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18. März: Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Die Grafik zum 18. März zeigt eine rote Fahne im Wind mit der Aufschrift "Solidarität" und eine geballte Faust, die sich aus einem vergitterten Fenster reckt. Daneben die Forderung "Freiheit für alle politischen Gefangenen!Der 18. März als internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an eine lange Tradition der revolutionären ArbeiterInnenbewegung an.

Am 18.3.1848 stand das sich gerade entwickelnde Proletariat auf den Barrikaden, 23 Jahre später, am 18.3.1871, kam es zum ersten Mal zu einer breit in der verarmten Bevölkerung verankerten Zerschlagung parlamentarisch-monarchistischer Machtstrukturen durch die proletarische Klasse. An diesem Tag griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen und schufen für einen kurzen Zeitraum eine selbstverwaltete Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt wurde. Nach nur 71 Tagen wurde der Versuch, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, brutal niedergeschlagen.

Die militärisch hochgerüstete Reaktion übte nach ihrem Sieg über die Kommunard_innen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet, über 13.000 Menschen zu meist lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Doch im kollektiven Gedächtnis der sozialistischen, kommunistischen und anarchistischen Bewegungen blieb die Commune nicht in erster Linie als Niederlage haften, sondern als die Geschichte eines gemeinsamen Aufbruchs. Bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein galt der 18. März als „Tag der Commune“.

1923 erklärte die ein Jahr zuvor gegründete Internationale Rote Hilfe (RHI) den Tag zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“. Der Faschismus jedoch sollte dieser Tradition ein Ende setzen.

1996 initiierte der „Förderverein Libertad! für internationale Kommunikation und Solidarität“ zusammen mit der Roten Hilfe e.V. zum ersten Mal wieder einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen. Seitdem werden an diesem Tag vielfältige Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt; die Rote Hilfe versucht mit der jährlichen Sonderausgabe zum 18. März, den politischen Gefangenen eine Stimme zu verleihen sowie den verschiedenen Solidaritäts- und Antirepressionsinitiativen eine Plattform zu bieten, um die Themen „Staatliche Repression“ und „Politische Gefangene“ ins Bewusstsein zu rufen.

Auch 2024 gibt es bundesweit gibt es viele Aktionen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Eine Übersicht gibt es beim Bundesvorstand der Roten Hilfe.

Darüber hinaus empfiehlt sich die Lektüre der diesjährigen Sonderausgabe der Rote Hilfe Zeitung, die in diversen linken Publikationen beigelegt oder hier als PDF Download verfügbar ist.

Weitere Literaturempfehlungen:


Stoppt den Staatsterrorismus!

Das Foto von © heba zeigt das Fronttransparent der Demo: "Freiheit und Glück - Stoppt den Staatsterrorismus - Solidarität mit den Untergetauchten und Gefangenen!"
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Rund 700 Menschen demonstrierten am Samstagabend in Solidarität mit den Untergetauchten und Gefangenen durch Berlin-Kreuzberg.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Begleitet von einer Medienkampagne und einem massiven Polizeiaufgebot setzten sich mehrere hundert Unerschrockene in Bewegung, um ein solidarisches Zeichen für verfolgte und untergetauchte Kämpfer*innen für eine gerechte Welt ohne Ausbeutung, Armut und Faschismus zu setzen. Laut und geschlossen ging es quer durch SO36, begleitet vom üblichen Polizeispalier. Ein selbstbestimmtes vorzeitiges Ende fand die Demo am Lausitzer Platz in Nebelschwaden der gezündeten Pyrotechnik. Der Überraschungseffekt war gelungen. Zur Demonstration aufgerufen hatten verschiedene linksradikale Gruppen. Wir zitieren aus dem Aufruf der Roten Hilfe Berlin.

„Am 26. Februar wurde das vermeintliche Mitglied der Roten Armee Fraktion Daniela Klette in Kreuzberg festgenommen. Seither sind die Repressionsbehörden in Aufruhr. Eine Horde schwerbewaffneter Einzelfälle zieht raubend und brandschatzend durch Berlin, sprengt mit vorgehaltener Waffe Wohnungstüren auf und nimmt von Regal bis Bauwagen alles mit, was nicht niet- und nagelfest ist. Politiker:innen sprechen Drohungen aus, und fordern mehr Überwachung, mehr Kontrolle, mehr Denunziation.

Die bürgerliche Presse liefert die passende Begleitmusik. Ihre Vertreter:innen belästigen Anwohner:innen und blasen jedes noch so banale Detail mit Großbuchstaben und Ausrufezeichen zum Skandal auf. Mit Erstaunen wird berichtet, dass die „Linksterroristen“ der RAF, dem Monster unterm Bett der herrschenden Klasse, auch nur Menschen sind, Capoeira tanzen, rauchen und Hunde mögen.

Dass die RAF schon seit 26 Jahren aufgelöst ist, scheint dabei nicht zu interessieren. Der Mythos muss am Leben gehalten werden. Vor lauter wohligem Grusel, mit dem die laufende Menschenjagd in der bürgerlichen Öffentlichkeit verfolgt wird, ist es offenbar nicht weiter bemerkenswert, dass ganze Straßenzüge abgesperrt werden, um Platz für Panzerwägen und Sturmgewehre schwingende Uniformierte zu machen.

So werden einer weiteren Normalisierung noch schärferer und invasiverer Repressionsmaßnahmen gegen Linke und gesellschaftlich Marginalisierte Tür und Tor geöffnet. Es wäre nicht das erste mal, dass das Gespenst RAF als Rechtfertigung zum Ausbau staatlicher Befugnisse herangezogen wird. Nicht umsonst hat zum Beispiel der Terrorparagraph 129a StGB den Beinamen „Lex-RAF“. Schon jetzt fordert die CDU die Legalisierung automatischer Gesichtserkennung in Ermittlungsverfahren.

Deshalb sollte die aktuelle Repressionswelle als das verstanden werden, was sie ist: Ein Angriff auf uns alle. Auf alle, die sich in welcher Form auch immer, den herrschenden Verhältnissen widersetzen.

Stoppt den Staatsterrorismus! Kommt zur Demo am 9.3. um 18 Uhr am Mariannenplatz!“
Aufruf Rote Hilfe Berlin

Für den 17.03.2024 ist vor den Mauern der niedersächsischen JVA Vechta eine Kundgebung in Solidarität mit Daniela Klette geplant.

Links


Kundgebung: Neukölln-Komplex aufklären!

Das SharePic zeigt eine Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus im Hintergrund. Davor die Forderung nach Aufklärung des Neukölln Komplexes und der Hinweis auf dei Kundgebung am 15.03. um 15:30 Uhr. Im linken unteren Bildbereich ist eine Tafel zu sehen mit  den Forderungen "Rechte Netzwerke bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zerschlagen"Burak Bektaş wurde in der Nacht vom 4. auf den 5. April 2012 in Berlin-Neukölln vor dem Krankenhaus Britz erschossen. Der unbekannte Mörder verletzte Alex A. und Jamal A. lebensgefährlich und tötete Burak.

Was erwarten wir vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex? Aufklärung und Konsequenzen für Täter*innen und Unterstützer*innen!

Betroffene des Neukölln-Komplexes, einer jahrlangen Neonaziterrorserie in Neukölln, die Berliner VVN-BdA, die Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş und weitere solidarische Initiativen organisieren regelmäßig am Tag der Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex Kundgebungen vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Mit diesen Kundgebungen möchten wir die Abgeordneten im PUA-Neukölln II ermuntern, etwas weniger gemächlich zu ermitteln und den Ermittlungsbehörden und den Täter*innen etwas energischer auf die Pelle zu rücken - nicht mehr und nicht weniger.

Am 15. März ist Dr. Barbara Slowik, Polizeipräsidentin von Berlin, als Zeugin vor dem Ausschuss geladen. Erst vor Kurzem gab es wieder mal einen Skandal in ihrer Behörde. Ein Staatsschützer ließ 387 Ermittlungen gegen Rechts liegen. Noch dazu handelt es sich bei dem verantwortlichen Beamten um den früheren leitenden Kommissar im immer noch unaufgeklärten Mord-Fall Burak Bektaş. Im Innenausschuss sagte Slowik am 27. November 2023 dazu, dass der Grund für die fast 400 nicht erfolgten Ermittlungen nicht politisch motiviert sei. Verharmlosungen dieser Art kennen wir seit Jahren. Auch den Zusammenhang zum Mordfall Burak Bektas spielte sie anfangs herunter. Der 15. März ist überdies der Internationale Tag gegen Polizeigewalt. Wir würden doch gerne wissen warum das Diziplinarverfahren gen den Polizisten Stephan Kollman,, der jahrelang für die EG Rex.in Neukölln arbeitete, und 2022 rechtskräftig für einen rassistischen Angriff auf den Geflüchteten Jamil Amadi wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, immer noch nicht abgeschlossen ist.

Wir hören immer wieder, es gäbe keine rechten Strukturen in den Ermittlungsbehörden, alles nur Einzelfälle. Unsere gravierenden Zweifel an der Bearbeitung von Straftaten rechter Täter (auch in den Ermittlungsbehörden) werden aber immer wieder bestätigt. Die Befragungen der Mitarbeiter*innen der Ermittlungsbehörden helfen bisher wenig bei der Aufklärung vergangener Skandale. Was muss noch passieren, damit die rechten Strukturen innerhalb der Ermittlungsbehörden aufgedeckt werden?

„Nach unserer Überzeugung braucht es die demokratische Kontrolle dringender denn je. Wir wollen nicht zulassen, dass das Handeln der Ermittlungsbehörden im Dunkeln bleibt. Es braucht aber auch eine Polizeipräsidentin, die das Thema nicht permanent herunterspielt. Deshalb fordern wir den Rücktritt von Frau Dr. Slowik." BASTA - wir haben genug.

Dafür ist es auch wichtig die Ausschusssitzungen zu besuchen und Öffentlichkeit herzustellen. Kommt zum Untersuchungsausschuss und zur Kundgebung am 15. März.

Untersuchungsausschuss "Neukölln II" → 09:00 - 16:00 Uhr Raum 376

Kundgebung → ab 15:30 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus, Niederkirchnerstr. 5, 10117 Berlin

Besucher*innen-Anmeldung für den Ausschuss

„Wir sind immer da, um dem Untersuchungsausschuss auf die Finger zu schauen!

• Keine Nazis und Rassisten in die Parlamente und Untersuchungsausschüsse!
• Die AfD gehört verboten!

Besucht den Ausschuss und unsere Kundgebung im Anschluss!


Quelle: Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş
https://burak.blackblogs.org // www.facebook.com/Burak.unvergessen

#BezahlkartenStoppen - #noAsylbLG

Das SharePic zum Social Media Aktionstag am 15.03.2024 fordert "Keine Ungleichbehandlung durch die Bezahlkarte!"Auch wenn Grüne ganz in Ruhe beraten wollen und der Bundestag keine Gesetzesgrundlage zur Bezahlkarte in dieser Sitzungswoche vorlegen wird, rufen wir für Freitag den 15.03.2024 zu einem Protest gegen die Ungleichbehandlung durch die geplante Bezahlkarte in den sozialen Medien auf. Einerseits liegen bereits die Mindeststandards für die Bezahlkarte vor, das Kabinett hat einen Beschluss zur Änderung des AsylbLG gefasst und es liegt bereits eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf vor. Hinzu kommt, dass die CDU/CSU-Fraktion am Freitag den 15.03. ab 10.20 Uhr einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ in den Bundestag einbringen wird, wobei davon ausgegangen werden kann, dass auch die Bezahlkarte Thema sein wird. Aus diesem Grund rufen wir zu einem ersten bundesweiten Protest in den sozialen Medien auf!

Einschränkungen
Folgen der Bezahlkarte: Eingriffe in die Handlungsfreiheit der Person, in die informationelle Selbstbestimmung, Missachtung des Datenschutzes, Einschränkung der Autonomie der Leistungsberechtigkeiten, Ungleichbehandlung innerhalb des Existenzsicherungsrechts am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Eingriffe in das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Restriktionen wie die Sperrung der Bezahlkarte für bestimmte Ausgabepositionen oder die räumliche Beschränkung ihrer Nutzung auf das Gebiet eines Landkreises sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Nach der Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP wird „die Leistungserbringung im Analogleistungsbezug ermöglicht“. Die Entscheidung liegt bei der Leistungsbehörde. „Der bislang in Satz 1 geregelte Vorrang der Geldleistung wird aufgehoben.“

Im parlamentarischen Verfahren soll geklärt werden, wie mit Erwerbstätigen, Studierenden und Auszubildenden verfahren wird. Es ist zu befürchten, dass die Bezahlkarte auf alle Gruppen ausgedehnt wird.

Bezahlkarte
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ Liveübertragung:Freitag, 15. März, 10.20 Uhr – Bundestag

Mindeststandards für die Bezahlkarte liegen vor.

Beschluss des Kabinetts zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes – Bezahlkarte

Ein Gesetzentwurf zur Bezahlkarte liegt noch nicht vor. Dazu gibt es eine Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP

Welche Einschränkungen sind mit der Bezahlkarte möglich:

Was technisch möglich ist, muss noch lange nicht rechtlich zulässig sein.

Keine Online-Überweisungen, keine Überweisungen ins Ausland, Geofencing (geografischer Raum) Begrenzung der Karte auf ein Postleitzahlgebiet (wird wahrscheinlich auf die verfügte Einschränkung der Bewegungsfreiheit angepasst), Ausschließung von Händlergruppen, Einschränkung der Bargeldabhebung, Zugriff auf Karte, Sperrung der Karte, Rückforderungen, Aktivitätenkontrolle der Karte (Greiz).

Quelle: Arbeitskreis kritische Sozialarbeit (AKS) Freiburg / Asylbewerberleistungsgesetz Abschaffen

Konferenz: Prozesse politisch führen am 16. und 17.3. in Stuttgart

Das Sharepic zur Konferenz zeigt einen leeren GerichtssaalWir leben in politisch ungewissen Zeiten. Ganz sicher jedoch ist, dass wir als linke politische Bewegung weiterhin von Repression betroffen sein werden. Denn eine progressive, emanzipatorische Zukunft anzustreben, bedeutet zwangsläufig, sich in ein antagonistisches Verhältnis zum bürgerlichen Staat zu setzen oder gesetzt zu werden.

Einen möglichst kollektiven und solidarischen Umgang mit Repression zu finden und ihn zu organisieren, gehört zur politischen Praxis der Roten Hilfe. Das heißt aber nicht, dass wir alle immer einer Meinung sind, ganz im Gegenteil. Die politische Prozessführung ist ein heikles Thema, bei dem verschiedene Faktoren zum Tragen kommen. Zwar werden diese Debatten fortlau-
fend geführt, oft sind sie aber nicht aufeinander aufbauend. Um einen aktuellen Stand der Debatte festzuhalten, auf den sowohl wir, als auch andere politische Gruppen in Zukunft zurückgreifen können, haben wir im letzten Sommer eine Broschüre mit dem Titel „Prozesse politisch führen“ auf Papier gebracht. Diese soll zur weiteren Diskussion einladen und ein Anhaltspunkt für politische Aktivist*innen sein, sich mit Repression auseinanderzusetzen.

Der 18.03. ist der Tag der politischen Gefangenen. Diesen nehmen wir dieses Jahr zum Anlass, eine Konferenz zu gestalten, in der wir vier spezifische Aspekte aus diesem Text in unterschiedlichen Panels mit euch diskutieren möchten: „Der Repression trotzen (können)“, „Solidaritätsstrukturen“, „Prozessstrategie“ und „Strafe“ - wobei hier die Haftstrafe eine zentrale Rolle einnehmen wird. Wir haben verschiedene Gäste aus diversen politischen Kämpfen und mit unterschiedlicher Repressionserfahrung nach Stuttgart eingeladen.

Dazu wollen wir alle interessierten Genoss*innen zu uns ins Linke Zentrum Lilo Herrmann einladen! Kommt vorbei, nehmt euch und euren Freund*innen eine Broschüre mit und tretet mit uns und unseren Gästen in den Austausch. Das Wochenende soll die Gelegenheit bieten, die oft mühsame Auseinandersetzung mit Repression in einem solidarischen, entspannten und freundschaftlichen Rahmen zu führen.

Wann? Sa, 16.03. ab 13 Uhr &
So, 17.03. ab 10 Uhr
Wo? Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105, 70199 - Stuttgart

Eine Konferenz der Rote Hilfe OG Stuttgart

Bezahlkarte als Abschreckungsinstrument

Logo des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg: Eine stilisierte offene HandDer Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die geplante Bezahlkarte als Instrument der Abschreckungspolitik und fordert eine diskriminierungsfreie Umsetzung. Im November 2023 beschloss die Ministerpräsident*innen-Konferenz die Einführung der Bezahlkarte für Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen. Nun haben sich 14 Bundesländer auf gemeinsame Mindeststandards geeinigt, mit denen eine verschärfte Diskriminierung geflüchteter Menschen droht. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Bezahlkarte als abschreckungspolitisches Instrument und fordert die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, Spielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen.

Die Mindeststandards, auf die sich 14 der 16 Bundesländer Ende Januar geeinigt haben, ermöglichen umfassende Beschränkungen und weitreichende Eingriffe in die persönliche Lebensgestaltung von Schutzsuchenden. Es gibt keinen Minimalbetrag, der Geflüchteten in Form von Bargeld ausgezahlt werden muss. Überweisungen sollen grundsätzlich nicht möglich sein, was zum Beispiel die Bezahlung von Rechtsbeiständen erschwert.  „Damit könnte Geflüchteten faktisch der Zugang zum Rechtssystem verwehrt werden“, warnt Mariella Lampe vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Auch eine regionale Begrenzung der Bezahlkarte soll möglich sein. Diese macht es Geflüchteten noch schwerer, Beratungsstellen, Freund*innen oder Unterstützer*innen aufzusuchen, die sich nicht direkt vor Ort befinden. „Im Zweifel können sich die Betroffenen unterwegs nicht mal eine Flasche Wasser kaufen“, so Lampe weiter.

Mit der Einführung der Bezahlkarte verbunden ist das politische Kalkül, Menschen davon abzuschrecken, bis nach Deutschland zu fliehen. Doch diese Rechnung kann aus Sicht des Flüchtlingsrats nicht aufgehen: „Es werden nicht weniger Menschen zur Flucht gezwungen, nur weil es in Deutschland Bezahlkarten statt Bargeld gibt“, so Julian Staiger, ebenfalls vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Entgegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2012, welches die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für jeden Menschen ausdrücklich festhält und erklärt, dass die Menschenwürde nicht „aus migrationspolitischen Gründen relativiert“ werden dürfe, zeugt die Bezahlkarte erneut von populistischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete.

Wie die Länder die Karte umsetzen werden, ist noch offen. Der Flüchtlingsrat fordert die baden-württembergische Politik dazu auf, Bezahlkarten möglichst diskriminierungsfrei auszugestalten. Das bedeutet vor allem die Begrenzung des Einsatzes der Karte auf eine kurze Dauer, die Begrenzung auf einen möglichst kleinen Personenkreis und das Absehen von regionalen oder sonstigen Beschränkungen. Ein Positivbeispiel ist die Umsetzung der Bezahlkarte in Hannover, wo sie als unbeschränktes digitales Zahlungsmittel für eine Übergangszeit zu Beginn des Aufenthalts ausgegeben wird, solange noch kein eigenes Konto eingerichtet ist. „Gerade in Zeiten, in denen eine große Anzahl von Menschen in ganz Deutschland gegen rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte demonstriert, ist es wichtig, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen“, so Staiger weiter. Eine entsprechende Ausgestaltung könnte den Kommunen durch Erlasse von der Landesregierung auferlegt werden.

Quelle: Pressemitteilung

Freiheit für Leonard Peltier - Aktivist des American Indian Movement!

Das SharePic mit verschiedenen Fotos von Leonard Peltier von der Festnahme bis heute stellt die Frage: Clemency - 2024 - year of decision? (Begnadigung - 2024 - Jahr der Entscheidung?) und die Forderung: No matter how  - but now!2024 jährte sich zum 51. mal die Besetzung des Ortes Wounded Knee in Süd Dakota / USA. Hier fand 1890 ein Massenmord an 300 Kindern, Frauen und Männern vom indigenen Stamm der Lakota durch die US Armeee statt.

Im Januar 1973 besetzten Aktivisten*innen des American Indian Movement (AIM) diesen Ort, um gegen die mörderische Politik der US Regierung zu demonstrieren. Sie machten damit auf Landraub und die kulturelle sowie physische Zerstörung der amerikanischen Ureinwohnerinnen aufmerksam. Damals war in der Pine Ridge Reservation, in der Nähe von Wounded Knee eine mörderische Paramiliz aktiv, welche die Bevölkerung und insbesondere AIM Sympathisant*innen angriffen und z.T. ermordeten.

Die gegen derartige Praktiken gerichtete Protestaktion in Wounded Knee erhielt weiltweite Aufmerksamkeit, auch in der dt. Presse. Die Zustände auf der Pine Ridge Reservation änderten sich dadurch jedoch leider nicht.

Der AIM Aktivist Leonard Peltier befand sich 1975 dort, um die Bevölkerung gegen den Terror zu unterstützen und wurde unter konstruierten Vorwürfen für einen angeblichen Mord am 6. Februar 1976 verhaftet und kurz darauf ohne stichhaltige Beweise verurteilt. Er wird seit inzwischen 48 Jahren als politischer Gefangener in verschiedenen US-amerikanischen Hochsicherheitsgefängnissen festgehalten.

Seine Verhaftung und die Repression gegen A.I.M. waren Teil des sogenannten COINTELPRO Programmes von der US-Bundespolizei FBI, die die Zersetzung und Zerschlagung der damals starken Protestbewegungen, u.a. auch der Black Panther Party mit geheimdienstlichen und damals noch illegalen Mitteln betrieb.

Leonard Peltiers Verurteilung zu zwei Mal lebenslänglicher Haft war nur in Folge der Bedrohung mehrerer Zeug*innen, welche ihre Aussagen später widerriefen, massiver Beeinflussung der Geschworenen und erfundener, heute als falsch nachgewiesener Beweise möglich.

Verschiedenste Bücher, Filme und Songs griffen seinen Fall in den folgenden Jahrzehnten weltweit auf und trotz einer starken und breiten Protestbewegung hat der Präsident der USA ihn noch immer nicht freigelassen.

Im Herbst 2022 fand ein 1100 Meilen langer Protestmarsch durch die USA bis nach Washington D.C. für seine Freilassung statt, an welchem sich ca. 2000 Menschen beteiligten. Und auch im Rahmen der weltweiten Proteste im Jahr 2016 gegen die Black Snake Pipline in Standing Rock – North Dakota, welche für die Profitinteressen eines Ölkonzerns indigenes Territorium unwiederbringlich zerstört, wurde sein Fall immer wieder thematisiert.

Mittlerweile ist Peltier im Regierungsgefängnis von Coleman in Florida inhaftiert. Sein Gesundheitszustand ist in Folge mehrerer chronischer Erkrankungen, einer Coronainfektion sowie seines fortgeschrittenen Alters sehr schlecht. Eine lebensbedrohliche Aortaaussackung könnte durch eine Operation behoben werden, was ihm jedoch seit Jahren verweigert wird.

Kundgebung – Di. 6. Februar 2024 – 18:00 Uhr
US Botschaft
Pariser Platz 2 – U+S-Brandenburger Tor – Berlin

Wir fordern Leonard Peltiers Freilassung sowie das Selbstbestimmungsrecht und die umfassende Entschädigung der amerikanischen Ureinwohner*innen!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Free Them All!


Quelle: Free them all Berlin

Aus Liebe zur Freundin ins Nazi-Deutschland zurückgekehrt, deportiert und ermordet: Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur am Stolperstein für Käthe Loewenthal

Foto von Käthe Loewenthal und ihr Stolperstein
Stolperstein für Käthe Loewenthal © Stolpersteininitiative Stuttgart Ost
Am 27. Januar jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 1945 zum 79. mal.1996 wurde der 27. Januar bundesweit als Gedenktag für die Opfer der NS-Diktatur festgelegt.
Am 27.1.2024 um 11 Uhr laden das Projekt „Der-Liebe-wegen“, der Weissenburg e. V. - Zentrum LSBTTIQ Stuttgart und die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber in die Ameisenbergstraße 32 im Stuttgarter Osten zum Gedenken am Stolperstein für Käthe Loewenthal ein.
Die Abteilung für Chancengleichheit und die Koordinierungsstelle Erinnerungskultur der Stadt Stuttgart unterstützen die Aktion. Die Kurzbeiträge von Brigitte Lösch, Vorsitzende der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber, Barbara Straub, Leiterin der Abteilung für Chancengleichheit, Künstlerin Philine Pastenaci sowie Professor Dr. Wolf Ritscher als Angehöriger von Käthe Loewenthal werden vom Stuttgarter Chor Musica Lesbiana musikalisch begleitet.

„Wir wollen das Leben der Malerin Käthe Loewenthal bei diesem Gedenken in den Mittelpunkt stellen, die trotz Warnungen im Hinblick auf ihre jüdische Herkunft aus der Schweiz nach Stuttgart ins Nazi-Deutschland zurückkehrte, um ihrer schwerkranken Freundin bis zu deren Tod 1938 beizustehen“, so Ralf Bogen vom Projekt „Der-Liebe-wegen“, auf dessen Internetseite Käthe Loewenthals Lebensgeschichte mit weiteren Biografien von gleichgeschlechtlich liebenden NS-Opfern aus dem heutigen Baden-Württemberg zu finden sind. „Loewenthal wurde 1942 in das besetzte Polen deportiert und im Durchgangslager Izbica bei Lublin ermordet. Als einzige der vier 1933 noch lebenden Schwestern hat die jüngste Schwester Susanne Ritscher den Holocaust überlebt“, ergänzt Sven Tröndle vom Vorstand des Weissenburg LSBTTIQ-Zentrum Stuttgart.

„In den heutigen Zeiten, wo jüdische, muslimische und queere Menschen zunehmend mit Hass und Hetze konfrontiert werden, ist ein solches Sichtbarmachen des NS-Unrechts wichtiger denn je“ unterstreicht Brigitte Lösch. Barbara Straub bekräftigt: „Wir wollen am 27. Januar ein würdiges Zeichen gegen Antisemitismus, gegen alle Formen von Rassismus und für die nachhaltige Akzeptanz menschlicher Liebes- und Lebensvielfalt setzen.“



Hinweis: Hybridveranstaltung über das Forschungsprojekt zur Auffindbarkeit von frauenliebenden Frauen in baden-württembergischen Psychiatrien in der Zeit des Nationalsozialismus: “Diagnose: Psychopathin mit perverser Neigung”

Der Weissenburg e. V. – Zentrum LSBTTIQ Stuttgart lädt am 21. Januar 2024, 17 Uhr, online sowie im Café der Weissenburg, Weißenburgstraße 28A, Stuttgart ein: Claudia Weinschenk forschte fünf Jahre in Akten baden-württembergischer Psychiatrien aus der Zeit des Nationalsozialismus nach Spuren frauenliebender Frauen. Das Projekt soll vorgestellt, von Schwierigkeiten und Erfolgserlebnissen erzählt, auftauchende Fragen angeschnitten und mit zwei bis drei aus den Akten herausgefilterten Biografien konkretisiert werden (weitere Infos siehe: www.der-liebe-wegen.org und www.zentrum-weissenburg.de).


CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag – 20.01.2024 - 16 Uhr - Jungfernstieg Hamburg


Quelle

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