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Stuttgarter Ordnungsamt mit Demonstrations - und Aufenthaltsverboten gegen S21-Protest - Grundrechte in Gefahr!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit und die Blockadegruppe gegen Stuttgart 21 hat eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht:

Das Stuttgarter Ordnungsamt stellt erneut sein gebrochenes Verhältnis zu den Grundrechten und deren Ausübung unter Beweis:

Nachdem das Amt regelmäßig antifaschistische Demonstrationen, die Montagsdemo gegen Hartz IV und andere mit rechtswidrigen, schikanösen und unsinnigen Auflagen in der Ausübung der Versammlungsfreiheit behinderte, verschärft es jetzt die Repression gegen S21-Gegner.

Gegen eine symbolische Aktion der Parkschützer (angemeldete Teilnehmerzahl: 30!) im Hauptbahnhof sprach das Ordnungsamt ein Versammlungsverbot aus.

Damit setzte es sich nicht nur über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit hinweg, sondern auch über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2011 (1BvR 699/06), das ausdrücklich feststellt, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind, in dem natürlich die Grundrechte gelten.

Gegen einzelne S21-Gegner, die an legalen Blockadeprotestaktionen teilgenommen haben sollen, wird mit dreimonatigem Aufenthaltsverbot für den Kurt-Georg-Kiesinger Platz und Zwangsgeldandrohung vorgegangen.

Die Rechte der Betroffenen auf Bewegungsfreiheit nach Artikel 2 GG und Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG werden dabei vom Ordnungsamt völlig ignoriert.

Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu dieser Entwicklung:
"Es ist erschreckend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit sich das Ordnungsamt rechtswidrig über Grundrechte und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzt. Die Durchführung einer Eilversammlung vor dem Bahnhof - jetzt mit 200 Teilnehmern - durch die Parkschützer war darauf die richtige Antwort. Wir unterstützen auch die Absicht der Parkschützer, die Rechtswidrigkeit dieses Versammlungsverbotes gerichtlich feststellen zu lassen."

Diese weitere Zuspitzung der Kriminalisierung des Widerstandes wird von einem grünen Oberbürgermeister geduldet oder sogar aktiv unterstützt. Wir fordern von ihm als politisch Verantwortlichem eine sofortige Einstellung solcher illegalen Maßnahmen.

"Aufenthaltsverbote mit Zwangsgeldandrohung gegen einzelne S21-Gegner zeigen zudem die Aktualität der Forderung: "Sofortige Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner/innen und Amnestie für die bisher Verurteilten !", ergänzt Ursel Beck, Sprecherin der Blockadegruppe.

"Was Amnestie-Überlegungen wie die von Ulrich Sckerl (Parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion) anbetrifft, wenden wir uns gegen die Beschränkung auf den 30.9.2010 (Schwarzer Donnerstag) und lehnen den Versuch ab, prügelnde Polizisten und protestierende S21-Gegner in einen Topf werfen zu wollen.

Wir fordern vielmehr von der grün-roten Landesregierung, den Polizeieinsatz vom 30.9.2010 für unrechtmäßig und nicht verhältnismäßig zu erklären, auf dieser Basis die Opfer zu entschädigen und die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen."

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