Privatvergnügen oder Prestigegewinn bei Kunden und Geschäftspartnern – eine wichtige Unterscheidung, wenn es um die Frage geht, ob ein
Firmenjet steuerlich absetzbar ist.
Richter schlugen sich nun auf die Seite eines Unternehmers. Wohin sonst?
Über welche Mittel und Methoden die Finanzverwaltung verfügt, um über den gewöhnlichen Steuer
sünderzahler Informationen zu sammeln, untersucht der Artikel
"Die "geheimen" Infoquellen des Fiskus".
Information: Infodienst der
Kampagne Stopp Steuerflucht Nr. 93/07
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