Skip to content

Buchlesung: "Ciudad Juarez: Alltag in der gefährlichsten Stadt der Welt"

Das Buchcover zeigt ein Grafitty auf einem Tor mit einem Revolver, der auf den Betrachter zielt
Buchcover
Der Alltag von Ciudad Juárez, im Grenzgebiet zu den USA, ist geprägt von der Ausbeutung in den Weltmarktfabriken, der Macht der Drogenkartelle, der täglichen, viel zu oft tödlichen Gefährdung von Frauen und den Lebensgeschichten all derer, die auf „die andere Seite“ gelangen wollen, auf der Suche nach einem besseren Leben.

Kathrin Zeiske kennt Mexiko seit langem: zuerst den Süden Mexikos, durch die Mitarbeit in einer Migrant:innenherberge in Chiapas, bevor sie sich mit dem Leben und Alltag in der mexikanischen Grenzmetropole Ciudad Juárez auseinandersetzte. Heute lebt sie mehrere Monate des Jahres in dieser Stadt: als freie Journalistin, Autorin und Frauenrechtsaktivistin und organisiert politische Austauschreisen in diese Stadt. In ihrer Freizeit kämpft sie als Miss Kath in der mexikanischen Wrestling-Variante, der Lucha Libre.

In der Lesung aus ihrem Buch “Ciudad Juárez: Alltag in der gefährlichsten Stadt der Welt“ und im Gespräch über ihre persönlichen Erfahrungen an den unterschiedlichsten Schauplätzen in dieser Stadt, lernen wir die vielschichtige und widersprüchliche Realität dieser Grenzmetropole kennen. Und einen Alltag, der zeigt, wie Menschen auch unter widrigen Umständen ihr Leben in die Hand nehmen und versuchen, eine Stadt für sich und andere lebenswerter zu gestalten.

Lesung + Gespräch
Datum: Fr, 11.08.2023 - 19:30
Stadt: Hamburg
Veranstaltungsart: Lesung und Diskussion
Veranstaltungsort: Centro Sociale, Sternstr. 2/ Nähe U-Feldstraße
Veranstalter: Zapapres e.V. + Rosa-Luxemburg-Stiftung HH

Weiterführende Links

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und ZivilgesellschaftBerlin, 4. Januar –“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft –“ der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Bei der Verschärfung des Militanzverbots verweist die Gesetzesbegründung auf Klimaproteste und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte aller Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt"
, betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern. Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Sozialrecht: Neue Regelungen 2023

Der Sozialverband VDK , bei dem man übrigens dringend Mitglied werden sollte, sofern man nicht mindestens in einer DGB Gewerkschaft dabei ist, hat dankenswerterweise einige Links zu den neuen Regelungen 2023 zusammengestellt, die einen ersten Einblick geben


Mildes Urteil nach Nazi-Angriff auf Journalisten

In Fretterode in Thüringen wurden 2018 zwei Fotografen von zwei Neonazis angegriffen und schwer verletzt, als sie vor dem Haus eines NPD-Politikers fotografierten. Eines der Opfer erlitt einen Schädelbruch, das andere einen Messerstich ins Bein. ZAPP hat mehrmals über den Fall berichtet. Nun ist das Urteil gefallen: Alle Beteiligten haben Revision dagegen eingelegt. „Es ist ein Signal an die Neonazi-Szene, dass sie mit unglaublich milden Strafen weiterhin für sie unliebsame Pressevertreter angehen können“, sagt Merlin M. (Name geändert), eines der Opfer. Warum fiel das Urteil so mild aus? Und was bedeutet es für Journalisten, die zu Neonazis recherchieren?

Keine Anklage gegen Bürgermeister im Fall Ayotzinapa

Zweigeteiltes Foto. Die linke Seite zeigt Demonstration mit den Porträts der 43 Studenten aus Ayotzinapa. Die rechte Seite zeigt den Ex-Bürgermeister von Iguala, José Luis Abarca. Er gilt als Hauptverdächtiger im Fall des verschwindenlassens der 43 Studenten aus Ayotzinapa. Grafik: Desinformémonos
Der Ex-Bürgermeister von Iguala, José Luis Abarca, gilt als Hauptverdächtiger im Fall des verschwindenlassens der 43 Studenten aus Ayotzinapa. Grafik: Desinformémonos
(Mexiko-Stadt, 14. September 2022, desinformémonos/poonal).- Die Mordanklage gegen den Hauptverdächtigen im Fall Ayotzinapa, José Luis Abarca, ist überraschend abgewiesen worden. Dabei gilt der Ex-Bürgermeister von Iguala im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero seit Beginn der Ermittlungen als Schlüsselfigur der Ereignisse in der Nacht des 26. September 2014. Damals verhafteten Polizist*innen aus Iguala, verstärkt durch Einheiten aus Huitzuco und Cocula, die 43 Lehramtsstudenten von Ayotzinapa und übergaben sie anschließend an Mitglieder des Drogenkartells Guerreros Unidos. Die Studenten hatten zuvor Busse gekapert, um zu einer Demonstration nach Mexiko-Stadt zu fahren, ohne zu wissen, dass in den Bussen Drogen versteckt waren.

Richter sieht nicht genügend Beweise

Der Dritter Bezirksrichter in Bundesstrafverfahren in Tamaulipas befand jedoch, dass das Bundesinnenministerium nicht genug Beweise für eine Anklage erbracht habe. Die Klageabweisung erfolgte, obwohl die von der mexikanischen Regierung eingesetzte Wahrheitskommission erst kürzlich festgestellt hat, dass „A1“ den Befehl gegeben hat, die 43 Lehramtsstudenten von Ayotzinapa zu verhaften und an das Drogenkartell Guerreros Unidos zu übergeben, wo sie vermutlich ermordet worden sind. Bei „A1“ soll es sich um Abarca gehandelt haben.

Trotz der richterlichen Entscheidung bleibt Abarca im Gefängnis, da gegen ihn noch weitere Anklagen wegen Mordes vorliegen. Abarca soll im Juni 2013 Arturo Hernández Cardona, Vorsitzender des Bauernverbandes Unión Popular sowie die Aktivisten Félix Bandera Román und Ángel Román Ramírez erschossen haben.

Angehörige demonstrierten für Freilassung Abarcas

Erst am 28. August veranstalteten Angehörige und Freund*innen des Ex-Bürgermeisters und seiner Frau eine Demonstration in Iguala, um die Freilassung des Paares zu fordern, das seit acht Jahren mit Anklagen wegen Mordes und organisiertem Verbrechen im Gefängnis sitzt. Überraschend nahmen auch mindestens fünf Väter und Mütter der 43 Verschwundenen an der Demonstration teil. Sie halten Abarca für „nicht schuldig“.

Der Richter aus Tamaulipas, Samuel Ventura Ramos, hatte zuvor bereits 77 weitere Verdächtige im Fall Ayotzinapa freigelassen. Das Bundesinnenministerium kündigte umgehend an, das Urteil anfechten zu wollen. Das Ministerium erklärte zudem, dass es vier Haftbefehle gegen Angehörige der Armee gebe, von denen drei bereits vollstreckt seien. Einer der Verhafteten ist José Rodríguez Pérez, der damalige Kommandant des 27. Infanteriebataillons von Iguala.

Quelle. CC BY-SA 4.0 Keine Anklage gegen Bürgermeister im Fall Ayotzinapa von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

#noIMK: Ihre Sicherheit ist nicht unsere Sicherheit

Mobilisierungsplakat gegen die IMK21In den letzten Jahren haben viele Menschen erfahren, was es bedeutet, wenn der Staat für mehr „Sicherheit“ sorgt: Zunehmende Ausweitung von Polizeibefugnissen und eine erhöhte Präsenz in der Öffentlichkeit, mehr Racial Profiling, härtere Asylgesetze und ansteigende Kriminalisierung von Klimaaktivist:innen und Antifaschist:innen.

... Unterschiedliche Fälle, die doch Gemeinsamkeiten haben. Die Handlungsräume derjenigen, die diese wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse infrage stellen und Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Aussehen ausgegrenzt und unterdrückt werden, da sie angeblich nicht „ins System passen“, werden durch staatliche Maßnahmen immer weiter eingeschränkt. Durch Überwachung und Kontrolle werden uns die letzten selbstbestimmten Räume genommen.

Die Innenminister:innenkonferenz (IMK) ist für diese Entwicklungen verantwortlich. Als zentrale Schnittstelle der Innenministeriinnen der Länder und des Bundes wird dort ein bundesweit ähnliches Vorgehen koordiniert und über die inländische Sicherheitslage beraten. Vom 1. bis 3. Dezember findet die IMK hier in Stuttgart statt.

Was beschließen die Innenminister:innen und in welchem Interesse handeln sie?

Sie weiten die Überwachung aus. Ohne, dass wir es mitbekommen, können unsere Laptops und Smartphones überwacht und abgehört werden. Ein richterlicher Beschluss wird dafür nicht benötigt. Immer mehr unserer Daten werden grundlos und ohne unser Wissen ausgelesen und gespeichert.

Sie kriminalisieren Protestbewegungen, wie die erstarkende Klimabewegung. Dazu wurde in NRW ein passgenaues Versammlungsgesetz gefertigt, welches beispielsweise das Tragen von Maler:innen-Anzügen bei Protesten wie „Ende Gelände“ als „Uniformierung“ betrachtet und unter Strafe gestellt. Obwohl klar ist, dass die Folgen der Klimakrise verheerende Auswirkungen haben werden, geht der Schutz der Konzerninteressen der Braunkohleindustrie vor.

Sie verschärfen die Polizeigesetze. In Baden-Württemberg und Bayern darf die Polizei seitdem Handgranaten und Sprengstoff gegen Personen einsetzten und durch die Einführung des undefinierten Begriffs „drohende Gefahr“ hat die Polizei die Möglichkeit vorbeugend DNA-Analysen zu nehmen oder „Gefährder:innen“ tagelang in Präventivhaft zu stecken - ganz ohne richterlichen Beschluss und weit im Vorfeld einer „Gefahr“. Mit solchen Möglichkeiten werden Sicherheitsbehörden befugt, die durchsetzt sind von rechten Netzwerken, welche Waffen und Munition horten und Todeslisten von Linken anfertigen.

Sie betreiben rassistische Abschottungspolitik gegen Geflüchtetete und sorgen für mehr und für leichtere Abschiebungen. Beispielsweise durch die Einführung einer Koordinierungsstelle für Sammelabschiebungen oder durch die Aufrechterhaltung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich.

Ein anderer Ausdruck ihrer rassistischen Politik sind die Vorstöße nach einer systematischen Abschiebepraxis nach Syrien bei der letzten IMK diesen Sommer in Rust. Deutschland sorgt durch Kriege und imperialistische Politik selbst dafür,

dass Menschen zur Flucht gezwungen werden. Die Antwort der Innenminister:innen darauf lautet Abschiebung in Kriegsgebiete, Aufrüstung der Grenzen, mehr Kontrolle und Überwachung.

Diese Flut an neuen Maßnahmen passiert nicht zufällig: Der Staat und die Innenminister:innen brauchen sie, um die bestehende Gesellschaftsordnung aufrechtzuerhalten und zu schützen. Eine Gesellschaftsordnung die zunehmende soziale Ungleichheit erzeugt, die eine Klimakatastrophe produziert hat, die Kriege hervorruft und damit Millionen Menschen zur Flucht zwingt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass nur wenige Reiche von diesem System profitieren, während wir - die Mehrheit der Gesellschaft - die Lasten der Krise tragen müssen, sei es durch Überstunden, Kurzarbeit oder steigende Lebenshaltungskosten.

Im Kapitalismus können diese Probleme nicht gelöst werden. Der gesellschaftliche Unmut darüber wächst und gleichzeitig entsteht die Möglichkeit für das Aufkommen größerer sozialer Proteste. Das ist auch den Innenminister:innen bewusst - und sie reagieren schon präventiv mit mehr Überwachung, Kriminalisierung und Repression. Auch wenn wir von einer sozialen Massenbewegung weit entfernt sind, schafft sich der Staat jetzt schon die materiellen und rechtlichen Grundlagen, um bei möglichen Aufständen schnell eingreifen zu können. Innere Militarisierung und die Ausweitung der Polizeibefugnisse sind notwendige Stützpfeiler, die den Erhalt des Systems gewährleisten sollen.

Die Innenminister:innen handeln nicht in unserem Interesse, sondern im Sinne eines Systems, das durch Konkurrenz und Profitzwang immer wieder Krisen erzeugt –” und wir müssen die Kosten bezahlen. Ihre Überwachung, Kontrolle und Repression betrifft uns alle, also lasst uns auch alle gemeinsam auf ihre Verschärfungen antworten: mit vereinten Protesten gegen die IMK, mit dem Aufbau einer starken Bewegung von unten und mit der Perspektiven einer solidarischen Gesellschaft ohne Ausbeutung, Rassismus und Klimazerstörung. Denn das ist unsere Sicherheit.

Beteiligt euch an den Protesten gegen die IMK!

Demonstration am 3. Dezember 2021 17:00 Uhr
Eckensee (Stuttgart)

#noIMK
#nichtunsereSicherheit
Weitere Informationen zu Aktionen rund um die IMK: www.noimk-stuttgart.org

Ich bin ja für die sofortige und kostenpflichtige Entsorgung per mobiler Schrottpresse. Aber sei's drum: Fuss e.V. bietet 50 Seiten Infos zum leidigen Thema Gehweg-Parken

Pünktlich zum neuen Bußgeldkatalog bietet der Fuss e.V. in seiner aktuellen Broschüre 50 Seiten Infos zum leidigen Gehweg-Parken. Wo Delikte mehr als 60 Euro kosten, verpflichtet das Kommunen noch mehr zur Verfolgung als bisher. Und das Legalisieren ist unzulässig, wenn der Weg zu schmal würde. Dazu heißt es im Vorwort:

"Gehwege sind zum Gehen da. Das regelt die Straßenverkehrsordnung; dafür werden die Gehwege auch gebraucht. Zu Fuß sind fast alle Menschen mehr oder minder oft unterwegs –“ auch sehr junge und sehr alte, Menschen mit Verletzungen und Behinderungen und solche, die wenig von Verkehrsregeln wissen. Sie alle benötigen den Gehweg als Schutz- und Bewegungsraum. Dafür setzt sich FUSS e.V. ein.

Nach den Straßengesetzen aller Bundesländer sind die Straßen zum Verkehr bestimmt. Damit haben auch die gehenden Verkehrsteilnehmer Anspruch auf ihre sichere und flüssige Benutzung. Auch das Halten und Parken von Fahrzeugen zählt zwar zum Gemeingebrauch, es gewähren aber weder die Straßengesetze noch irgendwelche anderen Vorschriften einen Anspruch darauf, ein Kraftfahrzeug in direkter Nähe eines gewünschten Orts abzustellen. Es kann Autofahrern zugemutet werden, ihr Fahrzeug in größerer Entfernung zum Ziel zu parken und den Rest zu Fuß zurück zu legen. Es gibt keine öffentliche Verpflichtung, im Straßenraum für alle einen Parkplatz bereit zu halten, die an einem Ort gern parken würden - wohl aber eine Verpflichtung, die Sicherheit und Flüssigkeit des Fußverkehrs zu gewährleisten.

Diese Broschüre will Kommunen und ihre Bürger darin unterstützen, die komplizierte Materie rechtlich korrekt und sachlich effizient zu behandeln. Denn häufig sind die Probleme nicht in schlechten Vorschriften begründet, sondern in fragwürdiger oder unterlassener Anwendung. Das betrifft zum einen das legalisierte Gehwegparken, zu dem wir in dieser Schrift zahlreiche Hinweise zu den oft nicht beachteten Erfordernissen und Hinderungsgründen geben.

Es betrifft noch mehr das illegale Parken, dessen Ahndung zu den rechtsstaatlichen Aufgaben kommunaler Ordnungsbehörden gehört.

Manche von ihnen aber unterlassen es nicht nur in Einzelfällen, sondern praktizieren ein pauschales Ermessen mit dem Ergebnis, dass die Straßenverkehrsordnung in bestimmten Stadtgebieten oder Straßen nicht gelte. Sie stellen also eine lokale behördliche Entscheidung über bundesweit geltende Rechtsnormen.

Diese Schrift setzt darauf, dass Kommunen sich als Hüter der Gesetze sehen und sich dem Anspruch aller auf ungehinderte Teilnahme am Straßenverkehr verpflichtet fühlen. Wir zeigen darin die Anforderungen an die Anordnung von Gehwegparken und die Restriktionen, die solchen Anordnungen entgegenstehen. Wir geben auch Hinweise, wie das Parken so organisiert werden kann, dass Autobenutzer es auf legale Weise tun können, statt in von anderen benötigte Straßenteile vorzudringen."

Zum Download (PDF, kostenlos).

cronjob