Diese Frage stellt sich spätestens seit das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen Platzverweise wegen angeblicher "Verhinderungsblockaden" für rechtswidrig erklärt und festgestellt hat, dass die Blockaden der öffentlichen Meinungsbildung dienten und somit unter dem Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit standen.
Inzwischen rudert auch das Polizeipräsidium Stuttgart zurück:
Es zog kurz hintereinander einen Bescheid über 80 € Wegtragegebühr zurück und erkannte die Gewahrsamnahme von zehn Stuttgart 21 Gegnern im Februar 2011 als rechtswidrig an.
Politisch brisant ist, dass Häußler der Stuttgarter Polizei einen generellen Katalog von Gesichtspunkten an die Hand gegeben hatte für die Unterscheidung, ob es sich um verfassungsrechtlich geschützte Versammlungen handelt oder um Menschenansammlungen, die diese Rechte nicht beanspruchen können.
Bis heute hält sich die Polizei an diese schriftlichen Äußerungen Häußlers, die in Strafverfahren als Häußlers „Matrix“ bezeichnet werden.
Die Gerichtsentscheidungen und das aktuelle Verhalten des Polizeipräsidiums legen jetzt nahe, dass Häußlers „Matrix“ rechtsfehlerhaft war und die danach handelnden Polizeibeamten dadurch zumindest objektiv zum Verfassungsbruch angestiftet wurden.
Dies zu überprüfen, ist bis dato nicht möglich, weil das Polizeipräsidium Gerichten und Verfahrensbeteiligten die Einsicht in Häußlers „Matrix“ ohne Rechtsgrundlage verweigert.
"Damit muss jetzt Schluss sein, das Polizeipräsidium ist gehalten, die „Matrix“ zu veröffentlichen und wenn sich der Verdacht der Rechtsfehlerhaftigkeit bestätigt, muss gegen Häußler ein Verfahren eingeleitet werden," so Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.
Die bei den rechtswidrigen Polizeieinsätzen erfassten Personalien, Bild- und Videodateien müssen nachkontrollierbar gelöscht werden, auch nach Einstellung der Verfahren bleiben die Daten sonst noch fünf Jahre in den Datenbanken von LKA und BKA gespeichert.
"Auch für die unselige Wegtragegebühr hat hoffentlich die letzte Stunde geschlagen. Die rot-grüne Landesregierung muss diese Verordnung, die von Anfang an in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt war, endlich aufheben.
Bis es soweit ist, würde es der Stuttgarter Polizeiführung gut zu Gesicht stehen, wenn sie alle Gebührenbescheide zurückzieht und bereits bezahlte Gebühren zurückzahlt," sagte Thomas Trüten weiter.
Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Das Verwaltungsgericht hat keine Entscheidungen getroffen, im Gegenteil, es wurde darauf gewartet bis aus der Polizeidirektion oder aus dem Regierungspräsidium diese Entscheidung vorlag - dann einfach nur weitergereicht (Durchlaufposten!!).
Die Polizei -Polizisten/Polizistinnen- die Personen in Verantwortung, haben keinen “Katalog“, der von ihnen zu berücksichtigen ist - was ALLE im Polizeidienst haben, ohne die geringste Abweichung, ist VERANTWORTUNG für sich selbst, und dadurch erst ermöglicht, im Umgang mit ALLEN Bewohnern, verantwortliches HANDELN!!
Es wird beständig näher an das "TATSÄCHLICHE" sich angenähert werden!! - hinweggehend über die Gesichtswahrung der _Amtspersonen_!
Staatsanwaltschaft - verfassungsfeindliche Organisation www.parkschuetzer.de/statements/174530 - Kommentar 01.08. 2014 um 12:19
zu Artikel 5 Meinungsfreiheit und 8 Versammlungsfreiheit
www.parkschuetzer.de/statements/174713 Kommentar 06.08.2014 um 08:37
Verwaltungsgericht - Durchlaufposten
www.trueten.de/archives/9084-Der-Rechts-Weg-ist-das-Ziel-Stuttgart-21-Gegner-im-Irrgarten-der-Justiz.html - Kommentare 10.11.2014 und 16.04.2015 14:19
(Polizei vor Ort) _Falschbeschuldigungen_…Ein Link nach NRW Handbuch Opferschutz
www.parkschuetzer.de/statements/178876 Kommentar 12.12.2014 um 14:18
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Staatsanwaltschaft - verfassungsfeindliche Organisation
parkschuetzer.de/statements/174530
zu Artikel 5 Meinungsfreiheit und 8 Versammlungsfreiheit
parkschuetzer.de/statements/174713
Verwaltungsgericht - Durchlaufposten
trueten.de/archives/9084-Der-Rechts-Weg-ist-das-Ziel-Stuttgart-21-Gegner-im-Irrgarten-der-Justiz.html
(Polizei vor Ort) Falschbeschuldigungen…Ein Link nach NRW Handbuch Opferschutz
parkschuetzer.de/statements/178876