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Hamburg: Neue Sternbrücke fertig? Stimmt nicht!

DB InfraGo verschleiert Projektverzögerungen. Eisenbahnbundesamt prüft Einhaltung Planfeststellungsbeschluss. Initiative fordert Beschleunigung und verbindlichen Zeitplan

Das Foto zeigt eine S-Bahn, die die Sternbrücke überquert. Darunter fahren Autos.

Foto © Stephan Pflug, Initiative Sternbrücke

Während DB InfraGo und Senat sich dafür feiern lassen, dass die Züge wieder über die Monsterbrücke rollen, bleibt die Wahrheit auf der Strecke: der Bau liegt weit hinter Zeitplan. Wesentliche Arbeiten dauern nun bis Ende 2027, die Kabelhilfstrasse soll sogar bis Anfang 2028 stehen. Hinterhöfe warten auf Wiederherstellung und Renaturierung, Flächen bleiben blockiert und die Entwicklung eines lebenswerten Umfelds wird weiter verzögert.

„Die Arbeiten an der neuen Sternbrücke sind erfolgreich abgeschlossen“, meldet die Deutsche Bahn auf Instagram. Eine zumindest irreführende Formulierung. Denn auf ihrer eigenen Projektseite beschreibt die DB den aktuellen Zustand gleichzeitig als „Bauzwischenzustand“. Der Lärmschutz soll erst im Oktober 2027 vollständig fertiggestellt werden - möglicherweise im Widerspruch zur Planfeststellung, das Eisenbahnbundesamt prüft. Die massive Kabeltrasse bleibt nach Unterlagen des Hamburger LSBG sogar bis Anfang 2028 und blockiert den geplanten bus- und fahrradfreundlichen Umbau der Stresemannstraße. Die Brammerfläche bleibt auf unbestimmte Zeit in den Händen der DB. Kurzum: wesentliche Arbeiten mit massiven Beeinträchtigungen vor Ort dauern noch voraussichtlich bis mindestens 2028.

„Dass die Züge wieder fahren, begrüßen wir. Aber die Erfolgsmeldungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die hässliche Realität im Viertel eine andere ist“, sagt Axel Bühler, Sprecher der Initiative Sternbrücke. „Nach Jahren von Abriss, Baumfällungen und Baustelle muss jetzt kurzfristig die Wiederherstellung beginnen: Grün zurück, Hinterhöfe renaturieren, Flächen freigeben und die mit Beteiligung laufende Umfeldplanung konkret umsetzen.“

Die Initiative Sternbrücke fordert deshalb von DB und Senat Tempo und Verbindlichkeit:

- Beschleunigung der Bauarbeiten

- einen verbindlichen und öffentlichen Zeitplan, wann welche Flächen aus der Baustelle entlassen werden und wann die Wiederherstellung von Hinterhöfen, Begrünung und Umfeld tatsächlich beginnen kann

- Flächen, die früher freigegeben werden können, müssen früher für die Entwicklung des Umfelds zur Verfügung stehen.

- der mehr als einjährigen Betrieb ohne den vollständigen planfestgestellten Lärmschutz muss erklärt und der notwendige Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gewährleistet werden. 

Dazu Axel Bühler: „Die Monsterbrücke mag für den Zugverkehr in Betrieb sein. Ihr Bau ist längst nicht fertig. Wir wollen endlich darüber reden, wie aus diesem Ort wieder ein lebenswertes Stück Stadt wird – mit Grün, Aufenthaltsqualität und Raum für Nachbarschaft und Kultur. Für das Viertel und die Politik beginnt die eigentliche Arbeit jetzt erst.

Quelle: Pressemitteilung 


 

Gewalt gegen Obdachlose bundesweit auf Rekordhoch

Die Gewalt gegen Obdachlose ist auf einem Rekordhoch. Laut der aktuellen Statistik des Bundeskriminalamts sind im vergangenen Jahr bundesweit 2194 Menschen Opfer einer Straftat geworden - davon 231 in Hamburg. Mehr über die erbärmlichen Vorgänge bei Hinz & Kunzt.

SternSternbrücke: Staatsanwaltschaft kriminalisiert Rettungsversuch von todgeweihten Stadtbäumen

Das Foto zeigt eine S-Bahn, die die Sternbrücke überquert. Darunter fahren Autos.
Foto © Stephan Pflug, Initiative Sternbrücke
Am morgigen Dienstag Verhandlung im Amtsgericht Altona, 05.11.24, 13 Uhr, Sitzungssaal 201, Max-Brauer-Allee 89

Stephan Pflug, 56, und Ivo Jaklic, 58, stehen am Dienstag vor Gericht. Der Vorwurf: Sachbeschädigung. Die beiden hatten im Januar 2023 in der Max-Brauer-Allee einige Bäume mit Signalfarbe markiert. Bäume, die 2025 ausschließlich für den Transport der neuen Sternbrücke gefällt werden sollen.

“Planfeststellungsverfahren sind abstrakt und Planungsunterlagen schwer zu lesen. Wenn wir die todgeweihten Bäume in der Max-Brauer-Allee sichtbar markieren, versteht jede:r unmittelbar, wieviel Stadtnatur zerstört wird, kann sich eine Meinung bilden und sich einmischen. Mit unserer Aktion wollen wir die Bäume retten,” so Pflug und Jaklic.

Seit mehr als 4 Jahren macht die Initiative Sternbrücke die überdimensionierte Sternbrücken-Planung von Senat und Bahn begreifbar und fordert eine Neuplanung. Zum Zeitpunkt der Baum-Aktion im Januar 2023 lag noch keine Baugenehmigung vor und ein Einfluss von Protesten auf die Planung war noch denkbar.

Entsprechend wurden bereits bei einer Demonstration im Oktober 2022 die Allee-Bäume symbolisch von Verkehrssenator Anjes Tjarks (als Maske) mit einer Motorsäge attackiert. Die Bäume an der Max-Brauer-Allee sind auch aktuell mit Kreuzen markiert und Plakaten behängt.

Zumindest eine alternative Planung, die ohne Fällung der Allee-Bäume auskäme, ist seit Jahren öffentlich bekannt; gleiches gilt für die Sanierung der Sternbrücke, die vom Denkmalamt der Kulturbehörde nach wie vor für richtig gehalten wird.

„Senat und Bahn wollen fast 90 Bäume für die schlecht geplante Monsterbrücke vernichten - die Hälfte ist bereits gefällt, weitere Fällungen sind für diesen Winter geplant. In der Stadtklimaanalyse 2023 der Umweltbehörde sind Max-Brauer-Allee und Brammerfläche als kritische Flächen gekennzeichnet, die im Sommer zu heiß werden. Bäume kühlen, spenden Schatten und sind für die Menschen vor Ort unverzichtbar,“ sagt Marlies Thätner, Sprecherin der Initiative Sternbrücke.

Seit im Februar 2024 die Baugenehmigung erteilt wurde, läuft die von der Initiative unterstützte Klage von Prellbock Altona e.V. gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg. Ein Antrag auf Baustopp war im Mai abgelehnt worden, die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. „Die Rettung der Bäume ist ein wesentlicher Grund für die Klage,“ erläutert Thätner.

Zum Verfahren gegen Pflug und Jaklic kommentiert Axel Bühler, Sprecher der Initiative Sternbrücke: „Der politische Konflikt um die Sternbrücke erreicht hier einen neuen Tiefpunkt. Die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren längst einstellen können. Es ist offensichtlich unsinnig, eine angebliche Sachbeschädigung von Bäumen anzuklagen, die aufgrund von Planungen von Senat und Bahn gefällt werden sollen. Wir können nur spekulieren: hier will Rot-Grün wirkungsvollen Protest von Bürger:innen mit Mitteln der Strafverfolgung unterbinden.“

Quelle: Pressemitteilung 04.11.2024

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Urteil im Rondenbarg-Verfahren: Ein Symbol der Kriminalisierung von Protest

Das Logo der Roten Hilfe zeigt zwei stilisierte Personen, die ihre Arme untergehakt haben.
Logo der Roten Hilfe
Heute wurde im Rondenbarg-Verfahren das Urteil verkündet: Die Angeklagten wurden zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der systematischen Kriminalisierung legitimen Protests, die den G20-Gipfel 2017 in Hamburg und seine Nachwirkungen geprägt haben.

Der G20-Gipfel war von Anfang an begleitet von staatlicher Repression auf einem bislang ungekannten Niveau. In einem Gebiet von fast 40 Quadratkilometern wurde das Demonstrationsrecht de facto außer Kraft gesetzt. Genehmigte Protestcamps wurden ignoriert und aufgelöst, die „Welcome to Hell“-Demonstration wurde von der Polizei brutal zerschlagen, und selbst harmlose Aktionen wie das Cornern wurden mit massiver Gewalt unterbunden – ein klarer Gipfel der staatlichen Repression.

Nachdem es einigen trotzdem gelang, ihren Protest gegen den G20-Gipfel mit seinen autoritären Regimes zum Ausdruck zu bringen, folgte eine beispiellose Verfolgungswelle. Die SOKO „Schwarzer Block“ verfolgte unter dem Motto „Wir kriegen euch alle“ Demonstrant*innen mit einer Öffentlichkeitsfahndung, grenzüberschreitenden Ermittlungen und zahlreichen Razzien. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Verfahren nach den Paragraphen 129 und 129a StGB eingeleitet, es folgten lange Haftstrafen und das Verbot der Internetplattform Linksunten. Der G20-Gipfel setzte damit neue Maßstäbe in der Verfolgung linker Aktivist*innen.

Das Rondenbarg-Verfahren, das nun mit der erstinstanzlichen Verurteilung von zwei Angeklagten endete, reiht sich in eine lange Folge staatlichen Verfolgungswillens ein. Trotz der Tatsache, dass keine individuellen Straftaten nachgewiesen werden konnten, wurden die Angeklagten für ihre bloße Anwesenheit während der Proteste bestraft – ein beispielloser Angriff auf die Demonstrationsfreiheit. Während des Prozesses, der sich über 24 Verhandlungstage erstreckte, wurden nicht nur die Polizeigewalt und die Rolle der Einsatzkräfte ignoriert, sondern auch neue, beunruhigende Erkenntnisse über den Einsatz von V-Leuten während der Proteste bekannt. Diese Personen, die sich als Demonstrierende tarnten, könnten aktiv zur Eskalation beigetragen haben – Fragen, die der Prozess unbeantwortet ließ.

Trotz des heutigen Urteils laufen weitere Verfahren gegen insgesamt 86 Personen, die ebenfalls im Kontext mit der Demonstration am Rondenbarg verfolgt werden. Einige von ihnen erlitten durch den brutalen Polizeieinsatz an diesem Tag schwere Verletzungen, unter denen sie teils bis heute leiden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft betreibt einen massiven Aufwand, um diese Verfahren durchzusetzen, oft gegen Menschen, die inzwischen in völlig neuen Lebenssituationen stehen.

„Dies ist ein klarer Versuch, ein Exempel zu statuieren und die linke Bewegung zu spalten“, sagt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Rote Hilfe e. V. „Doch wir stehen geschlossen gegen diese Repression. Wir werden uns nicht vorschreiben lassen, wie und mit wem wir unsere Grundrechte ausüben.“

„Das heutige Urteil im Rondenbarg-Verfahren ist ein weiterer Tiefpunkt in der Kriminalisierung von Protesten. Die Demonstrationsfreiheit wird durch solche Urteile massiv gefährdet. Wir fordern die sofortige Einstellung aller G20-Verfahren und stehen solidarisch mit allen, die von dieser Repression betroffen sind. Diese Urteile werden linken Protest nicht brechen – im Gegenteil, sie machen uns stärker. Denn: Solidarität bleibt unsere stärkste Waffe.“

Quelle: Pressemitteilung 03. September 2024


Demonstrationen am 24. August in Hamburg und Karlsruhe vor dem Urteil im G20-Rondenbarg-Prozess

Sharepic zu den Demos in Hamburg und KarlsruheDer G20-Rondenbarg-Prozess neigt sich seinem Ende entgegen. Mit einer Urteilsverkündung ist Ende August zu rechnen. Wir wollen vor der Urteilsverkündung gemeinsam unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ auf die Straße gehen und rufen am Samstag, dem 24. August, zu Demonstrationen in Hamburg und Karlsruhe auf. Für die Mobilisierung zu den beiden Demonstrationen haben wir Plakate, Flyer und Aufkleber gedruckt. Ihr könnt gerne kostenlos Material bei uns bestellen, schreibt uns einfach eine E-Mail. Wenn ihr gemeinsame Anreisen plant, sagt uns gerne Bescheid.

Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest! United we Stand!

24. August 2024 | 15 Uhr | Demonstration | Hamburg | Gänsemarkt
24. August 2024 | 15 Uhr | Demonstration | Karlsruhe | Friedrichsplatz


Quelle
Zum Aufruf