Skip to content

Kurzfilm: Reclaim Your Face

Kurzfilm von Alexander Lehmann, CC-BY 4.0

In seinem neuesten Werk “Reclaim Your Face– hat sich Alexander des Themenkomplexes biometrische Überwachung und Gesichtserkennung angenommen. Der Kurzfilm beleuchtet anschaulich die Gefahren, die von biometrischen Überwachungssystemen für unsere Gesellschaft ausgehen. Alexander Lehmann ist u.a. bekannt durch den Kurzfilm –Du bist Terrorist–.

Wir fordern ein europaweites Verbot von automatisierter Gesichtserkennung und von anderen Formen biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum. Jetzt unterschreiben:

https://reclaimyourface.eu/de

English version: https://digitalcourage.video/w/gGABVu8CeUhZoebgfDtV7p

Italian version: https://digitalcourage.video/w/mepTdNTFcHkLqPGhmdQjLe



Quelle: digitalcourage.de/

#noIMK: Ihre Sicherheit ist nicht unsere Sicherheit

Mobilisierungsplakat gegen die IMK21In den letzten Jahren haben viele Menschen erfahren, was es bedeutet, wenn der Staat für mehr „Sicherheit“ sorgt: Zunehmende Ausweitung von Polizeibefugnissen und eine erhöhte Präsenz in der Öffentlichkeit, mehr Racial Profiling, härtere Asylgesetze und ansteigende Kriminalisierung von Klimaaktivist:innen und Antifaschist:innen.

... Unterschiedliche Fälle, die doch Gemeinsamkeiten haben. Die Handlungsräume derjenigen, die diese wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse infrage stellen und Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Aussehen ausgegrenzt und unterdrückt werden, da sie angeblich nicht „ins System passen“, werden durch staatliche Maßnahmen immer weiter eingeschränkt. Durch Überwachung und Kontrolle werden uns die letzten selbstbestimmten Räume genommen.

Die Innenminister:innenkonferenz (IMK) ist für diese Entwicklungen verantwortlich. Als zentrale Schnittstelle der Innenministeriinnen der Länder und des Bundes wird dort ein bundesweit ähnliches Vorgehen koordiniert und über die inländische Sicherheitslage beraten. Vom 1. bis 3. Dezember findet die IMK hier in Stuttgart statt.

Was beschließen die Innenminister:innen und in welchem Interesse handeln sie?

Sie weiten die Überwachung aus. Ohne, dass wir es mitbekommen, können unsere Laptops und Smartphones überwacht und abgehört werden. Ein richterlicher Beschluss wird dafür nicht benötigt. Immer mehr unserer Daten werden grundlos und ohne unser Wissen ausgelesen und gespeichert.

Sie kriminalisieren Protestbewegungen, wie die erstarkende Klimabewegung. Dazu wurde in NRW ein passgenaues Versammlungsgesetz gefertigt, welches beispielsweise das Tragen von Maler:innen-Anzügen bei Protesten wie „Ende Gelände“ als „Uniformierung“ betrachtet und unter Strafe gestellt. Obwohl klar ist, dass die Folgen der Klimakrise verheerende Auswirkungen haben werden, geht der Schutz der Konzerninteressen der Braunkohleindustrie vor.

Sie verschärfen die Polizeigesetze. In Baden-Württemberg und Bayern darf die Polizei seitdem Handgranaten und Sprengstoff gegen Personen einsetzten und durch die Einführung des undefinierten Begriffs „drohende Gefahr“ hat die Polizei die Möglichkeit vorbeugend DNA-Analysen zu nehmen oder „Gefährder:innen“ tagelang in Präventivhaft zu stecken - ganz ohne richterlichen Beschluss und weit im Vorfeld einer „Gefahr“. Mit solchen Möglichkeiten werden Sicherheitsbehörden befugt, die durchsetzt sind von rechten Netzwerken, welche Waffen und Munition horten und Todeslisten von Linken anfertigen.

Sie betreiben rassistische Abschottungspolitik gegen Geflüchtetete und sorgen für mehr und für leichtere Abschiebungen. Beispielsweise durch die Einführung einer Koordinierungsstelle für Sammelabschiebungen oder durch die Aufrechterhaltung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich.

Ein anderer Ausdruck ihrer rassistischen Politik sind die Vorstöße nach einer systematischen Abschiebepraxis nach Syrien bei der letzten IMK diesen Sommer in Rust. Deutschland sorgt durch Kriege und imperialistische Politik selbst dafür,

dass Menschen zur Flucht gezwungen werden. Die Antwort der Innenminister:innen darauf lautet Abschiebung in Kriegsgebiete, Aufrüstung der Grenzen, mehr Kontrolle und Überwachung.

Diese Flut an neuen Maßnahmen passiert nicht zufällig: Der Staat und die Innenminister:innen brauchen sie, um die bestehende Gesellschaftsordnung aufrechtzuerhalten und zu schützen. Eine Gesellschaftsordnung die zunehmende soziale Ungleichheit erzeugt, die eine Klimakatastrophe produziert hat, die Kriege hervorruft und damit Millionen Menschen zur Flucht zwingt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass nur wenige Reiche von diesem System profitieren, während wir - die Mehrheit der Gesellschaft - die Lasten der Krise tragen müssen, sei es durch Überstunden, Kurzarbeit oder steigende Lebenshaltungskosten.

Im Kapitalismus können diese Probleme nicht gelöst werden. Der gesellschaftliche Unmut darüber wächst und gleichzeitig entsteht die Möglichkeit für das Aufkommen größerer sozialer Proteste. Das ist auch den Innenminister:innen bewusst - und sie reagieren schon präventiv mit mehr Überwachung, Kriminalisierung und Repression. Auch wenn wir von einer sozialen Massenbewegung weit entfernt sind, schafft sich der Staat jetzt schon die materiellen und rechtlichen Grundlagen, um bei möglichen Aufständen schnell eingreifen zu können. Innere Militarisierung und die Ausweitung der Polizeibefugnisse sind notwendige Stützpfeiler, die den Erhalt des Systems gewährleisten sollen.

Die Innenminister:innen handeln nicht in unserem Interesse, sondern im Sinne eines Systems, das durch Konkurrenz und Profitzwang immer wieder Krisen erzeugt –” und wir müssen die Kosten bezahlen. Ihre Überwachung, Kontrolle und Repression betrifft uns alle, also lasst uns auch alle gemeinsam auf ihre Verschärfungen antworten: mit vereinten Protesten gegen die IMK, mit dem Aufbau einer starken Bewegung von unten und mit der Perspektiven einer solidarischen Gesellschaft ohne Ausbeutung, Rassismus und Klimazerstörung. Denn das ist unsere Sicherheit.

Beteiligt euch an den Protesten gegen die IMK!

Demonstration am 3. Dezember 2021 17:00 Uhr
Eckensee (Stuttgart)

#noIMK
#nichtunsereSicherheit
Weitere Informationen zu Aktionen rund um die IMK: www.noimk-stuttgart.org

Die Datenbanken der Polizei

INPOL, Polas, LIMO, PHW und nun noch PIAV. Kaum jemand weiß, was sich hinter den Kürzeln verbirgt. Die Veranstaltung gibt einen ersten Einblick in die Welt der Polizeidatenbanken. Neben einer Bestandsaufnahme wollen wir auch vermitteln, dass weder Schockstarre noch Resignation angebracht sind.

08.10.2020, 19:30 Uhr

Datenschutzgruppe der Roten Hilfe HD/Mannheim

Bibliothek am Mailänder Platz, Mailänder Platz 1,70173 Stuttgart

N48.790324 E9.183079 (Karte)

Bitte beachtet die geltenden Regeln der Bibliothek und die Reservierungspflicht

FIfF veröffentlicht Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die #Corona-App

Es geht nicht um Privatsphäre, sondern es geht darum, eine Technik sozial beherrschbar zu machen.“ Dieses Datenschutzverständnis von Wilhelm Steinmüller (1934–“2013), Datenschutzpionier und langjähriges FIfF-Mitglied, möchten wir, eine Gruppe Wissenschaftlerïnnen und Datenschützerïnnen im Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V., wieder stark machen.

Seit einigen Wochen kreist die Diskussion um die Eindämmung der Corona-Pandemie zunehmend um den Einsatz technischer Hilfsmittel. Es wird geplant, die Pandemie durch den Einsatz von Tracing-Apps für Smartphones einzudämmen. Diese Systeme sollen automatisiert die zwischenmenschlichen Kontakte aller Nutzerïnnen aufzeichnen und es so erlauben, die Infektionsketten des Virus schnell und effizient nachzuvollziehen, um möglicherweise exponierte Personen frühzeitig warnen und isolieren zu können.
Wir haben es angesichts der geplanten Corona-Tracing-Systeme mit einem gesellschaftlichen Großexperiment zur digitalen Verhaltenserfassung unter staatlicher Aufsicht in Europa zu tun. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet die Betreiberïnnen umfangreicher Datenverarbeitungssysteme (zu denen auch ein Corona-Tracing-System zählen würde) zur Anfertigung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) im Falle eines hohen Risikos für die Grund- und Freiheitsrechte. Hierbei handelt es sich um eine strukturierte Risikoanalyse, die mögliche grundrechtsrelevante Folgen einer Datenverarbeitung im Vorfeld identifiziert und bewertet.

Wirksamkeit und Folgen entsprechender Apps sind noch nicht absehbar und es ist davon auszugehen, dass innerhalb der EU verschiedene Varianten erprobt und evaluiert werden. Die datenschutz- und somit grundrechtsrelevanten Folgen dieses Unterfangens betreffen potenziell nicht nur Einzelpersonen, sondern die Gesellschaft als Ganze. Aus diesem Grunde ist nicht nur die Anfertigung einer DSFA angezeigt, sondern insbesondere auch ihre Veröffentlichung –“ und eine öffentliche Diskussion. Da bisher keine der beteiligten Stellen eine allgemein zugängliche DSFA präsentiert hat und selbst die vorgelegten privacy impact assessments unvollständig bleiben, legen wir vom FIfF mit diesem Dokument eigeninitiativ eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung als konstruktiven Diskussionsbeitrag vor.

Download der DSFA (Creative-Commons-Lizenz: Namensnennung, CC BY 4.0 Int.): Aktuelle Version 1.1 (PDF, 101 S., 426 kB), alte Versionen unter https://www.fiff.de/dsfa-corona

Zusammenfassung und Ergebnisse



1. Die in den Diskussionen vielfach betonte Freiwilligkeit der App-Nutzung ist eine Illusion. Es ist vorstellbar und wird auch bereits diskutiert, dass die Nutzung der App als Voraussetzung für die individuelle Lockerung der Ausgangsbeschränkungen gelten könnte. Das Vorzeigen der App könnte als Zugangsbarriere zu öffentlichen oder privaten Gebäuden, Räumen oder Veranstaltungen dienen. Denkbar ist, dass Arbeitgeberïnnen solche Praktiken schnell adaptieren, weil sie mittels freiwillig umgesetzter Schutzmaßnahmen schneller ihre Betriebe wieder öffnen dürfen. Dieses Szenario bedeutet eine implizite Nötigung zur Nutzung der App und bedeutet erhebliche Ungleichbehandlung der Nicht-Nutzerïnnen. Weil nicht jede Person ein Smartphone besitzt, wäre hiermit auch eine Diskriminierung ohnehin schon benachteiligter Gruppen verbunden. Kirsten Bock vom FIfF kommentiert: „Die Einwilligung ist nicht das richtige Regelungsinstrument für die Nutzung der Corona App, weil deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, dass Nutzungsrisiko der App nicht auf die Bürgerïnnen abzuwälzen, sondern selbst die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere und grundrechtsverträgliche Lösung in einem Gesetz vorzugeben und die Bürgerïnnen so vor Grundrechtsverletzungen - auch durch Dritte - wirksam zu schützen.“ Martin Rost vom FIfF ergänzt prägnant „Von einer Einwilligung geht keine Schutzwirkung für Betroffene aus."

2. Ohne Intervenierbarkeit und enge Zweckbindung ist der Grundrechtsschutz gefährdet. So besteht ein hohes Risiko fälschlich registrierter Expositionsereignisse (falsch positiv), die zu unrecht auferlegter Selbst-Isolation oder Quarantäne zur Folge haben (zum Beispiel Kontaktmessung durch die Wand zwischen zwei Wohnungen). Um dem zu begegnen, bedarf es rechtlicher und faktischer Möglichkeiten zur effektiven Einflussnahme, etwa das Zurückrufen falscher Infektionsmeldungen, die Löschung falsch registrierter Kontaktereignisse zu einer infizierten Person und das Anfechten von infolge der Datenverarbeitung auferlegter Beschränkungen. Eine solche Möglichkeit sieht bisher keines der vorgeschlagenen Systeme vor. „Beim Datenschutz geht es genauso wenig um den Schutz von Daten, wie es beim Sonnenschutz um den Schutz der Sonne geht oder beim Katastrophenschutz um den Schutz von Katastrophen.“ spitzt Jörg Pohle vom FIfF zu.

3. Alle bislang erwähnten Verfahren verarbeiten personenbezogene Gesundheitsdaten. Das Verfahren besteht aus der Verarbeitung von Kontaktdaten auf den Smartphones, der Übermittlung dieser Daten auf einen Server nach der Diagnose einer Infektion und letztendlich deren Verteilung an alle anderen Smartphones zur Prüfung auf einen möglichen Kontakt mit Infizierten. Alle Daten auf einem Smartphone sind personenbezogen, nämlich bezogen auf die Nutzerïn des Gerätes. Weil nur diejenigen Personen Daten übertragen, die als infiziert diagnostiziert wurden, sind die übertragenen Daten zugleich Gesundheitsdaten. Somit unterliegen diese dem Schutz der DSGVO.

4. Anonymität der Nutzerïnnen muss in einem Zusammenspiel rechtlicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen erzwungen werden. Nur durch einen mehrdimensionalen Ansatz kann der Personenbezug wirksam und irreversibel von den verarbeiteten Daten abgetrennt werden, so dass danach von anonymen Daten gesprochen werden kann. Allen derzeit vorliegenden Vorschlägen fehlt es an einem solchen expliziten Trennungsvorgang. "Wenn man sich hier nur auf technische Maßnahmen oder allein auf politische Beteuerungen verlässt, besteht ein großes Risiko der nachträglichen De-Anonymisierung." so Rainer Mühlhoff vom FIfF. Wir haben in dieser DSFA rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen formuliert, deren Umsetzung in der Praxis eine wirksame und irreversible Trennung sicherstellen kann –“ nur unter diesen Voraussetzungen dürften die infektionsanzeigenden Daten ohne Personenbezug (iDoP) an alle Apps verbreitet werden.

Wesentliche Voraussetzung für Transparenz bezüglich der Umsetzung aller Datenschutz-Grundsätze nicht nur für Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern gerade auch für die Betroffenen und die (Zivil-)Gesellschaft insgesamt ist die quelloffene Entwicklung von Server und Apps nebst allen ihren Komponenten beispielsweise als freie Software. Nur so kann es gelingen, Vertrauen auch bei jenen zu erzeugen, die nicht alle informationstechnischen Details verstehen. Ergriffene Maßnahmen müssen immer aktiv prüfbar gemacht und sauber dokumentiert werden.

Abschluss



Datenschutzanalysen betrachten die gesamte Verarbeitung von Daten, nicht nur die dabei eingesetzten Apps. „Die Grenzen der App sind nicht die Grenzen der Verarbeitung.“ erläutert Christian Ricardo Kühne vom FIfF. In der öffentlichen Diskussion und in den betrachteten App-Projekten wird Datenschutz nach wie vor auf den Schutz der Privatsphäre, also Geheimhaltung gegenüber Betreiberïnnen und Dritten, und auf Aspekte der IT-Sicherheit wie Verschlüsselung reduziert. Mit dieser Verengung der Sichtweise kommen die erheblichen, gesellschaftlich wie politisch fundamentalen Risiken, die wir in dieser Folgeabschätzung aufzeigen, nicht nur nicht in den Blick –“ sie werden zum Teil sogar verschleiert. „Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes gehen die wesentlichen Risiken nicht von Hackerïnnen oder anderen Benutzerïnnen aus, sondern von den Betreiberïnnen des Datenverarbeitungssystems selbst.“ kommentiert abschließend Rainer Rehak, Vorstandsmitglied des FIfF.

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.



Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von gut 700 Menschen, die sich kritisch mit Auswirkungen des Einsatzes der Informatik und Informationstechnik auf die Gesellschaft auseinandersetzen. Unsere Mitglieder arbeiten überwiegend in informatiknahen Berufen, vom IT-Systemelektroniker bis hin zur Professorin für Theoretische Informatik. Das FIfF wirkt seit 1984 in vielen technischen und nichttechnischen Bereichen der Gesellschaft auf einen gesellschaftlich reflektierten Einsatz von informationstechnischen Systemen zum Wohle der Gesellschaft hin. Zu unseren Aufgaben zählen wir Öffentlichkeitsarbeit, sowie Beratung und das Erarbeiten fachlicher Studien. Zudem gibt das FIfF vierteljährlich die „FIfF-Kommunikation –“ Zeitschrift für Informatik und Gesellschaft“ heraus und arbeitet mit anderen Friedens- sowie Bürgerrechtsorganisationen zusammen.

Quelle

Das nächste Polizeigesetz für Baden-Württemberg: Schluss mit Freiheit?

Bereits Ende 2017 wurde von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet das Polizeigesetz in Baden-Württemberg deutlich verschärft. U.a. soll künftig der sogenannte Staatstrojaner als polizeiliche Präventionsmaßnahme zulässig sein, ebenso die „intelligente“ Videoüberwachung. Auch der Einsatz von Explosionsmitteln ist der Polizei nun erlaubt.

Obwohl laut der polizeilichen Kriminalitätsstatistiken seit Jahren weniger Straftaten zu verzeichnen sind, arbeiten PolizeigewerkschafterInnen, Lobby-PolitikerInnen und diverse Medien durch ihre öffentlichen Äußerungen und Berichterstattung weiter daran, dass die gefühlte Unsicherheit in der Bevölkerung immer weiter ansteigt. Diese gefühlte Unsicherheit ist der Nährboden, um weitere Grund- und Freiheitsrechte abzubauen und Gesetzesverschärfungen vorzunehmen.

Innenminister Strobl plant nun eine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg, welche Presseberichten zufolge beispielsweise eine unbegrenzte Präventivhaft für so genannte Gefährder und die Onlinedurchsuchung legalisieren soll.

Die ReferentInnen werden in der Veranstaltung einen Überblick über die bereits erfolgten Gesetzesverschärfungen geben und darlegen, was an weiteren Änderungen in Planung ist. Dabei werden auch die bereits in anderen Bundesländern erfolgten Änderungen der Polizeigesetze in den Blick genommen und diese eingeordnet in den aktuellen Sicherheitsdiskurs.

Angela Furmaniak ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Mitglied des RAV, der Roten Hilfe e.V. und Gründungsmitglied der AG Fananwälte. Seit vielen Jahren engagiert sie sich gegen Überwachung und die zunehmende Einschränkung von Freiheitsrechten und verteidigt regelmäßig Menschen, die wegen ihres Engagements u.a. für Antifaschismus, Antirassismus und Antikapitalismus vor Gericht stehen.

11.07.2019, 19:30 Uhr

Angela Furmaniak (Fachanwältin für Strafrecht) und Stefan Leibfarth (CCCS)

Bibliothek am Mailänder Platz, Mailänder Platz 1, 70173 Stuttgart, N48.790324 E9.183079 (Karte)

Freiheitsrechte verteidigen - Gemeinsam das neue Polizeigesetz verhindern!

In den vergangenen Monaten ist in Baden-Württemberg ein Bündnis aus linken Gruppen, NGOs und Parteien entstanden, dass sich zum Ziel gesetzt hat die Freiheits-feindlichen Gesetzgebungsverfahren der aktuellen Regierung anzufechten. Wie in Bayern, NRW und Sachsen ist es auch hier höchste Zeit, dass der Unmut über diese Aufrüstung im Inneren sichtbarer wird.
Wir sehen die Verschärfung der Polizeigesetze als einen bedrohlichen Angriff auf die Freiheitsrechte aller. Schon jetzt sind die Einschränkungen durch die Regelung der Befugnisse der Repressionsbehörden massiv. Der voranschreitende Überwachungsstaat ist auch angesichts des offenkundigen Rechtsrucks eine Bedrohung für demokratische Verhältnisse.
Bereits Ende 2017 wurde in Baden-Württemberg eine der schärfsten Polizeigesetzes-Novellen der Bundesrepublik verabschiedet. In dieser sind unter anderem die Verwendung von Explosivmitteln, Aufenthaltsanordnungen und deren elektronische Kontrolle, Hausarrest, Kontaktverbote zwischen „Gefährdern“ und „intelligente Videoüberwachung“ beinhaltet. Innenminister T. Strobl plant nun eine weitere Verschärfung die unter anderem eine massive Ausweitung der Schleier-Fahndung, Präventivhaft für sogenannte „Gefährder“ und die Onlinedurchsuchung legalisieren soll. Auf Bundesebene plant die Innenministerkonferenz (IMK) eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung, die unter dem Vorsitz der CSU zur schärfsten Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten seit dem 3. Reich führen dürfte.

Gegen diese Entwicklungen regt sich seit diesem Winter auch im Südwesten Protest. Sowohl auf der Straße als auch vor Gerichten werden diese Freiheits-feindlichen Maßnahmen teilweise erfolgreich angefochten. Daran wollen wir mit unserer Kampagne anknüpfen und werden in den kommenden Monaten durch Aktionen und Demonstrationen unseren Unmut bekunden. Die Verschärfung der neuen "Sicherheitsgesetze" geht auch dich etwas an.

Kundgebung
27. April 2019
Karlstr., Tübingen
ab 13 Uhr

Redebeiträge von AKJ, IMI, OTFR, Tobias Pflüger

Im November 2017 wurde das Polizeigesetz das letzte Mal verschärft. Nun plant das CDU-geführte Innenministerium bereits die nächste Verschärfung, die einen weiteren Abbau von Grundrechten bedeuten wird.

Was war in der letzten Verschärfung 2017 enthalten?

STAATSTROJANER

Zur Überwachung der laufenden Kommunikation dürfen Verfassungsschutz und Polizei Telefone, Computer und andere Geräte mit einer staatlichen Schadsoftware infizieren. Dies ist bereits präventiv, also beim bloßen Verdacht auf eine schwere Straftat möglich.

KRIEGSWAFFEN FÜR DIE POLIZEI

Die Polizei darf Handgranaten, Sprenggeschosse, die aus Schusswaffen verschossen werden können, und konventionelle Sprengmittel nun auch gegen Personen einsetzen, wenn andere Waffen keinen Erfolg versprechen.

„INTELLIGENTE“ VIDEOÜBERWACHUNG

Kameras im öffentlichen Raum werden mit Hilfe künstlicher Intelligenz automatisiert ausgewertet, um Verhaltensmuster zu erkennen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Mit der Entwicklung und Implementierung der Analysesoftware wurde das militärnahe Fraunhofer IOSB beauftragt. In Mannheim ist die Technologie bereits seit 2018 im Einsatz.

AUFENTHALTS- UND KONTAKTVERBOTE

Menschen können präventiv beim Verdacht auf eine schwere Straftat mit Aufenthalts- und Kontaktverboten für bestimmte Orte und Personen belegt werden.

ELEKTRONISCHE FUSSFESSEL

Menschen können zum Tragen einer elektronischen Fußfessel, einem technischen Gerät, das den Aufenthaltsort der Betroffenen überwacht, gezwungen werden.

ALKOHOLVERBOTE

Ortspolizeibehörden können per Verordnung den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zeitlich begrenzt verbieten.

Was ist im neuen Polizeigesetz geplant?

AUSWEITUNG DER SCHLEIERFAHNDUNG

In einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen sollen zur Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung anlasslose Kontrollen jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich sein.

UNENDLICHKEITSHAFT

Zur Verhinderung einer erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung können Menschen bereits nach geltendem Recht zwei Wochen präventiv in Haft genommen werden –“ ohne zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die Frist soll künftig drei Monate betragen und diese dreimonatige Haft soll dann unendlich oft um weitere drei Monate verlängerbar sein.

VORKONTROLLEN BEI DEMONSTRATIONEN

Die bislang rechtlich strittige Praxis von Vorkontrollen bei Demonstrationen soll erleichtert werden.

BODY-CAMS IN WOHNUNGEN


Body-Cams sollen durch die Polizei nicht nur –“ wie bislang –“ an öffentlich zugänglichen Orten, sondern auch in Privatwohnungen eingesetzt werden können.

DNA-UNTERSUCHUNG


Künftig soll präventiv der „genetische Fingerabdruck“, das Geschlecht, die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die biogeografische Herkunft durch DNA-Analysen ermittelt werden können.

STAATSTROJANER/ONLINE-DURCHSUCHUNG

Statt wie bislang nur die laufende Kommunikation präventiv durch einen Staatstrojaner zu überwachen, soll künftig auf alles zugegriffen werden können, was auf dem betreffenden Gerät gespeichert ist: Kontakte, Bilder, Kalendereinträge, Kommunikation aus der Vergangenheit, Inhalte von Apps, Browserverläufe, GPS-Daten oder Passwörter.

Quelle

Youtube Videos jetzt im erweiterten Datenschutzmodus

Im Zuge der DSGVO Umstellung im Blog sind nun sämtliche seit 2005 bei uns verlinkten Youtube Videos im erweiterten Datenschutzmodus anzusehen. Dadurch werden keine Cookies von Youtube gesetzt, es sei denn, die LeserInnen sehen sich das Video an.

Erledigt wurde das durch den SQL Aufruf:

UPDATE serendipity_entries SET body = REPLACE(body, 'youtube.com', 'youtube-nocookie.com') WHERE body LIKE '%youtube.com%' COLLATE utf8mb4_bin

In dem Zusammenhang haben wir unsere Seite komplett auf httpS umgestellt, bis heute gab es vereinzelte Grafiken bzw. interne Verweise, die das unsichere http Protokoll verwendet hatten. Auch hier reichte der SQL Aufruf:

UPDATE `serendipity_entries` SET `body` = REPLACE(`body`, 'http://www.trueten.de/', 'https://www.trueten.de/') WHERE `body` LIKE '%http://www.trueten.de/%' COLLATE utf8mb4_bin

Fehlerhafte Links biten wir zu melden, bei über 7000 Beiträgen seit 2005 ist es natürlich möglich, daß der eine oder andere Artikel noch nicht richtiggestellt wurde.

Es lebe die DSGVO

Nach dem Update der Serendipity Blogsoftware und Änderung des Impressums sowie der Datenschutzerklärung haben wir heute das Google Suchfeld deaktiviert. Eine Suche in der Artikeldatenbank ist jetzt nur noch über die Bloginterne Suche möglich.

Es lebe die Abmahnindustrie DSGVO. Ein weiterer großer Schritt in Sachen Zerstörung des ohnehin kaum freien Internets...

Gegen die Kriminalisierung linker Medien!

Am 14. August 2017 verbot der Bundesinnenminister die Internetplattform linksunten.indymedia.org. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Internetseite zum „Sprachrohr für die gewaltorientierte linksextremistische Szene“ erklärt, um hierfür eine Begründung zu liefern. Das letztlich am 25. August vollzogene Verbot ist ein Akt der Zensur und ein Angriff auf die Medienfreiheit. Das kann und darf so nicht hingenommen werden.

Die Verbotsverfügung - ein politischer Angriff

In der Pressemitteilung vom 25. August erklärte der Bundesinnenminister „Wir gehen konsequent gegen linksextremistische Hetze im Internet vor“ und bezog sich dabei auf die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Zu keinem Zeitpunkt wurde jedoch die Löschung einzelner Inhalte auf der Plattform versucht, sondern das komplette Portal kriminalisiert. linksunten.indymedia.org fungierte als Veröffentlichungsplattform für unterschiedlichste Aufrufe, Dokumentationen und Debatten der gesamten Linken. Das Verbot ist also ein gezielter Schlag gegen die gesamte Linke, der nicht zuletzt in das nach rechts offene Wahlkampfkalkül eines Ministers passt, der bereits für zahlreiche überwachungsstaatliche Verschärfungen und eine Aufrüstung des Repressionsapparates verantwortlich zeichnet.

Der Verfassungsschutz - vom Bock zum Gärtner

Besonders brisant im Kontext des Verbotes der Medienplattform Indymedia linksunten ist die Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Nicht zuletzt im Rahmen der Ermittlungen gegen die Naziterroristen des NSU wurde offensichtlich, dass es sich, vorsichtig ausgedrückt, um eine intransparent arbeitende Behörde handelt, die de facto keiner demokratischen Kontrolle unterliegt. Als Legitimationsbasis für ein Verbot von linksunten.indymedia lieferte das BfV eine Collage von Versatzstücken von auf der Seite veröffentlichten Texten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund fragwürdig, dass die Behörde ein hohes Eigeninteresse an der Abschaltung der Webseite besaß. So wurden auf linksunten.indymedia zahlreiche kritische Recherchen über die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in die rechte Szene oder über deren geheimdienstliche Praxis gegen die Linke veröffentlicht.

Die Betreibervereinigung - ein juristisches Konstrukt

Das Verbot von Medien fällt eigentlich nicht in die Zuständigkeit des Innenministers. Deshalb wurde kurzerhand ein Verein konstruiert, der hinter linksunten.indymedia stecke und so verboten werden konnte. Eine Medienplattform wurde über das Vereinsgesetz kriminalisiert. Dieses Vorgehen ist nicht nur juristisch unzulässig, es ist auch ein Türöffner zur künftigen willkürlichen Kriminalisierung unbequemer Medien. Hinter jeder Internetseite u.a. kann ein Verein konstruiert werden, über dessen Verbot nichts anderes als Medienzensur betrieben wird.

Solidarität - mit Indymedia linksunten!

Die Kriminalisierung von Indymedia linksunten ist zunächst ein Angriff gegen die gesamte Linke. Sie ist darüber hinaus ein Versuchsmodell, wie gegen unbequemen unabhängigen Journalismus vorgegangen werden kann. Es liegt an uns, Öffentlichkeit und politischen Druck zu erzeugen und diesen Angriff gemeinsam zu beantworten.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der Verbotsverfügung gegen linksunten.indymedia.org!


Eine gemeinsame Erklärung von:


Organisationen: ...resist! Saarbrücken | 17grad - Medien für den Rest (Hamburg/München) | AGIF - Föderation der Arbeitsmigrant/innen in Deutschland | Anatolische Föderation e.V | Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) | Antikapitalistische Linke München al[m] | Auf der Suche - Anarchistische Gruppe Nürnberg | Autonome Antifa Freiburg | Bunte Hilfe Marburg | Deutsche Kommunistische Partei (DKP) | Die Linke KV Stuttgart | ea freiburg | Ermittlungsausschuss Berlin | Ermittlungsausschuss Hamburg | Ermittlungsausschuss Wendland | FDJ-Gruppe Nürnberg | Freiheitskomitee für Musa Asoglu | Infoladen Salzburg | Infoladengruppe Tübingen | Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Initiative Klassenkampf (Stuttgart) | Initiative | Kurdistan Solidarität Stuttgart | Internationale Sozialistische Organisation (ISO) | Interventionistische Linke | IPAI (International Platform Against Isolation) | Kalenderredaktionskollektiv Kalinka-M.org | Kurdistan Solidaritäts-Komitee Kiel | LabourNet Germany | linksjugend [–šsolid] | marxistische linke e.V. | Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen (Berlin & Hamburg) | Netzwerk München, Betriebe und Projekte in Selbstverwaltung e.V. | North East Antifa (NEA) | Offenes Antifa Treffen Mannheim | Öku-Büro | organsierte autonomie | rechtshilfe salzburg | Redaktion ak - analyse & kritik | Redaktion des Gefangenen Info | Redaktion Graswurzelrevolution | Revolutionäre Aktion Stuttgart (RAS) | Roja (Revolutionär organisierte Jugendaktion) | Rojava Solidarity Tübingen | Rote Hilfe e.V. | Solidaritätskomitee für Grup Yorum | SoZ-Redaktion | Stuttgart gegen Rechts | Tayad Komitee | Trotz Alledem | verdi bezirkserwerslosenausschuß nürnberg | Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Kreisvereinigung Esslingen;

Einzelpersonen: Karin Petzsch | Lydia Trüten (IG Metall-Vertrauensfrau) | Susanne Dorer | Thomas Trüten (IG Metall Vertrauensmann, Blogger, linksunten Autor) | Tobias Pflüger (Stellvertretender Vorsitzender DIE LINKE und Vorstand Informationsstelle Militarisierung) | Uli Gellermann (Herausgeber der RATIONALGALERIE)

Kontakt über bundesvorstand@rote-hilfe.de


Spendenkonto

Für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen

  • Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart
  • IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13
  • BIC: GENODEM1GLS
  • Stichwort: linksunten

cronjob