Internationaler Frauentag: "Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht."
Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!
Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im Zuge der Novemberrevolution 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.
In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:
• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie.
• Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft.
• Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.
Bildquelle: Bildercache.de
"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können.
In diesem Sinne fordern wir dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Möglichkeiten dazu finden sich zum Beispiel bei LabourNet.
Anpassung an einen Unrechtsstaat ist Unrecht
Quelle: Fritz Bauer Institut / A. Mergen
Fritz Bauer (* 16. Juli 1903 in Stuttgart; † 1. Juli 1968 in Frankfurt am Main): "Warum Auschwitz-Prozesse?", in: Neutralität. Kritische Zeitschrift für Kultur und Politik, Jg. 2 (1964/65), H. 6–7 S. 9, via Fritz Bauer Institut
„GFF erhebt Klage gegen das Finanzamt Ludwigsburg: Entzug der Gemeinnützigkeit des soziokulturellen Zentrums „DemoZ“ ist rechtswidrig“
Seit nun mehr als zwei Jahren hängt das DemoZ Ludwigsburg in Bezug auf die Gemeinnützigkeit in der Luft. Erst gegen Ende des vergangenen Jahres wurde der Widerspruch unsererseits gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit an Rechtsbehelfsstelle des Finanzamt Ludwigsburg übergeben. Seit September werden uns seitdem immer wieder Versprechungen gemacht, dass bis zu einem bestimmten Datum eine Entscheidung der Behörde vorliegen würde – jedoch läuft jede vom Finanzamt selbst benannte Frist aus, ohne dass eine Entscheidung getroffen wurde.
Im Oktober 2019 wurde dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg die Gemeinnützigkeit entzogen – der Entzug fußt auf dem erst im Februar 2019 gefällten Urteil zur politischen Betätigung gemeinnütziger Vereine im Fall der bundesweit tätigen Organisation Attac Deutschland. Ziel des Urteils sollte eigentlich die Trennung zwischen gemeinnützigen Organisationen und Parteien in Bezug auf Steuervorteile sein. Mit dem Urteil ist das Bundesfinanzministerium jedoch weit über das Ziel hinausgeschossen– es ist nicht nur eine mangelnde Rechtssicherheit für sich politisch betätigende Vereine entstanden. Vielmehr ist eine grundlegende Diskussion darüber entstanden, wer in der Bundesrepublik Deutschland Teil der politischen Willensbildung ist und wer nicht.
Diesen Zustand können wir so nicht mehr hinnehmen – weder für uns, noch für die vielen anderen gemeinnützigen Vereine, die tagtäglich wertvolle Arbeit leisten und wegen der immer noch unklaren Rechtslage keine Sicherheit über ihre Handlungsmöglichkeiten haben. Leider hat auch der erst kürzlich veröffentlichte Anwendungserlass keine Klarheit und Sicherheit für politisch bildende Vereine gebracht, mehr dazu könnt ihr zum Beispiel auf der Seite der Allianz – Rechtssicherheit für politische Willensbildung zu dem Thema erfahren.
Deshalb haben wir nun eine Untätigkeitsklage gegen das Finanzamt eingereicht. Wie immer stellen wir euch die Klageschrift vom 09.02.2022 zur Verfügung, damit unsere Argumentation und unser Vorgehen weiterhin transparent und nachvollziehbar bleiben. Wie immer könnt ihr Rückfragen über gemeinnuetzigkeit@demoz-lb.de an und schicken. Nachfolgend veröffentlichen wir die heutige gemeinsame Pressemitteilung von der GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Campact e.V. und dem DemoZ Ludwigsburg.
GFF erhebt Klage gegen das Finanzamt Ludwigsburg: Entzug der Gemeinnützigkeit des sozio-kulturellen Zentrums „DemoZ“ ist rechtswidrig
Berlin/Stuttgart, 9. Februar 2022 – Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und Campact e.V. hat das Demokratische Zentrum Ludwigsburg e.V. (DemoZ) heute vor dem Finanzgericht Stuttgart Klage gegen den Entzug seiner Gemeinnützigkeit eingereicht. Ziel der Klage ist es, mehr Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine zu schaffen, die in der politischen Bildung aktiv sind.
„Das Finanzamt hat ein viel zu enges Verständnis von politischer Bildung und Demokratieförderung. Selbstverständlich darf in einem Kulturzentrum auch eine kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Themen stattfinden“, sagt Sarah Lincoln, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. „Eine lebendige Demokratie braucht solche Begegnungsorte, an denen sich Menschen einbringen und auch eine politische Haltung zeigen können.“
„Die seit Jahren andauernde Ungewissheit über den Steuerstatus ist eine große Belastung, da wir nicht wissen, wie wir uns in Zukunft finanzieren sollen“, sagt Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ. „Bereits jetzt sind aufgrund der fehlenden Gemeinnützigkeit viele staatliche Förderungen weggefallen und auch einen erheblichen Teil der Corona-Hilfen konnten wir wegen des unsicheren Steuerstatus‘ nicht abrufen. Nur dank der großen Solidarität, die wir seitens unserer lokalen Unterstützer*innen erfahren haben, konnten wir unsere Arbeit vorübergehend finanzieren.“
Auch die Bürgerbewegung Campact unterstützt die Arbeit des soziokulturellen Zentrums Ludwigsburg mit einer Förderung von 20.000 Euro für die Prozesskosten und die Arbeit des Vereins. Unter anderem will Campact damit die Finanzierung des jährlichen „Mut gegen Rechts“-Festivals in Ludwigsburg sichern. Campact hatte im Oktober 2019 selbst die Gemeinnützigkeit verloren. Wie im Fall des DemoZ verwiesen die Finanzbehörden auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu Attac. Der BFH hatte 2019 die Einschätzung der Finanzbehörden bestätigt, dass Attac wegen „allgemeinpolitischer Tätigkeit“ nicht gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne sei. „Uns ist es ein großes Anliegen, kleine Vereine zu stärken, die von der Rechtsunsicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht betroffen sind“, sagt Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand von Campact. „Zentren wie das DemoZ leisten wichtige Arbeit gegen Rechts und verteidigen unsere Demokratie vor Ort, in fast jeder kleineren oder größeren Stadt in Deutschland. Ein Gemeinnützigkeitsrecht, das diesen Vereinen die Gemeinnützigkeit entzieht, hat seinen Namen nicht verdient.“
Die GFF, das DemoZ und Campact sind Mitglieder der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Der Zusammenschluss aus fast 200 Vereinen und Stiftungen fordert eine gesetzliche Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, damit sich gemeinnützige Organisation für Menschenrechte und Gerechtigkeit engagieren können.
Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ, steht für Interviews zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Klage finden Sie unter:
freiheitsrechte.org/demoz
Quelle
„Antifaschismus bleibt notwendig!“ - Info-Veranstaltung zum „Wasen-Prozess“ gegen Antifaschist:innen in Baden-Württemberg

Als Solidaritätskampagne begleiteten wir den gesamten Verfahrenskomplex bereits seit den ersten Hausdurchsuchungen 2020 und versuchten Solidarität zu organisieren. Zum ersten Prozess gegen Jo und Dy, der im April 2021 startete, gestalteten wir eine solidarische Begleitung.
Mit dem Urteil ist das Verfahren und eine erste intensive Phase der Solidaritätskampagne zu Ende.
Nichts desto trotz, sitzt Dy weiterhin in U-Haft, stehen weitere Prozesse gegen andere Beschuldigte an und auch die Revision im Prozess gegen Jo und Dy erwartet uns. Mit der Veranstaltung wollen wir zu diesem Zeitpunkt folgende Fragen aufstellen:
In welchem Verhältnis steht der Prozess und die kriminalisierte antifaschistische Intervention zu den aufkommenden Querdenken-Demonstrationen im Frühjahr 2020? Inwieweit stellt dieser Repressionsangriff eine neue Qualität dar? Was für Schlüsse können wir aus dem Prozessverlauf ziehen?
Wie sah die Prozessbegleitung aus? Was sind für uns grundsätzlichere Herangehensweisen gegenüber staatlicher Repression und der Organisierung von Solidarität?
Gemeinsam wollen wir die bisherige Arbeit der Solikampagne und unsere Einschätzungen zu den Fragen diskutieren.
Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105
70199 Stuttgart
Haltestelle "Erwin-Schöttle-Platz - U1, U9, U34, Bus 42)