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Theatergruppe des bhz Stuttgart thematisiert NS-Verbrechen

Das Foto von Werner Schmidtke zeigt Darsteller:Innen des Stücks auf, neben und hinter drei Rollstühlen. Zwei Personen sitzen in je einem der Rollstühle, einer ist unbesetzt, eine Frau leht sich an den Rollstuhl
Credits: Fotografie: Werner Schmidtke
70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen wurden während des Dritten Reichs im Rahmen der so genannten „Aktion T4“ ermordet. Mit dieser tragischen Thematik beschäftigt sich das Theaterstück #nutzloseEsser. Es wird von neun Menschen mit Behinderung aus dem bhz Stuttgart e.V. sowie anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe aufgeführt.

Zwangssterilisation, vermeintlicher „Gnadentod“, unwertes Leben: damit beschäftigt sich das Theaterstück #nutzloseEsser, der Theatergruppe des bhz Stuttgart e.V. Keine leichte Kost, wären die Darstellerinnen und Darsteller doch vermutlich selbst Opfer des „Euthanasie-Programms“ geworden, hätten sie während des Dritten Reichs gelebt. Obwohl die Aktion „T4“ über 80 Jahre zurück liegt, hat das Thema nicht an Aktualität verloren. Auch heute noch werden Menschen mit Behinderung Opfer von Vorurteilen, Benachteiligung, Vorbehalten. In Zeiten, in denen rechtsextreme Positionen in Deutschland stark zunehmen und sich Parteien wie die AfD gegen Antidiskriminierungsgesetze aussprechen, ist es von großer Bedeutung, Position zu beziehen.

In Zeiten von Pränataldiagnostik müssen sich Eltern von Kindern mit Behinderung fragen lassen, warum sie das Kind überhaupt bekommen haben. Können Menschen mit Behinderung heutzutage eigentlich selbst entscheiden ob sie Kinder bekommen oder nicht? Wo sind ableistische Strukturen in unserer Gesellschaft vorhanden und wo lauern Gefahren, die ein ähnliches Szenario wieder möglich machen könnten?

Geprobt und weiterentwickelt wird das Stück, bei dem es sich um eine Adaption von „Erinnerung 2000“ von Katja Kandel und Klaus Beer (Die AnStifter) handelt, an Konzeptions- und 20 Probentagen, gefördert von Aktion Mensch. Die Mitspielenden stellen sich in kurzen Filmen vor, zeigen ihren Blick auf Schicksale von Menschen mit Behinderung im NS und fragen, wie es heute aussieht. „Der Wechsel zwischen historischen Szenen und aktuellen Video-Einspielern ist beeindruckend, das Thema berührend, brisant und mutig“, so Irene Kolb-Specht (bhz). Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema erhalten die DarstellerInnen bei Bedarf Unterstützung. Mit der Aufführung möchte die Theatergruppe an die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus und die massenhafte Vernichtung von Menschen mit Behinderung erinnern und die Sorgen und Gedanken derer zeigen, die damals unmittelbar betroffen gewesen wären und ihnen eine Stimme geben.

“Die Ermordung von Menschen mit Behinderung ist überhaupt nicht präsent in unserer Gesellschaft – uns hätte man getötet“, sagt Mitspielerin Seyyah Inal.

Aufführungen #nutzlose Esser: Sa 6. 4. – 18 h, So, 7.4. 17 h, Mo 8.4. 11 h

(Mo Schulvorstellung) Wizemann Quellenstr.7, 70376 Stuttgart Der Eintritt ist frei, Spenden willkommen Bitte anmelden: nutzloseesser@gmail.com

Es spielen: Paolo de Feo, Justine Häusser, Thomas Hermann, Seyyah Inal, Kira Jend, Andreas Kessler, Dominik Straube, Christian Sulzberger, Steffen Wannenmacher
Regie: Natalie Maria Fischer/ Tobias Stumpp Musik: Thomas Maos / Bühne und Kostüm: Theresa Esterházy

Konferenz: Prozesse politisch führen am 16. und 17.3. in Stuttgart

Das Sharepic zur Konferenz zeigt einen leeren GerichtssaalWir leben in politisch ungewissen Zeiten. Ganz sicher jedoch ist, dass wir als linke politische Bewegung weiterhin von Repression betroffen sein werden. Denn eine progressive, emanzipatorische Zukunft anzustreben, bedeutet zwangsläufig, sich in ein antagonistisches Verhältnis zum bürgerlichen Staat zu setzen oder gesetzt zu werden.

Einen möglichst kollektiven und solidarischen Umgang mit Repression zu finden und ihn zu organisieren, gehört zur politischen Praxis der Roten Hilfe. Das heißt aber nicht, dass wir alle immer einer Meinung sind, ganz im Gegenteil. Die politische Prozessführung ist ein heikles Thema, bei dem verschiedene Faktoren zum Tragen kommen. Zwar werden diese Debatten fortlau-
fend geführt, oft sind sie aber nicht aufeinander aufbauend. Um einen aktuellen Stand der Debatte festzuhalten, auf den sowohl wir, als auch andere politische Gruppen in Zukunft zurückgreifen können, haben wir im letzten Sommer eine Broschüre mit dem Titel „Prozesse politisch führen“ auf Papier gebracht. Diese soll zur weiteren Diskussion einladen und ein Anhaltspunkt für politische Aktivist*innen sein, sich mit Repression auseinanderzusetzen.

Der 18.03. ist der Tag der politischen Gefangenen. Diesen nehmen wir dieses Jahr zum Anlass, eine Konferenz zu gestalten, in der wir vier spezifische Aspekte aus diesem Text in unterschiedlichen Panels mit euch diskutieren möchten: „Der Repression trotzen (können)“, „Solidaritätsstrukturen“, „Prozessstrategie“ und „Strafe“ - wobei hier die Haftstrafe eine zentrale Rolle einnehmen wird. Wir haben verschiedene Gäste aus diversen politischen Kämpfen und mit unterschiedlicher Repressionserfahrung nach Stuttgart eingeladen.

Dazu wollen wir alle interessierten Genoss*innen zu uns ins Linke Zentrum Lilo Herrmann einladen! Kommt vorbei, nehmt euch und euren Freund*innen eine Broschüre mit und tretet mit uns und unseren Gästen in den Austausch. Das Wochenende soll die Gelegenheit bieten, die oft mühsame Auseinandersetzung mit Repression in einem solidarischen, entspannten und freundschaftlichen Rahmen zu führen.

Wann? Sa, 16.03. ab 13 Uhr &
So, 17.03. ab 10 Uhr
Wo? Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105, 70199 - Stuttgart

Eine Konferenz der Rote Hilfe OG Stuttgart

Aus Liebe zur Freundin ins Nazi-Deutschland zurückgekehrt, deportiert und ermordet: Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur am Stolperstein für Käthe Loewenthal

Foto von Käthe Loewenthal und ihr Stolperstein
Stolperstein für Käthe Loewenthal © Stolpersteininitiative Stuttgart Ost
Am 27. Januar jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 1945 zum 79. mal.1996 wurde der 27. Januar bundesweit als Gedenktag für die Opfer der NS-Diktatur festgelegt.
Am 27.1.2024 um 11 Uhr laden das Projekt „Der-Liebe-wegen“, der Weissenburg e. V. - Zentrum LSBTTIQ Stuttgart und die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber in die Ameisenbergstraße 32 im Stuttgarter Osten zum Gedenken am Stolperstein für Käthe Loewenthal ein.
Die Abteilung für Chancengleichheit und die Koordinierungsstelle Erinnerungskultur der Stadt Stuttgart unterstützen die Aktion. Die Kurzbeiträge von Brigitte Lösch, Vorsitzende der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber, Barbara Straub, Leiterin der Abteilung für Chancengleichheit, Künstlerin Philine Pastenaci sowie Professor Dr. Wolf Ritscher als Angehöriger von Käthe Loewenthal werden vom Stuttgarter Chor Musica Lesbiana musikalisch begleitet.

„Wir wollen das Leben der Malerin Käthe Loewenthal bei diesem Gedenken in den Mittelpunkt stellen, die trotz Warnungen im Hinblick auf ihre jüdische Herkunft aus der Schweiz nach Stuttgart ins Nazi-Deutschland zurückkehrte, um ihrer schwerkranken Freundin bis zu deren Tod 1938 beizustehen“, so Ralf Bogen vom Projekt „Der-Liebe-wegen“, auf dessen Internetseite Käthe Loewenthals Lebensgeschichte mit weiteren Biografien von gleichgeschlechtlich liebenden NS-Opfern aus dem heutigen Baden-Württemberg zu finden sind. „Loewenthal wurde 1942 in das besetzte Polen deportiert und im Durchgangslager Izbica bei Lublin ermordet. Als einzige der vier 1933 noch lebenden Schwestern hat die jüngste Schwester Susanne Ritscher den Holocaust überlebt“, ergänzt Sven Tröndle vom Vorstand des Weissenburg LSBTTIQ-Zentrum Stuttgart.

„In den heutigen Zeiten, wo jüdische, muslimische und queere Menschen zunehmend mit Hass und Hetze konfrontiert werden, ist ein solches Sichtbarmachen des NS-Unrechts wichtiger denn je“ unterstreicht Brigitte Lösch. Barbara Straub bekräftigt: „Wir wollen am 27. Januar ein würdiges Zeichen gegen Antisemitismus, gegen alle Formen von Rassismus und für die nachhaltige Akzeptanz menschlicher Liebes- und Lebensvielfalt setzen.“



Hinweis: Hybridveranstaltung über das Forschungsprojekt zur Auffindbarkeit von frauenliebenden Frauen in baden-württembergischen Psychiatrien in der Zeit des Nationalsozialismus: “Diagnose: Psychopathin mit perverser Neigung”

Der Weissenburg e. V. – Zentrum LSBTTIQ Stuttgart lädt am 21. Januar 2024, 17 Uhr, online sowie im Café der Weissenburg, Weißenburgstraße 28A, Stuttgart ein: Claudia Weinschenk forschte fünf Jahre in Akten baden-württembergischer Psychiatrien aus der Zeit des Nationalsozialismus nach Spuren frauenliebender Frauen. Das Projekt soll vorgestellt, von Schwierigkeiten und Erfolgserlebnissen erzählt, auftauchende Fragen angeschnitten und mit zwei bis drei aus den Akten herausgefilterten Biografien konkretisiert werden (weitere Infos siehe: www.der-liebe-wegen.org und www.zentrum-weissenburg.de).


... die rechte Welle brechen!

Sharepic zur Aktion aus dem Text2023…das „Jahr der Dammbrüche“: Die AfD stellt erste Bürgermeister und Landräte.

CDU & FDP gehen nicht nur auf Kommunalebene zur Zusammenarbeit mit der teils faschistischen AfD über. Der CDU Vorsitzende heizt die rassistische Stimmung höchstpersönlich und stetig weiter an. Und die Regierungskoalition aus SPD, Grünen & FDP?
Sie verschärfen die Asylgesetzgebung, kriminalisieren zivile Seenotrettung und treiben auch in Deutschland den sozialen Kahlschlag weiter voran.

Wir sagen: Es reicht! Zeit, dem gemeinsam etwas entgegenzusetzen – 2024 ist es höchste Zeit, die rechte Welle zu brechen!

Mehr Informationen.

6. Januar: Musik für Gaza

Die Grafik zeigt ein Plakat für die Veranstaltung mit den Logos des OTKM und PAKOKommt am Samstag, den 6. Januar 2024, zu unserem Konzert bei dem wir Spenden für Palästina sammeln - euch erwartet ein Abend mit Live-Musik, die von palästinensischen Liedern bis Barockmusik reicht. Es werden auch palästinensische Speisen und Getränke angeboten.

Alle Einnahmen und Spenden gehen an die Palestinian Medical Relief Society (PMRS). PMRS ist eine bekannte medizinische palästinensische NGO, die sich für Gesundheit, Wohlbefinden und Widerstandskraft der palästinensischen Bevölkerung einsetzt.
Dabei arbeitet sie nach den Grundsätzen einer demokratischen, sozial gerechten Gesellschaft ohne jegliche Diskriminierung, in der alle den gleichen Zugang zu Gesundheitsversorgung haben.
Ihr Ziel ist der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft mit einem Gesundheitssystem von hoher Qualität.

Eintritt auf Spendenbasis (ab 7€ erwünscht).

Wir tolerieren keinen Rassismus, Antisemitismus,Homophobie oder jegliche Art von Diskriminierung!

Benefizkonzert: 6.Januar 18:30 Uhr Linkes Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Straße 105, Stuttgart)

Homepage der Palestinian Medical Relief Society.

125. Geburtstag von Bertolt Brecht: Über die irdische Liebe und andere Welträtsel

Einladungsflyer mit den Angaben aus dem Text und einem Foto von Ernst Konarek vor einem gezeichneten Portrait von Bertolt Brecht
Einladungsflyer
Freitag, 15. Dezember, 19.30 Uhr


Ernst Konarek:
Zum 125. Geburtstag von Bertold Brecht

Über die irdische Liebe und andere Welträtsel

Eintritt: 18 Euro für Gäste, 15 Euro für Mitglieder
Im Waldheim Gaisburg


Obere Neue Halde 1
70186 Stuttgart-Ost



Demo: Stoppt den Genozid in Palästina! Solidarität mit allen unterdrückten Völkern! Gegen Rassismus, Zionismus und Antisemitismus!

Sharepic zur DemoDie seit 75 Jahren andauernde Besatzung und Unterdrückung der Palästinenser:innen erreicht einen neuen traurigen Höhepunkt. Der rechte Staat Israel bombardiert palästinensischen Gebiete von Gaza bis zur West-Bank massiv. Krankenhäuser, Schulen, Fluchtrouten werden bombardiert, Tausende wurden unter den zerbombten Häusern begraben, über eine Million Menschen sind auf der Flucht. Das Seuchenrisiko wächst von Tag zu Tag: sauberes Wasser fehlt, Tote können nicht mehr begraben werden, weil es zu viele sind.

Grund für diese Gräueltaten Israels seien die Hamas – das hört man hier in Deutschland, aber auch aus den USA, Großbritannien oder Israel selbst. So wurde das Al-Shifa Krankenhaus wegen einem vermeintlichen Hamas-Unterschlupf bombardiert und auch Krankenwagen blieben nicht verschont. Für jedes Verbrechen an der Zivilbevölkerung wird die Hamas künstlich vorgeschoben oder behauptet, dass die Zivilist:innen als menschliche Schutzschilder verwendet werden. Die Entmenschlichung der Palästinänser:innen rechtfertigt dieses Vorgehen. Dabei macht die IDF (Israelian „Defence“ Force) nicht mal an der eigenen Bevölkerung halt, das Schicksal der am 7. Oktober genommenen Geiseln ist für israelische Politiker:innen und das Militär nebensächlich: Erst nach massiven internationalen Protesten nahm Israel das Angebot der Feuerpause wahr. Die Absichten des Netanjahu-Regimes sind eindeutig: Bei Palästinenser:innen wird von „Tieren“ gesprochen und eine zweite Nakba gefordert, welche die von 1948 übertreffen soll. Die angewandte Kriegsstrategie ist nicht Genauigkeit, sondern Zerstörung und Vertreibung der Bevölkerung bis nach Ägypten, wie in den geleakten Geheimdienstdokumenten öffentlich gemacht wurde. Ihre sogenannte „Terrorbekämpfung“ findet selbst in der West-Bank statt, in der es keine Hamas-Verwaltung gibt.

Deutschland ist Mitschuld

Solidaritätsbekundungen mit der palästinensischen Bevölkerung werden kriminalisiert, ob von Politiker:innen wie Olaf Scholz oder Nancy Faeser, es wird rassistisch gehetzt und Stimmung gegen migrantische Personen oder Geflüchtete gemacht. Vor Kurzem wurden in ganz Deutschland Wohnungen von angeblichen „Samidoun- und Hamas-Mitgliedern“ durchsucht – es wird so einfach alles, was gegen den israelischen Staat steht, in einen Topf geworfen und als staatsfeindlich erklärt. Dabei ist Samidoun ein linkes und nicht-religiöses Netzwerk für palästinensische Gefangene. Der zionistische Siedlerkolonialismus als Ursache des Krieges wird unter den Teppich gekehrt und die deutsche Regierung befeuert den Genozid fleißig mit Waffenlieferungen: Deutsche Waffenexporte nach Israel haben sich seit 2022 fast verzehnfacht – das gibt auch gute Profite; ganze 303 Mio. Euro. Damit trägt die Bundesregierung und die deutsche Rüstungsindustrie eine Mitschuld an dem Genozid an den Palästinenser:innen!

Jetzt ist die Zeit, auf die Straße zu gehen, Solidarität mit der palästinensischen Bevölkerung zu zeigen und den Völkermord zu stoppen!
-Wir stehen für ein friedliches Zusammenleben aller Ethnien, Geschlechter, Religionen und Sexualitäten.
-Wir sind solidarisch mit dem palästinensischen Befreiungskampf.
-Kein freies Land ohne freie Frauen.
-Unser Bezugspunkt sind linke fortschrittliche Kräfte in Palästina und dem Apartheidsstaat Israel, die gegen die Kolonialisierung und Besatzung Palästinas kämpfen und keine Machtinteressen hinter der nationalen Befreiung verbergen.
-Keine Kriegshandlungen an der zivilen Bevölkerung.

Demonstration am Freitag. 08.12. um 18 Uhr, Stuttgart, Lautenschlagerstr. // beim HBF

Unterstützer:innen:

• Aktionstreffen Klimagerechtigkeit Stuttgart
• Alinteri
• Arbeitskreis Internationalismus Stuttgart
• “Clara Zetkin Haus” Waldheim Stuttgart e.V.
• Deutsche Kommunistische Partei Stuttgart
• Feminists for Jina Stuttgart
• Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung
• Palästina Komitee Stuttgart
• Revolutionäre Aktion Stuttgart
• Revolutionäre Jugend Stuttgart
• Young Struggle Stuttgart

Quelle: OTKM Stuttgart

Ausstellung: Die Kellerschenke

Harry Walter / DGB-Region Stuttgart
Foto: Harry Walter / DGB-Region Stuttgart
Der Künstler und Autor Harry Walter zeigt Fotos aus dem Nachlass seines Vaters, der in den 1950er Jahren Geschäftsführer und Chefkoch im Lokal „Kellerschenke“ des Stuttgarter Gewerkschaftshauses war, damals ein Treffpunkt der linken Szene. Die meisten Fotos wurden von Richard Walter (1921-1966) selbst aufgenommen. Sie bieten einen Einblick in die spezielle Stimmungslage jener Zeit und zwar sowohl vor wie hinter den Kulissen. Im Festsaal des Hauses veranstaltete der Kellerschenken-Betreiber zudem große Shows, in denen er das Anrichten „Kalter Platten“ zelebrierte. Ein weiteres Highlight sind versehentlich entstandene Doppelbelichtungen, auf denen sich Arbeit und Freizeit, Küche und Party aussagekräftig überlagern.

Öffnungszeiten: Noch bis 15. Dezember 2023, montags bis freitags, 8-18 Uhr im Willi-Bleicher-Haus, Willi-Bleicher-Straße 20, 70174 Stuttgart

Veranstalter: DGB-Region Stuttgart

Verwaltungsgerichtshof verweigert Prüfung des Brandschutzes bei Stuttgart21

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Einmal mehr zeigt das heute zugegangene Urteil des VGH, dass es bei Stuttgart21 um mehr geht als um einen fehlgeplanten Bahnhof. Indem sich das Gericht die komplizierte Sache leicht machte und den Klagenden schlichtweg die Klagebefugnis verweigerte, verstellt es den Weg einer rechtsstaatlichen Klärung der schwerwiegenden Vorwürfe wegen lebensgefährdenden Mängeln beim Brandschutz in den S21-Tunneln.

Überraschend hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim unmittelbar nach der gestrigen Verhandlung in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. (SGF) und dreier Privatpersonen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum mangelhaften Brandschutz- und Rettungskonzept der S21-Tunnel zurückgewiesen und keine Revision zugelassen – trotz Ankündigung, man werde die Entscheidung sorgfältig beraten und am Donnerstag bekanntgeben.

Damit hat das Gericht ausgiebig Gebrauch gemacht von den gesetzlichen Spielräumen, Klägerrechte zu beschneiden, z.B. über extrem kurz bemessene Fristsetzungen. Recht und Rechtsprechung höhlen so den Rechtsschutz und damit den Rechtsstaat immer mehr aus. So wurde die Klagebefugnis sowohl der SGF als auch dreier namens des Aktionsbündnisses klagender Privatpersonen verneint und damit jegliche Erörterung der baulichen Mängel verweigert. Die auf Forderung des Gerichts benannten und zahlreich erschienen Sachverständigen waren umsonst angereist. Offensichtlich hatte sich das Gericht von vornherein die Mühe erspart, sich überhaupt mit deren Argumente befassen. Dazu Bündnissprecher Dieter Reicherter: „Damit verletzen die beteiligten Behörden ihr Pflichten zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen und Abwägung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit“.

So geriet schon die Verhandlung zur Farce. Den Privatpersonen wurde das Klagerecht abgesprochen, weil sie nicht mehr betroffen seien als jede andere Bürger*in. Auch dass der an den Rollstuhl gefesselte Kläger Karlheinz Scherwinski hilflos betroffen sei, wenn ein Zug in dem 60km (geplant 110km), großen Tunnelnetz in Brand geriete, beeindruckte das Gericht nicht. Ebenso kalt wurde ignoriert, dass Scherwinski auf diese Weise weitgehend von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen würde. Passend dazu ist ausgerechnet das VGH-Gerichtsgebäude nicht behindertengerecht ausgestaltet: Nur mit großen Umwegen konnte der Kläger mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen. In die Toilettenkabine konnte er mit dem Rollstuhl gar nicht einfahren.

Auf die von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo wenn nicht beim obersten Verwaltungsgericht des Landes die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutz- und Rettungskonzept klagen könnten, gab es keine Antwort. Auch dass bei einem Brandfall im Tunnel die Menschen nicht rechtzeitig vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase evakuiert werden könnten, blieb ohne Reaktion. Immerhin kann es im Fildertunnel, in dem gleichzeitig 3 Züge hintereinander fahren können sollen, bei voller Besetzung um Gesundheit und Leben von bis zu 11 000 Menschen gehen.

Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Empörend, wie der VGH mit völlig einseitiger Auslegung der Satzung unseres Umweltfachverbands unsere Klageberechtigung gegen ein beim Brandschutz nicht zu verantwortendes Fehlprojekt verneint.". Auch dass die Freiwilligen Feuerwehren des Filderraums infolge mangelhafter Planung bei der Brandbekämpfung im Fildertunnel Lebensgefahren ausgesetzt würden, beeindruckte das Gericht nicht.

Der VGH hat mit der Nichtzulassung der Revision gegen seine Urteile gleich noch weitere juristische Hürden aufgebaut. Da es hier um die rechtliche Effizienz des grundrechtlichen Schutzes von Leib und Leben geht, prüfen die beim VGH unterlegenen Kläger den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln: Stuttgart 21 vor entscheidender Hürde

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich.

In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen.

Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden.

Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung.

Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“.

Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“

Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis
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