Skip to content

Rentenpaket II: Paritätischer warnt vor Aktienrente

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenWas es brauche, sei eine Bürgerversicherung, in die ohne Ausnahme alle einzahlen.

Mit Sorge blickt der Paritätische auf die für diese Woche angekündigte Veröffentlichung der Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner für eine Rentenreform. Die geplante Einführung einer Aktienrendite kritisiert der Verband scharf als “riskanten Irrweg”. Um die gesetzliche Rente als Herzstück der Sozialversicherungen armuts- und zukunftsfest zu machen, brauche es vielmehr die Umgestaltung zu einer echten Bürgerversicherung, fordert der Wohlfahrtsverband.

Pläne für eine Aktienrendite (“Generationenkapital”) lehnt der Paritätische Wohlfahrtsverband ab. “Aktien auf Pump zu kaufen, bringt kaum Rendite und ist extrem risikoreich. Die gesetzliche Rentenversicherung ist denkbar ungeeignet, um damit an der Börse zu spekulieren“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Ziel einer durchgreifenden Reform müsse es sein, die Rente armutsfest zu machen, fordert der Verband und schlägt dazu u.a. die Wiederanhebung des Rentenniveaus, die Einführung einer armutsvermeidenden Mindestrente und eine deutliche Erhöhung der Altersgrundsicherung vor. Eine Anhebung des Rentenalters lehnt der Paritätische dagegen ab, da dies faktisch zu Rentenkürzungen für viele in anstrengenden Berufen, wie bspw. in der Pflege, führe.

“Anstatt die Menschen in der aktuellen sehr schwierigen politischen Stimmungslage im Land weiter zu verunsichern, brauchen wir Vorschläge für eine durchgreifende Reform, die alle mitnimmt", so Schneider. Der Paritätische verweist auf die zuletzt erneut gestiegene Altersarmut: Inzwischen sei mehr als jeder 5. ältere Mensch von Armut betroffen.

Notwendig ist nach Ansicht des Verbandes der Umbau des Rentensystems zu einer Bürgerversicherung, in die ohne Ausnahme alle einzahlen – auch Beamte, Politiker und Selbständige. Die Beiträge seien nicht allein an den Löhnen, sondern an allen Einkünften, auch Kapitalerträgen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zu bemessen. “Die Einführung einer Bürgerversicherung in der Rente ist nicht nur eine Frage der verlässlichen Finanzierung, sondern auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung 4. März 2024

Der Görli bleibt auf

Drei junge Teilnehmer:*Innen der Demo halten ein Transparent mit der Aufschrift: "Der Görli bleibt auf! Nein zur Symbolpolitik!"
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Am 24. Februar demonstrierten rund 1000 Menschen bunt und lautstark im Görlitzer Park und drum herum gegen die geplante Umzäunung und nächtliche Schließung des Parks.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Den Umzug hat das Bündnis „Görli Zaunfrei“ organisiert, Initiativen, Nachbar*innen und soziale Einrichtungen aus dem Kiez, die soziale Lösungen fordern statt einer Law and order Politik des Berliner Senats. Unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit für Frauen und Anwohner*innen im Görlitzer Park hat der CDU/SPD Senat einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der vorsieht einen Zaun um den Görli zu bauen, ihn nachts abzuschließen und Videokameras zu installieren.

Ja, es gibt Drogenhandel, Drogenkonsum und Verelendung im Kiez. Aber es geht dem Senat nicht um die Sicherheit von Frauen, der Menschen im Park oder Maßnahmen gegen patriarchale Gewalt. Es geht auch nicht um Lösungen für soziale Konflilte, sondern um rassistische Verdrängung und repressive Migrationspolitik und Gentrifizierung.

Während Wegner behauptet, sich um die Sicherheit von Frauen und Anwohner*innen zu sorgen, sind zeitgleiche zahlreiche Projekte unterfinanziert und von der Schließung bedroht. Das ist purer Populismus. Die 3,9 Millionen Euro, die gegen den Willen der Anwohner*innen und des Bezirks für den Bau und Unterhalt des Zauns veranschlagt werden sollten besser in soziale Maßnahmen investiert werden! – Gesa vom Bündnis “Görli Zaunfrei”

Links

Änderungen im Sozialrecht 2024

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergZum Jahreswechsel treten wieder einige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das E-Rezept, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der VDK (hier gibt es Informationen zur Mitgliedschaft) gibt im Folgenden einen detaillierten Überblick:


Quelle: VDK Baden Württemberg

Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024

Wer Sozialabbau betreibt wird Protest ernten! Umverteilung und Reichensteuer statt Sozialleistungskürzungen!

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugDie Wuppertaler FDP möchte am 13. Januar im Barmer Bahnhof zum neuen Jahr anstoßen und lädt Bürgerinnen und Bürger dazu ein. Dieser Einladung wollen wir nachkommen und dort gegen Leistungskürzungen und Sozialabbau protestieren.

Die FDP blockiert in der Ampel kategorisch eine höhere Besteuerung von Besserverdienenden bzw. hohen Vermögenswerten und die Aufhebung der Schuldenbremse. Stattdessen fordern die Liberalen Sozialkürzungen. Neben einer Kindergrundsicherung, die mit substanziellen Verbesserungen der Lage armer Kinder verbunden ist, wird nun auch die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Bürgergeldes und der Sozialhilfe in Frage gestellt. Hinzu kommt ein Kahlschlag der sozialen Infrastruktur, der in der bundesrepublikanischen Geschichte ohne Beispiel ist.

Bürgergeld und Sozialhilfe sind laut Bundesverfassungsgericht unverfügbare Leistungen. Sie decken das Existenzminimum ab und dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Die Forderung, die Anpassung der Regelsätze auszusetzen, kommt faktisch einer Kürzung gleich. Damit fordert die FDP zum Bruch der Verfassung auf. Mit der dogmatischen Beschränkung auf Haushaltskonsolidierung und der Zielsetzung eines schlanken Staats blockiert die FDP jede dringend notwendige Investition in den ökologischen Umbau, die Daseinsfürsorge, die Bildung, den Umweltschutz, die Integration Geflüchteter und somit in die Zukunft einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Mit der populistischen Forderung das Bürgergeld zu kürzen, möchte die FDP offenbar 6 Millionen Menschen in bitterste Armut stürzen.

Zugleich hält Finanzminister Lindner seine schützende Hand über eine seiner obersten Staatssekretär*innen im Finanzministerium, die Superreichen auf einer exklusiven Tagung brandaktuelle, gesetzliche Steuerschlupflöcher verrät und dabei den Eindruck vermittelt, dass Steuerzahlen ohnehin nur die „Dummen“ trifft, die mit ihren Einkommen zuvörderst ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Die geplanten Sozialkürzungen und die Hetze gegen Erwerbslose, Niedrigelöhner und andere Arme gefährdet nicht nur die Existenz vieler Menschen, sondern sorgt auch zunehmend für Frust und Hass innerhalb der Bevölkerung, fördert Politikverdrossenheit und treibt die Gesellschaft immer weiter in die Arme der rechtsextremen AfD. Das ist aktuell nicht das alleinige Werk der FDP, sondern genauso das von CDU/CSU und weiteren vermeintlich demokratischen Parteien. Wir wenden uns direkt an die verantwortlichen Parteien und fordern: keine Kürzungen sozialer Leistungen in diesem Land, stattdessen Investitionen in Gesellschaft, Bildung, Infrastruktur, Umweltschutz und für Demokratie!

Die FDP möchte am 13. Januar 2024 im Barmer Bahnhof mit den Wuppertaler*innen „auf das vergangene und spannende politische Jahr 2023 zurückblicken und auf das neue Jahr 2024 anstoßen“. Wir sehen angesichts der bevorstehenden Kürzungen keinen Grund zum Feiern, sondern zum Protest gegen diese fatale Politik!

Der Verein Tacheles ruft deshalb dazu auf, den Damen und Herren der FDP klarzumachen, dass wir ihre Politik nicht wollen, dass diese der Gesellschaft schadet, dass wir keine Sozialkürzungen akzeptieren werden, und dass jetzt dringend umverteilt werden muss!

Daher kommt zum Sozialprotest am 13. Januar 2024 in Wuppertal,
ab 10:30 Uhr vor dem Barmer Bahnhof.

Machen wir der FDP einen Neujahrsempfang und stellen klar:

Keine Sozialkürzungen – stattdessen Umverteilung und Besteuerung der Reichen!


Via Tacheles e.V.

Aktionswoche „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“

Logo auf Recht bestehenUnter dem Motto „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“ will das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 23. bis zum 31. Oktober 2023 auf den Skandal der Verarmung immer größere Bevölkerungsteile aufmerksam machen und zur Gegenwehr aufrufen.

Ein Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik ist arm oder „armutsgefährdet“, Kinder und Jugendliche betrifft dies sogar zu einem Viertel. Rund 7,5 Millionen Beschäftigte hängen im Niedriglohnsektor fest und offiziell 19 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind von Altersarmut betroffen. Währenddessen hat sich die offizielle Inflation zwar abgeschwächt, die Preise insbesondere für Lebensmittel und Energie bleiben jedoch auf einem extrem hohen Niveau.

Anstatt dieser skandalösen Situation mit geeigneten sozialpolitischen Maßnahmen zu begegnen, hat die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 einen Generalangriff auf die Fundamente der sozialstaatlichen Errungenschaften eingeleitet:
Während ein Fünftel aller geplanten staatlichen Ausgaben in Rüstung und Militär fließen soll, ist insbesondere der Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich von enormen Kürzungen und Einsparungen betroffen.
Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht und den Angriff auf den Sozialstaat nicht unwidersprochen hinnehmen.
Wir fordern:
- Rücknahme aller aktuellen Kürzungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich
- Sofortige Erhöhung der Grundsicherungsleistungen für alle hier Lebenden und Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten sowie der Kosten für Energie in voller Höhe
- Eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder und Jugendliche wirksam aus der Armut holt
- Deutliche Erhöhung des Mindestlohns und eine armutsfeste Mindestrente
- Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern: Migrationsberatung ausbauen statt kürzen
- Ausbau der Daseinsvorsorge statt Kürzung und Privatisierung
- Förderung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere von Sozialwohnungen, und einen wirksamen Mietenstopp
- Krankenhausschließungen verhindern – stattdessen Rekommunalisierung von Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Eine Übersicht, wo und wann etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden.

Das Bündnis "AufRecht bestehen" wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle
gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

Quelle: Erklärung vom 20.10.2023


Kindergrundsicherungsgesetz vom Kabinett beschlossen. Kürzungen bei geflüchteten Minderjährigen.

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenIn dieser Woche wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Eine wichtige Stufe des politischen Prozesses ist damit erreicht. Nun geht der Gesetzesentwurf in die parlamentarischen Beratungen und auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden. In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

Zu den grundlegenden Zielen und den ersten Bewertungen hat sich der Paritätischen bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Gegenüber diesem Stand sind insbesondere diese Veränderungen durch den Kabinettsbeschluss anzuzeigen:

Der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für die Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistung wird mit Inkrafttreten der Kindergrundsicherung abgeschafft. Ansonsten werden diese Kinder und Jugendliche nicht in die Kindergrundsicherung einbezogen. Unter dem Strich werden hier Kürzungen vorgenommen. Das ist das Gegenteil von Armut bekämpfen.

Der sogenannte Kindergeldübertrag wird abgeschafft. Was bedeutet dies? Sofern Kinder und Jugendliche über ihr Einkommen (etwa: Unterhalt, Kindergeld, weitere Einkommen) ihren eigenen Bedarf decken können, wird das überschießende Kindergeld (Kindergeld, welches nicht zur Bedarfsdeckung der Kinder gebraucht wird) den Eltern zugerechnet. Wenn diese im Grundsicherungsbezug sind, reduziert dieses Vorgehen deren Leistungen. Nach dem Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung soll diese Praxis in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Diese Änderung dürfte insbesondere Alleinerziehenden-Haushalten zugute kommen und ist eine sehr zu begrüßende Maßnahme.

* Bei erwachsenen Menschen mit Behinderung verbleibt das Kindergeld, zukünftig: der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, bei den Eltern. Eine befürchtete Anrechnung als Einkommen der Menschen mit Behinderung wird damit auch für die Zukunft ausgeschlossen.

Ansonsten ist die Stellungnahme des Paritätischen weiterhin einschlägig. Insbesondere die Leistungshöhe des Zusatzbetrags fällt deutlich zu gering aus. Sofern die Bundesregierung mit der Kindergrundsicherung im Ergebnis Armut vermeiden will, müssen insbesondere die Leistungen bedarfsdeckend und armutsfest ausgestaltet werden. Hier ist der Bundestag gefordert nachzuliefern.

Paula Wenning, Referentin beim Kinderschutzbund und Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung, informiert am 17. Oktober in einer digitalen Veranstaltung des Paritätischen ausführlicher über den Gesetzesentwurf.

Dokumente zum Download
Kindergrundsicherungsgesetz - Gesetzentwurf (1 MB)

Weiterführende Links
Infoveranstaltung

Portal Sozialpolitik zur Kindergrundsicherung hier finden sich knappe und präzise Zusammenfassung der zentralen Inhalte des Kindergrundsicherungsgesetzes und weitere Materialien zu dem Gesetz

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf 

Quelle: Der Paritätische, 29.09.2023


Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Logo des Paritätischen GesamtverbandesDer Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden.

In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland, sondern vielmehr einen erheblichen Ausbau der beteiligten Verwaltungsbehörden zur Umsetzung der Leistung. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

Zentrale Inhalte des Referentenentwurfs: die Kindergrundsicherung

Der Paritätische begrüßt, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag den Kampf gegen Kinderarmut und die Reform des Systems der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen zur Aufgabe gemacht hat. In der Tat ist das bestehende System aus unzureichend miteinander gekoppelten Sicherungssystemen reformbedürftig.

Der vorliegende Referentenentwurf will einige Defizite beseitigen, indem bestehende Leistungen gebündelt werden und eine neue Verwaltungszuständigkeit geschaffen wird. Im Einzelnen werden in dem vorliegenden Entwurf folgende bestehende Leistungen unter dem neuen Namen Kindergrundsicherung aufgenommen (§ 1 BKG-RefE):

● Der Kindergarantiebetrag ist im Kern das alte Kindergeld mit einem neuen Namen.

● Der Kinderzusatzbetrag als einkommensbezogene Zusatzleistung ist ein modifizierter Kinderzuschlag, in den die bisherige Grundsicherung für Kinder und Jugendliche durch die Abschaffung einer Mindesteinkommensgrenze integriert worden ist.

● Schließlich werden die bisherigen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu einem Bestandteil der Kindergrundsicherung erklärt.

Nicht in die Kindergrundsicherung integriert wird der Steuerfreibetrag für Kinder und Jugendliche. Die finanzielle Besserstellung von Familien mit besonders hohen Einkommen bleibt bereits im Ansatz außen vor. Diese Unterlassung kritisiert der Paritätische scharf.

Von einem echten Systemwechsel im Bereich der Familienförderung ist Deutschland daher noch immer weit entfernt. Insbesondere wird der Anspruch, dass mit dieser Reform Kinderarmut bekämpft wird, nicht realisiert. Die bestehenden Leistungen werden nicht angehoben. Partielle Leistungsverbesserungen werden durch Leistungseinschränkungen wieder kompensiert. So werden die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche geringfügig modifiziert; dafür aber im Gegensatz der Sofortzuschlag von 20 Euro gestrichen. Im Ergebnis bleiben die Leistungen auf demselben Niveau. Ohne höhere Leistungen bleiben arme Kinder arme Kinder. Denn: Gegen Armut hilft Geld. Daneben kritisiert der Paritätische, dass zahlreiche Kinder und Jugendliche aus der Kindergrundsicherung ausgeschlossen sind; dies gilt insbesondere für Geflüchtete und Kinder in Haushalten mit prekären Aufenthaltsrechten. Aus Paritätischer Sicht verpasst die Bundesregierung mit dem vorliegenden Referentenentwurf eine historische Chance und wird dem Begriff einer Kindergrundsicherung nicht gerecht.

Kinderarmut bedeutet unzureichende Investitionen in die Zukunft der heranwachsenden Generation. Kinderarmut schadet den Kindern heute und der gesamten Gesellschaft morgen. Eine echte Kindergrundsicherung, die für Chancengerechtigkeit steht und die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellt, hätte einen entscheidenden Beitrag auch für die Rechte zukünftiger Generationen geleistet. Doch der vorliegende Gesetzesentwurf wird dem Anspruch eines sozialpolitischen Neuanfangs durch eine „Fortschrittskoalition“ nicht gerecht.

(Kinder)Armut wird weiter zementiert

(Kinder-)Armut wird durch den Entwurf grundsätzlich weiter zementiert, da die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums immer noch aussteht. Da neben der neu einzuführenden Kindergrundsicherung nach dem jetzigen Vorschlag immer noch erhebliche Wechselwirkungen zu anderen Sozialleistungen und Ansprüchen bestehen, ist der vorliegende Entwurf schlichtweg enttäuschend. Arme Familien bleiben arm, und mit ihnen ihre Kinder. Da hilft auch nicht ein angekündigtes Qualitätsentwicklungsgesetz mit Blick auf die Kindertagesbetreuung. Denn es braucht immer beides: Monetäre Leistungen und eine bessere Infrastruktur.

Im tollsten aller Länder: Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohen ein Viertel der Kinder und Jugendlichen - Anteil in zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als in Deutschland

Die Grafik zeigt von Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im EU weiten Vergleich
Von Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im EU weiten Vergleich
Aus einer PM des Statistischen Bundesamtes vom 26.7.2023: “Armut ist ein mehrdimensionales Phänomen und kann sich nicht nur in finanziellen, sondern auch in sozialen Faktoren niederschlagen. Im Jahr 2022 war knapp jede oder jeder vierte (24,0 %) unter 18-Jährige in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Armut oder soziale Ausgrenzung sind bei einer Person gemäß Definition dann gegeben, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr verfügbares Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

EU-weit 24,7 % aller unter 18-Jährigen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht

Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) lag das Risiko für Armut oder soziale Ausgrenzung für Kinder und Jugendliche in Deutschland 2022 mit 24,0 % nur knapp unter dem Durchschnitt: EU-weit waren im vergangenen Jahr 24,7 % der unter 18-Jährigen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dennoch war der Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlichen in gut zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als hierzulande.”

Via SLAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.


Räumungsversuch in der Habersaathstraße

Zerstörte Inneneinrichtung Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Zerstörte Inneneinrichtung
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Mithilfe einer privaten Sicherheitsfirma versuchte am Mittwoch der Eigentümer Arcadia Estates das Hausprojekt in der Habersaathstraße 40a-48 kalt zu räumen. Etwa 50 Menschen leben hier ohne Mietvertrag, sie sind aber seit langem geduldet.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Presseerklärung zu den Ereignissen von der Initiative Leerstand Hab-ich-Saath


Am Mittwoch, den 9. August sind gegen neun Uhr Männer einer privaten Sicherheitsfirma in der #Habersaathstraße aufgetaucht und haben mit einem Schreiben des Eigentümers aufgefordert, dass alle Bewohner*innen innerhalb einer Stunde ihre Wohnungen verlassen sollen. Dann haben sie direkt angefangen, verlassene Wohnungen zu zerstören, die Badeinrichtung zu zerschlagen, Fenster auszureißen und Mobiliar zu zerstören. In einem Fall wurde eine abgeschlossene Wohnung mutwillig aufgebrochen und zertrümmert.

Wir sind fassungslos, dass ein Investor mit solchen illegalen Methoden Wohnraum zerstört um seine Abrisspläne schneller voranzubringen und die Politik tatenlos zusieht. Die neuen Bewohner*innen haben in der Habersaathstraße nun bereits seit eineinhalb Jahren ein Zuhause gefunden und leben dort mit Einwilligung des Eigentümers Arcadia Estates die uns selbst die Schlüssel ausgehändigt hat. Wir erinnern an die Vereinbarung von letztem Jahr mit dem ehemaligen Bürgermeister von Dassel, dass alle Bewohner*innen bis zum Abriss dort wohnen bleiben dürfen.

Mittlerweile funktioniert der Strom bei den Langzeitmieter*innen wieder, Warmwasser funktioniert nirgendwo und alle andere sitzen ohne Strom in ihrem Zuhause.

Der Bezirk darf nicht dabei zuschauen wie ein Investor mit illegalen Vorgehen seine Profitinteressen durchsetzt. Das Land Berlin muss endlich tätig werden und die Häuser erhalten. Wir fordern #Rekommunalisierung jetzt!

Danke an alle die gestern solidarisch mit uns waren. Wir werden uns über das Wochenende besprechen und überlegen welche Schritte wir als nächstes gehen möchten.

– Leerstand Hab-Ich-Saath –

Weitere Ereignisse zu diesem Thema

Links

cronjob