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Verwaltungsgerichtshof verweigert Prüfung des Brandschutzes bei Stuttgart21

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Einmal mehr zeigt das heute zugegangene Urteil des VGH, dass es bei Stuttgart21 um mehr geht als um einen fehlgeplanten Bahnhof. Indem sich das Gericht die komplizierte Sache leicht machte und den Klagenden schlichtweg die Klagebefugnis verweigerte, verstellt es den Weg einer rechtsstaatlichen Klärung der schwerwiegenden Vorwürfe wegen lebensgefährdenden Mängeln beim Brandschutz in den S21-Tunneln.

Überraschend hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim unmittelbar nach der gestrigen Verhandlung in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. (SGF) und dreier Privatpersonen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum mangelhaften Brandschutz- und Rettungskonzept der S21-Tunnel zurückgewiesen und keine Revision zugelassen – trotz Ankündigung, man werde die Entscheidung sorgfältig beraten und am Donnerstag bekanntgeben.

Damit hat das Gericht ausgiebig Gebrauch gemacht von den gesetzlichen Spielräumen, Klägerrechte zu beschneiden, z.B. über extrem kurz bemessene Fristsetzungen. Recht und Rechtsprechung höhlen so den Rechtsschutz und damit den Rechtsstaat immer mehr aus. So wurde die Klagebefugnis sowohl der SGF als auch dreier namens des Aktionsbündnisses klagender Privatpersonen verneint und damit jegliche Erörterung der baulichen Mängel verweigert. Die auf Forderung des Gerichts benannten und zahlreich erschienen Sachverständigen waren umsonst angereist. Offensichtlich hatte sich das Gericht von vornherein die Mühe erspart, sich überhaupt mit deren Argumente befassen. Dazu Bündnissprecher Dieter Reicherter: „Damit verletzen die beteiligten Behörden ihr Pflichten zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen und Abwägung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit“.

So geriet schon die Verhandlung zur Farce. Den Privatpersonen wurde das Klagerecht abgesprochen, weil sie nicht mehr betroffen seien als jede andere Bürger*in. Auch dass der an den Rollstuhl gefesselte Kläger Karlheinz Scherwinski hilflos betroffen sei, wenn ein Zug in dem 60km (geplant 110km), großen Tunnelnetz in Brand geriete, beeindruckte das Gericht nicht. Ebenso kalt wurde ignoriert, dass Scherwinski auf diese Weise weitgehend von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen würde. Passend dazu ist ausgerechnet das VGH-Gerichtsgebäude nicht behindertengerecht ausgestaltet: Nur mit großen Umwegen konnte der Kläger mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen. In die Toilettenkabine konnte er mit dem Rollstuhl gar nicht einfahren.

Auf die von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo wenn nicht beim obersten Verwaltungsgericht des Landes die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutz- und Rettungskonzept klagen könnten, gab es keine Antwort. Auch dass bei einem Brandfall im Tunnel die Menschen nicht rechtzeitig vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase evakuiert werden könnten, blieb ohne Reaktion. Immerhin kann es im Fildertunnel, in dem gleichzeitig 3 Züge hintereinander fahren können sollen, bei voller Besetzung um Gesundheit und Leben von bis zu 11 000 Menschen gehen.

Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Empörend, wie der VGH mit völlig einseitiger Auslegung der Satzung unseres Umweltfachverbands unsere Klageberechtigung gegen ein beim Brandschutz nicht zu verantwortendes Fehlprojekt verneint.". Auch dass die Freiwilligen Feuerwehren des Filderraums infolge mangelhafter Planung bei der Brandbekämpfung im Fildertunnel Lebensgefahren ausgesetzt würden, beeindruckte das Gericht nicht.

Der VGH hat mit der Nichtzulassung der Revision gegen seine Urteile gleich noch weitere juristische Hürden aufgebaut. Da es hier um die rechtliche Effizienz des grundrechtlichen Schutzes von Leib und Leben geht, prüfen die beim VGH unterlegenen Kläger den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln: Stuttgart 21 vor entscheidender Hürde

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich.

In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen.

Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden.

Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung.

Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“.

Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“

Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Besuch der argentinischen Abgeordneten Natalia Souto, Buenos Aires/ Argentinien.

SharePic zur Veranstaltung: 3 Fotos von Protesten in Argentinien und die Eckdaten zur Veranstaltung mit den Veranstalterlogos im unteren Bereich. Die Linke Stuttgart, Frauenbündnis 8. März
Argentinien sagt BASTA!
Am 06. Oktober 2023 um 19.00 Uhr besucht uns Natalia Souto, um über die schwierige und komplexe Situation in Argentinien und Südamerika zu berichten.

Natalia ist eine aktive Politikerin in der Kommission für Menschenrechte. In ihrer Arbeit nehmen insbesonders die Rechte der Pueblos Originarios (indigene Bevölkerung) und die Ausbeutung von Lithium in der Provinz Jujuy (Nordargentinien), welche durch die kapitalistischen Länder vorangetrieben wird, eine hohe Bedeutung ein.

Weitere politische Schwerpunkte von Natalia sind Frauen, Gender und Gewalt sowie die prekäre Lage der Mitarbeitenden in Pflege und Bildung.

Sie hat bei verschiedensten feministischen Aktionen, zum Beispiel bei Mobilisierungen gegen Feminizide mitgewirkt. Sie setzt sich zudem für die Anliegen der mehrheitlich in Armut lebenden Frauen und Kinder (60%) in Argentinien ein.

Durch ihren Einsatz macht Natalia uns auf die verheerenden Konsequenzen aufmerksam, die durch die Ausbeutung der argentinischen Natur und Bevölkerung entstehen. Denn die Folgen für die lokale und globale Ökologie und Ökonomie treffen uns alle.

Um mehr globale Gerechtigkeit zu erreichen, werden derzeit in Südamerika und Argentinien sowohl die Einheit des südamerikanischen Kontinents wie auch dessen Beziehung zu Europa intensiv diskutiert.

Natalia gibt uns somit am 06. Oktober nicht nur Einblicke in ihre Arbeit, sie bringt auch ein großes Interesse an einem Austausch mit uns mit. Zentrale Fragen sind, wie gemeinsame Abkommen und Anstrengungen aussehen können, um unsere Welt sozialer und fairer zu gestalten.

Wir freuen uns auf euer Kommen!

6. Oktober 2023 | 19 Uhr
Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105
70199 Stuttgart

Stuttgart: Antikriegstag 2023

Plakat zum Antikriegstag mit den Angaben aus dem TextFreitag | 1. September 2023 | 17 Uhr | Stauffenbergplatz | Stuttgart

Hauptredner: Horst Schmitthenner, ehem. Vorstandsmitglied der IG Metall

Weitere Redner*innen:


Julia Friedrich | DGB-Region Stuttgart
Gudrun Greth | VVN-BdA Stuttgart
Vertreter*innen des OTKM

Musik: Michael Hecht

Sommerfest der Initiative Schoettleareal

Plakat zum SommerfestSamstag 22.7.2023 | 16 – 22 Uhr auf dem Erwin Schoettle Platz

Liebe Interessierte und Aktive der Initiative Schoettle-Areal,

wir laden euch ganz herzlich zum diesjährigen Sommerfest auf den Erwin Schoettle Platz ein.

Euch erwartet ein buntes Kulturprogramm und viele Mitmach-Angebote. Eine Ausstellung der Initiative, sowie eine Präsentation von Studierenden des Städtebau-Instituts der Universität Stuttgart, bieten die Möglichkeit, sich über Vorschläge für die Entwicklung des Schoettle-Areals zu informieren, Fragen zu stellen, ins Gespräch zu kommen, und eure eigene Ideen und Wünsche für das Areal einzubringen.

Vorstellung der »Pioniersnutzung«
Aktueller Vorschlag der Initiative ist die Pioniersnutzung, mit der ohne große Umbaumaßnahmen nach dem Auszug des Statistischen Landesamts, die Räumlichkeiten des Gebäudes genutzt werden könnten. Damit würde langer Leerstand vermieden.

Die bereits weit über 100, an einer Pioniersnutzung Interessierten, der Themenbereiche »SoziaIe Angebote«, »Quartiersküche und Versorgung«, »Werkstätten«, »Performance und Bühne«, »Bildung und Bewegung«, »Bild und Ton« und »Ateliers« und »Live Club« werden sich an Pavillions und auf der Bühne präsentieren und zu Mitmach-Angeboten und Workshops einladen. Hier bekommen Besucher*innen ein Bild davon, was künftig im Schoettle-Areal zum Leben erwachen könnte.

Die „Quartiersküche“ wird mit Speis und Trank versorgen und gemütliche Sitzecken laden zu Gesprächen ein.

Das Kulturamt und der Bezirksbeirat Süd bezuschussen das Fest mit je 3000 Euro. Ganz herzlichen Dank!

Wir freuen uns auf euch!

S21 und und der Zugbrand im Terfenser Tunnel: Schluss mit dem Weggucken!

Logo des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21Das Brandunglück, vorletzte Nacht im Terfenser Tunnel bei Innsbruck, muss als Menetekel für die schwerwiegenden Mängel in puncto Tunnelsicherheit beim Projekt Stuttgart 21 verstanden werden:

In Terfens hatte die Feuerwehr auf frühzeitiges Lüften gegen die Rauchentwicklung verzichtet, weil dadurch immer die Gefahr besteht, das Feuer zusätzlich anzuheizen – das massive Einblasen von Luft aber ist in Stuttgart als Standard vorgesehen.
Weiter: In Terfens hatte die Feuerwehr Atemschutzmasken („Fluchthauben“) in ausreichender Zahl zur Verfügung, um die 151 Fahrgäste aus dem Rauch zu evakuieren. Das aber ist in den Stuttgarter Tunnels, wo Züge mit weit mehr als 2000 Fahrgästen verkehren sollen, völlig illusorisch. Schon allein der Zeitaufwand, um so viele Fahrgäste mit solchen Hauben zu versehen und in die Bedienung einzuweisen, wäre so groß, dass eine womöglich fortschreitende Brandentwicklung eine Bergung aus dem Zug nicht mehr möglich machen würde. „Selbstrettung“ in angeblichen 15 Minuten oder „Rette sich, wer kann“ ist die Devise des S21-„Brandschutzkonzepts“.

Der Terfenser Tunnel verfügt über Notausgänge ins Freie, über die Betroffene in Sicherheit gebracht werden konnten. Beim S21-Fildertunnel etwa dient dazu die parallele Röhre, die von den Gegenzügen befahren wird und deshalb erst nach dem Freifahren der Röhre und der Abschaltung der Oberleitung nutzbar ist.

Dass aber auch das im Brandfall keine sichere Lösung ist, hat sich in Terfens gezeigt: Die Zugführung hatte die Fahrgäste aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten und sich im letzten Waggon des Zuges zu versammeln – offensichtlich, weil von Anfang an die von den direkt hinter der Lok befindlichen Auto-Waggons ausgehende Verrauchung des Tunnels keine sichere Flucht mehr ermöglichte. In Stuttgart müssten in einer solchen Situation im schlimmsten Fall weit über 2000 Fahrgäste in den letzten Wagen gebeten werden (falls es überhaupt Durchgänge von Wagen zu Wagen gibt) und dort auf Hilfe hoffen – während der Rauch unter entsprechenden Bedingungen genau dorthin geblasen würde.

Auch in Terfens zeigte sich im Übrigen, dass die Dauerbehauptung der Bahn, ein brennender Zug würde grundsätzlich vor dem Anhalten ins Freie bzw. in den Tiefbahnhof gefahren, der Tatsache widerspricht, dass z.B. bei Stromausfall automatisch alle Bremsen unausweichlich blockieren.

Zum 25. Jahrestag des verheerenden Zugunglücks von Eschede hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) gemahnt, alles dafür zu tun, dass sich eine solche Katastrophe niemals wiederholen dürfe.

Martin Poguntke, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, fordert dazu:
„Wir erwarten vom Verkehrsminister, dass er und alle Verantwortlichen – insbesondere der Stuttgarter Branddirektor Dr. Belge – dieser Forderung konkrete Taten folgen lassen und das „Brandschutzkonzept“ der S21-Tunnels unverzüglich einer schonungslosen Überprüfung unterziehen. Bis zu einer überprüfbaren Lösung der Brandschutzprobleme muss jeglicher Zugverkehr in diesen Tunnels untersagt werden.
Quelle: PM des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21

Keine "Air Defender 23" Kriegsübung über Deutschland!

Sharepic zur Kundgebung mit den Daten aus dem TextWann: 10.06.2023 11:50 Uhr
Wo: Marktplatz, Stuttgart-Vaihingen
Wer: EUCOM-Arbeitsgruppe für den Frieden

Um den Frieden zu gewinnen:

Eine Perspektive für den Frieden und damit für die Zukunft, für das Überleben der Menschheit kann nur gewonnen werden, wenn es gelingt, eine weitere Eskalation auch dieses Stellvertreterkrieges zwischen USA/NATO und Russland in der Ukraine zu verhindern.

Die NATO-Kriegsübung „Air Defender 23“ im Juni unter Führung der Bundeswehr Luftwaffe eskaliert unverantwortlich.

Wir als ‚EUCOM-AG für den Frieden‘ fordern von der Bundesregierung:

• Verhandlungsdiplomatie für einen sofortigen Waffenstillstand im Ukrainekonflikt
• Beendigung des Wirtschaftskriegs gegen Russland
• Keine Waffenlieferungen
• Keine NATO-Kriegsübungen wie „Air Defender 23“
• Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag
• Abzug aller US-Atomwaffen aus Deutschland
• Von den US-Kommandozentralen EUCOM und AFRICOM darf aus Stuttgart kein Krieg mehr geplant, unterstützt und geführt werden (siehe Grundgesetz Artikel 26). Daher:
• Schließung der US-Kommandozentrale EUCOM, von der aus die US-Regierung ihre in Europa stationierten Truppen einschließlich der US-Atomwaffen befehligt
• Schließung der US-Kommandozentrale AFRICOM, die u.a. für illegale tödliche Drohneneinsätze in Afrika verantwortlich gemacht wird
• Umwandlung der Areale der US-Kommandozentralen in Wohngebiete
• Sozialökologischer Umbau der Gesellschaft!

Repression gegen - Frauen - gegen Repression

Repression gegen - Frauen - gegen Repression Veranstaltung 23.06. - 19 Uhr Linkes Zentrum  Lilo Herrmann Böblinger Str. 105 70199 Stuttgart  Veranstaltung nur für Frauen und weiblich gelesene
Repression gegen - Frauen gegen Repression
Veranstaltung
23.06. - 19 Uhr
Linkes Zentrum
Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105
70199 Stuttgart

Veranstaltung nur für Frauen und weiblich gelesene

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